Amtsblatt April 2013 - Stadt Wolframs-Eschenbach
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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 4 - Nr. 3/13<br />
Bürgerladen mit Postagentur<br />
Montag bis Mittwoch: .........................................9.00 -12.00 Uhr<br />
Donnerstag und Freitag:..................................15.00 - 18.00 Uhr<br />
Samstag:..........................................................10.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefonisch ist der Bürgerladen unter Nr. 975577 erreichbar.<br />
Familien- und gewerbliche Anzeigen für das <strong>Amtsblatt</strong> werden<br />
von Frau Heinisch entgegengenommen.<br />
Abgabeschluss für die Maiausgabe<br />
Mittwoch, 17. <strong>April</strong> <strong>2013</strong><br />
Aus dem <strong>Stadt</strong>rat vom 6. März <strong>2013</strong><br />
Bekanntgaben<br />
a) Freileitungsumbau Wöltendorf - <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
Die N-Ergie plant einen Neuaufbau der Freileitung von <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
nach Wöltendorf. Hierbei werden anstelle<br />
der bisherigen 22 Holzmasten 10 Stahlmasten errichtet.<br />
Bgm. Dörr gibt die vorliegende Planung bekannt. Für die<br />
Benutzung der städtischen Grundstücke wird eine einmalige<br />
Entschädigung von 8.883 EUR gewährt.<br />
b) Aufnahme in das EFRE-Förderprogramm<br />
Zur Information gibt Bgm. Dörr bekannt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
als Schwerpunktgemeinde im Bereich Mittelfranken<br />
in das EFRE-Förderprogramm aufgenommen wurde.<br />
Dies stellt die <strong>Stadt</strong> beispielsweise in der Förderwürdigkeit mit<br />
dem Grenzgebiet zu Tschechien gleich.<br />
Kath./Evang. Sozialstation Bechhofen - Antrag auf Unterstützung<br />
<strong>2013</strong><br />
Mit Schreiben vom 01.02.<strong>2013</strong> stellt die Kath./Evang. Sozialstation<br />
für das Jahr <strong>2013</strong> einen Antrag auf finanzielle Förderung<br />
der sozialen Arbeit. Nach den bisherigen Vorgaben des <strong>Stadt</strong>rates<br />
ist über den Zuschuss jährlich zu beschließen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt analog der Vorjahre, einen Zuschuss<br />
in Höhe von 1,00 EUR pro Einwohner (2.600 Einw. - Zahl ohne<br />
Wöltendorf und Selgenstadt), als kommunalen Zuschuss für<br />
nicht durch die Krankenkassen und die Pflegeversicherung<br />
abgedeckte Leistungen für das Jahr 2012 zu bewilligen.<br />
Kinderkrippe - Aufnahme „KFW-Darlehen“<br />
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren,<br />
Frauen und Jugend bietet die KfW-Bank ab 1.2.<strong>2013</strong> neue zinsverbilligte<br />
Darlehen für den KiTa-Ausbau an.<br />
Demnach wäre es möglich, für den anstehenden Kinderkrippenbau<br />
ein zinsgünstiges Darlehen von 0,10 % in Anspruch zu<br />
nehmen. Nach den Förderrichtlinien können sämtliche anfallende<br />
Kosten (incl. Nebenkosten) abzüglich der gewährten<br />
Zuwendungen beantragt werden. Für die Kinderkrippe <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
könnte somit nach der aktuellen Kostenschätzung<br />
ein zinsgünstiges Darlehen ihn Höhe von rd.<br />
437.000 EUR beantragt werden.<br />
Angemerkt wird von <strong>Stadt</strong>rat Geidner ob die haushaltsrechtlichen<br />
Vorgaben gegeben sind. Er erinnert zudem, dass eine<br />
Einzelgenehmigung erforderlich ist.<br />
Bgm. Dörr sichert zu, dass die Sachlage geprüft und rechtskonform<br />
umgesetzt wird.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt der Beantragung und Aufnahme eines Darlehens<br />
für den Ausbau der Kinderkrippe mit 0,10 % und einer<br />
Darlehenssumme von rd. 437.000 EUR von der KfW-Bank zu.<br />
Bauanträge<br />
a) Errichtung einer landw. Maschinenhalle - FlNr. 216, Gem.<br />
Biederbach,<br />
Im Bauantrag ist vorgesehen, auf dem Außenbereichsgrundstück<br />
FlNr. 216 eine Maschinenhalle mit:<br />
- Größe 30,35 x 16,35 m;<br />
- Satteldach DN 15 Grad - Stahltrapezblech RAL 3009;<br />
- Gesamthöhe (First) = 7,32 m - Traufe 5,13 m<br />
zu errichten.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass das Vorhaben dem privilegierten<br />
Baurecht unterliegt<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt dem Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle<br />
auf dem Grundstück FlNr. 216, Gemarkung Biederbach,<br />
zu.<br />
b) Neubau eines Rinderstalls und einer Berge-Gerätehalle<br />
auf FlNr. 176<br />
Im Juli 2011 wurde für den Stallneubau (ca. 47,18 x 21,02 m)<br />
bereits eine formlose Bauvoranfrage eingereicht. Nachdem das<br />
Vorhaben nach dem Flächennutzungsplan im Mischgebiet lag,<br />
hat der <strong>Stadt</strong>rat der Planung grundsätzlich zugestimmt.<br />
Im nunmehr vorliegenden Bauantrag ist vorgesehen, dass am<br />
gleichen Standort ein Stall mit einer Größe von 48,51 x 20,40<br />
m (20 Grad Trapezblechdach - 125 Großvieheinheiten) sowie<br />
einem angebauten Technikraum (5,0 x 11,80 m) errichtet wird.<br />
Außerdem ist geplant, im nördlichen Grundstücksbereich eine<br />
neue Berge-/Gerätehalle (30 x 12,40 m) zu errichten.<br />
Bgm. Dörr führt aus, dass der geplante Stall mit Technikgebäude<br />
nach dem Flächennutzungsplan im Mischgebiet liegt.<br />
Der nördliche Standort der Gerätehalle ist jedoch nach dem<br />
Flächennutzungsplan als Grünbereich ausgewiesen. Hinsichtlich<br />
der Nachbarunterschriften ist noch nicht bekannt, ob alle<br />
dem Vorhaben zustimmen werden.<br />
Als Gegenargument wird vorgebracht, dass das ehemalige<br />
gegenüberliegende Brauereigrundstück an der Staatsstraße in<br />
der Unteren Vorstadt durch den Bau des Stalles belastet wird.<br />
Außerdem wird die Auflage gefordert, die Nordseite des Stalles<br />
mit einer Wand zu bauen und der Bestand der Hecke an der<br />
Straßenseite muss erhalten bleiben.<br />
Dem Bau der Berge- bzw. Gerätehalle kann wegen des ausgewiesenen<br />
Grünstreifens und der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken<br />
im Wohngebiet nicht entsprochen werden. Der<br />
Vorsitzende schlägt vor, dass hier aufgrund der nicht geklärten<br />
Rechtslage vor einer endgültigen Entscheidung noch die Fachbehörde<br />
am Landratsamt Ansbach angehört werden soll.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalls<br />
unter der Voraussetzung zu, dass die Nordseite des<br />
Stalles geschlossen gebaut wird und der Bestand der Hecke<br />
gewährleistet ist, zu.<br />
Dem Bau der Berge- bzw. Gerätehalle auf dem Grundstück<br />
FlNr. 176 kann derzeit nicht zugestimmt werden. Die Rechtslage<br />
muss mit dem Landratsamt Ansbach geprüft werden.<br />
Geburten<br />
06.03. Johann Schuster<br />
Eltern: Peter Bittenbinder und Christina Schuster,<br />
Richard-Wagner-Str. 5<br />
12.03. Shawn-Taylor Gehret<br />
Eltern: Sebastian und Jenny Gehret, Frankenstraße 17<br />
Sterbefälle<br />
13.03. Anna Schwarz, Obere Vorstadt 4, 89 Jahre<br />
19.03. Irmgard Sachs, Obere Vorstadt 4, 89 Jahre