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Bürgerblatt Stadt Großschirma

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<strong>Bürgerblatt</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

<strong>Großschirma</strong> Großvoigtsberg Hohentanne Kleinvoigtsberg Obergruna Reichenbach Rothenfurth Seifersdorf Siebenlehn<br />

Amtsblatt und Heimatzeitung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> mit den <strong>Stadt</strong>teilen<br />

Ausgabe 12 Erscheinungstag: 12. Dezember 2013<br />

Dezember 2013<br />

Redaktionsschluss für Ausgabe Januar 2014 am 07.01.2014<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

mit der heutigen Dezemberausgabe unseres <strong>Bürgerblatt</strong>es möchte ich, wie<br />

aus diesem Anlass üblich, nochmals einige wesentliche Punkte des kommunalen<br />

Zusammenlebens der vergangenen Monate in Ihre Erinnerung rufen.<br />

Zwei Ereignisse haben sicherlich dieses Jahr im Besonderen geprägt:<br />

zum einen in negativer Hinsicht die ersten Tage des Monats Juni, an denen<br />

nicht nur Einwohner und Helfer unseres Territoriums mit den negativen Seiten<br />

des Elements Wasser zu kämpfen hatten. Nochmals und abschließend<br />

an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die sich in den Stunden<br />

der Gefahr und auch danach tatkräftig und hilfreich in das Geschehen eingebracht<br />

haben.<br />

Zum zweiten im positiven Sinn das Heimatfest in Kleinvoigtsberg, welches<br />

wir einen Monat später bei besten äußerlichen Bedingungen und im würdevollen<br />

Rahmen begangen haben. Neben den wiederum zahlreichen,<br />

mehr oder weniger ortsbezogenen Kultur- und Vereinsaktivitäten wird sich<br />

dieses Jubiläum sicherlich fest und bleibend in das Gedächtnis der am Fest<br />

beteiligten Personen und aller anwesenden Gäste einprägen.<br />

Einige Investitionen konnten auch in diesem Jahr seitens unserer Kommune<br />

angeschoben und abgeschlossen werden. Zu nennen sind dabei vor<br />

allem die Baumaßnahmen in unseren vier Kindereinrichtungen, der Abschluss<br />

der Marktsanierung in Siebelehn sowie die energetische Sanierung<br />

der Straßenbeleuchtung im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet. Ermöglicht wurde<br />

dies, wie auch in den Jahren zuvor, durch eine solide und ausgeglichene<br />

Finanzlage. Mein Dank gilt hier wiederum allen im <strong>Stadt</strong>gebiet ansässigen<br />

Unternehmen, deren Verantwortlichen und Mitarbeitern, die mit ihrer Arbeit<br />

zur wirtschaftlichen Stabilität wesentlich und hauptsächlich beitragen.<br />

Dies spiegelt sich nicht zuletzt auch darin wieder, dass die Kreditbelastung<br />

und die pro-Kopf-Verschuldung unserer Kommune in den zurückliegenden<br />

zehn Jahren in etwa halbiert werden konnte und in den kommenden Jahren<br />

weiter abgebaut und gesenkt werden soll und wird.<br />

Die Bezugnahme auf die vergangenen zehn Jahre möchte ich auch bewusst<br />

zum Anlass nehmen daran zu erinnern, dass am 01. September dieses<br />

Jahres die Eingemeindung von Siebenlehn und Obergruna in die damalige<br />

Gemeinde <strong>Großschirma</strong> eben diese besagte Dekade zurückliegt. Dieser<br />

anfangs von vielen Bürgern nicht nur unserer neun Orte mit viel Skepsis,<br />

emotionalen Befindlichkeiten auf der einen, insbesondere aber auch wirtschaftlichen<br />

Besorgnissen auf der anderen Seite begleitete Zusammenschluss<br />

beweist sich nach zehn Jahren<br />

gelebter Praxis für den vorurteilsfreien<br />

Betrachter und die Mehrzahl unserer<br />

Einwohner im Nachhinein als<br />

durchaus sinnvoll und richtig.<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und den sich anschließenden<br />

Jahreswechsel wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine friedliche, besinnliche<br />

und erholsame Zeit und verbleibe bis zur ersten Ausgabe des Jahres<br />

2014 mit einem herzlichen „Glück Auf!“<br />

Ihr Volkmar Schreiter, Bürgermeister<br />

Nur mit dem Herzen<br />

Den wundersamen Weihnachtsstern,<br />

dort am Dezemberhimmel,<br />

den sah ich schon als Kind so gern<br />

im Sternenmeergewimmel.<br />

Er zieht in jeder Weihnachtsnacht<br />

um unsre Mutter Erde<br />

und grüßt mit würdevoller Pracht<br />

die große Menschenherde.<br />

Er ist der Stern am Himmelszelt,<br />

der von dem Feste kündet,<br />

bevor die weihnachtliche Welt<br />

ins neue Jahr dann mündet.<br />

So mancher Mensch erblickt ihn nicht,<br />

wenn er vorüberzieht,<br />

weil man sein wundersames Licht<br />

nur mit dem Herzen sieht.<br />

Alfons Pillach (*1950)


Seite 2<br />

<strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großschirma</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Erscheinungstag<br />

12. Dezember 2013<br />

Öffentliche <strong>Stadt</strong>ratssitzungen<br />

Die nächste öffentliche <strong>Stadt</strong>ratssitzung findet am<br />

Montag, dem 10. März 2014, um 19:00 Uhr<br />

im Bürgerhaus Hohentanne, Lindenstraße 6 statt.<br />

Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungstafel<br />

an der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong>, Hauptstraße 156, 09603<br />

<strong>Großschirma</strong>.<br />

Gleiche Bekanntmachungen zur Tagesordnung erfolgen auch in den<br />

Schaukästen der <strong>Stadt</strong>teile.<br />

Der angegebenen Termine verstehen sich vorbehaltlich erforderlicher Änderungen,<br />

die sich aus aktuellen Anlässen ergeben können.<br />

Bürgermeistersprechstunden<br />

Bei Bedarf können nach vorheriger Absprache Direkttermine in allen <strong>Stadt</strong>teilen<br />

und vor Ort vereinbart werden.<br />

Ansonsten findet die Sprechstunde jeweils<br />

dienstags von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> statt.<br />

Am Dienstag, dem 07. Januar 2014<br />

von 15:30 Uhr – 16:45 Uhr im historischen Rathaus Siebenlehn.<br />

Bekanntmachung<br />

Der Bürgermeister informiert,<br />

dass die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> am 23. und 30. Dezember 2013<br />

geschlossen bleibt.<br />

Freitag, den 27.12.2013, geöffnet von 9:00 – 11:30 Uhr.<br />

Mitteilung der <strong>Stadt</strong>kasse zum<br />

Zahlungsverkehr<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> stellt zum 01. Februar 2014 den gesamten<br />

unbaren Zahlungsverkehr auf das SEPA Lastschrift- und Überweisungsverfahren<br />

um.<br />

Neben der Umstellung des Lastschriftverfahrens, über die betroffene Zahlungspflichtige<br />

bereits informiert wurden, benötigen wir ab diesem Zeitpunkt<br />

auch für Zahlungsempfänger an Stelle der alten Kontonummer<br />

und Bankleitzahl IBAN und BIC.<br />

Für Überweisungen an die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> nutzen Sie bitte folgende<br />

Bankverbindung:<br />

BIC: BYLADEM1001 IBAN: DE57 1203 0000 0001 4089 05<br />

Roswitha Jänich, Kassenverwalterin<br />

Beschlüsse der öffentlichen<br />

<strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

45/2013 vom 25.11.2013 im Bürgersaal <strong>Großschirma</strong><br />

BESCHLUSS 334/2013<br />

Benutzungs- und Entgeltordnung der Bibliotheken der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung<br />

der Bibliotheken der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> für die Bibliotheken<br />

in <strong>Großschirma</strong> und Obergruna.<br />

BESCHLUSS 335/2013<br />

Neufassung Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt die als Anlage beigefügte<br />

Neufassung der Hauptsatzung.<br />

BESCHLUSS 336/2013<br />

Neufassung der Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von<br />

Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen 2014<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> stimmt der als Anlage beiliegenden<br />

Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen<br />

Sonntagen 2014 zu.<br />

BESCHLUSS 337/2013<br />

1. Änderungssatzung zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> vom 18.10.2005<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung<br />

zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> in der Fassung vom 18.10.2013.<br />

BESCHLUSS 338/2013<br />

1. Änderung zur Betriebskostenrahmenvereinbarung über die Aufbringung<br />

der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung gemäß §17<br />

(2) SächsKitaG zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> und dem DRK-Kreisverband<br />

Freiberg e. V.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung zur Betriebskostenrahmenvereinbarung<br />

über die Aufbringung der Betriebskosten der<br />

Kindertageseinrichtung gemäß §17 (2) SächsKitaG zwischen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Großschirma</strong> und dem DRK-Kreisverband Freiberg e. V.<br />

BESCHLUSS 339/2013<br />

Verkauf des Fl. 885 der Gemarkung Siebenlehn<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt den Verkauf des Flurstücks<br />

885 der Gemarkung Siebenlehn an die Erbengemeinschaft Gerlinde Stecher/Birgit<br />

Müller geb. Stecher/Uwe Stecher.<br />

BESCHLUSS 340/2013<br />

Verkauf der Fl. 1290/24 und 1290/12 der Gemarkung <strong>Großschirma</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt den Verkauf der Flurstücks<br />

1290/24 und 1290/12 der Gemarkung <strong>Großschirma</strong> an Herrn Marcus Bleiber<br />

und Frau Caroline Herzog, wohnhaft Terrassengasse 14 in 09599 Freiberg.<br />

Im Notarvertrag ist eine Mehrerlösklausel von 15 Jahren zu verankern.<br />

Auf Grund § 39 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO ist die <strong>Stadt</strong>rätin<br />

Frau Bleiber von der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit<br />

auszuschließen.<br />

BESCHLUSS 341/2013<br />

Verkauf einer Teilfläche des Fl. 1084/50 der Gemarkung Siebenlehn<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> beschließt den Verkauf einer Teilfläche<br />

des Fl.-St. 1084/50 der Gemarkung Siebenlehn in einer Größe von ca.<br />

2.000 m² an Frau Uta Bogedain und Herrn Klaus-Peter Fejfar, Hauptstraße<br />

33 in 01683 Nossen.<br />

Im Notarvertrag ist eine Mehrerlösklausel von 15 Jahren zu verankern.<br />

Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Landkreis Mittelsachsen<br />

Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 (Sächs-<br />

GVBl. S. 55, ber. S. 159) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />

28. März 2013 (Sächs GVBl. S. 158) erlässt der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder am 25.11.2013 mit Beschluss<br />

Nr. 335/2013 die folgende Hauptsatzung:<br />

Abschnitt I Organe der Gemeinde<br />

§ 1 Organe der Gemeinde<br />

(1) Organe der Gemeinde sind der <strong>Stadt</strong>rat und der Bürgermeister.<br />

(2) Zur <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> gehören neben <strong>Großschirma</strong> 8 <strong>Stadt</strong>teile: Großvoigtsberg,<br />

Hohentanne, Kleinvoigtsberg, Obergruna, Reichenbach, Rothenfurth,<br />

Seifersdorf, Siebenlehn.


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Abschnitt II <strong>Stadt</strong>rat<br />

§ 2 Rechtsstellung und Aufgaben<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der <strong>Stadt</strong>.<br />

Er führt die Bezeichnung <strong>Stadt</strong>rat. Der <strong>Stadt</strong>rat legt die Grundsätze für die<br />

Verwaltung der <strong>Stadt</strong> fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der<br />

<strong>Stadt</strong>, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm<br />

der <strong>Stadt</strong>rat bestimmte Aufgaben überträgt. Der <strong>Stadt</strong>rat überwacht die<br />

Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.<br />

§ 3 Zusammensetzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat besteht aus den <strong>Stadt</strong>räten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden.<br />

Abschnitt III Ausschüsse des <strong>Stadt</strong>rates<br />

§ 4 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben<br />

(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:<br />

1. der Verwaltungsausschuss,<br />

2. der Technische Ausschuss.<br />

(2) Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden<br />

und 9 weiteren Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates; der Technische Ausschuss<br />

besteht ebenfalls aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und<br />

9 weiteren Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates. Der <strong>Stadt</strong>rat bestellt die Mitglieder<br />

und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner<br />

Mitte.<br />

(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 5 und 6 bezeichneten<br />

Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.<br />

Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse<br />

zuständig für:<br />

1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit der<br />

Betrag im Einzelfall mehr als 10.000 EUR, aber nicht mehr als 50.000<br />

EUR beträgt.<br />

2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />

und Auszahlungen von mehr als 5.000 EUR, aber nicht<br />

mehr als 10.000 EUR im Einzelfall.<br />

Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen<br />

wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs<br />

in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht<br />

zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich<br />

die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.<br />

(4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die <strong>Stadt</strong> von besonderer Bedeutung<br />

ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit<br />

dem <strong>Stadt</strong>rat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der <strong>Stadt</strong>rat<br />

eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende<br />

Ausschuss.<br />

(5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem <strong>Stadt</strong>rat nach § 41 Abs. 2<br />

SächsGemO vorbehalten sind, sollen den beschließenden Ausschüssen<br />

innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen<br />

werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag<br />

des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates den zuständigen<br />

beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen<br />

werden.<br />

§ 5 Aufgaben des Verwaltungsausschusses<br />

(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende<br />

Aufgabengebiete:<br />

1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten<br />

2. Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenangelegenheiten<br />

3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz<br />

4. Sozialangelegenheiten<br />

5. Gesundheitsangelegenheiten<br />

6. Marktangelegenheiten<br />

7. Verwaltung der kommunalen Liegenschaften einschließlich der Waldbewirtschaftung,<br />

Jagd, Fischerei und Weide.<br />

(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der<br />

Verwaltungsausschuss über,<br />

1. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des einfachen<br />

Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe<br />

A 8 und von Angestellten der Entgeltgruppen 6 – 8 TVöD,<br />

soweit es sich nicht um Aushilfsangestellte handelt.<br />

Seite 3<br />

2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen<br />

von mehr als 500 EUR, aber nicht mehr als 2.500 EUR im Einzelfall.<br />

3. die Stundung von Forderungen von mehr als 6 Monaten bis zu 18 Monaten<br />

und einem Betrag über 5.000 EUR bis zu unbeschränkter Höhe; die<br />

Stundung von Forderungen mehr als 18 Monate für Beträge über 5.000<br />

EUR bis höchstens 50.000 EUR.<br />

4. den Verzicht auf Ansprüche der <strong>Stadt</strong> oder die Niederschlagung solcher<br />

Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von<br />

Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert<br />

oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall mehr<br />

als 1.000 EUR, aber nicht mehr als 5.000 EUR beträgt.<br />

5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von<br />

Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert<br />

mehr als 500 EUR, aber nicht mehr als 2.500 EUR im Einzelfall beträgt.<br />

6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen<br />

bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 5.000<br />

EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall.<br />

7. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 1.000 EUR,<br />

aber nicht mehr als 5.000 EUR im Einzelfall.<br />

8. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 6 Abs. 1 der Technische<br />

Ausschuss zuständig ist.<br />

§ 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses<br />

(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:<br />

1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung).<br />

2. Versorgung und Entsorgung.<br />

3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof,<br />

Fuhrpark.<br />

4. Verkehrswesen.<br />

5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz.<br />

6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten.<br />

7. technische Verwaltung kommunaler Gebäude und Wohnungsangelegenheiten.<br />

8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen.<br />

9. Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.<br />

(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische<br />

Ausschuss über,<br />

1. die Erklärung des Einvernehmens der <strong>Stadt</strong> bei der Entscheidung über<br />

a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,<br />

b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von<br />

den Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />

c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes,<br />

d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

<strong>Stadt</strong>teile,<br />

e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit<br />

für die städtebauliche Entwicklung nicht von grundsätzlicher<br />

Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist,<br />

f) Teilungsgenehmigungen.<br />

2. die Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> zu Bauanträgen,<br />

3. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens (Baubeschluss)<br />

und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe<br />

der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss)<br />

sowie die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss)<br />

bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten<br />

von nicht mehr als 50.000 EUR im Einzelfall,<br />

4. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und von Teilungsgenehmigungen,<br />

5. Die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für<br />

Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches<br />

(Städtebauordnung).<br />

§ 7 Beratende Ausschüsse und deren Aufgaben<br />

(1) Es wird folgender beratender Ausschuss gebildet:<br />

„ Kultur-Jugend-Sport “<br />

Dieser beratende Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden<br />

und 4 weiteren Mitgliedern.<br />

(2) Aufgabe des Kultur-Jugend-Sport-Ausschusses ist es, Maßnahmen<br />

der <strong>Stadt</strong> auf den Gebieten der Kultur, der Jugend und des Sportwesens<br />

anzuregen, an ihrer Durchführung mitzuwirken sowie die Tätigkeit der<br />

das Kultur-, Jugend- und Sportwesen gestaltenden Kräfte zu fördern.


Seite 4<br />

Abschnitt IV Bürgermeister<br />

§ 8 Rechtsstellung des Bürgermeisters<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates und Leiter der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung. Er vertritt die <strong>Stadt</strong>.<br />

(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine<br />

Amtszeit beträgt 7 Jahre.<br />

§ 9 Aufgaben des Bürgermeisters<br />

(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben<br />

und den ordnungsgemäßen Gang der <strong>Stadt</strong>verwaltung verantwortlich<br />

und regelt die innere Organisation der <strong>Stadt</strong>verwaltung. Er erledigt in<br />

eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die<br />

ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom <strong>Stadt</strong>rat übertragenen Aufgaben.<br />

(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />

dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden<br />

Verwaltung handelt:<br />

1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum<br />

Betrag von 10.000 EUR im Einzelfall.<br />

2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen und Auszahlungen und zur Verwendung von Deckungsreserven<br />

bis zu 5.000 EUR im Einzelfall.<br />

3. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Angestellten<br />

der Entgeltgruppen 1 – 5 TVöD, Aushilfsangestellten, Arbeitern, Beamtenanwärtern,<br />

Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden<br />

Personen.<br />

4. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen<br />

sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen vom<br />

<strong>Stadt</strong>rat erlassenen Richtlinien.<br />

5. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen<br />

Zuschüssen bis zu 500 EUR im Einzelfall.<br />

6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 6 Monaten in<br />

unbeschränkter Höhe; die Stundung von Forderungen über 6 Monate bis<br />

18 Monate bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR.<br />

7. den Verzicht auf Ansprüche der <strong>Stadt</strong> und die Niederschlagung<br />

solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss<br />

von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der<br />

Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong> im Einzelfall<br />

nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.<br />

8. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und<br />

Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten im Wert<br />

bis zu 500 EUR im Einzelfall.<br />

9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem<br />

Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 5.000<br />

EUR im Einzelfall.<br />

10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 1.000 EUR<br />

im Einzelfall.<br />

11. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften<br />

und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der<br />

ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall<br />

den Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigen.<br />

§ 10 Stellvertretung des Bürgermeisters<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat bestellt aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters.<br />

Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.<br />

§ 11 Gleichstellungsbeauftragte<br />

(1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum/zur Gleichstellungsbeauftragten.<br />

(2) Aufgabe des/der Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung<br />

von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken.<br />

Dazu gehört insbesondere die Einbringung frauenspezifischer<br />

Belange in die Arbeit von <strong>Stadt</strong>räten und der <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie die<br />

Mitwirkung an Maßnahmen der <strong>Stadt</strong>verwaltung, die die Gleichstellung<br />

von Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der<br />

beruflichen Lage von Frauen berühren.<br />

(3) Der/die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner/<br />

ihrer Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates sowie<br />

der für seinen/ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender<br />

Stimme teilnehmen. Der Bürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragen/die<br />

Gleichstellungsbeauftragte über geplante Maßnahmen<br />

gemäß Abs. 2 rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.<br />

Abschnitt V Ortschaftsverfassung<br />

§ 12 Ortschaftsverfassung<br />

(1) In folgendem <strong>Stadt</strong>teil wird die Ortschaftsverfassung eingeführt:<br />

Siebenlehn<br />

Ortschaftsgrenze ist die jeweilige Gemarkungsgrenze.<br />

(2) Für die vorgenannte Ortschaft wird ein Ortschaftsrat gebildet<br />

und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher vom Ortschaftsrat gewählt. Die<br />

Zahl der Mitglieder im Ortschaftsrat wird wie folgt festgelegt:<br />

Ortschaftsrat Siebenlehn 4 Personen<br />

Abschnitt VI Schlussbestimmungen<br />

§ 13 In-Kraft-Treten<br />

Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum<br />

selben Zeitpunkt treten die bisherige Hauptsatzung vom 04.11.2003 sowie<br />

die Satzungen zur Änderung der Hauptsatzung vom 16.3.2004, 30.1.2007<br />

und 30.3.2010 außer Kraft.<br />

<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann<br />

auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

Benutzungs- und Entgeltordnung der<br />

Bibliotheken der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> erlässt für die Benutzung der städtischen Bibliotheken<br />

in den <strong>Stadt</strong>teilen <strong>Großschirma</strong> und Obergruna folgende Benutzungsund<br />

Entgeltordnung.<br />

1. Allgemeines<br />

a) Die Bibliotheken <strong>Großschirma</strong> (Hauptstraße 83 A) und Obergruna (Dorfstraße<br />

51) sind öffentliche Kultureinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> und<br />

dienen dem allgemeinen Bildungsinteresse. Sie haben die Aufgabe der Medien-<br />

und Informationsbeschaffung sowie deren Vermittlung. Insbesondere<br />

junge Leser sollen an Literatur herangeführt werden. Die Bibliotheken<br />

unterstützen den Zugang zur Bildung für alle Bevölkerungsschichten.<br />

Voraussetzung für die Benutzung der Bibliotheken ist die Anerkennung der<br />

Benutzungsbedingungen gemäß dieser Benutzungs- und Entgeltordnung<br />

durch die Benutzerinnen und Benutzer. Sie erfolgt durch die Inanspruchnahme<br />

der Bibliothek.


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

b) Für die Benutzung der Bibliotheken wird jeweils ein Benutzungsentgelt<br />

entsprechend dem aktuellen Entgelttarif (Anlage) erhoben. Dieses Entgelt<br />

berechtigt zur Benutzung der jeweiligen Bibliothek für den gezahlten Zeitraum.<br />

Die Jahresentgelte gelten für das Kalenderjahr. Eine Rückerstattung<br />

der Benutzungsentgelte ist nicht möglich. Das Entgelt ist als Gesamtsumme<br />

fällig.<br />

2. Anmeldung<br />

a) Der Benutzer meldet sich unter Vorlage seines Personalausweises oder<br />

Passes an. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer gültigen<br />

deutschen Wohnadresse durch eine Meldebescheinigung oder andere<br />

behördliche Dokumente. Er teilt die auf dem Anmeldeformular geforderten<br />

personenbezogenen Daten mit und bestätigt mit seiner Unterschrift,<br />

dass er die Benutzungs- und Entgeltordnung anerkennt und mit der Verarbeitung<br />

der Angaben zu seiner Person einverstanden ist.<br />

b) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bedarf<br />

die Anmeldung der Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.<br />

3. Formen der Benutzung<br />

Die Benutzung der Bibliotheksbestände kann in der Bibliothek oder durch<br />

Ausleihe außer Haus erfolgen. Die Bibliothek bestimmt die Modalitäten<br />

und ist berechtigt, Ausleihbeschränkungen zu erlassen.<br />

4. Leihfristen<br />

a) Bei der Ausleihe von Medien außer Haus, beträgt die Ausleihfrist im Regelfall<br />

4 Wochen. Die entliehenen Medien sind der Bibliothek unaufgefordert<br />

und fristgerecht zurückzugeben.<br />

b) Liegt für entliehene Medien keine Vorbestellung vor, kann auf Antrag<br />

des Benutzers die Ausleihfrist maximal zweimal verlängert werden.<br />

c) Die Bibliothek ist berechtigt einen Antrag auf Terminverlängerung abzulehnen<br />

und kann die Vorlage der ausgeliehenen Medien verlangen.<br />

d) Bei Überschreitung der Ausleihfrist um mehr als 14 Tage ist ein Versäumnisentgelt<br />

gemäß Entgelttarif zu zahlen.<br />

e) Die Bibliothek kann die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien<br />

von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender<br />

Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.<br />

5. Kopien aus Medien<br />

Benutzer können sich unter eigenverantwortlicher Beachtung der urheber-,<br />

persönlichkeits- und lizenzrechtlichen Bestimmungen Kopien aus Medien<br />

für den eigenen Gebrauch herstellen. Sie haften bei Verletzung der gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

6. Pflichten der Benutzer<br />

a) Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der<br />

Wohnanschrift unverzüglich mitzuteilen.<br />

b) Der Benutzer ist verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Bibliothek<br />

sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigung und Verlust zu schützen.<br />

Eine Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist untersagt.<br />

c) Der Benutzer ist verpflichtet den Zustand und die Vollständigkeit der<br />

ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene offensichtliche<br />

Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in<br />

einwandfreiem Zustand ausgehändigt.<br />

d) Verlust und Beschädigung der entliehenen Medien sind der Bibliothek<br />

unverzüglich anzuzeigen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben<br />

werden.<br />

e) Für den Verlust und die Beschädigung von Bibliotheksgut während der<br />

Benutzung hat der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter Ersatz zu leisten.<br />

f) Bei der Berechnung des durch die Verletzung der Benutzerplichten eingetretenen<br />

Schadens werden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert<br />

des betreffenden Mediums zugrunde gelegt. Es steht im<br />

Ermessen der Bibliothek, Wertersatz in Geld zu verlangen oder ein Ersatzexemplar<br />

bzw. eine Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen<br />

zu lassen.<br />

7. Haftung<br />

a) Für Schäden die durch entliehene Medien an Geräten Dateien und Datenträgern<br />

der Benutzer entstehen, übernehmen die Bibliotheken <strong>Großschirma</strong><br />

und Obergruna keine Haftung.<br />

b) Für Geld und Wertsachen der Benutzer und Besucher wird in den Räumen<br />

der Bibliothek keine Haftung übernommen.<br />

c) Die Bibliothek übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Verfügbarkeit<br />

und Qualität der bereitgestellten Medien.<br />

Seite 5<br />

8. Ausschluss von der Benutzung<br />

Bei Verstoß gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung haben die Mitarbeiter<br />

der Bibliotheken das Recht, den Benutzer zeitweise oder dauernd<br />

von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.<br />

9. Schlussbestimmungen<br />

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt ab 1. Januar 2014 in Kraft.<br />

<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

Anlage<br />

Entgelttarif der Bibliotheken der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Für die Nutzung der städtischen Bibliotheken in den Ortsteilen <strong>Großschirma</strong><br />

und Obergruna gelten ab 01.01.2014 folgende Benutzungsentgelte:<br />

Bibliothek <strong>Großschirma</strong> Bibliothek Obergruna<br />

Jahresentgelte:<br />

Kinder bis 7 Jahre 0,50 € 0,50 €<br />

Kinder 8 bis 18 Jahre 1,00 € 1,00 €<br />

Erwachsene 4,00 € 3,00 €<br />

Einmalentgelt:<br />

einmalige Ausleihe 1,50 € 1,50 €<br />

Versäumnisentgelt 0,50 € 0,50 €<br />

Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

zur Öffnung von Verkaufsstellen an<br />

verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2014<br />

Auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55,<br />

159), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18.10.2012 (Sächs-<br />

GVBl. S. 562, 563) und des § 8 Abs. 1 und 2 sowie des § 11 des Gesetzes<br />

über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz<br />

– SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 27.01.2012 (SächsGVBl. S. 130, 146) beschließt<br />

der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> am 25.11.2013 mit Beschluss<br />

Nr. 336/2013 die Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen<br />

an verkaufsoffenen Sonntagen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Verordnung gilt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> mit allen <strong>Stadt</strong>teilen.<br />

§ 2 Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass<br />

und aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse<br />

(1) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird im gesamten<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet gestattet für:<br />

a) die <strong>Großschirma</strong>er – Otto-Altenkirch-Tage<br />

am 26.01.2014<br />

b) die <strong>Großschirma</strong>er – Amalie-Dietrich-Tage<br />

am 23.02.2014<br />

c) die <strong>Großschirma</strong>er Gewerbeschau<br />

am 23.03.2014<br />

d) die <strong>Großschirma</strong>er – Siebenlehner Wasserturmtage<br />

am 28.12.2014<br />

(2) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem regionalen Anlass<br />

wird gestattet für:<br />

a) das Oktoberfest Siebenlehn – Veranstalter Wasserturmverein e. V.<br />

im „Mahler-Gebiet“ <strong>Stadt</strong>teil Siebenlehn, An der Autobahn<br />

am 19.10.2014<br />

(3) Die Verkaufsstellen dürfen an den genannten Sonntagen<br />

von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.


Seite 6<br />

§ 3 Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Inhaber<br />

einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche<br />

Person entgegen den Bestimmungen des § 2 dieser Verordnung Verkaufsstellen<br />

öffnet.<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer<br />

Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.<br />

§ 4 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten<br />

Die Verordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten am 31.12.2013 außer Kraft<br />

- Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen an<br />

verkaufsoffenen Sonntagen vom 16.07.2012<br />

- Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur 1. Änderung der Verordnung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen<br />

Sonntagen vom 14.12.2012<br />

- Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur 2. Änderung der Verordnung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen<br />

Sonntagen vom 01.01.2013<br />

<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt machung als von Anfang an gültig<br />

zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />

<strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 und 4 geltend gemacht worden, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

1. Änderungssatzung<br />

zur Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

vom 18.10.2005<br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />

GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S<br />

55, ber. S 159) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. Oktober<br />

2012 (SächsGVBl. S. 562,563), der §§ 18, 21 des Straßengesetzes für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), rechtsbereinigt<br />

mit Stand 1. März 2012 und dem § 8 Bundes fernstraßengesetzes<br />

(FStrG) in der Fassung der Bekannt machung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S.<br />

1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 06. Juni 2013 (BG-<br />

Bl. I S. 1391) erlässt der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Groß schirma mit Zustimmung<br />

der für die Ortsdurchfahrt(en) zuständigen oberen beson deren Straßenaufsichtsbehörde<br />

vom 30.10.2013 in seiner Sitzung am 25.11.2013 mit Beschluss<br />

Nr. 337/2013 folgende Änderungssatzung:<br />

§ 1 Änderungsbestimmungen<br />

Der § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder<br />

Ausnahmege nehmigungen sind zeitgleich bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde<br />

zu stellen.<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Großschirma</strong>, 26.11.2013<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

Geändert wird die Anlage 1 zur Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen<br />

und Gebühren für die Sondernutzung an Gemeindestraßen<br />

und Orts durchfahrten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> (Sondernutzungsund<br />

Sonder nutzungs gebührensatzung)<br />

Gebührenverzeichnis<br />

die lfd. Nummern 18, 21 werden gestrichen;<br />

die lfd. Nummer 19 wird wie folgt geändert:<br />

Aufgrabungen der öffentlichen Straße (außer vorübergehender Aufgrabungen<br />

für die öffentliche Ver- und Entsorgung) = 0,35 € /qm/Tag<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

Offenlegung der Ergebnisse<br />

von Grenzbestimmungen und<br />

Abmarkungen gemäß § 17 der<br />

Durchführungsverordnung zum<br />

Sächsischen Vermessungsgesetz<br />

An den Flurstücken 842a, 843, 845, 858/3, 862, 868, 876, 883, 888, 898/1,<br />

917, 923, 946, 950, 968, 1016, 1017/1, 1017/2, 1030/1, 1030/2, 1030/3,<br />

1030/4, 1067/6, 1071 der Gemarkung <strong>Großschirma</strong> sowie an den Flurstücken<br />

587, 598, 609, 611, 639, 686, 695, 696, 697, 702, 703, 704, 705 der Gemarkung<br />

Großvoigstberg wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung<br />

bestimmt und abgemarkt. Anlass der Grenzbestimmung ist<br />

eine durch das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche<br />

Entwicklung, beauftragte Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung<br />

in den Gemarkungen <strong>Großschirma</strong> und Großvoigtsberg. Rechtsgrundlage<br />

für die Amtshandlungen ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetzes<br />

(SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), rechtsbereinigt<br />

mit Stand vom 14. Juli 2013 durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />

19. Juni 2013 (SächsGVBl. Nr. 9/2013, S. 482), in Verbindung mit der Verordnung<br />

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung<br />

des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung<br />

zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVerm-<br />

KatGDVO) von 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271). Die Frist der Offenlegung<br />

beträgt einen Monat. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen<br />

gelten sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt<br />

gegeben. Die Ergebnisse liegen in der Zeit vom 11. Dezember 2013 bis einschließlich<br />

11. Januar 2013 (Ende der Offenlegungsfrist) Montag bis Freitag<br />

von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00<br />

Uhr bis 17:00 Uhr in meinen Geschäftsräumen in Döbeln, Bahnhofstraße 41<br />

zur Einsichtnahme bereit. Aus Gründen der Terminkoordinierung ist eine<br />

vorherige Terminabsprache ausdrücklich erwünscht. Für eventuelle Rückfragen<br />

stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03431 / 617 938 zur Verfügung.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Die Grenzwiederherstellung, die Vorweisung, das Wegfallen und Entfernen<br />

von Grenzmarken, die Abmarkung von Grenzpunkten sowie deren Absehung<br />

sind Verwaltungsakte, gegen den der Widerspruch zulässig ist. Gegen<br />

die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung<br />

können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines<br />

Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Büro,<br />

Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln einzulegen. Die Frist wird auch dann


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Monatsfrist beim Staatsbetrieb<br />

Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3,<br />

01099 Dresden, eingeht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung die Widerspruchsfrist<br />

nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser<br />

Frist eingegangen ist.<br />

Döbeln, den 02. Dezember 2013<br />

gez. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Petschinka<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Landkreis Mittelsachsen – Landratsamt<br />

Obere Flurbereinigungsbehörde<br />

Flurbereinigungsverfahren Hirschfeld<br />

Gemeinde: Reinsberg – Gemarkung: Hirschfeld<br />

Aktenzeichen: 22.4-51120101-40/1.25<br />

Flurbereinigungsbeschluss<br />

Anlage: 1 Gebietsübersichtskarte M 1 : 6.000<br />

I. Entscheidender Teil<br />

1. Anordnung der Flurbereinigung<br />

In der Gemeinde Reinsberg wird aufgrund der §§ 1, 4 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes<br />

(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.<br />

März 1976 (BGBl. I S. 546) in seiner gegenwärtig gültigen Fassung i.V.m. § 1<br />

Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur<br />

Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />

(AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in seiner<br />

gegenwärtig gültigen Fassung die<br />

Flurbereinigung Hirschfeld<br />

angeordnet.<br />

Diese Anordnung gilt für das unter nachfolgender Ziffer 2 festgestellte Flurbereinigungsgebiet.<br />

2. Flurbereinigungsgebiet<br />

Zum Flurbereinigungsgebiet gehören folgende Flurstücke der Gemarkung<br />

Hirschfeld:<br />

336/16, 336/19, 336/21, 340/1, 341/2, 341/4, 341/7, 341/8, 341/10, 342/3,<br />

342/4, 346/1, 346/2, 351/1, 351/2, 352, 353, 355, 358, 360, 361, 362, 364,<br />

365, 365b, 365c, 365d, 365e, 365f, 365g, 366, 367, 369, 373, 377, 379, 381a,<br />

381b, 391/1, 391/2, 391/3, 391/4, 391a, 391c, 391d, 391e, 391f, 391g, 391h,<br />

391i, 391k, 398/1, 398/2, 416, 511a, 511b, 511c, 511d, 511e, 511f, 511g,<br />

511h, 511i, 511k, 514, 519, 522, 527/2, 575, 576 und 577.<br />

Das Flurbereinigungsgebiet ist auf der vom Landratsamt Mittelsachsen,<br />

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung (obere Flurbereinigungsbehörde)<br />

gefertigten Karte zum Anordnungsbeschluss im Maßstab 1:6000, die<br />

als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung<br />

dargestellt.<br />

Die Karte gehört nicht zum entscheiden den Teil dieses Beschlusses. Sie<br />

dient der Information über die Lage des gesamten Flurbereinigungsgebietes.<br />

Das festgestellte Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 144 ha.<br />

3. Teilnehmer<br />

Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke<br />

sowie die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten<br />

(§ 10 Nr. 1 FlurbG) und die Eigentümer von selbständigem Eigentum<br />

an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen,<br />

sind Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren.<br />

Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft<br />

entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG), die den Namen<br />

Teilnehmergemeinschaft Hirschfeld<br />

führt und ihren Sitz in der Gemeinde Reinsberg hat. Sie untersteht der Aufsicht<br />

des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung.<br />

II. Begründung<br />

Der begründende Teil des Flurbereinigungsbeschlusses wird gemäß Punkt<br />

1. der Hinweise zu diesem Flurbereinigungsbeschluss (III.) zur Einsichtnahme<br />

ausgelegt.<br />

Seite 7<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats<br />

nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt<br />

mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

einzulegen.<br />

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem<br />

Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen<br />

Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit<br />

einem Pseudonym, das die Identifizierung des Sig-naturschlüsselinhabers<br />

nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.<br />

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-<br />

Mail-Adresse<br />

egov@landkreis-mittelsachsen.de.<br />

III. Hinweise zum Flurbereinigungsbeschluss<br />

1. Öffentliche Bekanntmachung<br />

Eine Ausfertigung des entscheidenden Teils dieses Flurbereinigungsbeschlusses<br />

einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und der Hinweise zum<br />

Flurbereinigungsbeschluss wird in der Gemeinde Reinsberg sowie in den<br />

Städten Nossen und <strong>Großschirma</strong> öffentlich bekannt gemacht (§ 6 Abs. 2,<br />

§ 110 FlurbG).<br />

Eine Ausfertigung dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit seiner Begründung,<br />

der Rechtsbehelfsbelehrung und den Hinweisen zum Flurbereinigungsbeschluss<br />

sowie die Gebietsübersichtskarte liegen zwei Wochen<br />

lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Verwaltungen<br />

der Gemeinde Reinsberg sowie der Städte Nossen und <strong>Großschirma</strong><br />

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten<br />

aus (§ 6 Abs. 3, § 115 Abs. 1 FlurbG).<br />

2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung<br />

am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG<br />

innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses<br />

Flurbereinigungsbeschlusses beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat<br />

Integrierte Ländliche Entwicklung, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg<br />

als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit<br />

dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.<br />

Auf Verlangen des Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche<br />

Entwicklung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom<br />

Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung zu<br />

setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der<br />

Anmeldende nicht mehr beteiligt.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder<br />

nachgewiesen, so kann das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte<br />

Ländliche Entwicklung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen<br />

gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch<br />

ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen<br />

Fristenablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte,<br />

dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes<br />

zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).<br />

3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung<br />

Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet<br />

erhebt das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte<br />

Ländliche Entwicklung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden,<br />

wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen<br />

und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der<br />

Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden öffentlichen Urkunden<br />

wie Erbschein, Erbvertrag, öffentliches Testament, Zuschlagsbeschluss etc.<br />

vorzulegen.<br />

Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung<br />

des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen<br />

vorgesehen.<br />

4. Zeitweilige Eigentumsbeschränkungen<br />

Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Flurbereinigungsbeschlusses<br />

bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende<br />

Eigentumsbeschränkungen:


Seite 8<br />

a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />

(nachfolgend auch Landratsamt Mittelsachsen,<br />

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung) nur Änderungen vorgenommen<br />

werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören<br />

(§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).<br />

b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen<br />

dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet,<br />

hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs.<br />

1 Nr. 2 FlurbG).<br />

Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen<br />

oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im<br />

Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt<br />

Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung kann den früheren<br />

Zustand auf Kosten der betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen,<br />

wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).<br />

c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />

dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange,<br />

insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt<br />

werden, mit Zustimmung des Landratsamt Mittelsachsen,<br />

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung beseitigt werden (§ 34 Abs. 1<br />

Nr. 3 FlurbG).<br />

Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Mittelsachsen,<br />

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung, Ersatzpflanzungen auf Kosten<br />

des Veranlassers oder der betreffenden Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3<br />

FlurbG).<br />

d) Von der öffentlichen Bekanntgabe dieses Flurbereinigungsbeschlusses<br />

bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge von Waldgrundstücken,<br />

die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />

übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Mittelsachsen,<br />

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung; die Zustimmung darf nur im<br />

Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5<br />

FlurbG).<br />

Das gleiche Verfahren gilt für die Erstaufforstung von Flächen, die aus<br />

der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind oder ausscheiden<br />

sollen.<br />

Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Mittelsachsen,<br />

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung vorgenommen worden,<br />

so kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte<br />

oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde<br />

wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6<br />

FlurbG).<br />

Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 4, Buchstaben b), c) und d) dieses<br />

Flurbereinigungsbeschlusses sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154<br />

FlurbG und können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).<br />

5. Betretungsrecht<br />

Mitarbeiter sowie Beauftragte des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat<br />

Integrierte Ländliche Entwicklung sowie Beauftragte der Teilnehmergemeinschaft<br />

Hirschfeld und des Verbandes für Ländliche Neuordnung Sachsen<br />

sind nach § 35 FlurbG in Verbindung mit § 8 AGFlurbG berechtigt, zur<br />

Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu<br />

betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.<br />

Döbeln, den 25.11.2013<br />

gez. Dr. Albrecht Forkmann DS<br />

Referatsleiter<br />

Abwasserzweckverband Muldental<br />

Sitz & Büro: 09633 Halsbrücke, Bahnhofstraße 2<br />

Telefon 03731/203009-0 · Fax 03731/203009-20<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Die Geschäftsleitung des Abwasserzweckverbandes „Muldental“ informiert,<br />

dass das Büro der Geschäftsstelle in der Bahnhofstraße 2 in Halsbrücke<br />

über den Jahreswechsel 2013/2014<br />

an folgenden Tagen geschlossen ist: 23.12.2013 – 01.01.2014<br />

Bei auftretenden Havariefällen wenden Sie sich bitte an den Wasserzweckverband<br />

Freiberg, Tel. 03731/7840.<br />

Christian Rüdiger, Geschäftsleiter<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Polizeirapport<br />

Glück Auf ihr Leit!<br />

Ihr Leitle, freit eich alle, guckt naus, wie‘s draußen Greipele schneit!<br />

De Weihnachtszeit is kumme, vergasst alln Zank un Streit!<br />

Das Projekt Polizei Sachsen 2020, der Sächsischen Polizei und des Sächsischen<br />

Staatsministeriums des Innern nimmt immer genauere Konturen<br />

an. Was im ländlichen Raum mit dem Pilotprojekt Reinsberg im Dezember<br />

2008 begann und ein fester Bestandteil der Polizeistruktur der damaligen<br />

Polizeidirektion Chemnitz/Erzgebirge wurde, erfuhr im März dieses Jahres<br />

mit der Erweiterung der Zuständigkeit der Polizeidienststelle Reinsberg auf<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> mit all seinen <strong>Stadt</strong>teilen eine Aufwertung. Wir haben<br />

in der zurückliegenden Zeit mit unserem gemeinsamen Arrangement<br />

gezeigt, dass dieses System des Bürgerpolizisten im ländlichen Raum zukunftsorientiert<br />

und notwendig ist.<br />

Werte Bürgerinnen und Bürger der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong> mit all seinen <strong>Stadt</strong>teilen!<br />

Ich möchte mich auf diesem Wege persönlich, aber auch im Namen<br />

meiner Familie, bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und Ihre<br />

tatkräftige Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Bewältigung der<br />

Aufgaben im Sinne einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit bedanken.<br />

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Gästen besinnliche Weihnachtsfeiertage<br />

und alles Gute fürs Jahr 2014 und darüber hinaus.<br />

Mit einem herzlichen Glück Auf,<br />

Ihr Bürgerpolizist Klaus-Dieter Erber<br />

Der Bürgerpolizist informiert<br />

und bittet um Mithilfe und Hinweise!<br />

<strong>Großschirma</strong> – Diebstahl von PKW<br />

Unbekannte Täter entwendeten in der Zeit vom 17.11.2013, 17:30 Uhr bis<br />

18.11.2013, 06:00 Uhr einen in der Siedlung gesichert abgestellten PKW<br />

Audi A6 – Farbe Blau. Der PKW hat in der Grundausstattung Navi -und Multimediageräte.<br />

Des weiteren befanden sich zwei Kindersitze und private<br />

Gegenstände im PKW.<br />

<strong>Großschirma</strong>, ST Siebenlehn – besonders schwerer Diebstahl aus Getränkemarkt<br />

In der Zeit vom 21.11.2013, 19:15 Uhr bis 22.11.2013, 07:05 Uhr hebelten<br />

unbekannte Täter am Getränkemarkt Weststraße die Gittertür und dahinter<br />

liegende massive Stahlblechtür auf und entwendeten aus dem Lager eine<br />

Kiste mit Zigaretten. Es entstand an den Türen erheblicher Sachschaden.<br />

<strong>Großschirma</strong>, ST Siebenlehn – besonders schwerer Diebstahl aus Garagen<br />

Unbekannte Täter drangen am 27.11.2013 zwischen 00:00 Uhr und 01:00<br />

Uhr durch gewaltsames Entfernen der Vorhängeschlösser in zwei als Lager<br />

genutzte Garagen an der Steyermühle ein. Aus einer Garage wurden 5 mit<br />

Autogas gefüllte Gasflaschen entwendet.<br />

<strong>Großschirma</strong>, ST Hohentanne – Diebstahl aus Wohnhaus<br />

Unbekannte Täter begaben sich am 28.11.2013 in der Zeit von 07:00 Uhr<br />

bis 11:00 Uhr in ein Wohnhaus (Bauernseite), dessen Haustür unverschlossen<br />

war und entwendeten aus einer Schublade zwei vorgefundene Geldbörsen<br />

mit Bargeld.


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Sprechstunden Bürgerpolizist in <strong>Großschirma</strong><br />

Di. 14.01.2014, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

im Bürgerbüro Siebenlehn<br />

Do. 09.01.2014, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

in Reinsberg – Gemeindeamt<br />

Do. 02.01.2014, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Do. 09.01.2014, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Do. 16.01.2014, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Erber, Polizeikommissar<br />

Austausch der Restabfallbehälter in<br />

<strong>Großschirma</strong> und allen <strong>Stadt</strong>teilen<br />

In der Zeit vom 6. bis 31. Januar 2014 werden in <strong>Großschirma</strong> und allen<br />

<strong>Stadt</strong>teilen alle Restabfallbehälter gegen neue getauscht.<br />

Die genauen Umtauschtermine standen zum Redaktionsschluss leider<br />

noch nicht fest. Diese sind ab Ende der 52. Kalenderwoche auf der Homepage<br />

der EKM (www.ekm-mittelsachsen.de) bzw. der Fa. Becker Umweltdienste<br />

(www.becker-umweltdienste.de) ersichtlich.<br />

Ungefähr ein bis zwei Tage vor dem letzten Entleerungstermin werden die<br />

neuen Behälter vor dem Grundstück abgestellt. Es werden die gleiche Anzahl<br />

und die gleiche Größe der bisher vorhandenen Behälter ausgeliefert.<br />

Auf einem Aufkleber an der Seite der Behälter befinden sich u.a. die Anschrift<br />

des Grundstückes zu dem der Behälter gehört, die Abfallart und die<br />

Größe des Behälters. Der Grundstückseigentümer prüft bitte die entsprechende<br />

Adresse und die Übereinstimmung der Behältergröße alt/neu, sowie<br />

die alte Behälternummer, die sich im unteren linken Rand des Etikettes<br />

befindet. Diese können zur Sicherheit mit dem letzten Gebührenbescheid<br />

abgeglichen werden.<br />

Stimmen die Angaben nicht überein, rufen Sie bitte die unten genannte Rufnummer<br />

an. Räumen Sie die Behälter anschließend bitte in Ihr Grundstück.<br />

Nach der letzten tourenplanmäßigen Entleerung der alten Behälter können<br />

die neuen Behälter zur nächsten Entleerung laut Tourenplan bereitgestellt<br />

werden.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf einem Informationsblatt unter dem<br />

Deckel des neuen Restabfallbehälters.<br />

Entleerung und Abholung der alten Behälter<br />

Die letzte Entleerung der alten Behälter erfolgt an dem Entsorgungstag<br />

laut Abfallkalender, der der Auslieferung der neuen Behälter folgt (siehe<br />

www.ekm-mittelsachsen.de und www.becker-umweltdienste.de). Nach<br />

der Entleerung sollen die alten Behälter am Entleerungsstandplatz stehen<br />

gelassen werden – bitte nicht wieder in das Grundstück zurückstellen!<br />

Ab nächsten Werktag nach der Entleerung beginnt die Abholung der<br />

alten Behälter.<br />

Zur Abholung sollen die Restabfallbehälter leer sein. Lassen Sie den alten<br />

Behälter am Entsorgungstag entleeren oder füllen Sie den Abfall des alten<br />

Behälters in die neue Tonne um. Restabfallbehälter, die mit Inhalt (egal wie<br />

viel) zur Abholung bereitgestellt werden, werden mitgenommen und auf<br />

dem Betriebshof entleert. Für diese Entleerung wird die entsprechende Behälterentleerungs-Gebühr<br />

fällig.<br />

Bitte beachten Sie: Die alten Abfallbehälter sind Eigentum der Entsorgungsfirma<br />

– es besteht eine Rückgabepflicht. Anhand des Chips am Behälter<br />

kann festgestellt werden, welche Behälter fehlen. Sobald die Umrüstung/Abholung<br />

vorbei ist, können alte Behälter nur noch leer bei der<br />

jeweiligen Entsorgungsfirma abgegeben werden!<br />

Grund der Umrüstungen<br />

Der Tausch der Behälter und die Chipnachrüstungen erfolgen im Rahmen<br />

der Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft des Landkreises Mittelsachsen.<br />

Für die Bürger fallen keine Kosten an.<br />

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und möglichst alle Behälter<br />

zu erreichen, sind die Entsorger auf Unterstützung aller angewiesen.<br />

Die genauen Umrüstungstermine werden unter www.ekm-mittelsachsen.<br />

de und www.becker-umweltdienste.de veröffentlicht.<br />

Ihre Fragen zur Umrüstung beantwortet Becker Umweltdienste GmbH Telefon<br />

0800 3 304516.<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Ehejubiläen<br />

Seite 9<br />

Was wir in dieser Welt auch erlangen mögen, ist doch die<br />

Liebe das höchste Gut.<br />

Philipp Otto Runge<br />

Das Fest der<br />

Goldenen Hochzeit<br />

feiern<br />

am 28.12.2013<br />

Frau Uta und Herr Karlheinz Kahl<br />

in Großvoigtsberg<br />

am 18.01.2014<br />

Frau Doris und Herr Wolfgang Mühl<br />

in <strong>Großschirma</strong><br />

Das Fest der<br />

Diamantenen Hochzeit<br />

feiern<br />

am 31.12.2013<br />

Frau Elly und Herr Horst Wickleder<br />

in Reichenbach<br />

Geburten<br />

Jedes Kind bringt ein Päckchen Liebe mit auf die Welt.<br />

(Verfasser unbekannt)<br />

Ian Berger<br />

Aurora Beyer<br />

geboren am 06.11.2013 geboren am 26.11.2013<br />

Großvoigtsberg<br />

Rothenfurth<br />

Pascal Blechschmidt Louis-Elexender<br />

geboren am 09.11.2013 Philipp Wolf<br />

Obergruna geboren am 20.11.2013<br />

Seifersdorf<br />

Wir gratulieren den Eltern recht herzlich und wünschen den<br />

neuen Erdenbürgern Gesundheit, Glück und alles Gute.<br />

Geburtstage im Monat Januar<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> gratuliert<br />

allen genannten und ungenannten Jubilarinnen<br />

und Jubi laren und wünscht ihnen<br />

recht viel Gesundheit und Wohlergehen.<br />

in <strong>Großschirma</strong><br />

am 04.01. Herrn Christian Kühn zum 78. Geburtstag<br />

am 09.01. Frau Rosemarie Christoph zum 89. Geburtstag<br />

am 09.01. Herrn Gert Laube<br />

zum 76. Geburtstag<br />

am 09.01. Frau Gudrun Heede<br />

zum 73. Geburtstag<br />

am 13.01. Frau Anneliese Voigt zum 71. Geburtstag<br />

am 15.01. Frau Lisa Zill<br />

zum 76. Geburtstag<br />

am 16.01. Herrn Johannes Richter zum 86. Geburtstag<br />

am 17.01. Herrn Horst Mai<br />

zum 71. Geburtstag<br />

am 18.01. Herrn Rudolf Uhlmann zum 79. Geburtstag<br />

am 19.01. Herrn Jürgen Schmidt zum 72. Geburtstag<br />

am 23.01. Frau Waltraud Kreller zum 79. Geburtstag<br />

am 23.01. Frau Annemarie Ulbrich zum 70. Geburtstag<br />

am 24.01. Frau Ruth Heidemann zum 82. Geburtstag


Seite 10<br />

am 25.01. Herrn Horst Schmieder zum 80. Geburtstag<br />

am 26.01. Frau Erika Jäckel<br />

zum 74. Geburtstag<br />

am 29.01. Herrn Gerhard Döring zum 85. Geburtstag<br />

am 30.01. Herrn Wolfgang Möller zum 71. Geburtstag<br />

am 31.01. Frau Hildegard Franz zum 85. Geburtstag<br />

in Großvoigtsberg<br />

am 04.01. Frau Ursula Kubieziel zum 84. Geburtstag<br />

am 07.01. Frau Helga Bastigkeit zum 81. Geburtstag<br />

am 17.01. Frau Thea Röthling<br />

zum 76. Geburtstag<br />

am 20.01. Frau Karla Thiel<br />

zum 83. Geburtstag<br />

am 23.01. Herrn Harald Thiel<br />

zum 83. Geburtstag<br />

am 23.01. Frau Erika Lange<br />

zum 75. Geburtstag<br />

am 24.01. Frau Marianne Leonhardt zum 86. Geburtstag<br />

am 24.01. Frau Ingeborg Siegismund zum 85. Geburtstag<br />

am 26.01. Frau Anneliese Herfurth zum 87. Geburtstag<br />

am 27.01. Frau Hanna Kötsch<br />

zum 87. Geburtstag<br />

am 28.01. Herrn Rudi Winterlich zum 82. Geburtstag<br />

am 29.01. Herrn Helmut Skwirblies zum 73. Geburtstag<br />

am 31.01. Frau Walltraute Nötzel zum 86. Geburtstag<br />

in Hohentanne<br />

am 01.01. Frau Edith Fiedler<br />

zum 79. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Charlotte Zaspel zum 94. Geburtstag<br />

am 24.01. Herrn Horst Schreiber zum 78. Geburtstag<br />

am 27.01. Herrn Karl Ulbrich<br />

zum 81. Geburtstag<br />

in Obergruna<br />

am 07.01. Frau Helga Eckardt<br />

zum 75. Geburtstag<br />

in Reichenbach<br />

am 19.01. Herrn Hartmut Kuntze zum 72. Geburtstag<br />

am 26.01. Frau Gudrun Bormann zum 70. Geburtstag<br />

am 29.01. Frau Elisabeth Zaspel zum 72. Geburtstag<br />

in Rothenfurth<br />

am 09.01. Frau Herta Wagner<br />

zum 83. Geburtstag<br />

am 20.01. Frau Inge Roßberg<br />

zum 80. Geburtstag<br />

am 23.01. Herrn Heinz Walter<br />

zum 79. Geburtstag<br />

in Seifersdorf<br />

am 07.01. Frau Edith Mattolat<br />

zum 79. Geburtstag<br />

am 08.01. Frau Karola Unger<br />

zum 90. Geburtstag<br />

am 12.01. Herrn Heinz Anhuth<br />

zum 79. Geburtstag<br />

am 15.01. Frau Eva Ulbricht<br />

zum 76. Geburtstag<br />

am 20.01. Frau Ilse Brauer<br />

zum 90. Geburtstag<br />

am 26.01. Frau Lena Reuter<br />

zum 83. Geburtstag<br />

am 30.01. Frau Ilse Werner<br />

zum 76. Geburtstag<br />

in Siebenlehn<br />

am 01.01. Frau Irmgard Hubert zum 81. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Ingrid Gröger<br />

zum 74. Geburtstag<br />

am 04.01. Herrn Roland Meier<br />

zum 79. Geburtstag<br />

am 04.01. Frau Christa Härtel<br />

zum 76. Geburtstag<br />

am 05.01. Herrn Hansgeorg Danner zum 79. Geburtstag<br />

am 06.01. Frau Margarete Müller zum 84. Geburtstag<br />

am 07.01. Herrn Detlef Gröger<br />

zum 76. Geburtstag<br />

am 07.01. Frau Elisa Wenzel<br />

zum 79. Geburtstag<br />

am 08.01. Herrn Horst Braun<br />

zum 83. Geburtstag<br />

am 08.01. Frau Renate Reiß<br />

zum 82. Geburtstag<br />

am 08.01. Frau Gerda Liebscher zum 75. Geburtstag<br />

am 12.01. Frau Rosemarie Hoffmann zum 73. Geburtstag<br />

am 13.01. Frau Ruth Fuchs<br />

zum 81. Geburtstag<br />

am 13.01. Frau Renate Schwarzbach zum 75. Geburtstag<br />

am 14.01. Frau Gertraude Wehowsky zum 74. Geburtstag<br />

am 15.01. Herrn Karl-Heinz Dörner zum 84. Geburtstag<br />

am 20.01. Frau Brigitte Koch<br />

zum 83. Geburtstag<br />

am 20.01. Frau Brunhilde Silbermann zum 74. Geburtstag<br />

am 21.01. Herrn Manfred Scholz zum 70. Geburtstag<br />

am 22.01. Herrn Karl-Heinrich Künzelmann zum 88. Geburtstag<br />

am 23.01. Frau Lisa Modonesi<br />

zum 80. Geburtstag<br />

am 24.01. Frau Ursula Hering<br />

zum 81. Geburtstag<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

am 29.01. Frau Brigitte Schönberg<br />

am 29.01. Frau Luise Kauk<br />

am 29.01. Herrn Dieter Conrad<br />

am 30.01. Frau Charlotte Thiele<br />

zum 85. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 74. Geburtstag<br />

zum 72. Geburtstag<br />

Ein herzliches Dankeschön<br />

Der Wettergott war uns am 3. Dezember hold. Am 4. Dezember schickte er<br />

uns am Abend überfrierende Nässe. Ich hoffe, dass alle Seniorinnen und Senioren<br />

heil zu Hause angekommen sind und das Weihnachtsfest bei bester<br />

Gesundheit feiern können.<br />

An diesen beiden Tagen besuchten uns die Chor- und Laienspielgruppe,<br />

unter der Leitung von Frau Friedrich, aus der Grundschule „Friedrich Kaden“<br />

<strong>Großschirma</strong>. Die kleinen Künstler gaben ihr Bestes und waren mit<br />

vollem Eifer dabei, sodass der Funke auch auf das Publikum übersprang.<br />

Vielen Dank für eure Darbietung.<br />

Ein ganz großes Dankeschön geht an meine fleißigen ehrenamtlichen Helfer<br />

Petra Eckhardt, Ria Röthling, Anett Rombach, Angelika Ulbrich, Josefin<br />

Nestler, Sandra und Raik Nitzsche sowie ein herzliches Dankeschön an Diana<br />

Lesniak, Martina Schumann und an alle Mitarbeiter des Bauhofes für<br />

ihre Unterstützung. Ohne die Hilfe der Genannten, wäre eine solche Veranstaltung<br />

nicht durchführbar.<br />

Vielen Dank an die Bäckerei Illgen und an die Traditionsfleischerei Wunderlich<br />

Inh. Mario Spranger. Der Stollen und die Wienerwürstchen haben wieder<br />

allen geschmeckt.<br />

Weihnachtswunsch<br />

Ich wünsche mir in diesem Jahr, ein Weihnachten wie es früher war.<br />

Kein Hetzen zur Bescherung hin, kein Schenken ohne Herz und Sinn.<br />

Ich wünsch mir eine stille Nacht, frostklirrend und mit weißer Pracht.<br />

Ich wünsche mir ein kleines Stück von warmer Menschlichkeit zurück.<br />

Ich wünsche mir in diesem Jahr, die Weihnacht, wie als Kind sie war.<br />

Es war einmal, schon lang ist´s her, da war so wenig so viel mehr.<br />

Verfasser unbekannt<br />

Ich wünsche allen eine Zeit der Besinnung und der Freude, Zeit für Wärme<br />

und Frieden und vor allem eine Zeit der Dankbarkeit, sowie guten Rutsch<br />

und ein gesundes, zufriedenes und freudiges Jahr 2014.<br />

Roswitha Totzke<br />

Veranstaltungstipps Dezember–Februar ‘14<br />

jeden Sonntag Amalie Dietrich Gedenkstätte im<br />

14:00–17:00 Uhr historischen Rathaus Siebenlehn geöffnet<br />

jeden 2. Dienstag Badefahrt nach Schlema<br />

Abfahrt gegen 12:00 Uhr – Anfragen an Renate Felgner Tel. 037328 7300<br />

Einstiegmöglichkeiten in<br />

Freiberg, <strong>Großschirma</strong>, Seifersdorf, Reichenbach,<br />

Großvoigtsberg, Siebenlehn<br />

jeden 1. und 3. Mittwoch für alle Tanzfreudigen<br />

14:30 – 16.00 Uhr Seniorentanz bei Schuberts,<br />

in Reichenbach, Am Feld<br />

Heimatstube Obergruna – Winterpause<br />

14.12. · 15:00 Uhr Rothenfurther Weihnachtsmarkt<br />

22.12. · 16:00 Uhr Weihnachtsmärchen im Bürgerhaus Hohentanne<br />

ca. 17:00 Uhr anschließend Hohentanner Bratwurstessen<br />

am Gerätehaus<br />

22.12. · 17.00 Uhr Konzert zum Advent in der Biebersteiner Kirche<br />

mit dem Bläser-Quintett der<br />

Mittelsächsischen Philharmonie<br />

26.12. American Christmas – GENUG von Mamas Gänsebraten<br />

11:00 – 14:00 Uhr El Dorado – Reservierung: 037328 140690<br />

31.12. Einlass zur Silvesterveranstaltung<br />

18:00 Uhr Restaurant Tannenhof & El Dorado<br />

Reservierung: 037328 140690<br />

07.01. Bella Italia – kulinarische Weltreise<br />

19:00 Uhr 3-Gang -Menü / Vortrag 20 € p. P.<br />

Restaurante Tannenhof · Reservierung: 037328 140690


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

10.01. · 18:00 Uhr Skatturnier der Feuerwehr Großvoigtsberg<br />

11.01. KNUT in Reichenbach<br />

18.01. · 18:00 Uhr Weihnachtsbaumglühen in Kleinvoigtsberg<br />

09.02 2. Kammerkonzert in Bieberstein<br />

17.00 Uhr Klaviertrio mit Lübka Lichareva (Violine), Lilia Jatscheva<br />

(Violonchello), Daniela Grigorova (Klavier)<br />

11.02. Mongolei & Westchina kulinarische Weltreise<br />

19:00 Uhr 3-Gang-Menü, Vortrag 20 € p. P. Rest. Tannenhof<br />

Reservierung: 037328 140690<br />

15.02. 18.00 Uhr Musikalisches Dinner zum Valentinstag<br />

in Bieberstein - Anmeldung erforderlich<br />

Biebersteiner Konzerte > Kartenbestellung<br />

über Tel. 037324 89 690<br />

e-Mail: koplin@biebersteinforum.org; www.biebersteinforum.org<br />

Blut spenden? – Na klar!<br />

Liebe Spenderinnen und Spender,<br />

das Team der Blutspendezentrale<br />

im Kreiskrankenhaus Freiberg<br />

bedankt sich recht herzlich für Ihre<br />

Spenden und Ihr Engagement<br />

im Jahr 2013.<br />

Vielen Menschen konnte mit Ihrer<br />

Spende geholfen werden.<br />

Deshalb würden wir uns sehr<br />

freuen, wenn Sie uns auch im<br />

Jahr 2014 weiter die Treue halten.<br />

Wir wünschen Ihnen und Ihren<br />

Familien eine besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches<br />

Jahr 2014!<br />

Ihr Blutspendeteam Freiberg<br />

Abfallentsorgung<br />

<strong>Stadt</strong>teil Restmüll Gelbe Tonne Papier<br />

<strong>Großschirma</strong> 07./21.01. 08./22.01. 14.01<br />

Rothenfurth 07./21.01. 08./22.01. 14.01.<br />

Isaak 10./24.01. 08./22.01. 27.01.<br />

Großvoigtsberg 07./21.01. 07./21.01. 24.01.<br />

Kleinvoigtsberg 07./21.01. 07./21.01. 24.01.<br />

Hohentanne 07./21.01. 08./22.01. 14.01.<br />

Teichhäuser 10./24.01 08./22.01. 27.01.<br />

Obergruna 07./21.01 07./21.01. 27.01.<br />

Reichenbach 02./15./29.01. 09./23.01. 24.01.<br />

Seifersdorf 02./15./29.01. 09./23.01. 14.01.<br />

Siebenlehn 14./28.01. 07./21.01. 27.01.<br />

Achtung Änderung Entsorgungstermin <strong>Großschirma</strong> – Papier<br />

vom 24.12.2013 auf den 21.12.2013 verlegt.<br />

Weihnachtsbaumentsorgung – für 2014 neu<br />

Weihnachtsbäume werden vom 27.12. bis zur 2. Februarwoche kostenfrei<br />

auf dem Werkstoffhof Freiberg angenommen.<br />

danach: Annahme als kostenpflichtiger Grünschnitt<br />

Alle anderen wichtigen Änderungen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender<br />

2014.<br />

Die Abfallkalender werden im Dezember in alle Haushalte verteilt.<br />

Falls Sie keinen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die EKM Entsorgungsdienste<br />

Kreis Mittelsachsen GmbH<br />

Frauensteiner Str. 95 · 09599 Freiberg<br />

Tel. 03731 26 25-0 · Fax 03731 26 25-50<br />

E-Mail info@ekm-mittelsachsen.de<br />

Internet www.ekm-mittelsachsen.de<br />

oder an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> – Bürgerbüro.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen SITA Ost GmbH & Co.KG<br />

Tel. 03735 / 9145-0 zur Verfügung<br />

Weihnachtsgrüße der FFW<br />

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Am Himmel leuchten die Sterne so hell und so klar, wir wünschen unseren<br />

Kameradinnen und Kameraden, ihren Angehörigen sowie allen Bürgerinnen<br />

und Bürgern ein Frohes Fest und ein gutes neues Jahr.<br />

<strong>Stadt</strong>wehrleiter Gerald Latour<br />

Wehrleiter Steffen Krumbiegel<br />

Wehrleiter Harald Kubieziel<br />

Wehrleiter Klaus Beckert<br />

Wehrleiter Michael Götze<br />

Wehrleiter Eberhard Schneider<br />

Wehrleiter Rainer Schubert<br />

Wehrleiter Jan Arndt<br />

GROSSSCHIRMA<br />

Evang.–Luth. Kirchgemeinde<br />

<strong>Großschirma</strong> mit Rothenfurth,<br />

Groß- und Kleinvoigtsberg<br />

Jahreslosung 2014<br />

Gott nahe zu sein ist mein Glück. Psalm 73,28<br />

Monatsspruch Januar<br />

Lass mich am Morgen hören deine Gnade; denn ich hoffe auf Dich. Tu mir<br />

kund den Weg, den ich gehen soll; denn mich verlangt nach dir. Psalm 143,8<br />

Gottesdienste im Januar<br />

Mittwoch, 1. Januar Neujahr<br />

16.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Großschirma</strong><br />

Sonntag, 5. Januar 2. Sonntag nach Weihnachten<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in Großvoigtsberg<br />

mit Krippenspiel der Christenlehrekinder<br />

Sonntag, 12. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Großschirma</strong><br />

Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in Großvoigtsberg<br />

mit Heiligem Abendmahl mit Traubensaft<br />

Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Großschirma</strong> mit<br />

Heiligem Abendmahl und Kindergottesdienst<br />

anschließend laden wir zum Kirchencafé ein<br />

Kleine Rothenfurther Kirche<br />

erntete im Landtag große Beachtung<br />

Junge Gemeinde präsentierte Forschungsergebnisse<br />

Ende November nahmen Mitglieder der Jungen Gemeinde <strong>Großschirma</strong><br />

auf den Plätzen der Landesregierung im Sächsischen Landtag Platz. Wie<br />

man sieht, durchaus gesittet. Ansonsten waren die Tage auf dem „Markt<br />

der Geschichte“ im Rahmen der „Jugendgeschichtstage 2013“ aber ganz<br />

locker.<br />

In den vergangenen Monaten hatte die Junge Gemeinde in Archiven recherchiert,<br />

Zeitzeugen befragte, Fotos und Dokumente sortiert, einen Film<br />

produziert, gesägt, gestrichen und geschraubt. Nun konnte das eigene<br />

Arbeitsergebnis öffentlich präsentiert und die Ausstellungen anderer Jugendgruppen<br />

im Landtag vor Ort besucht werden. Als Dankeschön wurden<br />

zwei Tage Workshops, Diskussionsrunden und demokratische Politik<br />

zum Anfassen geboten. Durchgeführt wurde das Projekt im Rahmen des<br />

Jugendprogramms „Zeitensprünge“ gefördert durch die Stiftung Demokratische<br />

Jugend und den Freistaat Sachsen.<br />

Thema war die Bewahrung der Kirche in Rothenfurth nach 1984 vor dem<br />

Abriss und ihre Wiederherstellung bis 1989 als Gemeinschaftswerk der Einwohner<br />

des Ortes und vieler Helferinnen und Helfer. Im kommenden Frühjahr,<br />

wenn dort die Orgel wieder eingeweiht wird, können Sie auch die<br />

Ergebnisse dieser Recherchen in einer Ausstellung und einem Film mit Zeitzeugeninterviews<br />

sehen. An dieser Stelle sei allen gedankt, die sich für den<br />

Erfolg dieses Projekt eingesetzt haben.<br />

Die Reparatur der Rothenfurther Orgel geht voran<br />

Wie sich herumgesprochen haben dürfte, braucht die Orgel in der Kirche<br />

in Rothenfurth dringend eine gründliche Reparatur. Das kann nur über den


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Winter geschehen, in dem in der Kirche keine Gottesdienste stattfinden.<br />

Darum hat sich der Kirchenvorstand entschieden, schon jetzt mit den Arbeiten<br />

zu beginnen und nicht noch ein Jahr zu warten. Das ist ein Risiko,<br />

da die Baumaßnahme noch nicht endgültig finanziell abgesichert ist. Zum<br />

einen fehlt zum Eigenanteil der Gemeinde noch eine Summe und zum anderen<br />

sind die Denkmalfördermittel des Landkreises zwar beantragt, aber<br />

nicht genehmigt. Insgesamt ist mit Kosten von 20.000 Euro zu rechnen. Im<br />

Dezember hat Orgelbauer Lindner dennoch das gesamte Pfeifenwerk, die<br />

Ventile und Klaviaturen ausgebaut und mit in seine Werkstatt nach Radebeul<br />

genommen. Dort reinigt und repariert er die Teile in den kalten Monaten.<br />

Dankbar konnten wir Anfang Dezember einen Geldspendenstand<br />

von 3.019 Euro registrieren. Hinzu kommt noch die Aktion „Rothenfurther<br />

Orgelbier“, die weiterläuft.<br />

Sehr gern nehmen wir weitere Spenden für die kostenintensiven Arbeiten<br />

entgegen. Sie erhalten selbstverständlich eine steuerlich anerkannte Spendenquittung<br />

für Ihre Zuwendungen:<br />

Kassenverwaltung Pirna, Konto 1617209035, BLZ 35060190,<br />

Bank für Kirche und Diakonie, Betreff: Orgel Rothenfurth<br />

Holz aus dem Kirchenwald<br />

Wer benötigt Brennholz? Es kann ab sofort wieder Holz aus dem Wald der<br />

Kirchgemeinde geschlagen werden. Bei Bedarf bitte mit Herrn Ulrich Obendorf<br />

(Telefon 037328 7321) in Verbindung setzen.<br />

Frauendienst<br />

in Großvoigtsberg am 15. Januar um 14.30 Uhr im Kirchgemeindehaus<br />

in <strong>Großschirma</strong> am 22. Januar um 14.30 Uhr im Christenlehreraum<br />

Christenlehre im Schuljahr 2013/14<br />

Anfragen und Auskünfte über Frau Lantzsch (Tel. 037328/16701).<br />

JG außerhalb der Ferien montags 19:00 Uhr, <strong>Großschirma</strong>.<br />

Ansprechpartner ist Udo Lange (Tel. 037328/5415)<br />

Ehepaarkreis Anfragen und Auskunft über Familie Andreas Reinsch oder<br />

Familie Ulrich Obendorf (Tel. 037328/7321).<br />

Chor – jeweils mittwochs ab 19:30 Uhr in <strong>Großschirma</strong>.<br />

Nähere Auskunft erteilt gern Frau Brause (Tel. 037328/230).<br />

Posaunenchor – freitags ab 17.30 Uhr ist Probe in <strong>Großschirma</strong>. Wollen Sie<br />

oder eines Ihrer Kinder oder Enkel mitspielen (ab ca. 8 bis 9 Jahre), aber beherrscht<br />

noch kein Blasinstrument, dann rufen Sie gern an. Der Posaunenchor<br />

bildet auch Nachwuchs aus.<br />

Informationen über Herrn Lehnhardt (Tel. 037328/7103).<br />

Pfarramtsleitung Pfarrer Lüder Laskowski<br />

Telefon (037328) 7537<br />

Kirchenvorstandsvorsitzende Frau Barbara Stein<br />

Telefon (037328) 7553<br />

Email: lueder.laskowski@evlks.de<br />

Diakoniebeauftragte/soziale Beratung: Frau Monika Hageni<br />

Telefon (037342) 82407 Email: monika.hageni@googlemail.com<br />

Öffnungszeiten Pfarramt mittwochs 9.00 – 17.00 Uhr<br />

Telefon (037328) 7537 Telefax (037328) 16786<br />

Die drei Spatzen – Christian Morgenstern<br />

In einem leeren Haselstrauch,<br />

da sitzen drei Spatzen, Bauch an Bauch.<br />

Der Erich rechts und links der Franz<br />

und mittendrin der freche Hans.<br />

Sie haben die Augen zu, ganz zu,<br />

und obendrüber, da schneit es, hu!<br />

Sie rücken zusammen dicht an dicht,<br />

so warm wie Hans hat‘s niemand nicht.<br />

Sie hör‘n alle drei ihrer Herzlein Gepoch.<br />

Und wenn sie nicht weg sind, so sitzen sie noch.<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> e.V.<br />

— Abteilung Kegeln —<br />

1. Mannschaft – 2. Landesliga (Staffel 2)<br />

8. Spiel in Ottendorf-Okrilla<br />

KSV Ottendorf-Okrilla – TuS <strong>Großschirma</strong> 5425 : 5438<br />

<strong>Großschirma</strong> R. Nitzsche (911) S. Barthel (880) A. Neubert (923)<br />

U. Flößner (913) M. Totzke (871) M. Brieger (940)<br />

Ottend.-Okr. N. Baß (904) S. Krönert (896) A. Baß (926)<br />

G. Nitzsche (867) F. Kleesaat (951) A. Stübner (881)<br />

9. Spiel in Brand-Erbisdorf<br />

TuS <strong>Großschirma</strong> I – KSV ESKA Chemnitz 5384 : 5229<br />

<strong>Großschirma</strong> R. Nitzsche (888) S. Barthel (871) A. Neubert (899)<br />

U. Flößner (903) M. Totzke (928) M. Brieger (895)<br />

Chemnitz A. Leiott (938) St. Schober (890) D. Schmettow (870)<br />

A. Richter (867) U. Fuder (846) St. Scheibner (818)<br />

Tabelle nach 9 Spielen (Ende der Vorrunde)<br />

1. TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> (N) 14 : 4 48.182 K.<br />

2. SSV Planeta Radebeul 14 : 4 47.438 K.<br />

3. SV Motor Mickten Dresden 14 : 4 47.413 K.<br />

4. KSV Ottendorf- Okrilla 10 : 8 47.519 K.<br />

5. SG Medizin Großschweidnitz (N) 10 : 8 47.157 K.<br />

6. TSV Flöha 8 :10 47.185 K.<br />

7. KSV ESKA Chemnitz 6 :12 48.319 K.<br />

8. SV Dresden Neustadt 6 :12 47.328 K.<br />

9. MSV Bautzen (A) 6 :12 47.039 K.<br />

10. ESV Lok Hoyerswerda 2 :16 45.946 K.<br />

TuS-Erste mit neuem Outfit<br />

1. Mannschaft mit Frau Bleiber – Stehend v. links: Ilka Leubner (Trainerin),<br />

Sebastian Barthel, Uwe Flößner (Mannschaftsleiter), Martin Brieger,<br />

Dirk Heidemann, Frau Ingrid Bleiber (Allianz Generalvertretung),<br />

Joachim Seipt (Abteilungsleiter Kegeln)<br />

Kniend v. links: Manuel Totzke, Dirk Schulze, Rayk Nitzsche<br />

Nicht im Bild: Andreas Neubert u. Torsten Pawellek<br />

Die 1. Mannschaft des TuS <strong>Großschirma</strong>, Bezirksmeister der Saison<br />

2012/2013 und Aufsteiger in die 2. Landesliga, wurde vor dem Saisonstart<br />

von Frau Ingrid Bleiber, Allianz Generalvertretung in <strong>Großschirma</strong>, mit neuen<br />

T-Shirts und Hosen ausgestattet. Die Kegler des TuS <strong>Großschirma</strong> möchten<br />

sich hiermit recht herzlich bei Frau Bleiber und ihrem Team bedanken.<br />

Kreispokal – Herren<br />

2. Runde in <strong>Großschirma</strong><br />

Der TuS <strong>Großschirma</strong> gewinnt nach einem spannenden Duell das Pokalspiel<br />

gegen den KSV Grün-Weiß Leubsdorf mit neuem Mannschaftsbahnrekord<br />

2700 : 2666 Kegeln und schafft den Schritt in die nächste Runde. Auch<br />

die Gäste überspielten den alten Bahnrekord (2635). Zudem kegelte Joachim<br />

Seipt mit 486 Kegeln einen neuen Einzelbahnrekord der Senioren B.<br />

<strong>Großschirma</strong><br />

Leubsdorf<br />

Cl. Lantzsch 440 K. R. Börner 465 K.<br />

D. Heidemann 436 K. A. Pauli 443 K.


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

D. Schwandtke 432 K. P. Jundel 398 K.<br />

J. Seipt 486 K. BR F. Rüger 452 K.<br />

D. Schulze 456 K. A. Groschupp 446 K.<br />

T. Pawellek 448 K. M. Opitz 462 K.<br />

Gegner und Gastgeber in der 3. Runde des Kreispokals ist die SG Seifersdorf<br />

2. Mannschaft – 1. Kreisliga<br />

5. Turnier bei Saxonia Freiberg (Bair. Garten)<br />

1. Weigmannsdorf 2231 K. 4. SG Hohentanne II 2201 K.<br />

2. Saxonia Freiberg I 2218 K. 5. <strong>Großschirma</strong> II I 2177 K.<br />

3. SV Krummenhennersdorf 2202 K. 6. Helbigsdorf I 2177 K.<br />

<strong>Großschirma</strong> T. Pawellek (368) R. Nitzsche (383) D. Schwandtke (357)<br />

Cl. Lantzsch (345) D. Schulze (407) J. Seipt (317)<br />

6. Turnier in Krummenhennersdorf<br />

1. Weigmannsdorf I 2493 K. 4. SV Krummenhennersdorf 2393 K.<br />

2. SG Hohentanne II 2487 K. 5. Saxonia Freiberg I 2324 K.<br />

3. <strong>Großschirma</strong> II 2423 K. 6. Helbigsdorf I 2252 K.<br />

<strong>Großschirma</strong> D. Schwandtke (378) Cl. Lantzsch (393) J. Seipt (419)<br />

D. Heidemann (416) D. Schulze (400) T. Pawellek(417)<br />

3. Mannschaft – 1. Kreisklasse<br />

6. Turnier in Helbigsdorf<br />

1. SV 1879 Mulda 2337 K. 3. <strong>Großschirma</strong> III 2230 K.<br />

2. SV Eppendorf I 2239 K. 4. ATSV Freiberg V 2209 K.<br />

<strong>Großschirma</strong> J. Brieger (373) F. Müller (371) V. Schüler (337)<br />

P. Schüler (378) N. Hönke (384) M. Pawellek (387)<br />

7. Turnier in <strong>Großschirma</strong><br />

1. <strong>Großschirma</strong> III 2488 K. 3. SV Eppendorf I 2273 K.<br />

2. ATSV Freiberg V 2330 K. 4. SV 1879 Mulda 2186 K.<br />

<strong>Großschirma</strong> F. Müller (446) V. Schüler (391) M. Pawellek (394)<br />

G. Mühlberg (412) J. Brieger (437) N. Hönke (408)<br />

Jugendmannschaft – Jugend B (Alter10–14 Jahre)<br />

6. Turnier in Hirschfeld<br />

1. Hirschfelder SV 1079 K. 3. ATSV Freiberg 862 K.<br />

2. TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> 1021 K. 4. SV Krummenhennersdorf 793 K.<br />

<strong>Großschirma</strong>: Marvin Peitsch (336) Jasmin Heidemann (355)<br />

Florian Heidemann (330)<br />

7. Turnier in Krummenhennersdorf<br />

1. Hirschfelder SV 1017 K. 3. SV Krummenhennersdorf 943 K.<br />

2. TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> 991 K. 4. ATSV Freiberg 853 K.<br />

<strong>Großschirma</strong> Marvin Peitsch (304) Jasmin Heidemann (340)<br />

Florian Heidemann (347)<br />

Kreispokal – Jugend B<br />

1. Runde in Hirschfeld<br />

Hirschfelder SV<br />

TuS 1875 <strong>Großschirma</strong><br />

Angelina Birkner 343 K. Marvin Peitsch 332 K<br />

Mick Becker 328 K. Jasmin Heidemann 336 K<br />

Laura Scholz 397 K. Florian Heidemann 339 K.<br />

1068 K. 1007 K.<br />

Die Kegler des TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> e.V. wünschen allen Sportfreunden,<br />

unseren Sponsoren und allen Lesern des <strong>Bürgerblatt</strong>es <strong>Großschirma</strong><br />

ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr<br />

J. Seipt<br />

— Kindersportgruppe —<br />

Der Weihnachtsmann auf der Kegelbahn<br />

Am Montag, dem 02.12.2013 wanderten wir auf dem Hinterweg zur Kegelbahn<br />

in <strong>Großschirma</strong>.<br />

Unterwegs sangen wir Lieder und ihr werdet es nicht glauben – wir fanden<br />

Spuren vom Weihnachtsmann. Jetzt fiel uns das laufen überhaupt nicht<br />

mehr schwer, denn jeder freute sich auf dem Weihnachtsmann.<br />

Als wir gut gelaunt in der Kegelbahn ankamen, war der Weihnachtsmann<br />

noch gar nicht da. Die Spuren hatten sich auch verloren .Oder hatten wir<br />

gar keine Weihnachtsmannspuren gefunden? Wer weiß?<br />

Die Ablenkung folgte auf dem Fuße. Mit viel Geduld und Begeisterung erklärte<br />

uns Herr Seipt und Herr Nitzsche das Einmal eins des Kegelns. Den<br />

Kindern machte es riesigen Spaß.<br />

Seite 13<br />

Ausgepowert von den vielen hinter geworfenen Kugeln überfiel uns der<br />

kleine Naschhunger. Unsere kleinen Sportler brauchten erst mal eine süße<br />

Stärkung und alle machten sich über die bunten Teller, welche auf den Tischen<br />

standen, her.<br />

Plötzlich klopfte es an die<br />

Tür. Was glaubt ihr wer das<br />

war – es war nicht der<br />

Weihnachtsmann, sondern<br />

der Weihnachtsmannvorbote<br />

und er hatte Frau Locker<br />

im Schlepptau. Er kam<br />

nicht mit dem Traktor auch<br />

nicht mit dem Pferdegespann.<br />

Er kam auf einem<br />

Steckenpferd geritten.<br />

Wir waren schon etwas<br />

verwundert, dass der Weihnachtsmann<br />

nicht selbst<br />

kam, aber wir freuten uns<br />

über das mitgebrachte Geschenk.<br />

Es war eine Trinkflasche,<br />

diese können wir gut gebrauchen. Nach dem Training oder einem<br />

Wettkampf haben wir kleinen Sportler immer mächtigen Durst. Hm – auch<br />

ein Schokoladenweihnachtsmann war dabei. Sagt es bitte nicht weiter,<br />

denn Naschen ist was Schönes.<br />

Nun war Frau Locker an der Reihe. Sie brachte uns viele Grüße vom Pferd<br />

Steppke mit, welches uns zum Reiten eingeladen hat. Das war für die Kinder<br />

eine super Überraschung, denn reiten ist soooo toll.<br />

Der Weihnachtsmannvorbote und Frau Locker verabschiedeten sich.<br />

Ganz leise hörte man ein Grummel. Wo kam das wohl her? Es wurde Zeit<br />

für eine große Stärkung. Von den Würstchen ging ein verführerischer Duft<br />

aus. Die Kekse lachten uns zum Naschen an. Natürlich verspürten wir auch<br />

mächtigen Durst. Langsam ging für uns alle ein toller Nachmittag zu Ende.<br />

An dieser Stelle möchten wir uns ganz lieb bei den Weihnachtswichteln<br />

Herrn Joachim Seipt, Herrn Rayk Nitzsche, Frau Anja Nestler und Frau Silke<br />

Nestler für die schöne Weihnachtsfeier bedanken.<br />

Ich wünsche allen Sportkindern und ihren Eltern ein frohes, besinnliches<br />

Weihnachtsfest und ein sportliches Neues Jahr<br />

Bärbel Zimmermann<br />

Bratapfel [Kindervers]<br />

Kinder, kommt und ratet, was im Ofen bratet!<br />

Hört, wies knallt und zischt. Bald wird er aufgetischt,<br />

der Zipfel, der Zapfel, der Kipfel, der Kapfel, der gelbrote Apfel.<br />

Kinder, lauft schneller, holt einen Teller,<br />

holt eine Gabel! Sperrt auf den Schnabel<br />

Für den Zipfel, der Zapfel, den Kipfel, den Kapfel,<br />

den goldbraunen Apfel.<br />

Sie pusten und prusten, sie gucken und schlucken,<br />

sie schnalzen und schmecken, sie lecken und schlecken<br />

den Zipfel, den Zapfel:


Seite 14<br />

GROSSVOIGTSBERG<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Wir laden alle Interessenten zu unserem<br />

8. Skatturnier<br />

am Freitag, dem 10. Januar 2014, um 18:00 Uhr<br />

im Vereinshaus Großvoigtsberg ein.<br />

(Das Startgeld beträgt 8,00 €)<br />

Teilnehmer melden sich bitte bei<br />

Dieter Brode 037328 - 146707 oder Harald Kubieziel 01772437210.<br />

HOHENTANNE<br />

Es war der Wunsch, so soll es sein, wir setzen dich ins <strong>Bürgerblatt</strong> rein.<br />

Hallo lieber Klaus aus Hohentanne,<br />

der 60. Geburtstag sollte wohl ein guter Anlass sein.<br />

Denke nicht an die Zahl! Pflanze einen Baum!<br />

Schreib ein Buch! Sei kreativ und schau nach vorn!<br />

So trickst du das Alter aus und zeigst, dass du für Veränderungen noch<br />

nicht zu alt bist.<br />

Alle, die dich lieben und schätzen, wir wünschen<br />

Dir zu Deinem Wiegenfeste, Gesundheit, Freude<br />

und von Herzen das Allerbeste.<br />

i.A. die Redaktion<br />

Dorfclub Hohentanne<br />

„Märchenspiel und Weihnachtsmann“<br />

Diese Veranstaltung für Klein und Groß wird bereits zum 23. Mal durchgeführt.<br />

1990 entstand die Idee – Erwachsene spielen für Kinder ein Märchen<br />

und danach kommt der Weihnachtsmann und es gibt Geschenke.<br />

Einige Mitglieder des DC erklärten sich bereit mitzuspielen. Das Märchen<br />

wurde ausgesucht, unkompliziert wurde ohne Textvorgabe mit Eifer und<br />

Freude geprobt. Kulissen wurden gemalt, gebastelt, gezimmert etc. oder<br />

irgendwie herangeschafft.<br />

Der Weihnachtsmann wurde bestellt, ab und zu kam eine Weihnachtsfrau.<br />

Die Päckchen mit den Geschenken wurden vorher von den Eltern abgegeben.<br />

Diese Vorgehensweise ist bis heute geblieben.<br />

Der Saal im Bürgerhaus stand uns drei Mal nicht zur Verfügung. Wir funktionierten<br />

den Scheunenboden zur Spielstätte um (1999/2000). Im Jahr 1993<br />

suchten die Kinder den Weihnachtsmann im Dorf, dabei stand an „jeder“<br />

Ecke ein lebendiges Märchen.<br />

Bisher wurden die bekanntesten Grimms Märchen aufgeführt. Dieses Jahr<br />

wagen wir uns an eine Erzählung von W. Hauff heran – Zwerg Nase.<br />

Wir freuen uns immer wieder, wenn so viele Päckchen zum Verteilen eintreffen<br />

und somit der Saal gefüllt ist und die Gaben in den „Spar-Stiefeln“<br />

für die Bezahlung der Miete und Unkosten reichen.<br />

Vielen Dank all denen, die zu uns am<br />

4. Adventssonntag, den 22.12.2013, um 16:00 Uhr<br />

ins Bürgerhaus Hohentanne kommen.<br />

Ein Spaziergang durch unseren geschmückten Ort<br />

oder ein Glühwein mit einer Hohentanner Bratwurst<br />

am Feuerwehrgerätehaus könnte der Ausklang<br />

des Nachmittags sein.<br />

Die Päckchen für die Kinder bitte bis 21.12.2013<br />

bei Geier/Richter, Lindenstr. 17 in Hohentanne<br />

abgeben.<br />

Für Auswärtige ist die Abgabe vor der Veranstaltung<br />

möglich.<br />

Die Laienschauspieler wünschen allen ein<br />

frohes Fest und ein gesundes neues Jahr.<br />

G. Geier<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Frauenpower Hohentanne<br />

Im Advent bei Kerzenschein die Kindheit fällt dir wieder ein.<br />

Ein Adventskranz mit seinen Kerzen, lässt Frieden strömen in unsere Herzen.<br />

Des Jahres Hektik langsam schwindet und Ruhe endlich Einkehr findet.<br />

Ein Tag, er kann kaum schöner sein, als im Advent bei Kerzenschein.<br />

Elise Hennek<br />

Viel Gesundheit, Wohlergehen und Erfolg im neuen Jahr wünschen allen<br />

Bürgerinnen und Bürgern der <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong>.<br />

Schützenverein und<br />

Feuerwehr Hohentanne<br />

Kleiner <strong>Stadt</strong>teil mit großer Tradition!<br />

Die Hohentanner Vorweihnacht<br />

Im Anschluss an das Hohentanner Weihnachtsmärchen, laden der Schützenverein<br />

und die Feuerwehr Hohentanne alle Einwohner und Kinder<br />

am 4. Advent, den 22.12. 2013,<br />

gegen 17:00 Uhr zum<br />

traditionellen Adventswurstessen<br />

in das Feuerwehrgerätehaus<br />

recht herzlich ein.<br />

Wir wollen Sie mit einer echten Hohentanner Adventswurst vom Holzkohlegrill,<br />

Glühwein und Kinderpunsch auf das bevorstehende Weihnachtsfest<br />

einstimmen.<br />

Als Gast wird der Weihnachtsmann mit kleinen Gaben alle Kinder erfreuen.<br />

Lassen Sie den Nachmittag bei uns in gemütlicher Runde ausklingen.<br />

Die Schützenvereins- u. Feuerwehrwichtel freuen sich schon jetzt auf ihren<br />

Besuch und wünschen bis dahin allen Einwohnern eine besinnliche und<br />

friedliche Adventszeit.<br />

Jagdgenossenschaft Hohentanne<br />

Wir wünschen allen Jagdgenossen und deren Familien sowie allen Lesern<br />

des <strong>Bürgerblatt</strong>es:<br />

Besinnliche Lieder, manch‘ liebes Wort,<br />

Tiefe Sehnsucht, ein trauter Ort.<br />

Gedanken, die voll Liebe klingen<br />

und in allen Herzen schwingen.<br />

Der Geist der Weihnacht liegt in der Luft<br />

mit seinem zarten, lieblichen Duft.<br />

Wir wünschen Euch zur Weihnachtszeit<br />

Ruhe, Liebe und Fröhlichkeit!<br />

Und das neue Jahr soll bringen<br />

was zum Glück des Lebens zählt<br />

und dazu vor allen Dingen:<br />

FRIEDE AUF DER GANZEN WELT!<br />

Noch eine wichtige Information!<br />

In der Zeit vom 02.01.2014 bis 17.01.2014<br />

liegt die 1. Änderungssatzung der Jagdgenossenschaft Hohentanne,<br />

bei den Vorstandsmitgliedern Roswitha Totzke Lindenstraße 34 und<br />

Gerold Noack Bauernseite 13 a, zur Einsicht aus.<br />

Der Vorstand<br />

Leserbrief<br />

Zum 2. Siebenlehner Oktoberfest<br />

Liebe Vorstandsmitglieder des Wasserturmfördervereins,<br />

ein sehens- höhrens- und erlebenswertes Event (würde man neudeutsch<br />

sagen) habt Ihr organisiert und durchgeführt. Wer nicht da war, hat ein Oktoberfest<br />

der Extraklasse verpasst. Die wirklich zahlreichen Angebote hatten<br />

für jede Altersgruppe interessantes dabei. Dass oktoberfesttypische<br />

Dinge, wie Maßkrug stemmen, Brez‘n und Dirndlkleid nicht fehlten, zeigte


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

uns, dass Ihr wisst wie‘s geht und Ihr machtet Euch die Mühe, dieses auch<br />

umzusetzen. Dank und Anerkennung dafür, weil auch vom wirtschaftlichen<br />

Gelingen einer solchen Veranstaltung unser Wasserturm profitiert.<br />

Sehr gefallen hat nicht nur mir, zu den im <strong>Bürgerblatt</strong> November genannten<br />

Programmpunkten übrigens auch die Irish-Set-Dance-Formation von<br />

SV Traktor Obergruna e.V. In den gezeigten Irischen Set-Tänzen kam die<br />

Tanzfreude der Akteure so mitfühlbar rüber, dass der Moderator keine Mühe<br />

hatte, mehrfach Zuschauer aus dem Publikum für gemeinsame Tanzrunden<br />

mit den „Profis“, die tatsächlich Amateursportler sind, zu begeistern.<br />

Die Tänze und auch die mit Fördermitteln neu angeschaffte landestypische<br />

Kleidung der „Herrenriege“ waren eine Augenweide. Alles Gute für die<br />

kommenden Auftritte und viele begeisterte Gäste wünscht<br />

N. Werner, Gründungsmitglied Wasserturmförderverein KLEINVOI-<br />

GTSBERG<br />

OV Kleinvoigtsberg e. V. und<br />

Jugendclub KVB<br />

Wir laden Sie alle herzlich ein zur<br />

Einweihung unseres neuen Vereinsraumes und<br />

zum alljährlichen Weihnachtsbaumglühen<br />

am Samstag, den 18. Januar 2014, ab 18:00 Uhr<br />

auf das Haldengelände am Jugendclub.<br />

Die Weihnachtsbäume können ab 06. Januar<br />

am Jugendclub abgegeben bzw. abgelegt werden.<br />

Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

OBERGRUNA<br />

Rassekaninchenzüchterverein S 702<br />

Obergruna e.V.<br />

Den zweiten von zwei zu vergebenden Kreisverbandsehrenpreisen<br />

wurde der Kleinsilber hell Zuchtgruppe<br />

II von Norbert Werner zugesprochen.<br />

Thomas Spittler mit seinen Roten Neuseeländerkaninchen<br />

bekam für jedes Tier seiner Zuchtgruppe<br />

III die Bewertung sehr gut.<br />

Übrigens – wer kleine Stroh-oder Heupakete 2013er<br />

Ernte, Spitzenqualität zum kleinen Preis (Größe ca.<br />

50 x 50 x 50 cm) benötigt, kann Th. Spittler gern anrufen<br />

0174 76 79 979.<br />

Wir wünschen eine besinnliche Advents- und<br />

Weihnachtszeit.<br />

Der Vereinsvorstand<br />

Bei der 60. Kreisoffenen Rassekaninchenschau<br />

in Hetzdorf hatten unsere Teilnehmer<br />

auf Grund guter Zuchtergebnisse<br />

Grund zur Freude.<br />

Wolfgang Müller wurde zum 2. Mal in seiner<br />

langjährigen Züchterlaufbahn Kreismeister<br />

bei den kleinen Kaninchenrassen.<br />

Seine Lohkaninchen schwarz wurden als<br />

beste Zuchtgruppe II mit einem Ehrenpreis<br />

des Kreisverbandes ausgezeichnet.<br />

SV Traktor Obergruna e.V.<br />

Seite 15<br />

Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gesundes<br />

und erfolgreiches Jahr 2014 wünschen wir allen Mitgliedern<br />

des Sportvereins Traktor Obergruna sowie Euern Angehörigen,<br />

allen Sponsoren und allen Lesern des <strong>Bürgerblatt</strong>es.<br />

Der Vorstand<br />

2013 – ein sehr erfolgreiches Tanzjahr für<br />

unsere Sektion Irish Set-Dance<br />

Bereits im Herbst 2012 hatten wir unser Mitwirken an<br />

der Veranstaltungsserie „500 days of Irish Life in Germany<br />

2013“ beschlossen. Wir wollten nicht nur über „The<br />

Gathering“ in Irland informieren sondern ebenfalls mit<br />

vielfältigen Veranstaltungen etwas für uns und unsere<br />

Region tun.<br />

Anlässlich des 2-jährigen Bestehens unserer Sektion<br />

führten wir im Februar unseren 1. Ceili-Dance durch. Wir 13 Mitglieder und<br />

Gäste versuchten, bei dieser mit viel Spaß verbundenen Tanzveranstaltung<br />

die sechs bisher gelernten mehrteiligen Tänze ohne größere Denkpausen<br />

fehlerfrei über die Runden zu bringen. Zur Frauentagsveranstaltung des<br />

Kreissportbundes konnten wir uns den geladenen Gästen aus Sportvereinen<br />

des Landkreises vorstellen. Die dabei geknüpften Kontakte bescherten<br />

uns am 16.11. einen Auftritt beim Sportlerball des Hennersdorfer Sportvereins.<br />

In Erdmannsdorf wurden wir sehr herzlich empfangen. Ebenso wie am<br />

8. März in Freiberg-Zug verbreitete sich beim gemeinsamen Tanzen ausgelassene<br />

„irische Stimmung“.<br />

Den Irischen Nationalfeiertag „St. Patricks Day“ feierten wir gemeinsam mit<br />

befreundeten Gruppen in Dresden und besprachen den von uns im April<br />

organisierten Irlandtag. Unter dem Motto „Wir stellen uns vor – tanzt mit<br />

uns“ zeigten am 20.4. in der Freiberger Nikolaikirche etwa 100 Tänzerinnen<br />

und Tänzer verschiedene durch irische Wurzeln miteinander verbundene<br />

Tanzstile. Traditionelle Livemusik verschaffte uns kleine Verschnaufpausen<br />

während dieser fast 7-stündigen abwechslungsreichen Veranstaltung.<br />

Für unser bisher größtes Event erhielten wir auch dank der Unterstützung<br />

der <strong>Stadt</strong>marketing Freiberg GmbH von zahlreichen Gästen anerkennende<br />

Worte und fanden neue begeisterte Mittänzer. Die Freude und den<br />

Schwung dieser großartigen Erfahrung nahmen wir mit in die Veranstaltungen<br />

zum 28. Bergstadtfest in Freiberg. Unser Auftritt im Irischen Dorf<br />

bleibt uns besonders in Erinnerung. Nach der Ankündigung eines 20 Minuten<br />

dauernden Settanzes begann es zu regnen. Die zahlreichen Zuschauer<br />

hielten ebenso aus wie wir und ließen uns durch ihre Begeisterung den Regenguss<br />

kaum spüren. Vom Veranstalter erhielten wir daraufhin für das im<br />

nächsten Jahr stattfindende Irish Folk-Festival eine Einladung nach Magdeburg<br />

– es ist unglaublich, wie sich alles entwickelt. Eine Herausforderung<br />

anderer Art waren zwei Auftritte auf einer staubigen Wiese bei sengender<br />

Sonne am 21. Juli bei den Schottisch-Irischen Erlebnistagen „Pipes,<br />

Drums & More“. Unser Moderator Hans bestand dort seine „Feuertaufe“<br />

sehr gut. Was dem Großveranstalter MISKUS e.V. in Kloster Buch nicht gelungen<br />

war – für unseren Auftritt zum 60-jährigen Jubiläum des Schützenvereins<br />

Hohentanne am 30. August hatten uns die rührigen Mitglieder eine<br />

kleine Holzbühne gebaut. Wir waren überwältigt von soviel freundlicher<br />

Aufmerksamkeit. Der Auftritt und das gemeinsame Tanzen haben uns viel<br />

Freude bereitet – sehr gern nehmen wir Eure nächste Einladung an. Zwei<br />

VHS-Kurse und ein Auftritt beim Sommerfest der Freiberger Gruppe des<br />

Dialyseverbandes Sachsen e.V. sind uns ebenfalls noch in guter Erinnerung.<br />

Zu unserem bisher letzter Auftritt am 19. Oktober zum „Siebenlehner<br />

Oktoberfest“ (siehe Foto), stellten wir uns unter unserem Namen „Irish<br />

Mood“ und mit neuer Tanzbekleidung vor. Die anerkennenden Worte der<br />

Zuschauer für anspruchsvolles einstündiges Tanzen bestätigten uns wieder<br />

einmal, dass „Lebensfreude pur“ ansteckend ist.<br />

Die erfolgreiche Teilnahme am Projektwettbewerb „Wir für die Region“<br />

macht uns besonders stolz. Die Artikel „13 Projektträger ausgewählt“ im<br />

Mittelsachsen-Kurier und „Preisgeld fließt in einen Tanz-Workshop“ in der<br />

Freien Presse informieren ausführlich über unsere diesjährigen Aktivitäten.<br />

Einen Teil des Fördergeldes in der maximalen Höhe von 3.900 € haben wir<br />

für eine transportable Musikanlage, Tanzbekleidung und einen schweißtreibenden<br />

Wochenendworkshop mit einem erfahrenen Set-Dance-Lehrer<br />

ausgegeben. Nach einem weiteren Setdance-Workshop in Potsdam<br />

mit Irischen Tanzlehrern und intensivem wöchentlichen Training der inzwi-


Seite 16<br />

schen 18 Mitglieder sind wir gut für die anstehenden Veranstaltungen im<br />

nächsten Jahr gerüstet. Ein ganz besonderer Höhepunkt wird unser Tanzfest<br />

„Irish Mood“ am 12. April im Klosterpark Altzella sein. Zu dieser Projekt-<br />

Abschlussveranstaltung, gefördert vom Landkreis Mittelsachsen und der<br />

Robert Bosch Stiftung über das Programm „Neulandgewinner“, laden wir<br />

uns Gäste ein. Alle Interessierten sind ebenfalls zu diesem abwechslungsreichen<br />

Programm mit Musik und Tanz herzlich willkommen.<br />

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten<br />

Rutsch in ein gesundes, bewegungsreiches und glückliches Jahr 2014.<br />

Sonja Hanske, Leiterin Irish Set-Dance Obergruna<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Liebe Bürgerinnen,<br />

liebe Bürger und Mitglieder der Volkssolidarität!<br />

Es ist wieder soweit, wir können das Ende des Jahres 2013 beinahe sehen.<br />

Ereignisreich war das zu Ende gehende Jahr sowohl<br />

aus positiver als auch aus negativer Sicht. Wir<br />

wollen uns aber nicht den negativen Ereignissen<br />

widmen, sondern über schöne Dinge<br />

sprechen. In den zurückliegenden Monaten<br />

haben wir regelmäßig über unsere<br />

Veranstaltungen berichtet und können<br />

feststellen, dass viel Wissenswertes und Interessantes<br />

zu hören und zu sehen war. Wir lauschten einem Vortrag über<br />

unsere Ernährung, eine wunderschöne Muttertagausfahrt zum Schwartenberg<br />

schloss sich an, zum Weinfest entführten uns Hans Spielmann und seine<br />

Gespielin mit den verschiedensten Instrumenten bisschen in das Mittelalter.<br />

— Abt. Billardkegeln —<br />

Stand zum Jahresende nach Abschluss der Hinrunde der Punktspiele:<br />

1. Mannschaft in der Bezirksklasse nach klarem Heimsieg im letzten Spiel<br />

gegen SV Leukersdorf 1275 zu 1085 Points auf Platz 3 von 8 teilnehmenden<br />

Mannschaften.<br />

2. Mannschaft in der Kreisklasse nach klarer Niederlage beim Auswärtsspiel<br />

gegen Freiberg IV. 1028 zu 1127 Points auf Platz 2 von 8 teilnehmenden<br />

Mannschaften.<br />

Es gilt in der Rückspielrunde jedes Punktspiel mit der nötigen Einstellung<br />

für ein gutes Ergebnis anzugehen um dieses gute Halbzeitergebnis zu halten<br />

bzw. noch zu verbessern, wobei es bei der 2. Mannschaft dann unter<br />

Umständen um Aufstieg in die Kreisliga gehen könnte.<br />

Schöne Weihnachtstage und einen guten Jahreswechsel.<br />

Die Abteilungsleitung<br />

REICHENBACH<br />

Kirchgemeinde<br />

Langhennersdorf / Reichenbach<br />

Gottesdienste Dezember 2013<br />

2. Sonntag nach dem Christfest, 5.1.<br />

10.00 Uhr Bräunsdorf Predigtgottesdienst<br />

1. Sonntag nach Epiphanias, 12.1.<br />

10.00 Uhr Langhennersdorf Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

2. Sonntag nach Epiphanias, 19.1.<br />

10.00 Uhr Reichenbach Predigtgottesdienst<br />

3. Sonntag nach Epiphanias, 26.1.<br />

8.30 Uhr Langhennersdorf<br />

Abendmahlsgottesdienst (Saft)<br />

10.00 Uhr Bräunsdorf<br />

4. Sonntag nach Epiphanias, 2.2.<br />

10.00 Uhr Reichenbach Predigtgottesdienst<br />

Gemeindegruppen<br />

Kirchenchor dienstags alle 14 Tage 19.30 Uhr in Langhennersdorf<br />

Bibelstunde Donnerstag, 02.01. 13.30 Uhr in Reichenbach<br />

Dienstag, 14.01. 14.30 Uhr in Langhennersdorf<br />

Junge Gemeinde mittwochs 17 Uhr in Langhennersdorf<br />

Volkssolidarität Reichenbach<br />

Unser Adventsnachmittag stimmte uns auf die bevorstehende Weihnachtszeit<br />

ein. Von fünf Frauen gebastelte Gestecke wurden verkauft und Marmelade<br />

aus dem eigenen Garten konnte gekostet und gekauft werden. Herr<br />

Ullrich aus Dresden umrahmte den Nachmittag mit weihnachtlichen Melodien<br />

und Geschichten. Als es plötzlich laut an der Tür klopfte, bekamen<br />

wir Besuch von dem Engel Annika mit ihren zwei Wichteln Till und Marc.<br />

Jeder unserer Gäste bekam ein Los und durfte, wenn er eine Zahl von 1<br />

bis 24 hatte, ein Türchen am Adventkalender öffnen. Es gab sogar noch einen<br />

Hauptgewinn. Einen Dresdner Weihnachtsstollen konnte ein Mitglied<br />

in Empfang nehmen. Nach dieser Überraschung hätte man am liebsten das<br />

Tanzbein geschwungen, denn Herr Ullrich spielte nun noch Schunkellieder<br />

und Musik aus der guten alten Zeit. Es war ein gelungener und unterhaltsamer<br />

Nachmittag, man hat wieder Bekannte getroffen, viel geplaudert und<br />

erzählt und sicherlich ging jeder frohen Herzens nach Hause.<br />

Wir besuchten wie jedes Jahr unsere Jubilare und unsere kranken Mitglieder<br />

bzw. jene, die nicht mehr regelmäßig am Vereinsleben teilhaben können.<br />

Natürlich sind alle diese Veranstaltungen mit Vorarbeiten und vielen<br />

Stunden an Freizeit verbunden. Aber wir tun es alle gern. Deshalb bedanke<br />

ich mich an dieser Stelle bei meinen Vorstandsmitgliedern und den ehrenamtlichen<br />

Helfern. Danke sagen wir auch wieder der Familie Schubert, die<br />

unsere Seniorentänzerinnen zweimal monatlich beherbergt. Wir bedanken<br />

uns ebenfalls bei unseren Gästen der Badefahrten nach Schlema, denen<br />

Preiserhöhungen nicht erspart bleiben, uns aber trotzdem die Treue halten.<br />

Sehr positiv haben sich unsere größeren Ausfahrten entwickelt, denn unsere<br />

Busse sind ausgelastet und es ist schön, dass sich wieder neue Reisegäste<br />

dazugesellt haben. Abschließend auch ein Dankeschön an die <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong>,<br />

dass wir das Bürgerhaus als Verein so günstig nutzen dürfen. Nun<br />

wünschen wir allen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit, alles Gute<br />

für das kommende Jahr und wir freuen uns, Sie 2014 wieder als unsere Gäste<br />

begrüßen zu können.<br />

Margot Schleicher,<br />

Vorsitzende der Ortsgruppe Reichenbach


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Dorfclub Reichenbach e.V.<br />

Bald nun ist Weihnachtszeit, das heißt ein neues Jahr steht vor der Tür und<br />

das alte wird mit Pauken und Trompeten verabschiedet.<br />

Für uns war es ein ereignisreiches Jahr, konnten wir Euch doch wieder mit<br />

allerlei großen und kleinen Aktivitäten erfreuen.<br />

Das möchten wir natürlich auch 2014 tun.<br />

Die Termine stehen und rechtzeitig werden wir im Amtsblatt darauf aufmerksam<br />

machen.<br />

Außerdem sind wir jetzt mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten:<br />

www.Dorfclub-Reichenbach.de.tl<br />

Auch dort könnt Ihr Euch über unsere Veranstaltungen informieren oder<br />

Euer Feedback hinterlassen.<br />

Aufruf zum Knut<br />

Am 11.01.2014 um 17.00 Uhr wird unser Knutfeuer stattfinden.<br />

Wir rechnen fest mit Euch und Euren Weihnachtsbäumen.<br />

Alles Weitere entnehmt Ihr bitte unseren Plakaten und Hauseinladungen.<br />

Termine für 2014<br />

12.04. Oldienacht<br />

21.06. Sommersonnenwendefeuer<br />

Jagdgenossenschaft Reichenbach<br />

Ein fröhliches Weihnachtsfest,<br />

besinnliche Stunden im Kreise der Familie<br />

sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2014<br />

bei bester Gesundheit wünschen wir allen<br />

Mitgliedern, Jägern und Einwohnern.<br />

Unsere Jahreshauptversammlung findet am<br />

22.03.2014, um 19.00 Uhr Am Feld 2 in Reichenbach statt.<br />

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Reichenbach<br />

SIEBENLEHN<br />

Kirchgemeinde Siebenlehn – Obergruna<br />

mit Schwesterkirche Hirschfeld<br />

Gottesdienste<br />

15. Dezember 2013 (3. Advent)<br />

Obergruna 08.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />

22. Dezember 2013 (4. Advent)<br />

Siebenlehn 10.00 Uhr Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

24. Dezember 2013 (Heiligabend)<br />

Siebenlehn 16.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel<br />

22.00 Uhr Verkündigungsspiel<br />

Obergruna 17.15 Uhr Christvesper mit Krippenspiel<br />

25. Dezember 2013 (1. Christtag)<br />

Obergruna 10.00 Uhr Predigtottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

26. Dezember 2013 (2. Christtag)<br />

Siebenlehn 10.00 Uhr Predigtgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

29. Dezember 2013 (1. Sonntag nach Weihnachten)<br />

Hirschfeld 10.00 Uhr Singegottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

31. Dezember (2013) (Altjahresabend)<br />

Siebenlehn 15.00 Uhr Jahresschlussandacht<br />

Obergruna 16.00 Uhr Jahresschlussandacht<br />

1. Januar 2013 (Neujahr)<br />

Siebenlehn 15.00 Uhr Neujahrsandacht<br />

5. Januar 2013 (2. Sonntag nach Weihnachten)<br />

Obergruna 8.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />

12. Janaur 2013 (1. Sonntag nach Epiphanias)<br />

Siebenlehn 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

19. Januar 2013 (2. Sonntag nach Epiphanias)<br />

Obergruna 10.00 Uhr Gottesdienst mit der JG, Kindergottesdienst<br />

Seite 17<br />

• Musik liegt in der Luft ...<br />

Sonntag, 22. Dezember, 15.00 Uhr Hirschfeld<br />

Adventsmusik mit Kaffeetrinken<br />

Sonntag, 29. Dezember 2013, 10.00 Uhr Hirschfeld<br />

Singegottesdienst mit den<br />

Chören aus Siebenlehn, Nossen und Hirschfeld<br />

Sonntag, 5. Januar 2013, 17.00 Uhr<br />

Neujahrskonzert in der <strong>Stadt</strong>kirche Nossen<br />

Das Meißner Kammerorchester spielt Werke von Bach, Händel, Stamitz,<br />

Telemann · Leitung: Kirchenmusikdirektor A. Reuther<br />

• Termine und Kreise<br />

Kirchenmusik<br />

Kirchenchor<br />

dienstags, 19:30 Uhr<br />

erste Probe im neuen Jahr am 14.1. 2013<br />

Flöten – alle Gruppen dienstags:<br />

15:00-15:30 Uhr Anfänger 15:30-16:00 Uhr Anfänger I<br />

16:00-16:30 Uhr Anfänger II 16:30-17:30 Uhr Flötenkinder<br />

17:30-18:30 Uhr Flötenkreis 18:30-19:30 Uhr große Flöten<br />

Seniorenkreis Siebenlehn<br />

Donnerstag, 9. Januar, 14.00 Uhr<br />

Seniorenkreis Obergruna<br />

Dienstag 7. Januar, 14.00 Uhr<br />

Tankstelle<br />

Dienstag, 1. Januar, 19.30 Uhr Siebenlehn<br />

Mama-Frühstück<br />

Mittwoch 8. Januar, 9.00 Uhr, Pfarrhaus Hirschfeld<br />

Besuchsdienst<br />

Montag, 16. Dezember 2013, 15.00h<br />

Montag, 13. Januar 2014, 9.00 Uhr<br />

Kinder- und Jugendarbeit<br />

Kinderkreis mittwochs 15:00 –16:00 Uhr<br />

Proben für die Christvesper<br />

in Siebenlehn montags 15:45 –16:45 Uhr Siebenlehn<br />

in Obergruna donnerstags 16:00 – 17:00 Uhr Obergruna<br />

in Hirschfeld freitags 16:30 Uhr in Hirschfeld<br />

JG Termine und Themen über www.jodgeh.de!<br />

Diakoniesprechstunde im Pfarrhaus Siebenlehn<br />

Donnerstag, 2. Januar, 10.00 Uhr<br />

• Land zum Leben – Grund zur Hoffnung<br />

55. Akton von «Brot für die Welt» hat am 1. Advent begonnen<br />

Jeder achte Mensch auf der Welt – also fast 850 Millionen Frauen, Kinder<br />

und Männer – geht abends hungrig ins Bett. Das müsste nicht sein. Jeder<br />

könnte satt werden! Fruchtbares Land ist eine Gabe Gottes. Diese Gabe ist<br />

ausreichend vorhanden, sie sollte zum Wohle aller genutzt werden. Sie gilt<br />

es, für zukünftige Generationen zu bewahren. Leider geschieht das aber<br />

bei weitem nicht überall. Brot für die Welt arbeitet mit ausgewählten Partnern<br />

weltweit daran, die kleinbäuerliche Landwirtschaft zu stärken. Mit<br />

Unterstützung der Projektpartner von Brot für die Welt entwickeln Kleinbauernfamilien<br />

ihre Fähigkeiten weiter. Erträge nachhaltig steigern, die<br />

Landwirtschaft stärker gegen Dürren und Regen schützen und die Böden<br />

auch für die nächste Generation erhalten – darum geht es. Dass es so vielen<br />

Menschen mit Gottes Hilfe und Unterstützung durch dieses Werkes gelingt,<br />

ist Grund zur Hoffnung! Die Organisation unterstützt die Kleinbauern<br />

auch beim Ausbau ihrer Verarbeitungs- und Absatzmöglichkeiten. Das<br />

bringt Geld für die Ausbildung der Kinder, für Medikamente, für Investitionen<br />

in die Landwirtschaft.<br />

Spenden für die Aktion Brot für die Welt können eingezahlt werden auf das<br />

Konto unserer Kirchgemeinde, Stichwort »Brot für die Welt«. Sie können Ihre<br />

Spende aber auch in einem gekennzeichneten Umschlag sonntags in die<br />

Kollekte legen oder sie direkt im Pfarramt Siebenlehn-Obergruna abgeben.<br />

Pfarramtsleitung Pfarrerin z. A. Dr. Astrid Reglitz<br />

Tel. dienstlich 035242/669937 • Email: astrid.reglitz@evlks.de<br />

Sprechzeit Pfarramt dienstags 17.30-18.30 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Friedhofsverwaltung Siebenlehn-Obergruna:<br />

donnerstags 9.00–10.00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />

Telefon 035242/64313 Fax 035242/62902<br />

E-Mail kg.siebenlehn_obergruna@evlks.de


Seite 18<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Telefon Gemeindepädagogin Heidrich 035242/65479<br />

Telefonseelsorge 0800/1110111 und 0800/1110222<br />

Bankverbindung der Kirchgemeinde<br />

Kassenverwaltung Dresden, Konto 1667 209 052 BLZ 350 601 90<br />

— KD-Bank / LKG Sachsen<br />

Codierung: für Obergruna 2344-Obg. – für Siebenlehn 2344-SL<br />

Nachruf<br />

Am 20. November 2013 verstarb<br />

Otto Reichel.<br />

Über 50 Jahre wirkte er als Mitglied des Vorstandes der<br />

Kirchgemeinde in Siebenlehn. Seine aktive Zeit für die<br />

Gemeinde fällt zusammen mit grundlegenden Veränderungen<br />

im Alltag der Menschen. Jahre zwischen Kriegsende, den<br />

Entwicklungen in der DDR,<br />

der politischen Wende mit Ankunft im vereinten Deutschland.<br />

Jahre, in denen es oft schwierig war, sich als Christ öffentlich<br />

zu bekennen und danach zu leben. Es war aber auch eine<br />

Zeit, in der Otto Reichels handwerkliches Geschick und seine<br />

Zuverlässigkeit gefragt waren.<br />

Keine Leiter war ihm zu hoch, kein Grat zu schmal – keine<br />

Baumaßnahme, bei der er nicht dabei war. Viele Jahre sorgte<br />

er außerdem mit seiner Frau zusammen als Kirchner für<br />

Ordnung vom Glockenturm bis zum Gemeinderaum.<br />

Einmal nach seinem „Lebens-Spruch“ befragt, natürlich aus der<br />

Bibel, schrieb er aus Psalm 16 auf:<br />

„Ich habe den Herrn allezeit vor Augen, denn er ist mir zur<br />

Rechten, so werde ich bleiben.“<br />

Die Mitglieder des Vorstandes<br />

der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Siebenlehn-Obergruna<br />

Grundschule „Am Wasserturm“<br />

Bundesweiter Vorlesetag<br />

Am Freitag, dem 15.11. 2013, war bundesweiter Vorlesetag.<br />

Herr Kreisler hatte eine Überraschung vorbereitet. Es waren ein Quiz und<br />

ein Gedicht. Wir fanden es super. Wer wollte, konnte danach eines seiner<br />

Bücher kaufen.<br />

Das war für uns alle eine ganz besondere Unterrichtsstunde.<br />

Selina Feldmann, Stella Haraschta und Sabrina Laue aus der Klasse 4.<br />

Nachruf<br />

Der Förderverein „Romanusbad Siebenlehn e.V.“ trauert um sein<br />

ältestes Ehrenmitglied, Herrn<br />

Otto Reichel<br />

* 11.09.1910 † 20.11.2013<br />

Mit seinem Tod verlieren wir den letzten Erbauer unseres Romanusbades.<br />

Als junger Mann war er daran beteiligt, unter der Regie des Siebenlehner<br />

Verkehrsvereins in der Rekordbauzeit von 13 Wochen unser<br />

Freibad in reiner Handarbeit zu errichten. Bis ins hohe Alter blieb er<br />

diesem Teil seines Lebenswerkes verbunden. Selbst an seinem 103. Geburtstag<br />

wollte er wissen, wie die diesjährige Badesaison verlief und<br />

stellte nicht ohne Stolz Verbindungen zu 1932 her.<br />

Nun hat sich Ottos Leben vollendet. Was bleibt, ist die Erinnerung an<br />

einen Mann, der selbst in einem biblischen Alter Interesse an den wichtigen<br />

gesellschaftlichen Prozessen unserer Zeit, unserer <strong>Stadt</strong>, seiner<br />

Kirchgemeinde, der Vereine, die Sanierung des Siebenlehner Marktes,<br />

die Erhaltung seines Romanusbades, die Entwicklung unserer Bildungseinrichtungen,<br />

bis hin zum Engagement und Freizeitverhalten der<br />

heranwachsenden Generationen zeigte. Voller Dankbarkeit und Demut<br />

denken wir an Otto zurück.<br />

Es trauert mit seiner tapferen Frau, seinen Kindern und seiner großen<br />

Familie<br />

der Vorstandes und die Mitglieder des<br />

„Fördervereins Romanusbad Siebenlehn e.V.“<br />

und der Ortschaftsrat Siebenlehn<br />

Der Autor Herr Kreisler aus Leipzig stellte uns, der 3. und 4. Klasse, das Buch<br />

„Der Mühlengeist“ vor. Dieses Buch war sehr spannend und lustig. Es kamen<br />

Gespenster, Hexen und andere gruslige Gestalten vor.


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Der Schuster auf der<br />

Weihnachtspyramide<br />

„Wer aus Siebenlehn kommt, heißt Rost und ist Schuster“, so beschreibt der<br />

ehemalige Ortschronist K. Hörig die Situation vor etwa 160 Jahren, als von<br />

200 Familien 17 Rost hießen und alle miteinander verwandt waren. Ob nun<br />

der Schuster auf der Pyramide ein „Rost“ ist, weiß nur Schnitzer R. Meier<br />

allein, aber als Symbol für die stärkste Berufsgruppe in den letzten Jahrhunderten<br />

steht er ganz bescheiden dort. Dabei braucht er sich nicht hinter<br />

dem erfolgreichen Bäcker zu verstecken. Siebenlehn war auf die Steuerzahlungen<br />

der vielen Schuster über Jahrhunderte angewiesen und ging<br />

es den Schustern schlecht, ging es der <strong>Stadt</strong> schlecht. Doch davon später<br />

mehr. Noch 1880 sind es etwa 60–70 Meister, die sich mit der Schuhherstellung<br />

beschäftigten. Sie zogen regelmäßig jede Woche mit beladenem<br />

Schiebbock oder Tragkorb auf die Jahrmärkte. Diese Handwerker waren<br />

anerkannte Bürger und sie bestimmten das Geschehen in der <strong>Stadt</strong> mit.<br />

Als 1903 die Industrialisierung mit Höfer & Hockemeyer (ab 1934 O. Thiele)<br />

einsetzte und Jahre später noch zwei Schuhfabriken (Gauß und Teubel) arbeitslosen<br />

Schustern und anderen Menschen Beschäftigung und Lohn sicherten,<br />

ging das private Handwerk zurück. Über Jahrhunderte waren für<br />

arme Leute Schuhe Luxus. Sie wurden mehrfach repariert weiter gegeben.<br />

Später, mit zunehmendem Wohlstand brauchte niemand mehr barfuß laufen<br />

und Schuhe wurden Modeartikel. Im Ort sind vor allem Knobelbecher,<br />

Armeestiefel, Schnürstiefel, Leder-, Haus- und Kinderschuhe hergestellt<br />

worden. Das Lederfaserwerk lieferte ab 1936 Kunstleder und später Hinterkappen.<br />

Die Weltkriege nahmen vielen Schustern nicht nur die Existenz,<br />

sondern auch das Leben.<br />

Nach 1945 gab es noch 18 Handwerksmeister. Unsere Reparaturen erledigte<br />

Alfred Barthel. Ich erinnere mich noch an die Schuster Schwarz, Wetzig,<br />

Zeugfang, Voigt, Frei, Rost, Böhme, Zimmermann, Haubold , Appelt , Trautmann<br />

und Geselle Eckhold. Webers besaßen außerdem ein Schuhgeschäft<br />

am Markt. Ein historisches Foto entstand zum Heimatfest 1953. Die Handwerker<br />

hatten sich zum musikalischen Frühschoppen vor dem großen Döbelner<br />

Stiefel an der Schule aufgestellt, um sich fotografieren zu lassen.<br />

Eine schöne Erinnerung, denn unter den vielen Zaungästen bin auch ich<br />

dabei und mein Vater Curt, der mit seiner Conzertina für Stimmung sorgte.<br />

Leider war die Zukunft des Handwerks ungewiss, Schuhe wurden industriell<br />

hergestellt und es fehlten Aufträge, Leder und anderes Material. So<br />

schlossen sich 1959, unter Obhut der Schuhfabrik „Pionier“ Freiberg, einige<br />

Meister und Gesellen zur PGH „Jacob Böhme“ zusammen. Unter Leitung<br />

der Meister Kurt und Walter Haubold fertigten sie Armeestiefel und später<br />

für den Handel bis 1984 Wander- und Skischuhe an. Viele Lehrlinge erhielten<br />

eine Ausbildung als Schuhfacharbeiter, direkt Schuster lernten immer<br />

weniger. Schuhe kamen bis 1989 hauptsächlich aus der DDR, doch mit der<br />

Wende änderte sich das. Auch unsere drei Schuhfabriken waren nicht mehr<br />

konkurrenzfähig und mussten ihre Beschäftigten entlassen. Nur Frank Thiele<br />

konnte seinen Familienbetrieb mit drastischer Verkleinerung und anderem<br />

Sortiment bis 2009 erhalten. Diese Fabrik produzierte 106 Jahre, mit<br />

Wehmut denke ich an die schönen Kinderschuhe.<br />

Die Schuhmachermeisterwerkstatt der Familie Appelt übertrifft diese Zeit.<br />

In vierter Generation werden seit 1890 die unterschiedlichsten Schuhe hergestellt<br />

oder repariert. Wenn Meister Rainer einmal sein Gewerbe aufgibt,<br />

wird das letzte Licht der erfolgreichen Zunft in Siebenlehn ausgeblasen.<br />

Ein herzlicher Gruß geht an die Geschäftsfrau Gerda Appelt (88) und den<br />

Altmeister Walter Haubold (93), die beide in ihrem Leben die Schustergeschichte<br />

mit geschrieben haben. Das hat auch Ing. Robert Harlaß (81),<br />

ehem. Betriebsleiter der Schuhfabrik Teubel. Noch im Sommer, zum Heimatfest<br />

in Kleinvoigtsberg, stellte er die traditionelle Schusterei mit alten<br />

Werkzeugen vor.<br />

Eine Sternstunde erlebte 1896 das Handwerk zur Eröffnung der „Deutschen<br />

Schuhmacherfachschule“. Unter fachkundiger Leitung wurde nun der Meisternachwuchs<br />

zentral bis 1951 ausgebildet, ehe die Schule nach Weißenfels<br />

kam. Erst 1997 konnte, durch den „Förderverein der Meisterschule Siebenlehn<br />

für Orthopädietechnik e.V.“ in der alten Wirkungsstätte die Ausbildung<br />

fortgesetzt werden und bis heute große Erfolge verzeichnen. Hoffen wir,<br />

dass noch viele Orthopädieschuhmachermeister ausgebildet werden.<br />

Schuhmacher oder Schuster? Beides ist richtig. Passende Schuhe herzustellen<br />

ist eine Kunst, doch wer diese nicht beherrschte und Schuhe nur<br />

„zusammenschusterte“ , war ein Flickschuster. Ein Ausdruck für schlechte<br />

Qualität.<br />

Seite 19<br />

Gehen wir nun in der Geschichte weit zurück. Mit dem Bergbau fing alles<br />

an. Die Bergleute brauchten ordentliches Schuhwerk. Zusammen mit den<br />

Schustern siedelten sich schon zeitig Gerber und Schwarzfärber an, denn<br />

ohne Leder konnten die Schuster nicht arbeiten. Die Bauern in Breitenbach<br />

hatten sehr viel Vieh, sodass immer Felle vorhanden waren und die Schusteranzahl<br />

kontinuierlich stieg. Gerber und Schwarzfärber hatten eine eigene<br />

Innung. So stehen später z. B. die Namen Ruscher, Putzger, Mende und<br />

Haubold in ihrer Chronik und auch Lederhändler, wie Clauß und Hänichen<br />

hatten in der Neuzeit ihr Auskommen. Für etwa 300 Mitglieder, in 25 Orten<br />

rund um Siebenlehn, waren die Statuten der Schusterinnung von 1537<br />

Richtschnur für die Arbeit und bei Bedarf im privaten Bereich. Die Innung<br />

gab allen Halt, doch wer sich nicht an die Regeln hielt, wurde mit Geldstrafen<br />

belegt oder ausgeschlossen. Die Statuten wurden in einer „Lade“<br />

aufbewahrt, die im Innungsleben eine wichtige Rolle spielte und bis 1990<br />

im Museum stand. Die Statuten wurden mehrfach geändert. Ein Meister<br />

durfte z. B. anfänglich nur zwei Gesellen und einen Lehrling beschäftigen.<br />

Neben den 10–12 Groschen Lehrgeld mussten zwei Pfund Wachs dazu gelegt<br />

werden. Der Preis für einen Gesellen- oder Meisterspruch war höher,<br />

wobei ein Teil davon immer an die Kirche ging. So ist es nicht verwunderlich,<br />

dass einige Schuster ab 1620 nebenberuflich Wachsschläger wurden.<br />

Sie kauften wertlose Bienenwaben (Raß) bei ihren Verkaufstouren im Umkreis<br />

von 50 km auf und pressten daraus in mühsamer Arbeit Bienenwachs,<br />

welches sie verkauften oder selbst nutzten. In Siebenlehn war Wachs auch<br />

Zahlungsmittel. Im Jahre 1620 kam es durch den Schusterlehrling Matthes<br />

Herbst zum ersten großen <strong>Stadt</strong>brand. Er wollte nicht mehr in die Lehre<br />

gehen und zündete das Haus seines Meisters an. Alle Häuser brannten mit<br />

ab, nur der Forsthof blieb. Matthes wurde gefasst und am 02.08.1621 auf<br />

dem Galgenberg in Nossen auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Nun war<br />

die Not groß, doch es sollte die nächsten Jahrzehnte durch den Dreißigjährigen<br />

Krieg und die Pest noch schlimmer kommen. Bei dem <strong>Stadt</strong>brand<br />

wurden nicht nur die Statuten der Innung vernichtet, sondern auch viele<br />

andere städtische Urkunden. An der Pest starben von den 500 Einwohnern<br />

über die Hälfte, darunter viele Schuster. Durch die geringen Steuereinnahmen<br />

verarmte die <strong>Stadt</strong> und sie brauchte über 200 Jahre, um sich von den<br />

ganzen Schicksalsschlägen zu erholen. Nachdem alle gerade den Siebenjährigen<br />

Krieg überstanden hatten, brannte es 1764 beim Schuster Gottfried<br />

Rost. Dieses Feuer vernichtete in der Oberstadt 91 Häuser von 125,<br />

darunter auch die Kirche. Die Bürger gaben nicht auf. Sie bauten die <strong>Stadt</strong><br />

wieder auf (Markt 1766). Die Schuster gingen weiter mit Optimismus ihrem<br />

Gewerbe nach, unter dem Motto: „So lange der Mensch wird mit Füßen geboren,<br />

ist unser Handwerk nicht verloren“. Die Treffen der Innung wurden<br />

von den Obermeistern organisiert und fanden im Handwerkerhaus statt.<br />

Der ehemalige Konsum in der Niederstadt war z. B. 1843 das Innungshaus<br />

und später die Schusterherberge. Als sie 1887 zum 350-jährigen Bestehen<br />

der Schuhmacherinnung ein großes Fest feierten, waren alle ganz stolz. Sie<br />

zählten, rund um Siebenlehn, immer noch 141 Meister mit 185 Gesellen<br />

und 63 Lehrlingen. Auf dem Fest wurde die Idee geboren, an so einem geschichtsträchtigen<br />

Ort eine Schuhmacherfachschule zu gründen, um das<br />

umfangreiche Wissen weiter zu geben. Es sollten noch 10 Jahre vergehen,<br />

bis der erste Kurs im Bürgerhaus statt fand. Mit dem Bau eines neuen Hauses<br />

1910 in der Liebichstraße konnte der Unterricht ganztags gesichert<br />

werden. Die Regeln zur Lehrzeit waren genau festgelegt und so mancher<br />

Schüler musste für „Fehler“ am Prüfstück einige Groschen zusätzlich bezahlen,<br />

eine gute Mehreinnahme für die Innungskasse. Die Fachschüler hatten<br />

eine eigene Uniform. Sie waren begehrte Logierburschen und mancher ist<br />

als Ehemann für immer hier geblieben. Bei der Schuleinweihung wurde der<br />

Gedanke laut, allen Schuhmachern ein Denkmal zu setzen. Prof. Fischer aus<br />

Dresden erhielt 1912 den Zuschlag für seinen Schusterbrunnen, der 1914<br />

aufgestellt werden sollte. Als sich der 1. Weltkrieg abzeichnete, wurde das<br />

Ganze verschoben und erst 1926 umgesetzt. Zuvor fand 1925 die Weihe<br />

einer neuen Schusterfahne statt und 1937 feierte man das 400-jährige Bestehen<br />

der Zunft. Im 2. Weltkrieg brauchte man Kanonen und neben den<br />

Glocken der Kirche sollte auch der Schusterjunge eingeschmolzen werden.<br />

Der damalige Bürgermeister Wolfgang Walcha bekam dieses mit und versteckte<br />

den oberen Teil im Papierlager seiner Fabrik, was nicht ungefährlich<br />

war. Dank seiner beherzten Tat konnte der Schusterjunge nach dem Krieg<br />

wieder auf seinem Sockel sitzen. Heute ist er ein Blickfang auf dem Markt<br />

mit der Mahnung oder Verpflichtung: „Ehret das Handwerk.“<br />

Dieser Beitrag wurde aus meiner Sicht geschrieben, Renate Bärsch<br />

Quellen: Festschrift z. Heimatfest 1928, K. Hörig Siebenlehn;<br />

Eine Monographie, W. Haubold, R. Harlaß, E. Pietzsch


Seite 20<br />

Siebenlehner SV 90 e.V.<br />

– Abteilung Schach –<br />

Punktspiele 3. und 4. Runde<br />

Männer: 2. Landesklasse<br />

Blumenau – Siebenlehner SV I 3 : 5<br />

1 Vogel, Roven 1 5 Windisch, Bernd 1<br />

2 Kempe, Rolf 1 6 Schauer, Jürgen ½<br />

3 Kahn, Peter 0 7 Weber, Jens 0<br />

4 Dr. Herold, Andreas ½ 8 Arlt, Ronald 1<br />

Ein klarer Sieg mit erfreulicherweise 4 Gewinnpartien bringt die Mannschaft<br />

mit 4 Mannschaftspunkten auf Platz 2.<br />

Siebenlehner SV I – Aue III 2,5 : 5,5<br />

1 Vogel, Roven 1 5 Windisch, Bernd ½<br />

2 Kempe, Rolf 0 6 Schauer, Jürgen ½<br />

3 Kahn, Peter 0 7 Weber, Jens ½<br />

4 Dr. Herold, Andreas ½ 8 Arlt, Ronald 0<br />

Die empfindliche Niederlage wirft die Mannschaft auf Platz 5 zurück<br />

(4 : 4 Punkte).<br />

Männer: 2. Bezirksklasse<br />

Siebenlehner SV II – Niederwiesa III 5 : 3<br />

1 Koch, Jörg ½ 5 Freitag, Maximilian 1<br />

2 Schulze, Bernd ½ 6 Lutze, Ronald 1<br />

3 Dr. Kirchhübel, Rainer ½ 7 Stief, Peter 1<br />

4 Zichner, Felix ½ 8 Högel, Pascal 0<br />

Die Mannschaft wurde ihrer Favoritenstellung gerecht und belegt Platz 2<br />

mit 6 Mannschaftspunkten.<br />

Reichenbrand III – Siebenlehner SV II 4 : 4<br />

1 Koch, Jörg ½ 5 Freitag, Maximilian 0<br />

2 Schulze, Bernd ½ 6 Lutze, Ronald 1<br />

3 Dr. Kirchhübel, Rainer ½ 7 Stief, Peter ½<br />

4 Zichner, Felix ½ 8 Högel, Pascal ½<br />

Siebenlehn gab den ersten Punkt ab, führt aber die Tabelle mit 7 : 1 an!<br />

Männer: Chemnitzer Verbandsliga<br />

Siebenlehner SV III – Mittweida II 1,5 : 2,5<br />

1 Böse, Fred 0 3 Kühner, Lothar ½<br />

2 Kampik, Vincent 0 4 Körbs, Pascal 1<br />

Jugend U20: 1. Sachsenliga<br />

Grün-Weiß Dresden – Siebenlehner SV 5 : 1<br />

1 Vogel, Roven 1 4 Zichner, Felix 0<br />

2 Dietrich, Franz 0 5 Kampik, Vincent 0<br />

3 Freitag, Maximilian 0 6 Körbs, Pascal 0<br />

Gegen die favorisierten Dresdner mussten unsere Jungs eine klare Niederlage<br />

einstecken, die sie mit 4 : 2 Punkten auf Platz 4 beförderte.<br />

Jugend U16: Bezirksliga<br />

Wilkau-Haßlau II – Siebenlehner SV 1,5 : 2,5<br />

1 Fischer, Elias 1 3 Körbs, Pascal ½<br />

2 Kampik, Vincent 1 4 Rosinski, Wilhelm 0<br />

Siebenlehner SV – Wilkau-Haßlau I 0,5 : 3,5<br />

1 Fischer, Elias 0 3 Körbs, Pascal ½<br />

2 Kampik, Vincent 0 4 Rosinski, Wilhelm 0<br />

Sieg gegen die Zweite von Wilkau-H., aber gegen die Erste war nichts zu<br />

machen. Mit 3 : 7 Mannschaftspunkten liegen die Jungs in der Tabelle auf<br />

Platz 8.<br />

Seniorenmeisterschaft von Mecklenburg/Vorpommern<br />

Diese offene Meisterschaft fand mit 174 Teilnehmern wieder in Binz statt.<br />

Peter Kahn war dabei und blieb in den 9 Runden ungeschlagen, gewann 2<br />

Partien und kam in 7 Partien nicht über ein Remis hinaus. Am Ende belegte<br />

er mit 5,5 Punkten Platz 30.<br />

P. Kahn<br />

Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Ein frohes und friedliches<br />

Weihnachtsfest wünschen<br />

wir allen Mitgliedern des<br />

Siebenlehner Sportvereins sowie<br />

ihren Angehörigen, unseren<br />

Sponsoren, allen Freunden des<br />

Sports, unseren Einwohnern von<br />

Siebenlehn und den Bürgern der <strong>Stadt</strong>teile <strong>Großschirma</strong>.<br />

Verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für die hilfreiche<br />

Unterstützung und gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr,<br />

wünschen wir Ihnen allen für das Jahr 2014 persönlich viel Glück,<br />

Erfolg und vor allem Gesundheit.<br />

Der Vorstand des Siebenlehner Sportverein 90 e.V.<br />

Aus der Nachbarregion<br />

Weihnachten im Schuhkarton<br />

Mit kleinen Dingen Großes bewirken.<br />

Die Aktion Weihnachten im Schuhkarton war auch dieses Jahr wieder ein<br />

großer Erfolg. Kinder, deren Eltern und Großeltern aus Nossen und den umliegenden<br />

Gemeinden verpackten wieder liebevoll Geschenke für arme<br />

Kinder in der ganzen Welt. Viele spendeten auch die Transportkosten.<br />

Seit Jahren organisiert Familie Flemming von der Gärtnerei Albani in Siebenlehn<br />

diese Hilfe. In der Drogerie Junghanß in Nossen wurden u.a. die<br />

Geschenkpakete abgegeben und gesammelt.<br />

Mit diesen kleinen Paketen wird für viele Kinder große Freude bereitet.<br />

Die Abteilung Schach des Siebenlehner SV gibt bekannt, dass dieses Jahr<br />

zwischen Weihnachten und Neujahr kein Schach-Weihnachtsturnier<br />

stattfindet. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Schachinteressierten<br />

und Sponsoren für ihre langjährige Unterstützung bedanken.<br />

Jörg Koch, Abteilungsleiter<br />

Herr Flemming holt gerade die Geschenkpakete in der Drogerie Junghanß ab.


Dezember 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Höhepunkte<br />

26.07. Musik, Licht und Steine in der Burgruine Frauenstein<br />

In der romantischen Atmosphäre der Burgruine vermengt die Gruppe Balisar<br />

traditionelle Musik durch eine Vielzahl an Instrumenten mit unterschiedlichen<br />

musikalischen Stilistiken. Eine Tanzshow der 4 Elemente von<br />

der Flammendiva sowie eine Feuer-Pyro-Show runden das Programm ab.<br />

13.09. „Folks & Tales“ von amarcord in der Kirche Hainichen<br />

Amarcord reist mit seinem Programm „Folks & Tales“ rund um die Welt<br />

und singt die schönsten internationalen Folksongs. Gehen Sie mit auf eine<br />

a-cappella-Expedition von Deutschland über Schweden und Irland nach<br />

Kuba, Thailand, Ghana und vielen anderen Ländern.<br />

Tickets bereits bei Vorverkaufsstellen mit elektronischem Kartensystem<br />

erhältlich, bei den Geschäftsstellen von Freie Presse und Döbelner Anzeiger<br />

und unter: 03737 783 222<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong><br />

Bürgermeistersprechstunde siehe Seite 2!<br />

Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung/Einwohnermeldeamt<br />

Dienstag<br />

9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr<br />

Freitag<br />

9:00 – 11:30 Uhr<br />

Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn<br />

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr<br />

Bankverbindung <strong>Stadt</strong> <strong>Großschirma</strong><br />

Deutsche Kreditbank AG · BLZ 120 300 00 · Kto. 1 408 905<br />

Büchereien<br />

<strong>Großschirma</strong> dienstags 15:00 – 18:00 Uhr<br />

Tel. 037328 - 146779<br />

Obergruna montags 17:00 – 19:00 Uhr<br />

Stellplätze Schrottcontainer<br />

Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos in<br />

folgenden Containern in den <strong>Stadt</strong>teilen entsorgt werden:<br />

Standort <strong>Großschirma</strong> Standort Großvoigtsberg<br />

• ehemaliger Bauhof • am Vereinsheim, Glückauf-Str. 55<br />

Standort Kleinvoigtsberg Standort Reichenbach<br />

• An der Hohle<br />

• Zur Aue<br />

(Platz an der Kindertagesstätte) (Platz an der Kindertagesstätte)<br />

Standort Siebenlehn<br />

• Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2<br />

• Nossener Straße (Firma Lutze)<br />

Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!<br />

Wichtige Rufnummern<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 89 90<br />

Bürgerbüro Siebenlehn (03 52 42) 66 99 88<br />

Abwasserzweckverband „Muldental“ (0 37 31) 203 00 90<br />

Gas-Havarien und -Störungen 0180 27 87 901<br />

Wasserzweckverband Freiberg (0 37 31) 78 40<br />

Kindergärten: <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 2 11<br />

Kleinvoigtsberg (03 73 24) 73 29<br />

Reichenbach (03 73 28) 74 55<br />

Siebenlehn (03 52 42) 6 43 39<br />

Schulen: GS <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 4 68<br />

GS Siebenlehn (03 52 42) 6 26 24<br />

Bereitschaftsdienst der Zahnärzte<br />

Seite 21<br />

Bereich Lommatzsch / Nossen an folg. Terminen jeweils von 09–11 Uhr<br />

Herausgeber<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong><br />

Hauptstraße 156<br />

09603 <strong>Großschirma</strong><br />

Tel. (037328) 89 90<br />

e-Mail:<br />

gemeinde@grossschirma.de<br />

im Internet:<br />

www.grossschirma.de<br />

Redaktion des amtlichen und<br />

nichtamtlichen Teils<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Großschirma</strong><br />

Redaktion: Frau Totzke<br />

Tel. (037328) 8 99 30<br />

Notruf<br />

Polizei 110<br />

Feuerwehr und Rettungsdienst 112<br />

Krankentransport Landkreis (03731) 192 22<br />

Notfallamb. Kreiskrankenhaus (03731) 77 23 12<br />

Mo – Fr 18:00 – 7:00 Uhr<br />

Sa/So ganztätig bis Mo 7:00 Uhr<br />

Augenärztliche Rufbereitschaft (037 27) 192 92<br />

Giftnotruf (03 61) 73 07 30<br />

Frauenschutzhaus (03731) 225 61<br />

Mädchenhaus (03731) 399 29<br />

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Freiberg Land<br />

Bereitschaftstelefonnummer (037 41) 45 72 32<br />

Bobritzsch, <strong>Großschirma</strong>, Halsbrücke, Hilbersdorf,<br />

Oberschöna, Reinsberg, Weißenborn (ohne Berthelsdorf)<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 – 07:00 Uhr<br />

Mittwoch, Freitag 14:00 – 07:00 Uhr<br />

Feiertag 24 h, Sitzdienst 10:00 – 12:00 Uhr<br />

Bundesweite Rufnummer 116 117<br />

außerhalb der regulären Sprechzeiten<br />

Weitere Informationen entnehmen Sie der Tageszeitung oder<br />

dem Wochenspiegelservice.<br />

Apotheken-Bereitschaftsdienst<br />

Bergstadt-Apotheke · Siebenlehn Löwenzahn-Apotheke · <strong>Großschirma</strong><br />

Markt 23 · Tel. (03 52 42) 6 40 11 Hauptstr. 152 · Tel. (03 73 28) 14 67 49<br />

15. / 28. Dez. • 10. / 23. Jan. 17. / 23. Dez. • 18. / 19. Jan.<br />

Dienstzeiten an diesen Tagen jeweils:<br />

18:00–08:00 Uhr Mo – Fr 18:00–21:00 Uhr<br />

08:00–08:00 Uhr (d.nä.Tages) Feiert./Sa./So. 08:00–21:00 Uhr<br />

In dringenden Fällen auch außerhalb der angegebenen Bereitschaft.<br />

14./15.13 Dr. Zölfel<br />

21./22.13 Dr. Preißer<br />

23.12.13 Dr. Görlitz<br />

24.12.13 Dr. Zölfel<br />

25.12.13 Dipl.-Stom. Jesswein<br />

26.12.13 Dipl.-Stom. Vetters<br />

27.12.13 ZA Lehmann<br />

Impressum<br />

28.12.13 Dr. Preißer<br />

29.12.13 Dr. Schwanitz<br />

30.12.13 Dr. Schwitzky<br />

31.12.13 ZÄ Otto<br />

01.01.14 ZÄ Otto<br />

04./05.01.14 Dr. Preißer<br />

11./12.01.14 ZA Lehmann<br />

04.01. und 05.01.2014 · 10.00–12.00 Uhr<br />

Dr.med. Lemke · Hauptstr. 178a · 09603 <strong>Großschirma</strong> · Tel. 037328-245<br />

Redaktion Anzeigen<br />

Heinrich Ludwig GmbH<br />

Freiberger Str. 30<br />

<strong>Stadt</strong>teil Siebenlehn<br />

09603 <strong>Großschirma</strong><br />

Tel. (03 52 42) 43 70<br />

Fax (03 52 42) 437 45<br />

e-Mail:<br />

m.buechse@Ludwig-Verpackungen.de<br />

Druck Riedel Verlag & Druck KG<br />

09247 Röhrsdorf<br />

Abo-Preis: 6,00 Euro / Jahr<br />

Fälligkeitsdatum: 01.07.<br />

Redaktionsschluss für Ausgabe Jan. 2014<br />

07. Januar 2014

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