Bürgerblatt Stadt Großschirma
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<strong>Bürgerblatt</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
<strong>Großschirma</strong> Großvoigtsberg Hohentanne Kleinvoigtsberg Obergruna Reichenbach Rothenfurth Seifersdorf Siebenlehn<br />
Amtsblatt und Heimatzeitung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> mit den <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Ausgabe 12 Erscheinungstag: 12. Dezember 2013<br />
Dezember 2013<br />
Redaktionsschluss für Ausgabe Januar 2014 am 07.01.2014<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
mit der heutigen Dezemberausgabe unseres <strong>Bürgerblatt</strong>es möchte ich, wie<br />
aus diesem Anlass üblich, nochmals einige wesentliche Punkte des kommunalen<br />
Zusammenlebens der vergangenen Monate in Ihre Erinnerung rufen.<br />
Zwei Ereignisse haben sicherlich dieses Jahr im Besonderen geprägt:<br />
zum einen in negativer Hinsicht die ersten Tage des Monats Juni, an denen<br />
nicht nur Einwohner und Helfer unseres Territoriums mit den negativen Seiten<br />
des Elements Wasser zu kämpfen hatten. Nochmals und abschließend<br />
an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die sich in den Stunden<br />
der Gefahr und auch danach tatkräftig und hilfreich in das Geschehen eingebracht<br />
haben.<br />
Zum zweiten im positiven Sinn das Heimatfest in Kleinvoigtsberg, welches<br />
wir einen Monat später bei besten äußerlichen Bedingungen und im würdevollen<br />
Rahmen begangen haben. Neben den wiederum zahlreichen,<br />
mehr oder weniger ortsbezogenen Kultur- und Vereinsaktivitäten wird sich<br />
dieses Jubiläum sicherlich fest und bleibend in das Gedächtnis der am Fest<br />
beteiligten Personen und aller anwesenden Gäste einprägen.<br />
Einige Investitionen konnten auch in diesem Jahr seitens unserer Kommune<br />
angeschoben und abgeschlossen werden. Zu nennen sind dabei vor<br />
allem die Baumaßnahmen in unseren vier Kindereinrichtungen, der Abschluss<br />
der Marktsanierung in Siebelehn sowie die energetische Sanierung<br />
der Straßenbeleuchtung im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet. Ermöglicht wurde<br />
dies, wie auch in den Jahren zuvor, durch eine solide und ausgeglichene<br />
Finanzlage. Mein Dank gilt hier wiederum allen im <strong>Stadt</strong>gebiet ansässigen<br />
Unternehmen, deren Verantwortlichen und Mitarbeitern, die mit ihrer Arbeit<br />
zur wirtschaftlichen Stabilität wesentlich und hauptsächlich beitragen.<br />
Dies spiegelt sich nicht zuletzt auch darin wieder, dass die Kreditbelastung<br />
und die pro-Kopf-Verschuldung unserer Kommune in den zurückliegenden<br />
zehn Jahren in etwa halbiert werden konnte und in den kommenden Jahren<br />
weiter abgebaut und gesenkt werden soll und wird.<br />
Die Bezugnahme auf die vergangenen zehn Jahre möchte ich auch bewusst<br />
zum Anlass nehmen daran zu erinnern, dass am 01. September dieses<br />
Jahres die Eingemeindung von Siebenlehn und Obergruna in die damalige<br />
Gemeinde <strong>Großschirma</strong> eben diese besagte Dekade zurückliegt. Dieser<br />
anfangs von vielen Bürgern nicht nur unserer neun Orte mit viel Skepsis,<br />
emotionalen Befindlichkeiten auf der einen, insbesondere aber auch wirtschaftlichen<br />
Besorgnissen auf der anderen Seite begleitete Zusammenschluss<br />
beweist sich nach zehn Jahren<br />
gelebter Praxis für den vorurteilsfreien<br />
Betrachter und die Mehrzahl unserer<br />
Einwohner im Nachhinein als<br />
durchaus sinnvoll und richtig.<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und den sich anschließenden<br />
Jahreswechsel wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine friedliche, besinnliche<br />
und erholsame Zeit und verbleibe bis zur ersten Ausgabe des Jahres<br />
2014 mit einem herzlichen „Glück Auf!“<br />
Ihr Volkmar Schreiter, Bürgermeister<br />
Nur mit dem Herzen<br />
Den wundersamen Weihnachtsstern,<br />
dort am Dezemberhimmel,<br />
den sah ich schon als Kind so gern<br />
im Sternenmeergewimmel.<br />
Er zieht in jeder Weihnachtsnacht<br />
um unsre Mutter Erde<br />
und grüßt mit würdevoller Pracht<br />
die große Menschenherde.<br />
Er ist der Stern am Himmelszelt,<br />
der von dem Feste kündet,<br />
bevor die weihnachtliche Welt<br />
ins neue Jahr dann mündet.<br />
So mancher Mensch erblickt ihn nicht,<br />
wenn er vorüberzieht,<br />
weil man sein wundersames Licht<br />
nur mit dem Herzen sieht.<br />
Alfons Pillach (*1950)
Seite 2<br />
<strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Großschirma</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Erscheinungstag<br />
12. Dezember 2013<br />
Öffentliche <strong>Stadt</strong>ratssitzungen<br />
Die nächste öffentliche <strong>Stadt</strong>ratssitzung findet am<br />
Montag, dem 10. März 2014, um 19:00 Uhr<br />
im Bürgerhaus Hohentanne, Lindenstraße 6 statt.<br />
Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungstafel<br />
an der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong>, Hauptstraße 156, 09603<br />
<strong>Großschirma</strong>.<br />
Gleiche Bekanntmachungen zur Tagesordnung erfolgen auch in den<br />
Schaukästen der <strong>Stadt</strong>teile.<br />
Der angegebenen Termine verstehen sich vorbehaltlich erforderlicher Änderungen,<br />
die sich aus aktuellen Anlässen ergeben können.<br />
Bürgermeistersprechstunden<br />
Bei Bedarf können nach vorheriger Absprache Direkttermine in allen <strong>Stadt</strong>teilen<br />
und vor Ort vereinbart werden.<br />
Ansonsten findet die Sprechstunde jeweils<br />
dienstags von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> statt.<br />
Am Dienstag, dem 07. Januar 2014<br />
von 15:30 Uhr – 16:45 Uhr im historischen Rathaus Siebenlehn.<br />
Bekanntmachung<br />
Der Bürgermeister informiert,<br />
dass die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> am 23. und 30. Dezember 2013<br />
geschlossen bleibt.<br />
Freitag, den 27.12.2013, geöffnet von 9:00 – 11:30 Uhr.<br />
Mitteilung der <strong>Stadt</strong>kasse zum<br />
Zahlungsverkehr<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> stellt zum 01. Februar 2014 den gesamten<br />
unbaren Zahlungsverkehr auf das SEPA Lastschrift- und Überweisungsverfahren<br />
um.<br />
Neben der Umstellung des Lastschriftverfahrens, über die betroffene Zahlungspflichtige<br />
bereits informiert wurden, benötigen wir ab diesem Zeitpunkt<br />
auch für Zahlungsempfänger an Stelle der alten Kontonummer<br />
und Bankleitzahl IBAN und BIC.<br />
Für Überweisungen an die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> nutzen Sie bitte folgende<br />
Bankverbindung:<br />
BIC: BYLADEM1001 IBAN: DE57 1203 0000 0001 4089 05<br />
Roswitha Jänich, Kassenverwalterin<br />
Beschlüsse der öffentlichen<br />
<strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />
45/2013 vom 25.11.2013 im Bürgersaal <strong>Großschirma</strong><br />
BESCHLUSS 334/2013<br />
Benutzungs- und Entgeltordnung der Bibliotheken der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung<br />
der Bibliotheken der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> für die Bibliotheken<br />
in <strong>Großschirma</strong> und Obergruna.<br />
BESCHLUSS 335/2013<br />
Neufassung Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt die als Anlage beigefügte<br />
Neufassung der Hauptsatzung.<br />
BESCHLUSS 336/2013<br />
Neufassung der Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von<br />
Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen 2014<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> stimmt der als Anlage beiliegenden<br />
Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen<br />
Sonntagen 2014 zu.<br />
BESCHLUSS 337/2013<br />
1. Änderungssatzung zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> vom 18.10.2005<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung<br />
zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> in der Fassung vom 18.10.2013.<br />
BESCHLUSS 338/2013<br />
1. Änderung zur Betriebskostenrahmenvereinbarung über die Aufbringung<br />
der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung gemäß §17<br />
(2) SächsKitaG zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> und dem DRK-Kreisverband<br />
Freiberg e. V.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung zur Betriebskostenrahmenvereinbarung<br />
über die Aufbringung der Betriebskosten der<br />
Kindertageseinrichtung gemäß §17 (2) SächsKitaG zwischen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Großschirma</strong> und dem DRK-Kreisverband Freiberg e. V.<br />
BESCHLUSS 339/2013<br />
Verkauf des Fl. 885 der Gemarkung Siebenlehn<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt den Verkauf des Flurstücks<br />
885 der Gemarkung Siebenlehn an die Erbengemeinschaft Gerlinde Stecher/Birgit<br />
Müller geb. Stecher/Uwe Stecher.<br />
BESCHLUSS 340/2013<br />
Verkauf der Fl. 1290/24 und 1290/12 der Gemarkung <strong>Großschirma</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt den Verkauf der Flurstücks<br />
1290/24 und 1290/12 der Gemarkung <strong>Großschirma</strong> an Herrn Marcus Bleiber<br />
und Frau Caroline Herzog, wohnhaft Terrassengasse 14 in 09599 Freiberg.<br />
Im Notarvertrag ist eine Mehrerlösklausel von 15 Jahren zu verankern.<br />
Auf Grund § 39 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO ist die <strong>Stadt</strong>rätin<br />
Frau Bleiber von der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit<br />
auszuschließen.<br />
BESCHLUSS 341/2013<br />
Verkauf einer Teilfläche des Fl. 1084/50 der Gemarkung Siebenlehn<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt den Verkauf einer Teilfläche<br />
des Fl.-St. 1084/50 der Gemarkung Siebenlehn in einer Größe von ca.<br />
2.000 m² an Frau Uta Bogedain und Herrn Klaus-Peter Fejfar, Hauptstraße<br />
33 in 01683 Nossen.<br />
Im Notarvertrag ist eine Mehrerlösklausel von 15 Jahren zu verankern.<br />
Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Landkreis Mittelsachsen<br />
Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 (Sächs-<br />
GVBl. S. 55, ber. S. 159) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />
28. März 2013 (Sächs GVBl. S. 158) erlässt der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder am 25.11.2013 mit Beschluss<br />
Nr. 335/2013 die folgende Hauptsatzung:<br />
Abschnitt I Organe der Gemeinde<br />
§ 1 Organe der Gemeinde<br />
(1) Organe der Gemeinde sind der <strong>Stadt</strong>rat und der Bürgermeister.<br />
(2) Zur <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> gehören neben <strong>Großschirma</strong> 8 <strong>Stadt</strong>teile: Großvoigtsberg,<br />
Hohentanne, Kleinvoigtsberg, Obergruna, Reichenbach, Rothenfurth,<br />
Seifersdorf, Siebenlehn.
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Abschnitt II <strong>Stadt</strong>rat<br />
§ 2 Rechtsstellung und Aufgaben<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der <strong>Stadt</strong>.<br />
Er führt die Bezeichnung <strong>Stadt</strong>rat. Der <strong>Stadt</strong>rat legt die Grundsätze für die<br />
Verwaltung der <strong>Stadt</strong> fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der<br />
<strong>Stadt</strong>, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm<br />
der <strong>Stadt</strong>rat bestimmte Aufgaben überträgt. Der <strong>Stadt</strong>rat überwacht die<br />
Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.<br />
§ 3 Zusammensetzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat besteht aus den <strong>Stadt</strong>räten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden.<br />
Abschnitt III Ausschüsse des <strong>Stadt</strong>rates<br />
§ 4 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben<br />
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:<br />
1. der Verwaltungsausschuss,<br />
2. der Technische Ausschuss.<br />
(2) Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden<br />
und 9 weiteren Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates; der Technische Ausschuss<br />
besteht ebenfalls aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und<br />
9 weiteren Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates. Der <strong>Stadt</strong>rat bestellt die Mitglieder<br />
und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner<br />
Mitte.<br />
(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 5 und 6 bezeichneten<br />
Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.<br />
Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse<br />
zuständig für:<br />
1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit der<br />
Betrag im Einzelfall mehr als 10.000 EUR, aber nicht mehr als 50.000<br />
EUR beträgt.<br />
2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />
und Auszahlungen von mehr als 5.000 EUR, aber nicht<br />
mehr als 10.000 EUR im Einzelfall.<br />
Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen<br />
wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs<br />
in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht<br />
zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich<br />
die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.<br />
(4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die <strong>Stadt</strong> von besonderer Bedeutung<br />
ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit<br />
dem <strong>Stadt</strong>rat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der <strong>Stadt</strong>rat<br />
eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende<br />
Ausschuss.<br />
(5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem <strong>Stadt</strong>rat nach § 41 Abs. 2<br />
SächsGemO vorbehalten sind, sollen den beschließenden Ausschüssen<br />
innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen<br />
werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag<br />
des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates den zuständigen<br />
beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen<br />
werden.<br />
§ 5 Aufgaben des Verwaltungsausschusses<br />
(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende<br />
Aufgabengebiete:<br />
1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten<br />
2. Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenangelegenheiten<br />
3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz<br />
4. Sozialangelegenheiten<br />
5. Gesundheitsangelegenheiten<br />
6. Marktangelegenheiten<br />
7. Verwaltung der kommunalen Liegenschaften einschließlich der Waldbewirtschaftung,<br />
Jagd, Fischerei und Weide.<br />
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der<br />
Verwaltungsausschuss über,<br />
1. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des einfachen<br />
Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe<br />
A 8 und von Angestellten der Entgeltgruppen 6 – 8 TVöD,<br />
soweit es sich nicht um Aushilfsangestellte handelt.<br />
Seite 3<br />
2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen<br />
von mehr als 500 EUR, aber nicht mehr als 2.500 EUR im Einzelfall.<br />
3. die Stundung von Forderungen von mehr als 6 Monaten bis zu 18 Monaten<br />
und einem Betrag über 5.000 EUR bis zu unbeschränkter Höhe; die<br />
Stundung von Forderungen mehr als 18 Monate für Beträge über 5.000<br />
EUR bis höchstens 50.000 EUR.<br />
4. den Verzicht auf Ansprüche der <strong>Stadt</strong> oder die Niederschlagung solcher<br />
Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von<br />
Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert<br />
oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall mehr<br />
als 1.000 EUR, aber nicht mehr als 5.000 EUR beträgt.<br />
5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von<br />
Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert<br />
mehr als 500 EUR, aber nicht mehr als 2.500 EUR im Einzelfall beträgt.<br />
6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen<br />
bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 5.000<br />
EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall.<br />
7. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 1.000 EUR,<br />
aber nicht mehr als 5.000 EUR im Einzelfall.<br />
8. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 6 Abs. 1 der Technische<br />
Ausschuss zuständig ist.<br />
§ 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses<br />
(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:<br />
1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung).<br />
2. Versorgung und Entsorgung.<br />
3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof,<br />
Fuhrpark.<br />
4. Verkehrswesen.<br />
5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz.<br />
6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten.<br />
7. technische Verwaltung kommunaler Gebäude und Wohnungsangelegenheiten.<br />
8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen.<br />
9. Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.<br />
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische<br />
Ausschuss über,<br />
1. die Erklärung des Einvernehmens der <strong>Stadt</strong> bei der Entscheidung über<br />
a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,<br />
b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von<br />
den Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />
c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes,<br />
d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
<strong>Stadt</strong>teile,<br />
e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit<br />
für die städtebauliche Entwicklung nicht von grundsätzlicher<br />
Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist,<br />
f) Teilungsgenehmigungen.<br />
2. die Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> zu Bauanträgen,<br />
3. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens (Baubeschluss)<br />
und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe<br />
der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss)<br />
sowie die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss)<br />
bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten<br />
von nicht mehr als 50.000 EUR im Einzelfall,<br />
4. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und von Teilungsgenehmigungen,<br />
5. Die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für<br />
Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches<br />
(Städtebauordnung).<br />
§ 7 Beratende Ausschüsse und deren Aufgaben<br />
(1) Es wird folgender beratender Ausschuss gebildet:<br />
„ Kultur-Jugend-Sport “<br />
Dieser beratende Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden<br />
und 4 weiteren Mitgliedern.<br />
(2) Aufgabe des Kultur-Jugend-Sport-Ausschusses ist es, Maßnahmen<br />
der <strong>Stadt</strong> auf den Gebieten der Kultur, der Jugend und des Sportwesens<br />
anzuregen, an ihrer Durchführung mitzuwirken sowie die Tätigkeit der<br />
das Kultur-, Jugend- und Sportwesen gestaltenden Kräfte zu fördern.
Seite 4<br />
Abschnitt IV Bürgermeister<br />
§ 8 Rechtsstellung des Bürgermeisters<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates und Leiter der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung. Er vertritt die <strong>Stadt</strong>.<br />
(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine<br />
Amtszeit beträgt 7 Jahre.<br />
§ 9 Aufgaben des Bürgermeisters<br />
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben<br />
und den ordnungsgemäßen Gang der <strong>Stadt</strong>verwaltung verantwortlich<br />
und regelt die innere Organisation der <strong>Stadt</strong>verwaltung. Er erledigt in<br />
eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die<br />
ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom <strong>Stadt</strong>rat übertragenen Aufgaben.<br />
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />
dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden<br />
Verwaltung handelt:<br />
1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum<br />
Betrag von 10.000 EUR im Einzelfall.<br />
2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen und Auszahlungen und zur Verwendung von Deckungsreserven<br />
bis zu 5.000 EUR im Einzelfall.<br />
3. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Angestellten<br />
der Entgeltgruppen 1 – 5 TVöD, Aushilfsangestellten, Arbeitern, Beamtenanwärtern,<br />
Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden<br />
Personen.<br />
4. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen<br />
sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen vom<br />
<strong>Stadt</strong>rat erlassenen Richtlinien.<br />
5. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen<br />
Zuschüssen bis zu 500 EUR im Einzelfall.<br />
6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 6 Monaten in<br />
unbeschränkter Höhe; die Stundung von Forderungen über 6 Monate bis<br />
18 Monate bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR.<br />
7. den Verzicht auf Ansprüche der <strong>Stadt</strong> und die Niederschlagung<br />
solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss<br />
von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der<br />
Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong> im Einzelfall<br />
nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.<br />
8. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und<br />
Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten im Wert<br />
bis zu 500 EUR im Einzelfall.<br />
9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem<br />
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 5.000<br />
EUR im Einzelfall.<br />
10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 1.000 EUR<br />
im Einzelfall.<br />
11. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften<br />
und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der<br />
ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall<br />
den Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigen.<br />
§ 10 Stellvertretung des Bürgermeisters<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat bestellt aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters.<br />
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.<br />
§ 11 Gleichstellungsbeauftragte<br />
(1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum/zur Gleichstellungsbeauftragten.<br />
(2) Aufgabe des/der Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung<br />
von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken.<br />
Dazu gehört insbesondere die Einbringung frauenspezifischer<br />
Belange in die Arbeit von <strong>Stadt</strong>räten und der <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie die<br />
Mitwirkung an Maßnahmen der <strong>Stadt</strong>verwaltung, die die Gleichstellung<br />
von Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der<br />
beruflichen Lage von Frauen berühren.<br />
(3) Der/die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner/<br />
ihrer Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates sowie<br />
der für seinen/ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender<br />
Stimme teilnehmen. Der Bürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragen/die<br />
Gleichstellungsbeauftragte über geplante Maßnahmen<br />
gemäß Abs. 2 rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.<br />
Abschnitt V Ortschaftsverfassung<br />
§ 12 Ortschaftsverfassung<br />
(1) In folgendem <strong>Stadt</strong>teil wird die Ortschaftsverfassung eingeführt:<br />
Siebenlehn<br />
Ortschaftsgrenze ist die jeweilige Gemarkungsgrenze.<br />
(2) Für die vorgenannte Ortschaft wird ein Ortschaftsrat gebildet<br />
und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher vom Ortschaftsrat gewählt. Die<br />
Zahl der Mitglieder im Ortschaftsrat wird wie folgt festgelegt:<br />
Ortschaftsrat Siebenlehn 4 Personen<br />
Abschnitt VI Schlussbestimmungen<br />
§ 13 In-Kraft-Treten<br />
Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum<br />
selben Zeitpunkt treten die bisherige Hauptsatzung vom 04.11.2003 sowie<br />
die Satzungen zur Änderung der Hauptsatzung vom 16.3.2004, 30.1.2007<br />
und 30.3.2010 außer Kraft.<br />
<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen<br />
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />
zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen<br />
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann<br />
auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
Benutzungs- und Entgeltordnung der<br />
Bibliotheken der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> erlässt für die Benutzung der städtischen Bibliotheken<br />
in den <strong>Stadt</strong>teilen <strong>Großschirma</strong> und Obergruna folgende Benutzungsund<br />
Entgeltordnung.<br />
1. Allgemeines<br />
a) Die Bibliotheken <strong>Großschirma</strong> (Hauptstraße 83 A) und Obergruna (Dorfstraße<br />
51) sind öffentliche Kultureinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> und<br />
dienen dem allgemeinen Bildungsinteresse. Sie haben die Aufgabe der Medien-<br />
und Informationsbeschaffung sowie deren Vermittlung. Insbesondere<br />
junge Leser sollen an Literatur herangeführt werden. Die Bibliotheken<br />
unterstützen den Zugang zur Bildung für alle Bevölkerungsschichten.<br />
Voraussetzung für die Benutzung der Bibliotheken ist die Anerkennung der<br />
Benutzungsbedingungen gemäß dieser Benutzungs- und Entgeltordnung<br />
durch die Benutzerinnen und Benutzer. Sie erfolgt durch die Inanspruchnahme<br />
der Bibliothek.
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
b) Für die Benutzung der Bibliotheken wird jeweils ein Benutzungsentgelt<br />
entsprechend dem aktuellen Entgelttarif (Anlage) erhoben. Dieses Entgelt<br />
berechtigt zur Benutzung der jeweiligen Bibliothek für den gezahlten Zeitraum.<br />
Die Jahresentgelte gelten für das Kalenderjahr. Eine Rückerstattung<br />
der Benutzungsentgelte ist nicht möglich. Das Entgelt ist als Gesamtsumme<br />
fällig.<br />
2. Anmeldung<br />
a) Der Benutzer meldet sich unter Vorlage seines Personalausweises oder<br />
Passes an. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer gültigen<br />
deutschen Wohnadresse durch eine Meldebescheinigung oder andere<br />
behördliche Dokumente. Er teilt die auf dem Anmeldeformular geforderten<br />
personenbezogenen Daten mit und bestätigt mit seiner Unterschrift,<br />
dass er die Benutzungs- und Entgeltordnung anerkennt und mit der Verarbeitung<br />
der Angaben zu seiner Person einverstanden ist.<br />
b) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bedarf<br />
die Anmeldung der Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.<br />
3. Formen der Benutzung<br />
Die Benutzung der Bibliotheksbestände kann in der Bibliothek oder durch<br />
Ausleihe außer Haus erfolgen. Die Bibliothek bestimmt die Modalitäten<br />
und ist berechtigt, Ausleihbeschränkungen zu erlassen.<br />
4. Leihfristen<br />
a) Bei der Ausleihe von Medien außer Haus, beträgt die Ausleihfrist im Regelfall<br />
4 Wochen. Die entliehenen Medien sind der Bibliothek unaufgefordert<br />
und fristgerecht zurückzugeben.<br />
b) Liegt für entliehene Medien keine Vorbestellung vor, kann auf Antrag<br />
des Benutzers die Ausleihfrist maximal zweimal verlängert werden.<br />
c) Die Bibliothek ist berechtigt einen Antrag auf Terminverlängerung abzulehnen<br />
und kann die Vorlage der ausgeliehenen Medien verlangen.<br />
d) Bei Überschreitung der Ausleihfrist um mehr als 14 Tage ist ein Versäumnisentgelt<br />
gemäß Entgelttarif zu zahlen.<br />
e) Die Bibliothek kann die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien<br />
von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender<br />
Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.<br />
5. Kopien aus Medien<br />
Benutzer können sich unter eigenverantwortlicher Beachtung der urheber-,<br />
persönlichkeits- und lizenzrechtlichen Bestimmungen Kopien aus Medien<br />
für den eigenen Gebrauch herstellen. Sie haften bei Verletzung der gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
6. Pflichten der Benutzer<br />
a) Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der<br />
Wohnanschrift unverzüglich mitzuteilen.<br />
b) Der Benutzer ist verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Bibliothek<br />
sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigung und Verlust zu schützen.<br />
Eine Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist untersagt.<br />
c) Der Benutzer ist verpflichtet den Zustand und die Vollständigkeit der<br />
ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene offensichtliche<br />
Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in<br />
einwandfreiem Zustand ausgehändigt.<br />
d) Verlust und Beschädigung der entliehenen Medien sind der Bibliothek<br />
unverzüglich anzuzeigen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben<br />
werden.<br />
e) Für den Verlust und die Beschädigung von Bibliotheksgut während der<br />
Benutzung hat der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter Ersatz zu leisten.<br />
f) Bei der Berechnung des durch die Verletzung der Benutzerplichten eingetretenen<br />
Schadens werden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert<br />
des betreffenden Mediums zugrunde gelegt. Es steht im<br />
Ermessen der Bibliothek, Wertersatz in Geld zu verlangen oder ein Ersatzexemplar<br />
bzw. eine Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen<br />
zu lassen.<br />
7. Haftung<br />
a) Für Schäden die durch entliehene Medien an Geräten Dateien und Datenträgern<br />
der Benutzer entstehen, übernehmen die Bibliotheken <strong>Großschirma</strong><br />
und Obergruna keine Haftung.<br />
b) Für Geld und Wertsachen der Benutzer und Besucher wird in den Räumen<br />
der Bibliothek keine Haftung übernommen.<br />
c) Die Bibliothek übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Verfügbarkeit<br />
und Qualität der bereitgestellten Medien.<br />
Seite 5<br />
8. Ausschluss von der Benutzung<br />
Bei Verstoß gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung haben die Mitarbeiter<br />
der Bibliotheken das Recht, den Benutzer zeitweise oder dauernd<br />
von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.<br />
9. Schlussbestimmungen<br />
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt ab 1. Januar 2014 in Kraft.<br />
<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
Anlage<br />
Entgelttarif der Bibliotheken der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Für die Nutzung der städtischen Bibliotheken in den Ortsteilen <strong>Großschirma</strong><br />
und Obergruna gelten ab 01.01.2014 folgende Benutzungsentgelte:<br />
Bibliothek <strong>Großschirma</strong> Bibliothek Obergruna<br />
Jahresentgelte:<br />
Kinder bis 7 Jahre 0,50 € 0,50 €<br />
Kinder 8 bis 18 Jahre 1,00 € 1,00 €<br />
Erwachsene 4,00 € 3,00 €<br />
Einmalentgelt:<br />
einmalige Ausleihe 1,50 € 1,50 €<br />
Versäumnisentgelt 0,50 € 0,50 €<br />
Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
zur Öffnung von Verkaufsstellen an<br />
verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2014<br />
Auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55,<br />
159), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18.10.2012 (Sächs-<br />
GVBl. S. 562, 563) und des § 8 Abs. 1 und 2 sowie des § 11 des Gesetzes<br />
über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz<br />
– SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 27.01.2012 (SächsGVBl. S. 130, 146) beschließt<br />
der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> am 25.11.2013 mit Beschluss<br />
Nr. 336/2013 die Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen<br />
an verkaufsoffenen Sonntagen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Verordnung gilt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> mit allen <strong>Stadt</strong>teilen.<br />
§ 2 Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass<br />
und aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse<br />
(1) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird im gesamten<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet gestattet für:<br />
a) die <strong>Großschirma</strong>er – Otto-Altenkirch-Tage<br />
am 26.01.2014<br />
b) die <strong>Großschirma</strong>er – Amalie-Dietrich-Tage<br />
am 23.02.2014<br />
c) die <strong>Großschirma</strong>er Gewerbeschau<br />
am 23.03.2014<br />
d) die <strong>Großschirma</strong>er – Siebenlehner Wasserturmtage<br />
am 28.12.2014<br />
(2) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem regionalen Anlass<br />
wird gestattet für:<br />
a) das Oktoberfest Siebenlehn – Veranstalter Wasserturmverein e. V.<br />
im „Mahler-Gebiet“ <strong>Stadt</strong>teil Siebenlehn, An der Autobahn<br />
am 19.10.2014<br />
(3) Die Verkaufsstellen dürfen an den genannten Sonntagen<br />
von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Seite 6<br />
§ 3 Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Inhaber<br />
einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche<br />
Person entgegen den Bestimmungen des § 2 dieser Verordnung Verkaufsstellen<br />
öffnet.<br />
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer<br />
Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.<br />
§ 4 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten<br />
Die Verordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten am 31.12.2013 außer Kraft<br />
- Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen an<br />
verkaufsoffenen Sonntagen vom 16.07.2012<br />
- Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur 1. Änderung der Verordnung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen<br />
Sonntagen vom 14.12.2012<br />
- Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur 2. Änderung der Verordnung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen<br />
Sonntagen vom 01.01.2013<br />
<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen<br />
sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt machung als von Anfang an gültig<br />
zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen<br />
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />
<strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 und 4 geltend gemacht worden, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />
geltend machen.<br />
<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
1. Änderungssatzung<br />
zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
vom 18.10.2005<br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />
GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S<br />
55, ber. S 159) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. Oktober<br />
2012 (SächsGVBl. S. 562,563), der §§ 18, 21 des Straßengesetzes für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), rechtsbereinigt<br />
mit Stand 1. März 2012 und dem § 8 Bundes fernstraßengesetzes<br />
(FStrG) in der Fassung der Bekannt machung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S.<br />
1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 06. Juni 2013 (BG-<br />
Bl. I S. 1391) erlässt der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Groß schirma mit Zustimmung<br />
der für die Ortsdurchfahrt(en) zuständigen oberen beson deren Straßenaufsichtsbehörde<br />
vom 30.10.2013 in seiner Sitzung am 25.11.2013 mit Beschluss<br />
Nr. 337/2013 folgende Änderungssatzung:<br />
§ 1 Änderungsbestimmungen<br />
Der § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />
Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder<br />
Ausnahmege nehmigungen sind zeitgleich bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde<br />
zu stellen.<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
Geändert wird die Anlage 1 zur Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen<br />
und Gebühren für die Sondernutzung an Gemeindestraßen<br />
und Orts durchfahrten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> (Sondernutzungsund<br />
Sonder nutzungs gebührensatzung)<br />
Gebührenverzeichnis<br />
die lfd. Nummern 18, 21 werden gestrichen;<br />
die lfd. Nummer 19 wird wie folgt geändert:<br />
Aufgrabungen der öffentlichen Straße (außer vorübergehender Aufgrabungen<br />
für die öffentliche Ver- und Entsorgung) = 0,35 € /qm/Tag<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
Offenlegung der Ergebnisse<br />
von Grenzbestimmungen und<br />
Abmarkungen gemäß § 17 der<br />
Durchführungsverordnung zum<br />
Sächsischen Vermessungsgesetz<br />
An den Flurstücken 842a, 843, 845, 858/3, 862, 868, 876, 883, 888, 898/1,<br />
917, 923, 946, 950, 968, 1016, 1017/1, 1017/2, 1030/1, 1030/2, 1030/3,<br />
1030/4, 1067/6, 1071 der Gemarkung <strong>Großschirma</strong> sowie an den Flurstücken<br />
587, 598, 609, 611, 639, 686, 695, 696, 697, 702, 703, 704, 705 der Gemarkung<br />
Großvoigstberg wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung<br />
bestimmt und abgemarkt. Anlass der Grenzbestimmung ist<br />
eine durch das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche<br />
Entwicklung, beauftragte Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung<br />
in den Gemarkungen <strong>Großschirma</strong> und Großvoigtsberg. Rechtsgrundlage<br />
für die Amtshandlungen ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetzes<br />
(SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), rechtsbereinigt<br />
mit Stand vom 14. Juli 2013 durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />
19. Juni 2013 (SächsGVBl. Nr. 9/2013, S. 482), in Verbindung mit der Verordnung<br />
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung<br />
des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung<br />
zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVerm-<br />
KatGDVO) von 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271). Die Frist der Offenlegung<br />
beträgt einen Monat. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen<br />
gelten sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt<br />
gegeben. Die Ergebnisse liegen in der Zeit vom 11. Dezember 2013 bis einschließlich<br />
11. Januar 2013 (Ende der Offenlegungsfrist) Montag bis Freitag<br />
von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00<br />
Uhr bis 17:00 Uhr in meinen Geschäftsräumen in Döbeln, Bahnhofstraße 41<br />
zur Einsichtnahme bereit. Aus Gründen der Terminkoordinierung ist eine<br />
vorherige Terminabsprache ausdrücklich erwünscht. Für eventuelle Rückfragen<br />
stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03431 / 617 938 zur Verfügung.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Die Grenzwiederherstellung, die Vorweisung, das Wegfallen und Entfernen<br />
von Grenzmarken, die Abmarkung von Grenzpunkten sowie deren Absehung<br />
sind Verwaltungsakte, gegen den der Widerspruch zulässig ist. Gegen<br />
die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung<br />
können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines<br />
Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Büro,<br />
Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln einzulegen. Die Frist wird auch dann
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Monatsfrist beim Staatsbetrieb<br />
Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3,<br />
01099 Dresden, eingeht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung die Widerspruchsfrist<br />
nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser<br />
Frist eingegangen ist.<br />
Döbeln, den 02. Dezember 2013<br />
gez. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Petschinka<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Landkreis Mittelsachsen – Landratsamt<br />
Obere Flurbereinigungsbehörde<br />
Flurbereinigungsverfahren Hirschfeld<br />
Gemeinde: Reinsberg – Gemarkung: Hirschfeld<br />
Aktenzeichen: 22.4-51120101-40/1.25<br />
Flurbereinigungsbeschluss<br />
Anlage: 1 Gebietsübersichtskarte M 1 : 6.000<br />
I. Entscheidender Teil<br />
1. Anordnung der Flurbereinigung<br />
In der Gemeinde Reinsberg wird aufgrund der §§ 1, 4 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes<br />
(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.<br />
März 1976 (BGBl. I S. 546) in seiner gegenwärtig gültigen Fassung i.V.m. § 1<br />
Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur<br />
Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />
(AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in seiner<br />
gegenwärtig gültigen Fassung die<br />
Flurbereinigung Hirschfeld<br />
angeordnet.<br />
Diese Anordnung gilt für das unter nachfolgender Ziffer 2 festgestellte Flurbereinigungsgebiet.<br />
2. Flurbereinigungsgebiet<br />
Zum Flurbereinigungsgebiet gehören folgende Flurstücke der Gemarkung<br />
Hirschfeld:<br />
336/16, 336/19, 336/21, 340/1, 341/2, 341/4, 341/7, 341/8, 341/10, 342/3,<br />
342/4, 346/1, 346/2, 351/1, 351/2, 352, 353, 355, 358, 360, 361, 362, 364,<br />
365, 365b, 365c, 365d, 365e, 365f, 365g, 366, 367, 369, 373, 377, 379, 381a,<br />
381b, 391/1, 391/2, 391/3, 391/4, 391a, 391c, 391d, 391e, 391f, 391g, 391h,<br />
391i, 391k, 398/1, 398/2, 416, 511a, 511b, 511c, 511d, 511e, 511f, 511g,<br />
511h, 511i, 511k, 514, 519, 522, 527/2, 575, 576 und 577.<br />
Das Flurbereinigungsgebiet ist auf der vom Landratsamt Mittelsachsen,<br />
Referat Integrierte Ländliche Entwicklung (obere Flurbereinigungsbehörde)<br />
gefertigten Karte zum Anordnungsbeschluss im Maßstab 1:6000, die<br />
als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung<br />
dargestellt.<br />
Die Karte gehört nicht zum entscheiden den Teil dieses Beschlusses. Sie<br />
dient der Information über die Lage des gesamten Flurbereinigungsgebietes.<br />
Das festgestellte Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 144 ha.<br />
3. Teilnehmer<br />
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke<br />
sowie die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten<br />
(§ 10 Nr. 1 FlurbG) und die Eigentümer von selbständigem Eigentum<br />
an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen,<br />
sind Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren.<br />
Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft<br />
entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG), die den Namen<br />
Teilnehmergemeinschaft Hirschfeld<br />
führt und ihren Sitz in der Gemeinde Reinsberg hat. Sie untersteht der Aufsicht<br />
des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung.<br />
II. Begründung<br />
Der begründende Teil des Flurbereinigungsbeschlusses wird gemäß Punkt<br />
1. der Hinweise zu diesem Flurbereinigungsbeschluss (III.) zur Einsichtnahme<br />
ausgelegt.<br />
Seite 7<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats<br />
nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt<br />
mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Landratsamt Mittelsachsen<br />
Frauensteiner Straße 43<br />
09599 Freiberg<br />
einzulegen.<br />
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem<br />
Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen<br />
Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit<br />
einem Pseudonym, das die Identifizierung des Sig-naturschlüsselinhabers<br />
nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.<br />
Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-<br />
Mail-Adresse<br />
egov@landkreis-mittelsachsen.de.<br />
III. Hinweise zum Flurbereinigungsbeschluss<br />
1. Öffentliche Bekanntmachung<br />
Eine Ausfertigung des entscheidenden Teils dieses Flurbereinigungsbeschlusses<br />
einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und der Hinweise zum<br />
Flurbereinigungsbeschluss wird in der Gemeinde Reinsberg sowie in den<br />
Städten Nossen und <strong>Großschirma</strong> öffentlich bekannt gemacht (§ 6 Abs. 2,<br />
§ 110 FlurbG).<br />
Eine Ausfertigung dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit seiner Begründung,<br />
der Rechtsbehelfsbelehrung und den Hinweisen zum Flurbereinigungsbeschluss<br />
sowie die Gebietsübersichtskarte liegen zwei Wochen<br />
lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Verwaltungen<br />
der Gemeinde Reinsberg sowie der Städte Nossen und <strong>Großschirma</strong><br />
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten<br />
aus (§ 6 Abs. 3, § 115 Abs. 1 FlurbG).<br />
2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte<br />
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung<br />
am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG<br />
innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses<br />
Flurbereinigungsbeschlusses beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat<br />
Integrierte Ländliche Entwicklung, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg<br />
als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit<br />
dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.<br />
Auf Verlangen des Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche<br />
Entwicklung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom<br />
Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung zu<br />
setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der<br />
Anmeldende nicht mehr beteiligt.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder<br />
nachgewiesen, so kann das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte<br />
Ländliche Entwicklung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen<br />
gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch<br />
ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen<br />
Fristenablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte,<br />
dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes<br />
zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).<br />
3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung<br />
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet<br />
erhebt das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte<br />
Ländliche Entwicklung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden,<br />
wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen<br />
und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der<br />
Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden öffentlichen Urkunden<br />
wie Erbschein, Erbvertrag, öffentliches Testament, Zuschlagsbeschluss etc.<br />
vorzulegen.<br />
Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung<br />
des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen<br />
vorgesehen.<br />
4. Zeitweilige Eigentumsbeschränkungen<br />
Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Flurbereinigungsbeschlusses<br />
bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende<br />
Eigentumsbeschränkungen:
Seite 8<br />
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />
(nachfolgend auch Landratsamt Mittelsachsen,<br />
Referat Integrierte Ländliche Entwicklung) nur Änderungen vorgenommen<br />
werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören<br />
(§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).<br />
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen<br />
dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet,<br />
hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs.<br />
1 Nr. 2 FlurbG).<br />
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen<br />
oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im<br />
Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt<br />
Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung kann den früheren<br />
Zustand auf Kosten der betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen,<br />
wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).<br />
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />
dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange,<br />
insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt<br />
werden, mit Zustimmung des Landratsamt Mittelsachsen,<br />
Referat Integrierte Ländliche Entwicklung beseitigt werden (§ 34 Abs. 1<br />
Nr. 3 FlurbG).<br />
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Mittelsachsen,<br />
Referat Integrierte Ländliche Entwicklung, Ersatzpflanzungen auf Kosten<br />
des Veranlassers oder der betreffenden Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3<br />
FlurbG).<br />
d) Von der öffentlichen Bekanntgabe dieses Flurbereinigungsbeschlusses<br />
bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge von Waldgrundstücken,<br />
die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />
übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Mittelsachsen,<br />
Referat Integrierte Ländliche Entwicklung; die Zustimmung darf nur im<br />
Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5<br />
FlurbG).<br />
Das gleiche Verfahren gilt für die Erstaufforstung von Flächen, die aus<br />
der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind oder ausscheiden<br />
sollen.<br />
Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Mittelsachsen,<br />
Referat Integrierte Ländliche Entwicklung vorgenommen worden,<br />
so kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte<br />
oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde<br />
wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6<br />
FlurbG).<br />
Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 4, Buchstaben b), c) und d) dieses<br />
Flurbereinigungsbeschlusses sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154<br />
FlurbG und können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).<br />
5. Betretungsrecht<br />
Mitarbeiter sowie Beauftragte des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat<br />
Integrierte Ländliche Entwicklung sowie Beauftragte der Teilnehmergemeinschaft<br />
Hirschfeld und des Verbandes für Ländliche Neuordnung Sachsen<br />
sind nach § 35 FlurbG in Verbindung mit § 8 AGFlurbG berechtigt, zur<br />
Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu<br />
betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.<br />
Döbeln, den 25.11.2013<br />
gez. Dr. Albrecht Forkmann DS<br />
Referatsleiter<br />
Abwasserzweckverband Muldental<br />
Sitz & Büro: 09633 Halsbrücke, Bahnhofstraße 2<br />
Telefon 03731/203009-0 · Fax 03731/203009-20<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Die Geschäftsleitung des Abwasserzweckverbandes „Muldental“ informiert,<br />
dass das Büro der Geschäftsstelle in der Bahnhofstraße 2 in Halsbrücke<br />
über den Jahreswechsel 2013/2014<br />
an folgenden Tagen geschlossen ist: 23.12.2013 – 01.01.2014<br />
Bei auftretenden Havariefällen wenden Sie sich bitte an den Wasserzweckverband<br />
Freiberg, Tel. 03731/7840.<br />
Christian Rüdiger, Geschäftsleiter<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Polizeirapport<br />
Glück Auf ihr Leit!<br />
Ihr Leitle, freit eich alle, guckt naus, wie‘s draußen Greipele schneit!<br />
De Weihnachtszeit is kumme, vergasst alln Zank un Streit!<br />
Das Projekt Polizei Sachsen 2020, der Sächsischen Polizei und des Sächsischen<br />
Staatsministeriums des Innern nimmt immer genauere Konturen<br />
an. Was im ländlichen Raum mit dem Pilotprojekt Reinsberg im Dezember<br />
2008 begann und ein fester Bestandteil der Polizeistruktur der damaligen<br />
Polizeidirektion Chemnitz/Erzgebirge wurde, erfuhr im März dieses Jahres<br />
mit der Erweiterung der Zuständigkeit der Polizeidienststelle Reinsberg auf<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> mit all seinen <strong>Stadt</strong>teilen eine Aufwertung. Wir haben<br />
in der zurückliegenden Zeit mit unserem gemeinsamen Arrangement<br />
gezeigt, dass dieses System des Bürgerpolizisten im ländlichen Raum zukunftsorientiert<br />
und notwendig ist.<br />
Werte Bürgerinnen und Bürger der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> mit all seinen <strong>Stadt</strong>teilen!<br />
Ich möchte mich auf diesem Wege persönlich, aber auch im Namen<br />
meiner Familie, bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und Ihre<br />
tatkräftige Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Bewältigung der<br />
Aufgaben im Sinne einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit bedanken.<br />
Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Gästen besinnliche Weihnachtsfeiertage<br />
und alles Gute fürs Jahr 2014 und darüber hinaus.<br />
Mit einem herzlichen Glück Auf,<br />
Ihr Bürgerpolizist Klaus-Dieter Erber<br />
Der Bürgerpolizist informiert<br />
und bittet um Mithilfe und Hinweise!<br />
<strong>Großschirma</strong> – Diebstahl von PKW<br />
Unbekannte Täter entwendeten in der Zeit vom 17.11.2013, 17:30 Uhr bis<br />
18.11.2013, 06:00 Uhr einen in der Siedlung gesichert abgestellten PKW<br />
Audi A6 – Farbe Blau. Der PKW hat in der Grundausstattung Navi -und Multimediageräte.<br />
Des weiteren befanden sich zwei Kindersitze und private<br />
Gegenstände im PKW.<br />
<strong>Großschirma</strong>, ST Siebenlehn – besonders schwerer Diebstahl aus Getränkemarkt<br />
In der Zeit vom 21.11.2013, 19:15 Uhr bis 22.11.2013, 07:05 Uhr hebelten<br />
unbekannte Täter am Getränkemarkt Weststraße die Gittertür und dahinter<br />
liegende massive Stahlblechtür auf und entwendeten aus dem Lager eine<br />
Kiste mit Zigaretten. Es entstand an den Türen erheblicher Sachschaden.<br />
<strong>Großschirma</strong>, ST Siebenlehn – besonders schwerer Diebstahl aus Garagen<br />
Unbekannte Täter drangen am 27.11.2013 zwischen 00:00 Uhr und 01:00<br />
Uhr durch gewaltsames Entfernen der Vorhängeschlösser in zwei als Lager<br />
genutzte Garagen an der Steyermühle ein. Aus einer Garage wurden 5 mit<br />
Autogas gefüllte Gasflaschen entwendet.<br />
<strong>Großschirma</strong>, ST Hohentanne – Diebstahl aus Wohnhaus<br />
Unbekannte Täter begaben sich am 28.11.2013 in der Zeit von 07:00 Uhr<br />
bis 11:00 Uhr in ein Wohnhaus (Bauernseite), dessen Haustür unverschlossen<br />
war und entwendeten aus einer Schublade zwei vorgefundene Geldbörsen<br />
mit Bargeld.
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Sprechstunden Bürgerpolizist in <strong>Großschirma</strong><br />
Di. 14.01.2014, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
im Bürgerbüro Siebenlehn<br />
Do. 09.01.2014, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
in Reinsberg – Gemeindeamt<br />
Do. 02.01.2014, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Do. 09.01.2014, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Do. 16.01.2014, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Erber, Polizeikommissar<br />
Austausch der Restabfallbehälter in<br />
<strong>Großschirma</strong> und allen <strong>Stadt</strong>teilen<br />
In der Zeit vom 6. bis 31. Januar 2014 werden in <strong>Großschirma</strong> und allen<br />
<strong>Stadt</strong>teilen alle Restabfallbehälter gegen neue getauscht.<br />
Die genauen Umtauschtermine standen zum Redaktionsschluss leider<br />
noch nicht fest. Diese sind ab Ende der 52. Kalenderwoche auf der Homepage<br />
der EKM (www.ekm-mittelsachsen.de) bzw. der Fa. Becker Umweltdienste<br />
(www.becker-umweltdienste.de) ersichtlich.<br />
Ungefähr ein bis zwei Tage vor dem letzten Entleerungstermin werden die<br />
neuen Behälter vor dem Grundstück abgestellt. Es werden die gleiche Anzahl<br />
und die gleiche Größe der bisher vorhandenen Behälter ausgeliefert.<br />
Auf einem Aufkleber an der Seite der Behälter befinden sich u.a. die Anschrift<br />
des Grundstückes zu dem der Behälter gehört, die Abfallart und die<br />
Größe des Behälters. Der Grundstückseigentümer prüft bitte die entsprechende<br />
Adresse und die Übereinstimmung der Behältergröße alt/neu, sowie<br />
die alte Behälternummer, die sich im unteren linken Rand des Etikettes<br />
befindet. Diese können zur Sicherheit mit dem letzten Gebührenbescheid<br />
abgeglichen werden.<br />
Stimmen die Angaben nicht überein, rufen Sie bitte die unten genannte Rufnummer<br />
an. Räumen Sie die Behälter anschließend bitte in Ihr Grundstück.<br />
Nach der letzten tourenplanmäßigen Entleerung der alten Behälter können<br />
die neuen Behälter zur nächsten Entleerung laut Tourenplan bereitgestellt<br />
werden.<br />
Weitere Informationen finden Sie auf einem Informationsblatt unter dem<br />
Deckel des neuen Restabfallbehälters.<br />
Entleerung und Abholung der alten Behälter<br />
Die letzte Entleerung der alten Behälter erfolgt an dem Entsorgungstag<br />
laut Abfallkalender, der der Auslieferung der neuen Behälter folgt (siehe<br />
www.ekm-mittelsachsen.de und www.becker-umweltdienste.de). Nach<br />
der Entleerung sollen die alten Behälter am Entleerungsstandplatz stehen<br />
gelassen werden – bitte nicht wieder in das Grundstück zurückstellen!<br />
Ab nächsten Werktag nach der Entleerung beginnt die Abholung der<br />
alten Behälter.<br />
Zur Abholung sollen die Restabfallbehälter leer sein. Lassen Sie den alten<br />
Behälter am Entsorgungstag entleeren oder füllen Sie den Abfall des alten<br />
Behälters in die neue Tonne um. Restabfallbehälter, die mit Inhalt (egal wie<br />
viel) zur Abholung bereitgestellt werden, werden mitgenommen und auf<br />
dem Betriebshof entleert. Für diese Entleerung wird die entsprechende Behälterentleerungs-Gebühr<br />
fällig.<br />
Bitte beachten Sie: Die alten Abfallbehälter sind Eigentum der Entsorgungsfirma<br />
– es besteht eine Rückgabepflicht. Anhand des Chips am Behälter<br />
kann festgestellt werden, welche Behälter fehlen. Sobald die Umrüstung/Abholung<br />
vorbei ist, können alte Behälter nur noch leer bei der<br />
jeweiligen Entsorgungsfirma abgegeben werden!<br />
Grund der Umrüstungen<br />
Der Tausch der Behälter und die Chipnachrüstungen erfolgen im Rahmen<br />
der Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft des Landkreises Mittelsachsen.<br />
Für die Bürger fallen keine Kosten an.<br />
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und möglichst alle Behälter<br />
zu erreichen, sind die Entsorger auf Unterstützung aller angewiesen.<br />
Die genauen Umrüstungstermine werden unter www.ekm-mittelsachsen.<br />
de und www.becker-umweltdienste.de veröffentlicht.<br />
Ihre Fragen zur Umrüstung beantwortet Becker Umweltdienste GmbH Telefon<br />
0800 3 304516.<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
Ehejubiläen<br />
Seite 9<br />
Was wir in dieser Welt auch erlangen mögen, ist doch die<br />
Liebe das höchste Gut.<br />
Philipp Otto Runge<br />
Das Fest der<br />
Goldenen Hochzeit<br />
feiern<br />
am 28.12.2013<br />
Frau Uta und Herr Karlheinz Kahl<br />
in Großvoigtsberg<br />
am 18.01.2014<br />
Frau Doris und Herr Wolfgang Mühl<br />
in <strong>Großschirma</strong><br />
Das Fest der<br />
Diamantenen Hochzeit<br />
feiern<br />
am 31.12.2013<br />
Frau Elly und Herr Horst Wickleder<br />
in Reichenbach<br />
Geburten<br />
Jedes Kind bringt ein Päckchen Liebe mit auf die Welt.<br />
(Verfasser unbekannt)<br />
Ian Berger<br />
Aurora Beyer<br />
geboren am 06.11.2013 geboren am 26.11.2013<br />
Großvoigtsberg<br />
Rothenfurth<br />
Pascal Blechschmidt Louis-Elexender<br />
geboren am 09.11.2013 Philipp Wolf<br />
Obergruna geboren am 20.11.2013<br />
Seifersdorf<br />
Wir gratulieren den Eltern recht herzlich und wünschen den<br />
neuen Erdenbürgern Gesundheit, Glück und alles Gute.<br />
Geburtstage im Monat Januar<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> gratuliert<br />
allen genannten und ungenannten Jubilarinnen<br />
und Jubi laren und wünscht ihnen<br />
recht viel Gesundheit und Wohlergehen.<br />
in <strong>Großschirma</strong><br />
am 04.01. Herrn Christian Kühn zum 78. Geburtstag<br />
am 09.01. Frau Rosemarie Christoph zum 89. Geburtstag<br />
am 09.01. Herrn Gert Laube<br />
zum 76. Geburtstag<br />
am 09.01. Frau Gudrun Heede<br />
zum 73. Geburtstag<br />
am 13.01. Frau Anneliese Voigt zum 71. Geburtstag<br />
am 15.01. Frau Lisa Zill<br />
zum 76. Geburtstag<br />
am 16.01. Herrn Johannes Richter zum 86. Geburtstag<br />
am 17.01. Herrn Horst Mai<br />
zum 71. Geburtstag<br />
am 18.01. Herrn Rudolf Uhlmann zum 79. Geburtstag<br />
am 19.01. Herrn Jürgen Schmidt zum 72. Geburtstag<br />
am 23.01. Frau Waltraud Kreller zum 79. Geburtstag<br />
am 23.01. Frau Annemarie Ulbrich zum 70. Geburtstag<br />
am 24.01. Frau Ruth Heidemann zum 82. Geburtstag
Seite 10<br />
am 25.01. Herrn Horst Schmieder zum 80. Geburtstag<br />
am 26.01. Frau Erika Jäckel<br />
zum 74. Geburtstag<br />
am 29.01. Herrn Gerhard Döring zum 85. Geburtstag<br />
am 30.01. Herrn Wolfgang Möller zum 71. Geburtstag<br />
am 31.01. Frau Hildegard Franz zum 85. Geburtstag<br />
in Großvoigtsberg<br />
am 04.01. Frau Ursula Kubieziel zum 84. Geburtstag<br />
am 07.01. Frau Helga Bastigkeit zum 81. Geburtstag<br />
am 17.01. Frau Thea Röthling<br />
zum 76. Geburtstag<br />
am 20.01. Frau Karla Thiel<br />
zum 83. Geburtstag<br />
am 23.01. Herrn Harald Thiel<br />
zum 83. Geburtstag<br />
am 23.01. Frau Erika Lange<br />
zum 75. Geburtstag<br />
am 24.01. Frau Marianne Leonhardt zum 86. Geburtstag<br />
am 24.01. Frau Ingeborg Siegismund zum 85. Geburtstag<br />
am 26.01. Frau Anneliese Herfurth zum 87. Geburtstag<br />
am 27.01. Frau Hanna Kötsch<br />
zum 87. Geburtstag<br />
am 28.01. Herrn Rudi Winterlich zum 82. Geburtstag<br />
am 29.01. Herrn Helmut Skwirblies zum 73. Geburtstag<br />
am 31.01. Frau Walltraute Nötzel zum 86. Geburtstag<br />
in Hohentanne<br />
am 01.01. Frau Edith Fiedler<br />
zum 79. Geburtstag<br />
am 02.01. Frau Charlotte Zaspel zum 94. Geburtstag<br />
am 24.01. Herrn Horst Schreiber zum 78. Geburtstag<br />
am 27.01. Herrn Karl Ulbrich<br />
zum 81. Geburtstag<br />
in Obergruna<br />
am 07.01. Frau Helga Eckardt<br />
zum 75. Geburtstag<br />
in Reichenbach<br />
am 19.01. Herrn Hartmut Kuntze zum 72. Geburtstag<br />
am 26.01. Frau Gudrun Bormann zum 70. Geburtstag<br />
am 29.01. Frau Elisabeth Zaspel zum 72. Geburtstag<br />
in Rothenfurth<br />
am 09.01. Frau Herta Wagner<br />
zum 83. Geburtstag<br />
am 20.01. Frau Inge Roßberg<br />
zum 80. Geburtstag<br />
am 23.01. Herrn Heinz Walter<br />
zum 79. Geburtstag<br />
in Seifersdorf<br />
am 07.01. Frau Edith Mattolat<br />
zum 79. Geburtstag<br />
am 08.01. Frau Karola Unger<br />
zum 90. Geburtstag<br />
am 12.01. Herrn Heinz Anhuth<br />
zum 79. Geburtstag<br />
am 15.01. Frau Eva Ulbricht<br />
zum 76. Geburtstag<br />
am 20.01. Frau Ilse Brauer<br />
zum 90. Geburtstag<br />
am 26.01. Frau Lena Reuter<br />
zum 83. Geburtstag<br />
am 30.01. Frau Ilse Werner<br />
zum 76. Geburtstag<br />
in Siebenlehn<br />
am 01.01. Frau Irmgard Hubert zum 81. Geburtstag<br />
am 02.01. Frau Ingrid Gröger<br />
zum 74. Geburtstag<br />
am 04.01. Herrn Roland Meier<br />
zum 79. Geburtstag<br />
am 04.01. Frau Christa Härtel<br />
zum 76. Geburtstag<br />
am 05.01. Herrn Hansgeorg Danner zum 79. Geburtstag<br />
am 06.01. Frau Margarete Müller zum 84. Geburtstag<br />
am 07.01. Herrn Detlef Gröger<br />
zum 76. Geburtstag<br />
am 07.01. Frau Elisa Wenzel<br />
zum 79. Geburtstag<br />
am 08.01. Herrn Horst Braun<br />
zum 83. Geburtstag<br />
am 08.01. Frau Renate Reiß<br />
zum 82. Geburtstag<br />
am 08.01. Frau Gerda Liebscher zum 75. Geburtstag<br />
am 12.01. Frau Rosemarie Hoffmann zum 73. Geburtstag<br />
am 13.01. Frau Ruth Fuchs<br />
zum 81. Geburtstag<br />
am 13.01. Frau Renate Schwarzbach zum 75. Geburtstag<br />
am 14.01. Frau Gertraude Wehowsky zum 74. Geburtstag<br />
am 15.01. Herrn Karl-Heinz Dörner zum 84. Geburtstag<br />
am 20.01. Frau Brigitte Koch<br />
zum 83. Geburtstag<br />
am 20.01. Frau Brunhilde Silbermann zum 74. Geburtstag<br />
am 21.01. Herrn Manfred Scholz zum 70. Geburtstag<br />
am 22.01. Herrn Karl-Heinrich Künzelmann zum 88. Geburtstag<br />
am 23.01. Frau Lisa Modonesi<br />
zum 80. Geburtstag<br />
am 24.01. Frau Ursula Hering<br />
zum 81. Geburtstag<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
am 29.01. Frau Brigitte Schönberg<br />
am 29.01. Frau Luise Kauk<br />
am 29.01. Herrn Dieter Conrad<br />
am 30.01. Frau Charlotte Thiele<br />
zum 85. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 74. Geburtstag<br />
zum 72. Geburtstag<br />
Ein herzliches Dankeschön<br />
Der Wettergott war uns am 3. Dezember hold. Am 4. Dezember schickte er<br />
uns am Abend überfrierende Nässe. Ich hoffe, dass alle Seniorinnen und Senioren<br />
heil zu Hause angekommen sind und das Weihnachtsfest bei bester<br />
Gesundheit feiern können.<br />
An diesen beiden Tagen besuchten uns die Chor- und Laienspielgruppe,<br />
unter der Leitung von Frau Friedrich, aus der Grundschule „Friedrich Kaden“<br />
<strong>Großschirma</strong>. Die kleinen Künstler gaben ihr Bestes und waren mit<br />
vollem Eifer dabei, sodass der Funke auch auf das Publikum übersprang.<br />
Vielen Dank für eure Darbietung.<br />
Ein ganz großes Dankeschön geht an meine fleißigen ehrenamtlichen Helfer<br />
Petra Eckhardt, Ria Röthling, Anett Rombach, Angelika Ulbrich, Josefin<br />
Nestler, Sandra und Raik Nitzsche sowie ein herzliches Dankeschön an Diana<br />
Lesniak, Martina Schumann und an alle Mitarbeiter des Bauhofes für<br />
ihre Unterstützung. Ohne die Hilfe der Genannten, wäre eine solche Veranstaltung<br />
nicht durchführbar.<br />
Vielen Dank an die Bäckerei Illgen und an die Traditionsfleischerei Wunderlich<br />
Inh. Mario Spranger. Der Stollen und die Wienerwürstchen haben wieder<br />
allen geschmeckt.<br />
Weihnachtswunsch<br />
Ich wünsche mir in diesem Jahr, ein Weihnachten wie es früher war.<br />
Kein Hetzen zur Bescherung hin, kein Schenken ohne Herz und Sinn.<br />
Ich wünsch mir eine stille Nacht, frostklirrend und mit weißer Pracht.<br />
Ich wünsche mir ein kleines Stück von warmer Menschlichkeit zurück.<br />
Ich wünsche mir in diesem Jahr, die Weihnacht, wie als Kind sie war.<br />
Es war einmal, schon lang ist´s her, da war so wenig so viel mehr.<br />
Verfasser unbekannt<br />
Ich wünsche allen eine Zeit der Besinnung und der Freude, Zeit für Wärme<br />
und Frieden und vor allem eine Zeit der Dankbarkeit, sowie guten Rutsch<br />
und ein gesundes, zufriedenes und freudiges Jahr 2014.<br />
Roswitha Totzke<br />
Veranstaltungstipps Dezember–Februar ‘14<br />
jeden Sonntag Amalie Dietrich Gedenkstätte im<br />
14:00–17:00 Uhr historischen Rathaus Siebenlehn geöffnet<br />
jeden 2. Dienstag Badefahrt nach Schlema<br />
Abfahrt gegen 12:00 Uhr – Anfragen an Renate Felgner Tel. 037328 7300<br />
Einstiegmöglichkeiten in<br />
Freiberg, <strong>Großschirma</strong>, Seifersdorf, Reichenbach,<br />
Großvoigtsberg, Siebenlehn<br />
jeden 1. und 3. Mittwoch für alle Tanzfreudigen<br />
14:30 – 16.00 Uhr Seniorentanz bei Schuberts,<br />
in Reichenbach, Am Feld<br />
Heimatstube Obergruna – Winterpause<br />
14.12. · 15:00 Uhr Rothenfurther Weihnachtsmarkt<br />
22.12. · 16:00 Uhr Weihnachtsmärchen im Bürgerhaus Hohentanne<br />
ca. 17:00 Uhr anschließend Hohentanner Bratwurstessen<br />
am Gerätehaus<br />
22.12. · 17.00 Uhr Konzert zum Advent in der Biebersteiner Kirche<br />
mit dem Bläser-Quintett der<br />
Mittelsächsischen Philharmonie<br />
26.12. American Christmas – GENUG von Mamas Gänsebraten<br />
11:00 – 14:00 Uhr El Dorado – Reservierung: 037328 140690<br />
31.12. Einlass zur Silvesterveranstaltung<br />
18:00 Uhr Restaurant Tannenhof & El Dorado<br />
Reservierung: 037328 140690<br />
07.01. Bella Italia – kulinarische Weltreise<br />
19:00 Uhr 3-Gang -Menü / Vortrag 20 € p. P.<br />
Restaurante Tannenhof · Reservierung: 037328 140690
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
10.01. · 18:00 Uhr Skatturnier der Feuerwehr Großvoigtsberg<br />
11.01. KNUT in Reichenbach<br />
18.01. · 18:00 Uhr Weihnachtsbaumglühen in Kleinvoigtsberg<br />
09.02 2. Kammerkonzert in Bieberstein<br />
17.00 Uhr Klaviertrio mit Lübka Lichareva (Violine), Lilia Jatscheva<br />
(Violonchello), Daniela Grigorova (Klavier)<br />
11.02. Mongolei & Westchina kulinarische Weltreise<br />
19:00 Uhr 3-Gang-Menü, Vortrag 20 € p. P. Rest. Tannenhof<br />
Reservierung: 037328 140690<br />
15.02. 18.00 Uhr Musikalisches Dinner zum Valentinstag<br />
in Bieberstein - Anmeldung erforderlich<br />
Biebersteiner Konzerte > Kartenbestellung<br />
über Tel. 037324 89 690<br />
e-Mail: koplin@biebersteinforum.org; www.biebersteinforum.org<br />
Blut spenden? – Na klar!<br />
Liebe Spenderinnen und Spender,<br />
das Team der Blutspendezentrale<br />
im Kreiskrankenhaus Freiberg<br />
bedankt sich recht herzlich für Ihre<br />
Spenden und Ihr Engagement<br />
im Jahr 2013.<br />
Vielen Menschen konnte mit Ihrer<br />
Spende geholfen werden.<br />
Deshalb würden wir uns sehr<br />
freuen, wenn Sie uns auch im<br />
Jahr 2014 weiter die Treue halten.<br />
Wir wünschen Ihnen und Ihren<br />
Familien eine besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches<br />
Jahr 2014!<br />
Ihr Blutspendeteam Freiberg<br />
Abfallentsorgung<br />
<strong>Stadt</strong>teil Restmüll Gelbe Tonne Papier<br />
<strong>Großschirma</strong> 07./21.01. 08./22.01. 14.01<br />
Rothenfurth 07./21.01. 08./22.01. 14.01.<br />
Isaak 10./24.01. 08./22.01. 27.01.<br />
Großvoigtsberg 07./21.01. 07./21.01. 24.01.<br />
Kleinvoigtsberg 07./21.01. 07./21.01. 24.01.<br />
Hohentanne 07./21.01. 08./22.01. 14.01.<br />
Teichhäuser 10./24.01 08./22.01. 27.01.<br />
Obergruna 07./21.01 07./21.01. 27.01.<br />
Reichenbach 02./15./29.01. 09./23.01. 24.01.<br />
Seifersdorf 02./15./29.01. 09./23.01. 14.01.<br />
Siebenlehn 14./28.01. 07./21.01. 27.01.<br />
Achtung Änderung Entsorgungstermin <strong>Großschirma</strong> – Papier<br />
vom 24.12.2013 auf den 21.12.2013 verlegt.<br />
Weihnachtsbaumentsorgung – für 2014 neu<br />
Weihnachtsbäume werden vom 27.12. bis zur 2. Februarwoche kostenfrei<br />
auf dem Werkstoffhof Freiberg angenommen.<br />
danach: Annahme als kostenpflichtiger Grünschnitt<br />
Alle anderen wichtigen Änderungen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender<br />
2014.<br />
Die Abfallkalender werden im Dezember in alle Haushalte verteilt.<br />
Falls Sie keinen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die EKM Entsorgungsdienste<br />
Kreis Mittelsachsen GmbH<br />
Frauensteiner Str. 95 · 09599 Freiberg<br />
Tel. 03731 26 25-0 · Fax 03731 26 25-50<br />
E-Mail info@ekm-mittelsachsen.de<br />
Internet www.ekm-mittelsachsen.de<br />
oder an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> – Bürgerbüro.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen SITA Ost GmbH & Co.KG<br />
Tel. 03735 / 9145-0 zur Verfügung<br />
Weihnachtsgrüße der FFW<br />
Seite 11<br />
Am Himmel leuchten die Sterne so hell und so klar, wir wünschen unseren<br />
Kameradinnen und Kameraden, ihren Angehörigen sowie allen Bürgerinnen<br />
und Bürgern ein Frohes Fest und ein gutes neues Jahr.<br />
<strong>Stadt</strong>wehrleiter Gerald Latour<br />
Wehrleiter Steffen Krumbiegel<br />
Wehrleiter Harald Kubieziel<br />
Wehrleiter Klaus Beckert<br />
Wehrleiter Michael Götze<br />
Wehrleiter Eberhard Schneider<br />
Wehrleiter Rainer Schubert<br />
Wehrleiter Jan Arndt<br />
GROSSSCHIRMA<br />
Evang.–Luth. Kirchgemeinde<br />
<strong>Großschirma</strong> mit Rothenfurth,<br />
Groß- und Kleinvoigtsberg<br />
Jahreslosung 2014<br />
Gott nahe zu sein ist mein Glück. Psalm 73,28<br />
Monatsspruch Januar<br />
Lass mich am Morgen hören deine Gnade; denn ich hoffe auf Dich. Tu mir<br />
kund den Weg, den ich gehen soll; denn mich verlangt nach dir. Psalm 143,8<br />
Gottesdienste im Januar<br />
Mittwoch, 1. Januar Neujahr<br />
16.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Großschirma</strong><br />
Sonntag, 5. Januar 2. Sonntag nach Weihnachten<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in Großvoigtsberg<br />
mit Krippenspiel der Christenlehrekinder<br />
Sonntag, 12. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Großschirma</strong><br />
Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in Großvoigtsberg<br />
mit Heiligem Abendmahl mit Traubensaft<br />
Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Großschirma</strong> mit<br />
Heiligem Abendmahl und Kindergottesdienst<br />
anschließend laden wir zum Kirchencafé ein<br />
Kleine Rothenfurther Kirche<br />
erntete im Landtag große Beachtung<br />
Junge Gemeinde präsentierte Forschungsergebnisse<br />
Ende November nahmen Mitglieder der Jungen Gemeinde <strong>Großschirma</strong><br />
auf den Plätzen der Landesregierung im Sächsischen Landtag Platz. Wie<br />
man sieht, durchaus gesittet. Ansonsten waren die Tage auf dem „Markt<br />
der Geschichte“ im Rahmen der „Jugendgeschichtstage 2013“ aber ganz<br />
locker.<br />
In den vergangenen Monaten hatte die Junge Gemeinde in Archiven recherchiert,<br />
Zeitzeugen befragte, Fotos und Dokumente sortiert, einen Film<br />
produziert, gesägt, gestrichen und geschraubt. Nun konnte das eigene<br />
Arbeitsergebnis öffentlich präsentiert und die Ausstellungen anderer Jugendgruppen<br />
im Landtag vor Ort besucht werden. Als Dankeschön wurden<br />
zwei Tage Workshops, Diskussionsrunden und demokratische Politik<br />
zum Anfassen geboten. Durchgeführt wurde das Projekt im Rahmen des<br />
Jugendprogramms „Zeitensprünge“ gefördert durch die Stiftung Demokratische<br />
Jugend und den Freistaat Sachsen.<br />
Thema war die Bewahrung der Kirche in Rothenfurth nach 1984 vor dem<br />
Abriss und ihre Wiederherstellung bis 1989 als Gemeinschaftswerk der Einwohner<br />
des Ortes und vieler Helferinnen und Helfer. Im kommenden Frühjahr,<br />
wenn dort die Orgel wieder eingeweiht wird, können Sie auch die<br />
Ergebnisse dieser Recherchen in einer Ausstellung und einem Film mit Zeitzeugeninterviews<br />
sehen. An dieser Stelle sei allen gedankt, die sich für den<br />
Erfolg dieses Projekt eingesetzt haben.<br />
Die Reparatur der Rothenfurther Orgel geht voran<br />
Wie sich herumgesprochen haben dürfte, braucht die Orgel in der Kirche<br />
in Rothenfurth dringend eine gründliche Reparatur. Das kann nur über den
Seite 12<br />
Winter geschehen, in dem in der Kirche keine Gottesdienste stattfinden.<br />
Darum hat sich der Kirchenvorstand entschieden, schon jetzt mit den Arbeiten<br />
zu beginnen und nicht noch ein Jahr zu warten. Das ist ein Risiko,<br />
da die Baumaßnahme noch nicht endgültig finanziell abgesichert ist. Zum<br />
einen fehlt zum Eigenanteil der Gemeinde noch eine Summe und zum anderen<br />
sind die Denkmalfördermittel des Landkreises zwar beantragt, aber<br />
nicht genehmigt. Insgesamt ist mit Kosten von 20.000 Euro zu rechnen. Im<br />
Dezember hat Orgelbauer Lindner dennoch das gesamte Pfeifenwerk, die<br />
Ventile und Klaviaturen ausgebaut und mit in seine Werkstatt nach Radebeul<br />
genommen. Dort reinigt und repariert er die Teile in den kalten Monaten.<br />
Dankbar konnten wir Anfang Dezember einen Geldspendenstand<br />
von 3.019 Euro registrieren. Hinzu kommt noch die Aktion „Rothenfurther<br />
Orgelbier“, die weiterläuft.<br />
Sehr gern nehmen wir weitere Spenden für die kostenintensiven Arbeiten<br />
entgegen. Sie erhalten selbstverständlich eine steuerlich anerkannte Spendenquittung<br />
für Ihre Zuwendungen:<br />
Kassenverwaltung Pirna, Konto 1617209035, BLZ 35060190,<br />
Bank für Kirche und Diakonie, Betreff: Orgel Rothenfurth<br />
Holz aus dem Kirchenwald<br />
Wer benötigt Brennholz? Es kann ab sofort wieder Holz aus dem Wald der<br />
Kirchgemeinde geschlagen werden. Bei Bedarf bitte mit Herrn Ulrich Obendorf<br />
(Telefon 037328 7321) in Verbindung setzen.<br />
Frauendienst<br />
in Großvoigtsberg am 15. Januar um 14.30 Uhr im Kirchgemeindehaus<br />
in <strong>Großschirma</strong> am 22. Januar um 14.30 Uhr im Christenlehreraum<br />
Christenlehre im Schuljahr 2013/14<br />
Anfragen und Auskünfte über Frau Lantzsch (Tel. 037328/16701).<br />
JG außerhalb der Ferien montags 19:00 Uhr, <strong>Großschirma</strong>.<br />
Ansprechpartner ist Udo Lange (Tel. 037328/5415)<br />
Ehepaarkreis Anfragen und Auskunft über Familie Andreas Reinsch oder<br />
Familie Ulrich Obendorf (Tel. 037328/7321).<br />
Chor – jeweils mittwochs ab 19:30 Uhr in <strong>Großschirma</strong>.<br />
Nähere Auskunft erteilt gern Frau Brause (Tel. 037328/230).<br />
Posaunenchor – freitags ab 17.30 Uhr ist Probe in <strong>Großschirma</strong>. Wollen Sie<br />
oder eines Ihrer Kinder oder Enkel mitspielen (ab ca. 8 bis 9 Jahre), aber beherrscht<br />
noch kein Blasinstrument, dann rufen Sie gern an. Der Posaunenchor<br />
bildet auch Nachwuchs aus.<br />
Informationen über Herrn Lehnhardt (Tel. 037328/7103).<br />
Pfarramtsleitung Pfarrer Lüder Laskowski<br />
Telefon (037328) 7537<br />
Kirchenvorstandsvorsitzende Frau Barbara Stein<br />
Telefon (037328) 7553<br />
Email: lueder.laskowski@evlks.de<br />
Diakoniebeauftragte/soziale Beratung: Frau Monika Hageni<br />
Telefon (037342) 82407 Email: monika.hageni@googlemail.com<br />
Öffnungszeiten Pfarramt mittwochs 9.00 – 17.00 Uhr<br />
Telefon (037328) 7537 Telefax (037328) 16786<br />
Die drei Spatzen – Christian Morgenstern<br />
In einem leeren Haselstrauch,<br />
da sitzen drei Spatzen, Bauch an Bauch.<br />
Der Erich rechts und links der Franz<br />
und mittendrin der freche Hans.<br />
Sie haben die Augen zu, ganz zu,<br />
und obendrüber, da schneit es, hu!<br />
Sie rücken zusammen dicht an dicht,<br />
so warm wie Hans hat‘s niemand nicht.<br />
Sie hör‘n alle drei ihrer Herzlein Gepoch.<br />
Und wenn sie nicht weg sind, so sitzen sie noch.<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> e.V.<br />
— Abteilung Kegeln —<br />
1. Mannschaft – 2. Landesliga (Staffel 2)<br />
8. Spiel in Ottendorf-Okrilla<br />
KSV Ottendorf-Okrilla – TuS <strong>Großschirma</strong> 5425 : 5438<br />
<strong>Großschirma</strong> R. Nitzsche (911) S. Barthel (880) A. Neubert (923)<br />
U. Flößner (913) M. Totzke (871) M. Brieger (940)<br />
Ottend.-Okr. N. Baß (904) S. Krönert (896) A. Baß (926)<br />
G. Nitzsche (867) F. Kleesaat (951) A. Stübner (881)<br />
9. Spiel in Brand-Erbisdorf<br />
TuS <strong>Großschirma</strong> I – KSV ESKA Chemnitz 5384 : 5229<br />
<strong>Großschirma</strong> R. Nitzsche (888) S. Barthel (871) A. Neubert (899)<br />
U. Flößner (903) M. Totzke (928) M. Brieger (895)<br />
Chemnitz A. Leiott (938) St. Schober (890) D. Schmettow (870)<br />
A. Richter (867) U. Fuder (846) St. Scheibner (818)<br />
Tabelle nach 9 Spielen (Ende der Vorrunde)<br />
1. TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> (N) 14 : 4 48.182 K.<br />
2. SSV Planeta Radebeul 14 : 4 47.438 K.<br />
3. SV Motor Mickten Dresden 14 : 4 47.413 K.<br />
4. KSV Ottendorf- Okrilla 10 : 8 47.519 K.<br />
5. SG Medizin Großschweidnitz (N) 10 : 8 47.157 K.<br />
6. TSV Flöha 8 :10 47.185 K.<br />
7. KSV ESKA Chemnitz 6 :12 48.319 K.<br />
8. SV Dresden Neustadt 6 :12 47.328 K.<br />
9. MSV Bautzen (A) 6 :12 47.039 K.<br />
10. ESV Lok Hoyerswerda 2 :16 45.946 K.<br />
TuS-Erste mit neuem Outfit<br />
1. Mannschaft mit Frau Bleiber – Stehend v. links: Ilka Leubner (Trainerin),<br />
Sebastian Barthel, Uwe Flößner (Mannschaftsleiter), Martin Brieger,<br />
Dirk Heidemann, Frau Ingrid Bleiber (Allianz Generalvertretung),<br />
Joachim Seipt (Abteilungsleiter Kegeln)<br />
Kniend v. links: Manuel Totzke, Dirk Schulze, Rayk Nitzsche<br />
Nicht im Bild: Andreas Neubert u. Torsten Pawellek<br />
Die 1. Mannschaft des TuS <strong>Großschirma</strong>, Bezirksmeister der Saison<br />
2012/2013 und Aufsteiger in die 2. Landesliga, wurde vor dem Saisonstart<br />
von Frau Ingrid Bleiber, Allianz Generalvertretung in <strong>Großschirma</strong>, mit neuen<br />
T-Shirts und Hosen ausgestattet. Die Kegler des TuS <strong>Großschirma</strong> möchten<br />
sich hiermit recht herzlich bei Frau Bleiber und ihrem Team bedanken.<br />
Kreispokal – Herren<br />
2. Runde in <strong>Großschirma</strong><br />
Der TuS <strong>Großschirma</strong> gewinnt nach einem spannenden Duell das Pokalspiel<br />
gegen den KSV Grün-Weiß Leubsdorf mit neuem Mannschaftsbahnrekord<br />
2700 : 2666 Kegeln und schafft den Schritt in die nächste Runde. Auch<br />
die Gäste überspielten den alten Bahnrekord (2635). Zudem kegelte Joachim<br />
Seipt mit 486 Kegeln einen neuen Einzelbahnrekord der Senioren B.<br />
<strong>Großschirma</strong><br />
Leubsdorf<br />
Cl. Lantzsch 440 K. R. Börner 465 K.<br />
D. Heidemann 436 K. A. Pauli 443 K.
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
D. Schwandtke 432 K. P. Jundel 398 K.<br />
J. Seipt 486 K. BR F. Rüger 452 K.<br />
D. Schulze 456 K. A. Groschupp 446 K.<br />
T. Pawellek 448 K. M. Opitz 462 K.<br />
Gegner und Gastgeber in der 3. Runde des Kreispokals ist die SG Seifersdorf<br />
2. Mannschaft – 1. Kreisliga<br />
5. Turnier bei Saxonia Freiberg (Bair. Garten)<br />
1. Weigmannsdorf 2231 K. 4. SG Hohentanne II 2201 K.<br />
2. Saxonia Freiberg I 2218 K. 5. <strong>Großschirma</strong> II I 2177 K.<br />
3. SV Krummenhennersdorf 2202 K. 6. Helbigsdorf I 2177 K.<br />
<strong>Großschirma</strong> T. Pawellek (368) R. Nitzsche (383) D. Schwandtke (357)<br />
Cl. Lantzsch (345) D. Schulze (407) J. Seipt (317)<br />
6. Turnier in Krummenhennersdorf<br />
1. Weigmannsdorf I 2493 K. 4. SV Krummenhennersdorf 2393 K.<br />
2. SG Hohentanne II 2487 K. 5. Saxonia Freiberg I 2324 K.<br />
3. <strong>Großschirma</strong> II 2423 K. 6. Helbigsdorf I 2252 K.<br />
<strong>Großschirma</strong> D. Schwandtke (378) Cl. Lantzsch (393) J. Seipt (419)<br />
D. Heidemann (416) D. Schulze (400) T. Pawellek(417)<br />
3. Mannschaft – 1. Kreisklasse<br />
6. Turnier in Helbigsdorf<br />
1. SV 1879 Mulda 2337 K. 3. <strong>Großschirma</strong> III 2230 K.<br />
2. SV Eppendorf I 2239 K. 4. ATSV Freiberg V 2209 K.<br />
<strong>Großschirma</strong> J. Brieger (373) F. Müller (371) V. Schüler (337)<br />
P. Schüler (378) N. Hönke (384) M. Pawellek (387)<br />
7. Turnier in <strong>Großschirma</strong><br />
1. <strong>Großschirma</strong> III 2488 K. 3. SV Eppendorf I 2273 K.<br />
2. ATSV Freiberg V 2330 K. 4. SV 1879 Mulda 2186 K.<br />
<strong>Großschirma</strong> F. Müller (446) V. Schüler (391) M. Pawellek (394)<br />
G. Mühlberg (412) J. Brieger (437) N. Hönke (408)<br />
Jugendmannschaft – Jugend B (Alter10–14 Jahre)<br />
6. Turnier in Hirschfeld<br />
1. Hirschfelder SV 1079 K. 3. ATSV Freiberg 862 K.<br />
2. TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> 1021 K. 4. SV Krummenhennersdorf 793 K.<br />
<strong>Großschirma</strong>: Marvin Peitsch (336) Jasmin Heidemann (355)<br />
Florian Heidemann (330)<br />
7. Turnier in Krummenhennersdorf<br />
1. Hirschfelder SV 1017 K. 3. SV Krummenhennersdorf 943 K.<br />
2. TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> 991 K. 4. ATSV Freiberg 853 K.<br />
<strong>Großschirma</strong> Marvin Peitsch (304) Jasmin Heidemann (340)<br />
Florian Heidemann (347)<br />
Kreispokal – Jugend B<br />
1. Runde in Hirschfeld<br />
Hirschfelder SV<br />
TuS 1875 <strong>Großschirma</strong><br />
Angelina Birkner 343 K. Marvin Peitsch 332 K<br />
Mick Becker 328 K. Jasmin Heidemann 336 K<br />
Laura Scholz 397 K. Florian Heidemann 339 K.<br />
1068 K. 1007 K.<br />
Die Kegler des TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> e.V. wünschen allen Sportfreunden,<br />
unseren Sponsoren und allen Lesern des <strong>Bürgerblatt</strong>es <strong>Großschirma</strong><br />
ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr<br />
J. Seipt<br />
— Kindersportgruppe —<br />
Der Weihnachtsmann auf der Kegelbahn<br />
Am Montag, dem 02.12.2013 wanderten wir auf dem Hinterweg zur Kegelbahn<br />
in <strong>Großschirma</strong>.<br />
Unterwegs sangen wir Lieder und ihr werdet es nicht glauben – wir fanden<br />
Spuren vom Weihnachtsmann. Jetzt fiel uns das laufen überhaupt nicht<br />
mehr schwer, denn jeder freute sich auf dem Weihnachtsmann.<br />
Als wir gut gelaunt in der Kegelbahn ankamen, war der Weihnachtsmann<br />
noch gar nicht da. Die Spuren hatten sich auch verloren .Oder hatten wir<br />
gar keine Weihnachtsmannspuren gefunden? Wer weiß?<br />
Die Ablenkung folgte auf dem Fuße. Mit viel Geduld und Begeisterung erklärte<br />
uns Herr Seipt und Herr Nitzsche das Einmal eins des Kegelns. Den<br />
Kindern machte es riesigen Spaß.<br />
Seite 13<br />
Ausgepowert von den vielen hinter geworfenen Kugeln überfiel uns der<br />
kleine Naschhunger. Unsere kleinen Sportler brauchten erst mal eine süße<br />
Stärkung und alle machten sich über die bunten Teller, welche auf den Tischen<br />
standen, her.<br />
Plötzlich klopfte es an die<br />
Tür. Was glaubt ihr wer das<br />
war – es war nicht der<br />
Weihnachtsmann, sondern<br />
der Weihnachtsmannvorbote<br />
und er hatte Frau Locker<br />
im Schlepptau. Er kam<br />
nicht mit dem Traktor auch<br />
nicht mit dem Pferdegespann.<br />
Er kam auf einem<br />
Steckenpferd geritten.<br />
Wir waren schon etwas<br />
verwundert, dass der Weihnachtsmann<br />
nicht selbst<br />
kam, aber wir freuten uns<br />
über das mitgebrachte Geschenk.<br />
Es war eine Trinkflasche,<br />
diese können wir gut gebrauchen. Nach dem Training oder einem<br />
Wettkampf haben wir kleinen Sportler immer mächtigen Durst. Hm – auch<br />
ein Schokoladenweihnachtsmann war dabei. Sagt es bitte nicht weiter,<br />
denn Naschen ist was Schönes.<br />
Nun war Frau Locker an der Reihe. Sie brachte uns viele Grüße vom Pferd<br />
Steppke mit, welches uns zum Reiten eingeladen hat. Das war für die Kinder<br />
eine super Überraschung, denn reiten ist soooo toll.<br />
Der Weihnachtsmannvorbote und Frau Locker verabschiedeten sich.<br />
Ganz leise hörte man ein Grummel. Wo kam das wohl her? Es wurde Zeit<br />
für eine große Stärkung. Von den Würstchen ging ein verführerischer Duft<br />
aus. Die Kekse lachten uns zum Naschen an. Natürlich verspürten wir auch<br />
mächtigen Durst. Langsam ging für uns alle ein toller Nachmittag zu Ende.<br />
An dieser Stelle möchten wir uns ganz lieb bei den Weihnachtswichteln<br />
Herrn Joachim Seipt, Herrn Rayk Nitzsche, Frau Anja Nestler und Frau Silke<br />
Nestler für die schöne Weihnachtsfeier bedanken.<br />
Ich wünsche allen Sportkindern und ihren Eltern ein frohes, besinnliches<br />
Weihnachtsfest und ein sportliches Neues Jahr<br />
Bärbel Zimmermann<br />
Bratapfel [Kindervers]<br />
Kinder, kommt und ratet, was im Ofen bratet!<br />
Hört, wies knallt und zischt. Bald wird er aufgetischt,<br />
der Zipfel, der Zapfel, der Kipfel, der Kapfel, der gelbrote Apfel.<br />
Kinder, lauft schneller, holt einen Teller,<br />
holt eine Gabel! Sperrt auf den Schnabel<br />
Für den Zipfel, der Zapfel, den Kipfel, den Kapfel,<br />
den goldbraunen Apfel.<br />
Sie pusten und prusten, sie gucken und schlucken,<br />
sie schnalzen und schmecken, sie lecken und schlecken<br />
den Zipfel, den Zapfel:
Seite 14<br />
GROSSVOIGTSBERG<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
Wir laden alle Interessenten zu unserem<br />
8. Skatturnier<br />
am Freitag, dem 10. Januar 2014, um 18:00 Uhr<br />
im Vereinshaus Großvoigtsberg ein.<br />
(Das Startgeld beträgt 8,00 €)<br />
Teilnehmer melden sich bitte bei<br />
Dieter Brode 037328 - 146707 oder Harald Kubieziel 01772437210.<br />
HOHENTANNE<br />
Es war der Wunsch, so soll es sein, wir setzen dich ins <strong>Bürgerblatt</strong> rein.<br />
Hallo lieber Klaus aus Hohentanne,<br />
der 60. Geburtstag sollte wohl ein guter Anlass sein.<br />
Denke nicht an die Zahl! Pflanze einen Baum!<br />
Schreib ein Buch! Sei kreativ und schau nach vorn!<br />
So trickst du das Alter aus und zeigst, dass du für Veränderungen noch<br />
nicht zu alt bist.<br />
Alle, die dich lieben und schätzen, wir wünschen<br />
Dir zu Deinem Wiegenfeste, Gesundheit, Freude<br />
und von Herzen das Allerbeste.<br />
i.A. die Redaktion<br />
Dorfclub Hohentanne<br />
„Märchenspiel und Weihnachtsmann“<br />
Diese Veranstaltung für Klein und Groß wird bereits zum 23. Mal durchgeführt.<br />
1990 entstand die Idee – Erwachsene spielen für Kinder ein Märchen<br />
und danach kommt der Weihnachtsmann und es gibt Geschenke.<br />
Einige Mitglieder des DC erklärten sich bereit mitzuspielen. Das Märchen<br />
wurde ausgesucht, unkompliziert wurde ohne Textvorgabe mit Eifer und<br />
Freude geprobt. Kulissen wurden gemalt, gebastelt, gezimmert etc. oder<br />
irgendwie herangeschafft.<br />
Der Weihnachtsmann wurde bestellt, ab und zu kam eine Weihnachtsfrau.<br />
Die Päckchen mit den Geschenken wurden vorher von den Eltern abgegeben.<br />
Diese Vorgehensweise ist bis heute geblieben.<br />
Der Saal im Bürgerhaus stand uns drei Mal nicht zur Verfügung. Wir funktionierten<br />
den Scheunenboden zur Spielstätte um (1999/2000). Im Jahr 1993<br />
suchten die Kinder den Weihnachtsmann im Dorf, dabei stand an „jeder“<br />
Ecke ein lebendiges Märchen.<br />
Bisher wurden die bekanntesten Grimms Märchen aufgeführt. Dieses Jahr<br />
wagen wir uns an eine Erzählung von W. Hauff heran – Zwerg Nase.<br />
Wir freuen uns immer wieder, wenn so viele Päckchen zum Verteilen eintreffen<br />
und somit der Saal gefüllt ist und die Gaben in den „Spar-Stiefeln“<br />
für die Bezahlung der Miete und Unkosten reichen.<br />
Vielen Dank all denen, die zu uns am<br />
4. Adventssonntag, den 22.12.2013, um 16:00 Uhr<br />
ins Bürgerhaus Hohentanne kommen.<br />
Ein Spaziergang durch unseren geschmückten Ort<br />
oder ein Glühwein mit einer Hohentanner Bratwurst<br />
am Feuerwehrgerätehaus könnte der Ausklang<br />
des Nachmittags sein.<br />
Die Päckchen für die Kinder bitte bis 21.12.2013<br />
bei Geier/Richter, Lindenstr. 17 in Hohentanne<br />
abgeben.<br />
Für Auswärtige ist die Abgabe vor der Veranstaltung<br />
möglich.<br />
Die Laienschauspieler wünschen allen ein<br />
frohes Fest und ein gesundes neues Jahr.<br />
G. Geier<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Frauenpower Hohentanne<br />
Im Advent bei Kerzenschein die Kindheit fällt dir wieder ein.<br />
Ein Adventskranz mit seinen Kerzen, lässt Frieden strömen in unsere Herzen.<br />
Des Jahres Hektik langsam schwindet und Ruhe endlich Einkehr findet.<br />
Ein Tag, er kann kaum schöner sein, als im Advent bei Kerzenschein.<br />
Elise Hennek<br />
Viel Gesundheit, Wohlergehen und Erfolg im neuen Jahr wünschen allen<br />
Bürgerinnen und Bürgern der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong>.<br />
Schützenverein und<br />
Feuerwehr Hohentanne<br />
Kleiner <strong>Stadt</strong>teil mit großer Tradition!<br />
Die Hohentanner Vorweihnacht<br />
Im Anschluss an das Hohentanner Weihnachtsmärchen, laden der Schützenverein<br />
und die Feuerwehr Hohentanne alle Einwohner und Kinder<br />
am 4. Advent, den 22.12. 2013,<br />
gegen 17:00 Uhr zum<br />
traditionellen Adventswurstessen<br />
in das Feuerwehrgerätehaus<br />
recht herzlich ein.<br />
Wir wollen Sie mit einer echten Hohentanner Adventswurst vom Holzkohlegrill,<br />
Glühwein und Kinderpunsch auf das bevorstehende Weihnachtsfest<br />
einstimmen.<br />
Als Gast wird der Weihnachtsmann mit kleinen Gaben alle Kinder erfreuen.<br />
Lassen Sie den Nachmittag bei uns in gemütlicher Runde ausklingen.<br />
Die Schützenvereins- u. Feuerwehrwichtel freuen sich schon jetzt auf ihren<br />
Besuch und wünschen bis dahin allen Einwohnern eine besinnliche und<br />
friedliche Adventszeit.<br />
Jagdgenossenschaft Hohentanne<br />
Wir wünschen allen Jagdgenossen und deren Familien sowie allen Lesern<br />
des <strong>Bürgerblatt</strong>es:<br />
Besinnliche Lieder, manch‘ liebes Wort,<br />
Tiefe Sehnsucht, ein trauter Ort.<br />
Gedanken, die voll Liebe klingen<br />
und in allen Herzen schwingen.<br />
Der Geist der Weihnacht liegt in der Luft<br />
mit seinem zarten, lieblichen Duft.<br />
Wir wünschen Euch zur Weihnachtszeit<br />
Ruhe, Liebe und Fröhlichkeit!<br />
Und das neue Jahr soll bringen<br />
was zum Glück des Lebens zählt<br />
und dazu vor allen Dingen:<br />
FRIEDE AUF DER GANZEN WELT!<br />
Noch eine wichtige Information!<br />
In der Zeit vom 02.01.2014 bis 17.01.2014<br />
liegt die 1. Änderungssatzung der Jagdgenossenschaft Hohentanne,<br />
bei den Vorstandsmitgliedern Roswitha Totzke Lindenstraße 34 und<br />
Gerold Noack Bauernseite 13 a, zur Einsicht aus.<br />
Der Vorstand<br />
Leserbrief<br />
Zum 2. Siebenlehner Oktoberfest<br />
Liebe Vorstandsmitglieder des Wasserturmfördervereins,<br />
ein sehens- höhrens- und erlebenswertes Event (würde man neudeutsch<br />
sagen) habt Ihr organisiert und durchgeführt. Wer nicht da war, hat ein Oktoberfest<br />
der Extraklasse verpasst. Die wirklich zahlreichen Angebote hatten<br />
für jede Altersgruppe interessantes dabei. Dass oktoberfesttypische<br />
Dinge, wie Maßkrug stemmen, Brez‘n und Dirndlkleid nicht fehlten, zeigte
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
uns, dass Ihr wisst wie‘s geht und Ihr machtet Euch die Mühe, dieses auch<br />
umzusetzen. Dank und Anerkennung dafür, weil auch vom wirtschaftlichen<br />
Gelingen einer solchen Veranstaltung unser Wasserturm profitiert.<br />
Sehr gefallen hat nicht nur mir, zu den im <strong>Bürgerblatt</strong> November genannten<br />
Programmpunkten übrigens auch die Irish-Set-Dance-Formation von<br />
SV Traktor Obergruna e.V. In den gezeigten Irischen Set-Tänzen kam die<br />
Tanzfreude der Akteure so mitfühlbar rüber, dass der Moderator keine Mühe<br />
hatte, mehrfach Zuschauer aus dem Publikum für gemeinsame Tanzrunden<br />
mit den „Profis“, die tatsächlich Amateursportler sind, zu begeistern.<br />
Die Tänze und auch die mit Fördermitteln neu angeschaffte landestypische<br />
Kleidung der „Herrenriege“ waren eine Augenweide. Alles Gute für die<br />
kommenden Auftritte und viele begeisterte Gäste wünscht<br />
N. Werner, Gründungsmitglied Wasserturmförderverein KLEINVOI-<br />
GTSBERG<br />
OV Kleinvoigtsberg e. V. und<br />
Jugendclub KVB<br />
Wir laden Sie alle herzlich ein zur<br />
Einweihung unseres neuen Vereinsraumes und<br />
zum alljährlichen Weihnachtsbaumglühen<br />
am Samstag, den 18. Januar 2014, ab 18:00 Uhr<br />
auf das Haldengelände am Jugendclub.<br />
Die Weihnachtsbäume können ab 06. Januar<br />
am Jugendclub abgegeben bzw. abgelegt werden.<br />
Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
OBERGRUNA<br />
Rassekaninchenzüchterverein S 702<br />
Obergruna e.V.<br />
Den zweiten von zwei zu vergebenden Kreisverbandsehrenpreisen<br />
wurde der Kleinsilber hell Zuchtgruppe<br />
II von Norbert Werner zugesprochen.<br />
Thomas Spittler mit seinen Roten Neuseeländerkaninchen<br />
bekam für jedes Tier seiner Zuchtgruppe<br />
III die Bewertung sehr gut.<br />
Übrigens – wer kleine Stroh-oder Heupakete 2013er<br />
Ernte, Spitzenqualität zum kleinen Preis (Größe ca.<br />
50 x 50 x 50 cm) benötigt, kann Th. Spittler gern anrufen<br />
0174 76 79 979.<br />
Wir wünschen eine besinnliche Advents- und<br />
Weihnachtszeit.<br />
Der Vereinsvorstand<br />
Bei der 60. Kreisoffenen Rassekaninchenschau<br />
in Hetzdorf hatten unsere Teilnehmer<br />
auf Grund guter Zuchtergebnisse<br />
Grund zur Freude.<br />
Wolfgang Müller wurde zum 2. Mal in seiner<br />
langjährigen Züchterlaufbahn Kreismeister<br />
bei den kleinen Kaninchenrassen.<br />
Seine Lohkaninchen schwarz wurden als<br />
beste Zuchtgruppe II mit einem Ehrenpreis<br />
des Kreisverbandes ausgezeichnet.<br />
SV Traktor Obergruna e.V.<br />
Seite 15<br />
Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gesundes<br />
und erfolgreiches Jahr 2014 wünschen wir allen Mitgliedern<br />
des Sportvereins Traktor Obergruna sowie Euern Angehörigen,<br />
allen Sponsoren und allen Lesern des <strong>Bürgerblatt</strong>es.<br />
Der Vorstand<br />
2013 – ein sehr erfolgreiches Tanzjahr für<br />
unsere Sektion Irish Set-Dance<br />
Bereits im Herbst 2012 hatten wir unser Mitwirken an<br />
der Veranstaltungsserie „500 days of Irish Life in Germany<br />
2013“ beschlossen. Wir wollten nicht nur über „The<br />
Gathering“ in Irland informieren sondern ebenfalls mit<br />
vielfältigen Veranstaltungen etwas für uns und unsere<br />
Region tun.<br />
Anlässlich des 2-jährigen Bestehens unserer Sektion<br />
führten wir im Februar unseren 1. Ceili-Dance durch. Wir 13 Mitglieder und<br />
Gäste versuchten, bei dieser mit viel Spaß verbundenen Tanzveranstaltung<br />
die sechs bisher gelernten mehrteiligen Tänze ohne größere Denkpausen<br />
fehlerfrei über die Runden zu bringen. Zur Frauentagsveranstaltung des<br />
Kreissportbundes konnten wir uns den geladenen Gästen aus Sportvereinen<br />
des Landkreises vorstellen. Die dabei geknüpften Kontakte bescherten<br />
uns am 16.11. einen Auftritt beim Sportlerball des Hennersdorfer Sportvereins.<br />
In Erdmannsdorf wurden wir sehr herzlich empfangen. Ebenso wie am<br />
8. März in Freiberg-Zug verbreitete sich beim gemeinsamen Tanzen ausgelassene<br />
„irische Stimmung“.<br />
Den Irischen Nationalfeiertag „St. Patricks Day“ feierten wir gemeinsam mit<br />
befreundeten Gruppen in Dresden und besprachen den von uns im April<br />
organisierten Irlandtag. Unter dem Motto „Wir stellen uns vor – tanzt mit<br />
uns“ zeigten am 20.4. in der Freiberger Nikolaikirche etwa 100 Tänzerinnen<br />
und Tänzer verschiedene durch irische Wurzeln miteinander verbundene<br />
Tanzstile. Traditionelle Livemusik verschaffte uns kleine Verschnaufpausen<br />
während dieser fast 7-stündigen abwechslungsreichen Veranstaltung.<br />
Für unser bisher größtes Event erhielten wir auch dank der Unterstützung<br />
der <strong>Stadt</strong>marketing Freiberg GmbH von zahlreichen Gästen anerkennende<br />
Worte und fanden neue begeisterte Mittänzer. Die Freude und den<br />
Schwung dieser großartigen Erfahrung nahmen wir mit in die Veranstaltungen<br />
zum 28. Bergstadtfest in Freiberg. Unser Auftritt im Irischen Dorf<br />
bleibt uns besonders in Erinnerung. Nach der Ankündigung eines 20 Minuten<br />
dauernden Settanzes begann es zu regnen. Die zahlreichen Zuschauer<br />
hielten ebenso aus wie wir und ließen uns durch ihre Begeisterung den Regenguss<br />
kaum spüren. Vom Veranstalter erhielten wir daraufhin für das im<br />
nächsten Jahr stattfindende Irish Folk-Festival eine Einladung nach Magdeburg<br />
– es ist unglaublich, wie sich alles entwickelt. Eine Herausforderung<br />
anderer Art waren zwei Auftritte auf einer staubigen Wiese bei sengender<br />
Sonne am 21. Juli bei den Schottisch-Irischen Erlebnistagen „Pipes,<br />
Drums & More“. Unser Moderator Hans bestand dort seine „Feuertaufe“<br />
sehr gut. Was dem Großveranstalter MISKUS e.V. in Kloster Buch nicht gelungen<br />
war – für unseren Auftritt zum 60-jährigen Jubiläum des Schützenvereins<br />
Hohentanne am 30. August hatten uns die rührigen Mitglieder eine<br />
kleine Holzbühne gebaut. Wir waren überwältigt von soviel freundlicher<br />
Aufmerksamkeit. Der Auftritt und das gemeinsame Tanzen haben uns viel<br />
Freude bereitet – sehr gern nehmen wir Eure nächste Einladung an. Zwei<br />
VHS-Kurse und ein Auftritt beim Sommerfest der Freiberger Gruppe des<br />
Dialyseverbandes Sachsen e.V. sind uns ebenfalls noch in guter Erinnerung.<br />
Zu unserem bisher letzter Auftritt am 19. Oktober zum „Siebenlehner<br />
Oktoberfest“ (siehe Foto), stellten wir uns unter unserem Namen „Irish<br />
Mood“ und mit neuer Tanzbekleidung vor. Die anerkennenden Worte der<br />
Zuschauer für anspruchsvolles einstündiges Tanzen bestätigten uns wieder<br />
einmal, dass „Lebensfreude pur“ ansteckend ist.<br />
Die erfolgreiche Teilnahme am Projektwettbewerb „Wir für die Region“<br />
macht uns besonders stolz. Die Artikel „13 Projektträger ausgewählt“ im<br />
Mittelsachsen-Kurier und „Preisgeld fließt in einen Tanz-Workshop“ in der<br />
Freien Presse informieren ausführlich über unsere diesjährigen Aktivitäten.<br />
Einen Teil des Fördergeldes in der maximalen Höhe von 3.900 € haben wir<br />
für eine transportable Musikanlage, Tanzbekleidung und einen schweißtreibenden<br />
Wochenendworkshop mit einem erfahrenen Set-Dance-Lehrer<br />
ausgegeben. Nach einem weiteren Setdance-Workshop in Potsdam<br />
mit Irischen Tanzlehrern und intensivem wöchentlichen Training der inzwi-
Seite 16<br />
schen 18 Mitglieder sind wir gut für die anstehenden Veranstaltungen im<br />
nächsten Jahr gerüstet. Ein ganz besonderer Höhepunkt wird unser Tanzfest<br />
„Irish Mood“ am 12. April im Klosterpark Altzella sein. Zu dieser Projekt-<br />
Abschlussveranstaltung, gefördert vom Landkreis Mittelsachsen und der<br />
Robert Bosch Stiftung über das Programm „Neulandgewinner“, laden wir<br />
uns Gäste ein. Alle Interessierten sind ebenfalls zu diesem abwechslungsreichen<br />
Programm mit Musik und Tanz herzlich willkommen.<br />
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten<br />
Rutsch in ein gesundes, bewegungsreiches und glückliches Jahr 2014.<br />
Sonja Hanske, Leiterin Irish Set-Dance Obergruna<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Liebe Bürgerinnen,<br />
liebe Bürger und Mitglieder der Volkssolidarität!<br />
Es ist wieder soweit, wir können das Ende des Jahres 2013 beinahe sehen.<br />
Ereignisreich war das zu Ende gehende Jahr sowohl<br />
aus positiver als auch aus negativer Sicht. Wir<br />
wollen uns aber nicht den negativen Ereignissen<br />
widmen, sondern über schöne Dinge<br />
sprechen. In den zurückliegenden Monaten<br />
haben wir regelmäßig über unsere<br />
Veranstaltungen berichtet und können<br />
feststellen, dass viel Wissenswertes und Interessantes<br />
zu hören und zu sehen war. Wir lauschten einem Vortrag über<br />
unsere Ernährung, eine wunderschöne Muttertagausfahrt zum Schwartenberg<br />
schloss sich an, zum Weinfest entführten uns Hans Spielmann und seine<br />
Gespielin mit den verschiedensten Instrumenten bisschen in das Mittelalter.<br />
— Abt. Billardkegeln —<br />
Stand zum Jahresende nach Abschluss der Hinrunde der Punktspiele:<br />
1. Mannschaft in der Bezirksklasse nach klarem Heimsieg im letzten Spiel<br />
gegen SV Leukersdorf 1275 zu 1085 Points auf Platz 3 von 8 teilnehmenden<br />
Mannschaften.<br />
2. Mannschaft in der Kreisklasse nach klarer Niederlage beim Auswärtsspiel<br />
gegen Freiberg IV. 1028 zu 1127 Points auf Platz 2 von 8 teilnehmenden<br />
Mannschaften.<br />
Es gilt in der Rückspielrunde jedes Punktspiel mit der nötigen Einstellung<br />
für ein gutes Ergebnis anzugehen um dieses gute Halbzeitergebnis zu halten<br />
bzw. noch zu verbessern, wobei es bei der 2. Mannschaft dann unter<br />
Umständen um Aufstieg in die Kreisliga gehen könnte.<br />
Schöne Weihnachtstage und einen guten Jahreswechsel.<br />
Die Abteilungsleitung<br />
REICHENBACH<br />
Kirchgemeinde<br />
Langhennersdorf / Reichenbach<br />
Gottesdienste Dezember 2013<br />
2. Sonntag nach dem Christfest, 5.1.<br />
10.00 Uhr Bräunsdorf Predigtgottesdienst<br />
1. Sonntag nach Epiphanias, 12.1.<br />
10.00 Uhr Langhennersdorf Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
2. Sonntag nach Epiphanias, 19.1.<br />
10.00 Uhr Reichenbach Predigtgottesdienst<br />
3. Sonntag nach Epiphanias, 26.1.<br />
8.30 Uhr Langhennersdorf<br />
Abendmahlsgottesdienst (Saft)<br />
10.00 Uhr Bräunsdorf<br />
4. Sonntag nach Epiphanias, 2.2.<br />
10.00 Uhr Reichenbach Predigtgottesdienst<br />
Gemeindegruppen<br />
Kirchenchor dienstags alle 14 Tage 19.30 Uhr in Langhennersdorf<br />
Bibelstunde Donnerstag, 02.01. 13.30 Uhr in Reichenbach<br />
Dienstag, 14.01. 14.30 Uhr in Langhennersdorf<br />
Junge Gemeinde mittwochs 17 Uhr in Langhennersdorf<br />
Volkssolidarität Reichenbach<br />
Unser Adventsnachmittag stimmte uns auf die bevorstehende Weihnachtszeit<br />
ein. Von fünf Frauen gebastelte Gestecke wurden verkauft und Marmelade<br />
aus dem eigenen Garten konnte gekostet und gekauft werden. Herr<br />
Ullrich aus Dresden umrahmte den Nachmittag mit weihnachtlichen Melodien<br />
und Geschichten. Als es plötzlich laut an der Tür klopfte, bekamen<br />
wir Besuch von dem Engel Annika mit ihren zwei Wichteln Till und Marc.<br />
Jeder unserer Gäste bekam ein Los und durfte, wenn er eine Zahl von 1<br />
bis 24 hatte, ein Türchen am Adventkalender öffnen. Es gab sogar noch einen<br />
Hauptgewinn. Einen Dresdner Weihnachtsstollen konnte ein Mitglied<br />
in Empfang nehmen. Nach dieser Überraschung hätte man am liebsten das<br />
Tanzbein geschwungen, denn Herr Ullrich spielte nun noch Schunkellieder<br />
und Musik aus der guten alten Zeit. Es war ein gelungener und unterhaltsamer<br />
Nachmittag, man hat wieder Bekannte getroffen, viel geplaudert und<br />
erzählt und sicherlich ging jeder frohen Herzens nach Hause.<br />
Wir besuchten wie jedes Jahr unsere Jubilare und unsere kranken Mitglieder<br />
bzw. jene, die nicht mehr regelmäßig am Vereinsleben teilhaben können.<br />
Natürlich sind alle diese Veranstaltungen mit Vorarbeiten und vielen<br />
Stunden an Freizeit verbunden. Aber wir tun es alle gern. Deshalb bedanke<br />
ich mich an dieser Stelle bei meinen Vorstandsmitgliedern und den ehrenamtlichen<br />
Helfern. Danke sagen wir auch wieder der Familie Schubert, die<br />
unsere Seniorentänzerinnen zweimal monatlich beherbergt. Wir bedanken<br />
uns ebenfalls bei unseren Gästen der Badefahrten nach Schlema, denen<br />
Preiserhöhungen nicht erspart bleiben, uns aber trotzdem die Treue halten.<br />
Sehr positiv haben sich unsere größeren Ausfahrten entwickelt, denn unsere<br />
Busse sind ausgelastet und es ist schön, dass sich wieder neue Reisegäste<br />
dazugesellt haben. Abschließend auch ein Dankeschön an die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong>,<br />
dass wir das Bürgerhaus als Verein so günstig nutzen dürfen. Nun<br />
wünschen wir allen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit, alles Gute<br />
für das kommende Jahr und wir freuen uns, Sie 2014 wieder als unsere Gäste<br />
begrüßen zu können.<br />
Margot Schleicher,<br />
Vorsitzende der Ortsgruppe Reichenbach
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Dorfclub Reichenbach e.V.<br />
Bald nun ist Weihnachtszeit, das heißt ein neues Jahr steht vor der Tür und<br />
das alte wird mit Pauken und Trompeten verabschiedet.<br />
Für uns war es ein ereignisreiches Jahr, konnten wir Euch doch wieder mit<br />
allerlei großen und kleinen Aktivitäten erfreuen.<br />
Das möchten wir natürlich auch 2014 tun.<br />
Die Termine stehen und rechtzeitig werden wir im Amtsblatt darauf aufmerksam<br />
machen.<br />
Außerdem sind wir jetzt mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten:<br />
www.Dorfclub-Reichenbach.de.tl<br />
Auch dort könnt Ihr Euch über unsere Veranstaltungen informieren oder<br />
Euer Feedback hinterlassen.<br />
Aufruf zum Knut<br />
Am 11.01.2014 um 17.00 Uhr wird unser Knutfeuer stattfinden.<br />
Wir rechnen fest mit Euch und Euren Weihnachtsbäumen.<br />
Alles Weitere entnehmt Ihr bitte unseren Plakaten und Hauseinladungen.<br />
Termine für 2014<br />
12.04. Oldienacht<br />
21.06. Sommersonnenwendefeuer<br />
Jagdgenossenschaft Reichenbach<br />
Ein fröhliches Weihnachtsfest,<br />
besinnliche Stunden im Kreise der Familie<br />
sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2014<br />
bei bester Gesundheit wünschen wir allen<br />
Mitgliedern, Jägern und Einwohnern.<br />
Unsere Jahreshauptversammlung findet am<br />
22.03.2014, um 19.00 Uhr Am Feld 2 in Reichenbach statt.<br />
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Reichenbach<br />
SIEBENLEHN<br />
Kirchgemeinde Siebenlehn – Obergruna<br />
mit Schwesterkirche Hirschfeld<br />
Gottesdienste<br />
15. Dezember 2013 (3. Advent)<br />
Obergruna 08.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />
22. Dezember 2013 (4. Advent)<br />
Siebenlehn 10.00 Uhr Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
24. Dezember 2013 (Heiligabend)<br />
Siebenlehn 16.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel<br />
22.00 Uhr Verkündigungsspiel<br />
Obergruna 17.15 Uhr Christvesper mit Krippenspiel<br />
25. Dezember 2013 (1. Christtag)<br />
Obergruna 10.00 Uhr Predigtottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
26. Dezember 2013 (2. Christtag)<br />
Siebenlehn 10.00 Uhr Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
29. Dezember 2013 (1. Sonntag nach Weihnachten)<br />
Hirschfeld 10.00 Uhr Singegottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
31. Dezember (2013) (Altjahresabend)<br />
Siebenlehn 15.00 Uhr Jahresschlussandacht<br />
Obergruna 16.00 Uhr Jahresschlussandacht<br />
1. Januar 2013 (Neujahr)<br />
Siebenlehn 15.00 Uhr Neujahrsandacht<br />
5. Januar 2013 (2. Sonntag nach Weihnachten)<br />
Obergruna 8.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />
12. Janaur 2013 (1. Sonntag nach Epiphanias)<br />
Siebenlehn 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
19. Januar 2013 (2. Sonntag nach Epiphanias)<br />
Obergruna 10.00 Uhr Gottesdienst mit der JG, Kindergottesdienst<br />
Seite 17<br />
• Musik liegt in der Luft ...<br />
Sonntag, 22. Dezember, 15.00 Uhr Hirschfeld<br />
Adventsmusik mit Kaffeetrinken<br />
Sonntag, 29. Dezember 2013, 10.00 Uhr Hirschfeld<br />
Singegottesdienst mit den<br />
Chören aus Siebenlehn, Nossen und Hirschfeld<br />
Sonntag, 5. Januar 2013, 17.00 Uhr<br />
Neujahrskonzert in der <strong>Stadt</strong>kirche Nossen<br />
Das Meißner Kammerorchester spielt Werke von Bach, Händel, Stamitz,<br />
Telemann · Leitung: Kirchenmusikdirektor A. Reuther<br />
• Termine und Kreise<br />
Kirchenmusik<br />
Kirchenchor<br />
dienstags, 19:30 Uhr<br />
erste Probe im neuen Jahr am 14.1. 2013<br />
Flöten – alle Gruppen dienstags:<br />
15:00-15:30 Uhr Anfänger 15:30-16:00 Uhr Anfänger I<br />
16:00-16:30 Uhr Anfänger II 16:30-17:30 Uhr Flötenkinder<br />
17:30-18:30 Uhr Flötenkreis 18:30-19:30 Uhr große Flöten<br />
Seniorenkreis Siebenlehn<br />
Donnerstag, 9. Januar, 14.00 Uhr<br />
Seniorenkreis Obergruna<br />
Dienstag 7. Januar, 14.00 Uhr<br />
Tankstelle<br />
Dienstag, 1. Januar, 19.30 Uhr Siebenlehn<br />
Mama-Frühstück<br />
Mittwoch 8. Januar, 9.00 Uhr, Pfarrhaus Hirschfeld<br />
Besuchsdienst<br />
Montag, 16. Dezember 2013, 15.00h<br />
Montag, 13. Januar 2014, 9.00 Uhr<br />
Kinder- und Jugendarbeit<br />
Kinderkreis mittwochs 15:00 –16:00 Uhr<br />
Proben für die Christvesper<br />
in Siebenlehn montags 15:45 –16:45 Uhr Siebenlehn<br />
in Obergruna donnerstags 16:00 – 17:00 Uhr Obergruna<br />
in Hirschfeld freitags 16:30 Uhr in Hirschfeld<br />
JG Termine und Themen über www.jodgeh.de!<br />
Diakoniesprechstunde im Pfarrhaus Siebenlehn<br />
Donnerstag, 2. Januar, 10.00 Uhr<br />
• Land zum Leben – Grund zur Hoffnung<br />
55. Akton von «Brot für die Welt» hat am 1. Advent begonnen<br />
Jeder achte Mensch auf der Welt – also fast 850 Millionen Frauen, Kinder<br />
und Männer – geht abends hungrig ins Bett. Das müsste nicht sein. Jeder<br />
könnte satt werden! Fruchtbares Land ist eine Gabe Gottes. Diese Gabe ist<br />
ausreichend vorhanden, sie sollte zum Wohle aller genutzt werden. Sie gilt<br />
es, für zukünftige Generationen zu bewahren. Leider geschieht das aber<br />
bei weitem nicht überall. Brot für die Welt arbeitet mit ausgewählten Partnern<br />
weltweit daran, die kleinbäuerliche Landwirtschaft zu stärken. Mit<br />
Unterstützung der Projektpartner von Brot für die Welt entwickeln Kleinbauernfamilien<br />
ihre Fähigkeiten weiter. Erträge nachhaltig steigern, die<br />
Landwirtschaft stärker gegen Dürren und Regen schützen und die Böden<br />
auch für die nächste Generation erhalten – darum geht es. Dass es so vielen<br />
Menschen mit Gottes Hilfe und Unterstützung durch dieses Werkes gelingt,<br />
ist Grund zur Hoffnung! Die Organisation unterstützt die Kleinbauern<br />
auch beim Ausbau ihrer Verarbeitungs- und Absatzmöglichkeiten. Das<br />
bringt Geld für die Ausbildung der Kinder, für Medikamente, für Investitionen<br />
in die Landwirtschaft.<br />
Spenden für die Aktion Brot für die Welt können eingezahlt werden auf das<br />
Konto unserer Kirchgemeinde, Stichwort »Brot für die Welt«. Sie können Ihre<br />
Spende aber auch in einem gekennzeichneten Umschlag sonntags in die<br />
Kollekte legen oder sie direkt im Pfarramt Siebenlehn-Obergruna abgeben.<br />
Pfarramtsleitung Pfarrerin z. A. Dr. Astrid Reglitz<br />
Tel. dienstlich 035242/669937 • Email: astrid.reglitz@evlks.de<br />
Sprechzeit Pfarramt dienstags 17.30-18.30 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Friedhofsverwaltung Siebenlehn-Obergruna:<br />
donnerstags 9.00–10.00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />
Telefon 035242/64313 Fax 035242/62902<br />
E-Mail kg.siebenlehn_obergruna@evlks.de
Seite 18<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Telefon Gemeindepädagogin Heidrich 035242/65479<br />
Telefonseelsorge 0800/1110111 und 0800/1110222<br />
Bankverbindung der Kirchgemeinde<br />
Kassenverwaltung Dresden, Konto 1667 209 052 BLZ 350 601 90<br />
— KD-Bank / LKG Sachsen<br />
Codierung: für Obergruna 2344-Obg. – für Siebenlehn 2344-SL<br />
Nachruf<br />
Am 20. November 2013 verstarb<br />
Otto Reichel.<br />
Über 50 Jahre wirkte er als Mitglied des Vorstandes der<br />
Kirchgemeinde in Siebenlehn. Seine aktive Zeit für die<br />
Gemeinde fällt zusammen mit grundlegenden Veränderungen<br />
im Alltag der Menschen. Jahre zwischen Kriegsende, den<br />
Entwicklungen in der DDR,<br />
der politischen Wende mit Ankunft im vereinten Deutschland.<br />
Jahre, in denen es oft schwierig war, sich als Christ öffentlich<br />
zu bekennen und danach zu leben. Es war aber auch eine<br />
Zeit, in der Otto Reichels handwerkliches Geschick und seine<br />
Zuverlässigkeit gefragt waren.<br />
Keine Leiter war ihm zu hoch, kein Grat zu schmal – keine<br />
Baumaßnahme, bei der er nicht dabei war. Viele Jahre sorgte<br />
er außerdem mit seiner Frau zusammen als Kirchner für<br />
Ordnung vom Glockenturm bis zum Gemeinderaum.<br />
Einmal nach seinem „Lebens-Spruch“ befragt, natürlich aus der<br />
Bibel, schrieb er aus Psalm 16 auf:<br />
„Ich habe den Herrn allezeit vor Augen, denn er ist mir zur<br />
Rechten, so werde ich bleiben.“<br />
Die Mitglieder des Vorstandes<br />
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Siebenlehn-Obergruna<br />
Grundschule „Am Wasserturm“<br />
Bundesweiter Vorlesetag<br />
Am Freitag, dem 15.11. 2013, war bundesweiter Vorlesetag.<br />
Herr Kreisler hatte eine Überraschung vorbereitet. Es waren ein Quiz und<br />
ein Gedicht. Wir fanden es super. Wer wollte, konnte danach eines seiner<br />
Bücher kaufen.<br />
Das war für uns alle eine ganz besondere Unterrichtsstunde.<br />
Selina Feldmann, Stella Haraschta und Sabrina Laue aus der Klasse 4.<br />
Nachruf<br />
Der Förderverein „Romanusbad Siebenlehn e.V.“ trauert um sein<br />
ältestes Ehrenmitglied, Herrn<br />
Otto Reichel<br />
* 11.09.1910 † 20.11.2013<br />
Mit seinem Tod verlieren wir den letzten Erbauer unseres Romanusbades.<br />
Als junger Mann war er daran beteiligt, unter der Regie des Siebenlehner<br />
Verkehrsvereins in der Rekordbauzeit von 13 Wochen unser<br />
Freibad in reiner Handarbeit zu errichten. Bis ins hohe Alter blieb er<br />
diesem Teil seines Lebenswerkes verbunden. Selbst an seinem 103. Geburtstag<br />
wollte er wissen, wie die diesjährige Badesaison verlief und<br />
stellte nicht ohne Stolz Verbindungen zu 1932 her.<br />
Nun hat sich Ottos Leben vollendet. Was bleibt, ist die Erinnerung an<br />
einen Mann, der selbst in einem biblischen Alter Interesse an den wichtigen<br />
gesellschaftlichen Prozessen unserer Zeit, unserer <strong>Stadt</strong>, seiner<br />
Kirchgemeinde, der Vereine, die Sanierung des Siebenlehner Marktes,<br />
die Erhaltung seines Romanusbades, die Entwicklung unserer Bildungseinrichtungen,<br />
bis hin zum Engagement und Freizeitverhalten der<br />
heranwachsenden Generationen zeigte. Voller Dankbarkeit und Demut<br />
denken wir an Otto zurück.<br />
Es trauert mit seiner tapferen Frau, seinen Kindern und seiner großen<br />
Familie<br />
der Vorstandes und die Mitglieder des<br />
„Fördervereins Romanusbad Siebenlehn e.V.“<br />
und der Ortschaftsrat Siebenlehn<br />
Der Autor Herr Kreisler aus Leipzig stellte uns, der 3. und 4. Klasse, das Buch<br />
„Der Mühlengeist“ vor. Dieses Buch war sehr spannend und lustig. Es kamen<br />
Gespenster, Hexen und andere gruslige Gestalten vor.
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Der Schuster auf der<br />
Weihnachtspyramide<br />
„Wer aus Siebenlehn kommt, heißt Rost und ist Schuster“, so beschreibt der<br />
ehemalige Ortschronist K. Hörig die Situation vor etwa 160 Jahren, als von<br />
200 Familien 17 Rost hießen und alle miteinander verwandt waren. Ob nun<br />
der Schuster auf der Pyramide ein „Rost“ ist, weiß nur Schnitzer R. Meier<br />
allein, aber als Symbol für die stärkste Berufsgruppe in den letzten Jahrhunderten<br />
steht er ganz bescheiden dort. Dabei braucht er sich nicht hinter<br />
dem erfolgreichen Bäcker zu verstecken. Siebenlehn war auf die Steuerzahlungen<br />
der vielen Schuster über Jahrhunderte angewiesen und ging<br />
es den Schustern schlecht, ging es der <strong>Stadt</strong> schlecht. Doch davon später<br />
mehr. Noch 1880 sind es etwa 60–70 Meister, die sich mit der Schuhherstellung<br />
beschäftigten. Sie zogen regelmäßig jede Woche mit beladenem<br />
Schiebbock oder Tragkorb auf die Jahrmärkte. Diese Handwerker waren<br />
anerkannte Bürger und sie bestimmten das Geschehen in der <strong>Stadt</strong> mit.<br />
Als 1903 die Industrialisierung mit Höfer & Hockemeyer (ab 1934 O. Thiele)<br />
einsetzte und Jahre später noch zwei Schuhfabriken (Gauß und Teubel) arbeitslosen<br />
Schustern und anderen Menschen Beschäftigung und Lohn sicherten,<br />
ging das private Handwerk zurück. Über Jahrhunderte waren für<br />
arme Leute Schuhe Luxus. Sie wurden mehrfach repariert weiter gegeben.<br />
Später, mit zunehmendem Wohlstand brauchte niemand mehr barfuß laufen<br />
und Schuhe wurden Modeartikel. Im Ort sind vor allem Knobelbecher,<br />
Armeestiefel, Schnürstiefel, Leder-, Haus- und Kinderschuhe hergestellt<br />
worden. Das Lederfaserwerk lieferte ab 1936 Kunstleder und später Hinterkappen.<br />
Die Weltkriege nahmen vielen Schustern nicht nur die Existenz,<br />
sondern auch das Leben.<br />
Nach 1945 gab es noch 18 Handwerksmeister. Unsere Reparaturen erledigte<br />
Alfred Barthel. Ich erinnere mich noch an die Schuster Schwarz, Wetzig,<br />
Zeugfang, Voigt, Frei, Rost, Böhme, Zimmermann, Haubold , Appelt , Trautmann<br />
und Geselle Eckhold. Webers besaßen außerdem ein Schuhgeschäft<br />
am Markt. Ein historisches Foto entstand zum Heimatfest 1953. Die Handwerker<br />
hatten sich zum musikalischen Frühschoppen vor dem großen Döbelner<br />
Stiefel an der Schule aufgestellt, um sich fotografieren zu lassen.<br />
Eine schöne Erinnerung, denn unter den vielen Zaungästen bin auch ich<br />
dabei und mein Vater Curt, der mit seiner Conzertina für Stimmung sorgte.<br />
Leider war die Zukunft des Handwerks ungewiss, Schuhe wurden industriell<br />
hergestellt und es fehlten Aufträge, Leder und anderes Material. So<br />
schlossen sich 1959, unter Obhut der Schuhfabrik „Pionier“ Freiberg, einige<br />
Meister und Gesellen zur PGH „Jacob Böhme“ zusammen. Unter Leitung<br />
der Meister Kurt und Walter Haubold fertigten sie Armeestiefel und später<br />
für den Handel bis 1984 Wander- und Skischuhe an. Viele Lehrlinge erhielten<br />
eine Ausbildung als Schuhfacharbeiter, direkt Schuster lernten immer<br />
weniger. Schuhe kamen bis 1989 hauptsächlich aus der DDR, doch mit der<br />
Wende änderte sich das. Auch unsere drei Schuhfabriken waren nicht mehr<br />
konkurrenzfähig und mussten ihre Beschäftigten entlassen. Nur Frank Thiele<br />
konnte seinen Familienbetrieb mit drastischer Verkleinerung und anderem<br />
Sortiment bis 2009 erhalten. Diese Fabrik produzierte 106 Jahre, mit<br />
Wehmut denke ich an die schönen Kinderschuhe.<br />
Die Schuhmachermeisterwerkstatt der Familie Appelt übertrifft diese Zeit.<br />
In vierter Generation werden seit 1890 die unterschiedlichsten Schuhe hergestellt<br />
oder repariert. Wenn Meister Rainer einmal sein Gewerbe aufgibt,<br />
wird das letzte Licht der erfolgreichen Zunft in Siebenlehn ausgeblasen.<br />
Ein herzlicher Gruß geht an die Geschäftsfrau Gerda Appelt (88) und den<br />
Altmeister Walter Haubold (93), die beide in ihrem Leben die Schustergeschichte<br />
mit geschrieben haben. Das hat auch Ing. Robert Harlaß (81),<br />
ehem. Betriebsleiter der Schuhfabrik Teubel. Noch im Sommer, zum Heimatfest<br />
in Kleinvoigtsberg, stellte er die traditionelle Schusterei mit alten<br />
Werkzeugen vor.<br />
Eine Sternstunde erlebte 1896 das Handwerk zur Eröffnung der „Deutschen<br />
Schuhmacherfachschule“. Unter fachkundiger Leitung wurde nun der Meisternachwuchs<br />
zentral bis 1951 ausgebildet, ehe die Schule nach Weißenfels<br />
kam. Erst 1997 konnte, durch den „Förderverein der Meisterschule Siebenlehn<br />
für Orthopädietechnik e.V.“ in der alten Wirkungsstätte die Ausbildung<br />
fortgesetzt werden und bis heute große Erfolge verzeichnen. Hoffen wir,<br />
dass noch viele Orthopädieschuhmachermeister ausgebildet werden.<br />
Schuhmacher oder Schuster? Beides ist richtig. Passende Schuhe herzustellen<br />
ist eine Kunst, doch wer diese nicht beherrschte und Schuhe nur<br />
„zusammenschusterte“ , war ein Flickschuster. Ein Ausdruck für schlechte<br />
Qualität.<br />
Seite 19<br />
Gehen wir nun in der Geschichte weit zurück. Mit dem Bergbau fing alles<br />
an. Die Bergleute brauchten ordentliches Schuhwerk. Zusammen mit den<br />
Schustern siedelten sich schon zeitig Gerber und Schwarzfärber an, denn<br />
ohne Leder konnten die Schuster nicht arbeiten. Die Bauern in Breitenbach<br />
hatten sehr viel Vieh, sodass immer Felle vorhanden waren und die Schusteranzahl<br />
kontinuierlich stieg. Gerber und Schwarzfärber hatten eine eigene<br />
Innung. So stehen später z. B. die Namen Ruscher, Putzger, Mende und<br />
Haubold in ihrer Chronik und auch Lederhändler, wie Clauß und Hänichen<br />
hatten in der Neuzeit ihr Auskommen. Für etwa 300 Mitglieder, in 25 Orten<br />
rund um Siebenlehn, waren die Statuten der Schusterinnung von 1537<br />
Richtschnur für die Arbeit und bei Bedarf im privaten Bereich. Die Innung<br />
gab allen Halt, doch wer sich nicht an die Regeln hielt, wurde mit Geldstrafen<br />
belegt oder ausgeschlossen. Die Statuten wurden in einer „Lade“<br />
aufbewahrt, die im Innungsleben eine wichtige Rolle spielte und bis 1990<br />
im Museum stand. Die Statuten wurden mehrfach geändert. Ein Meister<br />
durfte z. B. anfänglich nur zwei Gesellen und einen Lehrling beschäftigen.<br />
Neben den 10–12 Groschen Lehrgeld mussten zwei Pfund Wachs dazu gelegt<br />
werden. Der Preis für einen Gesellen- oder Meisterspruch war höher,<br />
wobei ein Teil davon immer an die Kirche ging. So ist es nicht verwunderlich,<br />
dass einige Schuster ab 1620 nebenberuflich Wachsschläger wurden.<br />
Sie kauften wertlose Bienenwaben (Raß) bei ihren Verkaufstouren im Umkreis<br />
von 50 km auf und pressten daraus in mühsamer Arbeit Bienenwachs,<br />
welches sie verkauften oder selbst nutzten. In Siebenlehn war Wachs auch<br />
Zahlungsmittel. Im Jahre 1620 kam es durch den Schusterlehrling Matthes<br />
Herbst zum ersten großen <strong>Stadt</strong>brand. Er wollte nicht mehr in die Lehre<br />
gehen und zündete das Haus seines Meisters an. Alle Häuser brannten mit<br />
ab, nur der Forsthof blieb. Matthes wurde gefasst und am 02.08.1621 auf<br />
dem Galgenberg in Nossen auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Nun war<br />
die Not groß, doch es sollte die nächsten Jahrzehnte durch den Dreißigjährigen<br />
Krieg und die Pest noch schlimmer kommen. Bei dem <strong>Stadt</strong>brand<br />
wurden nicht nur die Statuten der Innung vernichtet, sondern auch viele<br />
andere städtische Urkunden. An der Pest starben von den 500 Einwohnern<br />
über die Hälfte, darunter viele Schuster. Durch die geringen Steuereinnahmen<br />
verarmte die <strong>Stadt</strong> und sie brauchte über 200 Jahre, um sich von den<br />
ganzen Schicksalsschlägen zu erholen. Nachdem alle gerade den Siebenjährigen<br />
Krieg überstanden hatten, brannte es 1764 beim Schuster Gottfried<br />
Rost. Dieses Feuer vernichtete in der Oberstadt 91 Häuser von 125,<br />
darunter auch die Kirche. Die Bürger gaben nicht auf. Sie bauten die <strong>Stadt</strong><br />
wieder auf (Markt 1766). Die Schuster gingen weiter mit Optimismus ihrem<br />
Gewerbe nach, unter dem Motto: „So lange der Mensch wird mit Füßen geboren,<br />
ist unser Handwerk nicht verloren“. Die Treffen der Innung wurden<br />
von den Obermeistern organisiert und fanden im Handwerkerhaus statt.<br />
Der ehemalige Konsum in der Niederstadt war z. B. 1843 das Innungshaus<br />
und später die Schusterherberge. Als sie 1887 zum 350-jährigen Bestehen<br />
der Schuhmacherinnung ein großes Fest feierten, waren alle ganz stolz. Sie<br />
zählten, rund um Siebenlehn, immer noch 141 Meister mit 185 Gesellen<br />
und 63 Lehrlingen. Auf dem Fest wurde die Idee geboren, an so einem geschichtsträchtigen<br />
Ort eine Schuhmacherfachschule zu gründen, um das<br />
umfangreiche Wissen weiter zu geben. Es sollten noch 10 Jahre vergehen,<br />
bis der erste Kurs im Bürgerhaus statt fand. Mit dem Bau eines neuen Hauses<br />
1910 in der Liebichstraße konnte der Unterricht ganztags gesichert<br />
werden. Die Regeln zur Lehrzeit waren genau festgelegt und so mancher<br />
Schüler musste für „Fehler“ am Prüfstück einige Groschen zusätzlich bezahlen,<br />
eine gute Mehreinnahme für die Innungskasse. Die Fachschüler hatten<br />
eine eigene Uniform. Sie waren begehrte Logierburschen und mancher ist<br />
als Ehemann für immer hier geblieben. Bei der Schuleinweihung wurde der<br />
Gedanke laut, allen Schuhmachern ein Denkmal zu setzen. Prof. Fischer aus<br />
Dresden erhielt 1912 den Zuschlag für seinen Schusterbrunnen, der 1914<br />
aufgestellt werden sollte. Als sich der 1. Weltkrieg abzeichnete, wurde das<br />
Ganze verschoben und erst 1926 umgesetzt. Zuvor fand 1925 die Weihe<br />
einer neuen Schusterfahne statt und 1937 feierte man das 400-jährige Bestehen<br />
der Zunft. Im 2. Weltkrieg brauchte man Kanonen und neben den<br />
Glocken der Kirche sollte auch der Schusterjunge eingeschmolzen werden.<br />
Der damalige Bürgermeister Wolfgang Walcha bekam dieses mit und versteckte<br />
den oberen Teil im Papierlager seiner Fabrik, was nicht ungefährlich<br />
war. Dank seiner beherzten Tat konnte der Schusterjunge nach dem Krieg<br />
wieder auf seinem Sockel sitzen. Heute ist er ein Blickfang auf dem Markt<br />
mit der Mahnung oder Verpflichtung: „Ehret das Handwerk.“<br />
Dieser Beitrag wurde aus meiner Sicht geschrieben, Renate Bärsch<br />
Quellen: Festschrift z. Heimatfest 1928, K. Hörig Siebenlehn;<br />
Eine Monographie, W. Haubold, R. Harlaß, E. Pietzsch
Seite 20<br />
Siebenlehner SV 90 e.V.<br />
– Abteilung Schach –<br />
Punktspiele 3. und 4. Runde<br />
Männer: 2. Landesklasse<br />
Blumenau – Siebenlehner SV I 3 : 5<br />
1 Vogel, Roven 1 5 Windisch, Bernd 1<br />
2 Kempe, Rolf 1 6 Schauer, Jürgen ½<br />
3 Kahn, Peter 0 7 Weber, Jens 0<br />
4 Dr. Herold, Andreas ½ 8 Arlt, Ronald 1<br />
Ein klarer Sieg mit erfreulicherweise 4 Gewinnpartien bringt die Mannschaft<br />
mit 4 Mannschaftspunkten auf Platz 2.<br />
Siebenlehner SV I – Aue III 2,5 : 5,5<br />
1 Vogel, Roven 1 5 Windisch, Bernd ½<br />
2 Kempe, Rolf 0 6 Schauer, Jürgen ½<br />
3 Kahn, Peter 0 7 Weber, Jens ½<br />
4 Dr. Herold, Andreas ½ 8 Arlt, Ronald 0<br />
Die empfindliche Niederlage wirft die Mannschaft auf Platz 5 zurück<br />
(4 : 4 Punkte).<br />
Männer: 2. Bezirksklasse<br />
Siebenlehner SV II – Niederwiesa III 5 : 3<br />
1 Koch, Jörg ½ 5 Freitag, Maximilian 1<br />
2 Schulze, Bernd ½ 6 Lutze, Ronald 1<br />
3 Dr. Kirchhübel, Rainer ½ 7 Stief, Peter 1<br />
4 Zichner, Felix ½ 8 Högel, Pascal 0<br />
Die Mannschaft wurde ihrer Favoritenstellung gerecht und belegt Platz 2<br />
mit 6 Mannschaftspunkten.<br />
Reichenbrand III – Siebenlehner SV II 4 : 4<br />
1 Koch, Jörg ½ 5 Freitag, Maximilian 0<br />
2 Schulze, Bernd ½ 6 Lutze, Ronald 1<br />
3 Dr. Kirchhübel, Rainer ½ 7 Stief, Peter ½<br />
4 Zichner, Felix ½ 8 Högel, Pascal ½<br />
Siebenlehn gab den ersten Punkt ab, führt aber die Tabelle mit 7 : 1 an!<br />
Männer: Chemnitzer Verbandsliga<br />
Siebenlehner SV III – Mittweida II 1,5 : 2,5<br />
1 Böse, Fred 0 3 Kühner, Lothar ½<br />
2 Kampik, Vincent 0 4 Körbs, Pascal 1<br />
Jugend U20: 1. Sachsenliga<br />
Grün-Weiß Dresden – Siebenlehner SV 5 : 1<br />
1 Vogel, Roven 1 4 Zichner, Felix 0<br />
2 Dietrich, Franz 0 5 Kampik, Vincent 0<br />
3 Freitag, Maximilian 0 6 Körbs, Pascal 0<br />
Gegen die favorisierten Dresdner mussten unsere Jungs eine klare Niederlage<br />
einstecken, die sie mit 4 : 2 Punkten auf Platz 4 beförderte.<br />
Jugend U16: Bezirksliga<br />
Wilkau-Haßlau II – Siebenlehner SV 1,5 : 2,5<br />
1 Fischer, Elias 1 3 Körbs, Pascal ½<br />
2 Kampik, Vincent 1 4 Rosinski, Wilhelm 0<br />
Siebenlehner SV – Wilkau-Haßlau I 0,5 : 3,5<br />
1 Fischer, Elias 0 3 Körbs, Pascal ½<br />
2 Kampik, Vincent 0 4 Rosinski, Wilhelm 0<br />
Sieg gegen die Zweite von Wilkau-H., aber gegen die Erste war nichts zu<br />
machen. Mit 3 : 7 Mannschaftspunkten liegen die Jungs in der Tabelle auf<br />
Platz 8.<br />
Seniorenmeisterschaft von Mecklenburg/Vorpommern<br />
Diese offene Meisterschaft fand mit 174 Teilnehmern wieder in Binz statt.<br />
Peter Kahn war dabei und blieb in den 9 Runden ungeschlagen, gewann 2<br />
Partien und kam in 7 Partien nicht über ein Remis hinaus. Am Ende belegte<br />
er mit 5,5 Punkten Platz 30.<br />
P. Kahn<br />
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Ein frohes und friedliches<br />
Weihnachtsfest wünschen<br />
wir allen Mitgliedern des<br />
Siebenlehner Sportvereins sowie<br />
ihren Angehörigen, unseren<br />
Sponsoren, allen Freunden des<br />
Sports, unseren Einwohnern von<br />
Siebenlehn und den Bürgern der <strong>Stadt</strong>teile <strong>Großschirma</strong>.<br />
Verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für die hilfreiche<br />
Unterstützung und gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr,<br />
wünschen wir Ihnen allen für das Jahr 2014 persönlich viel Glück,<br />
Erfolg und vor allem Gesundheit.<br />
Der Vorstand des Siebenlehner Sportverein 90 e.V.<br />
Aus der Nachbarregion<br />
Weihnachten im Schuhkarton<br />
Mit kleinen Dingen Großes bewirken.<br />
Die Aktion Weihnachten im Schuhkarton war auch dieses Jahr wieder ein<br />
großer Erfolg. Kinder, deren Eltern und Großeltern aus Nossen und den umliegenden<br />
Gemeinden verpackten wieder liebevoll Geschenke für arme<br />
Kinder in der ganzen Welt. Viele spendeten auch die Transportkosten.<br />
Seit Jahren organisiert Familie Flemming von der Gärtnerei Albani in Siebenlehn<br />
diese Hilfe. In der Drogerie Junghanß in Nossen wurden u.a. die<br />
Geschenkpakete abgegeben und gesammelt.<br />
Mit diesen kleinen Paketen wird für viele Kinder große Freude bereitet.<br />
Die Abteilung Schach des Siebenlehner SV gibt bekannt, dass dieses Jahr<br />
zwischen Weihnachten und Neujahr kein Schach-Weihnachtsturnier<br />
stattfindet. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Schachinteressierten<br />
und Sponsoren für ihre langjährige Unterstützung bedanken.<br />
Jörg Koch, Abteilungsleiter<br />
Herr Flemming holt gerade die Geschenkpakete in der Drogerie Junghanß ab.
Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Höhepunkte<br />
26.07. Musik, Licht und Steine in der Burgruine Frauenstein<br />
In der romantischen Atmosphäre der Burgruine vermengt die Gruppe Balisar<br />
traditionelle Musik durch eine Vielzahl an Instrumenten mit unterschiedlichen<br />
musikalischen Stilistiken. Eine Tanzshow der 4 Elemente von<br />
der Flammendiva sowie eine Feuer-Pyro-Show runden das Programm ab.<br />
13.09. „Folks & Tales“ von amarcord in der Kirche Hainichen<br />
Amarcord reist mit seinem Programm „Folks & Tales“ rund um die Welt<br />
und singt die schönsten internationalen Folksongs. Gehen Sie mit auf eine<br />
a-cappella-Expedition von Deutschland über Schweden und Irland nach<br />
Kuba, Thailand, Ghana und vielen anderen Ländern.<br />
Tickets bereits bei Vorverkaufsstellen mit elektronischem Kartensystem<br />
erhältlich, bei den Geschäftsstellen von Freie Presse und Döbelner Anzeiger<br />
und unter: 03737 783 222<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong><br />
Bürgermeistersprechstunde siehe Seite 2!<br />
Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung/Einwohnermeldeamt<br />
Dienstag<br />
9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr<br />
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr<br />
Freitag<br />
9:00 – 11:30 Uhr<br />
Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn<br />
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr<br />
Bankverbindung <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />
Deutsche Kreditbank AG · BLZ 120 300 00 · Kto. 1 408 905<br />
Büchereien<br />
<strong>Großschirma</strong> dienstags 15:00 – 18:00 Uhr<br />
Tel. 037328 - 146779<br />
Obergruna montags 17:00 – 19:00 Uhr<br />
Stellplätze Schrottcontainer<br />
Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos in<br />
folgenden Containern in den <strong>Stadt</strong>teilen entsorgt werden:<br />
Standort <strong>Großschirma</strong> Standort Großvoigtsberg<br />
• ehemaliger Bauhof • am Vereinsheim, Glückauf-Str. 55<br />
Standort Kleinvoigtsberg Standort Reichenbach<br />
• An der Hohle<br />
• Zur Aue<br />
(Platz an der Kindertagesstätte) (Platz an der Kindertagesstätte)<br />
Standort Siebenlehn<br />
• Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2<br />
• Nossener Straße (Firma Lutze)<br />
Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!<br />
Wichtige Rufnummern<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 89 90<br />
Bürgerbüro Siebenlehn (03 52 42) 66 99 88<br />
Abwasserzweckverband „Muldental“ (0 37 31) 203 00 90<br />
Gas-Havarien und -Störungen 0180 27 87 901<br />
Wasserzweckverband Freiberg (0 37 31) 78 40<br />
Kindergärten: <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 2 11<br />
Kleinvoigtsberg (03 73 24) 73 29<br />
Reichenbach (03 73 28) 74 55<br />
Siebenlehn (03 52 42) 6 43 39<br />
Schulen: GS <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 4 68<br />
GS Siebenlehn (03 52 42) 6 26 24<br />
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte<br />
Seite 21<br />
Bereich Lommatzsch / Nossen an folg. Terminen jeweils von 09–11 Uhr<br />
Herausgeber<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong><br />
Hauptstraße 156<br />
09603 <strong>Großschirma</strong><br />
Tel. (037328) 89 90<br />
e-Mail:<br />
gemeinde@grossschirma.de<br />
im Internet:<br />
www.grossschirma.de<br />
Redaktion des amtlichen und<br />
nichtamtlichen Teils<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong><br />
Redaktion: Frau Totzke<br />
Tel. (037328) 8 99 30<br />
Notruf<br />
Polizei 110<br />
Feuerwehr und Rettungsdienst 112<br />
Krankentransport Landkreis (03731) 192 22<br />
Notfallamb. Kreiskrankenhaus (03731) 77 23 12<br />
Mo – Fr 18:00 – 7:00 Uhr<br />
Sa/So ganztätig bis Mo 7:00 Uhr<br />
Augenärztliche Rufbereitschaft (037 27) 192 92<br />
Giftnotruf (03 61) 73 07 30<br />
Frauenschutzhaus (03731) 225 61<br />
Mädchenhaus (03731) 399 29<br />
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Freiberg Land<br />
Bereitschaftstelefonnummer (037 41) 45 72 32<br />
Bobritzsch, <strong>Großschirma</strong>, Halsbrücke, Hilbersdorf,<br />
Oberschöna, Reinsberg, Weißenborn (ohne Berthelsdorf)<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 – 07:00 Uhr<br />
Mittwoch, Freitag 14:00 – 07:00 Uhr<br />
Feiertag 24 h, Sitzdienst 10:00 – 12:00 Uhr<br />
Bundesweite Rufnummer 116 117<br />
außerhalb der regulären Sprechzeiten<br />
Weitere Informationen entnehmen Sie der Tageszeitung oder<br />
dem Wochenspiegelservice.<br />
Apotheken-Bereitschaftsdienst<br />
Bergstadt-Apotheke · Siebenlehn Löwenzahn-Apotheke · <strong>Großschirma</strong><br />
Markt 23 · Tel. (03 52 42) 6 40 11 Hauptstr. 152 · Tel. (03 73 28) 14 67 49<br />
15. / 28. Dez. • 10. / 23. Jan. 17. / 23. Dez. • 18. / 19. Jan.<br />
Dienstzeiten an diesen Tagen jeweils:<br />
18:00–08:00 Uhr Mo – Fr 18:00–21:00 Uhr<br />
08:00–08:00 Uhr (d.nä.Tages) Feiert./Sa./So. 08:00–21:00 Uhr<br />
In dringenden Fällen auch außerhalb der angegebenen Bereitschaft.<br />
14./15.13 Dr. Zölfel<br />
21./22.13 Dr. Preißer<br />
23.12.13 Dr. Görlitz<br />
24.12.13 Dr. Zölfel<br />
25.12.13 Dipl.-Stom. Jesswein<br />
26.12.13 Dipl.-Stom. Vetters<br />
27.12.13 ZA Lehmann<br />
Impressum<br />
28.12.13 Dr. Preißer<br />
29.12.13 Dr. Schwanitz<br />
30.12.13 Dr. Schwitzky<br />
31.12.13 ZÄ Otto<br />
01.01.14 ZÄ Otto<br />
04./05.01.14 Dr. Preißer<br />
11./12.01.14 ZA Lehmann<br />
04.01. und 05.01.2014 · 10.00–12.00 Uhr<br />
Dr.med. Lemke · Hauptstr. 178a · 09603 <strong>Großschirma</strong> · Tel. 037328-245<br />
Redaktion Anzeigen<br />
Heinrich Ludwig GmbH<br />
Freiberger Str. 30<br />
<strong>Stadt</strong>teil Siebenlehn<br />
09603 <strong>Großschirma</strong><br />
Tel. (03 52 42) 43 70<br />
Fax (03 52 42) 437 45<br />
e-Mail:<br />
m.buechse@Ludwig-Verpackungen.de<br />
Druck Riedel Verlag & Druck KG<br />
09247 Röhrsdorf<br />
Abo-Preis: 6,00 Euro / Jahr<br />
Fälligkeitsdatum: 01.07.<br />
Redaktionsschluss für Ausgabe Jan. 2014<br />
07. Januar 2014