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Die Auswirkungen von REACH auf Beton am Beispiel von Flugasche

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Foto: <strong>Beton</strong>bild<br />

wurden, in das European Inventory of existing<br />

commercial chemical Substances<br />

(EINECS) eintragen lassen. Ca. 100.000 „Altstoffe“<br />

erhielten so eine EINECS-Nummer.<br />

Seit dem 18. September 1981 mussten<br />

„neue Stoffe“ geprüft, bewertet und angemeldet<br />

werden, bevor sie in der EU vermarktet<br />

werden durften. Sie wurden in einer<br />

European List of Notified Chemical<br />

Substances (ELINCS-Verzeichnis) geführt.<br />

Das ELINCS-Register wurde bis 2009<br />

l<strong>auf</strong>end aktualisiert. Im ELINCS waren bis<br />

zur Registrierung gemäß <strong>REACH</strong> ca.<br />

3.000 (Neu)Stoffe <strong>von</strong> unterschiedlicher<br />

Mengenbedeutung enthalten und galten <strong>auf</strong><br />

Basis der eingereichten Prüfungen/Bewertungen<br />

als ausreichend abgesichert. Rund<br />

70 % wurden als gefährlich (giftig, mutagen,<br />

reizend, allergisierend…) eingestuft.<br />

Altstoffe blieben für lange Zeit hinsichtlich<br />

ihrer Gefahreneinschätzung bis <strong>auf</strong> wenige<br />

Ausnahmen (z.B.: ChemikalienverbotsRiLi)<br />

unbeachtet, obwohl sie ca. 99 % der Ges<strong>am</strong>tmenge<br />

aller <strong>auf</strong> dem Markt befindlichen<br />

Stoffe darstellen.<br />

2 Neues EU Chemikalienrecht: <strong>REACH</strong><br />

Das allgemeine Unbehagen über das Nichtwissen<br />

über mögliche Gefahrenpotentiale<br />

<strong>von</strong> Altstoffen resultierte schließlich im Oktober<br />

2003 in einem Vorschlag der EU-<br />

Kommission für eine <strong>REACH</strong>-Verordnung,<br />

die <strong>am</strong> 13.12.2006 im EU-Parl<strong>am</strong>ent und<br />

<strong>am</strong> 18.12.2006 im EU-Rat verabschiedet<br />

wurde. <strong>REACH</strong> wurde <strong>am</strong> 10.12.2006 als<br />

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 im EU-<br />

Amtsblatt veröffentlicht und ist in allen EU-<br />

Mitgliedsländern <strong>am</strong> 1.6.2007 in Kraft getreten.<br />

Das neue Regelwerk unterscheidet nicht<br />

mehr zwischen Alt- und Neustoffen.<br />

<strong>REACH</strong> gilt unter anderem nicht für Abfälle,<br />

radioaktive Stoffe, nichtisolierte Zwischenprodukte<br />

und Transitstoffe. Beschränkt gilt<br />

<strong>REACH</strong> für Stoffe aus Spezialgesetzen (Lebens-<br />

und Futtermittel; Medizinprodukte;<br />

kosmetische Mittel etc.).<br />

Von der Registrierungspflicht ausgenommen<br />

sind nach Anhang IV Stoffe, über die<br />

ausreichende Informationen vorliegen, so<br />

dass da<strong>von</strong> ausgegangen wird, dass sie<br />

wegen ihrer inhärenten Stoffeigenschaften<br />

ein minimales Risiko darstellen (z.B. Kalkstein,<br />

Kohlenstoff etc.). Nach Anhang V sind<br />

<strong>von</strong> der Registrierungspflicht auch z.B.<br />

nicht chemisch veränderte Naturstoffe wie<br />

Mineralien, Erze, Zementklinker oder Nebenprodukte<br />

(soweit sie nicht selbst eingeführt<br />

oder in Verkehr gebracht werden) ausgenommen.<br />

Im Wege der Beweislastumkehr hat grundsätzlich<br />

nicht mehr die Behörde nachzuweisen,<br />

dass ein Stoff gefährlich ist. Nunmehr<br />

muss der Hersteller/Importeur darlegen,<br />

welche Risikopotentiale im Umgang mit seinem<br />

Stoff bestehen und wie sein Stoff möglichst<br />

sicher verwendet werden kann. Mit<br />

<strong>REACH</strong> soll größtmögliche Transparenz in<br />

der Wertschöpfungskette erreicht und der<br />

ges<strong>am</strong>te Lebensweg eines Stoffes erfasst<br />

werden.<br />

Nach <strong>REACH</strong> unterscheidet man wie in den<br />

bisherigen Regelungen Stoffe, Zubereitungen<br />

und Erzeugnisse, wobei aber nur<br />

Stoffe zu registrieren sind:<br />

Stoffe (Chemikalien) können sowohl der<br />

Natur entnommen (<strong>Beispiel</strong> Kalkstein, Gips.)<br />

als auch durch ein Herstellungsverfahren<br />

entstanden sein (<strong>Beispiel</strong>: REA-Gips, <strong>Flugasche</strong>,<br />

Hüttensand u.v.m.).<br />

Zubereitungen (Mischungen, Gemenge,<br />

Lösungen) bestehen aus mehreren Stoffen<br />

(<strong>Beispiel</strong>: Zement, Frischbeton, Mörtel u.v.m.).<br />

Erzeugnisse (Fertigprodukte, Artikel) sind<br />

aus Stoffen gefertigte Gegenstände mit<br />

spezifischer Form, Oberfläche, Gestalt<br />

(<strong>Beispiel</strong>: <strong>Beton</strong>fertigteil, Gipskartonplatte,<br />

Mauerstein u.v.m.)<br />

Alle Stoffe, die innerhalb der EU mit einer<br />

Menge <strong>von</strong> mehr als einer 1 t/a vermarktet<br />

werden (sollen), müssen seit dem 1.6.2008<br />

bei der Europäischen Agentur für chemische<br />

Stoffe (ECHA) in Helsinki, zuvor registriert<br />

werden, wobei ein mengenabhängiges<br />

Stoff/Bewertungsdossier einzureichen<br />

ist. So werden in Abhängigkeit <strong>von</strong><br />

der Erreichung vorgegebener Mengenschwellen<br />

(< 1 t/a; 1 bis 10 t/a; > 10 t/a;<br />

> 100 t/a; > 1.000 t/a) immer umfangreichere<br />

Stoffprüfungen und Risikobewertungen<br />

über physikalisch/chemische Eigenschaften,<br />

Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren<br />

gefordert.<br />

Das vollständige Registrierungsdossier besteht<br />

aus einem Technischen Dossier und<br />

einem Stoffsicherheitsbericht (Chemical Sa-<br />

Bild 2: Transportbzw.<br />

Frischbeton<br />

ist gemäß <strong>REACH</strong><br />

eine Zubereitung<br />

aus natürlichen<br />

und künstlichen<br />

Stoffen.<br />

fety Report – CSR) basierend <strong>auf</strong> einer<br />

Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety<br />

Assessment – CSA).<br />

CSR und CSA dienen der Ermittlung und<br />

Darstellung des Gefährdungspotentials für<br />

Mensch und Umwelt. Wenn es sich um einen<br />

Stoff der Gefahrstoff-Richtlinie (67/548/<br />

EWG) handelt, sind zusätzlich eine Expositionsbeurteilung<br />

und eine Risikobeschreibung<br />

vorzunehmen.<br />

Das Technische Dossier enthält Informationen<br />

über die grundlegenden Stoffeigenschaften.<br />

Registranten müssen nach Möglichkeit <strong>auf</strong><br />

vorhandene Daten und Studien zurückgreifen,<br />

d<strong>am</strong>it unnötige Tierversuche vermieden<br />

werden. <strong>Die</strong> Kosten zur Erstellung eines<br />

vollständigen Dossiers für Stoffe mit mehr<br />

als 1.000 t/a können etwa 0,5 bis 2,0 Mio. €<br />

betragen.<br />

3 Ohne Daten kein Markt<br />

Um das umfangreiche und komplexe Regelwerk<br />

überhaupt bewältigen zu können,<br />

wurden zahlreiche Übergangsregelungen<br />

bzw. einzelne zeitliche Etappen festgelegt.<br />

<strong>Die</strong> Information in der Lieferkette über<br />

<strong>REACH</strong>-Registrierungen musste bis zum<br />

1.6.2007 erfolgen.<br />

<strong>Die</strong> Meldefrist für alle im Verkehr befindlichen<br />

(„gefährlichen“) Stoffe in das Einstufungs-/Kennzeichnungsverzeichnis<br />

betrug<br />

einen Monat und endete <strong>am</strong> 1.12.2010. Bis<br />

zum 3.1.2011 erfolgten mehr als 3 Millionen<br />

Notifizierungen <strong>von</strong> ca. 6.600 Firmen für ca.<br />

107.000 Substanzen (inklusive Mehrfachnennungen).<br />

Bis Mitte Mai 2011 wurden<br />

weitere 180.000 Meldungen <strong>von</strong> ca. 1.000<br />

Firmen für 5.000 Substanzen bei ECHA registriert.<br />

Ein „bereinigtes“ Verzeichnis aller<br />

kennzeichnungspflichtiger Substanzen wird<br />

<strong>von</strong> der ECHA veröffentlicht werden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>REACH</strong>-Verordnung sieht ein Zulassungsverfahren<br />

für besonders besorgniserregende<br />

Stoffe – sogenannte SVHC-Stoffe<br />

(Substances of very high concern) – vor, die<br />

bei Stoffen bzw. Zubereitungen, in denen<br />

mehr als 0,1 M.-% dieses Stoffes enthalten<br />

sind, automatisch zur Gefahreinstufung führen.<br />

D<strong>am</strong>it ergibt sich zwar noch keine Zulassungspflicht,<br />

aber weitreichende Informationspflichten<br />

in der Lieferkette. Hersteller<br />

oder Importeure müssen immer sechs<br />

Monate nach Veröffentlichung eines Stoffn<strong>am</strong>ens<br />

in der entsprechenden Kandidatenliste<br />

die ECHA unterrichten, in welchen<br />

Erzeugnissen (im Prinzip auch ein <strong>Beton</strong>fertigteil)<br />

der jeweilige Stoff mit einem Anteil<br />

<strong>von</strong> mehr als 0,1 M.-% enthalten ist. Voraussetzung<br />

ist, dass der Hersteller oder Importeur<br />

insges<strong>am</strong>t mindestens 1 t/a des Stoffes<br />

herstellt oder importiert. Zur Zeit enthält<br />

die immer weiter wachsende Liste 53 Stoffe<br />

(Stand 20.6.2011). Sie ist zu finden unter:<br />

http://echa.europa.eu/chem_data/<br />

authorisation_process/candidate_list_<br />

table_en.asp<br />

Sogenannte „Phase-in-Stoffe“, das sind<br />

überwiegend Stoffe der Altstoffliste mit zugehörigen<br />

EINECS-Nummern, durften vom<br />

1.6.2008 bis 1.12.2008 eine Vorregistrie-<br />

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