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Gesundheit<br />

tausend dieser 12.000 Menschen in der Warteschleife,<br />

weil es zu wenige Organspenden gibt.<br />

Umfragen belegen, dass 75 Prozent der Bundesbürger<br />

grundsätzlich bereit wären, im Todesfall ihre<br />

lebenswichtigen Organe anderen zu vermachen.<br />

In Deutschland werden halb so viele<br />

Organe gespendet wie in Spanien<br />

Doch nur etwa 25 Prozent haben den für eine Spende<br />

wichtigen Spenderausweis. Die Konsequenz:<br />

Die trauernden Angehörigen müssen sofort mit der<br />

Feststellung des Hirntodes eine Entscheidung nach<br />

dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen treffen,<br />

was in der ohnehin schwierigen Situation besonders<br />

belastend ist. Im Jahr 2011 haben insgesamt<br />

nur 1.200 Verstorbene ihre Organe gespendet, um<br />

schwer kranken Patienten ins Leben zurück zu helfen.<br />

Die Zahl der Organspender liegt damit bei 15,8<br />

pro eine Million Einwohner, ist also nur halb so groß<br />

wie in Spanien, das mit einer Spenderquote von 32<br />

europaweit als vorbildlich gilt.<br />

Die Gründe dafür, warum Deutschland in der Spenderquote<br />

eher im unteren europäischen Mittel rangiert,<br />

sind mehrschichtig. Mangelnde Information<br />

der Bevölkerung, verbesserungsbedürftige Abläufe<br />

und Strukturen rund um die Organtransplantation<br />

spielen eine Rolle. Auch Patientenverfügungen, die<br />

intensivmedizinische Maßnahmen ausschließen,<br />

limitieren die Möglichkeit zur Organspende. Groteskerweise<br />

ist der Rückgang der tödlichen Verkehrsunfälle<br />

gleichfalls relevant. Auf der anderen Seite<br />

wird die Bevölkerung immer älter, Erkrankungen,<br />

die nur durch Transplantation behandelt werden<br />

können, nehmen zu, sodass der Bedarf an Ersatzorganen<br />

steigt. Die am meisten gesuchten Organe in<br />

Deutschland sind Nieren (7.573), gefolgt von Leber<br />

(2.064), Herz (992) und Lunge (580).<br />

Eine andere Ursache für das Spendendefizit ist<br />

gesellschaftspolitischer Natur. Bisher haben sich die<br />

Bundesbürger allenfalls theoretisch mit dem Thema<br />

befasst. Wenn etwa der SPD-Fraktionschef Frank-<br />

Walter Steinmeier seiner Frau eine Niere spendet,<br />

finden das alle beeindruckend, doch was mit den<br />

eigenen Organen nach dem Tod passiert, wird lieber<br />

verdrängt als thematisiert oder gar aktiv angegangen.<br />

Das ist in Ländern wie Spanien oder Italien<br />

anders. Neben der dort gültigen Widerspruchslösung<br />

spielt insbesondere die Organisation rund um<br />

die Organspende eine wesentliche Rolle für die hohe<br />

Quote.<br />

Die Anzahl der Spenderausweise<br />

soll angekurbelt werden<br />

Sportstars wie Franziska van Almsick oder Franz<br />

Beckenbauer haben einen Spenderausweis.<br />

Prominente Organspender<br />

Ob Franz Beckenbauer, Boris Becker oder<br />

Franziska van Almsick – viele Stars sind<br />

bereit, im Falle eines Falles ihre Organe zu<br />

spenden. „Wenn ich mit 100 Jahren gehen<br />

muss, möchte ich noch einem anderen das<br />

Leben schenken“, sagt zum Beispiel Boris<br />

Becker. Im „Verein – Sportler für Organspende“<br />

engagieren sich weitere Sportler für die<br />

Verbreitung des Organspendeausweises.<br />

Mit einem neuen Gesetz, das zum 1. August in Kraft<br />

getreten ist, werden in Europa nun einheitliche<br />

Standards für die Qualität und Sicherheit von Organtransplantationen<br />

festgelegt. Abläufe und Strukturen<br />

in Krankenhäusern werden verbessert. Beispielsweise<br />

werden in Kliniken Transplantationsbeauftragte<br />

bestellt, die den Prozess der Organspende<br />

koordinieren. Gerade der in diesem Sommer publik<br />

gewordene Organspendenskandal an den Universitätskliniken<br />

Göttingen und Regensburg zeigt, wie<br />

notwendig dies ist.<br />

Ein weiteres Gesetz, das zum 1. November in Kraft<br />

trat, soll dazu beitragen, dass sich auch bei uns die<br />

Bereitschaft, Organe zu spenden, erhöht. In Deutschland<br />

besteht bis dato das aus dem Jahr 1997 stammende<br />

Transplantationsgesetz mit der sogenannten<br />

„Zustimmungsregelung“, bei der eine Spende post<br />

mortem, also nach festgestelltem Hirntod, nur dann<br />

entnommen werden darf, wenn der Verstorbene zu<br />

seinen Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat<br />

14 magazin 03/12

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