31.12.2013 Aufrufe

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2013

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2013

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeindeversammlung</strong> Döttingen <strong>vom</strong> Donnerstag, <strong>13.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

machen können was sie wollen. Mit diesem Handlungsspielraum beim heutigen Liegenschaftshandel<br />

könne <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at etwas bewegen, aber nichts Weltbewegendes.<br />

Bugmann Urs sagt, dass er auf <strong>der</strong> gleichen Linie wie Franz Stal<strong>der</strong> sei. Der Sprung sei einfach<br />

zu hoch. Es solle sich in einem Rahmen bewegen, wo es den zukünftigen Gemein<strong>der</strong>äten<br />

noch wohl sein könne. Er möchte dem Gemein<strong>der</strong>at nicht die Verantwortung geben müssen,<br />

dass er Geschäfte bis Fr. 700‘000.00 resp. Fr. 300‘000.00 tätigen müsse. Er würde vorschlagen<br />

dass man die Kompetenzsummen beim Kauf auf Fr. 400‘000.00 und beim Verkauf<br />

auf Fr. 100‘000.00 senken würde o<strong>der</strong> sonst den gemein<strong>der</strong>ätlichen Antrag ablehne. Auf<br />

Nachfrage von Gemeindeammann Peter Hirt bestätigt Urs Bugmann, dass dies ein Antrag<br />

seinerseits sei.<br />

Abstimmung<br />

Än<strong>der</strong>ungsantrag Urs Bugmann<br />

Dem Antrag von Urs Bugmann zur Anpassung des Abschnitt IV, Punkt 1b) auf<br />

Fr. 400‘000.00 und Punkt 1d) auf Fr. 100‘000.00 wird mit 49 JA-Stimmen zu 5 NEIN-<br />

Stimmen zugestimmt.<br />

Gemein<strong>der</strong>ätlicher Antrag<br />

Der Gemeindeordnung <strong>vom</strong> 2. März 1981 mit folgen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung wirksam ab 1. Januar<br />

2014<br />

Abschnitt IV, Punkt 1, in die Zuständigkeit des Gemein<strong>der</strong>ates fallen<br />

- b): <strong>der</strong> Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Grundstücken von jährlich<br />

bis zu Fr. 400‘000.00<br />

- d): <strong>der</strong> Abschluss von Verträgen über den Verkauf o<strong>der</strong> den Tausch von Grundstücken<br />

jährlich bis Fr. 100‘000.00<br />

Abschnitt IV, Punkt 2, in die Zuständigkeit <strong>der</strong> Gemeindeversammlung fallen<br />

- a): <strong>der</strong> Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Grundstücken mit einem<br />

Kaufpreis von über Fr. 400‘000.00 sowie über die Veräusserung und den<br />

Tausch von Grundstücken von über Fr. 100‘000.00.<br />

wird mit grossem Mehr JA-Stimmen die Genehmigung erteilt. Das Gegenmehr beträgt 3<br />

NEIN- Stimmen.<br />

401

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!