Magazin herunterladen - Gothaer Versicherungen
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Gesundheit<br />
tausend dieser 12.000 Menschen in der Warteschleife,<br />
weil es zu wenige Organspenden gibt.<br />
Umfragen belegen, dass 75 Prozent der Bundesbürger<br />
grundsätzlich bereit wären, im Todesfall ihre<br />
lebenswichtigen Organe anderen zu vermachen.<br />
In Deutschland werden halb so viele<br />
Organe gespendet wie in Spanien<br />
Doch nur etwa 25 Prozent haben den für eine Spende<br />
wichtigen Spenderausweis. Die Konsequenz:<br />
Die trauernden Angehörigen müssen sofort mit der<br />
Feststellung des Hirntodes eine Entscheidung nach<br />
dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen treffen,<br />
was in der ohnehin schwierigen Situation besonders<br />
belastend ist. Im Jahr 2011 haben insgesamt<br />
nur 1.200 Verstorbene ihre Organe gespendet, um<br />
schwer kranken Patienten ins Leben zurück zu helfen.<br />
Die Zahl der Organspender liegt damit bei 15,8<br />
pro eine Million Einwohner, ist also nur halb so groß<br />
wie in Spanien, das mit einer Spenderquote von 32<br />
europaweit als vorbildlich gilt.<br />
Die Gründe dafür, warum Deutschland in der Spenderquote<br />
eher im unteren europäischen Mittel rangiert,<br />
sind mehrschichtig. Mangelnde Information<br />
der Bevölkerung, verbesserungsbedürftige Abläufe<br />
und Strukturen rund um die Organtransplantation<br />
spielen eine Rolle. Auch Patientenverfügungen, die<br />
intensivmedizinische Maßnahmen ausschließen,<br />
limitieren die Möglichkeit zur Organspende. Groteskerweise<br />
ist der Rückgang der tödlichen Verkehrsunfälle<br />
gleichfalls relevant. Auf der anderen Seite<br />
wird die Bevölkerung immer älter, Erkrankungen,<br />
die nur durch Transplantation behandelt werden<br />
können, nehmen zu, sodass der Bedarf an Ersatzorganen<br />
steigt. Die am meisten gesuchten Organe in<br />
Deutschland sind Nieren (7.573), gefolgt von Leber<br />
(2.064), Herz (992) und Lunge (580).<br />
Eine andere Ursache für das Spendendefizit ist<br />
gesellschaftspolitischer Natur. Bisher haben sich die<br />
Bundesbürger allenfalls theoretisch mit dem Thema<br />
befasst. Wenn etwa der SPD-Fraktionschef Frank-<br />
Walter Steinmeier seiner Frau eine Niere spendet,<br />
finden das alle beeindruckend, doch was mit den<br />
eigenen Organen nach dem Tod passiert, wird lieber<br />
verdrängt als thematisiert oder gar aktiv angegangen.<br />
Das ist in Ländern wie Spanien oder Italien<br />
anders. Neben der dort gültigen Widerspruchslösung<br />
spielt insbesondere die Organisation rund um<br />
die Organspende eine wesentliche Rolle für die hohe<br />
Quote.<br />
Die Anzahl der Spenderausweise<br />
soll angekurbelt werden<br />
Sportstars wie Franziska van Almsick oder Franz<br />
Beckenbauer haben einen Spenderausweis.<br />
Prominente Organspender<br />
Ob Franz Beckenbauer, Boris Becker oder<br />
Franziska van Almsick – viele Stars sind<br />
bereit, im Falle eines Falles ihre Organe zu<br />
spenden. „Wenn ich mit 100 Jahren gehen<br />
muss, möchte ich noch einem anderen das<br />
Leben schenken“, sagt zum Beispiel Boris<br />
Becker. Im „Verein – Sportler für Organspende“<br />
engagieren sich weitere Sportler für die<br />
Verbreitung des Organspendeausweises.<br />
Mit einem neuen Gesetz, das zum 1. August in Kraft<br />
getreten ist, werden in Europa nun einheitliche<br />
Standards für die Qualität und Sicherheit von Organtransplantationen<br />
festgelegt. Abläufe und Strukturen<br />
in Krankenhäusern werden verbessert. Beispielsweise<br />
werden in Kliniken Transplantationsbeauftragte<br />
bestellt, die den Prozess der Organspende<br />
koordinieren. Gerade der in diesem Sommer publik<br />
gewordene Organspendenskandal an den Universitätskliniken<br />
Göttingen und Regensburg zeigt, wie<br />
notwendig dies ist.<br />
Ein weiteres Gesetz, das zum 1. November in Kraft<br />
trat, soll dazu beitragen, dass sich auch bei uns die<br />
Bereitschaft, Organe zu spenden, erhöht. In Deutschland<br />
besteht bis dato das aus dem Jahr 1997 stammende<br />
Transplantationsgesetz mit der sogenannten<br />
„Zustimmungsregelung“, bei der eine Spende post<br />
mortem, also nach festgestelltem Hirntod, nur dann<br />
entnommen werden darf, wenn der Verstorbene zu<br />
seinen Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat<br />
14 magazin 03/12