SERVICE - Actimonda krankenkasse
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SCHWERPUNKT<br />
BEISPIEL 1<br />
Sachverhalt:<br />
Martina Breuer ist seit Jahren in der Entgeltabrechnung bei der Finanzservice<br />
AG beschäftigt und bei der actimonda <strong>krankenkasse</strong> pflichtversichert,<br />
weil sie nicht die Voraussetzungen der Krankenversicherungsfreiheit erfüllt.<br />
Ihr Jahresarbeitsentgelt setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Monatliches Arbeitsentgelt<br />
4.000 EUR<br />
Urlaubsgeld<br />
4.000 EUR<br />
Weihnachtsgeld<br />
4.000 EUR<br />
Beurteilung:<br />
Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts<br />
zum Jahreswechsel 2013/2014:<br />
jährliches Gesamt-Bruttoentgelt (12 x 4.000 EUR) <br />
48.000 EUR<br />
+ Urlaubsgeld 4.000 EUR<br />
+ Weihnachtsgeld 4.000 EUR<br />
regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt<br />
56.000 EUR<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013<br />
52.200 EUR<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014<br />
53.550 EUR<br />
Da die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2013<br />
(52.200 EUR) und auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
des Jahres 2014 (53.550 EUR) überschritten werden,<br />
scheidet Martina Breuer zum 31. Dezember 2013 aus<br />
der Krankenversicherungspflicht aus und wird ab<br />
1. Januar 2014 krankenversicherungsfrei.<br />
grenze 2002 (40.500 EUR) privat krankenversichert<br />
waren, gilt im Jahre 2014 die besondere<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze von<br />
48.600 EUR. Bei der privaten Krankenversicherung<br />
muss es sich um eine sogenannte<br />
Vollkrankenversicherung handeln, die einen<br />
Versicherungsschutz ähnlich der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung umfasst. Solange<br />
das Arbeitsentgelt dieser Personen die<br />
besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt<br />
(2014 = 48.600 EUR), bleiben sie weiter<br />
krankenversicherungsfrei.<br />
Ob die Voraussetzungen für die Anwendung<br />
der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
vorliegen, prüfen Sie bitte nicht nur<br />
bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen,<br />
sondern auch bei jeder Neueinstellung.<br />
Deshalb sollten Sie routinemäßig bei<br />
Neueinstellungen den Mitarbeiter danach<br />
fragen, ob er bereits am 31. Dezember 2002<br />
wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
krankenversicherungsfrei und bei<br />
einem privaten Krankenversicherungsunternehmen<br />
in einer Krankheitskostenvollversicherung<br />
versichert war. Sofern der neue<br />
Mitarbeiter zu diesem Personenkreis gehört,<br />
tritt in diesem Falle keine Krankenversicherungspflicht<br />
ein, wenn das regelmäßige<br />
Jahresarbeitsentgelt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
übersteigt.<br />
PRAXISHINWEIS<br />
Damit Sie bei einer Betriebsprüfung<br />
belegen können, warum Sie die besondere<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
herangezogen haben, sollten Sie<br />
entsprechende Nachweise (z.B. Bescheinigung<br />
des privaten Krankenversicherungsunternehmens<br />
über<br />
das Bestehen einer privaten Krankheitskostenvollversicherung<br />
am<br />
31. Dezember 2002) zu den Entgeltunterlagen<br />
nehmen.<br />
Arbeitgeberwechsel<br />
Bisher krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,<br />
die eine neue Beschäftigung bei<br />
einem anderen Arbeitgeber mit einem regelmäßigen<br />
Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
aufnehmen, sind vom<br />
Beginn dieser Beschäftigung an krankenversicherungsfrei<br />
(siehe Beispiel 2).<br />
Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe<br />
eines Kalenderjahres unterschritten, tritt<br />
Krankenversicherungspflicht mit dem Zeitpunkt<br />
des Unterschreitens ein – und nicht<br />
erst mit dem Beginn des folgenden Kalenderjahres.<br />
Hiervon ausgenommen ist ein vorübergehendes<br />
Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze,<br />
z.B. wegen Kurzarbeit<br />
oder einer stufenweisen Wiedereingliederung<br />
in das Erwerbsleben.<br />
Erstmalige Beschäftigungsaufnahme<br />
und Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
Arbeitnehmer, die mit Beschäftigungsaufnahme<br />
erstmals ins Berufsleben eintreten<br />
(z.B. Hochschulabsolventen) und deren<br />
Entgelt bei Beschäftigungsbeginn über<br />
der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2014 =<br />
53.550 EUR) und die deswegen krankenversicherungsfrei<br />
sind, haben die Möglichkeit,<br />
als freiwilliges Mitglied der actimonda <strong>krankenkasse</strong><br />
beizutreten. Gleiches gilt für Personen,<br />
die erstmals im Inland eine Beschäftigung<br />
mit einem Jahresarbeitsentgelt über<br />
der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen.<br />
Auch sie haben grundsätzlich ein Beitritts-<br />
6 <strong>SERVICE</strong> 6/2013