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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2013

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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeindeversammlung</strong> Döttingen <strong>vom</strong> Donnerstag, <strong>13.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

Traktandum 7:<br />

150 18.00 Allgemeines<br />

Festlegung Gemein<strong>der</strong>atsbesoldung Amtsperiode 2014/17<br />

Dieses Traktandum wird durch Gemeindeammann Peter Hirt erläutert.<br />

Die Pauschalentschädigung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsbesoldung ist jeweils auf die neue Amtsperiode<br />

hin festzulegen.<br />

Gemäss § 20 Abs. 2 lit. e) des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)<br />

ist die Festlegung <strong>der</strong> Entschädigungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates Aufgabe <strong>der</strong> Gemeindeversammlung.<br />

Die aktuelle Entschädigung <strong>der</strong> Amtsperiode 2010/<strong>2013</strong> beträgt:<br />

Stand <strong>2013</strong><br />

Gemeindeammann Jahresgehalt Fr. 43'420.00<br />

Vizeammann Jahresgehalt Fr. 23'890.00<br />

Gemein<strong>der</strong>äte Jahresgehalt je Fr. 19'537.00<br />

Antrag<br />

Die <strong>Einwohnergemeindeversammlung</strong> wolle die Gemein<strong>der</strong>atsbesoldungen für die Amtsperiode<br />

2014/17 wie folgt festsetzen:<br />

Gemeindeammann Fr. 45‘000.00<br />

Vizeammann Fr. 25‘000.00<br />

Gemein<strong>der</strong>at je Fr. 20‘000.00<br />

mit Anpassung dieser Ansätze an die Teuerung<br />

Diskussion<br />

Diese wird nicht gewünscht.<br />

Abstimmung<br />

Die Gemein<strong>der</strong>atsbesoldung für die Amtsperiode 2014/17 wird mit grossem Mehr JA-<br />

Stimmen genehmigt. Das Gegenmehr beträgt 0 Stimmen.<br />

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