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Amtsblatt April 2013 - Stadt Wolframs-Eschenbach

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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 2 - Nr. 3/13<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, im Landkreis<br />

Ansbach, mit ca. 4.600 Einwohnern<br />

sucht zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt, spätestens zum<br />

01.09.<strong>2013</strong><br />

eine/einen Geschäftsstellenleiter/in<br />

Ihre Aufgabenschwerpunkte:<br />

• Leitung und Organisation der Verwaltung<br />

• Leitung der Finanzverwaltung (Kämmerei)<br />

• Gemeindliches Satzungsrecht<br />

• Beitrags- und Gebührenkalkulation<br />

• Kredit-, Zuschuss- und Versicherungswesen<br />

• Organisation von Wahlen<br />

• Standesamtsvertretung<br />

• Ggf. Zuteilung zusätzlicher Tätigkeiten<br />

Wir erwarten:<br />

Für die ausgeschriebene Position mit Leitungsfunktion<br />

suchen wir eine engagierte Führungspersönlichkeit mit der<br />

Qualifikation Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenlehrgang<br />

II) bzw. Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) (Beamter<br />

der 3. Qualifikationsebene; Fachlaufbahn Verwaltung und<br />

Finanzen) mit<br />

• fundierten betriebswirtschaftlichen und organisatorischen<br />

Kenntnissen<br />

• selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative und Teamfähigkeit<br />

• ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Einsatzsowie<br />

Entscheidungsfreude<br />

• freundliches und bürgerorientiertes Verhalten<br />

• gute EDV-Kenntnisse (Windows, MS-Office), vorzugsweise<br />

Erfahrung mit den Programmen unseres Rechenzentrums<br />

AKDB<br />

• Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen<br />

Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche<br />

Tätigkeit. Die Bezahlung richtet sich nach der Qualifikation,<br />

der Berufserfahrung und den Vorschriften des Bay-<br />

BesG bzw. des TVöD-VKA.<br />

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung<br />

bis spätestens 15.04.<strong>2013</strong> an die Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, Herrn Bürgermeister Michael Dörr,<br />

Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Platz 1, 91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />

E-mail: buergermeister@wolframs-eschenbach.de.<br />

Nähere Auskünfte erteilen der Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Dörr und der bisherige Stelleninhaber, Herr Heckel, unter Tel.<br />

Nr. 09875/9755-0.<br />

Jugendschöffen<br />

im Landkreis Ansbach gesucht<br />

Das Landratsamt Ansbach sucht für die Zeit vom 1. Januar<br />

2014 bis 31. Dezember 2018 noch Jugendschöffen. An dem<br />

Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können dem<br />

Kreisjugendamt noch bis zum 15. März sich selbst oder andere<br />

Kandidaten vorschlagen.<br />

Die Jugendschöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt. Aus<br />

den eingegangen Vorschlägen werden 32 Männer und 32<br />

Frauen vom Kreisjugendhilfeausschuss gewählt und dem<br />

Landgericht Ansbach vorgeschlagen. Die Vorschlagsliste soll<br />

alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf<br />

und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.<br />

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen setzt<br />

Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils sowie<br />

geistige Beweglichkeit und körperliche Belastbarkeit voraus.<br />

Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die Erfahrung<br />

in der Jugenderziehung vorweisen und mindestens ein<br />

Jahr im Landkreis Ansbach wohnen. Zudem sollten Bewerber<br />

bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2014 älter als 25<br />

Jahre und jünger als 70 Jahre sein.<br />

Interessenten an der ehrenamtlichen Tätigkeit können sich im<br />

Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Ansbach unter der<br />

Telefonnummer 0981-468 5402 oder per E-Mail an jugendamt@<br />

landratsamt-ansbach.de melden.<br />

Haushaltssatzung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> hat am 05.03.<strong>2013</strong> die Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> beschlossen.<br />

Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 11.03.<strong>2013</strong>,<br />

Az. 941-10 SG 22, zu der Satzung, die keine genehmigungspflichtigen<br />

Bestandteile enthält, Stellung genommen. Erinnerungen<br />

werden nicht erhoben.<br />

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art.<br />

10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65<br />

Abs. 3 GO). Danach liegt der Haushaltsplan eine Woche lang,<br />

vom 08.04.<strong>2013</strong> bis 15.04.<strong>2013</strong>, öffentlich bei der Geschäftsstelle<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />

Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Pl. 1, 91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />

(Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur<br />

Einsichtnahme auf.<br />

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1<br />

und 26 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> folgende<br />

Haushaltssatzung<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />

557.650,00 Euro<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />

20.000,00 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht aufgenommen.<br />

§ 4<br />

(1) Verwaltungsumlage<br />

1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf<br />

(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> auf<br />

407.150,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der<br />

Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende<br />

Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2012<br />

auf 4.450 Einwohner festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 91,49 Euro<br />

festgesetzt.

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