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Die Auswirkungen von REACH auf Beton am Beispiel von Flugasche

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5.2.1 Zement<br />

Zement ist chemisch betrachtet eine Zubereitung<br />

verschiedener Komponenten wie<br />

Klinker, Hauptbestandteilen (Hüttensand,<br />

Silikastaub, <strong>Flugasche</strong>, Kalkstein) und Nebenbestandteilen.<br />

Außerdem können<br />

Normzemente Zusatzstoffe enthalten wie<br />

z.B. Mahlhilfsmittel.<br />

Zementklinker (EINECS-Nr. 266-043-4,<br />

CAS-Nr. 65997-15-1), hergestellt aus Kalkstein,<br />

Ton, Bauxit, Eisenerz und Sand, ist<br />

<strong>von</strong> der Registrierungspflicht ausgenommen.<br />

In der Natur vorkommende Stoffe wie<br />

Kalkstein sind ebenfalls ausgenommen, sofern<br />

diese nicht chemisch modifiziert wurden.<br />

Andere Stoffe wie Hüttensand oder<br />

Sulfatträger, die Bestandteil <strong>von</strong> Zementen<br />

und zementhaltigen Zubereitungen sind,<br />

sind jedoch registrierungspflichtig.<br />

Gefährliche Stoffe – auch wenn sie <strong>von</strong> der<br />

Registrierungspflicht ausgenommen sind –<br />

müssen gemäß <strong>REACH</strong> gemeldet werden.<br />

Sofern Zement und Zementgemische nicht<br />

bereits als sensibilisierend eingestuft und<br />

mit dem Gefahrenhinweis „Kann allergische<br />

Hautreaktionen hervorrufen“ gekennzeichnet<br />

sind, muss das Kennzeichnungsetikett<br />

<strong>auf</strong> der Verpackung <strong>von</strong> Zement und Zementgemischen,<br />

dessen/deren Gehalt an löslichem<br />

Chrom VI nach Hydratation mehr als<br />

0,0002 % der Trockenmasse des Zements<br />

beträgt, folgenden Hinweis tragen:<br />

EUH203 – „Enthält Chrom (VI). Kann allergische<br />

Reaktionen hervorrufen.“<br />

Werden Reduktionsmittel verwendet, so ist<br />

<strong>auf</strong> der Verpackung <strong>von</strong> Zement oder zementhaltigen<br />

Gemischen anzugeben, wann<br />

das Erzeugnis abgepackt wurde, unter welchen<br />

Bedingungen und wie lange es gelagert<br />

werden kann, ohne dass die Wirkung<br />

des Reduktionsmittels nachlässt und der<br />

Gehalt an löslichem Chrom VI 0,0002 %<br />

überschreitet.<br />

Zement AG<br />

Klinkerstr. 4<br />

D-12345 Zementhausen<br />

Tel.: +49 (9876) 54321<br />

Fax: +49 (9876) 54322<br />

Bild 5 gibt die Empfehlung zur Einstufung<br />

bzw. Gefahrenkennzeichnung des Vereins<br />

Deutscher Zementwerke e.V. (VDZ) für Portlandzementklinker<br />

wieder.<br />

Anders verhält es sich mit dem bei der Klinkerherstellung<br />

anfallendem Bypass-Staub<br />

(„flue dust“), der abgeschieden und in der<br />

Regel in einem Staubsilo zwischengelagert<br />

wird, um dann z.B. dosiert dem Zement<br />

beigegeben zu werden. <strong>Die</strong>ser ist gemäß<br />

<strong>REACH</strong> registrierungspflichtig.<br />

5.2.2 Gesteinskörnung<br />

Gesteinskörnungen können natürlichen Ursprungs<br />

sein, künstlich hergestellt werden<br />

oder durch Recycling <strong>von</strong> Baustoffen gewonnen<br />

werden.<br />

Nach <strong>REACH</strong>-Artikel 2 (7) b sind Naturstoffe<br />

wie Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, soweit<br />

sie nicht chemisch verändert wurden,<br />

<strong>von</strong> der <strong>REACH</strong>-Registrierung ausgenommen.<br />

Eisenschlacken und Schlacken aus anderen<br />

metallurgischen Verfahren sind als Stoffe<br />

(Substanzen) anzusehen.<br />

Körner in Gesteinskörnungen aus Bau- und<br />

Abbruchabfällen sind Erzeugnisse.<br />

Zurückgewonnene (rezyklierte) Gesteinskörnungen<br />

■ gehen aus der Verarbeitung <strong>von</strong> anorganischem<br />

Material hervor, das zuvor im<br />

Bau verwendet wurde, oder<br />

■ sind mineralischen Ursprungs und aus<br />

einem industriellen Verfahren mit thermischer<br />

oder sonstiger Modifizierung<br />

hervorgegangen (z. B. unverarbeitete<br />

Schlacke, Abfall aus der Verarbeitung<br />

<strong>von</strong> Schlacke etc.).<br />

Ihre Hauptfunktion im <strong>Beton</strong> besteht darin,<br />

für Stabilität und Abbau-/Zersetzungsbeständigkeit<br />

zu sorgen. Wenn für diese Funk-<br />

Portlandzementklinker (CAS: 65997-15-1)<br />

GEFAHR<br />

Verursacht Hautreizungen.<br />

Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.<br />

Verursacht schwere Augenschäden.<br />

Kann die Atemwege reizen.<br />

Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz /<br />

Gesichtsschutz tragen.<br />

BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang<br />

behuts<strong>am</strong> mit Wasser ausspülen und sofort Giftinformationszentrum<br />

oder Arzt anrufen.<br />

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife<br />

waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: ärztlichen Rat<br />

einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.<br />

Einatmen <strong>von</strong> Staub vermeiden.<br />

BEI EINATMEN: die betroffene Person an die frische Luft<br />

bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.<br />

Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt<br />

anrufen.<br />

Darf nicht in die Hände <strong>von</strong> Kindern gelangen.<br />

Inhalt / Behälter üblichen Abfalls<strong>am</strong>melstellen zuführen.<br />

Bild 5: Empfehlung des Vereins Deutscher Zementwerke e.V. (VDZ) zur Einstufung<br />

bzw. Gefahrenkennzeichnung <strong>von</strong> Portlandzementklinker<br />

tion ihre Form, Oberfläche oder Gestalt<br />

wichtiger ist als die chemische Zus<strong>am</strong>mensetzung,<br />

dann würden die zurückgewonnenen<br />

Gesteinskörnungen als Erzeugnisse<br />

angesehen. Definitionsgemäß wäre dies<br />

aber nur der Fall, wenn die Form, Oberfläche<br />

oder Gestalt des Materials absichtlich<br />

festgelegt und ihm bei seiner Produktion<br />

verliehen wurde, z. B. um bestimmte anerkannte<br />

Normen für Gesteinskörnungen wie<br />

z. B. die EN 12620, 13043 oder 13242<br />

einzuhalten.<br />

5.2.3 Wasser<br />

Zugabewasser und Restwasser aus Frischbetonrecycling<br />

fallen nicht unter die Registrierungspflichten<br />

<strong>von</strong> <strong>REACH</strong>.<br />

5.2.4 <strong>Beton</strong>zusatzstoffe<br />

In DIN 1045-2 wird bei den anorganischen<br />

Zusatzstoffen zwischen nahezu inaktiven<br />

Zusatzstoffen (Typ I) und puzzolanischen<br />

oder latent-hydraulischen Zusatzstoffen<br />

(Typ II) unterschieden. Im Einzelfall ist zu<br />

prüfen, ob es sich um Stoffe, Zubereitungen<br />

oder Erzeugnisse handelt bzw. ob Ausnahmeregelungen<br />

herangezogen werden können.<br />

Für <strong>Flugasche</strong> wird die Registrierung in<br />

diesem Beitrag näher beschrieben.<br />

5.2.5 <strong>Beton</strong>zusatzmittel<br />

<strong>Beton</strong>zusatzmittel sind in Wasser gelöste<br />

oder <strong>auf</strong>geschlämmte Stoffe, die dem <strong>Beton</strong><br />

beigemischt werden, um durch physikalische<br />

und/oder chemische Wirkungen die<br />

Eigenschaften des Frisch- oder Festbetons<br />

zu verändern. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob<br />

es sich um Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse<br />

handelt, bzw. ob Ausnahmeregelungen<br />

herangezogen werden können.<br />

5.2.6 Luft<br />

Luft ist ein Gasgemisch aus chemischen<br />

Elementen wie Stickstoff, Sauerstoff, Edelgas<br />

sowie Verunreinigungen wie Wasser,<br />

Kohlendioxid etc. Chemische Elemente sind<br />

in der Regel nach <strong>REACH</strong> Artikel 2 (7) b,<br />

(siehe auch Anhang IV) <strong>von</strong> der Registrierungspflicht<br />

ausgenommen.<br />

5.2.7 Fasern<br />

Fasern zur Erhöhung der <strong>Beton</strong>zug- und<br />

Schlagfestigkeit bestehen aus Stahl, Kunststoff<br />

bzw. Polymeren, Glas, Kohlenstoff<br />

oder Textil. Sofern für die Funktion Form,<br />

Oberfläche oder Gestalt wichtiger sind als<br />

die chemische Zus<strong>am</strong>mensetzung, sind die<br />

Fasern als Erzeugnisse anzusehen und d<strong>am</strong>it<br />

<strong>von</strong> der <strong>REACH</strong>-Registrierung ausgenommen.<br />

5.3 Einstufung und Kennzeichnung <strong>von</strong><br />

<strong>Beton</strong><br />

Aus den als gefährlich eingestuften Komponenten<br />

(Inhaltsstoffen) des <strong>Beton</strong>s folgt eine<br />

Gefahrenkennzeichnung des Frisch- bzw.<br />

Transportbetons. Dabei löst nach über<br />

40 Jahren das „Globally Harmonized System<br />

of Classification“ (GHS) das bisherige<br />

europäische System für die Einstufung und<br />

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