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VZG Aktuell Neues aus der Zentrale - GBV

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<strong>VZG</strong><br />

Fernleihsystem<br />

Fernleihsystem<br />

Online-Fernleihe und elektronische Zeitschriften im <strong>GBV</strong>,<br />

Regina Willwerth<br />

Die Nutzung lizenzierter E-Journals ist bisher im Wesentlichen auf die lokalen Nutzer<br />

von Bibliotheken beschränkt. Dies bedeutet, dass eine Medienart, die im Bestand <strong>der</strong><br />

Biblio theken beständig zunimmt, praktisch nur für die „Ortsleihe“ zur Verfügung steht.<br />

Dringend erfor<strong>der</strong>lich ist es, die Inhalte <strong>der</strong> elektronischen Zeitschriften auch überregional<br />

verfügbar zu machen. Wünschenswert wäre hier natürlich eine direkte Zugriffsmöglichkeit<br />

auf die lizenzierten elektronischen Zeitschriften einer Bibliothek auch für<br />

externe Nutzer. Dies wäre echte ONLINE-Fernleihe. Die technischen, rechtlichen und<br />

organisatorischen Vor<strong>aus</strong>setzungen sind dafür jedoch (noch) nicht gegeben. „Online<br />

journals are paper journals delivered by faster horses“ heißt es in einem Vortrag von<br />

Jason Priem über neue Formen <strong>der</strong> Verbreitung von Inhalten (http://www.force11.org/<br />

node/4336). Dieser Befund lässt sich in gewisser Weise auch auf die Einbeziehung von<br />

elektronischen Zeitschriften in die Online-Fernleihsysteme übertragen: <strong>der</strong>zeit bauen<br />

die Verbünde den Bestell- und Lieferablauf bei Kopien <strong>aus</strong> Print-Zeitschiften für Kopien<br />

<strong>aus</strong> E-Journals nach.<br />

Lizenzverträge<br />

Im Unterschied zu gedruckten Zeitschriften, die sich im Bestand einer Bibliothek befinden,<br />

können <strong>aus</strong> E-Journals, auf die eine Bibliothek einen lizenzierten Zugriff hat, nicht<br />

ohne weiteres Aufsatzkopien in die Fernleihe gegeben werden. Nach <strong>der</strong>zeit allgemeiner<br />

Auffassung befinden sich die auf Verlagsservern liegenden E-Journals nicht im<br />

Bestand einer Bibliothek, die Bibliothek hat lediglich vertraglich geregelte Zugriffs- und<br />

Nutzungsrechte. Schließen diese Zugriffs- und Nutzungsrechte die Fernleihe ein, so dürfen<br />

Aufsatzkopien <strong>aus</strong> elektronischen Zeitschriften über den Leihverkehr bereitgestellt<br />

werden, schließen die Verträge die Fernleihe <strong>aus</strong> - „ILL forbidden“ - o<strong>der</strong> schränken sie<br />

sie ein - „Ariel or equivalent“ - so sind diese Vertragsbedingungen nach allgemeiner<br />

Auffassung zu respektieren.<br />

In einer weitgehend automatisierten Fernleihe, wie dies in Deutschland Standard ist, ist<br />

von den Lieferbibliotheken nicht zu verlangen, dass für eingehende Kopiebestellungen<br />

auf elektronische Zeitschriften manuelle Einzelfallprüfungen <strong>der</strong> Lizenzverträge vorzunehmen<br />

sind. Vielmehr müssen Datenbanken (EZB, ZDB, Verbundkataloge) die lizenzvertraglichen<br />

Regelungen in codierter Form und zwischen den Systemen <strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>chbaren<br />

Formaten enthalten. Zudem müssen diese Codierungen von den angeschlossenen<br />

o<strong>der</strong> integrierten Online-Fernleihsystemen <strong>aus</strong>gewertet werden können. Es ist also in<br />

Abb. 4: Exemplarische Tweets zum Thema Online-Fernleihe und elektronische Ressourcen<br />

16<br />

<strong>VZG</strong> <strong>Aktuell</strong> 2013 Ausgabe 2

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