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Amtsblatt April 2013 - Stadt Wolframs-Eschenbach

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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 4 - Nr. 3/13<br />

Bürgerladen mit Postagentur<br />

Montag bis Mittwoch: .........................................9.00 -12.00 Uhr<br />

Donnerstag und Freitag:..................................15.00 - 18.00 Uhr<br />

Samstag:..........................................................10.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefonisch ist der Bürgerladen unter Nr. 975577 erreichbar.<br />

Familien- und gewerbliche Anzeigen für das <strong>Amtsblatt</strong> werden<br />

von Frau Heinisch entgegengenommen.<br />

Abgabeschluss für die Maiausgabe<br />

Mittwoch, 17. <strong>April</strong> <strong>2013</strong><br />

Aus dem <strong>Stadt</strong>rat vom 6. März <strong>2013</strong><br />

Bekanntgaben<br />

a) Freileitungsumbau Wöltendorf - <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

Die N-Ergie plant einen Neuaufbau der Freileitung von <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

nach Wöltendorf. Hierbei werden anstelle<br />

der bisherigen 22 Holzmasten 10 Stahlmasten errichtet.<br />

Bgm. Dörr gibt die vorliegende Planung bekannt. Für die<br />

Benutzung der städtischen Grundstücke wird eine einmalige<br />

Entschädigung von 8.883 EUR gewährt.<br />

b) Aufnahme in das EFRE-Förderprogramm<br />

Zur Information gibt Bgm. Dörr bekannt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

als Schwerpunktgemeinde im Bereich Mittelfranken<br />

in das EFRE-Förderprogramm aufgenommen wurde.<br />

Dies stellt die <strong>Stadt</strong> beispielsweise in der Förderwürdigkeit mit<br />

dem Grenzgebiet zu Tschechien gleich.<br />

Kath./Evang. Sozialstation Bechhofen - Antrag auf Unterstützung<br />

<strong>2013</strong><br />

Mit Schreiben vom 01.02.<strong>2013</strong> stellt die Kath./Evang. Sozialstation<br />

für das Jahr <strong>2013</strong> einen Antrag auf finanzielle Förderung<br />

der sozialen Arbeit. Nach den bisherigen Vorgaben des <strong>Stadt</strong>rates<br />

ist über den Zuschuss jährlich zu beschließen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt analog der Vorjahre, einen Zuschuss<br />

in Höhe von 1,00 EUR pro Einwohner (2.600 Einw. - Zahl ohne<br />

Wöltendorf und Selgenstadt), als kommunalen Zuschuss für<br />

nicht durch die Krankenkassen und die Pflegeversicherung<br />

abgedeckte Leistungen für das Jahr 2012 zu bewilligen.<br />

Kinderkrippe - Aufnahme „KFW-Darlehen“<br />

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend bietet die KfW-Bank ab 1.2.<strong>2013</strong> neue zinsverbilligte<br />

Darlehen für den KiTa-Ausbau an.<br />

Demnach wäre es möglich, für den anstehenden Kinderkrippenbau<br />

ein zinsgünstiges Darlehen von 0,10 % in Anspruch zu<br />

nehmen. Nach den Förderrichtlinien können sämtliche anfallende<br />

Kosten (incl. Nebenkosten) abzüglich der gewährten<br />

Zuwendungen beantragt werden. Für die Kinderkrippe <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

könnte somit nach der aktuellen Kostenschätzung<br />

ein zinsgünstiges Darlehen ihn Höhe von rd.<br />

437.000 EUR beantragt werden.<br />

Angemerkt wird von <strong>Stadt</strong>rat Geidner ob die haushaltsrechtlichen<br />

Vorgaben gegeben sind. Er erinnert zudem, dass eine<br />

Einzelgenehmigung erforderlich ist.<br />

Bgm. Dörr sichert zu, dass die Sachlage geprüft und rechtskonform<br />

umgesetzt wird.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt der Beantragung und Aufnahme eines Darlehens<br />

für den Ausbau der Kinderkrippe mit 0,10 % und einer<br />

Darlehenssumme von rd. 437.000 EUR von der KfW-Bank zu.<br />

Bauanträge<br />

a) Errichtung einer landw. Maschinenhalle - FlNr. 216, Gem.<br />

Biederbach,<br />

Im Bauantrag ist vorgesehen, auf dem Außenbereichsgrundstück<br />

FlNr. 216 eine Maschinenhalle mit:<br />

- Größe 30,35 x 16,35 m;<br />

- Satteldach DN 15 Grad - Stahltrapezblech RAL 3009;<br />

- Gesamthöhe (First) = 7,32 m - Traufe 5,13 m<br />

zu errichten.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass das Vorhaben dem privilegierten<br />

Baurecht unterliegt<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt dem Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle<br />

auf dem Grundstück FlNr. 216, Gemarkung Biederbach,<br />

zu.<br />

b) Neubau eines Rinderstalls und einer Berge-Gerätehalle<br />

auf FlNr. 176<br />

Im Juli 2011 wurde für den Stallneubau (ca. 47,18 x 21,02 m)<br />

bereits eine formlose Bauvoranfrage eingereicht. Nachdem das<br />

Vorhaben nach dem Flächennutzungsplan im Mischgebiet lag,<br />

hat der <strong>Stadt</strong>rat der Planung grundsätzlich zugestimmt.<br />

Im nunmehr vorliegenden Bauantrag ist vorgesehen, dass am<br />

gleichen Standort ein Stall mit einer Größe von 48,51 x 20,40<br />

m (20 Grad Trapezblechdach - 125 Großvieheinheiten) sowie<br />

einem angebauten Technikraum (5,0 x 11,80 m) errichtet wird.<br />

Außerdem ist geplant, im nördlichen Grundstücksbereich eine<br />

neue Berge-/Gerätehalle (30 x 12,40 m) zu errichten.<br />

Bgm. Dörr führt aus, dass der geplante Stall mit Technikgebäude<br />

nach dem Flächennutzungsplan im Mischgebiet liegt.<br />

Der nördliche Standort der Gerätehalle ist jedoch nach dem<br />

Flächennutzungsplan als Grünbereich ausgewiesen. Hinsichtlich<br />

der Nachbarunterschriften ist noch nicht bekannt, ob alle<br />

dem Vorhaben zustimmen werden.<br />

Als Gegenargument wird vorgebracht, dass das ehemalige<br />

gegenüberliegende Brauereigrundstück an der Staatsstraße in<br />

der Unteren Vorstadt durch den Bau des Stalles belastet wird.<br />

Außerdem wird die Auflage gefordert, die Nordseite des Stalles<br />

mit einer Wand zu bauen und der Bestand der Hecke an der<br />

Straßenseite muss erhalten bleiben.<br />

Dem Bau der Berge- bzw. Gerätehalle kann wegen des ausgewiesenen<br />

Grünstreifens und der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken<br />

im Wohngebiet nicht entsprochen werden. Der<br />

Vorsitzende schlägt vor, dass hier aufgrund der nicht geklärten<br />

Rechtslage vor einer endgültigen Entscheidung noch die Fachbehörde<br />

am Landratsamt Ansbach angehört werden soll.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalls<br />

unter der Voraussetzung zu, dass die Nordseite des<br />

Stalles geschlossen gebaut wird und der Bestand der Hecke<br />

gewährleistet ist, zu.<br />

Dem Bau der Berge- bzw. Gerätehalle auf dem Grundstück<br />

FlNr. 176 kann derzeit nicht zugestimmt werden. Die Rechtslage<br />

muss mit dem Landratsamt Ansbach geprüft werden.<br />

Geburten<br />

06.03. Johann Schuster<br />

Eltern: Peter Bittenbinder und Christina Schuster,<br />

Richard-Wagner-Str. 5<br />

12.03. Shawn-Taylor Gehret<br />

Eltern: Sebastian und Jenny Gehret, Frankenstraße 17<br />

Sterbefälle<br />

13.03. Anna Schwarz, Obere Vorstadt 4, 89 Jahre<br />

19.03. Irmgard Sachs, Obere Vorstadt 4, 89 Jahre

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