SERVICE - Actimonda krankenkasse
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SOZIALVERSICHERUNG<br />
Beitragsnachweis –<br />
fit für SEPA<br />
Die neuen Beitragsnachweis-<br />
Datensätze erfüllen unter anderem<br />
die SEPA-Vorgaben.<br />
M<br />
it dem Beitragsnachweis weisen Sie<br />
der zuständigen Einzugsstelle die von<br />
Ihnen bis zum Tag der Fälligkeit geschuldeten<br />
Beiträge nach. Dies gilt sowohl für die<br />
Gesamtsozialversicherungsbeiträge als auch<br />
für die Umlagen zu den Arbeitgeberaufwendungen<br />
nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.<br />
Beitragsnachweise dürfen ausschließlich<br />
per Datenübertragung an die zuständige<br />
Einzugsstelle übermittelt werden. Arbeitgeber<br />
ohne elektronische Datenverarbeitung<br />
können mittels zugelassener Ausfüllhilfen<br />
Beitragsnachweise erstellen und der zuständigen<br />
Datenannahmestelle zuleiten.<br />
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung<br />
haben das (technische) Prozedere<br />
in den Beitragsnachweis-Datensätzen verbindlich<br />
vorgeschrieben. Die ab 2014 gültigen<br />
gemeinsamen Grundsätze berücksichtigen<br />
insbesondere den Wegfall der zeitlichen<br />
Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung<br />
zum 31. Dezember 2013 und<br />
die Ablösung des nationalen Lastschriftverfahrens<br />
durch das sogenannte SEPA-<br />
Lastschriftverfahren ab 1. Februar 2014.<br />
Mit dem Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung<br />
entfällt der bisher für<br />
Nachweiszeiträume vor dem 1. Januar 2009<br />
vorgesehene Korrektur-Beitragsnachweis<br />
(siehe auch <strong>SERVICE</strong> 5/2013).<br />
Ebenso wird zum Zwecke der Vereinheitlichung<br />
der Meldeverfahren zukünftig auf<br />
die Möglichkeit eines Ersatzbeitragsnachweises<br />
oder Differenzbeitragsnachweises<br />
verzichtet. Beitragskorrekturen können damit<br />
entweder in den laufenden Beitragsnachweis<br />
aufgenommen oder durch eine<br />
Stornierung eines Beitragsnachweises und<br />
die anschließende Übermittlung eines neuen<br />
Beitragsnachweises vorgenommen<br />
werden.<br />
Die Beitragsnachweis-Datensätze gelten<br />
sowohl für den allgemeinen Beitragsnachweis<br />
als auch für den Beitragsnachweis<br />
für geringfügig Beschäftigte. Die Deutsche<br />
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-<br />
See kann die Beitragsnachweis-Datensätze<br />
um knappschaftliche Besonderheiten erweitern.<br />
Beitragsnachweis – Allgemeines<br />
Sie haben als Arbeitgeber der Einzugsstelle<br />
einen Beitragsnachweis rechtzeitig mittels<br />
zugelassener systemgeprüfter Programme<br />
oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen<br />
(sv.net) zu übermitteln.<br />
Bitte beachten Sie, dass der Beitragsnachweis<br />
zwei Arbeitstage vor Fälligkeit<br />
der Beiträge per Datenübertragung an die<br />
zuständige Krankenkasse zu übermitteln<br />
ist. Sofern der Beitragsnachweis von Ihnen<br />
nicht termingerecht übermittelt worden ist,<br />
kann die Einzugsstelle das für die Beitragsberechnung<br />
maßgebende Arbeitsentgelt<br />
schätzen, bis der Beitragsnachweis ordnungsgemäß<br />
übermittelt wird.<br />
Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung<br />
als Leistungsbescheid der Einzugsstelle<br />
und im Insolvenzverfahren als<br />
Dokument zur Glaubhaftmachung der Forderungen<br />
der Einzugsstelle. Im Beitragsnachweis<br />
ist auch die Steuernummer des<br />
Arbeitgebers anzugeben, wenn der Beitragsnachweis<br />
die Pauschsteuer für geringfügig<br />
Beschäftigte enthält.<br />
Einheitliche Datensätze<br />
Die Datenübertragung erfolgt mithilfe von<br />
einheitlichen Datensätzen. Den Datensatz<br />
„Kommunikation“ erstellt die vom Arbeitgeber<br />
eingesetzte systemgeprüfte Software<br />
je Datenlieferung. Sie dient zur Identifikation<br />
der eingesetzten Software und zur Sicherstellung<br />
eines maschinellen Qualitätsmanagementverfahrens.<br />
Neben dem Kommunikationsdatensatz<br />
stoßen sie systemseitig den Beitragsnachweis-Datensatz<br />
an.<br />
Rechtskreiskennzeichen<br />
Im Beitragsnachweis-Datensatz geben Sie<br />
jeweils den Rechtskreis an, für den die Beiträge<br />
bestimmt sind. Haben Sie als Arbeit-<br />
10 <strong>SERVICE</strong> 6/2013