Amtsblatt April 2013 - Stadt Wolframs-Eschenbach
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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 2 - Nr. 3/13<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, im Landkreis<br />
Ansbach, mit ca. 4.600 Einwohnern<br />
sucht zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt, spätestens zum<br />
01.09.<strong>2013</strong><br />
eine/einen Geschäftsstellenleiter/in<br />
Ihre Aufgabenschwerpunkte:<br />
• Leitung und Organisation der Verwaltung<br />
• Leitung der Finanzverwaltung (Kämmerei)<br />
• Gemeindliches Satzungsrecht<br />
• Beitrags- und Gebührenkalkulation<br />
• Kredit-, Zuschuss- und Versicherungswesen<br />
• Organisation von Wahlen<br />
• Standesamtsvertretung<br />
• Ggf. Zuteilung zusätzlicher Tätigkeiten<br />
Wir erwarten:<br />
Für die ausgeschriebene Position mit Leitungsfunktion<br />
suchen wir eine engagierte Führungspersönlichkeit mit der<br />
Qualifikation Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenlehrgang<br />
II) bzw. Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) (Beamter<br />
der 3. Qualifikationsebene; Fachlaufbahn Verwaltung und<br />
Finanzen) mit<br />
• fundierten betriebswirtschaftlichen und organisatorischen<br />
Kenntnissen<br />
• selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative und Teamfähigkeit<br />
• ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Einsatzsowie<br />
Entscheidungsfreude<br />
• freundliches und bürgerorientiertes Verhalten<br />
• gute EDV-Kenntnisse (Windows, MS-Office), vorzugsweise<br />
Erfahrung mit den Programmen unseres Rechenzentrums<br />
AKDB<br />
• Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen<br />
Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche<br />
Tätigkeit. Die Bezahlung richtet sich nach der Qualifikation,<br />
der Berufserfahrung und den Vorschriften des Bay-<br />
BesG bzw. des TVöD-VKA.<br />
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung<br />
bis spätestens 15.04.<strong>2013</strong> an die Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, Herrn Bürgermeister Michael Dörr,<br />
Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Platz 1, 91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />
E-mail: buergermeister@wolframs-eschenbach.de.<br />
Nähere Auskünfte erteilen der Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Dörr und der bisherige Stelleninhaber, Herr Heckel, unter Tel.<br />
Nr. 09875/9755-0.<br />
Jugendschöffen<br />
im Landkreis Ansbach gesucht<br />
Das Landratsamt Ansbach sucht für die Zeit vom 1. Januar<br />
2014 bis 31. Dezember 2018 noch Jugendschöffen. An dem<br />
Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können dem<br />
Kreisjugendamt noch bis zum 15. März sich selbst oder andere<br />
Kandidaten vorschlagen.<br />
Die Jugendschöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt. Aus<br />
den eingegangen Vorschlägen werden 32 Männer und 32<br />
Frauen vom Kreisjugendhilfeausschuss gewählt und dem<br />
Landgericht Ansbach vorgeschlagen. Die Vorschlagsliste soll<br />
alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf<br />
und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.<br />
Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen setzt<br />
Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils sowie<br />
geistige Beweglichkeit und körperliche Belastbarkeit voraus.<br />
Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die Erfahrung<br />
in der Jugenderziehung vorweisen und mindestens ein<br />
Jahr im Landkreis Ansbach wohnen. Zudem sollten Bewerber<br />
bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2014 älter als 25<br />
Jahre und jünger als 70 Jahre sein.<br />
Interessenten an der ehrenamtlichen Tätigkeit können sich im<br />
Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Ansbach unter der<br />
Telefonnummer 0981-468 5402 oder per E-Mail an jugendamt@<br />
landratsamt-ansbach.de melden.<br />
Haushaltssatzung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> hat am 05.03.<strong>2013</strong> die Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> beschlossen.<br />
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 11.03.<strong>2013</strong>,<br />
Az. 941-10 SG 22, zu der Satzung, die keine genehmigungspflichtigen<br />
Bestandteile enthält, Stellung genommen. Erinnerungen<br />
werden nicht erhoben.<br />
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art.<br />
10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65<br />
Abs. 3 GO). Danach liegt der Haushaltsplan eine Woche lang,<br />
vom 08.04.<strong>2013</strong> bis 15.04.<strong>2013</strong>, öffentlich bei der Geschäftsstelle<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />
Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Pl. 1, 91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />
(Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur<br />
Einsichtnahme auf.<br />
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1<br />
und 26 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> folgende<br />
Haushaltssatzung<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wird im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />
557.650,00 Euro<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />
20.000,00 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht aufgenommen.<br />
§ 4<br />
(1) Verwaltungsumlage<br />
1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf<br />
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> auf<br />
407.150,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der<br />
Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende<br />
Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2012<br />
auf 4.450 Einwohner festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 91,49 Euro<br />
festgesetzt.