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Die Auswirkungen von REACH auf Beton am Beispiel von Flugasche

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5 <strong>REACH</strong> und <strong>Beton</strong><br />

Zeitachse für <strong>REACH</strong>-Registrierungen<br />

(Gleichbehandlung <strong>von</strong> Alt- und Neustoffen)<br />

Stoff-Registrierung Ende Vorregistrierung Altstoffe Registrierung Altstoffe<br />

Abschluss Altstoffliste /<br />

Anmeldung für<br />

Neustoffe<br />

//<br />

18.9.1981 1.6.2008 1.12.2008 1.12.2010 1.6.2013 1.6.2018<br />

ELINCS-Registrierung <strong>von</strong> Neustoffen<br />

Bild 3: Zeitachse zur Gleichbehandlung <strong>von</strong> Alt- und Neustoffen<br />

rung durchführen. Ca. 65.000 Unternehmen<br />

nutzten diese Möglichkeit und führten für<br />

ca.145.000 Stoffe über 2,75 Millionen Vorregistrierungen<br />

(Endstand 12/2008) durch.<br />

Daraus wiederum resultieren mengenbezogene<br />

Übergangsfristen (Bild 3) zur Registrierung<br />

für diese bereits im Markt befindlichen<br />

Stoffe. Nach Abl<strong>auf</strong> der Übergangsfristen<br />

dürfen die Stoffe ohne Registrierung<br />

nicht (mehr) vermarktet werden.<br />

Während die ECHA primär für technischadministrative<br />

und wissenschaftliche Aufgaben<br />

zuständig ist, liegt die Kontrolle der<br />

<strong>REACH</strong>-Umsetzung vor Ort in Deutschland<br />

weiter bei den zuständigen Behörden in den<br />

einzelnen Bundesländern. Für die <strong>REACH</strong>-<br />

Überwachung greifen sowohl Instrumente<br />

der Marktüberwachung als auch des Chemikalienrechts.<br />

Zuständigkeiten und Sanktionen<br />

werden im Chemikaliengesetz und<br />

der Gefahrstoffverordnung festgelegt.<br />

4 <strong>REACH</strong> und Sicherheitsdatenblätter<br />

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist das<br />

zentrale Mittel zur Kommunikation <strong>von</strong> sicherheitsbezogenen<br />

Informationen über<br />

Stoffe und Gemische in der Lieferkette. Es<br />

richtet sich an berufliche Anwender und<br />

enthält Angaben zu den Substanzeigenschaften<br />

und zum sicheren Umgang mit<br />

dem Stoff oder Gemisch. Der <strong>REACH</strong>-Artikel<br />

31 in Verbindung mit Anhang II beschreibt<br />

die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter.<br />

Unter <strong>REACH</strong> wird für alle Stoffe, die in einer<br />

Menge <strong>von</strong> mehr als 10 t pro Jahr und<br />

Hersteller bzw. Importeur hergestellt bzw.<br />

importiert werden, die Anfertigung eines<br />

Stoffsicherheitsberichts gefordert. Ist ein<br />

Stoff gemäß Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG)<br />

bzw. gemäß der CLP-Verordnung (VO 1272/<br />

2008/EG; Classification, Labelling, Packaging)<br />

als gefährlich eingestuft oder weist er<br />

> 1.000 t/a > 100 t/a > 1 t/a<br />

heute<br />

<strong>REACH</strong>-Registrierung für alle Stoffe<br />

PBT- oder vPvB-Eigenschaften <strong>auf</strong> (PBT-<br />

Stoffe: gleichzeitig persistent, bioakkumulierend<br />

und toxisch / vPvB-Stoffe: sehr persistent<br />

und sehr hoch bioakkumulierend),<br />

dann muss der Stoffsicherheitsbericht eine<br />

Expositionsbeurteilung, welche den ges<strong>am</strong>ten<br />

Lebenszyklus eines Stoffes umfasst,<br />

beinhalten. <strong>Die</strong> Expositionsszenarien werden<br />

dem Sicherheitsdatenblatt als Anhang<br />

beigefügt und mit diesem in der Lieferkette<br />

weitergereicht. <strong>Die</strong>ses Sicherheitsdatenblatt<br />

mit den Expositionsszenarien wird<br />

dann als erweitertes Sicherheitsdatenblatt<br />

(eSDB) bezeichnet. Bei Erhalt eines erweiterten<br />

Sicherheitsdatenblattes ist der nachgeschaltete<br />

Anwender verpflichtet, die sichere<br />

Verwendung des Stoffs in seiner Anwendung<br />

im Rahmen der in den Expositionsszenarien<br />

genannten Bedingungen zu<br />

überprüfen. <strong>Die</strong>s kann durch das sogenannte<br />

„Scaling“ erfolgen. Wird eine Substanz<br />

zur Formulierung eines Gemisches /Zubereitung<br />

verwendet, so ist der Formulierer<br />

verantwortlich, die Informationen aus Sicherheitsdatenblatt<br />

und Expositionsszenario<br />

in das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt<br />

für das Gemisch zu integrieren und an seine<br />

Kunden weiterzureichen.<br />

Sicherheitsdatenblätter müssen seit dem<br />

1. Juni 2007 der <strong>REACH</strong>-Verordnung entsprechen.<br />

Schon vorher bestehende Sicherheitsdatenblätter<br />

müssen nicht automatisch<br />

geändert werden, sie müssen aber<br />

dar<strong>auf</strong>hin überprüft werden, ob sie den Anforderungen<br />

nach Artikel 31 entsprechen,<br />

insbesondere, ob die in Artikel 31 Abs. 9<br />

genannten Aspekte für eine Aktualisierung<br />

gegeben sind. <strong>Die</strong> aktuelle Version ist anzugeben<br />

(derzeit Version 3.0). Nach erfolgter<br />

Registrierung werden zusätzliche Informationen<br />

im Sicherheitsdatenblatt <strong>auf</strong>genommen<br />

(z.B. die Registrierungsnummer). Im<br />

neuen Sicherheitsdatenblatt sind 16 Abschnitte<br />

mit 49 Unterabschnitten lückenlos<br />

auszufüllen!<br />

5.1 Klassifizierung des Baustoffs <strong>Beton</strong><br />

nach <strong>REACH</strong><br />

<strong>Beton</strong> ist nicht gleich <strong>Beton</strong>:<br />

■ Frischbeton (Ausgangsbeton) = Zubereitung<br />

(Gemisch, Gemenge)<br />

■ Junger <strong>Beton</strong> = Zubereitung/Erzeugnis,<br />

Zwischenprodukt<br />

■ Festbeton = Erzeugnis<br />

Im Sinne der <strong>REACH</strong>-Verordnung müssen<br />

Zubereitungen, Zwischenprodukte und Erzeugnisse<br />

als solche nicht registriert werden.<br />

Sie können jedoch aus registrierungspflichtigen<br />

und nicht registrierungspflichtigen<br />

Substanzen (Inhaltsstoffen) bestehen.<br />

5.2 Inhaltsstoffe <strong>von</strong> <strong>Beton</strong><br />

Als gefährlich eingestufte Inhaltstoffe können<br />

zur Einstufung der Zubereitungen als<br />

gefährlich führen. Gefährliche Stoffe / Zubereitungen<br />

sind nicht zwangsweise verboten.<br />

Für den sicheren Umgang mit ihnen<br />

sind allerdings Umgangsregelungen wie<br />

Schutzkleidung, Warn- und Sicherheitshinweise,<br />

Arbeitsschutz, Lagerungs- und Verpackungssonderheiten,<br />

Höchstmengen, geschlossene<br />

Systeme usw. erforderlich.<br />

<strong>Beton</strong> ist ein Mehrstoffprodukt aus vielen<br />

Komponenten, die nahezu alle jeweils für<br />

eigene Stoffgruppen stehen, z.B.:<br />

1. Zement<br />

2. Wasser<br />

3. Gesteinskörnung<br />

4. Zusatzstoffe<br />

5. Zusatzmittel<br />

6. Luft<br />

7. Fasern<br />

Bild 4: Transport- bzw. Frischbeton gilt<br />

im Sinne <strong>von</strong> <strong>REACH</strong> als Zubereitung.<br />

Foto: <strong>Beton</strong>bild<br />

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