Ausgabe 6/13 (pdf) - Cyty-Braunschweig
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<strong>Braunschweig</strong>er – Anzeige – Journal 26<br />
Interview mit<br />
RA Holzhauer zum Thema<br />
Vorsorgeverfügung<br />
1. Was sind die häufigsten Fragen und Unklarheiten,<br />
wenn Sie in puncto Vorsorgeverfügungen beraten?<br />
Zunächst einmal haben die Ratsuchenden Probleme damit,<br />
die Begriffe richtig zuzuordnen. Vielfach wird die Bezeichnung<br />
‚Patientenverfügung‘ als Synonym für alle Formen<br />
möglicher Verfügungen verwendet. Vielmehr umfasst der<br />
Oberbegriff ‚Vorsorgeverfügung‘ einzelne Verfügungsformen<br />
wie die ‚Vollmacht‘, die ‚Vorsorgevollmacht‘, die<br />
‚Betreuungsverfügung‘ und die ‚Patientenverfügung‘. Den<br />
Ratsuchenden fehlt in fast allen Fällen die Vorstellung<br />
davon, was sie mit den einzelnen Verfügungen inhaltlich<br />
regeln können, wer aus der einzelnen Verfügung heraus<br />
berechtigt und verpflichtet werden soll und wie sich das<br />
Zusammenspiel der einzelnen Verfügungsformen darstellt.<br />
2. Was wird mit einer Vollmacht geregelt? Mit einer Vollmacht<br />
kann eine Vertrauensperson ermächtigt werden, alle<br />
Entscheidungen zu treffen. Der Betroffene könnte zwar noch<br />
selber entscheiden, er möchte jedoch eine andere Person<br />
seine Angelegenheiten regeln lassen.<br />
3. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Hingegen wird durch<br />
eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson ermächtigt,<br />
im Krankheitsfall alle Entscheidungen treffen zu können. So<br />
wird die Vertrauensperson ermächtigt gegenüber Ärzten,<br />
Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Anstalten,<br />
Behörden und Gerichten Erklärungen zur Gesundheitssorge<br />
abzugeben oder von diesen entgegenzunehmen, auch<br />
Krankenunterlagen einzusehen und alle Auskünfte und<br />
Informationen zu verlangen.<br />
26<br />
<strong>Ausgabe</strong> 6/20<strong>13</strong><br />
Jederzeit können junge wie ältere Menschen in eine<br />
Situation geraten, in der sie nicht mehr eigenverantwortlich<br />
und selbstbestimmt Entscheidungen treffen<br />
können.<br />
Bestimmen Sie in guten Zeiten, wer für Sie in<br />
schlechten Zeiten die Entscheidungen in Ihrem Sinn<br />
treffen soll. Für diesen Fall gilt es heute bereits Vorsorge<br />
zu treffen.<br />
Gern nehme ich mir Zeit für Ihre Fragen und erläutere<br />
Ihnen die Möglichkeiten einer für Sie optimalen<br />
Gestaltung Ihrer Vorsorgeerklärung. Sollten Sie nicht<br />
mobil sein, komme ich auch gern zu Ihnen.<br />
4. Was ist eine Betreuungsverfügung? In der Betreuungsverfügung wird die Person bestimmt, die im Bedarfsfall vom<br />
Gericht zum Betreuer bestellt werden soll. Ansonsten ist das Gericht im Bedarfsfall gehalten, einen Berufsbetreuer zu<br />
bestellen. So hat es der Ratsuchende selbst in der Hand, dem Gericht frühzeitig Vorgaben hinsichtlich der zu bestellenden<br />
Person zu machen, von denen das Gericht nur in begründeten Fällen abweichen kann.<br />
5. Was ist eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung erteilt Anweisungen an Ärzte und Pfleger. Es werden<br />
Situationen beschrieben, in denen die Verfügung zur Anwendung kommen soll. Dann werden Maßnahmen bestimmt,<br />
die man als Patienten wünschen oder ablehnen kann.<br />
6. Welche Form sollten die Vollmacht und die Verfügungen haben? Die Verfügungen sind grundsätzlich formfrei.<br />
Sie können in Eigenregie erstellt werden, durch einen Rechtsanwalt oder durch einen sonstigen Dritten. Im Fall der Verfügung<br />
im Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken ist eine notarielle Beurkundung notwendig, soweit die<br />
Vollmacht und Vorsorgevollmacht davon erfasst werden sollen.<br />
7. Wer entscheidet im Ernstfall: Arzt oder Bevollmächtigter? Der Arzt hat grundsätzlich auf der Grundlager des in<br />
der Patientenverfügung geäußerten Willens zu entscheiden; nur in Zweifelsfällen ist dann der Bevollmächtigte hinzuzuziehen.<br />
8. Warum ist es wichtig, sich mit dem Thema zu befassen? Vorsorgeverfügungen enthalten nicht nur Erklärungen,<br />
wie mit einem selbst umzugehen ist. Mit einem klar formulierten Willen werden Angehörige, d.h. Ehepartner und Kinder,<br />
sonstige Freunde und Bekannte, entlastet und müssen keine Entscheidungen in Situationen höchster emotionaler<br />
Anspannung treffen.<br />
Unsere nächsten Erstberatungstermine:<br />
20<strong>13</strong>: Dienstag, den 10.12.20<strong>13</strong>, Dienstag, den 17.12.20<strong>13</strong>,<br />
Donnerstag, den 19.12.20<strong>13</strong><br />
2014: Dienstag, den 07.01.2014, Dienstag, den 14.01.2014,<br />
Dienstag, den 21.01.2014, Donnerstag, den 30.01.2014<br />
Kosten für eine Erstberatung: 45,- € • Bitte vereinbaren Sie einen Termin:<br />
Kanzlei RA Holzhauer, Telefon (0531) 239 269-0