SERVICE - Actimonda krankenkasse
SERVICE - Actimonda krankenkasse
SERVICE - Actimonda krankenkasse
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
SCHWERPUNKT<br />
Alles Wichtige<br />
für das neue Jahr<br />
Alle wichtigen Sozialversicherungswerte<br />
für das<br />
Jahr 2014 auf einen Blick.<br />
Die aktuelle Übersicht aller Rechengrößen<br />
für das Jahr 2014 können Sie<br />
unter www.bkk.de/service/130601<br />
herunterladen.<br />
Entgeltgrenzen 2014<br />
Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung<br />
2014 gelten für das neue<br />
Jahr die folgenden Werte/Größen für die Entgeltabrechnung:<br />
Beitragsbemessungsgrenze in der<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden<br />
nach dem individuell erzielten Arbeitsentgelt,<br />
höchstens jedoch nach den jährlich neu<br />
festgesetzten Beitragsbemessungsgrenzen<br />
erhoben. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der allgemeinen Renten- und<br />
in der Arbeitslosenversicherung steigt 2014<br />
auf 5.950 EUR im Rechtskreis West und<br />
5.000 EUR im Rechtskreis Ost.<br />
In der knappschaftlichen Rentenversicherung<br />
beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze<br />
7.300 EUR im Rechtskreis<br />
West und 6.150 EUR im Rechtskreis Ost.<br />
Beitragsbemessungsgrenze in der<br />
Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der Kranken- und Pflegeversicherung<br />
wird im Jahre 2014 bundeseinheitlich auf<br />
4.050 EUR festgesetzt.<br />
4 <strong>SERVICE</strong> 6/2013