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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2013

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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeindeversammlung</strong> Döttingen <strong>vom</strong> Donnerstag, <strong>13.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

geben. Wenn er die Fr. 160‘000.00 bezahlen würde, dann könnte er sagen, damit kann die<br />

60cm-Verbreiterung gemacht werden. Er würde es dann vorfinanzieren. Wenn es <strong>der</strong> Bauherr<br />

so machen würde, dann müssten die Werke die Leitungen durch die bestehenden<br />

Schützenhausstrasse realisieren. Egal ob man dann auch den Belag noch richtig machen<br />

würde. Die Strasse würde quer aufgerissen. Die Leitungen müssten hineingelegt werden, da<br />

dies Baugebiet sei und ein Grundeigentümer das Recht auf Erschliessung habe. Mit diesem<br />

Kredit stelle man eine gute Koordination und eine saubere Ausführung sicher. Wenn man die<br />

Erschliessung verweigern würde, hätte die Bauherrschaft genug Rechtsmittel. Es sei dort<br />

eine rechtskräftige Bauzone und es liege ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vor, in welchem<br />

festgelegt sei, wie man das Gebiet überbauen dürfe. Die Gemeinde sei verpflichtet, die notwendige<br />

Infrastruktur wie Wasser und Abwasser dorthin zu führen. Wenn man die Strasse<br />

nicht sanieren möchte, dann würden einfach überall die Gräben geöffnet um die Leitungen<br />

hineinzulegen die Strasse wie<strong>der</strong> notdürftig geflickt. Es wäre gut, wenn dieser Teil <strong>der</strong> Strasse<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Überbauung saniert und auf einen guten Stand gebracht werden<br />

könnte. Dafür benötige man diesen Kredit.<br />

Koller Werner fragt nach, ob kein Trottoir von <strong>der</strong> Bushaltestelle bis zum Einlenker Schützenhausstrasse<br />

vorgesehen sei.<br />

Gemeindeammann Peter Hirt sagt, dass dies nicht so vorgesehen sei, auch nicht im Gestaltungsplan.<br />

Koller Werner sagt, dass er dies gestern beim Warten auf die Tour de Suisse genauer angeschaut<br />

habe. Nachdem die Leute an <strong>der</strong> Bushaltestelle ausgestiegen seien und <strong>der</strong> Bus<br />

weggefahren sei, seien alle über die Surbtalstrasse gelaufen und in die Überbauungen oberhalb<br />

<strong>der</strong> Surbtalstrasse gegangen. Wenn man schon beim Einlenker Chuntestrasse einen<br />

Übergang über die Surbtalstrasse mache, dann müsse man doch ein Trottoir dort haben. Die<br />

Leute würden ja sonst auf <strong>der</strong> Strasse laufen. Es würde also gleichzeitig ein Trottoir von <strong>der</strong><br />

Bushaltestelle zum Einlenker Chuntestrasse hingehören. Er stelle keinen Antrag, aber er<br />

nehme an, dass dies aufgenommen werde.<br />

Gemeindeammann Peter Hirt betont, dass die ganze Verkehrssituation bei dieser Erschliessung<br />

im Gestaltungsplan zusammen mit dem Kanton erarbeitet worden sei. Die Verkehrsplanung<br />

des Kantons schaue den Gestaltungsplan an. Das gesamte Verkehrsaufkommen<br />

und die Fussgängerbeziehungen würden angeschaut und Empfehlungen abgegeben. Im<br />

Gestaltungsplan werde festgelegt, wo etwas zwingend gemacht werden müsse. So sei die<br />

Fussgängerquerung über die Surbtalstrasse dort festgehalten. Ein grosser Fussgängerbereich<br />

Richtung Tegerfelden müsse die Bauherrschaft im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Überbauung<br />

erstellen. Es sei <strong>vom</strong> Kanton nicht vorgesehen, dort noch zusätzlich an <strong>der</strong> Kantonsstrasse<br />

ein Trottoir zu machen. Der Gemein<strong>der</strong>at nehme dies aber gerne entgegen und werde<br />

dies prüfen. Dies habe aber mit dem Ausbau Schützenhausstrasse nichts zu tun.<br />

Spycher Ernst ist <strong>der</strong> Meinung, dass dies sehr wohl etwas mit dem gesamten Ausbau zu tun<br />

habe. Dies habe er ja auch schon erwähnt gehabt. Das Trottoir von <strong>der</strong> Bushaltestelle vorbei<br />

an <strong>der</strong> Liegenschaft Bugmann bis zur Chuntestrasse fehle. Der Gemein<strong>der</strong>at sei sehr enerviert,<br />

dass man dieses Projekt einfach durchboxen müsse. Aber man sei hier an einer Gemeindeversammlung<br />

und könne Nein sagen o<strong>der</strong> zurückweisen. Die Abhängigkeit, welche in<br />

den Vor<strong>der</strong>grund gestellt werde, könne man so sehen, aber man könne auch Nein sagen. Er<br />

stehe immer noch zu seinem Antrag.<br />

Gemeindeammann Peter Hirt bestätigt, dass man selbstverständlich Nein sagen könne, er<br />

möchte aber auf die Grundlagen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinweisen.<br />

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