31.12.2013 Aufrufe

Flaggenrechtsverordnung - Elwis

Flaggenrechtsverordnung - Elwis

Flaggenrechtsverordnung - Elwis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 36 von 44<br />

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > <strong>Flaggenrechtsverordnung</strong> > Fünfter<br />

Abschnitt > § 27<br />

Inhalt: § 27<br />

Flaggenbehörde ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.<br />

Stand: 25.10.2010 10:28:42<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!