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SERVICE - Actimonda krankenkasse

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SCHWERPUNKT<br />

BEISPIEL 1<br />

Sachverhalt:<br />

Martina Breuer ist seit Jahren in der Entgeltabrechnung bei der Finanzservice<br />

AG beschäftigt und bei der actimonda <strong>krankenkasse</strong> pflichtversichert,<br />

weil sie nicht die Voraussetzungen der Krankenversicherungsfreiheit erfüllt.<br />

Ihr Jahresarbeitsentgelt setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Monatliches Arbeitsentgelt<br />

4.000 EUR<br />

Urlaubsgeld<br />

4.000 EUR<br />

Weihnachtsgeld<br />

4.000 EUR<br />

Beurteilung:<br />

Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts<br />

zum Jahreswechsel 2013/2014:<br />

jährliches Gesamt-Bruttoentgelt (12 x 4.000 EUR) <br />

48.000 EUR<br />

+ Urlaubsgeld 4.000 EUR<br />

+ Weihnachtsgeld 4.000 EUR<br />

regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt<br />

56.000 EUR<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013<br />

52.200 EUR<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014<br />

53.550 EUR<br />

Da die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2013<br />

(52.200 EUR) und auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

des Jahres 2014 (53.550 EUR) überschritten werden,<br />

scheidet Martina Breuer zum 31. Dezember 2013 aus<br />

der Krankenversicherungspflicht aus und wird ab<br />

1. Januar 2014 krankenversicherungsfrei.<br />

grenze 2002 (40.500 EUR) privat krankenversichert<br />

waren, gilt im Jahre 2014 die besondere<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze von<br />

48.600 EUR. Bei der privaten Krankenversicherung<br />

muss es sich um eine sogenannte<br />

Vollkrankenversicherung handeln, die einen<br />

Versicherungsschutz ähnlich der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung umfasst. Solange<br />

das Arbeitsentgelt dieser Personen die<br />

besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt<br />

(2014 = 48.600 EUR), bleiben sie weiter<br />

krankenversicherungsfrei.<br />

Ob die Voraussetzungen für die Anwendung<br />

der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

vorliegen, prüfen Sie bitte nicht nur<br />

bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen,<br />

sondern auch bei jeder Neueinstellung.<br />

Deshalb sollten Sie routinemäßig bei<br />

Neueinstellungen den Mitarbeiter danach<br />

fragen, ob er bereits am 31. Dezember 2002<br />

wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

krankenversicherungsfrei und bei<br />

einem privaten Krankenversicherungsunternehmen<br />

in einer Krankheitskostenvollversicherung<br />

versichert war. Sofern der neue<br />

Mitarbeiter zu diesem Personenkreis gehört,<br />

tritt in diesem Falle keine Krankenversicherungspflicht<br />

ein, wenn das regelmäßige<br />

Jahresarbeitsentgelt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

übersteigt.<br />

PRAXISHINWEIS<br />

Damit Sie bei einer Betriebsprüfung<br />

belegen können, warum Sie die besondere<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

herangezogen haben, sollten Sie<br />

entsprechende Nachweise (z.B. Bescheinigung<br />

des privaten Krankenversicherungsunternehmens<br />

über<br />

das Bestehen einer privaten Krankheitskostenvollversicherung<br />

am<br />

31. Dezember 2002) zu den Entgeltunterlagen<br />

nehmen.<br />

Arbeitgeberwechsel<br />

Bisher krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,<br />

die eine neue Beschäftigung bei<br />

einem anderen Arbeitgeber mit einem regelmäßigen<br />

Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

aufnehmen, sind vom<br />

Beginn dieser Beschäftigung an krankenversicherungsfrei<br />

(siehe Beispiel 2).<br />

Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe<br />

eines Kalenderjahres unterschritten, tritt<br />

Krankenversicherungspflicht mit dem Zeitpunkt<br />

des Unterschreitens ein – und nicht<br />

erst mit dem Beginn des folgenden Kalenderjahres.<br />

Hiervon ausgenommen ist ein vorübergehendes<br />

Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze,<br />

z.B. wegen Kurzarbeit<br />

oder einer stufenweisen Wiedereingliederung<br />

in das Erwerbsleben.<br />

Erstmalige Beschäftigungsaufnahme<br />

und Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

Arbeitnehmer, die mit Beschäftigungsaufnahme<br />

erstmals ins Berufsleben eintreten<br />

(z.B. Hochschulabsolventen) und deren<br />

Entgelt bei Beschäftigungsbeginn über<br />

der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2014 =<br />

53.550 EUR) und die deswegen krankenversicherungsfrei<br />

sind, haben die Möglichkeit,<br />

als freiwilliges Mitglied der actimonda <strong>krankenkasse</strong><br />

beizutreten. Gleiches gilt für Personen,<br />

die erstmals im Inland eine Beschäftigung<br />

mit einem Jahresarbeitsentgelt über<br />

der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen.<br />

Auch sie haben grundsätzlich ein Beitritts-<br />

6 <strong>SERVICE</strong> 6/2013

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