Magazin 198307
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der KatS-Einheit" Instandsetzungszug ".<br />
Für den Zuschauer konnte so sichtbar<br />
gemacht werden, wie die einzelnen<br />
Fachgruppen Hand in Hand arbeiten.<br />
Der Einsatz von Führern oder Unterführern<br />
in Helferfunktion war nicht zulässig<br />
und wurde stichprobenweise kontrolliert.<br />
Die Gruppenführer durften prinzipiell<br />
nicht mitarbeiten. Sie hatten den Einsatz<br />
ihrer Teileinheiten zu leiten.<br />
An den ÜbergabesteIlen Elektrotrupp an<br />
Wassertrupp, Elektrotrupp an Abwassertrupp<br />
und Wassertrupp an Abwassertrupp<br />
durften die Gruppenführer nur in<br />
Verbindung und nach Absprache mit<br />
dem Zugführer tätig werden. Personalaustausch<br />
erfolgte ebenso ausschließlich<br />
durch Abstimmung mit dem Zugführer.<br />
Zum Wettkampf traten die Mannschaften<br />
mit je einem Zugtruppfahrzeug , Inst<br />
Truppfahrzeug E, Inst-Truppfahrzeug W<br />
und Inst-Truppfahrzeug A an.<br />
Zur Lösung der Wettkampfaufgaben<br />
durfte allein die vorgeschriebene STAN<br />
Ausstattung eingesetzt werden. Die<br />
Schiedsrichter wurden angewiesen, die<br />
Truppfahrzeuge daraufhin zu überprüfen.<br />
Unterschiedliche Gerätetypen im Rahmen<br />
der zugewiesenen STAN-Ausstattung<br />
konnten bei der gewählten AufgabensteIlung<br />
in Kauf genommen werden .<br />
Für die Bewertung wurden je ein<br />
Schiedsrichter für die Bereiche E, W<br />
und A sowie ein Oberschiedsrichter eingesetzt,<br />
der zugleich den Zugtrupp bewertete.<br />
Sie beurteilten die Aufgaben<br />
nach fachlichen und sachlichen Gesichtspunkten,<br />
u. a. unter Berücksichtigung<br />
der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften<br />
und des vorgeschriebenen<br />
Zeitbedarfs. Bei Verstößen gegen<br />
die anerkannten Regeln der Technik war<br />
vorgesehen, den Helfer mit Strafzeiten<br />
zu belegen, d. h. ihn für eine gewisse<br />
Zeit aus dem Trupp ausscheiden zu lassen.<br />
Es sollte sich herausstellen, daß<br />
diese Maßnahme voll zur Wirkung kam.<br />
An die Wettkampfmannschaften wurde<br />
die Schadenlage ausgegeben :<br />
Durch die Detonation eines Bombenblindgängers<br />
wurden eine Wasserversorgung<br />
mit der Nennweite ND 80, die<br />
Abwasserleitungen und das Elektronetz<br />
gestört. Die verfügbaren Instandsetzungskräfte<br />
des zuständigen EVU und<br />
die Tiefbauämter sowie die örtlichen<br />
Fachfirmen sind durch anderweitige Einsätze<br />
voll gebunden. Die Versorgung<br />
der Bevölkerung ist erheblich beeinträchtigt.<br />
Die Reste der zerstörten Leitungen<br />
wurden bereits entfernt. Beim<br />
Eintreffen stellen sie fest, daß die vorgeschriebene<br />
Absperrung von Unbekannten<br />
entfernt wurde. Auf der Straße<br />
herrscht Verkehr. Ihr Instandsetzungszug<br />
erhält den Auftrag, die Schäden (im<br />
Gelände gezeigt) zu beheben .<br />
Der Einzelauftrag an den E-Trupp sah<br />
vor, eine zerstörte Elektroversorgungsleitung<br />
behelfsmäßig instand zu setzen.<br />
Dazu war die Versorgung einer Behelfsverteilung<br />
mit Strom aus einem Stromerzeuger<br />
sicherzustellen.<br />
Aufgabe des Wassertrupps war es, ein<br />
zerstörtes Wasserrohrsystem behelfsmäßig<br />
instand zu setzen . Die Übungsstrecke<br />
war in einem ca. 40 cm tiefen,<br />
vorgefertigten Graben verlegt. Überdeckt<br />
verlegt war ein ca. sechs Meter<br />
langes Schraubmuffenrohr GGG ON 80.<br />
An diesem Rohr mußten nach Verlegeskizze<br />
die Formstücke und Armaturen<br />
angebracht werden.<br />
Der dem A-Trupp gestellte Auftrag bestand<br />
darin, ein unbekanntes KanaIsystem,<br />
welches durch Sprengwirkung beschädigt<br />
worden war, wieder in gebrauchsfähigen<br />
Zustand zu setzen. Die<br />
Übungsstrecke war als Kanalabschnitt<br />
Erdbauweise ca. 1,75 m tief (bis Grabensohle)<br />
errichtet worden. Es waren<br />
zwei Kanalschächte eingebracht. Zwischen<br />
den Schächten war eine Rohrstrecke<br />
von 6 x 1-m-Rohren, Ausführung<br />
Betonmuffenrohr, lichte Weite 800 mm,<br />
verlegt. Innerhalb dieser Strecke war eine<br />
Bruchstelle vorhanden, d. h. zwei<br />
Meter Rohr waren zerstört und durch<br />
Bruchstücke dargestellt. Die Schadenstelle<br />
mußte behelfsmäßig so instand<br />
gesetzt werden, daß das Abwasser,<br />
ohne in das Erdreich einzudringen, abgeleitet<br />
werden konnte (behelfsmäßige<br />
Reparatur).<br />
Landessieger wurde der Instandsetzungszug<br />
des THW-OV Leverkusen mit<br />
33 Strafpunkten, gefolgt vom Instandsetzungszug<br />
des THW-OV Duisburg<br />
(67 Strafpunkte). Die Wettkampfmannschaft<br />
des THW-OV Münster belegte mit<br />
68 Strafpunkten den dritten Platz.<br />
Die Siegermannschaft erhielt im Rahmen<br />
einer Feierstunde am 6. Mai 1983<br />
den Siegerpokal des Landesbeauftragten,<br />
während allen drei Erstplazierten die<br />
von THW-Direktor Ahrens verliehenen<br />
Siegerurkunden überreicht wurden.<br />
Der Wettkampf zeigte, daß der Ausbildungsstand<br />
der einzelnen Instandsetzungszüge<br />
sehr unterschiedlich ist.<br />
Dennoch läßt sich feststellen, daß die<br />
Arbeiten auf dem Elektro- und Wassersektor<br />
weitaus besser beherrscht wurden,<br />
als dies im Fachbereich Abwasser<br />
der Fall war.<br />
Viele Helfer haben durch zeitweises<br />
Herausstellen aus dem Wettkampf erfahren<br />
müssen, daß sie oftmals - unbewußt<br />
- gegen Unfallverhütungsvorschriften<br />
verstoßen hatten.<br />
Dennoch hat jeder Zug mit der Vorbereitung<br />
und der Teilnahme am Landeswettbewerb<br />
an Wissen und Erfahrung dazugelernt.<br />
Der Ausspruch: "Teilnahme ist<br />
wichtiger als Siegen " galt uneingeschränkt<br />
auch bei diesem Wettkampf.<br />
U. J.<br />
BVS informierte THW·Helfer<br />
Saarbrücken. 30 Helfer des THW-OV<br />
Saarbrücken nahmen an einer Informationsveranstaltung<br />
des Bundesverbandes<br />
für den Selbstschutz (BVS) in<br />
Darmstadt teil. Die BVS-Fachlehrer Ludwig<br />
Ruhl und Richard Keller informierten<br />
die THW-Helfer u. a. über die Wirkungen<br />
von konventionellen und nuklearen<br />
Waffen.<br />
Auf die Frage eines Helfers, ob beim<br />
Einsatz von Atombomben nicht ohnehin<br />
die Lebenden die Toten beneiden würden<br />
und somit der Schutzraumbau eine<br />
Farce sei, wurde entgegnet, daß es natürlich<br />
in einem Verteidigungsfall in unserer<br />
geographischen Lage und beim<br />
heutigen Stand der Waffentechnik keinen<br />
absolut sicheren Schutz geben<br />
könnte; in einem kleinen, zentral gelegenen<br />
Land wie der Bundesrepublik<br />
ZS-MAGAZIN 7- 8/83 53