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Bürgerblatt Großschirma August 2013.pdf

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<strong>Bürgerblatt</strong><br />

Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

<strong>Großschirma</strong> Großvoigtsberg Hohentanne Kleinvoigtsberg Obergruna Reichenbach Rothenfurth Seifersdorf Siebenlehn<br />

Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt <strong>Großschirma</strong> mit den Stadtteilen<br />

Ausgabe 08 Erscheinungstag: 14. <strong>August</strong> 2013<br />

<strong>August</strong> 2013<br />

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 03. September 2013<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

mit dem Beginn des Monats Juli und vor allem dem der Schulferien hat<br />

nun auch der Sommer in unserer Region Einzug gehalten. Die Temperaturen<br />

der zurückliegenden Tage und Wochen haben erfreulicherweise zahlreiche<br />

Besucher in die Freibäder gelockt, und so konnte die in diesem Jahr<br />

zu verzeichnende negative Ertragsbilanz der Monate Mai und Juni doch<br />

etwas freundlicher gestaltet werden. Den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern<br />

und Helfern des Fördervereins „Romanusbad“ sei an dieser Stelle für<br />

ihr Wirken, nicht nur in diesem Kalenderjahr und der aktuellen Badesaison,<br />

herzlich gedankt.<br />

Ein Dankeschön möchte ich auch für die bisher geleistete Arbeit unseres<br />

Bürgerpolizisten an Herrn Erber aussprechen. In der relativ kurzen Zeit seiner<br />

Präsenz in unserer Kommune hat Herr Erber bereits einiges bewegt,<br />

auch wenn dies nicht in jedem Fall von der Mehrzahl unserer Einwohner so<br />

wahrgenommen werden kann und wird. Durch seine Tätigkeit unterstützt<br />

und entlastet Herr Erber nicht nur die Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes,<br />

auch der für uns dringend notwendige Kontakt zur Polizeidirektion ist<br />

nun wesentlich besser, als dies vorher der Fall war. Gerade bei den immer<br />

größer werdenden Gebietsstrukturen der Behörden stellt dies aus meiner<br />

Sicht eine nicht zu unterschätzende Komponente dar.<br />

Wie auch in den Jahren zuvor ist in den Sommermonaten naturgemäß<br />

auch eine verstärkte Bautätigkeit an unserem Straßennetz zu verzeichnen.<br />

Dies betrifft momentan, wie Ihnen sicherlich nicht entgangen sein<br />

wird, mehrere größere und kleinere Baumaßnahmen in unserem Stadtgebiet.<br />

Auf die Bauarbeiten rings um den Marktplatz in Siebenlehn hatte<br />

ich bereits in der letzten Ausgabe verwiesen. Des Weiteren wird an folgenden<br />

Stellen gebaut: am Kommunenweg/Muldentalstraße in Rothenfurth),<br />

an der Glückauf-Straße/Erbgerichtsweg in Großvoigtsberg , am Kirschberg<br />

in Siebenlehn (alle drei Baustellen laufen unter Regie des Abwasserzweckverbandes<br />

Muldental), an der Straße von Seifersdorf nach Mobendorf<br />

(Baumaßnahme des Landkreises), an der Straße durch die Ortslage<br />

Hohentanne (Banketterneuerung), im Bereich der Straße zur Aue in Reichenbach<br />

(Sanierung einer privaten Stützmauer) sowie an der nun bereits<br />

mehrere Monate andauernden Baustelle im Muldenbereich in Rothenfurth<br />

(Baustelle unter Obhut der Landestalsperrenverwaltung). Dazukommen<br />

werden in den nächsten Wochen noch die Schaffung der bereits vor<br />

längerer Zeit geplanten Parkplätze in der Langhennersdorfer Straße in<br />

<strong>Großschirma</strong> sowie flächendeckend über unser Stadtgebiet verteilt die<br />

Baumaßnahme „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung“. Einige<br />

dieser Baustellen sind mit Vollsperrungen und Umleitungen des Straßenverkehrs<br />

verbunden, bei Bedarf entnehmen Sie nähere Informationen<br />

unserer Internetseite oder informieren sich bitte direkt über die dafür zuständigen<br />

Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung.<br />

Zum Thema Windenergie, welches derzeit des Öfteren von überregionalem<br />

medialem Interesse begleitet wird, möchte ich zum heutigen Zeitpunkt<br />

keine näheren Ausführungen tätigen. Hier ist zunächst einmal eine<br />

klare Regelung in der weiteren Herangehens- und Verfahrensweise seitens<br />

der Gesetzgebung gefragt.<br />

Keinesfalls versäumen möchte ich es jedoch, den 57 Schulanfängern in<br />

unseren beiden Grundschulen eine unvergessliche Schulanfangsfeier und<br />

einen guten Start in ihren neuen, in Kürze beginnenden Lebensabschnitt<br />

zu wünschen.<br />

In diesem Sinne grüße ich Sie bis zur nächsten Ausgabe unseres <strong>Bürgerblatt</strong>es<br />

mit einem herzlichen<br />

„Glück Auf!“<br />

Ihr<br />

Volkmar Schreiter, Bürgermeister<br />

Bau eines neuen Windrades<br />

Auf dem Areal von Rothenfurth stehen insgesamt 7 Windräder.


Seite 2<br />

<strong>Bürgerblatt</strong> Stadt<br />

<strong>Großschirma</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Erscheinungstag<br />

14. <strong>August</strong> 2013<br />

Öffentliche Stadtratssitzungen<br />

Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am<br />

Montag, dem 09. September 2013, um 19:00 Uhr<br />

im Bürgerhaus Hohentanne, Lindenstraße 6,<br />

09603 <strong>Großschirma</strong> statt.<br />

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungstafel<br />

an der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>, Hauptstraße 156,<br />

09603 <strong>Großschirma</strong>.<br />

Gleiche Bekanntmachungen zur Tagesordnung erfolgen auch in den<br />

Schaukästen der Stadtteile.<br />

Der angegebene Termin versteht sich vorbehaltlich erforderlicher Änderungen,<br />

die sich aus aktuellen Anlässen ergeben können.<br />

Bürgermeistersprechstunden<br />

Bei Bedarf können nach vorheriger Absprache Direkttermine in allen Stadtteilen<br />

und vor Ort vereinbart werden.<br />

Die Sprechstunden in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong> am 20.08. und<br />

27.08.2013 fallen wegen Urlaubs aus.<br />

Ansonsten findet die Sprechstunde jeweils<br />

dienstags von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />

in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong> statt.<br />

Die nächste Sprechstunde im historischen Rathaus in Siebenlehn<br />

findet am Dienstag, dem 10.09.2013 statt.<br />

Information Bürgerbüro<br />

Liebe Leserinnen und Leser, auf Grund der Bundestagswahlen sind Änderungen<br />

zum Redaktionsschluss und dem Erscheinungstag, in den Ausgaben<br />

September, des <strong>Bürgerblatt</strong>es erforderlich.<br />

Redaktionsschluss September vorgezogen auf den 03.09.2013<br />

Erscheinungstag vorgezogen auf den 11.09.2013<br />

Vielen Dank für ihr Verständnis.<br />

Bekanntmachung<br />

der Gemeindebehörde über das Recht auf<br />

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die<br />

Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl<br />

zum 18. Deutschen Bundestag<br />

am 22. September 2013<br />

1.<br />

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde – die Wahlbezirke<br />

der Gemeinde der Stadt <strong>Großschirma</strong> wird<br />

in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013<br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten:<br />

Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr<br />

Freitag 9:00–11:30 1)<br />

in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>, Haus II, Wahlamt, Zimmer OG. 02,<br />

Hauptstraße 152 in 09603 <strong>Großschirma</strong> (nicht barrierfrei)<br />

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte<br />

kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im<br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter<br />

die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im<br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen<br />

glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung<br />

besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für<br />

die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze<br />

eingetragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme<br />

ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3)<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen<br />

Wahlschein hat.<br />

2.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann<br />

in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013,<br />

spätestens am 06.09.2013, bis 11:30 Uhr,<br />

in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>, Haus II, Wahlamt, Zimmer OG.02,<br />

Hauptstraße 152 in 09603 <strong>Großschirma</strong><br />

Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt<br />

werden.<br />

3.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten<br />

bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />

zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er<br />

nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt<br />

haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4.<br />

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />

161 Mittelsachsen<br />

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

5.<br />

Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />

auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />

(bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das<br />

Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum<br />

06.09.2013) versäumt hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist<br />

nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist<br />

nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und<br />

die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis<br />

der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten<br />

bis zum 20.09.2013 bis 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde<br />

mündlich, schriftlich oder elektronisch per E-Mail unter: k.schlegel@grossschirma<br />

beantragt werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes<br />

nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich<br />

macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein<br />

nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00<br />

Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus<br />

den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung<br />

eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter<br />

Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen<br />

Person bedienen.<br />

6.<br />

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen<br />

ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen<br />

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird<br />

und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;<br />

dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen<br />

schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />

Person auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und<br />

dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass<br />

der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere<br />

Versendungsform ausschließlich<br />

von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.<br />

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben<br />

werden.<br />

<strong>Großschirma</strong>, 05.08.2013<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

Polizeiverordnung<br />

der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

(Landkreis Mittelsachsen) als Ortspolizeibehörde<br />

zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung<br />

gegen umweltschädliches Verhalten<br />

und Lärmbelästigung,<br />

zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen<br />

und über das Anbringen von Hausnummern<br />

Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 sowie § 17 Abs. 1 des<br />

Polizeigesetzes des Freistaates Sachsens (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 13. <strong>August</strong> 1999 (SächsGVBI. S. 466), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 20 und 20a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBI. S.<br />

130, 141), gültig ab 01.01.2013, hat der Stadtrat der Stadt <strong>Großschirma</strong> mit<br />

Beschluss Nr. 315/2013 am 15.07.2013 folgende Polizeiverordnung erlassen.<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten<br />

§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Besprühen, Bemalen (Graffiti)<br />

§ 4 Tierhaltung<br />

§ 5 Verunreinigung durch Tiere<br />

Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigung<br />

§ 6 Schutz der Nachtruhe<br />

§ 7 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten<br />

u. ä.<br />

§ 8 Anzeige öffentlicher Veranstaltungen<br />

§ 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten<br />

§ 10 Benutzung von Sport- und Spielstätten<br />

§ 11 Haus- und Gartenarbeiten<br />

§ 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern<br />

Seite 3<br />

Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen<br />

§ 13 Verunreinigungen und andere öffentliche Beeinträchtigungen<br />

§ 14 offene Feuer (Lager- und Brauchtumsfeuer)<br />

Abschnitt 5 - Böller- und Salutschießen, Kleinfeuerwerk<br />

§ 15 Böller-und Salutschießen<br />

§ 16 Kleinfeuerwerk<br />

Abschnitt 6 - Schutz der Grün-und Erholungsanlagen<br />

§ 17 Ordnungsvorschriften<br />

§ 18 Eisflächen<br />

Abschnitt 7 - Pflichten von Eigentümern und Anliegern<br />

§ 19 Anliegerpflichten<br />

§ 20 Dachlawinen, Schneeüberhang und Eiszapfen<br />

Abschnitt 8 - Anbringen von Hausnummern<br />

§ 21 Hausnummern<br />

Abschnitt 9 - Schluss bestimmungen<br />

§ 22 Zulassen von Ausnahmen<br />

§ 23 Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 24 I nkrafttreten<br />

Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen<br />

§1 Geltungsbereich<br />

Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

einschließlich der Stadtteile Siebenlehn, Großvoigtsberg, Obergruna, Kleinvoigtsberg,<br />

Seifersdorf, Reichenbach, Rothenfurth und Hohentanne.<br />

§2 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen,<br />

Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf<br />

denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören<br />

insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad-und Gehwege, Brücken,<br />

Tunnel, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen,<br />

Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen<br />

und Gräben.<br />

(2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind der Öffentlichkeit<br />

zugängliche gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen,<br />

die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des<br />

Orts-oder Landschaftsbildes dienen, sowie Kinderspielplätze, Sport-und<br />

Bolzplätze.<br />

(3) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind insbesondere<br />

in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken,<br />

Gewässer, Wartehäuschen, Telefonzellen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte,<br />

Schilder sowie Abfall,-Blumen-und Wertstoffbehälter.<br />

(4) Menschenansammlungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle<br />

für jedermann zugängliche, zielgerichtete Zusammenkünfte von Personen<br />

unter freiem Himmel auf öffentliche Straßen bzw. in öffentlichen<br />

Anlagen zum Zweck des Vergnügens, des Kunstgenusses, des Warenumschlages<br />

oder Ähnlichem, insbesondere zu Volks-, Straßen- und Dorffesten,<br />

Konzerten und Märkten.<br />

Die Vorschriften des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im<br />

Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz - SächsVersG) vom<br />

25. Januar 2012 bleiben von dieser Bestimmung unberührt.<br />

(5) Öffentliche Veranstaltung im Sinne dieser Polizeiverordnung ist jede<br />

Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes,<br />

aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann<br />

Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.<br />

(6) Böller im Sinne dieser Polizeiverordnung sind Böllerkanonen, Standböller,<br />

Hand- und Schaftböller sowie Gasböller.<br />

(7) Vorderlader im Sinne dieser Polizeiverordnung sind Feuerwaffen, die<br />

von der Mündung her geladen werden. Bei Revolvern gilt dies entsprechend<br />

für die einzelnen Kammern der Trommel.<br />

(8) Verunreinigungen durch Tiere sind alle Hinterlassenschaften von Tieren<br />

wie Kotablagerungen oder erbrochener Mageninhalt.<br />

Abschnitt 2 Umweltschädliches Verhalten<br />

§3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Besprühen, Bemalen (Graffiti)<br />

(1) Es ist verboten öffentliche Straßen, Anlagen und Einrichtungen im Sinne<br />

des § 2 sowie die auf, an und in diesen befindlichen Einrichtungen, Bäume<br />

und Pflanzen und sonstige bauliche Anlagen unbefugt<br />

a. zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren, sofern<br />

damit nicht bereits ein Straftatbestand erfüllt ist;


Seite 4<br />

b. mit Plakaten, Anschlägen, Aufklebern, Werbemitteln oder sonstigen<br />

Beschriftungen zu bekleben oder sonst zu versehen oder die Vornahme<br />

solcher Handlungen durch andere Personen zu veranlassen. Die Ortspolizeibehörde<br />

kann den Verursacher bzw. den Veranlasser solcher unbefugter<br />

Handlungen zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichten. Auf<br />

vorgesehenen Plakatträgern (z. B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln)<br />

ist das Plakatieren nur mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörde zugelassen.<br />

(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten<br />

Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und<br />

insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine<br />

Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu<br />

befürchten ist.<br />

(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung,<br />

des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen, des Sächsischen<br />

Denkmalschutzgesetzes, des Sächsischen Naturschutzgesetzes und der<br />

§§ 303, 304 des Strafgesetzbuches sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum<br />

bleiben von dieser Regelung unberührt<br />

§4 Tierhaltung<br />

(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere<br />

oder Sachen anderer nicht belästigt und gefährdet werden oder Schaden<br />

nehmen können.<br />

(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf öffentlichen<br />

Straßen im Sinne von § 2 nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson<br />

frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person,<br />

der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des<br />

Tieres körperlich in der Lage ist.<br />

(3) In geschlossenen Ortslagen sind alle Hunde anzuleinen. Dies gilt nicht<br />

für Diensthunde von Bundes- und Landesbehörden, für Hunde im Rettungsdienst<br />

oder Katastrophenschutz, für Blindenhunde, Herdengebrauchshunde<br />

und Jagdhunde, soweit sie im Rahmen ihrer jeweiligen<br />

Zweckbestimmung eingesetzt sind.<br />

(4) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen sowie Tieren, die<br />

durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden<br />

können, unterliegt der Erlaubnispflicht der Ortspolizeibehörde. Die Erlaubnis<br />

kann - auch nachträglich - mit Auflagen verbunden werden.<br />

(5) Auf Flächen im Sinne des § 2 ist es untersagt, Tiere zum Zweck des Erbettelns<br />

oder Sammelns von Geld- oder Sachleistungen zur Schau zu stellen.<br />

(6) Katzenhalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Katzen nicht verwildern.<br />

Durch geeignete Maßnahmen ist sicher zu stellen, dass eine unkontrollierbare<br />

Vermehrung des Bestandes nicht erfolgt.<br />

(7) Wild lebende Katzen dürfen im Gebiet der Stadt <strong>Großschirma</strong> nicht gefüttert<br />

werden.<br />

(8) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes<br />

sowie des Tierschutzgesetzes und des Gesetzes zum Schutz der<br />

Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§5 Verunreinigungen durch Tiere<br />

(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, in öffentlichen Anlagen<br />

im Sinne von § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden,<br />

durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.<br />

(2) Die Person, die ein Tier hält oder führt, hat dieses von Kinderspiel- sowie<br />

Sport- und Bolzplätzen fernzuhalten.<br />

(3) Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses seine<br />

Notdurft nicht auf im Sinne von § 2 verrichtet. Dennoch dort abgelegte<br />

Verunreinigungen im Sinne von § 2 sind unverzüglich zu entfernen.<br />

Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen<br />

und auf Verlangen den hierzu befugten Kontrollkräften der Ortspolizeibehörde<br />

vorzuweisen. Hierzu kann der Betroffene von den Kontrollkräften<br />

angehalten werden.<br />

(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Ersten Gesetzes<br />

zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung<br />

unberührt.<br />

III. Schutz vor Lärmbelästigung<br />

§6 Schutz der Nachtruhe<br />

(1) Die Nachtruhe umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit<br />

sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als den<br />

Umständen entsprechend unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des<br />

Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung<br />

der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten<br />

während der Nacht eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet<br />

die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.<br />

(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionschutzgesetzes sowie des Gesetzes<br />

über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§7 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten<br />

u.ä.<br />

(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente<br />

sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte<br />

zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht<br />

unzumutbar belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte<br />

oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen,<br />

im Freien, oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.<br />

Abs. 1 gilt nicht bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im<br />

Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,<br />

für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.<br />

(2) Die Vorschriften des Sonn-und Feiertagsgesetzes sowie Bundesimmissionsschutzgestzes<br />

und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.<br />

§8 Anzeige öffentlicher Veranstaltungen<br />

(1) Wer eine öffentliche Veranstaltung im Sinne von § 2 unter freiem Himmel<br />

oder/und in fliegende Bauten (z. B. Zelten) veranstalten will, hat das<br />

der Ortspolizeibehörde unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der<br />

Veranstaltung sowie der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer 3 Wochen<br />

vor der Veranstaltung anzuzeigen.<br />

(2) Die öffentliche Veranstaltung ist zu untersagen oder kann mit Auflagen<br />

verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die eine gefahrlose<br />

Durchführung der Veranstaltung nicht ermöglicht.<br />

§ 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten<br />

(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten<br />

oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter<br />

Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen<br />

dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen<br />

sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.<br />

(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für<br />

die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen.<br />

(3) Die Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Sächsischen<br />

Gaststättengesetzes, des Sächsischen Versammlungsgesetzes, der Sächsischen<br />

Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und<br />

der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§ 10 Lärm von Sport- und Spielplätzen<br />

(1) Öffentlich zugängliche Sport-, Bolz,- und Spielplätze im Sinne von § 2,<br />

die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der<br />

Zeit zwischen 21 :00 Uhr und 7:30 Uhr nicht benutzt werden.<br />

(2) Abs. 1 gilt nicht für besondere Anlässe, wie Veranstaltungen von Vereinen<br />

oder Interessengemeinschaften. Von der Ortspolizeibehörde kann<br />

auf Antrag eine Veränderung der Zeiten festgelegt werden, wenn ein öffentliches<br />

Interesse besteht.<br />

(3) Die Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung<br />

sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung)<br />

bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§ 11 Haus- und Gartenarbeiten<br />

(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer unzumutbar<br />

zu stören, dürfen in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr und an Sonnund<br />

Feiertagen nicht ausgeführt werden.<br />

(2) Zu den Haus- und Gartenarbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören<br />

insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten<br />

und von Rasenmähern sowie das Hämmern, Sägen, Bohren,<br />

Schleifen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen<br />

u. ä.<br />

(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes des Sonn- und<br />

Feiertagsgesetzes, sowie der 8. Bundesimmissionsschutzverordnung (=<br />

Rasenmäherverordnung) und der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung=<br />

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) bleiben von dieser<br />

Regelung unberührt.


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

§ 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstiger Abfallbehälter<br />

Seite 5<br />

(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter<br />

(Wertstoffcontainer – Glas) ist von Montag–Sonnabend in der Zeit von<br />

7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen<br />

von Glas nicht gestattet.<br />

(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder<br />

neben die Wertstoffcontainer zu stellen.<br />

(3) Es ist nicht gestattet, Abfälle aus Haushalten oder Gewerbebetrieben in<br />

die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen.<br />

(4) Es ist untersagt Gegenstände (z. B. Schrott u.a.) aus den Wertstoffcontainern<br />

zu entnehmen.<br />

(5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

und der dazu erlassenen Verordnungen,<br />

des Kreislaufgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und<br />

zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen bleiben unberührt.<br />

IV. Öffentliche Beeinträchtigungen<br />

§ 13 Verunreinigungen und andere öffentliche Beeinträchtigungen<br />

(1) Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt,<br />

a. durch aggressives Verhalten andere zu beeinträchtigen oder zu bedrohen;<br />

b. sich zweckentfremdend außerhalb der Verkehrszeiten der Linien- und<br />

Schulbusse an den Haltestellen aufzuhalten;<br />

c. jegliche Verunreinigung wie das Wegwerfen oder das zurücklassen von<br />

Abfall, insbesondere von Lebensmittelresten, Papier, Kartonagen, Glas,<br />

Blechdosen und Zigarettenkippen, Gartenabfälle, wie Reißig und Laub<br />

etc.<br />

(2) die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes,<br />

des Indirekteinleitergesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

sowie des Ersten Gesetzes zur Abfall- und Bodenwirtschaft bleiben von<br />

dieser Regelung unberührt.<br />

§14 Abbrennen offener Feuer<br />

(1) Das Abbrennen offener Feuer sowie das Grillen auf öffentlichen Straßen<br />

im Sinne des § 2 sind ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde<br />

verboten.<br />

(2) Auf Flächen, die nicht zum öffentlichen Bereich nach § 2 gehören, ist<br />

das Grillen mit handelsüblichen Grillgeräten und Brennstoffen sowie die<br />

Benutzung von Gartenkaminen, Holzbrennöfen (z. B. .Aztekenöfen“) sowie<br />

Feuerkörben u. -schalen ohne Genehmigung gestattet. Weiterhin<br />

sind offene Feuer mit einer maximalen Stapelhöhe bis 0,5 m und/oder<br />

einem maximalen Durchmesser bis 0,5 m bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.<br />

Die Anzeige hat spätestens 5 Tage vor dem beabsichtigten Abbrenntag<br />

zu erfolgen.<br />

(3) Offene Feuer mit einer Stapelhöhe über 0,5 m und/oder einem Durchmesser<br />

von mehr als 0,5 m sind nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde<br />

zulässig. Der Antrag zur Genehmigung hat spätestens 8 Tage<br />

vor dem beabsichtigten Abbrenntag bei der Ortspolizeibehörde zu erfolgen.<br />

Die Durchführung von Fackelumzügen ist der Ortspolizeibehörde<br />

eine Woche vor dem beabsichtigten Umzugstermin anzuzeigen.<br />

(4) Beim Abbrennen von Feuern jeglicher Art ist stets darauf zu achten, dass<br />

erhebliche Rauch- und Geruchsbelästigungen der Anwohner vermieden<br />

werden. Eine erforderliche Zustimmung Dritter sowie die einzuhaltenden<br />

Brandschutzbestimmungen bleiben von der Regelung unberührt.<br />

(5) Zum Abbrennen ist nur trockenes, unbehandeltes Holz (Ast, Spalt- und<br />

Schnittholz) zu verwenden. Das Verbrennen von Abfällen, Wiesen, Garten-<br />

und Siedlungsgut wie z. B. Reisig und Laub ist verboten.<br />

Die Ortspolizeibehörde/Ortsfeuerwehr behält sich zu jeder Zeit das<br />

Recht zur Feuerstättenkontrolle vor.<br />

(6) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden<br />

werden wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht<br />

ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, unmittelbare<br />

Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.<br />

(7) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Ersten Gesetzes<br />

zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, der Verordnung der Sächsischen<br />

Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen,<br />

des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnung<br />

der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung<br />

schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen werden<br />

von dieser Regelung nicht berührt.<br />

V. Böller- und Salutschießen, Kleinfeuerwerk<br />

§ 15 Böller- und Salutschießen mit Vorderladerwaffen<br />

(1) Das Böllern oder das Salutschießen mit einem Vorderlader im Sinne von<br />

§ 2 ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Friedhöfen, Schulen, Kindertageseinrichtungen,<br />

Alten- und Pflegeheimen verboten.<br />

(2) Das Böllern oder Salutschießen mit einem Vorderlader darf nur in der<br />

Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr erfolgen.<br />

(3) Wer außerhalb von Schießstätten ein Böllergerät oder eine Vorderladerschusswaffe<br />

zur Erzeugung eines Schussknalles verwenden will, hat dies<br />

spätestens 2 Wochen vorher schriftlich bei der Ortspolizeibehörde zu beantragen.<br />

(4) Das Böllern bzw. Salutschießen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen<br />

verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses<br />

Böllern oder Salutschießen nicht ermöglichen. Solche Umstände können<br />

z.B. extreme Trockenheit, unmittelbare Waldnähe, die unmittelbare Nähe<br />

eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.<br />

(5) Die Vorschriften des Waffenrechts und des Sprengstoffrechtes bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

§16 Kleinfeuerwerk<br />

(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse“ (Kleinfeuerwerk)<br />

im Zeitraum vom 02.01. bis zum 30.12. durch Personen, die nicht<br />

im Besitz der Erlaubnis nach § 7, § 27 oder eines Befähigungsscheines<br />

nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sind, bedarf der Ausnahmegenehmigung<br />

der Ortspolizeibehörde.<br />

(2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse 11 darf zum<br />

Schutz der Nachtruhe nur bis 23.00 Uhr erfolgen.<br />

(3) Die Ausnahmegenehmigung ist mindestens 4 Wochen vorher schriftlich<br />

zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden<br />

sein.<br />

(4) Die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes bleiben hiervon unberührt.<br />

VI. Schutz der Grün- und Erholungsanlagen<br />

§ 17 Ordnungsvorschriften<br />

(1) In den öffentlichen Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 2 ist es<br />

untersagt,<br />

1. Wegsperren zu beseitigen, zu verändern oder Einfriedungen oder Sperren<br />

zu überklettern;<br />

2. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern<br />

oder aufzugraben sowie außerhalb zugelassener Stellen Feuer<br />

zu machen;<br />

3. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen<br />

und fahrbare Krankenstühle sowie Kinderfahrzeuge<br />

4. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb<br />

der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und gekennzeichneten<br />

Flächen zu betreten, zu befahren oder Sachen abzustellen.<br />

Dies gilt nicht für Fahrzeuge die der Wartung und Pflege der Anlage dienen;<br />

5. zu nächtigen;<br />

6. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten<br />

Bolz- und Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben,<br />

wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden<br />

können. Die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze, Spielgeräte<br />

und Spielanlagen ist anderen Personen als den auf den Hinweisschildern<br />

bestimmten Altersgruppen untersagt;<br />

7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler zu beschädigen, Einfriedungen<br />

und andere Einrichtungen zu beschmutzen oder zu entfernen;<br />

8. Gewässer, Wasserbecken oder Springbrunnen zu verunreinigen;<br />

9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte (ausgenommen Spielbälle) zu benutzen<br />

sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend<br />

gekennzeichneten Stellen zu reiten, zu zelten oder zu baden.<br />

(2) Regelungen in Benutzungsverordnungen bleiben davon unberührt.<br />

§ 18 Betreten von Eisflächen<br />

Das Betreten und die Benutzung der Eisflächen ist auf allen öffentlichen<br />

Gewässern für die die Stadt zuständig ist, nicht zulässig.


Seite 6<br />

VII. Pflichten von Anliegern<br />

§ 19 Anliegerpflichten<br />

(1) Anlieger wie Eigentümer, Verwalter, Pächter von bebauten und unbebauten<br />

Grundstücken sowie Sonstige sind verpflichtet, Sträucher, Hecken<br />

und Bäume, regelmäßig so zu beschneiden, dass sie nicht in öffentliche<br />

Straßen im Sinne von § 2 hineinragen.<br />

(2) Der Eigentümer und/oder Verfügungsberechtige hat dafür Sorge zu tragen,<br />

dass durch Hecken oder ähnlichen Anpflanzungen nicht die Nutzung<br />

und der Zustand der öffentlichen Straßen im Sinne von § 2 beeinträchtigt<br />

wird und dass im Bereich der Sichtdreiecke bei einmündenden<br />

Straßen nur solche Pflanzungen erfolgen, die eine Wuchshöhe von 80<br />

cm nicht überschreiten bzw. vorhandene Pflanzungen auf diese Wuchshöhe<br />

gehalten werden.<br />

(3) Gebäude und Grundstücke sind in einem sauberen und ansprechenden<br />

Zustand zu halten.<br />

§ 20 Dachlawinen, Schneeüberhang und Eiszapfen<br />

Schneeüberhänge, Dachlawinen sowie Eiszapfen an Gebäuden sind von<br />

den Eigentümern und Verfügungsberechtigten für das Gebäude auf eigene<br />

Kosten unverzüglich zu entfernen, sofern die Gefahr des Herabfallens in<br />

den öffentlichen Verkehrsraum besteht.<br />

VIII. Anbringen von Hausnummern<br />

§ 21 Hausnummern<br />

(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an<br />

dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten<br />

Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.<br />

(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert<br />

ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich<br />

zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht<br />

mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar<br />

über oder neben dem Gebäudeeingang, oder wenn sich der Gebäudeeingang<br />

nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der<br />

dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen.<br />

Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern<br />

am Grundstückszugang angebracht werden.<br />

(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen,<br />

soweit dies im Interesse ger öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten<br />

ist.<br />

IX. Schlussbestimmungen<br />

§ 22 Zulassung von Ausnahmen<br />

Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde<br />

Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung<br />

zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.<br />

§ 23 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen<br />

beschriftet, besprüht oder bemalt;<br />

2. entgegen § 3 Abs. 2 ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Plakate<br />

u.a. anbringt oder anbringen lässt;<br />

3. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen,<br />

Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden;<br />

4. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass sein Hund auf öffentlichen<br />

Straßen i. S. v. § 2 nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft;<br />

5. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund in der geschlossenen<br />

Ortslage angeleint ist;<br />

6. entgegen § 4 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde<br />

nicht unverzüglich anzeigt;<br />

7. entgegen § 4 Abs. 5 Tiere zum Zweck des Erbettelns oder Sammelns<br />

von Geld- und Sachleistungen zur Schau stellt;<br />

8. entgegen § 4 Abs. 6 Katzen verwildern lässt und keine geeigneten<br />

Maßnahmen ergreift, um einer unkontrollierten Vermehrung entgegenzuwirken;<br />

9. entgegen § 5 Abs. 2 den Hund nicht von öffentlich Anlagen i. S. v. § 2<br />

fernhält;<br />

10. entgegen § 5 Abs. 3 die durch Hunde verursachten Verunreinigungen<br />

nicht unverzüglich entfernt;<br />

11. entgegen § 5 Abs. 3 keine geeigneten Hilfsmittel mit sich führt und<br />

den abgelegten Tierkot nicht unverzüglich beseitigt;<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

12. entgegen § 5 Abs. 7 verwilderte Katzen füttert;<br />

13. entgegen § 6 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 6<br />

Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört;<br />

14. entgegen § 7 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher,<br />

Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische<br />

oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere<br />

unzumutbar belästigt werden;<br />

15. entgegen § 8 Abs. 1 eine öffentliche Veranstaltung i. S. v. § 2 unter<br />

freiem Himmel nicht oder nicht rechtzeitig bei der Ortspolizeibehörde<br />

anzeigt;<br />

16. entgegen § 9 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen<br />

Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar<br />

belästigt werden;<br />

17. entgegen § 10 Sport- und Spielplätze i. S. v. § 2 benutzt;<br />

18. entgegen § 11 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer<br />

stören, durchführt;<br />

19. entgegen § 12 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr<br />

sowie an Sonn-und Feiertagen Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter<br />

einwirft;<br />

20. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe o.a. Gegenstände auf oder<br />

neben die Wertstoffcontainer stellt;<br />

21. entgegen § 12 Abs. 3 Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben<br />

anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter<br />

einbringt;<br />

22. entgegen § 12 Abs. 4 Gegenstände aus den Wertstoffcontainern entnimmt;<br />

23. entgegen § 13 Abs. 1 durch aggressives Verhalten andere belästigt<br />

oder bedroht;<br />

24. entgegen § 13 Abs. 1a sich an Haltestellen aufhält;<br />

25. entgegen § 13 Abs. 1b Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt,<br />

Abfälle oder Gegenstände liegen lässt, wegwirft oder außerhalb<br />

der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse ablegt;<br />

26. entgegen § 14 Abs. 1 auf öffentlichen Flächen i. S. v. § 2 grillt oder ein<br />

offenes Feuer abbrennt;<br />

27. entgegen § 14 Abs. 2 ein offenes Feuer nicht oder nicht rechtzeitig<br />

bei der Ortspolizeibehörde anzeigt;<br />

28. entgegen § 14 Abs. 3 ein Lager-oder Brauchtumsfeuer abbrennt, obwohl<br />

er dazu keine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde besitzt,<br />

29. entgegen § 14 Abs. 2 einen Fackelumzug nicht oder nicht rechtzeitig<br />

bei der Ortspolizeibehörde anzeigt;<br />

30. entgegen § 14 Abs. 4 beim Abbrennen eines offenen Feuers andere<br />

mit Rauch-und Geruch belästigt;<br />

31. entgegen § 14 Abs. 5 Abfälle von Wiesen, Garten-und Siedlungsgut,<br />

wie Reisig und Laub verbrennt;<br />

32. entgegen § 15 Abs. 3 das Böller- und Salutschießen nicht oder nicht<br />

rechtzeitig bei der Ortspolizeibehörde anzeigt;<br />

33. entgegen § 16 Abs. 3 das Kleinfeuerwerk nicht oder nicht rechtzeitig<br />

bei der Ortspolizeibehörde anzeigt;<br />

34. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 Wegsperren beseitigt oder verändert oder<br />

Einfriedungen und Sperren überklettert;<br />

35. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen verändert,<br />

ausgräbt oder außerhalb der dafür vorgesehen Stellen ein offenes<br />

Feuer abbrennt;<br />

36. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 3 öffentliche Anlagen i. S. v. § 2 mit Fahrzeugen<br />

befährt;<br />

37. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 in öffentliche Anlagen i. S. v. § 2 nächtigt;<br />

38. entgegen § 17 Abs. 1Nr. 6 Turn- und Spielgeräte auf öffentlichen<br />

Spielplätzen benutzt, die nicht der ausgewiesenen Altersgruppe entsprechen;<br />

39. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen<br />

und andere Einrichtungen beschmutzt oder entfernt;<br />

40. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer- oder Wasserbecken verunreinigt;<br />

41. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Schieß- Wurf- oder Schleudergeräte benutzt<br />

sowie der dafür bestimmten oder entsprechende gekennzeichneten<br />

Stellen reitet, zeltet oder badet;<br />

42. entgegen § 18 Eisflächen betritt;<br />

43. entgegen § 19 seinen Pflichten zur Pflege nicht nachkommt;<br />

44. entgegen § 20 Schneeüberhänge, Dachlawinen sowie Eiszapfen an<br />

Gebäuden nicht unverzüglich entfern, sofern die Gefahr des Herabfallens<br />

in den öffentlichen Verkehrsraum besteht;


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

45. entgegen § 21 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den<br />

festgesetzten Hausnummern versieht;<br />

46. entgegen § 21 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich<br />

erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 20 Abs. 2<br />

anbringt;<br />

(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zugelassen worden ist.<br />

(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 SächsPolG und § 17<br />

Abs. 1 und 2 des OwiG mit einer Geldbuße von mindestens 5,- Euro und<br />

höchstens 1000,- Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit<br />

höchstens 500,- Euro geahndet werden.<br />

Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs.1 Nr. 1 OWiG ist gemäß § 17<br />

Abs. 3 SächsPoLG die Ortspolizeibehörde.<br />

Mit dem Vollzug dieser Verordnung können nach § 1 Abs. 1 der Verordnung<br />

des Sächsischen Staatsministerium des Inneren über die Wahrnehmung<br />

polizeilicher Vollzugsaufgaben vom 19.09.1991, zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 ÄndVO vom23.08.2001 gemeindliche Vollzugsbedienstete<br />

beauftragt werden.<br />

§ 24 In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 16.03.2003 außer Kraft<br />

<strong>Großschirma</strong>, 16.07.2013<br />

Ortspolizeibehörde<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 und 4 geltend gemacht worden, so<br />

kann auch nach Ablauf der in<br />

Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Großschirma</strong>, 16.07.2013<br />

Seite 7<br />

Firma „dimm light“ als das für unseren Beleuchtungsbestand Günstigste<br />

ermittelt. Mit dem Einsatz dieser Geräte kann der Verbrauch bis zu 60 %<br />

reduziert und trotzdem eine gleichmäßige Ausleuchtung beibehalten werden.<br />

Während der Arbeiten müssen zeitweise die Beleuchtungsanlagen tagsüber<br />

zugeschaltet werden. Gleichzeitig werden natürlich auch alle defekten<br />

Leuchten, ob gemeldet oder nicht, in Stand gesetzt.<br />

Aus den genannten Gründen brauchen Sie also das Bauamt nicht zu informieren.<br />

Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen sein. Danach<br />

steht Ihnen Herr Mosch wieder unter der Tel.-Nr. 037328/89928 für die<br />

Meldung defekter Leuchten zur Verfügung.<br />

Ihr Bauamt<br />

Polizeirapport<br />

Der Bürgerpolizist informiert und bittet um Mithilfe und Hinweise!<br />

<strong>Großschirma</strong>/ST Reichenbach – Einbruch in Einfamilienhaus Hirschstraße<br />

Unbekannte Täter drangen in der Zeit vom 28.07.2013 gegen 22:15 Uhr bis<br />

29.07.2013 ca. 05:00 Uhr durch Aufbohren der Terrassentür in das Einfamilienhaus<br />

ein, durchwühlten die Wohnräume und entwendeten vorgefundenes<br />

Bargeld.<br />

<strong>Großschirma</strong>/ST Reichenbach – versuchter Einbruch Einfamilienhaus<br />

Am Feld<br />

Unbekannte Täter versuchten in gleichem Tatzeitraum durch Aufhebeln<br />

und Bohren der Terrassentür in ein Einfamilienhaus gewaltsam einzudringen,<br />

wurden gegen 01:00 Uhr durch das Wachwerden der Eigentümer vermutlich<br />

gestört und ließen von Ihrem Vorhaben ab.<br />

Erber, Polizeikommissar<br />

Sprechstunden Bürgerpolizist<br />

<strong>Großschirma</strong><br />

Di. 27.08.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Di. 10.09.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Bürgerbüro Siebenlehn<br />

Do. 22.08.2013, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Do. 12.09.2013, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Reinsberg – Gemeindeamt<br />

Do. 22.08.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Do. 29.08.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Do. 05.09.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Do. 12.09.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Do. 19.09.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Volkmar Schreiter<br />

Bürgermeister<br />

Bauamt<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

in den nächsten Tagen beginnt die Baumaßnahme „Energetische Sanierung<br />

der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet <strong>Großschirma</strong>“. Die Arbeiten<br />

dazu wird die Firma Tippmann aus Brand-Erbisdorf übernehmen. In einer<br />

öffentlichen Ausschreibung erwiesen sie sich als preiswertester Anbieter.<br />

Neben der Ergänzung von Leuchten an der Hauptstraße in <strong>Großschirma</strong><br />

und am „Markt“ in Reichenbach werden die Zähleinrichtungen auf den aktuellen<br />

Stand der Technik gebracht.<br />

Um bei den ständig steigenden Energiepreisen auch in Zukunft einen<br />

durchgängigen Betrieb unserer Beleuchtungsanlage zu gewährleisten<br />

und keine Abschaltzeiten einführen zu müssen, werden an 18 Zählstellen<br />

Dimmeinrichtungen eingebaut. Von den zahlreichen, auf dem Beleuchtungsmarkt<br />

existierenden Energiesparsystemen wurde das System der


Seite 8<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Ehejubiläen<br />

Die Ehe ist ein Kunstwerk der Liebe, Werk des Könnens, an<br />

dem beide bauen, korrigieren und neu gestalten – ein ganzes<br />

Leben hindurch.<br />

Fritz Leist<br />

Das Fest der<br />

Goldenen Hochzeit<br />

feiern<br />

am 14. September 2013<br />

Frau Isolde und Herr Hans Mehner<br />

in Siebenlehn<br />

Das Fest der<br />

Diamantenen Hochzeit<br />

feier<br />

am 12. September 2013<br />

Frau Marlenchen und Herr Otto Dimmer<br />

in <strong>Großschirma</strong><br />

am 19. September 2013<br />

Frau Helga und Herr Heinz Helbig<br />

in Hohentanne<br />

Die Stadtverwaltung gratuliert ganz herzlich,<br />

wünscht alles Gute, Gesundheit und noch<br />

viele schöne gemeinsame Jahre!<br />

Geburten<br />

So ein Baby süß und klein – muss ein Geschenk des Himmels<br />

sein!<br />

Verfasser unbekannt<br />

Lea Alexandra Schneider<br />

geboren am 27.06.2013, in Reichenbach<br />

Fiene Brocke<br />

geboren am 06.07.2013, in <strong>Großschirma</strong><br />

Charlotte Deisinger<br />

geboren am 14.07.2013, in Großvoigtsberg<br />

Vanessa Kölm<br />

geboren am 16.07.2013, in Hohentanne<br />

Joseline Borrmann<br />

geboren am 18.07.2013, in Kleinvoigtsberg<br />

Wir gratulieren den Eltern recht herzlich und wünschen den<br />

neuen Erdenbürgern Gesundheit, Glück und alles Gute.<br />

Geburtstage im Monat September<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong> gratuliert<br />

allen genannten und ungenannten Jubilarinnen<br />

und Jubi laren und wünscht ihnen<br />

recht viel Gesundheit und Wohlergehen.<br />

in <strong>Großschirma</strong><br />

am 01.09. Herrn Günter Hänsch zum 81. Geburtstag<br />

am 03.09. Frau Ursula Wätzig<br />

zum 72. Geburtstag<br />

am 06.09. Frau Liselotte Kuklik zum 79. Geburtstag<br />

am 10.09. Frau Erika Schöffler<br />

zum 88. Geburtstag<br />

am 11.09. Frau Annelore Wahsner zum 70. Geburtstag<br />

am 12.09. Frau Anita Primm<br />

zum 72. Geburtstag<br />

am 15.09. Herrn Wilfried Plietzsch<br />

am 15.09. Frau Anneliese Wittig<br />

am 18.09. Frau Erika Herold<br />

am 21.09. Herrn Waldemar Stumpf<br />

am 23.09. Herrn Gerd Meyer<br />

am 25.09. Frau Renate Kluth<br />

am 26.09. Frau Lieselotte Fischer<br />

am 26.09. Frau Hedwig Zimmermann<br />

am 27.09. Herrn Holm Goldberg<br />

in Großvoigtsberg<br />

am 04.09. Frau Brunhilde Franz<br />

am 06.09. Herrn Werner Scholz<br />

am 06.09. Frau Irmtraud Striegler<br />

am 07.09. Frau Hannelore Schmieder<br />

am 08.09. Frau Rosemarie Langhof<br />

am 10.09. Herrn Walter Schallinski<br />

am 11.09. Frau Elly Schulze<br />

am 12.09. Herrn Gottfried Schmieder<br />

am 13.09. Frau Anita Joseph<br />

am 14.09. Frau Annelies Fischer<br />

am 15.09. Frau Jutta Wolf<br />

am 21.09. Frau Maria Brode<br />

am 30.09. Frau Gertraud Levec<br />

in Hohentanne<br />

am 27.09. Frau Renate Stelzer<br />

in Kleinvoigtsberg<br />

am 02.09. Herrn Lothar Kuntze<br />

am 11.09. Herrn Gerd Kley<br />

am 21.09. Frau Anneliese Petzold<br />

in Obergruna<br />

am 03.09. Frau Christa Schöne<br />

am 24.09. Herrn Hubert Woywode<br />

in Reichenbach<br />

am 09.09. Herrn Alfred Richter<br />

am 09.09. Herrn Dieter Silbermann<br />

am 13.09. Frau Hannelore Schlegel<br />

am 17.09. Frau Gudrun Pippig<br />

am 18.09. Frau Monika Lörche<br />

am 24.09. Frau Rosemarie Gießner<br />

am 27.09. Herrn Ludwig Vogel<br />

in Rothenfurth<br />

am 02.09. Frau Edelgard Pawellek<br />

am 18.09. Herrn Christian Wernecke<br />

am 23.09. Frau Gertraude Buschmann<br />

am 23.09. Herrn Klaus Straßburger<br />

am 27.09. Frau Annemarie Reiß<br />

in Seifersdorf<br />

am 12.09. Herrn Lothar Kluge<br />

am 15.09. Herrn Hellfried Wiedemann<br />

am 20.09. Herrn Peter Schneider<br />

am 21.09. Frau Sieglinde Hähner<br />

am 29.09. Herrn Gunter Richter<br />

in Siebenlehn<br />

am 03.09. Frau Ruth Ilgen<br />

am 03.09. Herrn Heinz Rudolph<br />

am 06.09. Herrn Fritz Dietze<br />

am 07.09. Frau Trude Imhof<br />

am 07.09. Frau Gerlinde Stecher<br />

am 07.09. Herrn Günter Hoffmann<br />

am 08.09. Herrn Wolfgang Döring<br />

am 10.09. Frau Irmgard Hoffmann<br />

am 10.09. Herrn Manfred Uhlemann<br />

am 10.09. Herrn Otto Starke<br />

am 11.09. Herrn Otto Reichel<br />

am 17.09. Frau Anneliese Gärtner<br />

zum 78. Geburtstag<br />

zum 77. Geburtstag<br />

zum 82. Geburtstag<br />

zum 73. Geburtstag<br />

zum 82. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 87. Geburtstag<br />

zum 83. Geburtstag<br />

zum 72. Geburtstag<br />

zum 73. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 73. Geburtstag<br />

zum 81. Geburtstag<br />

zum 76. Geburtstag<br />

zum 87. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 79. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 82. Geburtstag<br />

zum 72. Geburtstag<br />

zum 71. Geburtstag<br />

zum 77. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 85. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 74. Geburtstag<br />

zum 72. Geburtstag<br />

zum 72. Geburtstag<br />

zum 72. Geburtstag<br />

zum 74. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 71. Geburtstag<br />

zum 78. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 83. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 82. Geburtstag<br />

zum 77. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 84. Geburtstag<br />

zum 72. Geburtstag<br />

zum 73. Geburtstag<br />

zum 81. Geburtstag<br />

zum 71. Geburtstag<br />

zum 76. Geburtstag<br />

zum 92. Geburtstag<br />

zum 83. Geburtstag<br />

zum 79. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 78. Geburtstag<br />

zum 81. Geburtstag<br />

zum 74. Geburtstag<br />

zum 103. Geburtstag<br />

zum 72. Geburtstag


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

am 19.09. Herrn Manfred Kums<br />

am 20.09. Herrn Johannes Kleeberg<br />

am 20.09. Herrn Manfred Stoschus<br />

am 22.09. Frau Reinhild Schwenke<br />

am 22.09. Frau Helga Friebe<br />

am 22.09. Frau Ilse Offenhäuser<br />

am 24.09. Herrn Heinz Goldbach<br />

am 25.09. Frau Irma Goldbach<br />

am 25.09. Frau Irene Künzelmann<br />

am 28.09. Frau Katharina Trudrung<br />

zum 74. Geburtstag<br />

zum 78. Geburtstag<br />

zum 71. Geburtstag<br />

zum 77. Geburtstag<br />

zum 79. Geburtstag<br />

zum 79. Geburtstag<br />

zum 87. Geburtstag<br />

zum 86. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 78. Geburtstag<br />

Veranstaltungstipps <strong>August</strong>–Oktober<br />

jeden Sonntag Amalie Dietrich Gedenkstätte im<br />

14:00–17:00 Uhr historischen Rathaus Siebenlehn geöffnet<br />

jeden 2. Dienstag Badefahrt nach Schlema<br />

Abfahrt gegen 12:00 Uhr – Anfragen an Renate Felgner Tel. 037328 7300<br />

Einstiegmöglichkeiten in Freiberg, <strong>Großschirma</strong>, Seifersdorf,<br />

Reichenbach, Großvoigtsberg, Siebenlehn<br />

jeden 1. und 3. Mittwoch für alle Tanzfreudigen<br />

14:30 – 16.00 Uhr Seniorentanz bei Schuberts,<br />

in Reichenbach, Am Feld<br />

Sonn- und Feiertage Heimatstube Obergruna<br />

14:00–16:00 Uhr geöffnet<br />

25.08. 14:00 – 16:00 Uhr Seilern mit Manfred Mehner<br />

01.09. Restaurant El Dorado<br />

11:00 -14:00 Uhr Mittagsbuffet Die glorreichen 7 Western-Gerichte<br />

Reservierung: 037328 140690<br />

07.09. 15:00 Uhr Tag der offenen Tür FFW Seifersdorf<br />

30.08. – 01.09. 60 Jahre Schützenverein Hohentanne<br />

13.09. Restaurant Tannenhof<br />

Einlass 18:30 Uhr Herricht & Preil Kessel-Alarm<br />

Show & 3-Gang-Menü – Vorverkauf 49,00 € p.P.<br />

Reservierung: 037328-140690<br />

28.09. Herbstfest FFW <strong>Großschirma</strong><br />

Sep./Okt. Herbstwanderung vom Schulförderverein Siebenlehn<br />

05.10. Volkssolidarität – Weinfest im Bürgerhau Reichenbach<br />

14:00 Uhr mit Hans Spielmann & Gespielin<br />

06.10. Mittagsbuffet German-America Day<br />

11:00 –14:00 Uhr Wir feiern einen amerikanischen Feiertag<br />

Restaurant El Dorado; Reservierung: 037329 140690<br />

12.10. 14:00 Uhr Herbstwanderung vom Dorfclub Rothenfurth<br />

18.10–20.10. Oktoberfest in Siebenlehn<br />

18.10. Restautant Tannenhof<br />

18:00 Uhr Columbo Dinner-Krimi „Giftige Kollegen“<br />

Show & 4-Gang-Menü – Vorverkauf 59,00 € p.P.<br />

Reservierung 037328 140690<br />

26.10. und 27.10. 16. Gebietsschau RGZV Reichenbach<br />

Blut spenden? – Na klar!<br />

Sie helfen Leben zu retten. Wir freuen uns auf Sie!<br />

Praxis Dr. Hüttner Forsthofstraße 3 • Siebenlehn<br />

Mittwoch, 11.09.2013 von 14–18 Uhr<br />

Mittwoch, 11.12.2013 von 14–18 Uhr<br />

Praxis Drs. Seebers · Hauptstraße 152 · <strong>Großschirma</strong><br />

Mittwoch, 16.10.2013 von 14–18 Uhr<br />

Blut spenden kann jeder Gesunde im Alter von<br />

18 – 68 Jahren.<br />

Sie erhalten einen Nothilfepass und auf Wunsch einen Gesundheitspass.<br />

Blutspendezentrale KKH Freiberg – Tel. 037 31 / 77 23 34<br />

Abfallentsorgung<br />

Seite 9<br />

Stadtteil Restmüll Gelbe Tonne Papier<br />

<strong>Großschirma</strong> 03./17.09. 04./18.09. 03.09.<br />

Rothenfurth 03./17.09. 04./18.09. 03.09.<br />

Isaak 06./20.09 04./18.09. 23.09.<br />

Großvoigtsberg 03./17.09. 03./17.09. 19.09.<br />

Kleinvoigtsberg 03./17.09. 03./17.09. 19.09<br />

Hohentanne 03./17.09. 04./18.09. 19.09.<br />

Teichhäuser 06./20.09 04./18.09. 19.09.<br />

Obergruna 03/17.09 03/17.09. 09.09.<br />

Reichenbach 11./25.09. 05./19.09. 19.09.<br />

Seifersdorf 11./25.09. 05./19.09. 03.09.<br />

Siebenlehn 10./24.09 03./17.09 10.09.<br />

Abfuhr von Papier im Bereich Amalie-Dietrich-Weg, Am Kirschberg<br />

und am Dorfgarten > neuer Termin – 09.09.2013<br />

Schadstoffmobil<br />

<strong>Großschirma</strong> – Parkplatz<br />

am 10.09.2013 11:15 – 12:15 Uhr<br />

Großvoigtsberg – Dorfplatz<br />

am 10.09.2013 10:00 – 10:45 Uhr<br />

Hohentanne – Buswendeschleife am 06.09.2013 14:00 – 14.45 Uhr<br />

Kleinvoigtsberg – Buswendeschleife am 10.09.2013 09:00 – 09:45 Uhr<br />

Obergruna – Dorfstr. 7,<br />

Agrargenossenschaft „Am Zellwald“ am 10.09.2013 08:00 – 08:45 Uhr<br />

Reichenbach – Containerstellplatz<br />

Feuerwehrlöschteich<br />

am 12.09.2013 10:15 – 11:00 Uhr<br />

Rothenfurth – Platz am alten Sportplatz am 10.09.2013 13:00 – 13:45 Uhr<br />

Seifersdorf – Platz an der Kegelbahn am 12.09.2013 11:15 – 12:00 Uhr<br />

Siebenlehn – Parkplatz Albertstraße am 06.09.2013 08:00 –09:00 Uhr<br />

GROSSSCHIRMA<br />

Evang.–Luth. Kirchgemeinde<br />

<strong>Großschirma</strong> mit Rothenfurth,<br />

Groß- und Kleinvoigtsberg<br />

Monatsspruch September Seid nicht bekümmert; denn die Freude am<br />

Herrn ist eure Stärke. Nehemia 8,10<br />

Gottesdienste im September<br />

Sonntag, 1. September 14. Sonntag nach Trinitatis<br />

8.30 Uhr Gottesdienst in Großvoigtsberg mit Heiligem Abendmahl<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Großschirma</strong> mit Heiligem Abendmahl<br />

Sonntag, 8. September 15. Sonntag nach Trinitatis<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in Rothenfurth<br />

Sonntag, 15. September 16. Sonntag nach Trinitatis<br />

10.00 Uhr Familiengottesdienst in <strong>Großschirma</strong> zum Schuljahresbeginn<br />

Sonntag, 22. September 17. Sonntag nach Trinitatis<br />

8.30 Uhr Gottesdienst in Rothenfurth<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in Großvoigtsberg mit Heiligem Abendmahl<br />

Sonntag, 29. September 18. Sonntag nach Trinitatis – Michaelistag<br />

8.30 Uhr Erntedankgottesdienst in Großvoigtsberg<br />

10.00 Uhr Erntedankgottesdienst in <strong>Großschirma</strong> mit Kindergottesdienst<br />

anschließend laden wir zum Kirchencafé ein<br />

Herzlichen Dank allen Helferinnen und Helfern<br />

Kinderbibelabenteuer in <strong>Großschirma</strong> und Kleinvoigtsberg<br />

Während des Kinderbibelabenteuers<br />

tummelten sich wieder über zwanzig<br />

Kinder und dazu Eltern und fleißige Helferinnen<br />

und Helfer auf der Wiese im<br />

Pfarrgarten. Eine besondere Attraktion<br />

war dieses Jahr das große Indianerzelt.<br />

Zum Abschluss gab es einen stimmungsvollen<br />

Gottesdienst in Kleinvoigtsberg<br />

in Hagenis Garten, den die<br />

Mitglieder der Jungen Gemeinde – wie hier zu sehen – mit Anspielen berei-


Seite 10<br />

cherten. Wir haben Bilder für unsere Sehnsucht nach einer neuen besseren<br />

Welt gesucht und über den Glauben daran gesprochen, dass Gott sie für<br />

uns will (Offenbarung 21,1-7). Dank allen Händen und Köpfen, die die schönen<br />

Tage möglich gemacht haben. Wir freuen uns schon auf das nächste<br />

Jahr.<br />

Kleidersammlung im Pfarramt<br />

Die Annahme findet wie gewohnt jeweils<br />

mittwochs, am 18., 25. Sept. und 2. Okt. sowie<br />

nach den Gottesdiensten statt. Die Kleiderspenden<br />

kommen wirklich guten Zwecken in Kleiderstuben und Sozialkaufhäusern,<br />

Kirchgemeinden und Einrichtungen in sozialen Brennpunkten<br />

zugute (siehe www.kleiderstiftung.de). Das Sozialwerk gehört<br />

außerdem dem Dachverband FairWertung e.V. an. Über 2.600 Kirchgemeinden<br />

sowie verschiedene Werke und Einrichtungen sind Partner bei<br />

dieser Arbeit.<br />

Namensgeber ist Bischof <strong>August</strong> Gottlieb Spangenberg. Er wurde 1704 in<br />

Klettenberg (heute Thüringen) geboren und studierte Theologie in Jena.<br />

In den Vororten Jenas errichtete er mit anderen Studenten „Freischulen“<br />

mit kostenlosem Unterricht für arme Kinder. Später übernahm er die Aufsicht<br />

über die Waisenhausschulen in Halle. Nachdem er sich der Herrnhuter<br />

Brüdergemeine angeschlossen hatte, bereiste er als Missionar Europa<br />

und Nordamerika. Ab 1762 leitete er als Nachfolger von Nikolaus Ludwig<br />

Graf von Zinzendorf die Herrnhuter Brüdergemeine. Er starb im Alter von<br />

88 Jahren 1792. Die Deutsche Kleiderstiftung Spangenberg arbeitet noch<br />

heute entsprechend der Grunsätze der Herrnhuter Mission nach dem Maßstab,<br />

die Lebensbedingungen finanzschwacher Mitmenschen zu verbessern.<br />

Die Junge Gemeinde trifft sich außerhalb der Ferien jeden Montagabend<br />

ab 19.00 Uhr in ihrem Raum in <strong>Großschirma</strong>. Ansprechpartner ist Udo Lange<br />

(Tel. 037328/5415)<br />

Der Ehepaarkreis trifft sich einmal monatlich montags um 20.00 Uhr nach<br />

Absprache. Anfragen/Auskunft über Fam. Andreas Reinsch oder Fam. Ulrich<br />

Obendorf (Tel. 037328/7321).<br />

Frauendienst Im Juli und <strong>August</strong> ist Sommerpause.<br />

in Großvoigtsberg am 18. Sept. um 14.30 Uhr im Kirchgemeindehaus<br />

in <strong>Großschirma</strong> am 25. Sept. um 14.30 Uhr im Christenlehreraum<br />

Der Chor trifft sich jeweils mittwochs ab 19.30 Uhr in <strong>Großschirma</strong>.<br />

Nähere Auskunft erteilt gern Frau Brause (Tel. 037328/230).<br />

Posaunenchor – jeweils Freitag ab 17.30 Uhr ist Probe in <strong>Großschirma</strong>.<br />

Wollen Sie oder eines Ihrer Kinder oder Enkel mitspielen, aber beherrscht<br />

noch kein Blasinstrument, dann rufen Sie gern an. Der Posaunenchor bildet<br />

auch Nachwuchs aus. Informationen erhalten Sie über Herrn Lehnhardt<br />

(Tel. 037328/7103).<br />

Am Sonntag, dem 30. Juni, blieb im Gottesdienst in Rothenfurth ein<br />

Schlüsselbund liegen. Bitte melden Sie sich im Pfarramt, wenn Sie einen<br />

solchen vermissen.<br />

Pfarramtsleitung Pfarrer Lüder Laskowski<br />

Telefon (037328) 7537 Email: lueder.laskowski@evlks.de<br />

Diakoniebeauftragte/soziale Beratung: Frau Monika Hageni<br />

Telefon (037342) 82407 Email: monika.hageni@googlemail.com<br />

Öffnungszeiten Pfarramt mittwochs 9.00 – 17.00 Uhr<br />

Telefon (037328) 7537 Telefax (037328) 16786<br />

Grundschule „FRIEDRICH KADEN”<br />

Am 24. <strong>August</strong> beginnt das Schuljahr 2013/2014. Es werden an unserer<br />

Grundschule 103 Schülerinnen und Schüler in 6 Klassen von 9 Lehrern unterrichten.<br />

Eingeschult werden<br />

aus <strong>Großschirma</strong><br />

Victoria Haupt Mariella Illgen Leonie Thiele<br />

Mylena Thiele Charlotte Felgner Tessa Franz<br />

Lisa Krumbiegel Marie Rothe Jasmin Schirmer<br />

Hannah Wahsner Marvin Dorn Lukas Neumann<br />

Collin Rohr Bastian Nestler Levi Bianchin<br />

Benno Drelok Franz Koch Raik Popp<br />

Tobias Schmidt Collin Wisniewski<br />

Theodor Joseph von Ramin-Marro<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

aus Großvoigtsberg<br />

Sina Büttner<br />

aus Hohentanne<br />

Inola Fiedler<br />

Luca Podlaha<br />

aus Reichenbach<br />

Lilly Joe Dias Graca da Costa Annika Schwingel Marielle Fischer<br />

aus Rothenfurth<br />

Charlotte Münzner<br />

aus Seifersdorf<br />

Nicole Fuchs Cäcilia Lippmann Marleen Straßberger<br />

Sina Marie Zscheked Paul Störr<br />

aus Kleinwaltersdorf<br />

Magnus-Ferdinand Löhner<br />

Wir wünschen unseren ABC-Schützen einen wunderschönen Schulanfang<br />

sowie viel Freude und Spaß beim Lernen.<br />

TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> e.V.<br />

— Abteilung Kegeln —<br />

12. Kegelpaarkampfturnier<br />

Vom 16. bis 18. <strong>August</strong> kämpfen 34 Paare um den begehrten Wanderpokal<br />

der Firma FTB Fenster & Türen Bretschneider GmbH in <strong>Großschirma</strong><br />

Es ist wieder viel Spannung und guter Kegelsport zu erwarten.<br />

Wettkampfsaison 2013/2014<br />

Die Kegler des TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> e.V. werden mit 5 Mannschaften in<br />

die neue Wettkampfsaison gehen.<br />

1. Mannschaft – 2. Landesliga (Staffel 2)<br />

Die erste Mannschaft, der Bezirksmeister 2013 und Aufsteiger in die 2.<br />

Landesliga, startet am 14.09.13 mit einem Heimspiel gegen den SV Motor<br />

Mickten Dresden in die neue Wettkampfsaison. Beginn in Brand-Erbisdorf<br />

ist 13:00 Uhr.<br />

Weitere Mannschaften in der Staffel sind:<br />

KSV Ottendorf-Okrilla, SG Medizin Großschweidnitz, SSV Planeta Radebeul,<br />

SV Dresden Neustadt, ESV Lok Hoyerswerda, TSV Flöha, KSV ESKA Chemnitz<br />

und MSV Bautzen<br />

2. Mannschaft - 1. Kreisliga<br />

3. Mannschaft - 1. Kreisklasse<br />

Damenmannschaft – Kreisliga<br />

Jugend B - Jugendkreisliga<br />

Die Wettkämpfe im Kreis beginnen voraussichtlich am 07./08.09.13.<br />

Allen Kegelfreunden/innen viel Erfolg für die neue Wettkampfsaison!<br />

J. Seipt<br />

Landfrauenverband<br />

Liebe Seniorinnen und Senioren von <strong>Großschirma</strong> und Großvoigtsberg,<br />

der Sommer neigt sich schon wieder seinem Ende zu. Wir haben dieses Mal<br />

für beide Gruppen das gleiche Thema gewählt.<br />

Unser Referent kommt von der Polizeidirektion Chemnitz und wird uns<br />

Tipps zur Sicherung von Haus, Wohnung und persönlichem Eigentum geben.<br />

Sicherlich wird er noch so manch guten Rat für uns parat haben.<br />

Die Veranstaltungen beginnen in beiden Gruppen bereits um 10:00 Uhr.<br />

<strong>Großschirma</strong> Mittwoch, den 04. September 2013, um 10:00 Uhr<br />

im Landhotel „Zur grünen Linde“.<br />

Großvoigtsberg Mittwoch, den 11. September, um 10:00 Uhr<br />

im Zellwald Center Gaststätte „Tannenhof“.<br />

Den Vormittag können wir alle bei einem gemütlichen Mittagessen ausklingen<br />

lassen.<br />

Es wäre schön, wenn Sie sich einfach mal dafür die Zeit nehmen würden.<br />

Auf einen interessanten Morgen und ein gemeinsames Mittagessen freuen<br />

sich Ihre<br />

Erika Finke, Elvira Grosche, Uta Kahl und Elfriede Schenk


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

GROSSVOIGTSBERG<br />

Entwicklung der Schule Großvoigtsberg<br />

Ein Blick in die Historie<br />

Das älteste bekannte Schulgebäude im Ort befindet sich noch im Besitz<br />

der Familie Lange. Es ist das ehemalige Friseurgeschäft von Friseurmeister<br />

Heinz Lange. Unterrichtet wurde im Ort seit dem Jahre 1664. Laut Aussagen<br />

des Chronisten herrschte in dem Gebäude ein arges Gedränge, denn<br />

auch die Kinder von Kleinvoigtsberg kamen bis 1802 nach Großvoigtsberg<br />

zum Unterricht.<br />

Der Lehrer, Karl Gottlieb Köhler aus Weigmannsdorf, bemühte sich um eine<br />

neue Schule. Denn die alte Schulstube war finster, klein, feucht und schmutzig.<br />

Sie diente gleichzeitig als Wohn- und Wirtschaftsstube. Auf Grund der<br />

Enge im Raum mussten Kinder oft nach Hause geschickt werden.<br />

Im Jahre 1802 wurde das neue Schulgebäude errichtet – zum jetzigen Zeitpunkt<br />

gehört es der Familie Kulessa. Der Unterricht fand hier bis 1884 statt.<br />

In dieses Gebäude zog auch der Lehrer Köhler mit ein.<br />

Der Anbau zur Glückauf-Straße und der dahinter erfolgte 1908. Das Schulgebäude<br />

wurde von Karl Renner erworben. Er richtete eine Stellmacherei<br />

ein. Die Konsumgenossenschaft mietete sich 1954 ein. Es wurden Textilien,<br />

Möbel, Haushaltwaren und Spielzeug verkauft. Kurz nebenbei bemerkt, ich<br />

kann mich noch genau erinnern, dass ich meinen Puppenwagen, es war<br />

1960, mit meiner Oma hier kaufte. 1962 zog der Konsum in das neu erbaute<br />

Landwarenhaus um, und dort kaufte mir meine Oma eine große Babypuppe.<br />

Danach wurde der gesamte Anbau wieder für Schulzwecke genutzt. Im<br />

kleinen Anbau befand sich die Essenausgabe, danach der Speiseraum und<br />

im hinteren Teil – durch eine Wand getrennt – der Werkraum.<br />

Es wurden immer mehr Kinder geboren, demzufolge stieg auch die Anzahl<br />

der Schüler. Im Jahre 1847 waren es 210 Schüler. Die Anstellung eines<br />

Hilfslehrers machte sich dringend erforderlich. Herr Köhler nannte sich<br />

nun Hauptlehrer. Nach dessen Tod trat der Hilfslehrer Ulbricht das Amt an.<br />

Von 1875 bis 1908 führte der Hauptlehrer Johann Franz Wunderlich sein<br />

Amt korrekt und zuverlässig. In diesem Zeitraum kaufte die Schulgemeinde<br />

Großvoigtsberg von der politischen Gemeinde Großvoigtsberg ein Grundstück<br />

im Wert von 536 Mark. Sieben Baufirmen haben sich für den Neubau<br />

beworben, in geheimer Abstimmung erhielt die Baufirma Grohmann<br />

aus <strong>Großschirma</strong> mit einem Kostenangebot von 30.000 Mark den Zuschlag.<br />

Das neue Schulgebäude war 1884 fertig. Vom Lehrer Wunderlich wurde<br />

schon vorher der Bau der Viererbänke mit Pultklappe veranlasst. An der<br />

Schule gab es von nun an einen Hilfslehrer, auch einen zweiten ständigen<br />

Lehrer. Die Bezahlung der Lehrer ließ zu wünschen übrig.<br />

Der Ortsschulinspektor, Herr Pfarrer Otto aus <strong>Großschirma</strong>, stand in der Zeit<br />

von 1875 bis 1898 dem Schulvorstand vor, dieser hatte das Sagen in der Gemeinde<br />

und leitete die gesamte Schul- und Finanzpolitik. Dem Schulvorstand<br />

gehörten überwiegend gut betuchte Bürger an. Die Ausgaben der<br />

Schulunterhaltung deckten sich nicht mit den Einnahmen, deshalb wurde<br />

so manches Gesuch über eine Lohnerhöhung der Lehrer abgelehnt. Das<br />

wiederum führte zu einem ständigen Lehrerwechsel an der Schule.<br />

Trotz der Weigerung durch den Schulvorstand, wurde 1891 der Turnunterricht<br />

für Jungen eingeführt. Dieser fand Mangels eines Turnzimmers vorerst<br />

nur im Sommerhalbjahr statt. Damit durch den <strong>Großschirma</strong>er Pfarrer<br />

Aufnahme von 1959<br />

Seite 11<br />

viermal im Jahr Gottesdienst abgehalten werden konnte, wurde das linke<br />

Klassenzimmer als Betsaal der Kirche zur Verfügung gestellt. Die Betstunde<br />

am ersten Sonntag im Monat sollte ein Lehrer durchführen, daran erinnert<br />

bis heute der in Stein gemeißelte biblische Vers „Lasset die Kindlein zu mir<br />

kommen …“ an der linken Frontseite des Schulgebäudes.<br />

Nach dem Tod von Hauptlehrer Wunderlich begann die Ära Adler. Er setzte<br />

sich dafür ein, dass 1909 der Abputz des Schulhauses erfolgte. 1911 wurde<br />

das Turnen für Mädchen eingeführt. Es bestand die gleiche Situation wie<br />

1891 beim Turnen für Jungen. Der Schulvorstand war versucht, dies mit<br />

der Begründung, dass die Mädchen schwer auf dem Land, im Haus und<br />

auf dem Feld arbeiten müssen, abzulehnen, sodass diese Bewegungen den<br />

Freiübungen und damit der Kräftigung und Gesunderhaltung der weiblichen<br />

Jugend gleichgesetzt werden könne, außerdem würden mit der Einführung<br />

der Mädchenturnstunde die Kosten der immer kleiner werdenden<br />

Gemeinde in die Höhe getrieben. Die Schulverwaltung setzte jedoch die<br />

Turnstunde für Mädchen durch.<br />

Im Jahre 1912 wurden das erste Klassenzimmer und der Flur mit elektrischem<br />

Licht versehen. Die Aktivitäten von Herrn Adler waren beim Schulvorstand<br />

nicht gern gesehen.<br />

Mit dem 4. April 1949 wurde die Schule Großvoigtsberg zur Zentralschule<br />

umorganisiert. Alle erforderlichen Vorarbeiten traf der stellvertretende<br />

Schulleiter Herr Franke. Ab diesem Zeitpunkt wurde von der 1. bis zur 8.<br />

Klasse unterrichtet. Die Klassen 5–8 aus Kleinvoigtsberg und Hohentanne<br />

kamen ebenfalls nach Großvoigtsberg zur Schule.<br />

In den nächsten Jahren wurde am Schulgebäude viel verändert. Zum Umund<br />

Ausbau der Schulscheune zur Turnhalle kam es 1969.<br />

Laut Kreistagsbeschluss war für die Schuleinzugsgebiete im Gemeindeverband<br />

„Am Zellwald“ in der Zeit von 1972 bis 1975 die zehnklassige Oberschulbildung<br />

schrittweise einzuführen. Die Bildung des Schulverbandes<br />

Großvoigtsberg-Reichenbach wurde 1974 vollzogen und 1975 kam es zur<br />

Zusammenlegung der beiden Zentralschulen. Die Leitung der Zentrale<br />

Oberschule übernahm Herr Heinz Haubold. Sein Stellvertreter wurde Herr<br />

Hellmut König. Als Direktorin folgte später noch Frau Eva Krause.<br />

Nach dem Sächsischen Schulsystem übernahm Frau Karin Schulze 1992 die<br />

Schulleitung einer eigenständigen Grundschule.<br />

Großvoigtsberg kann auf eine über 340 jährige Schulgeschichte zurück blicken.<br />

Es kam, was kommen musste, zum 31.07.2005 wurden die Schultüren für<br />

immer geschlossen.<br />

Es ist zwar kein Trost, aber es können noch einige Generationen das ehemalige<br />

Schulgebäude sehen, und so manche in Erinnerung schwelgen. Mit<br />

dem Umbau zu Wohnzwecken ist wieder Leben ins Gebäude eingezogen<br />

und es bleibt uns erhalten.<br />

R.T.<br />

Quelle: Festschrift „850 Jahre Großvoigtsberg“<br />

HOHENTANNE<br />

Schützenverein e.V. Hohentanne<br />

60-jährigesJubiläum<br />

vom 30. <strong>August</strong> bis 1. September 2013<br />

Freitag, den 30. <strong>August</strong> 2013<br />

18:00 Uhr Festansprache des Vorsitzenden<br />

mit Fassbieranstich durch den Bürgermeister<br />

Entgegennahme der Glückwünsche<br />

Auftritt der Irish Set-Dance-Gruppe aus Obergruna<br />

danach gemütliches Beisammensein am Lagerfeuer<br />

Sonnabend, den 31. <strong>August</strong> 2013<br />

10:00 Uhr Abholung der Schützenkönige<br />

12:30 Uhr Beginn des Schießens Erwachsene und Jugend<br />

15:00 Uhr Kinderschießen<br />

14:00 – 15:30 Uhr ist Kinozeit<br />

19:30 Uhr Schützenball mit Ehrung der Schützenkönige<br />

20:00 Uhr Einlass für alle Tanzlustigen<br />

es spielt die Galaxisband aus Stollberg


Seite 12<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Sonntag, den 01. September 2013<br />

10:30 Uhr Frühschoppen mit Blaskapelle <strong>Großschirma</strong><br />

10:30 Uhr für die Kinder kommt „Clown Matti“ zu Besuch<br />

11:00 Uhr erstmalig Frauenschießen<br />

zeitgleich Wettbewerb im Bierglasstemmen, Kletterstange und Ponyreiten<br />

An allen Tagen ist reichlich für das leibliche Wohl gesorgt und<br />

an Zielwasser haben wir auch gedacht.<br />

Was brauchen wir noch? Schönes Wetter und viele Gäste!<br />

KLEINVOIGTSBERG<br />

„Haldenstrolche“ Kleinvoigtsberg<br />

Abenteuerlicher Ausflug<br />

nach Colmnitz zum Weidegut<br />

Morgens um 8:00 Uhr ging unsere Abenteuerreise mit dem Bus nach Freiberg<br />

los. In Freiberg auf dem Bahnhof angekommen, warteten wir auf unseren<br />

Anschlusszug in Richtung Dresden Hauptbahnhof. Nach drei Stationen<br />

sind wir in Klingenberg Colmnitz ausgestiegen und mit Rucksack auf<br />

dem Rücken begannen unsere Abenteuer. Mit einem kleinen Picknick auf<br />

einer großen Wiese stärkten sich die Kleinen und Großen. Danach ging es<br />

weiter in Richtung Weidegut Colmnitz. Frau Giersch erzählte von einem<br />

Räuber namens Lips Tulian, der sich damals schon hier im Wald herumtrieb.<br />

Viele Fragen gingen unseren Haldenstrolchen durch den Kopf. Weiter dann<br />

auf unserer Wanderung begegnete uns die Polizei. Warum war die Polizei<br />

bloß im Wald?<br />

wieder sich auf die Suche machen und siehe da, der Schlüssel wurde auch<br />

noch gefunden. Alle waren sehr gespannt, was sich denn nun in der großen<br />

Schatztruhe versteckte. Edelsteine, Süßigkeiten und natürlich Goldtaler<br />

(zum Verspeisen). Alle waren glücklich. Kurz vor unserem Ziel, lüfteten<br />

wir das Geheimnis des Räubers. Alle Haldenstrolche atmeten tief durch und<br />

man konnte ihnen eine Erleichterung von den Augen ablesen. Es war nämlich<br />

ein verkleideter Räuber, der Papa (Herr Wätzig) von Leonie und Pia, die<br />

zwei waren so aufgeregt, dass sie vor Freude erst einmal Tränen vergießen<br />

mussten. Beim Weidegut angekommen, grillte der verkleidete Räuber uns<br />

noch das Mittagessen.<br />

Ein Stück weiter fanden drei Haldenstrolche einen Steckbrief an einem<br />

Baum hängend. Darauf stand: „Die Polizei sucht den Räuber Lips Tulian.“<br />

Den Weg weiter gegangen, fanden wir noch einen Hut, eine Pistole, ein<br />

Messer und eine Schatzkarte. In einer Schutzhütte wurde noch ein Geldbeutel<br />

entdeckt. Mit den vielen gefundenen Sachen ging es unseren Wanderweg<br />

weiter. Es dauerte gar nicht lang, kam uns schon wieder die Polizei<br />

entgegen, sie wurde von Frau Giersch angehalten und wir erzählten<br />

von unseren geheimnisvollen Funden. Die Polizei war dem Räuber schon<br />

dicht auf den Fersen, wir sollten sie dringend anrufen, wenn wir ihn sehen<br />

würden. Wir verabschiedeten uns und gingen unserer Wege. Einige mutige<br />

Haldenstrolche gingen voran und die etwas Ängstlichen blieben lieber<br />

in unserer Nähe. Als wir dann im Wald an einem großen Holzstapel vorbei<br />

kamen, sahen wir auf einmal ein Bein wackeln. Einige erschraken sich sehr<br />

und waren ängstlich, zitterten und klammerten, auch Tränen flossen.<br />

Der Räuber Lips Tulian erzählte uns, dass er hier in der Nähe einen Schatz<br />

vergraben hat und ihn allein nicht wiederfindet. Unsere Haldenstrolche<br />

wollten ihm dabei natürlich sehr gern helfen und machten sich mit ihm<br />

auf den Weg. Wir merkten schnell, dass der Räuber doch ein „lieber“ Räuber<br />

war. Einige von den Kindern liefen mit ihm an der Spitze der Wandergruppe,<br />

aber einige suchten bei uns Erwachsenen Schutz und liefen lieber etwas<br />

entfernt vom Räuber. Nach einer ganzen Weile fanden sie dann zusammen<br />

mit Lips Tulian im Wald den Schatz, aber leider fehlte nun der Schlüssel<br />

zur Schatztruhe noch. Wo hatte der Räuber ihn nur verloren? Also hieß es<br />

Zuvor mussten unsere Kinder natürlich noch den wunderschönen großen<br />

Spielplatz erobern und danach stärkten wir uns, denn wir hatten alle<br />

großen Hunger von dem Abenteuer mit Lips Tulian. Auf dem großen Picknickplatz<br />

breiteten wir unsere Decken aus und legten uns zur Ruhe. Einige<br />

schliefen sogar ein. Die Tiere, die zum Weidegut gehören, haben wir uns am<br />

Nachmittag angeschaut und es dauerte gar nicht lange, nach dem Vespern<br />

im Freien kamen schon die ersten Eltern, um die Kinder abzuholen. Es war<br />

rundherum ein wunderschöner Ausflug mit schönem Wetter, guter Laune,<br />

viel Spaß, Räuberjagd, Abenteuerspielplatz und Tieren.<br />

Wir möchten uns an dieser Stelle bei Herrn Wätzig, bei den Eltern, die uns<br />

begleitet haben, beim Weidegut Colmnitz und natürlich auch bei den Eltern,<br />

die uns von unserem Ausflugsziel abgeholt haben, bedanken, dass sie<br />

es uns ermöglichten, so einen wunderschönen Tag zu erleben.<br />

Das Erzieherteam der DRK Kita. „Haldenstrolche“<br />

Heimatstube Obergruna<br />

An Sonn- und Feiertagen von 14:00–16:00 Uhr geöffnet.<br />

Wir laden Sie ganz herzlich am 25. <strong>August</strong>, um 14:00 Uhr zu uns ein.<br />

Mit Manfred Mehner können Sie erleben, wie aus einem dünnen Faden<br />

ein kräftiges Seil wird.<br />

Noch ein kleiner Hinweis. Möchten Sie uns außerhalb der Öffnungszeiten<br />

einmal besuchen, ist dies natürlich möglich. Rufen Sie ganz einfach im<br />

Pfarramt Siebenlehn, Tel. 035242 64313 an.


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

SV Traktor Obergruna e.V.<br />

Abteilung Irish Set-Dance<br />

Nachdem unsere Irish Set-Dance Gruppe am letzten Juni-Wochenende<br />

beim Bergstadtfest in Freiberg ihre Wasserprobe beim „Regentanz“ bestanden<br />

hatte, wurden wir nun am 21.7.13 im Kloster Buch bei den Schottisch-<br />

Irischen Erlebnistagen vom anderen Extrem fast an unsere Grenzen gebracht:<br />

voller Sonnenschein und gefühlte 35°C. Dazu haben wir erstmalig<br />

auf einer Wiese getanzt, die uns durch die lange Trockenheit in eine große<br />

Staubwolke einhüllte. Zum Glück fanden sich wenigstens bei unserem<br />

ersten halbstündigen Programm einige Zuschauer ein, die unsere beiden<br />

Sets (bestehend aus jeweils acht Tanzbegeisterten) nach unserem Motto<br />

„Lebensfreude pur“ kräftig unterstützten und mittanzten. Fehlende Sitzplätze,<br />

sengende Hitze und ein abwechslungsreiches Programm auf der<br />

Hauptbühne (mit Plätzen im Schatten!) brachten uns leider beim zweiten<br />

Teil unseres Programms nicht mehr Zuschauer ein. Unser Moderator Hans<br />

gab sein Bestes und bestand seine „Feuertaufe“ sehr gut.<br />

FFW Seifersdorf<br />

Tag der offenen Tür<br />

Seite 13<br />

am 7. September 2013 – 15:00 Uhr Beginn<br />

• Gemütliches Kaffeetrinken mit selbstgebackenen Kuchen<br />

• Möglichkeit zur Besichtigung der Technik der FFW<br />

• Vorstellung der neuen Hochdrucklöscheinrichtung<br />

• Musikalische Unterhaltung durch DJ Jörg<br />

Für unsere Kinder<br />

• Fahrten mit dem Feuerwehrauto<br />

• Kinderschminken • Hüpfburg<br />

Für das leibliche Wohl sorgen die Kameraden<br />

mit Leckerem vom Grill und Freiberger vom Fass!<br />

Alle Seifersdorfer und Gäste sind uns herzlich willkommen!<br />

Die Wehrleitung<br />

SIEBENLEHN<br />

Evang.–Luth. Kirchgemeinde<br />

Siebenlehn – Obergruna<br />

Mal sehen, was unsere nächste Veranstaltung zum 60-jährigen Jubiläum<br />

des Schützenvereins Hohentanne am 30.08.13 für uns bereithält. Wir freuen<br />

uns schon auf viele begeisterte Zuschauer und Mittänzer.<br />

.A. Katrin Voigt<br />

Kirchgemeinde<br />

Langhennersdorf / Reichenbach<br />

Gottesdienste September 2013<br />

14. Sonntag nach Trinitatis, 1.9.<br />

10.00 Uhr Langhennersdorf Familiengottesdienst zum Schuljahresanfang<br />

15. Sonntag nach Trinitatis, 8.9.<br />

10.00 Uhr Bräunsdorf Abendmahlsgottesdienst (Wein)<br />

16. Sonntag nach Trinitatis, 15.9.<br />

8.30 Uhr Langhennersdorf<br />

10.00 Uhr Reichenbach Predigtgottesdienst<br />

17. Sonntag nach Trinitatis, 22.9.<br />

10.00 Uhr Bräunsdorf Predigtgottesdienst<br />

Erntedank, 29.9.<br />

10.00 Uhr Langhennersdorf<br />

14.00 Uhr Reichenbach Erntedank mit Kindergottesdienst<br />

Gemeindegruppen<br />

Kirchenchor erster Termin 3. September 19.30 Uhr in Langhennersdorf<br />

Bibelstunde Donnerstag, 5.9. 13.30 Uhr in Reichenbach<br />

Dienstag, 10.9. 14.30 Uhr in Langhennersdorf<br />

Konzert am Samstag, 21.9. – 19.30 Uhr in Langhennersdorf<br />

Dr. Felix Friedrich spielt Werke von Johann Ludwig Krebs<br />

Tag des offenen Denkmals<br />

8.9. von 10 bis 17 Uhr Kirche und ehemalige Schule<br />

in Langhennersdorf zur Besichtigung offen<br />

Gottesdienste<br />

18. <strong>August</strong> 2013 (12. Sonntag nach Trinitatis)<br />

Obergruna 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kindergottesdienst<br />

25. <strong>August</strong> 2013 (13. Sonntag nach Trinitatis)<br />

Siebenlehn 10:00 Uhr Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn<br />

1. September 2013 (14. Sonntag nach Triniatis)<br />

Obergruna 8:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Hageni)<br />

8. September 2013 (15. Sonntag nach Trinitatis)<br />

Siebenlehn 10:00 Uhr Gottesdienst, Kindergottesdienst<br />

15. September 2013 (16. Sonntag nach Trinitatis)<br />

Obergruna 8:30 Uhr Gottesdienst<br />

Schulanfangsgottesdienst am 25. <strong>August</strong><br />

Die Sommerferien sind vorbei. Für manche beginnt mit der Einschulung<br />

ein ganz neuer, aufregender Lebensabschnitt. Die Älteren hatten sechs Wochen<br />

Zeit, um die Seele baumeln zu lassen. Sie starten einfach in ein neues<br />

Schuljahr. Egal, ob die Schule aufregend-neu oder altvertraut ist: Wir wünschen<br />

euch, dass Ihr dort von Gott behütet Eure Wege geht! Deswegen seid<br />

Ihr und Eure Familien herzlichen eingeladen zum Familiengottesdienst am<br />

Schulanfang: Sonntag 25. <strong>August</strong> 2013, 10:00 Uhr.<br />

Konzert für Orgel und Waldhorn<br />

Freitag, 6. September 19:30 Uhr in der Kirche Obergruna<br />

Felix Werner (Orgel) und Thomas Süß (Waldhorn) präsentieren ausgewählte<br />

Stücke alter und neuer Meister<br />

Volleyballturnier zum Gemeindefest Hirschfeld am 7.9. 2013<br />

Am 7. September veranstaltet die Kirchgemeinde Hirschfeld im Rahmen<br />

des Gemeindefestes ein großes Volleyballturnier, Beginn ist 15:00 Uhr im<br />

Pfarrgarten Hirschfeld.<br />

Spielwütige Teams können sich bis zum 31.8. zum Turnier im Pfarramt Siebenlehn<br />

anmelden.<br />

Senioren<br />

Seniorenkreis Siebenlehn 12. September 2013,<br />

14:00 Uhr, Pfarrhaus Siebenlehn<br />

Seniorenkreis Obergruna 10. September 2013,<br />

14:00 Uhr, Kirche Obergruna<br />

Vertretung für Pfn. Reglitz<br />

Während einer Weiterbildung vom 26. <strong>August</strong> bis 6. September 2013 wird<br />

Pfn. Reglitz von Pfr. Kluge, Nossen (Tel. 035242/68467) vertreten.<br />

Sprechzeit Pfarrerin Dr. Reglitz: dienstags 17.00–18.00 Uhr<br />

im Pfarramt Siebenlehn und nach Vereinbarung,<br />

Tel. 035242/64313, e-mail: kg.siebenlehn_obergruna@evlks.de


Seite 14<br />

Sprechzeit Friedhofsverwaltung Siebenlehn-Obergruna:<br />

donnerstags 9.00 Uhr–10.00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />

Telefon Gemeindepädagogin Heidrich: 035242/65479<br />

Telefonseelsorge: 0800/1110111 und 0800/1110222<br />

Bankverbindung der Kirchgemeinde<br />

Kassenverwaltung Dresden, Konto 1667 209 052 BLZ 350 601 90<br />

— KD-Bank / LKG Sachsen<br />

Codierung: für Obergruna 2344-Obg. – für Siebenlehn 2344-SL<br />

Diakoniesprechstunde im Pfarrhaus Siebenlehn<br />

jeden ersten Donnerstag im Monat > 5. September, 10.00 Uhr<br />

VdK-Kita „Amalie Dietrich“<br />

Offizielle Verabschiedung unserer<br />

„Wackelzähne“<br />

Am 05.07.2013 fand das diesjährige Zuckertütenfest in der VdK-Kita „Amalie<br />

Dietrich“ in Siebenlehn statt. Wir 11 Wackelzähne feierten an diesem Tag<br />

unseren Abschied vom Kindergarten.<br />

Vormittags begannen wir mit einem gemeinsamen Frühstück unter freiem<br />

Himmel und bei wunderschönem Wetter. Bald danach führten wir unser<br />

kleines Abschiedsprogramm vor den Kindern und Erzieherinnen des Kindergartens<br />

auf.<br />

Als sich die anderen Kindergartengruppen und die Kinderkrippe auf den<br />

Weg zur „Kleinen Zuckertütensuche“ machten, gingen wir großen Vorschulkinder<br />

zum Wasserturm, wo bereits Frau Bärsch auf uns wartete. Sie<br />

führte uns durch den Wasserturm und erzählte uns Geschichten von Siebenlehn.<br />

In der Wasserturmspitze hing, sehr zu unserer Freude, eine große<br />

Zuckertüte.<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Beach- Party Siebenlehn 2013<br />

Am 13. Juli war es wieder so weit – im Romanusbad in Siebenlehn fand<br />

die 19. Beach-Party statt! Bei sommerlichen Temperaturen wurde das Fest<br />

durch den Vorsitzenden des Badvereins, Herrn Herbert Grahl, eröffnet. Dieser<br />

konnte im Bad die Kinder des Kindergartens Siebenlehn begrüßen, die<br />

nicht nur ihre stolzen Eltern, sondern auch alle anderen Gäste des Badfestes<br />

mit einem schönen Programm auf den Nachmittag einstimmten. Vielen<br />

Dank fürs Kommen an alle Kinder sowie an Frau Wappler und Frau Tränkner,<br />

die mit den Kindern das Programm einstudierten und sie bei ihrem großen<br />

Auftritt betreuten und begleiteten! Nicht zuletzt das mit dem Hintern wackelnde<br />

Känguru war sehenswert J<br />

Bei einem reichhaltigen und sehr abwechslungsreichen Kuchenbuffet<br />

konnten sich alle Gäste stärken bevor es zu den ersten Attraktionen überging.<br />

Vielen Dank an alle Kuchenbäcker und –bäckerinnen, die alljährlich<br />

mit ihren Kreationen ihren Beitrag zum Gelingen des Badfestes leisten!<br />

In diesem Jahr wurde erstmals der „Kids- Cup“ veranstaltet – verschiedene<br />

Wettkämpfe wie Torschussmessung, Seilhüpfen auf den Surfboard und<br />

Weitrutschen auf der Rutschfolie machten allen Kindern großen Spaß und<br />

wurden sowohl mit Preisen als auch mit Pokalen für die Gewinner belohnt.<br />

Die ersten 3 Plätze erstritten sich in den verschiedenen Alterskategorien:<br />

Altersklassen 3–6 7–10 ab 11 Jahre<br />

1. Platz Benjamin Maeding Nadine Enz Pascal Hoffmann<br />

2. Platz Theresa Geweniger Lysann Andrä Paul Andrä<br />

3. Platz William Hummel Leonie May Justus Schiekel<br />

Am Nachmittag machte es das Wetter sehr spannend. Eine Stunde vor der<br />

(im Außenbereich geplanten) Feier mit unseren Eltern, kam ein starker Regenguss<br />

zur Erde. Pünktlich zum Fest war zum Glück allerschönstes Grillwetter<br />

und so konnten wir Wackelzähne und unsere Eltern und Erzieherinnen<br />

einen schönen Abend genießen und unseren Abschluss feiern.<br />

Durch den Regenguss wuchsen die 11 Zuckertüten am Zuckertütenbaum<br />

noch einmal kräftig, so dass alle nach der Zuckertütensuche in zufriedene<br />

Wackelzahngesichter schauen konnten.<br />

Ein Dank geht hiermit an alle Eltern, ohne deren Mitarbeit und Unterstützung<br />

eine so gute Gruppenarbeit und Abschlussfeier nicht möglich gewesen<br />

wäre.<br />

Danke auch an alle, die unsere Wackelzahnzeit mit Aktionen, Zusammenarbeit,<br />

Hilfen, und Ausflugsmöglichkeiten unterstützt und bereichert haben.<br />

Es war eine schöne Kindergartenzeit.<br />

Es grüßen die 11 Wackelzähne und Frau Westpfahl!<br />

Wie immer wurden die Wettkämpfe und auch das sonstige Programm<br />

durch Matze und Christian professionell und äußerst amüsant moderiert<br />

– Christian testete sein Können sogar in einigen Disziplinen. Das Seilspringen<br />

auf dem Surfboard muss bis nächstes Jahr geübt werden, aber auf der<br />

Rutschfolie hätte man schon gute Haltungsnoten vergeben können.


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Seite 15<br />

Sollten sich die Langzeitprognosen der Meteorologen bewahrheiten und<br />

der September uns stabil schönes Wetter bescheren, verlängern wir die<br />

Nachsaison bis 30.09.13<br />

Die Schließzeiten gestalten wir ganz flexibel und besucherfreundlich,<br />

abhängig von den Außentemperaturen. Genauso handhabt<br />

das Kerstin Eberhardt mit ihrem freundlichen Team im Kiosk.<br />

Im Auftrag des Vorstandes<br />

Ihr Herbert Grahl<br />

Siebenlehner SV 90 e.V.<br />

Oldis des SSV 90 im neuen Gewand<br />

Bei den Schwimmstaffeln wurde hart um die Plätze gekämpft – im Gaudischwimmen<br />

siegte die Siebenlehner Feuerwehr trotz anstrengenden<br />

Feuerwehreinsatzes am Mittag vor den Kosmetikerinnen und dem Team<br />

von ML-Sports, beim Promischwimmen mussten sich die Eislöwen aus<br />

Dresden und die Spieler des HC Elbflorenz vom Team der HSG Freiberg geschlagen<br />

geben. Vielen Dank an alle, die sich beteiligt haben!<br />

Kürzlich erhielt die „Alte Herren“-Mannschaft des Siebenlehner SV von der<br />

Firma Sanitär Seifert GmbH Nossen neue Trainingsanzüge.<br />

Das Team möchte sich auf diesen Weg ganz herzlich bei Pinett und Frank<br />

Seifert für die langjährige Unterstützung bedanken.<br />

Ab 18:00 Uhr konnte man schon die ersten Partybesucher ins Bad pilgern<br />

sehen – bei Videodisco und NRJ-Beach-Party wurde wieder bis in die frühen<br />

Morgenstunden getanzt und gefeiert. Mit der Anzahl der Besucher,<br />

die an diesem Tag ins Romanusbad kamen, kann man doch zufrieden sein,<br />

wenn man bedenkt, wie viele Parallelveranstaltungen um Siebenlehn am<br />

gleichen Tag stattfanden: So in unserer Kreisstadt, in Nossen, Döbeln, Frankenberg,<br />

in der Landeshauptstadt und nicht zu vergessen das legendäre<br />

Sachsenringrennen, um nur einige zu nennen.<br />

Es sei allen Vorbereitenden, Mitwirkenden und Gästen ein herzliches DAN-<br />

KESCHÖN auf den Weg gegeben – der Sie hoffentlich bald und regelmäßig<br />

wieder in unser schönes Bad führen wird – wir freuen uns schon aufs<br />

nächste Fest im Siebenlehner Romanusbad (Dann steht die 20. Ausgabe<br />

der Beach-Party, also ein großes Jubiläum an!) und danken allen für Ihren<br />

unermüdlichen Einsatz:<br />

Den verständnisvollen Anwohnern, dem „Schmückkommando“, den treuen<br />

Kassierern, den Rettungsschwimmern, dem „ Müllkommando“ am Morgen<br />

danach, aber besonders unserem Tino Walcha , der mit seinem Engagement<br />

und ganzem Team wieder Großes geleistet hat.<br />

Falls Sie Vorschläge oder Wünsche zur Ausgestaltung des 20-jährigen Jubiläums<br />

im nächsten Jahr haben, wird sich der Badverein sicherlich darüber<br />

freuen, diese zu berücksichtigen!<br />

Ihre Katja Grünwoldt<br />

Wasserturm Förderverein<br />

18. Wasserturmfest in Siebenlehn<br />

Viele werden noch die drei tollen Tage rund um unseren damals<br />

100-jährigen Wasserturm in Erinnerung haben. Im Nachhinein<br />

ein wunderschönes Fest zu einem stolzen Ereignis,<br />

welches unserem Wasserturmverein viele Sympathien eingebracht<br />

hat. Nun konnten wir am 3. und 4. <strong>August</strong> zum 18. Wasserturmfest<br />

den 101. Geburtstag feiern. Auch für dieses Jahr hatte sich der Vorstand für<br />

2 Festtage entschieden. Der Sonnabend ging, wie schon zur Tradition geworden,<br />

um 14.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen los. Unseren Kuchenbäckern<br />

und Spendern für diesen leckeren und schmackhaften Gaumengenuss, inclusive<br />

eines hervorragenden Kaffees, sowie den emsigen und fleißigen<br />

Helfern, die für den Ausschank zuständig waren, möchten wir namentlich<br />

danken: Karin Curth, Kirsti Haubold, Reinhild Schwenke, Margot Schinzel,<br />

Nachsaison<br />

Nun hat uns die Schönwetterphase des Monat Juli doch ein wenig für<br />

den katastrophalen Start in die Saison 2013 entschädigt – schön, vor allem<br />

für unsere Schulkinder und jene, die es mal werden wollen sowie die<br />

Schwimmbegeisterten aller Altersgruppen.<br />

Da wir Optimisten sind, hoffen wir natürlich auch darauf,<br />

dass uns Petrus in der Nachsaison gewogen ist.<br />

Nachfolgend die Öffnungszeiten:<br />

Nachsaison 02.09. – 15.09.2013 von 09.00 – 19.00 Uhr


Seite 16<br />

Kerstin Altmann, Walpurg Löbel, Anna Rost, Thea Walcha, Karin Berger, Anita<br />

Damm, Eva Lange, Kathrin Tränkner, Isolde Theiß, Gudrun Knorr, Gisela<br />

Hatzschmann, Gisela Meier, Laura Walcha, Angela Lehmann, Elke Nolting,<br />

Bäckerei Illgen, Dr. Christel Hüttner, Evi Maletzki, Katja Grünwoldt, Günter<br />

Klose, Helga Schleßinger, Franziska Ehrler, Gabriele Teglas, Gisela Berszick,<br />

Margitta Ebert, Kathrin Tränkner und Hannelore Heyl. Auf Grund des heißen<br />

Wetters haben wir manch langjährigen Gast unseres Festes vermisst, aber<br />

auch die späten Schulferien, die dieses Jahr erstmalig einen Auftritt unserer<br />

Kindergartenkinder und Grundschüler nicht möglich machten, haben<br />

doch einige Besucher abgehalten. Natürlich waren auch einige Familien im<br />

Urlaub, bzw. im Bad (auch gut), so dass der Besuch in dieser Zeit etwas verhalten<br />

war. Zum Glück konnten wir noch kurzfristig die „Fitness und Dance<br />

Company Jana Post“ mit einem niedlichen Kinderprogramm verpflichten.<br />

Dieses Programm fand guten Anklang und viel Beifall, so dass man sich einen<br />

erneuten Auftritt im nächsten Jahr gut vorstellen könnte. Auch aus Urlaubsgründen<br />

musste das beliebte Turmklettern ausfallen – war bei dieser<br />

Hitze vielleicht ganz gut. Im nächsten Jahr kann aber der Kampf zwischen<br />

Jungen und Mädchen weitergehen. Die Frage ist, wer sind die mutigsten<br />

und besten Kletterer? Im Moment liegen die Mädchen knapp vorn.<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Ines Schliebner Siebenlehn, Bürofix N. Walter, Yoo GmbH Carsten Ralle Siebenlehn,<br />

Gärtnerei Albani Ute Flemming Siebenlehn, Ingrid´s Blumeneck<br />

Siebenlehn, Schreibwaren Koch Siebenlehn, Uhren und Schmuck H. Berndt<br />

Siebenlehn, S. Ruscher Damen- und Herrenschneiderin Siebenlehn, Sparkasse<br />

Mittelsachsen, Physiotherapie Schiekel Siebenlehn, Taxi und Pension<br />

Bräuer, GEA Fachzentrum Großvoigtsberg, Herr Steffen Uhlig Siebenlehn,<br />

Möbius Tiernahrungshandel Siebenlehn, Zweirad Sura Siebenlehn, Sporthaus<br />

Haubold Siebenlehn/Nossen, NTL Obergruna, Tischlerei Heidrich<br />

Obergruna, Sanitär–Heizung–Klima Michael Walcha Freiberg/Siebenlehn,<br />

Gert Thrierfelder Raumausstatter Siebenlehn, Martina Thrierfelder, Ursula<br />

Hering, Fam. Roland Meier, Claudia Eberhardt, Monique Tränkner, Manfred<br />

Uhlemann, Gerolf und Ursula Bellmann, Petra Fischer, Elisabeth Israel,<br />

Helga Wiede, Dora Döpp, Brigitte Lahl, Fam. Wolfgang Liedtke, Fam. Volker<br />

Oehme, Fam. K.-Heinz Schinzel, Fam. E. Maletzki, Reinhild Schwenke, Uwe<br />

Mai, Günther Eckert.<br />

Das Nachmittagsprogramm wurde live gestaltet durch Rosi Walcha mit ihren<br />

beiden Partnern Wolfgang Nepp und Steffen Uhlig. Steffen, der wie immer<br />

gekonnt als Moderator und dann bis zum Schluss noch als DJ fungierte,<br />

war damit einigermaßen ausgelastet und freut sich schon auf das 19.<br />

Wasserturmfest.<br />

Während die Eltern und Erwachsenen sich an den vielen Speisen und Getränken<br />

labten, konnten sich die Kleinen auf der Hüpfburg, beim Ponyreiten,<br />

am Glücksrad mit Fr. Ulrike Beyer und beim Kinderbasteln mit Isolde<br />

Bär, Maritta Steinfeld und Hannelore Heyl die Zeit sinnvoll vertreiben.<br />

Auch die wieder mit einem tollen Angebot an wertvollen Gewinnen ausgestattete<br />

Tombola war im vollen Gang. Auf Grund der etwas weniger Besucher<br />

war es natürlich für unsere nette Losverkäuferin Ina Pfütze besonders<br />

schwer, alle Lose an den Mann zu bringen. Trotzdem gelang das ziemlich<br />

gut, sodass unsere zuständigen Gewinnfeen Ilona Oehme, Inge Hänichen<br />

und Inge Roßberg bei der Herausgabe der Gewinne mächtig ins Schwitzen<br />

gerieten. Stolze Gewinnerin des diesjährigen Hauptpreises, einer Nintendo<br />

Wii Spielekonsole, war Christine Uhlig. Herzlichen Glückwunsch! An dieser<br />

Stelle möchten wir allen Firmen und Privatpersonen namentlich danken,<br />

die sich mit Geld-oder Sachspenden an dieser reichhaltigen Tombola<br />

bzw. der weiteren Sanierung unseres Siebenlehner Wahrzeichens beteiligt<br />

haben: Möbel Mahler Siebenlehn, Neidhardt u. Co. Stapler, Autohaus Müller<br />

Freiberg, SFK Bieberstein, Udo Partzsch Getränkemarkt Siebenlehn, FTB<br />

<strong>Großschirma</strong>, Klimatech Kälte GmbH Siebenlehn, Herr Dr. Bernd Hüttner,<br />

Herr Dr. Uwe Hüttner, Heizungsbau Liebe Nossen, Druckerei Wagner Siebenlehn/Nossen,<br />

Freiberger Bank, Freiberger Brauhaus, Oppacher Mineralquellen,<br />

Alarmanlagen Baum Siebenlehn/Dresden, Christine Walcha und<br />

Marko Weilbach Siebenlehn, DAK-I. Caesar Ilmenau, Frau Simone Skroch<br />

Siebenlehn, O. Plötz Dipl. Stomatologe Siebenlehn, Agrargenossenschaft<br />

Obergruna, HTS Pohl Nossen, Werbe Tischer Siebenlehn, Teuchert Handels<br />

GmbH & Co. KG <strong>Großschirma</strong>, Sanitär Seifert Nossen, Damen- und<br />

Herrenmoden Gauernack Nossen, Elektro Sonntag Nossen, Tierarztpraxis<br />

Koschewski Siebenlehn, Bergstadt-Apotheke Siebenlehn, I. und A. Pfütze<br />

Siebenlehn, Christine Heduschke Riesa/Siebenlehn, Steuerberatung Kerstin<br />

Noack Siebenlehn, Falk Lutze Metallbau Siebenlehn, Gerhard Schilling<br />

Malermeister Siebenlehn, Autohaus Himpel Siebenlehn, Notar Tino<br />

Steglich Freiberg, Elektro Bernig Siebenlehn, Gaststätte Schützenhaus Siebenlehn,<br />

Karin Curth (Fa. Roller), Ralle Landmaschinen GmbH Großvoigtsberg,<br />

Heinrich Ludwig Verpackungen Siebenlehn, Heide Obstkelterei<br />

Siebenlehn, Hilbersdorfer Fleischwaren, Friseur Schindler, Wurzener Nahrungsmittel,<br />

Baubedarf Podlaha Hohentanne, Schlotz Wöllenstein Freiberg,<br />

Phase 10 Ronny Erfurt Freiberg, Pneuhage Reifendienst Nossen, Dr. Christa<br />

Hüttner Siebenlehn, Kosmetikstudio D. Flegel Siebenlehn, Unverblümt<br />

Das traditionelle Holzsägen, durchgeführt von Herrn Renner mit einem<br />

neuen Partner, da Robert Harlaß durch eine Familienfeier verhindert war,<br />

wurde wieder gut angenommen. Es gab ein sehr knappes Ergebnis, das am<br />

Ende Lilli Walcha, dicht gefolgt von Petra Schiekel und Herrn Dr. Hüttner,<br />

für sich entscheiden konnte. Der von Herrn Renner gestiftete Festmeter Kaminholz<br />

konnte gut versteigert werden. Herr Gottfried Kohlus darf sich auf<br />

kuschlige, warme Winterabende freuen.<br />

Gegen 17.30 Uhr traf unser<br />

Helene-Fischer-Double „Karo“<br />

ein. Mit flotten Melodien<br />

von Helene, aber auch von<br />

Andrea Berg, begeisterte sie<br />

die inzwischen zahlreich vertretenen<br />

Zuschauer. Die<br />

Turmbesteigungen waren<br />

nur was für ganz harte Zuschauer,<br />

da es zwar unten im<br />

Turm angenehm kühl war,<br />

aber mit steigender Höhe in<br />

Sahara-Temperaturen überging.<br />

Trotz dieser extremen<br />

Witterungsverhältnisse hielten<br />

unsere Turmführer Dr.<br />

Christoph Ralle und Ronny<br />

Erfurt blendend durch. Mit<br />

einbrechender Dunkelheit<br />

und nachlassenden Temperaturen<br />

wurde die Stimmung<br />

gelöster und unsere Tanzdiele füllte sich. Mittendrin auch unsere Bundestagsabgeordnete<br />

Veronika Bellmann, die es sich nicht nehmen ließ, als Mitglied<br />

unseres Vereines trotz vieler Wahlkampfverpflichtungen vorbei zu<br />

schauen und einen offensichtlich recht netten Abend verbrachte. Wir wünschen<br />

ihr für den bevorstehenden Wahlkampf alles Gute und viel Erfolg.


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Seite 17<br />

Erwachsene 18 bis 30 Jahre 1. Annette Fritzsche Kraftsportgruppe Leipzig,<br />

2. Susann Ralle Siebenlehn.<br />

Männer über 50 Jahre 1. Martin Götze Kraftsportgruppe Leipzig,<br />

2. Roman Sura Siebenlehn.<br />

Wir gratulieren den Siegern und Platzierten recht herzlich und hoffen für<br />

das nächste Jahr beim 3. Ausscheidungsradrennen am Wasserturm Siebenlehn<br />

auf noch mehr Beteiligung. Schon dieses Jahr hatte das Rennen ein<br />

buntes Fahrerfeld zu bieten. Vom 3-jährigen Halgrim Koschewski, über eine<br />

dreifache Mutti Susan Ralle, bis zum letzten DDR Straßenmeister Martin<br />

Götze aus Leipzig hatten wir ein interessantes Fahrerfeld und auch stolze<br />

Hauptorganisatoren des Radrennens.<br />

Noch ein Gast hatte sich überraschend eingefunden. Einige werden sich<br />

vielleicht noch an den Namen Irma Groß erinnern. Diese hatte es nach der<br />

Wende nach Nossen verschlagen, wo sie heute noch eine Wohnung besitzt.<br />

Frau Groß hat uns damals wichtige Hinweise gegeben zur Vereinsgründung<br />

und hat auch das erste <strong>Bürgerblatt</strong> Siebenlehns angeschoben. Sollte<br />

sie im nächsten Jahr, wie versprochen, wieder kommen, werden wir etwas<br />

ausführlicher auf die Nachwendezeit eingehen.<br />

Wie im Leben üblich und leider nicht zu ändern, liegt Freud und Leid oft<br />

sehr nah beieinander. So mussten wir in der Zeit zwischen dem 17. Und<br />

18. Wasserturmfest leider drei unserer Mitglieder zu Grabe tragen. Frau Elke<br />

Harlaß, Frau Ursula Oelsner und Herr Karl-Heinz Schäfer weilen nicht<br />

mehr unter uns. Wir werden sie aber in bleibender Erinnerung behalten.<br />

Dafür konnten zum 18. Wasserturmfest 6 neue Mitglieder gewonnen werden.<br />

Unser jetzt jüngstes Mitglied heißt „Fenja“ und ist ein fröhliches Mädchen,<br />

mit gerade ½ Jahr noch taufrisch. Wir wünschen ihr und den Eltern,<br />

die auch gleich mit in den Verein eingetreten sind, alles Gute, Gesundheit<br />

und noch viele weitere niedliche Mitglieder.<br />

Traditionell wurde gegen 22.00 Uhr unser Feuerwerk gezündet. Sponsor<br />

Thomas Walcha hat sich nicht lumpen lassen und damit allen Gästen einen<br />

schönen Abschluss des 18. Wasserturmfestes geboten. Bis weit nach Mitternacht<br />

konnte noch bei flotten Rhythmen getanzt werden und die letzten<br />

Nachtschwärmer verließen gegen 3.00 Uhr das Festgelände.<br />

Für einige der Organisatoren ging es schon Sonntagfrüh weiter. Das Radrennen<br />

musste vorbereitet werden. Dazu mussten Straßen gesperrt werden,<br />

Start und Ziel wurden aufgebaut, Kampfgericht und Streckenposten<br />

nahmen Platz und der, extra aus Dresden eingeflogene Sportmoderator<br />

Sven Guder mit seinem Sohn konnten spannende Rennen in sechs verschiedenen<br />

Klassen kommentieren. In jeder Klasse wurden die zwei Besten<br />

mit Pokal, Urkunden und Sachpreisen geehrt. Folgende Sieger gab es im 2.<br />

Ausscheidungsradrennen am Wasserturm:<br />

Kinder bis 5 Jahre<br />

1. Felix Ralle Siebenlehn, 2. Wiliam Hummel Siebenlehn.<br />

Kinder 6 bis 9 Jahre<br />

1. Louis Gericher Freiberg, 2. Neo Noack Siebenlehn.<br />

Männer 31 bis 50 Jahre 1. Mario Kentrat Kraftsportgruppe Leipzig<br />

2. Ronny Erfurt Halsbrücke, Wasserturmverein.<br />

Jugendliche 10 bis 17 Jahre 1. Justus Schiekel Siebenlehn,<br />

2. Vanessa Lutze Siebenlehn.<br />

Während die Radfahrer um den Sieg kämpften und von ihren Fans angefeuert<br />

wurden, spielten im Festzelt die Seifersdorfer Blasmusikanten zum<br />

Frühschoppen auf. Hier hatten sich zahlreiche Freunde dieser Musikrichtung<br />

eingefunden, um bei einem Glas Bier, Wein oder Bowle und einem<br />

zünftigen Frühstück oder Mittagsmahl den Sonntag zu genießen. Bei gemeinsamer<br />

Siegerehrung, mit einem live geblasenen Tusch für jeden Sieger,<br />

wie bei einer Weltmeisterschaft, ging das 18. Wasserturmfest zu Ende.<br />

Zum Schluss dieser paar Zeilen möchten wir dem Vorstand des Wasserturmvereins<br />

und Renate Bärsch für ihren beispielhaften Einsatz, wenn es<br />

um die Belange des Wasserturmes geht, herzlich danken, sowie den ausführenden<br />

Betrieben: Heide, Heinrich Ludwig und Ralle mit ihren fleißigen<br />

Helfern Falk und Katrin Eberhardt, Tino und Kathrin Walcha, Christine Uhlig,<br />

Rosi Walcha, Sven und Steffen Weber und dem Bauhof <strong>Großschirma</strong> (Lutz<br />

Eberhardt), die uns die Absperrschilder zur Verfügung stellten. Ebenfalls<br />

bedanken wir uns bei Frau Christine Heduschke für die Bereitstellung des<br />

Parkplatzes und den Anwohnern „rings um den Wasserturm“ für ihr Verständnis<br />

für diese zwei Festtage im Jahr. Wie immer werde ich einiges vergessen<br />

haben, es sei mir schon jetzt verziehen. Aber nächsten Monat erscheint<br />

wieder ein <strong>Bürgerblatt</strong>, sodass wir dort noch einen Nachschlag mit<br />

ein paar weiteren tollen Fotos bringen werden.<br />

Bitte bleiben Sie uns gewogen,<br />

Ihr Vorstand vom Wasserturm Siebenlehn<br />

i.A. Achim Walcha


Seite 18<br />

Feriencamp Siebenlehn<br />

56 Teilnehmer waren es bei dem diesjährigen Siebenlehner Sommercamp.<br />

Auch in diesem Jahr gab es ein abwechslungsreiches Angebot an Spielund<br />

Sportarten, bei denen die Kids wieder ihr Können unter Beweis stellen<br />

konnten und der eine oder andere eine bestimmte Sportart für sich neu<br />

entdeckt hat. Eine vollwertige Verpflegung mit Mittagessen, Vesper, Obst<br />

und Getränken stand selbstverständlich wieder reichlich zur Verfügung.<br />

Ein Highlight dieses Jahr war insbesondere das Quadfahren, aber auch die<br />

Geschicklichkeitsspiele, der Fußballtag und selbstverständlich die beiden<br />

Badtage, bei denen verschiedene Wassersportarten oder auch das Stand<br />

Up Paddling (Stehpaddeln) gefragt waren.<br />

Besonders beliebt war auch unser Abschlussabend, bei dem die Eltern, Verwandte<br />

und Bekannte zu Besuch kommen konnten und die Kids später in<br />

ihren mitgebrachten Zelten übernachten durften. In einer gemütlichen<br />

Grillatmosphäre wurde den Kids bei der Talentshow am Abend aufmerksam<br />

zugesehen.<br />

Genauso spannend ging es bei der diesjährigen Tombola-Verlosung zu.<br />

Denn tolle Hauptpreise wie DFB-Pokal-Tickets oder Fanpakete sowie Tagesgutscheine<br />

für die Camps und tolle Sportartikel ließen die Herzen der<br />

Kids höher schlagen.<br />

Für alle Camper hieß es am Donnerstag<br />

zusätzlich die mitgebrachten Zelte aufzuschlagen.<br />

Nach reichlich Eindrücken<br />

und neu geschlossenen Freundschaften<br />

ging am Freitag 16 Uhr das 4. Siebenlehner<br />

Sommercamp zu Ende. Ganz<br />

herzlich möchte sich der Verantwortliche<br />

Martin Leimner noch einmal für die<br />

tatkräftige Unterstützung bedanken<br />

bei: Romanusbad Siebenlehn, Sportverein Siebenlehn, Heide Saft, Bäckerei<br />

Illgen, Heinrich Ludwig Verpackungen, Arten und Vielfalt, Täter Schreibwaren,<br />

Möbel Mahler, Schützenhaus Siebenlehn, Teuchert Handels GmbH,<br />

Oppacher Mineralquellen, Bergstadtapotheke Siebenlehn, Sporthaus Haubold<br />

sowie allen Trainern, Betreuern und Helfern.<br />

Jubiläum im kommenden Jahr...<br />

5 Jahre Feriencamp in Siebenlehn heißt es 2014. – Teilnehmen können alle<br />

Kids (Mädchen und Jungen) im Alter von 6–14 Jahren, die tägliche Lust<br />

auf Sport, Spiel und Action haben. Das umfangreiche Sport- und Spielangebot<br />

ist für alle Mädchen und Jungen, Vereins- oder Nichtvereinssportler<br />

geeignet und soll vor allem eine Möglichkeit bieten, verschiedene Fun-,<br />

Trend- oder Klassische Sportarten näher kennen zu lernen und sich vielseitig<br />

auszuprobieren.<br />

Also wieder rechtzeitig anmelden und sich seinen Platz im Camp sichern.<br />

Weitere Informationen gibt es auch unter: www.ml-sports.de<br />

INTERESSANT und WISSENSWERT<br />

Neophyten<br />

sind Pflanzenarten, die von Natur aus nicht in Deutschland vorkommen,<br />

sondern erst durch den Einfluss des Menschen zu uns gekommen sind. Sie<br />

gehören daher zu den gebietsfremden oder nicheinheimischen Arten (Neobiota)<br />

und werden manchmal wenig zutreffend auch als „Exoten“ oder<br />

„fremdländische Arten“ bezeichnet. Bei den meisten Pflanzenarten ist dies<br />

beabsichtigt geschehen, z.B. bei der Einführung von Zier- und Nutzpflanzen<br />

wie Rot-Eiche (Quercus rubra) oder kann unbeabsichtigt erfolgen (z.B.<br />

Verschleppung von Pflanzensamen mit Handelsgütern). Der menschliche<br />

Handel und Verkehr spielt für die Einführung von Neophyten eine so wichtige<br />

Rolle, dass die Entdeckung Amerikas 1492 und der sich mit ihr extrem<br />

verstärkende transkontinentale Handel auch als „Stichtag“ für die Einführung<br />

von Neophyten (wörtlich „Neu-Pflanzen“) festgelegt wird.<br />

Gebietsfremde Pflanzen, die bereits zu<br />

früheren Zeiten zu uns kamen (z.B. mit<br />

dem Beginn des Ackerbaus in der<br />

Jungsteinzeit oder durch den Handel<br />

der Römer), werden als Archäophyten<br />

(„Alt-Pflanzen“) bezeichnet. Gebietsfremden<br />

Arten, also Archäo- und Neophyten,<br />

sind von den einheimischen<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Arten (Indigene) abzugrenzen, die in unserem Gebiet seit dem Ende der<br />

letzten Eiszeit vorhanden sind, es aus eigener Kraft besiedelt haben oder<br />

hier entstanden sind. Die Frage, wann und auf welche Weise eine Art zu uns<br />

gekommen ist, kann zumeist durch in Mooren, Grabbeilagen etc. erhaltene<br />

Reste oder durch historische Quellen beantwortet werden.<br />

Wenn sich gebietsfremde Arten bei uns selbständig – d.h. ohne Einfluss des<br />

Menschen – über mehrere Generationen erhalten, gelten sie als etabliert.<br />

Etablierte gebietsfremde Arten, die natürliche oder naturnahe Lebensräume<br />

besiedeln und sich deshalb auch ohne menschlichen Einfluss bei uns<br />

halten würden, nennt man Agriophyten<br />

Warum sind sie gefährlich – Gründe für die Gefährlichkeit:<br />

Etliche sind gefährlich, weil sie sich invasiv zu undurchdringlichen Massenbeständen<br />

oder Dickichten ausbreiten und dadurch die einheimische Flora<br />

und Fauna und somit Ökosysteme bedrohen. Einjährige invasive Exoten<br />

können anschließend zusätzlich Erosionen an Hängen auslösen, z.B. Impatiens<br />

glandulifera (Drüsiges Springkraut)<br />

Die Bekämpfung von Massenbeständen ist oft nur noch unter großem finanziellen<br />

Aufwand möglich.<br />

Viele bisher unauffälligere, eingewanderte gebietsfremde Arten müssen<br />

beobachtet werden, denn es breiten sich öfter plötzlich auch Pflanzen-Arten<br />

aus, die vormals nur gelegentlich verwilderten, evtl. nach Mutationen.<br />

Beispiele invasiver Pflanzenarten (Neophyten)<br />

Heraklesstaude (Heracleum mantegazzianum)<br />

Auch Riesen-Bärenklau genannt war sie<br />

ursprünglich im Kaukasus beheimatet.<br />

Sie wurde 1982 erstmalig von einem<br />

Hobbygärtner in Dransfeld aus Samen<br />

gezogen und verbreitete sich dann explosionsartig<br />

an einem Bach entlang,<br />

weil die Pflanze bis zu 10.000 Samen hervorbringt.<br />

Die Art verdängt einheimische Arten und ist erosionsfördernd,<br />

da ihre Pfahlwurzel nicht der Uferbefestigung dient. Ihr Saft ist in Kombination<br />

mit Sonnenlicht giftig (phototoxisch), ihre Pollen sind zudem für Allergiker<br />

ein Problem. Sie muss wegen ihrer schädlichen Wirkungen mit großem<br />

Aufwand gerodet oder mit Flamme vernichtet werden.<br />

Indisches oder drüsiges (Riesen-)Springkraut (Impatiens glandulifera)<br />

Ursprünglich war das drüsige Springkraut<br />

im Himalaya beheimatet. Im 19.<br />

Jahrhundert wurde es als Zierpflanze gezielt<br />

nach Europa eingeführt, wo es sich<br />

über botanische Gärten weiterverbreiten<br />

konnte. Mittlerweile kommt es massenweise<br />

an Fließgewässern vor und unterminiert<br />

dort die Bachufer. Seinen<br />

Namen erhielt es durch seinen Verbreitungsmechanismus,<br />

da der Samen bis zu<br />

sieben Meter weit und zwei Meter hoch geschleudert werden kann.<br />

Die rosafarbenen Blüten der bis zu 60 cm groß werdenden Pflanze riechen<br />

nach Kokosnuss. Wegen seines Nektarreichtums bevorzugen Bienen das<br />

Springkraut vor allem in nektarärmeren Jahreszeiten. Dies führt zu einem<br />

unerwünschten Druck auf konkurrierende einheimische Pflanzen. Außerdem<br />

bildet die Art oft flächendeckende Bestände, die andere heimischen<br />

Arten am Wachsen hindern.<br />

Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria [Fallopia] japonica)<br />

Ursprünglich aus Ostasien kommend,<br />

wurde er als Zier- und Futterpflanze (für<br />

Pferde und Kühe) 1825 nach Europa gebracht.<br />

Auch er breitete sich explosionsartig<br />

aus, vor allem über lang reichende<br />

Wurzelsprosse an Flussufern entlang,<br />

aber auch durch kleine Teile der Stängel,<br />

die überall anwachsen können. Durch<br />

seine Höhe von bis zu vier Metern und das dichte Blätterdach behindert er<br />

den Aufwuchs anderer Pflanzen und hat sich gegen die einheimische Flora<br />

durchgesetzt.<br />

Von den Bestrebungen, den Staudenknöterich zur Biomassegewinnung<br />

einzusetzen ist dringend abzuraten. Zwar erscheint er durch seine enorme<br />

Wuchsleistung als perfekter Kandidat, doch sind die Folgeschäden kaum<br />

wieder gutzumachen. Einmal kontaminierte Felder sind nur schwer wieder<br />

für den Anbau anderer Pflanzen nutzbar, da die Rhizome bis zu zwei Me-


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

ter tief reichen und es einen immensen Aufwand verursacht, diese wieder<br />

zu entfernen. Mindestens achtmalige Mahd, Schafbeweidung oder Weidenspreitanlagen<br />

werden für seine Eindämmung benötigt. 34 bis 41 Mio.<br />

EUR werden jährlich deutschlandweit zur Bekämpfung ausgegeben.<br />

Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)<br />

Die Kanadische Goldrute wurde im 19.<br />

Jahrhundert aus Nordamerika als Zierpflanze<br />

und Bienenweide eingeführt.<br />

Die mehrjährige Pflanze wird 50 bis 250<br />

cm hoch und hat goldgelbe, zylindrische<br />

Blütenköpfe, die eine Rispe bilden. Sie<br />

besiedelt Bahngleise, Schuttplätze,<br />

Wald- und Uferränder, breitet sich sehr<br />

stark aus und bildet ein undurchdringliches<br />

Dickicht. In ihrer Heimat hat sie 300 Fressfeinde, in Deutschland keinen<br />

einzigen. Durch unterirdische Ausläufer und eine Unmenge an Samen<br />

(bis 19.000 pro Pflanze) verfügt sie über ein enormes Ausbreitungspotential.<br />

Leider verdrängt sie dadurch vor allem auf Magerrasen heimische, Licht<br />

liebende Pflanzen und verändert den Ablauf der natürlichen Sukzession.<br />

Lupine (Lupinus polyphyllus)<br />

Sie stammt ursprünglich aus Amerika<br />

und besitzt eine lange Pfahlwurzel. Mit<br />

Hilfe von Knöllchen-Bakterien kann sie<br />

an ihrer Wurzel Luftstickstoff binden, der<br />

sich im Boden anreichert. Diese Wirkung,<br />

die den Boden fruchtbarer macht, ist<br />

nicht überall erwünscht. So verbreitet sie<br />

sich unter anderem auf Magerböden<br />

und vertreibt dort solche Pflanzen, die<br />

auf kargen Boden angewiesen sind. Dazu<br />

gehören Arnika, Borstgras, Katzenpfötchen,<br />

Knabenkraut, Trollblume und<br />

die Türkenbundlilie. Das konnte vor allem<br />

in der Rhön beobachtet werden. Die Fruchtbarkeit der Lupine ist immens.<br />

Durchschnittlich hat eine Pflanze etwa 60 Blüten. Diese produzieren<br />

2.000 Samenkörner und schleudern sie bis sechs Meter weit.<br />

Robinie (Robinia pseudacacia)<br />

Die aus Nordamerika stammende Pflanze<br />

wird auch als Silberregen bezeichnet.<br />

Sie dient aufgrund ihrer Streusalz- und<br />

Emissionsresistenz als Pioniergehölz auf<br />

Schuttflächen und breitet sich entlang<br />

von Bahndämmen und auf Magerwiesen<br />

aus.<br />

Die Robinie ist der Neophyt mit dem<br />

derzeit größten Verdrängungspotential:<br />

Als Leguminose (Schmetterlingsblütler)<br />

kann sie Luftstickstoff binden, den<br />

Boden damit anreichern und somit chemisch verändern. Die Folge ist eine<br />

Überdüngung von besonders schützenswerten Magerstandorten, die<br />

meistens eine interessante und an seltenen Arten reiche Vegetation aufweisen.<br />

Zudem beschatten sie artenreiche Halbtrockenrasen. Ohne Licht<br />

und durch die Konkurrenz der Stickstoff liebenden Gräser gehen viele seltene<br />

Kräuter und Orchideen und die auf sie angewiesenen Tiere ein.<br />

Während trockene Böschungen von Robinien stabilisiert werden, werden<br />

feuchte Böschungen destabilisiert: Die Ausläufer durchziehen diese<br />

Böschungen. Entlang der Wurzeln und geschaffenen Hohlräume gelangt<br />

Wasser in die Böschung und weicht sie auf. Im Uferbereich von Gewässern<br />

wird der durch die Robinien im Boden angereicherte Stickstoff in die Gewässer<br />

ausgewaschen und führt dort zu Überdüngung mit allen negativen<br />

Folgen für die Wasserqualität.<br />

Späte Traubenkirsche (Prunus serotina)<br />

Im 17. Jahrhundert wurde die auch als Amerikanische Traubenkirsche bezeichnete<br />

Pflanze aus Nordamerika gezielt nach Europa gebracht. Sie ist<br />

eine dicht wachsende, stark wuchernde Pflanze, die zunächst als Zierpflanze<br />

in Gärten und Parks angepflanzt wurde. Sie eignet sich jedoch auch als<br />

Brandschutz- und Pionierpflanze zur Verbesserung magerer Böden. Aufgrund<br />

dieser Eigenschaft und zur Gewinnung von wertvollem Holz wurde<br />

sie bis in die 50er Jahre massiv angepflanzt, um sie anschließend ab den<br />

60er Jahren als Neophyten zu bekämpfen.<br />

Seite 19<br />

Durch ihre Wüchsigkeit ist die Späte<br />

Traubenkirsche schwer einzudämmen.<br />

Sie birgt dadurch die Gefahr, ursprüngliche<br />

Kraut- und Strauchflora in Laubwäldern<br />

und an halboffenen Standorten<br />

zu verdrängen. In verschiedenen<br />

Schutzgebieten treten bereits große<br />

Probleme auf. Hier wird versucht,<br />

die Späte Traubenkirsche zu entfernen.<br />

Da die Art jedoch zum Stockausschlag<br />

neigt, ist eine Bekämpfung sehr<br />

zeit- und arbeitsaufwändig. Die Stämme<br />

müssen sorgfältig abgesägt und<br />

die Stockausschläge mit Folien abgedeckt werden, um ihnen das Licht zu<br />

nehmen. Immerhin gibt sie Drosseln und Nierenfleckzipfelfaltern Nahrung.<br />

Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii)<br />

Die aus Nordamerika stammende<br />

Wasserpflanze breitet<br />

sich seit den späten 70er Jahren<br />

in Europa aus. Sie wurde<br />

zum Teil gezielt ausgesetzt<br />

und anschließend durch<br />

Schifffahrt und Wasservögel<br />

weiterverbreitet. Ihr massives<br />

Auftreten und explosionsartiges<br />

Wachstum führt zu undurchdringlichen<br />

Unterwasserwäldern und zur Verdrängung einheimischer<br />

Wasserpflanzen. So sind zum Beispiel Laichkraut- und<br />

Armleuchteralgen-Gesellschaften anspruchsvoller und somit weniger konkurrenzfähig<br />

als die Wasserpest, die auch mit niedrigen Temperaturen und<br />

wenig Licht zu Rande kommt.<br />

Ein weiteres Problem ist die zusätzliche Eutrophierung der betroffenen<br />

Gewässer. Die horrenden Massen der im Herbst abgestorbenen Biomasse<br />

werden zersetzt und ihre Nährstoffe, die zu großen Teilen dem Seeboden<br />

entstammen, dem Wasser zugeführt.<br />

Die Schmalblättrige Wasserpest vermehrt sich vegetativ. Bereits einzelne<br />

abgetrennte Sprossteile reichen für ihre Verbreitung aus. Deswegen ist es<br />

fragliche, ob das Abmähen der Pflanze wirklich ein sinnvolles Mittel ist, sie<br />

zu bekämpfen, oder nicht eher zu einer weiteren Verbreitung führt. Noch<br />

dazu ist diese Form der Beseitigung überaus teuer.<br />

Quelle: Bundesamt für Naturschutz<br />

AUS DER NACHBARREGION<br />

Beginn der Theatersaison 2013/14<br />

Opern- und Operettengala<br />

auf der Seebühne Kriebstein<br />

„Dein ist mein ganzes Herz“<br />

Mit dem „Weißen Rössl“ hat sich das Mittelsächsische Theater auf der Seebühne<br />

Kriebstein in die Sommerpause verabschiedet, mit „Dein ist mein<br />

ganzes Herz“ meldet es sich hier wieder zurück: Bereits zur Saisoneröffnung<br />

im Mai haben über 600 Besucher die diesjährige Opern- und Operettengala<br />

gefeiert; wer sie verpasst hat, kann sie jetzt zum Saisonabschluss<br />

am Mittwoch, den 28.6. um 16.00 Uhr sowie am Freitag, den 30. und am<br />

Samstag, den 31.8. jeweils um 19.00 Uhr erleben.<br />

Auf dem Programm stehen unter anderem Kompositionen der Jubilare<br />

Giuseppe Verdi und Richard Wagner; Ausschnitte aus Webers „Freischütz“,<br />

Kálmáns „Gräfin Mariza“ und Raymonds „Maske in Blau“ sowie aus den Musicals<br />

„Hello Dolly“ und „Das Phantom der Oper“.<br />

Es singen Susanne Engelhardt, Jens Winkelmann und der Opernchor des<br />

Mittelsächsischen Theaters sowie als Gastsolisten Uta Simone und Christan<br />

S. Malchow. Letzterer brilliert mit Tenorschlagern von Puccinis „Nessun dorma“<br />

über Verdis „Holde Aida“ bis zu Lehárs „Dein ist mein ganzes Herz“; Tänzer<br />

der Dresdner Staatsoperette präsentieren unter anderem den Cancan<br />

aus Jacques Offenbachs „Pariser Leben“. Es spielt die Mittelsächsische Philharmonie;<br />

die musikalische Leitung hat Jan Michael Horstmann.


Seite 20<br />

Spielzeiteröffnung in Freiberg und Döbeln<br />

Nach den Theaterferien öffnet der Besucherservice des Mittelsächsischen<br />

Theaters wieder am Dienstag, den 20. <strong>August</strong> – wenn es der Baufortschritt<br />

zulässt, nicht nur in Freiberg, sondern auch in Döbeln. Mails und Anrufe<br />

werden aber in jedem Falle weitergeleitet und beantwortet.<br />

Erhältlich sind dann Anrechte für Oper und Schauspiel, für Konzerte und für<br />

Familienvorstellungen; außerdem auch Einzelkarten für die bereits fest geplanten<br />

Vorstellungen der Saison 2013/14. Die ersten Premieren gelten in<br />

Freiberg Henrik Ibsens „Stützen der Gesellschaft“ am 21.9., in Döbeln Carlo<br />

Goldonis Komödie „Der Diener zweier Herren“ am 28.9. Der neue Generalmusikdirektor<br />

Raoul Grüneis stellt sich im 1. Sinfoniekonzert am 19.9. in der<br />

Freiberger Nikolaikirche und am 20.9. in der Kirche St. Nicolai in Döbeln vor.<br />

Spielzeiteröffnung im Freiberger Theater ist am 8. September zugleich mit<br />

dem Familientag der VR-Bank; in Döbeln vor der Goldoni-Premiere am 28.9.<br />

um 17.30 Uhr mit dem Förderverein „Freunde des Döbelner Theaters e.V.“<br />

Verein IV. Lichtloch des<br />

Rothschönberger Stollns in Reinsberg<br />

Auch in diesem Jahr am 8. September von 10:00 bis 17:00 Uhr beteiligen<br />

wir uns am bundesweiten Tag des offen Denkmals.<br />

Sie können die Radstuben über den Eingang vom Wanderweg aus bzw.<br />

durch die 165 m lange Abzugsrösche (bitte Gummistiefel mitbringen) besichtigen.<br />

Ebenso interessant ist ein Besuch der Bergzimmerei, die mit<br />

historischen Geräten ausgestattet ist und einen Kahn beherbergt, der aus<br />

130 m Tiefe aus dem Rothschönberger Stollns geborgen wurde. Im Huthaus<br />

kann die historische bergmännische Lampen- und Messgeräte-Ausstellung<br />

besichtigt und in der Bergschmiede unserem Bergschmied bei<br />

der Arbeit über die Schulter geschaut werden.<br />

Für das leibliche Wohl wird gesorgt!<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch im IV. Lichtloch.<br />

Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glück Auf!<br />

Dr. Karl-Heinz Köhler, Vorsitzender<br />

Kinder- und Jugendcamp Naundorf<br />

Herbst-Ferien-Abenteuer<br />

für Kinder von 6 bis 16 Jahren<br />

Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen) organisiert erlebnisreiche<br />

Herbst-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6–16<br />

Jahren. Vom 27.10.–02.11.2013 stehen folgende Aktionen auf dem abwechslungsreichen<br />

Programm: Ausflug zur Sommerrodelbahn, Lagerfeuer,<br />

Disco, Ausflug ins Erlebnisbad, Grillabend, Bowling, Stadtbummel in Freiberg,<br />

Spaß-Olympiade, Großfeld-Schach und vieles mehr. Die Übernachtung<br />

erfolgt in gemütlichen Doppelstockbetten. Es wartet ein riesiges Freigelände<br />

mit vielen Spielmöglichkeiten!<br />

Termin 27.10.–02.11.2013<br />

Infos & Anmeldungen:<br />

Tel. 0 37 31 - 21 56 89 oder www.ferien-abenteuer.de<br />

Adresse des Ferienlagers: Kinder- und Jugendcamp Naundorf,<br />

Alte Dorfstr. 60, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf<br />

Deutsches Erwachsen-Bildungswerk (DEB)<br />

Neues Programm für bundesweite<br />

Fort- und Weiterbildungen veröffentlicht<br />

Aufgrund wissenschaftlicher Fortschritte und der Hinterfragung therapeutischer<br />

Techniken in der Praxis, entwickeln sich Therapieformen ständig<br />

weiter. Deshalb sind regelmäßige Weiterbildungen im Gesundheitsbereich<br />

besonders wichtig.<br />

Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) ist mit seinen Tochterunternehmen<br />

einer der großen Bildungsträger in Deutschland, der sich auf<br />

Ausbildungen, Studiengänge und berufliche Fort- und Weiterbildungen im<br />

Gesundheits- und Sozialbereich spezialisiert hat.<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Die Fort- und Weiterbildungen für Gesundheits- und Sozialberufe, die jedes<br />

Jahr in einem Katalog vom DEB herausgegeben werden, bieten Teilnehmern<br />

die Möglichkeit, weiterführende fachliche Kompetenzen und<br />

zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Das bundesweite Fort- und Weiterbildungsangebot<br />

umfasst Seminare und Lehrgänge in den Bereichen<br />

Physio- und Ergotherapie, pharmazeutisch-technische Assistenz, Pflege,<br />

Podologie, Logopädie, Diätetik und Pädagogik sowie auch verschiedene<br />

Fernlehrgänge.<br />

Das aktuelle Programm 2013/14 ist ab sofort kostenfrei erhältlich. Es<br />

kann telefonisch angefordert werden und steht auch als Online-Version<br />

oder zum Download unter www.deb.de bereit.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk gemeinnützige GmbH<br />

Zentrales Informations- und Beratungsbüro der DEB-Gruppe<br />

Pödeldorfer Straße 81 • 96052 Bamberg<br />

Tel. 09 51 / 91 555 -0 • Fax 09 51 / 91 555 -46<br />

E-Mail: anfrage@deb.de • Im Internet: www.deb.de<br />

Weiterbildung in der Pflege<br />

Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk<br />

mit neuem Kursangebot<br />

Ab September werden beim Deutschen Erwachsenen-Bildungswerk (DEB)<br />

in Chemnitz wieder zwei berufsbegleitende Weiterbildungen für den Pflegebereich<br />

angeboten.<br />

Der wachsende Anteil von Senioren in der deutschen Bevölkerung stellt die<br />

Gesundheitsbranche vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig bietet der<br />

wachsende Sektor besonders durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen<br />

berufliche Chancen für Pflegekräfte.<br />

Im Kurs „Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ (01.10.2013–<br />

01.04.2015) erwerben Teilnehmern Kompetenzen zur Pflege von schwerkranken<br />

Menschen und im Umgang mit medizinischer Technik und werden<br />

damit in die Lage versetzt, die Betroffenen in der Einrichtung und im häuslichen<br />

Milieu umfassend zu pflegen und zu betreuen. Zudem können im<br />

Rahmen dieser Weiterbildung 40 Fortbildungspunkte für die Registrierung<br />

beruflich Pflegender erworben werden.<br />

Durch die praxisorientierte „Weiterbildung für Leitungsaufgaben in<br />

Pflegeeinrichtungen (PDL)“ (04.09.2013 - 15.04.2015) werden staatlich<br />

anerkannte Pflegekräfte befähigt, die Aufgaben einer verantwortlichen<br />

Pflegefachkraft zu übernehmen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere<br />

Pflegeprozesse, die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Planung, Dokumentation<br />

und Auswertung innerhalb des Pflegedienstes selbständig und fachgerecht<br />

zu organisieren, zu begleiten und zu kontrollieren, qualitativ zu sichern<br />

und im Rahmen rechtlicher Vorschriften zu verantworten.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen, gemeinnützige Schulträger-GmbH<br />

Privates berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe, Pflege und<br />

Sozialwesen des DEB in Chemnitz<br />

Heinrich-Schütz-Straße 109 • 09130 Chemnitz<br />

Tel. 03 71 / 7 50 18-0 • Fax 03 71 / 7 50 18-20<br />

E-Mail: chemnitz-fs@deb-gruppe.org<br />

Im Internet: www.deb.de oder www.clevere-zukunft.de<br />

Ausbildungsmesse Erzgebirge<br />

an vier Standorten<br />

Unternehmen agieren mit Weitblick<br />

Bereits seit sieben Jahren sind die erzgebirgischen Ausbildungsmessen ein<br />

Erfolgsmodell. Für den Termin am 14.09.2013 in der Annaberg-Buchholzer<br />

Silberlandhalle liegen über 100 Anmeldungen von Firmen vor. Die Standflächen<br />

sind somit restlos ausgebucht. Für die Veranstaltung am 28.09. in<br />

Stollberg und am 12.10. in Aue wird mit jeweils 90 Ausstellern der Platz für<br />

Kurzentschlossene knapp. Selbst für die Ausbildungsmesse in Marienberg<br />

am 16.11.2013 liegen bereits jetzt 70 Anmeldungen vor.


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Infoblätter zum Schuljahresbeginn<br />

Derzeit sind die Infoblätter in Vorbereitung, welche mit Schuljahresbeginn<br />

an die Mittelschüler ab Klasse 7 und die Gymnasiasten ab Klasse 9 im Erzgebirgskreis<br />

ausgegeben werden. Denn die Firmen unterschiedlichster Branchen<br />

setzen auf langfristigen Kontakt zu den Jugendlichen über Praktika<br />

hin zur Ausbildungsstelle oder zum Praxisnahen Studium und haben somit<br />

die Stellenbesetzungen bis 2017 bereits im Blick.<br />

Ausstellerlisten im Internet<br />

Veranstalter der Ausbildungsmessen sind der Erzgebirgskreis mit seinen<br />

Wirtschaftsfördergesellschaften, Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH<br />

und CAP Oelsnitz GmbH, und die Industrie- und Handelskammer Chemnitz/<br />

Region Erzgebirge.<br />

Als Partner unterstützen die gastgebenden Städte, die Kreishandwerkerschaft<br />

Erzgebirge, die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz und die Arbeitskreise<br />

Schule-Wirtschaft die Vorbereitung und Durchführung. Regionale<br />

Sponsoren tragen zum Gelingen der Ausbildungsmesse Erzgebirge<br />

bei.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter www.wfe-erzgebirge.de/berufsorientierung.<br />

Die Listen der Aussteller werden etwa vier Wochen vor Durchführung<br />

der jeweiligen Veranstaltung veröffentlicht.<br />

Ansprechpartner<br />

Kerstin Hillig, Geschäftsbereich Berufs- und Studienorientierung<br />

Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH<br />

Adam-Ries-Straße 16 • 09456 Annaberg-Buchholz<br />

Telefon +49 3733/ 145 119 • E-Mail: hillig@wfe-erzgebirge.de<br />

Erzgebirgische Erfolgsgeschichten<br />

Tuning-Spezialist<br />

erweitert Produktionsstätte<br />

Seit mehr als 13 Jahren haben sich die Industrieausrüster und Motorsportexperten<br />

von M&M Exhaust in Annaberg-Buchholz weltweit einen<br />

Namen gemacht. Für Marken wie Lamborghini, Porsche, Corvette<br />

oder Audi verlassen jährlich nahezu 500 Auspuffanlagen die Werkshalle.<br />

Nun ist das erzgebirgische Unternehmen an seine Kapazitätsgrenzen<br />

gestoßen und erweitert seinen Standort im Gewerbegebiet<br />

am Oberen Bahnhof.<br />

Das Automobil-Zulieferunternehmen aus Annaberg-Buchholz baut im Gewerbegebiet<br />

Oberer Bahnhof eine neue Firmenhalle, die sich als Erweiterungsbau<br />

nahtlos an die bereits bestehende Produktionsstätte anschließt.<br />

Baustart für das neue 750 Quadratmeter große Firmengebäude war Mitte<br />

Juni. „Wir sind froh, dass es jetzt endlich los gehen kann. Die enorm positive<br />

Auftragslage zwingt uns zu diesem Schritt unser Unternehmen zu vergrößern“,<br />

erklärte Tilo Koch, Geschäftsführer von M&M Exhaust. „Im Zusammenhang<br />

mit der Erweiterung unser<br />

Kapazitäten werden wir auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen“, sagte<br />

Koch.<br />

Schallschutzsicher und umweltfreundlich<br />

Das erzgebirgische Unternehmen hatte sich bereits 2008 in Option ein<br />

Vorkaufsrecht für das jetzige neu zu bebauende Firmengelände gesichert.<br />

„Ich glaube, die Entscheidung war richtig und wir haben in den letzten drei<br />

Jahren unsere Kapazitäten erweitern können, mit der wir jetzt aber an die<br />

Grenzen stoßen“, so der Geschäftsführer. „Die neue Halle verbirgt alle konstruktiven<br />

Lösungen mit Schallschutz und weiteren baulichen Maßnahmen,<br />

die in erster Linie der Umweltfreundlichkeit dienen. Überwiegend kommen<br />

alle Baufirmen zum Einsatz, die schon 2009 beim ersten Bau dabei waren“,<br />

führt Tilo Koch fort. Der schlüsselfertige Bau soll Unternehmensangaben<br />

zufolge bereits Ende Dezember dieses Jahres fertig sein.<br />

Kunden in aller Welt<br />

M&M Exhaust hat sich als innovatives Automobil-Zulieferunternehmen einen<br />

Namen gemacht. Der Industrieausrüster in der Auspuffbranche produziert<br />

seit nunmehr 13 Jahren Auspuffanlagen und hat eine vom stetigen<br />

Wachstum geprägte positive Firmenentwicklung zu verzeichnen. 2009<br />

bezog man in Annaberg-Buchholz im Gewerbegebiet am Oberen Bahnhof<br />

ein neues Firmengebäude. Fast 500 Auspuffanlagen verlassen die Produktionshalle<br />

jedes Jahr in unzählige Länder der Welt. Hauptabnehmer ist die<br />

USA, wo vor allem Porsche-Tuningfirmen auf die Auspuffsysteme aus dem<br />

Erzgebirge bauen. In den Anfangsjahren des Unternehmens war M&M Exhaust<br />

überwiegend auf Porsche spezialisiert. Heute werden in Annaberg<br />

Seite 21<br />

Auspuffsysteme für über zehn Marken gebaut, die auf der Straße oder im<br />

Motorsport zum Einsatz kommen. Darunter befinden sich mit Audi, BMW,<br />

Ferrari, Lamborghini, Corvette und VW klangvolle Namen.<br />

Partner des Regionalmanagements<br />

Das Unternehmen M&M Exhaust und sein Geschäftsführer Tilo Koch agieren<br />

seit mehr als drei Jahren als aktiver Partner des Regionalmanagements<br />

Erzgebirges. Tilo Koch selbst wurde im Jahr 2010 von Landrat Frank Vogel<br />

offiziell zum „Botschafter des Erzgebirges“ ernannt. Seitdem rührt auf seinen<br />

zahlreichen internationalen Reisen die Werbetrommel für den Wirtschaftsstandort<br />

und die lebenswerte Region Erzgebirge.<br />

Zusätzlich dazu ist der Geschäftsführer auf einem der acht hochkarätigen<br />

Imagemotive zu sehen. Mit einem markanten Motorsportfoto und dem<br />

Spruch „Ohne das Erzgebirge würden sie wie eine Blockflöte klingen.“ ist<br />

M&M Teil der aktuellen Marketing-Kampagne und u.a. auf deutschen Flughäfen<br />

und Bahnhöfen oder auch zu Großevents wie dem Motorrad Grand<br />

Prix Deutschland auf dem Sachsenring zu bestaunen.<br />

M & M Exhaust GmbH Rolf Schindler • Presse/Öffentlichkeitsarbeit<br />

Oberer Bahnhof 20 • Telefon 0172/3703372 • www.m-m-germany.de<br />

Ansprechpartner + Medienkontakt siehe vorherigen Artikel<br />

Erzgebirgspavillon<br />

auf „Deutschland-Tour“<br />

Ausstellung vor den Toren des Erzgebirges<br />

Der seit vergangenem Jahr fertiggestellte „Erzgebirgspavillon“ macht<br />

für insgesamt vier Wochen bis zum 31. <strong>August</strong> Station vor den Toren<br />

des Erzgebirges und rührt dort für den Wirtschaftsstandort und die lebenswerte<br />

Region Erzgebirge die Werbetrommel.<br />

Der „Erzgebirgspavillon“ ist ab 5. <strong>August</strong> im Chemnitzer Shopping-Center<br />

„Neefepark“ zu bestaunen. Nach seiner Rückkehr aus Lingen/Ems, der Partnerstadt<br />

Marienbergs, wird das modulare Ausstellungssystem zum Wirtschaftsstandort<br />

und zur lebenswerten Region Erzgebirge am kommenden<br />

Montag wieder in Sachsen zu sehen sein. Für die Präsentation vor den Toren<br />

des Erzgebirges hat sich das Regionalmanagement Erzgebirge bewusst<br />

entschieden. „Der Neefepark wird täglich von tausenden Gästen besucht“,<br />

sagt Dr. Peggy Kreller, verantwortliche Projektmanagerin. „Mit dem Erzgebirgspavillon<br />

haben wir hier die Möglichkeit auch unseren „Nachbarn“ einmal<br />

zu zeigen, dass das Erzgebirge nicht nur „Weihnachtsland“ sondern<br />

auch eine innovative Wirtschaftsregion ist, in der es sich wunderbar leben<br />

lässt.“<br />

Im Schnitt etwa 7.000 Besucher täglich<br />

Der Neefepark ist mit über 60 Fachgeschäften eines der modernsten und<br />

größten Einkaufscenter der Stadt Chemnitz. Durchschnittlich 7.000 Kunden<br />

pro Tag besuchten im vergangenen Jahr die direkt an der A72-Abfahrt<br />

Chemnitz Süd und der Bundesstraße B173 gelegene Einkaufsmeile. Auf einer<br />

Geschäftsfläche von rund 25.000 Quadratmetern finden die Besucher<br />

einen Branchenmix aus den Bereichen Möbel, Haushalt, Spielwaren, Lebensmittel,<br />

Kleidung sowie Garten und Zoo. Mit dem IKEA-Einrichtungshaus<br />

findet sich ein weiterer Besuchermagnet in direkter Nachbarschaft.<br />

Der Erzgebirgspavillon ist in den kommenden vier Wochen in der Ladenstraße<br />

im Erdgeschoss des Einkaufszentrums ausgestellt. Nutzt man die<br />

Drehtür am Haupteingang, ist der aus insgesamt 19 Informationswänden<br />

bestehende Stand direkt zu erreichen.<br />

Modernes Image des Erzgebirges<br />

Der Erzgebirgspavillon ist ein Baustein der Marketingkampagne „Erzgebirge:<br />

Da steckt mehr drin als Sie denken.“ Auf einer Grundfläche von 24


Seite 22<br />

<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Quadratmetern vermittelt er ein modernes Image des Erzgebirges als Wirtschaftsstandort<br />

und lebenswerte Region. Mit den Rubriken „Wussten Sie,<br />

dass v…“ und „Zahlen und Fakten“ wird der Besucher mit den wichtigsten<br />

allgemeinen Fakten über das Erzgebirge informiert. Eine Landkarte soll jedem<br />

Besucher die genaue Lage des Erzgebirges und der größten Städte<br />

verdeutlichen. Auf der Darstellung des Erzgebirges als Wirtschaftsstandort<br />

und lebenswerte Region liegt das Hauptaugenmerk. Weiterhin wird die<br />

Montanregion Erzgebirge auf dem Weg zum UNESCO-Weltkulturerbe thematisch<br />

behandelt. Highlight des Erzgebirgspavillons sind die drei Medienstationen,<br />

die beispielsweise Unternehmens- und Imagefilme zum Wirtschaftsstandort<br />

und zur Tourismusregion Erzgebirge zeigen.<br />

Nächste Stationen: Brand-Erbisdorf und Weiden/Oberpfalz<br />

Das modulare Ausstellungssystem soll vor allem außerhalb des Erzgebirges,<br />

möglichst in allen Teilen Deutschlands, in den Partnerlandkreisen und<br />

in Partnerstädten der Region ausgestellt werden. Ziel ist es, einen Imagewandel<br />

zu betreiben und wirtschaftliche Kooperationen voranzubringen.<br />

Im Anschluss an die Ausstellung im Neefepark Chemnitz präsentiert sich<br />

der Wirtschaftsstandort Erzgebirge im September im Rathaus von Brand-<br />

Erbisdorf. Anschließend zieht er weiter nach Weiden, die Partnerstadt von<br />

Annaberg-Buchholz.<br />

Ansprechpartner:<br />

Dr. Peggy Kreller Projektmanagerin • Telefon: 03733 / 145 146<br />

kreller@wirtschaft-im-erzgebirge.de • www.wirtschaft-im-erzgebirge.de<br />

Medienkontakt: Stefan Werth Marketing und Kommunikation<br />

Telefon 03733 / 145 149 • presse@erzgebirge.eu<br />

www.wirtschaft-im-erzgebirge.de


<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong><br />

Bürgermeistersprechstunde siehe Seite 2!<br />

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung/Einwohnermeldeamt<br />

Dienstag<br />

9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr<br />

Freitag<br />

9:00 – 11:30 Uhr<br />

Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn<br />

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr<br />

Bankverbindung Stadt <strong>Großschirma</strong><br />

Deutsche Kreditbank AG · BLZ 120 300 00 · Kto. 1 408 905<br />

Büchereien<br />

<strong>Großschirma</strong> dienstags 15:00 – 18:00 Uhr<br />

Tel. 037328 - 146779<br />

Obergruna montags 17:00 – 19:00 Uhr<br />

Stellplätze Schrottcontainer<br />

Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos in folgenden<br />

Containern in den Stadtteilen entsorgt werden:<br />

Standort <strong>Großschirma</strong> Standort Großvoigtsberg<br />

• ehemaliger Bauhof • am Vereinsheim, Glückauf-Str. 55<br />

Standort Kleinvoigtsberg Standort Reichenbach<br />

• An der Hohle<br />

• Zur Aue<br />

(Platz an der Kindertagesstätte) (Platz an der Kindertagesstätte)<br />

Standort Siebenlehn<br />

• Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2<br />

• Nossener Straße (Firma Lutze)<br />

Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!<br />

Wichtige Rufnummern<br />

Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 89 90<br />

Bürgerbüro Siebenlehn (03 52 42) 66 99 88<br />

Abwasserzweckverband „Muldental“ (0 37 31) 203 00 90<br />

Gas-Havarien und -Störungen 0180 27 87 901<br />

Wasserzweckverband Freiberg (0 37 31) 78 40<br />

Kindergärten: <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 2 11<br />

Kleinvoigtsberg (03 73 24) 73 29<br />

Reichenbach (03 73 28) 74 55<br />

Siebenlehn (03 52 42) 6 43 39<br />

Schulen: GS <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 4 68<br />

GS Siebenlehn (03 52 42) 6 26 24<br />

Apotheken-Bereitschaftsdienst<br />

Bereitschaftsdienst der Zahnärzte<br />

Seite 23<br />

Bergstadt-Apotheke · Siebenlehn Löwenzahn-Apotheke · <strong>Großschirma</strong><br />

Markt 23 · Tel. (03 52 42) 6 40 11 Hauptstr. 152 · Tel. (03 73 28) 14 67 49<br />

20. / 31. Aug. • 11. / 22. Sept. 23. / 29. Aug. • 4. / 10. / 16. Sept.<br />

Dienstzeiten an diesen Tagen jeweils:<br />

18:00–08:00 Uhr Mo – Fr 18:00–21:00 Uhr<br />

08:00–08:00 Uhr (d.nä.Tages) Feiert./Sa./So. 08:00–21:00 Uhr<br />

In dringenden Fällen auch außerhalb der angegebenen Bereitschaft.<br />

Bereich Lommatzsch / Nossen an folg. Terminen jeweils von 09 – 11 Uhr<br />

17./18.08. Dipl.-Stom. Jesswein<br />

24./25.08. Dr. Preißer<br />

31.08/01.09.v ZÄ C. Otto<br />

07./08.09. ZA Steffen Lehmann<br />

14./15.09. Dr. Schwanitz<br />

21./22.09. Dr. med.dent. L.Schwitzky<br />

Herausgeber<br />

Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong><br />

Hauptstraße 156<br />

09603 <strong>Großschirma</strong><br />

Tel. (037328) 89 90<br />

e-Mail:<br />

gemeinde@grossschirma.de<br />

im Internet:<br />

www.grossschirma.de<br />

Redaktion des amtlichen und<br />

nichtamtlichen Teils<br />

Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong><br />

Redaktion: Frau Totzke<br />

Tel. (037328) 8 99 30<br />

Impressum<br />

Redaktion Anzeigen<br />

Heinrich Ludwig GmbH<br />

Freiberger Str. 30<br />

Stadtteil Siebenlehn<br />

09603 <strong>Großschirma</strong><br />

Tel. (03 52 42) 43 70<br />

Fax (03 52 42) 437 45<br />

e-Mail:<br />

m.buechse@Ludwig-Verpackungen.de<br />

Druck Riedel Verlag & Druck KG<br />

09247 Röhrsdorf<br />

Abo-Preis: 6,00 Euro / Jahr<br />

Fälligkeitsdatum: 01.07.<br />

Anzeigenannahme<br />

Tel. (03 52 42) 43 70 • Fax (03 52 42) 6 42 22<br />

info@ludwig-verpackungen.DE<br />

Notruf<br />

Polizei 110<br />

Feuerwehr und Rettungsdienst 112<br />

Krankentransport Landkreis (03731) 192 22<br />

Notfallamb. Kreiskrankenhaus (03731) 77 23 12<br />

Mo – Fr 18:00 – 7:00 Uhr<br />

Sa/So ganztätig bis Mo 7:00 Uhr<br />

Augenärztliche Rufbereitschaft (037 27) 192 92<br />

Giftnotruf (03 61) 73 07 30<br />

Frauenschutzhaus (03731) 225 61<br />

Mädchenhaus (03731) 399 29<br />

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Freiberg Land<br />

Bereitschaftstelefonnummer (037 41) 45 72 32<br />

Bobritzsch, <strong>Großschirma</strong>, Halsbrücke, Hilbersdorf,<br />

Oberschöna, Reinsberg, Weißenborn (ohne Berthelsdorf)<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 – 07:00 Uhr<br />

Mittwoch, Freitag 14:00 – 07:00 Uhr<br />

Feiertag 24 h, Sitzdienst 10:00 – 12:00 Uhr<br />

Bundesweite Rufnummer 116 117<br />

außerhalb der regulären Sprechzeiten<br />

Weitere Informationen entnehmen Sie der Tageszeitung oder<br />

dem Wochenspiegelservice.

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