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SERVICE - Actimonda krankenkasse

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SCHWERPUNKT<br />

In Sachsen beträgt der maximale<br />

Zuschuss aufgrund der besonderen<br />

Beitragstragung 4.050 EUR x 0,525<br />

Prozent = 21,26 EUR.<br />

BEISPIEL 3<br />

höchstens die Hälfte des Betrags übernehmen,<br />

den Ihr Arbeitnehmer für seine private<br />

Krankenversicherung aufwendet.<br />

Der maßgebliche Beitragssatz beträgt<br />

für 2014 weiterhin 14,6 Prozent (15,5 Prozent<br />

./. 0,9 Prozent). Bei einer monatlichen<br />

Beitragsbemessungsgrenze von 4.050 EUR<br />

für 2014 ergibt sich daraus ein Höchstzuschuss<br />

zum Krankenversicherungsbeitrag<br />

von 295,65 EUR (4.050 EUR x 7,3 Prozent).<br />

Bei krankenversicherten, zuschussberechtigten<br />

Arbeitnehmern ohne Anspruch<br />

auf Krankengeld ist der ermäßigte Beitragssatz<br />

von 14,0 Prozent (14,9 Prozent<br />

./. 0,9 Prozent) anzuwenden. Daraus ergibt<br />

sich ab dem 1. Januar 2014 ein Höchstzuschuss<br />

von 283,50 EUR (4.050 EUR x<br />

7,0 Prozent) – (siehe Beispiel 3).<br />

Beitragszuschuss zur gesetzlichen/<br />

privaten Pflegeversicherung 2014<br />

Für die zuschussberechtigten Arbeitnehmer,<br />

die in der sozialen Pflegeversicherung<br />

oder privat pflegeversichert sind, zahlen Sie<br />

als Beitragszuschuss die Hälfte des Betrags,<br />

der sich für einen versicherungspflichtigen<br />

Arbeitnehmer ergibt. Der Zuschlag für Kinderlose<br />

wird vom Arbeitnehmer allein getragen.<br />

Daraus ergibt sich folgender Beitragszuschuss:<br />

4.050 EUR x 1,025 Prozent =<br />

41,51 EUR.<br />

Der Zuschuss ist bei privat versicherten<br />

Arbeitnehmern ebenfalls begrenzt auf die<br />

Hälfte des Beitrags, den Ihr Arbeitnehmer<br />

für seine private Pflegeversicherung zu zahlen<br />

hat.<br />

Sachverhalt:<br />

Der Arbeitnehmer Hannes Brack (28 Jahre alt) hat eine private Krankenvollversicherung<br />

abgeschlossen. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt<br />

4.500,00 EUR.<br />

Sein monatlicher Versicherungsbeitrag<br />

für die Krankenversicherung beträgt:<br />

350,00 EUR<br />

Beurteilung:<br />

Der Arbeitgeber von Herrn Brack hätte eigentlich einen Höchstzuschuss<br />

zu den Aufwendungen für die private Krankenversicherung in Höhe von<br />

295,65 EUR (4.050 EUR x 7,3 Prozent) zu zahlen.<br />

Allerdings wird dieser Betrag auf die Hälfte der Aufwendungen für die<br />

private Krankenversicherung gekürzt, sodass der Arbeitgeber tatsächlich<br />

einen Beitragszuschuss in Höhe von 175,00 EUR zu leisten hat.<br />

Gleitzonenfaktor „F“ 2014<br />

Für das Jahr 2014 beträgt der durchschnittliche<br />

Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz<br />

unverändert 39,45 Prozent, sodass der<br />

Faktor F ab dem 1. Januar 2014 weiterhin<br />

0,7605 beträgt.<br />

Vollständig ausgeführt lautet die Formel<br />

zur Ermittlung des Gleitzonenentgelts:<br />

850 450<br />

F x 450 ({<br />

} – {<br />

} x F) x (AE– 450)<br />

(850 – 450) (850 – 450)<br />

Für das Jahr 2014 kann die Formel wie folgt<br />

vereinfacht werden:<br />

beitragspflichtige Einnahme =<br />

1,2694375 x AE – 229,021875<br />

Gleitzonenformel für Übergangsfälle<br />

bis Ende 2014<br />

Für Bestandsfälle kommt auch die Gleitzonenformel<br />

nach den bis Ende 2012 gültigen<br />

Vorgaben noch bis zum 31. Dezember<br />

2014 weiter zum Einsatz. Die Gleitzonenformel<br />

für Übergangsfälle lautet:<br />

F x 400 + (2 – F) x (AE – 400)<br />

Die verkürzte Formel lautet:<br />

1,2395 x AE – 191,60 EUR<br />

Sachbezugswerte 2014<br />

Sofern Ihre Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt<br />

Sachbezüge in Form von Unterkunft und Verpflegung<br />

erhalten, richtet sich deren Wert<br />

nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung<br />

(SvEV).<br />

Diese Werte gelten sowohl für die gesetzliche<br />

Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenund<br />

Unfallversicherung als auch für die Berechnung<br />

der Einkommen- bzw. Lohnsteuer.<br />

Sachbezugswerte für Verpflegung<br />

2014 bundesweit<br />

bb<br />

monatlich: 229,00 EUR<br />

bb<br />

täglich: 7,63 EUR<br />

Wird Verpflegung teilweise zur Verfügung<br />

gestellt, sind folgende Beträge monatlich<br />

anzusetzen:<br />

bb<br />

für Frühstück: 49,00 EUR<br />

bb<br />

für Mittagessen: 90,00 EUR<br />

bb<br />

für Abendessen: 90,00 EUR<br />

8 <strong>SERVICE</strong> 6/2013

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