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SERVICE - Actimonda krankenkasse

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SOZIALVERSICHERUNG<br />

Beitragsnachweis –<br />

fit für SEPA<br />

Die neuen Beitragsnachweis-<br />

Datensätze erfüllen unter anderem<br />

die SEPA-Vorgaben.<br />

M<br />

it dem Beitragsnachweis weisen Sie<br />

der zuständigen Einzugsstelle die von<br />

Ihnen bis zum Tag der Fälligkeit geschuldeten<br />

Beiträge nach. Dies gilt sowohl für die<br />

Gesamtsozialversicherungsbeiträge als auch<br />

für die Umlagen zu den Arbeitgeberaufwendungen<br />

nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.<br />

Beitragsnachweise dürfen ausschließlich<br />

per Datenübertragung an die zuständige<br />

Einzugsstelle übermittelt werden. Arbeitgeber<br />

ohne elektronische Datenverarbeitung<br />

können mittels zugelassener Ausfüllhilfen<br />

Beitragsnachweise erstellen und der zuständigen<br />

Datenannahmestelle zuleiten.<br />

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung<br />

haben das (technische) Prozedere<br />

in den Beitragsnachweis-Datensätzen verbindlich<br />

vorgeschrieben. Die ab 2014 gültigen<br />

gemeinsamen Grundsätze berücksichtigen<br />

insbesondere den Wegfall der zeitlichen<br />

Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung<br />

zum 31. Dezember 2013 und<br />

die Ablösung des nationalen Lastschriftverfahrens<br />

durch das sogenannte SEPA-<br />

Lastschriftverfahren ab 1. Februar 2014.<br />

Mit dem Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung<br />

entfällt der bisher für<br />

Nachweiszeiträume vor dem 1. Januar 2009<br />

vorgesehene Korrektur-Beitragsnachweis<br />

(siehe auch <strong>SERVICE</strong> 5/2013).<br />

Ebenso wird zum Zwecke der Vereinheitlichung<br />

der Meldeverfahren zukünftig auf<br />

die Möglichkeit eines Ersatzbeitragsnachweises<br />

oder Differenzbeitragsnachweises<br />

verzichtet. Beitragskorrekturen können damit<br />

entweder in den laufenden Beitragsnachweis<br />

aufgenommen oder durch eine<br />

Stornierung eines Beitragsnachweises und<br />

die anschließende Übermittlung eines neuen<br />

Beitragsnachweises vorgenommen<br />

werden.<br />

Die Beitragsnachweis-Datensätze gelten<br />

sowohl für den allgemeinen Beitragsnachweis<br />

als auch für den Beitragsnachweis<br />

für geringfügig Beschäftigte. Die Deutsche<br />

Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-<br />

See kann die Beitragsnachweis-Datensätze<br />

um knappschaftliche Besonderheiten erweitern.<br />

Beitragsnachweis – Allgemeines<br />

Sie haben als Arbeitgeber der Einzugsstelle<br />

einen Beitragsnachweis rechtzeitig mittels<br />

zugelassener systemgeprüfter Programme<br />

oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen<br />

(sv.net) zu übermitteln.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Beitragsnachweis<br />

zwei Arbeitstage vor Fälligkeit<br />

der Beiträge per Datenübertragung an die<br />

zuständige Krankenkasse zu übermitteln<br />

ist. Sofern der Beitragsnachweis von Ihnen<br />

nicht termingerecht übermittelt worden ist,<br />

kann die Einzugsstelle das für die Beitragsberechnung<br />

maßgebende Arbeitsentgelt<br />

schätzen, bis der Beitragsnachweis ordnungsgemäß<br />

übermittelt wird.<br />

Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung<br />

als Leistungsbescheid der Einzugsstelle<br />

und im Insolvenzverfahren als<br />

Dokument zur Glaubhaftmachung der Forderungen<br />

der Einzugsstelle. Im Beitragsnachweis<br />

ist auch die Steuernummer des<br />

Arbeitgebers anzugeben, wenn der Beitragsnachweis<br />

die Pauschsteuer für geringfügig<br />

Beschäftigte enthält.<br />

Einheitliche Datensätze<br />

Die Datenübertragung erfolgt mithilfe von<br />

einheitlichen Datensätzen. Den Datensatz<br />

„Kommunikation“ erstellt die vom Arbeitgeber<br />

eingesetzte systemgeprüfte Software<br />

je Datenlieferung. Sie dient zur Identifikation<br />

der eingesetzten Software und zur Sicherstellung<br />

eines maschinellen Qualitätsmanagementverfahrens.<br />

Neben dem Kommunikationsdatensatz<br />

stoßen sie systemseitig den Beitragsnachweis-Datensatz<br />

an.<br />

Rechtskreiskennzeichen<br />

Im Beitragsnachweis-Datensatz geben Sie<br />

jeweils den Rechtskreis an, für den die Beiträge<br />

bestimmt sind. Haben Sie als Arbeit-<br />

10 <strong>SERVICE</strong> 6/2013

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