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Die Auswirkungen von REACH auf Beton am Beispiel von Flugasche

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20.01.2009 01.12.2010 01.06.2015<br />

Stoffe<br />

Einstufung im SDB<br />

Stoffrichtlinie<br />

GHS-Verordnung<br />

Kennzeichnung<br />

Stoffrichtlinie<br />

GHS-Verordnung<br />

Gemische<br />

Einstufung im SDB<br />

Zubereitungsrichtlinie<br />

GHS-Verordnung<br />

Kennzeichnung<br />

Zubereitungsrichtlinie<br />

GHS-Verordnung<br />

Bild 6: GHS-Umstellungsprozess für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung<br />

Kennzeichnung <strong>von</strong> Stoffen und Gemischen<br />

ab. <strong>Die</strong> Umsetzung nach der CLP-Verordnung<br />

(Classification, Labelling, Packaging),<br />

(EC) Nr.: 1272/2008 für Gemische/Formulierungen<br />

erfolgt bis Juni 2015 kontinuierlich.<br />

<strong>Die</strong> wesentlichen Änderungen schlagen<br />

sich maßgeblich in den Sicherheitsdatenblättern<br />

nieder: Für physikalische Gefahren,<br />

Gesundheits- und Umweltgefahren definiert<br />

die CLP-Verordnung sogenannte Gefahrenklassen<br />

(z. B. „akute Toxizität”). Eine Gefahrenklasse<br />

ist unterteilt in Gefahrenkategorien<br />

(z. B. 1 bis 4 bei akuter Toxizität), im Regelfall<br />

differenziert nach der Schwere der<br />

betreffenden Gefahr (Kategorie 1 bedeutet<br />

die größte Gefährlichkeit).<br />

Den Gefahrenkategorien sind Gefahrensätze<br />

(H-Sätze, z. B. H300 „Lebensgefahr bei<br />

Verschlucken”, vergleichbar den bisherigen<br />

R-Sätzen), ein Piktogr<strong>am</strong>m (bisher Gefahrensymbol)<br />

sowie ein Signalwort („Gefahr”<br />

oder „Achtung”) zugeordnet, ferner Sicherheitssätze<br />

(P-Sätze, z. B. P285 „Atemschutz<br />

tragen”, vergleichbar den bisherigen S-Sätzen).<br />

<strong>Die</strong> bisherigen Gefahrensymbole werden<br />

durch neue Piktogr<strong>am</strong>me ersetzt, die keine<br />

eigenen N<strong>am</strong>en haben, sondern eine alphanumerische<br />

Kodierung (z.B. GHS09). Seit<br />

1.12.2010 ist die neue Kennzeichnung für<br />

Zubereitungen erlaubt, das Produkt/Lieferschein<br />

erhält dann ausschließlich die neue<br />

CLP-Kennzeichnung, aber das Sicherheitsdatenblatt<br />

muss neben dem neuen Zeichen<br />

auch das alte Zeichen enthalten. Ab dem<br />

1.6.2015 ist dann ausschließlich die neue<br />

CLP-Kennzeichnung zu verwenden.<br />

Abfall fällt nicht unter <strong>REACH</strong>. Der Abfallbegriff<br />

wird durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie<br />

(AbfRRL) geregelt. Am 22. November<br />

2008 wurde die neue AbfRRL 2008/98/EG<br />

veröffentlicht, die die bis dahin geltende<br />

Richtlinie 2006/12/EG zum 12. Dezember<br />

2010 <strong>auf</strong>gehoben hat. Seitdem gelten alle<br />

Bezüge <strong>auf</strong> die alte Richtlinie <strong>auf</strong> die neue<br />

Richtlinie, also auch Artikel 2 der <strong>REACH</strong>-<br />

VO. In der neuen AbfRRL sind neue Begrifflichkeiten<br />

wie „Nebenprodukte“ (Artikel 5)<br />

und „Ende der Abfalleigenschaft“ (Artikel 6)<br />

ein geführt worden. Kraftwerksnebenprodukte<br />

können sowohl als Nebenprodukte<br />

(Substanzen, Baustoffe) als auch als Abfälle<br />

<strong>auf</strong>gefasst werden. Wird ein Kraftwerksnebenprodukt<br />

wie z.B. REA-Gips oder <strong>Flugasche</strong><br />

als Nebenprodukt betrachtet, gilt der<br />

Kraftwerkbetreiber als Hersteller und muss<br />

den Stoff gemäß Artikel 6 <strong>REACH</strong>-VO registrieren.<br />

Erfolgt die Abgabe des Kraftwerksnebenprodukts<br />

durch das Kraftwerk als Abfall, so<br />

gilt unter <strong>REACH</strong> zunächst die Ausnahme<br />

nach Artikel 2, Absatz 2 für Abfälle. Findet<br />

beim Abnehmer des Abfalls jedoch ein Verwertungsprozess<br />

statt, so handelt es sich<br />

im Sinne <strong>von</strong> <strong>REACH</strong> um eine Rückgewinnung.<br />

Dadurch verliert der Stoff seinen Abfallstatus<br />

und die Ausnahme nach Artikel 2<br />

Absatz 7 Buchstabe d) kann in Anspruch<br />

genommen werden, wenn ein (anderer) Hersteller<br />

diesen Stoff registriert hat.<br />

Für registrierungspflichtige Kraftwerksnebenprodukte<br />

galt <strong>auf</strong>grund ihrer hohen Vermarktungsmengen<br />

(> 1.000 t/a) im Wesentlichen<br />

der Stichtag 1.12.2010, soweit sie im<br />

Altstoffinventar (Phase-in-Stoffe) enthalten<br />

waren und bis zum 1.12.2008 vorregistriert<br />

wurden.<br />

Im Rahmen der Vorregistrierungen wurden<br />

in unterschiedlichen Foren zum Austausch<br />

<strong>von</strong> Stoffinformationen (Substance Information<br />

Exchange Forum; SIEF) entsprechende<br />

unterschiedliche Kraftwerksnebenprodukte<br />

gleicher Stoffidentität bzw. Stoffdefinition<br />

gemeldet. Teilnehmer in einem SIEF sind<br />

sämtliche Vor-Registranten, also potenzielle<br />

Registranten, (Früh-)Registranten und Dateninhaber.<br />

Ein SIEF hat keine vorgeschriebene<br />

Rechtsform. Den Teilnehmern in einem<br />

SIEF steht es frei, sich nach eigenem Ermessen<br />

in Konsortien oder anderen Vertragsformen<br />

zu organisieren, um ihre Pflichten<br />

im Rahmen <strong>von</strong> <strong>REACH</strong> zu erfüllen.<br />

Im Falle <strong>von</strong> <strong>Flugasche</strong> bildeten sich innerhalb<br />

desselben SIEFs drei unterschiedliche<br />

Konsortien zur Registrierung <strong>von</strong> Substanzen,<br />

die <strong>von</strong>einander abweichende Stoffprofile<br />

bzw. Identitäten <strong>auf</strong>weisen. <strong>Die</strong>s<br />

führte bei der Registrierung zu einem „Splitting“<br />

des SIEFs und zu <strong>von</strong> ECHA neu vergebenen<br />

(vorläufigen) EC-Nummern. <strong>Die</strong>se<br />

neu vergebenen EC-Nummern werden erst<br />

nach „Verifizierung“ durch ECHA in der offiziellen<br />

EC-Inventarliste veröffentlicht.<br />

Nachfolgend wird die Registrierung <strong>von</strong> der<br />

<strong>Flugasche</strong> beschrieben, innerhalb deren<br />

Stoffidentität auch die Anwendung als <strong>Beton</strong>zusatzstoff<br />

fällt.<br />

6 <strong>REACH</strong>-Registrierung <strong>von</strong> <strong>Flugasche</strong><br />

Bild 7: <strong>Flugasche</strong>, im Sinne <strong>von</strong> <strong>REACH</strong> Nebenprodukt oder Abfall.<br />

Foto: BVK<br />

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