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Ausgabe 6/13 (pdf) - Cyty-Braunschweig

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<strong>Braunschweig</strong>er – Anzeige – Journal 26<br />

Interview mit<br />

RA Holzhauer zum Thema<br />

Vorsorgeverfügung<br />

1. Was sind die häufigsten Fragen und Unklarheiten,<br />

wenn Sie in puncto Vorsorgeverfügungen beraten?<br />

Zunächst einmal haben die Ratsuchenden Probleme damit,<br />

die Begriffe richtig zuzuordnen. Vielfach wird die Bezeichnung<br />

‚Patientenverfügung‘ als Synonym für alle Formen<br />

möglicher Verfügungen verwendet. Vielmehr umfasst der<br />

Oberbegriff ‚Vorsorgeverfügung‘ einzelne Verfügungsformen<br />

wie die ‚Vollmacht‘, die ‚Vorsorgevollmacht‘, die<br />

‚Betreuungsverfügung‘ und die ‚Patientenverfügung‘. Den<br />

Ratsuchenden fehlt in fast allen Fällen die Vorstellung<br />

davon, was sie mit den einzelnen Verfügungen inhaltlich<br />

regeln können, wer aus der einzelnen Verfügung heraus<br />

berechtigt und verpflichtet werden soll und wie sich das<br />

Zusammenspiel der einzelnen Verfügungsformen darstellt.<br />

2. Was wird mit einer Vollmacht geregelt? Mit einer Vollmacht<br />

kann eine Vertrauensperson ermächtigt werden, alle<br />

Entscheidungen zu treffen. Der Betroffene könnte zwar noch<br />

selber entscheiden, er möchte jedoch eine andere Person<br />

seine Angelegenheiten regeln lassen.<br />

3. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Hingegen wird durch<br />

eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson ermächtigt,<br />

im Krankheitsfall alle Entscheidungen treffen zu können. So<br />

wird die Vertrauensperson ermächtigt gegenüber Ärzten,<br />

Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Anstalten,<br />

Behörden und Gerichten Erklärungen zur Gesundheitssorge<br />

abzugeben oder von diesen entgegenzunehmen, auch<br />

Krankenunterlagen einzusehen und alle Auskünfte und<br />

Informationen zu verlangen.<br />

26<br />

<strong>Ausgabe</strong> 6/20<strong>13</strong><br />

Jederzeit können junge wie ältere Menschen in eine<br />

Situation geraten, in der sie nicht mehr eigenverantwortlich<br />

und selbstbestimmt Entscheidungen treffen<br />

können.<br />

Bestimmen Sie in guten Zeiten, wer für Sie in<br />

schlechten Zeiten die Entscheidungen in Ihrem Sinn<br />

treffen soll. Für diesen Fall gilt es heute bereits Vorsorge<br />

zu treffen.<br />

Gern nehme ich mir Zeit für Ihre Fragen und erläutere<br />

Ihnen die Möglichkeiten einer für Sie optimalen<br />

Gestaltung Ihrer Vorsorgeerklärung. Sollten Sie nicht<br />

mobil sein, komme ich auch gern zu Ihnen.<br />

4. Was ist eine Betreuungsverfügung? In der Betreuungsverfügung wird die Person bestimmt, die im Bedarfsfall vom<br />

Gericht zum Betreuer bestellt werden soll. Ansonsten ist das Gericht im Bedarfsfall gehalten, einen Berufsbetreuer zu<br />

bestellen. So hat es der Ratsuchende selbst in der Hand, dem Gericht frühzeitig Vorgaben hinsichtlich der zu bestellenden<br />

Person zu machen, von denen das Gericht nur in begründeten Fällen abweichen kann.<br />

5. Was ist eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung erteilt Anweisungen an Ärzte und Pfleger. Es werden<br />

Situationen beschrieben, in denen die Verfügung zur Anwendung kommen soll. Dann werden Maßnahmen bestimmt,<br />

die man als Patienten wünschen oder ablehnen kann.<br />

6. Welche Form sollten die Vollmacht und die Verfügungen haben? Die Verfügungen sind grundsätzlich formfrei.<br />

Sie können in Eigenregie erstellt werden, durch einen Rechtsanwalt oder durch einen sonstigen Dritten. Im Fall der Verfügung<br />

im Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken ist eine notarielle Beurkundung notwendig, soweit die<br />

Vollmacht und Vorsorgevollmacht davon erfasst werden sollen.<br />

7. Wer entscheidet im Ernstfall: Arzt oder Bevollmächtigter? Der Arzt hat grundsätzlich auf der Grundlager des in<br />

der Patientenverfügung geäußerten Willens zu entscheiden; nur in Zweifelsfällen ist dann der Bevollmächtigte hinzuzuziehen.<br />

8. Warum ist es wichtig, sich mit dem Thema zu befassen? Vorsorgeverfügungen enthalten nicht nur Erklärungen,<br />

wie mit einem selbst umzugehen ist. Mit einem klar formulierten Willen werden Angehörige, d.h. Ehepartner und Kinder,<br />

sonstige Freunde und Bekannte, entlastet und müssen keine Entscheidungen in Situationen höchster emotionaler<br />

Anspannung treffen.<br />

Unsere nächsten Erstberatungstermine:<br />

20<strong>13</strong>: Dienstag, den 10.12.20<strong>13</strong>, Dienstag, den 17.12.20<strong>13</strong>,<br />

Donnerstag, den 19.12.20<strong>13</strong><br />

2014: Dienstag, den 07.01.2014, Dienstag, den 14.01.2014,<br />

Dienstag, den 21.01.2014, Donnerstag, den 30.01.2014<br />

Kosten für eine Erstberatung: 45,- € • Bitte vereinbaren Sie einen Termin:<br />

Kanzlei RA Holzhauer, Telefon (0531) 239 269-0

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