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SERVICE - Actimonda krankenkasse

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SCHWERPUNKT<br />

Alles Wichtige<br />

für das neue Jahr<br />

Alle wichtigen Sozialversicherungswerte<br />

für das<br />

Jahr 2014 auf einen Blick.<br />

Die aktuelle Übersicht aller Rechengrößen<br />

für das Jahr 2014 können Sie<br />

unter www.bkk.de/service/130601<br />

herunterladen.<br />

Entgeltgrenzen 2014<br />

Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung<br />

2014 gelten für das neue<br />

Jahr die folgenden Werte/Größen für die Entgeltabrechnung:<br />

Beitragsbemessungsgrenze in der<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden<br />

nach dem individuell erzielten Arbeitsentgelt,<br />

höchstens jedoch nach den jährlich neu<br />

festgesetzten Beitragsbemessungsgrenzen<br />

erhoben. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der allgemeinen Renten- und<br />

in der Arbeitslosenversicherung steigt 2014<br />

auf 5.950 EUR im Rechtskreis West und<br />

5.000 EUR im Rechtskreis Ost.<br />

In der knappschaftlichen Rentenversicherung<br />

beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze<br />

7.300 EUR im Rechtskreis<br />

West und 6.150 EUR im Rechtskreis Ost.<br />

Beitragsbemessungsgrenze in der<br />

Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der Kranken- und Pflegeversicherung<br />

wird im Jahre 2014 bundeseinheitlich auf<br />

4.050 EUR festgesetzt.<br />

4 <strong>SERVICE</strong> 6/2013

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