Bürgerblatt Großschirma August 2013.pdf
Bürgerblatt Großschirma August 2013.pdf
Bürgerblatt Großschirma August 2013.pdf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Bürgerblatt</strong><br />
Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
<strong>Großschirma</strong> Großvoigtsberg Hohentanne Kleinvoigtsberg Obergruna Reichenbach Rothenfurth Seifersdorf Siebenlehn<br />
Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt <strong>Großschirma</strong> mit den Stadtteilen<br />
Ausgabe 08 Erscheinungstag: 14. <strong>August</strong> 2013<br />
<strong>August</strong> 2013<br />
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 03. September 2013<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
mit dem Beginn des Monats Juli und vor allem dem der Schulferien hat<br />
nun auch der Sommer in unserer Region Einzug gehalten. Die Temperaturen<br />
der zurückliegenden Tage und Wochen haben erfreulicherweise zahlreiche<br />
Besucher in die Freibäder gelockt, und so konnte die in diesem Jahr<br />
zu verzeichnende negative Ertragsbilanz der Monate Mai und Juni doch<br />
etwas freundlicher gestaltet werden. Den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern<br />
und Helfern des Fördervereins „Romanusbad“ sei an dieser Stelle für<br />
ihr Wirken, nicht nur in diesem Kalenderjahr und der aktuellen Badesaison,<br />
herzlich gedankt.<br />
Ein Dankeschön möchte ich auch für die bisher geleistete Arbeit unseres<br />
Bürgerpolizisten an Herrn Erber aussprechen. In der relativ kurzen Zeit seiner<br />
Präsenz in unserer Kommune hat Herr Erber bereits einiges bewegt,<br />
auch wenn dies nicht in jedem Fall von der Mehrzahl unserer Einwohner so<br />
wahrgenommen werden kann und wird. Durch seine Tätigkeit unterstützt<br />
und entlastet Herr Erber nicht nur die Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes,<br />
auch der für uns dringend notwendige Kontakt zur Polizeidirektion ist<br />
nun wesentlich besser, als dies vorher der Fall war. Gerade bei den immer<br />
größer werdenden Gebietsstrukturen der Behörden stellt dies aus meiner<br />
Sicht eine nicht zu unterschätzende Komponente dar.<br />
Wie auch in den Jahren zuvor ist in den Sommermonaten naturgemäß<br />
auch eine verstärkte Bautätigkeit an unserem Straßennetz zu verzeichnen.<br />
Dies betrifft momentan, wie Ihnen sicherlich nicht entgangen sein<br />
wird, mehrere größere und kleinere Baumaßnahmen in unserem Stadtgebiet.<br />
Auf die Bauarbeiten rings um den Marktplatz in Siebenlehn hatte<br />
ich bereits in der letzten Ausgabe verwiesen. Des Weiteren wird an folgenden<br />
Stellen gebaut: am Kommunenweg/Muldentalstraße in Rothenfurth),<br />
an der Glückauf-Straße/Erbgerichtsweg in Großvoigtsberg , am Kirschberg<br />
in Siebenlehn (alle drei Baustellen laufen unter Regie des Abwasserzweckverbandes<br />
Muldental), an der Straße von Seifersdorf nach Mobendorf<br />
(Baumaßnahme des Landkreises), an der Straße durch die Ortslage<br />
Hohentanne (Banketterneuerung), im Bereich der Straße zur Aue in Reichenbach<br />
(Sanierung einer privaten Stützmauer) sowie an der nun bereits<br />
mehrere Monate andauernden Baustelle im Muldenbereich in Rothenfurth<br />
(Baustelle unter Obhut der Landestalsperrenverwaltung). Dazukommen<br />
werden in den nächsten Wochen noch die Schaffung der bereits vor<br />
längerer Zeit geplanten Parkplätze in der Langhennersdorfer Straße in<br />
<strong>Großschirma</strong> sowie flächendeckend über unser Stadtgebiet verteilt die<br />
Baumaßnahme „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung“. Einige<br />
dieser Baustellen sind mit Vollsperrungen und Umleitungen des Straßenverkehrs<br />
verbunden, bei Bedarf entnehmen Sie nähere Informationen<br />
unserer Internetseite oder informieren sich bitte direkt über die dafür zuständigen<br />
Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung.<br />
Zum Thema Windenergie, welches derzeit des Öfteren von überregionalem<br />
medialem Interesse begleitet wird, möchte ich zum heutigen Zeitpunkt<br />
keine näheren Ausführungen tätigen. Hier ist zunächst einmal eine<br />
klare Regelung in der weiteren Herangehens- und Verfahrensweise seitens<br />
der Gesetzgebung gefragt.<br />
Keinesfalls versäumen möchte ich es jedoch, den 57 Schulanfängern in<br />
unseren beiden Grundschulen eine unvergessliche Schulanfangsfeier und<br />
einen guten Start in ihren neuen, in Kürze beginnenden Lebensabschnitt<br />
zu wünschen.<br />
In diesem Sinne grüße ich Sie bis zur nächsten Ausgabe unseres <strong>Bürgerblatt</strong>es<br />
mit einem herzlichen<br />
„Glück Auf!“<br />
Ihr<br />
Volkmar Schreiter, Bürgermeister<br />
Bau eines neuen Windrades<br />
Auf dem Areal von Rothenfurth stehen insgesamt 7 Windräder.
Seite 2<br />
<strong>Bürgerblatt</strong> Stadt<br />
<strong>Großschirma</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Erscheinungstag<br />
14. <strong>August</strong> 2013<br />
Öffentliche Stadtratssitzungen<br />
Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am<br />
Montag, dem 09. September 2013, um 19:00 Uhr<br />
im Bürgerhaus Hohentanne, Lindenstraße 6,<br />
09603 <strong>Großschirma</strong> statt.<br />
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungstafel<br />
an der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>, Hauptstraße 156,<br />
09603 <strong>Großschirma</strong>.<br />
Gleiche Bekanntmachungen zur Tagesordnung erfolgen auch in den<br />
Schaukästen der Stadtteile.<br />
Der angegebene Termin versteht sich vorbehaltlich erforderlicher Änderungen,<br />
die sich aus aktuellen Anlässen ergeben können.<br />
Bürgermeistersprechstunden<br />
Bei Bedarf können nach vorheriger Absprache Direkttermine in allen Stadtteilen<br />
und vor Ort vereinbart werden.<br />
Die Sprechstunden in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong> am 20.08. und<br />
27.08.2013 fallen wegen Urlaubs aus.<br />
Ansonsten findet die Sprechstunde jeweils<br />
dienstags von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />
in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong> statt.<br />
Die nächste Sprechstunde im historischen Rathaus in Siebenlehn<br />
findet am Dienstag, dem 10.09.2013 statt.<br />
Information Bürgerbüro<br />
Liebe Leserinnen und Leser, auf Grund der Bundestagswahlen sind Änderungen<br />
zum Redaktionsschluss und dem Erscheinungstag, in den Ausgaben<br />
September, des <strong>Bürgerblatt</strong>es erforderlich.<br />
Redaktionsschluss September vorgezogen auf den 03.09.2013<br />
Erscheinungstag vorgezogen auf den 11.09.2013<br />
Vielen Dank für ihr Verständnis.<br />
Bekanntmachung<br />
der Gemeindebehörde über das Recht auf<br />
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die<br />
Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl<br />
zum 18. Deutschen Bundestag<br />
am 22. September 2013<br />
1.<br />
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde – die Wahlbezirke<br />
der Gemeinde der Stadt <strong>Großschirma</strong> wird<br />
in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013<br />
während der allgemeinen Öffnungszeiten:<br />
Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr<br />
Donnerstag 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr<br />
Freitag 9:00–11:30 1)<br />
in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>, Haus II, Wahlamt, Zimmer OG. 02,<br />
Hauptstraße 152 in 09603 <strong>Großschirma</strong> (nicht barrierfrei)<br />
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte<br />
kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im<br />
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter<br />
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im<br />
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen<br />
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung<br />
besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für<br />
die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />
entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze<br />
eingetragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme<br />
ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3)<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen<br />
Wahlschein hat.<br />
2.<br />
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann<br />
in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013,<br />
spätestens am 06.09.2013, bis 11:30 Uhr,<br />
in der Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong>, Haus II, Wahlamt, Zimmer OG.02,<br />
Hauptstraße 152 in 09603 <strong>Großschirma</strong><br />
Einspruch einlegen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt<br />
werden.<br />
3.<br />
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten<br />
bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />
zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er<br />
nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt<br />
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4.<br />
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />
161 Mittelsachsen<br />
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
5.<br />
Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />
(bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das<br />
Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum<br />
06.09.2013) versäumt hat,<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist<br />
nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist<br />
nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,<br />
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und<br />
die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis<br />
der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten<br />
bis zum 20.09.2013 bis 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde<br />
mündlich, schriftlich oder elektronisch per E-Mail unter: k.schlegel@grossschirma<br />
beantragt werden.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes<br />
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich<br />
macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein<br />
nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00<br />
Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus<br />
den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung<br />
eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen<br />
Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter<br />
Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen<br />
Person bedienen.<br />
6.<br />
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen<br />
ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen<br />
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird<br />
und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;<br />
dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen<br />
schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />
Person auszuweisen.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und<br />
dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass<br />
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere<br />
Versendungsform ausschließlich<br />
von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.<br />
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben<br />
werden.<br />
<strong>Großschirma</strong>, 05.08.2013<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
Polizeiverordnung<br />
der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
(Landkreis Mittelsachsen) als Ortspolizeibehörde<br />
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung<br />
gegen umweltschädliches Verhalten<br />
und Lärmbelästigung,<br />
zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen<br />
und über das Anbringen von Hausnummern<br />
Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 sowie § 17 Abs. 1 des<br />
Polizeigesetzes des Freistaates Sachsens (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 13. <strong>August</strong> 1999 (SächsGVBI. S. 466), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 20 und 20a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBI. S.<br />
130, 141), gültig ab 01.01.2013, hat der Stadtrat der Stadt <strong>Großschirma</strong> mit<br />
Beschluss Nr. 315/2013 am 15.07.2013 folgende Polizeiverordnung erlassen.<br />
Inhaltsübersicht<br />
Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten<br />
§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Besprühen, Bemalen (Graffiti)<br />
§ 4 Tierhaltung<br />
§ 5 Verunreinigung durch Tiere<br />
Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigung<br />
§ 6 Schutz der Nachtruhe<br />
§ 7 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten<br />
u. ä.<br />
§ 8 Anzeige öffentlicher Veranstaltungen<br />
§ 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten<br />
§ 10 Benutzung von Sport- und Spielstätten<br />
§ 11 Haus- und Gartenarbeiten<br />
§ 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern<br />
Seite 3<br />
Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen<br />
§ 13 Verunreinigungen und andere öffentliche Beeinträchtigungen<br />
§ 14 offene Feuer (Lager- und Brauchtumsfeuer)<br />
Abschnitt 5 - Böller- und Salutschießen, Kleinfeuerwerk<br />
§ 15 Böller-und Salutschießen<br />
§ 16 Kleinfeuerwerk<br />
Abschnitt 6 - Schutz der Grün-und Erholungsanlagen<br />
§ 17 Ordnungsvorschriften<br />
§ 18 Eisflächen<br />
Abschnitt 7 - Pflichten von Eigentümern und Anliegern<br />
§ 19 Anliegerpflichten<br />
§ 20 Dachlawinen, Schneeüberhang und Eiszapfen<br />
Abschnitt 8 - Anbringen von Hausnummern<br />
§ 21 Hausnummern<br />
Abschnitt 9 - Schluss bestimmungen<br />
§ 22 Zulassen von Ausnahmen<br />
§ 23 Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 24 I nkrafttreten<br />
Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen<br />
§1 Geltungsbereich<br />
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
einschließlich der Stadtteile Siebenlehn, Großvoigtsberg, Obergruna, Kleinvoigtsberg,<br />
Seifersdorf, Reichenbach, Rothenfurth und Hohentanne.<br />
§2 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen,<br />
Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf<br />
denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören<br />
insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad-und Gehwege, Brücken,<br />
Tunnel, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen,<br />
Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen<br />
und Gräben.<br />
(2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind der Öffentlichkeit<br />
zugängliche gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen,<br />
die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des<br />
Orts-oder Landschaftsbildes dienen, sowie Kinderspielplätze, Sport-und<br />
Bolzplätze.<br />
(3) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind insbesondere<br />
in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken,<br />
Gewässer, Wartehäuschen, Telefonzellen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte,<br />
Schilder sowie Abfall,-Blumen-und Wertstoffbehälter.<br />
(4) Menschenansammlungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle<br />
für jedermann zugängliche, zielgerichtete Zusammenkünfte von Personen<br />
unter freiem Himmel auf öffentliche Straßen bzw. in öffentlichen<br />
Anlagen zum Zweck des Vergnügens, des Kunstgenusses, des Warenumschlages<br />
oder Ähnlichem, insbesondere zu Volks-, Straßen- und Dorffesten,<br />
Konzerten und Märkten.<br />
Die Vorschriften des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im<br />
Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz - SächsVersG) vom<br />
25. Januar 2012 bleiben von dieser Bestimmung unberührt.<br />
(5) Öffentliche Veranstaltung im Sinne dieser Polizeiverordnung ist jede<br />
Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes,<br />
aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann<br />
Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.<br />
(6) Böller im Sinne dieser Polizeiverordnung sind Böllerkanonen, Standböller,<br />
Hand- und Schaftböller sowie Gasböller.<br />
(7) Vorderlader im Sinne dieser Polizeiverordnung sind Feuerwaffen, die<br />
von der Mündung her geladen werden. Bei Revolvern gilt dies entsprechend<br />
für die einzelnen Kammern der Trommel.<br />
(8) Verunreinigungen durch Tiere sind alle Hinterlassenschaften von Tieren<br />
wie Kotablagerungen oder erbrochener Mageninhalt.<br />
Abschnitt 2 Umweltschädliches Verhalten<br />
§3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Besprühen, Bemalen (Graffiti)<br />
(1) Es ist verboten öffentliche Straßen, Anlagen und Einrichtungen im Sinne<br />
des § 2 sowie die auf, an und in diesen befindlichen Einrichtungen, Bäume<br />
und Pflanzen und sonstige bauliche Anlagen unbefugt<br />
a. zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren, sofern<br />
damit nicht bereits ein Straftatbestand erfüllt ist;
Seite 4<br />
b. mit Plakaten, Anschlägen, Aufklebern, Werbemitteln oder sonstigen<br />
Beschriftungen zu bekleben oder sonst zu versehen oder die Vornahme<br />
solcher Handlungen durch andere Personen zu veranlassen. Die Ortspolizeibehörde<br />
kann den Verursacher bzw. den Veranlasser solcher unbefugter<br />
Handlungen zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichten. Auf<br />
vorgesehenen Plakatträgern (z. B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln)<br />
ist das Plakatieren nur mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörde zugelassen.<br />
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten<br />
Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und<br />
insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine<br />
Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu<br />
befürchten ist.<br />
(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung,<br />
des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen, des Sächsischen<br />
Denkmalschutzgesetzes, des Sächsischen Naturschutzgesetzes und der<br />
§§ 303, 304 des Strafgesetzbuches sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum<br />
bleiben von dieser Regelung unberührt<br />
§4 Tierhaltung<br />
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere<br />
oder Sachen anderer nicht belästigt und gefährdet werden oder Schaden<br />
nehmen können.<br />
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf öffentlichen<br />
Straßen im Sinne von § 2 nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson<br />
frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person,<br />
der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des<br />
Tieres körperlich in der Lage ist.<br />
(3) In geschlossenen Ortslagen sind alle Hunde anzuleinen. Dies gilt nicht<br />
für Diensthunde von Bundes- und Landesbehörden, für Hunde im Rettungsdienst<br />
oder Katastrophenschutz, für Blindenhunde, Herdengebrauchshunde<br />
und Jagdhunde, soweit sie im Rahmen ihrer jeweiligen<br />
Zweckbestimmung eingesetzt sind.<br />
(4) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen sowie Tieren, die<br />
durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden<br />
können, unterliegt der Erlaubnispflicht der Ortspolizeibehörde. Die Erlaubnis<br />
kann - auch nachträglich - mit Auflagen verbunden werden.<br />
(5) Auf Flächen im Sinne des § 2 ist es untersagt, Tiere zum Zweck des Erbettelns<br />
oder Sammelns von Geld- oder Sachleistungen zur Schau zu stellen.<br />
(6) Katzenhalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Katzen nicht verwildern.<br />
Durch geeignete Maßnahmen ist sicher zu stellen, dass eine unkontrollierbare<br />
Vermehrung des Bestandes nicht erfolgt.<br />
(7) Wild lebende Katzen dürfen im Gebiet der Stadt <strong>Großschirma</strong> nicht gefüttert<br />
werden.<br />
(8) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes<br />
sowie des Tierschutzgesetzes und des Gesetzes zum Schutz der<br />
Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§5 Verunreinigungen durch Tiere<br />
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, in öffentlichen Anlagen<br />
im Sinne von § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden,<br />
durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.<br />
(2) Die Person, die ein Tier hält oder führt, hat dieses von Kinderspiel- sowie<br />
Sport- und Bolzplätzen fernzuhalten.<br />
(3) Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses seine<br />
Notdurft nicht auf im Sinne von § 2 verrichtet. Dennoch dort abgelegte<br />
Verunreinigungen im Sinne von § 2 sind unverzüglich zu entfernen.<br />
Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen<br />
und auf Verlangen den hierzu befugten Kontrollkräften der Ortspolizeibehörde<br />
vorzuweisen. Hierzu kann der Betroffene von den Kontrollkräften<br />
angehalten werden.<br />
(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Ersten Gesetzes<br />
zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung<br />
unberührt.<br />
III. Schutz vor Lärmbelästigung<br />
§6 Schutz der Nachtruhe<br />
(1) Die Nachtruhe umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit<br />
sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als den<br />
Umständen entsprechend unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des<br />
Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung<br />
der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten<br />
während der Nacht eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet<br />
die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.<br />
(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionschutzgesetzes sowie des Gesetzes<br />
über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§7 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten<br />
u.ä.<br />
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente<br />
sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte<br />
zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht<br />
unzumutbar belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte<br />
oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen,<br />
im Freien, oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.<br />
Abs. 1 gilt nicht bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im<br />
Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,<br />
für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.<br />
(2) Die Vorschriften des Sonn-und Feiertagsgesetzes sowie Bundesimmissionsschutzgestzes<br />
und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.<br />
§8 Anzeige öffentlicher Veranstaltungen<br />
(1) Wer eine öffentliche Veranstaltung im Sinne von § 2 unter freiem Himmel<br />
oder/und in fliegende Bauten (z. B. Zelten) veranstalten will, hat das<br />
der Ortspolizeibehörde unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der<br />
Veranstaltung sowie der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer 3 Wochen<br />
vor der Veranstaltung anzuzeigen.<br />
(2) Die öffentliche Veranstaltung ist zu untersagen oder kann mit Auflagen<br />
verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die eine gefahrlose<br />
Durchführung der Veranstaltung nicht ermöglicht.<br />
§ 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten<br />
(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten<br />
oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter<br />
Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen<br />
dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen<br />
sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.<br />
(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für<br />
die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen.<br />
(3) Die Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Sächsischen<br />
Gaststättengesetzes, des Sächsischen Versammlungsgesetzes, der Sächsischen<br />
Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und<br />
der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§ 10 Lärm von Sport- und Spielplätzen<br />
(1) Öffentlich zugängliche Sport-, Bolz,- und Spielplätze im Sinne von § 2,<br />
die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der<br />
Zeit zwischen 21 :00 Uhr und 7:30 Uhr nicht benutzt werden.<br />
(2) Abs. 1 gilt nicht für besondere Anlässe, wie Veranstaltungen von Vereinen<br />
oder Interessengemeinschaften. Von der Ortspolizeibehörde kann<br />
auf Antrag eine Veränderung der Zeiten festgelegt werden, wenn ein öffentliches<br />
Interesse besteht.<br />
(3) Die Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung<br />
sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung)<br />
bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§ 11 Haus- und Gartenarbeiten<br />
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer unzumutbar<br />
zu stören, dürfen in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr und an Sonnund<br />
Feiertagen nicht ausgeführt werden.<br />
(2) Zu den Haus- und Gartenarbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören<br />
insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten<br />
und von Rasenmähern sowie das Hämmern, Sägen, Bohren,<br />
Schleifen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen<br />
u. ä.<br />
(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes des Sonn- und<br />
Feiertagsgesetzes, sowie der 8. Bundesimmissionsschutzverordnung (=<br />
Rasenmäherverordnung) und der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung=<br />
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) bleiben von dieser<br />
Regelung unberührt.
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
§ 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstiger Abfallbehälter<br />
Seite 5<br />
(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter<br />
(Wertstoffcontainer – Glas) ist von Montag–Sonnabend in der Zeit von<br />
7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen<br />
von Glas nicht gestattet.<br />
(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder<br />
neben die Wertstoffcontainer zu stellen.<br />
(3) Es ist nicht gestattet, Abfälle aus Haushalten oder Gewerbebetrieben in<br />
die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen.<br />
(4) Es ist untersagt Gegenstände (z. B. Schrott u.a.) aus den Wertstoffcontainern<br />
zu entnehmen.<br />
(5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
und der dazu erlassenen Verordnungen,<br />
des Kreislaufgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und<br />
zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen bleiben unberührt.<br />
IV. Öffentliche Beeinträchtigungen<br />
§ 13 Verunreinigungen und andere öffentliche Beeinträchtigungen<br />
(1) Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt,<br />
a. durch aggressives Verhalten andere zu beeinträchtigen oder zu bedrohen;<br />
b. sich zweckentfremdend außerhalb der Verkehrszeiten der Linien- und<br />
Schulbusse an den Haltestellen aufzuhalten;<br />
c. jegliche Verunreinigung wie das Wegwerfen oder das zurücklassen von<br />
Abfall, insbesondere von Lebensmittelresten, Papier, Kartonagen, Glas,<br />
Blechdosen und Zigarettenkippen, Gartenabfälle, wie Reißig und Laub<br />
etc.<br />
(2) die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes,<br />
des Indirekteinleitergesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />
sowie des Ersten Gesetzes zur Abfall- und Bodenwirtschaft bleiben von<br />
dieser Regelung unberührt.<br />
§14 Abbrennen offener Feuer<br />
(1) Das Abbrennen offener Feuer sowie das Grillen auf öffentlichen Straßen<br />
im Sinne des § 2 sind ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde<br />
verboten.<br />
(2) Auf Flächen, die nicht zum öffentlichen Bereich nach § 2 gehören, ist<br />
das Grillen mit handelsüblichen Grillgeräten und Brennstoffen sowie die<br />
Benutzung von Gartenkaminen, Holzbrennöfen (z. B. .Aztekenöfen“) sowie<br />
Feuerkörben u. -schalen ohne Genehmigung gestattet. Weiterhin<br />
sind offene Feuer mit einer maximalen Stapelhöhe bis 0,5 m und/oder<br />
einem maximalen Durchmesser bis 0,5 m bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.<br />
Die Anzeige hat spätestens 5 Tage vor dem beabsichtigten Abbrenntag<br />
zu erfolgen.<br />
(3) Offene Feuer mit einer Stapelhöhe über 0,5 m und/oder einem Durchmesser<br />
von mehr als 0,5 m sind nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde<br />
zulässig. Der Antrag zur Genehmigung hat spätestens 8 Tage<br />
vor dem beabsichtigten Abbrenntag bei der Ortspolizeibehörde zu erfolgen.<br />
Die Durchführung von Fackelumzügen ist der Ortspolizeibehörde<br />
eine Woche vor dem beabsichtigten Umzugstermin anzuzeigen.<br />
(4) Beim Abbrennen von Feuern jeglicher Art ist stets darauf zu achten, dass<br />
erhebliche Rauch- und Geruchsbelästigungen der Anwohner vermieden<br />
werden. Eine erforderliche Zustimmung Dritter sowie die einzuhaltenden<br />
Brandschutzbestimmungen bleiben von der Regelung unberührt.<br />
(5) Zum Abbrennen ist nur trockenes, unbehandeltes Holz (Ast, Spalt- und<br />
Schnittholz) zu verwenden. Das Verbrennen von Abfällen, Wiesen, Garten-<br />
und Siedlungsgut wie z. B. Reisig und Laub ist verboten.<br />
Die Ortspolizeibehörde/Ortsfeuerwehr behält sich zu jeder Zeit das<br />
Recht zur Feuerstättenkontrolle vor.<br />
(6) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden<br />
werden wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht<br />
ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, unmittelbare<br />
Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.<br />
(7) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Ersten Gesetzes<br />
zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, der Verordnung der Sächsischen<br />
Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen,<br />
des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnung<br />
der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministerium<br />
für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung<br />
schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen werden<br />
von dieser Regelung nicht berührt.<br />
V. Böller- und Salutschießen, Kleinfeuerwerk<br />
§ 15 Böller- und Salutschießen mit Vorderladerwaffen<br />
(1) Das Böllern oder das Salutschießen mit einem Vorderlader im Sinne von<br />
§ 2 ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Friedhöfen, Schulen, Kindertageseinrichtungen,<br />
Alten- und Pflegeheimen verboten.<br />
(2) Das Böllern oder Salutschießen mit einem Vorderlader darf nur in der<br />
Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr erfolgen.<br />
(3) Wer außerhalb von Schießstätten ein Böllergerät oder eine Vorderladerschusswaffe<br />
zur Erzeugung eines Schussknalles verwenden will, hat dies<br />
spätestens 2 Wochen vorher schriftlich bei der Ortspolizeibehörde zu beantragen.<br />
(4) Das Böllern bzw. Salutschießen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen<br />
verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses<br />
Böllern oder Salutschießen nicht ermöglichen. Solche Umstände können<br />
z.B. extreme Trockenheit, unmittelbare Waldnähe, die unmittelbare Nähe<br />
eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.<br />
(5) Die Vorschriften des Waffenrechts und des Sprengstoffrechtes bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
§16 Kleinfeuerwerk<br />
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse“ (Kleinfeuerwerk)<br />
im Zeitraum vom 02.01. bis zum 30.12. durch Personen, die nicht<br />
im Besitz der Erlaubnis nach § 7, § 27 oder eines Befähigungsscheines<br />
nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sind, bedarf der Ausnahmegenehmigung<br />
der Ortspolizeibehörde.<br />
(2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse 11 darf zum<br />
Schutz der Nachtruhe nur bis 23.00 Uhr erfolgen.<br />
(3) Die Ausnahmegenehmigung ist mindestens 4 Wochen vorher schriftlich<br />
zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden<br />
sein.<br />
(4) Die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes bleiben hiervon unberührt.<br />
VI. Schutz der Grün- und Erholungsanlagen<br />
§ 17 Ordnungsvorschriften<br />
(1) In den öffentlichen Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 2 ist es<br />
untersagt,<br />
1. Wegsperren zu beseitigen, zu verändern oder Einfriedungen oder Sperren<br />
zu überklettern;<br />
2. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern<br />
oder aufzugraben sowie außerhalb zugelassener Stellen Feuer<br />
zu machen;<br />
3. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen<br />
und fahrbare Krankenstühle sowie Kinderfahrzeuge<br />
4. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb<br />
der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und gekennzeichneten<br />
Flächen zu betreten, zu befahren oder Sachen abzustellen.<br />
Dies gilt nicht für Fahrzeuge die der Wartung und Pflege der Anlage dienen;<br />
5. zu nächtigen;<br />
6. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten<br />
Bolz- und Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben,<br />
wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden<br />
können. Die Benutzung öffentlicher Kinderspielplätze, Spielgeräte<br />
und Spielanlagen ist anderen Personen als den auf den Hinweisschildern<br />
bestimmten Altersgruppen untersagt;<br />
7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler zu beschädigen, Einfriedungen<br />
und andere Einrichtungen zu beschmutzen oder zu entfernen;<br />
8. Gewässer, Wasserbecken oder Springbrunnen zu verunreinigen;<br />
9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte (ausgenommen Spielbälle) zu benutzen<br />
sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend<br />
gekennzeichneten Stellen zu reiten, zu zelten oder zu baden.<br />
(2) Regelungen in Benutzungsverordnungen bleiben davon unberührt.<br />
§ 18 Betreten von Eisflächen<br />
Das Betreten und die Benutzung der Eisflächen ist auf allen öffentlichen<br />
Gewässern für die die Stadt zuständig ist, nicht zulässig.
Seite 6<br />
VII. Pflichten von Anliegern<br />
§ 19 Anliegerpflichten<br />
(1) Anlieger wie Eigentümer, Verwalter, Pächter von bebauten und unbebauten<br />
Grundstücken sowie Sonstige sind verpflichtet, Sträucher, Hecken<br />
und Bäume, regelmäßig so zu beschneiden, dass sie nicht in öffentliche<br />
Straßen im Sinne von § 2 hineinragen.<br />
(2) Der Eigentümer und/oder Verfügungsberechtige hat dafür Sorge zu tragen,<br />
dass durch Hecken oder ähnlichen Anpflanzungen nicht die Nutzung<br />
und der Zustand der öffentlichen Straßen im Sinne von § 2 beeinträchtigt<br />
wird und dass im Bereich der Sichtdreiecke bei einmündenden<br />
Straßen nur solche Pflanzungen erfolgen, die eine Wuchshöhe von 80<br />
cm nicht überschreiten bzw. vorhandene Pflanzungen auf diese Wuchshöhe<br />
gehalten werden.<br />
(3) Gebäude und Grundstücke sind in einem sauberen und ansprechenden<br />
Zustand zu halten.<br />
§ 20 Dachlawinen, Schneeüberhang und Eiszapfen<br />
Schneeüberhänge, Dachlawinen sowie Eiszapfen an Gebäuden sind von<br />
den Eigentümern und Verfügungsberechtigten für das Gebäude auf eigene<br />
Kosten unverzüglich zu entfernen, sofern die Gefahr des Herabfallens in<br />
den öffentlichen Verkehrsraum besteht.<br />
VIII. Anbringen von Hausnummern<br />
§ 21 Hausnummern<br />
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an<br />
dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten<br />
Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.<br />
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert<br />
ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich<br />
zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht<br />
mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar<br />
über oder neben dem Gebäudeeingang, oder wenn sich der Gebäudeeingang<br />
nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der<br />
dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen.<br />
Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern<br />
am Grundstückszugang angebracht werden.<br />
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen,<br />
soweit dies im Interesse ger öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten<br />
ist.<br />
IX. Schlussbestimmungen<br />
§ 22 Zulassung von Ausnahmen<br />
Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde<br />
Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung<br />
zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.<br />
§ 23 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig<br />
1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen<br />
beschriftet, besprüht oder bemalt;<br />
2. entgegen § 3 Abs. 2 ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde Plakate<br />
u.a. anbringt oder anbringen lässt;<br />
3. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen,<br />
Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden;<br />
4. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass sein Hund auf öffentlichen<br />
Straßen i. S. v. § 2 nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft;<br />
5. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund in der geschlossenen<br />
Ortslage angeleint ist;<br />
6. entgegen § 4 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde<br />
nicht unverzüglich anzeigt;<br />
7. entgegen § 4 Abs. 5 Tiere zum Zweck des Erbettelns oder Sammelns<br />
von Geld- und Sachleistungen zur Schau stellt;<br />
8. entgegen § 4 Abs. 6 Katzen verwildern lässt und keine geeigneten<br />
Maßnahmen ergreift, um einer unkontrollierten Vermehrung entgegenzuwirken;<br />
9. entgegen § 5 Abs. 2 den Hund nicht von öffentlich Anlagen i. S. v. § 2<br />
fernhält;<br />
10. entgegen § 5 Abs. 3 die durch Hunde verursachten Verunreinigungen<br />
nicht unverzüglich entfernt;<br />
11. entgegen § 5 Abs. 3 keine geeigneten Hilfsmittel mit sich führt und<br />
den abgelegten Tierkot nicht unverzüglich beseitigt;<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
12. entgegen § 5 Abs. 7 verwilderte Katzen füttert;<br />
13. entgegen § 6 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 6<br />
Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört;<br />
14. entgegen § 7 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher,<br />
Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische<br />
oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere<br />
unzumutbar belästigt werden;<br />
15. entgegen § 8 Abs. 1 eine öffentliche Veranstaltung i. S. v. § 2 unter<br />
freiem Himmel nicht oder nicht rechtzeitig bei der Ortspolizeibehörde<br />
anzeigt;<br />
16. entgegen § 9 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen<br />
Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar<br />
belästigt werden;<br />
17. entgegen § 10 Sport- und Spielplätze i. S. v. § 2 benutzt;<br />
18. entgegen § 11 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer<br />
stören, durchführt;<br />
19. entgegen § 12 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr<br />
sowie an Sonn-und Feiertagen Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter<br />
einwirft;<br />
20. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe o.a. Gegenstände auf oder<br />
neben die Wertstoffcontainer stellt;<br />
21. entgegen § 12 Abs. 3 Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben<br />
anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter<br />
einbringt;<br />
22. entgegen § 12 Abs. 4 Gegenstände aus den Wertstoffcontainern entnimmt;<br />
23. entgegen § 13 Abs. 1 durch aggressives Verhalten andere belästigt<br />
oder bedroht;<br />
24. entgegen § 13 Abs. 1a sich an Haltestellen aufhält;<br />
25. entgegen § 13 Abs. 1b Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt,<br />
Abfälle oder Gegenstände liegen lässt, wegwirft oder außerhalb<br />
der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse ablegt;<br />
26. entgegen § 14 Abs. 1 auf öffentlichen Flächen i. S. v. § 2 grillt oder ein<br />
offenes Feuer abbrennt;<br />
27. entgegen § 14 Abs. 2 ein offenes Feuer nicht oder nicht rechtzeitig<br />
bei der Ortspolizeibehörde anzeigt;<br />
28. entgegen § 14 Abs. 3 ein Lager-oder Brauchtumsfeuer abbrennt, obwohl<br />
er dazu keine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde besitzt,<br />
29. entgegen § 14 Abs. 2 einen Fackelumzug nicht oder nicht rechtzeitig<br />
bei der Ortspolizeibehörde anzeigt;<br />
30. entgegen § 14 Abs. 4 beim Abbrennen eines offenen Feuers andere<br />
mit Rauch-und Geruch belästigt;<br />
31. entgegen § 14 Abs. 5 Abfälle von Wiesen, Garten-und Siedlungsgut,<br />
wie Reisig und Laub verbrennt;<br />
32. entgegen § 15 Abs. 3 das Böller- und Salutschießen nicht oder nicht<br />
rechtzeitig bei der Ortspolizeibehörde anzeigt;<br />
33. entgegen § 16 Abs. 3 das Kleinfeuerwerk nicht oder nicht rechtzeitig<br />
bei der Ortspolizeibehörde anzeigt;<br />
34. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 Wegsperren beseitigt oder verändert oder<br />
Einfriedungen und Sperren überklettert;<br />
35. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen verändert,<br />
ausgräbt oder außerhalb der dafür vorgesehen Stellen ein offenes<br />
Feuer abbrennt;<br />
36. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 3 öffentliche Anlagen i. S. v. § 2 mit Fahrzeugen<br />
befährt;<br />
37. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 in öffentliche Anlagen i. S. v. § 2 nächtigt;<br />
38. entgegen § 17 Abs. 1Nr. 6 Turn- und Spielgeräte auf öffentlichen<br />
Spielplätzen benutzt, die nicht der ausgewiesenen Altersgruppe entsprechen;<br />
39. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen<br />
und andere Einrichtungen beschmutzt oder entfernt;<br />
40. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer- oder Wasserbecken verunreinigt;<br />
41. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Schieß- Wurf- oder Schleudergeräte benutzt<br />
sowie der dafür bestimmten oder entsprechende gekennzeichneten<br />
Stellen reitet, zeltet oder badet;<br />
42. entgegen § 18 Eisflächen betritt;<br />
43. entgegen § 19 seinen Pflichten zur Pflege nicht nachkommt;<br />
44. entgegen § 20 Schneeüberhänge, Dachlawinen sowie Eiszapfen an<br />
Gebäuden nicht unverzüglich entfern, sofern die Gefahr des Herabfallens<br />
in den öffentlichen Verkehrsraum besteht;
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
45. entgegen § 21 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den<br />
festgesetzten Hausnummern versieht;<br />
46. entgegen § 21 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich<br />
erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 20 Abs. 2<br />
anbringt;<br />
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zugelassen worden ist.<br />
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 SächsPolG und § 17<br />
Abs. 1 und 2 des OwiG mit einer Geldbuße von mindestens 5,- Euro und<br />
höchstens 1000,- Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit<br />
höchstens 500,- Euro geahndet werden.<br />
Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs.1 Nr. 1 OWiG ist gemäß § 17<br />
Abs. 3 SächsPoLG die Ortspolizeibehörde.<br />
Mit dem Vollzug dieser Verordnung können nach § 1 Abs. 1 der Verordnung<br />
des Sächsischen Staatsministerium des Inneren über die Wahrnehmung<br />
polizeilicher Vollzugsaufgaben vom 19.09.1991, zuletzt geändert<br />
durch Art. 1 ÄndVO vom23.08.2001 gemeindliche Vollzugsbedienstete<br />
beauftragt werden.<br />
§ 24 In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 16.03.2003 außer Kraft<br />
<strong>Großschirma</strong>, 16.07.2013<br />
Ortspolizeibehörde<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen<br />
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />
zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen<br />
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 und 4 geltend gemacht worden, so<br />
kann auch nach Ablauf der in<br />
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Großschirma</strong>, 16.07.2013<br />
Seite 7<br />
Firma „dimm light“ als das für unseren Beleuchtungsbestand Günstigste<br />
ermittelt. Mit dem Einsatz dieser Geräte kann der Verbrauch bis zu 60 %<br />
reduziert und trotzdem eine gleichmäßige Ausleuchtung beibehalten werden.<br />
Während der Arbeiten müssen zeitweise die Beleuchtungsanlagen tagsüber<br />
zugeschaltet werden. Gleichzeitig werden natürlich auch alle defekten<br />
Leuchten, ob gemeldet oder nicht, in Stand gesetzt.<br />
Aus den genannten Gründen brauchen Sie also das Bauamt nicht zu informieren.<br />
Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen sein. Danach<br />
steht Ihnen Herr Mosch wieder unter der Tel.-Nr. 037328/89928 für die<br />
Meldung defekter Leuchten zur Verfügung.<br />
Ihr Bauamt<br />
Polizeirapport<br />
Der Bürgerpolizist informiert und bittet um Mithilfe und Hinweise!<br />
<strong>Großschirma</strong>/ST Reichenbach – Einbruch in Einfamilienhaus Hirschstraße<br />
Unbekannte Täter drangen in der Zeit vom 28.07.2013 gegen 22:15 Uhr bis<br />
29.07.2013 ca. 05:00 Uhr durch Aufbohren der Terrassentür in das Einfamilienhaus<br />
ein, durchwühlten die Wohnräume und entwendeten vorgefundenes<br />
Bargeld.<br />
<strong>Großschirma</strong>/ST Reichenbach – versuchter Einbruch Einfamilienhaus<br />
Am Feld<br />
Unbekannte Täter versuchten in gleichem Tatzeitraum durch Aufhebeln<br />
und Bohren der Terrassentür in ein Einfamilienhaus gewaltsam einzudringen,<br />
wurden gegen 01:00 Uhr durch das Wachwerden der Eigentümer vermutlich<br />
gestört und ließen von Ihrem Vorhaben ab.<br />
Erber, Polizeikommissar<br />
Sprechstunden Bürgerpolizist<br />
<strong>Großschirma</strong><br />
Di. 27.08.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
Di. 10.09.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
Bürgerbüro Siebenlehn<br />
Do. 22.08.2013, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
Do. 12.09.2013, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
Reinsberg – Gemeindeamt<br />
Do. 22.08.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Do. 29.08.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Do. 05.09.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Do. 12.09.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Do. 19.09.2013, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
Volkmar Schreiter<br />
Bürgermeister<br />
Bauamt<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
in den nächsten Tagen beginnt die Baumaßnahme „Energetische Sanierung<br />
der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet <strong>Großschirma</strong>“. Die Arbeiten<br />
dazu wird die Firma Tippmann aus Brand-Erbisdorf übernehmen. In einer<br />
öffentlichen Ausschreibung erwiesen sie sich als preiswertester Anbieter.<br />
Neben der Ergänzung von Leuchten an der Hauptstraße in <strong>Großschirma</strong><br />
und am „Markt“ in Reichenbach werden die Zähleinrichtungen auf den aktuellen<br />
Stand der Technik gebracht.<br />
Um bei den ständig steigenden Energiepreisen auch in Zukunft einen<br />
durchgängigen Betrieb unserer Beleuchtungsanlage zu gewährleisten<br />
und keine Abschaltzeiten einführen zu müssen, werden an 18 Zählstellen<br />
Dimmeinrichtungen eingebaut. Von den zahlreichen, auf dem Beleuchtungsmarkt<br />
existierenden Energiesparsystemen wurde das System der
Seite 8<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Ehejubiläen<br />
Die Ehe ist ein Kunstwerk der Liebe, Werk des Könnens, an<br />
dem beide bauen, korrigieren und neu gestalten – ein ganzes<br />
Leben hindurch.<br />
Fritz Leist<br />
Das Fest der<br />
Goldenen Hochzeit<br />
feiern<br />
am 14. September 2013<br />
Frau Isolde und Herr Hans Mehner<br />
in Siebenlehn<br />
Das Fest der<br />
Diamantenen Hochzeit<br />
feier<br />
am 12. September 2013<br />
Frau Marlenchen und Herr Otto Dimmer<br />
in <strong>Großschirma</strong><br />
am 19. September 2013<br />
Frau Helga und Herr Heinz Helbig<br />
in Hohentanne<br />
Die Stadtverwaltung gratuliert ganz herzlich,<br />
wünscht alles Gute, Gesundheit und noch<br />
viele schöne gemeinsame Jahre!<br />
Geburten<br />
So ein Baby süß und klein – muss ein Geschenk des Himmels<br />
sein!<br />
Verfasser unbekannt<br />
Lea Alexandra Schneider<br />
geboren am 27.06.2013, in Reichenbach<br />
Fiene Brocke<br />
geboren am 06.07.2013, in <strong>Großschirma</strong><br />
Charlotte Deisinger<br />
geboren am 14.07.2013, in Großvoigtsberg<br />
Vanessa Kölm<br />
geboren am 16.07.2013, in Hohentanne<br />
Joseline Borrmann<br />
geboren am 18.07.2013, in Kleinvoigtsberg<br />
Wir gratulieren den Eltern recht herzlich und wünschen den<br />
neuen Erdenbürgern Gesundheit, Glück und alles Gute.<br />
Geburtstage im Monat September<br />
Die Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong> gratuliert<br />
allen genannten und ungenannten Jubilarinnen<br />
und Jubi laren und wünscht ihnen<br />
recht viel Gesundheit und Wohlergehen.<br />
in <strong>Großschirma</strong><br />
am 01.09. Herrn Günter Hänsch zum 81. Geburtstag<br />
am 03.09. Frau Ursula Wätzig<br />
zum 72. Geburtstag<br />
am 06.09. Frau Liselotte Kuklik zum 79. Geburtstag<br />
am 10.09. Frau Erika Schöffler<br />
zum 88. Geburtstag<br />
am 11.09. Frau Annelore Wahsner zum 70. Geburtstag<br />
am 12.09. Frau Anita Primm<br />
zum 72. Geburtstag<br />
am 15.09. Herrn Wilfried Plietzsch<br />
am 15.09. Frau Anneliese Wittig<br />
am 18.09. Frau Erika Herold<br />
am 21.09. Herrn Waldemar Stumpf<br />
am 23.09. Herrn Gerd Meyer<br />
am 25.09. Frau Renate Kluth<br />
am 26.09. Frau Lieselotte Fischer<br />
am 26.09. Frau Hedwig Zimmermann<br />
am 27.09. Herrn Holm Goldberg<br />
in Großvoigtsberg<br />
am 04.09. Frau Brunhilde Franz<br />
am 06.09. Herrn Werner Scholz<br />
am 06.09. Frau Irmtraud Striegler<br />
am 07.09. Frau Hannelore Schmieder<br />
am 08.09. Frau Rosemarie Langhof<br />
am 10.09. Herrn Walter Schallinski<br />
am 11.09. Frau Elly Schulze<br />
am 12.09. Herrn Gottfried Schmieder<br />
am 13.09. Frau Anita Joseph<br />
am 14.09. Frau Annelies Fischer<br />
am 15.09. Frau Jutta Wolf<br />
am 21.09. Frau Maria Brode<br />
am 30.09. Frau Gertraud Levec<br />
in Hohentanne<br />
am 27.09. Frau Renate Stelzer<br />
in Kleinvoigtsberg<br />
am 02.09. Herrn Lothar Kuntze<br />
am 11.09. Herrn Gerd Kley<br />
am 21.09. Frau Anneliese Petzold<br />
in Obergruna<br />
am 03.09. Frau Christa Schöne<br />
am 24.09. Herrn Hubert Woywode<br />
in Reichenbach<br />
am 09.09. Herrn Alfred Richter<br />
am 09.09. Herrn Dieter Silbermann<br />
am 13.09. Frau Hannelore Schlegel<br />
am 17.09. Frau Gudrun Pippig<br />
am 18.09. Frau Monika Lörche<br />
am 24.09. Frau Rosemarie Gießner<br />
am 27.09. Herrn Ludwig Vogel<br />
in Rothenfurth<br />
am 02.09. Frau Edelgard Pawellek<br />
am 18.09. Herrn Christian Wernecke<br />
am 23.09. Frau Gertraude Buschmann<br />
am 23.09. Herrn Klaus Straßburger<br />
am 27.09. Frau Annemarie Reiß<br />
in Seifersdorf<br />
am 12.09. Herrn Lothar Kluge<br />
am 15.09. Herrn Hellfried Wiedemann<br />
am 20.09. Herrn Peter Schneider<br />
am 21.09. Frau Sieglinde Hähner<br />
am 29.09. Herrn Gunter Richter<br />
in Siebenlehn<br />
am 03.09. Frau Ruth Ilgen<br />
am 03.09. Herrn Heinz Rudolph<br />
am 06.09. Herrn Fritz Dietze<br />
am 07.09. Frau Trude Imhof<br />
am 07.09. Frau Gerlinde Stecher<br />
am 07.09. Herrn Günter Hoffmann<br />
am 08.09. Herrn Wolfgang Döring<br />
am 10.09. Frau Irmgard Hoffmann<br />
am 10.09. Herrn Manfred Uhlemann<br />
am 10.09. Herrn Otto Starke<br />
am 11.09. Herrn Otto Reichel<br />
am 17.09. Frau Anneliese Gärtner<br />
zum 78. Geburtstag<br />
zum 77. Geburtstag<br />
zum 82. Geburtstag<br />
zum 73. Geburtstag<br />
zum 82. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 87. Geburtstag<br />
zum 83. Geburtstag<br />
zum 72. Geburtstag<br />
zum 73. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 73. Geburtstag<br />
zum 81. Geburtstag<br />
zum 76. Geburtstag<br />
zum 87. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 79. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 82. Geburtstag<br />
zum 72. Geburtstag<br />
zum 71. Geburtstag<br />
zum 77. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 85. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 74. Geburtstag<br />
zum 72. Geburtstag<br />
zum 72. Geburtstag<br />
zum 72. Geburtstag<br />
zum 74. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 71. Geburtstag<br />
zum 78. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 83. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 82. Geburtstag<br />
zum 77. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 84. Geburtstag<br />
zum 72. Geburtstag<br />
zum 73. Geburtstag<br />
zum 81. Geburtstag<br />
zum 71. Geburtstag<br />
zum 76. Geburtstag<br />
zum 92. Geburtstag<br />
zum 83. Geburtstag<br />
zum 79. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 78. Geburtstag<br />
zum 81. Geburtstag<br />
zum 74. Geburtstag<br />
zum 103. Geburtstag<br />
zum 72. Geburtstag
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
am 19.09. Herrn Manfred Kums<br />
am 20.09. Herrn Johannes Kleeberg<br />
am 20.09. Herrn Manfred Stoschus<br />
am 22.09. Frau Reinhild Schwenke<br />
am 22.09. Frau Helga Friebe<br />
am 22.09. Frau Ilse Offenhäuser<br />
am 24.09. Herrn Heinz Goldbach<br />
am 25.09. Frau Irma Goldbach<br />
am 25.09. Frau Irene Künzelmann<br />
am 28.09. Frau Katharina Trudrung<br />
zum 74. Geburtstag<br />
zum 78. Geburtstag<br />
zum 71. Geburtstag<br />
zum 77. Geburtstag<br />
zum 79. Geburtstag<br />
zum 79. Geburtstag<br />
zum 87. Geburtstag<br />
zum 86. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 78. Geburtstag<br />
Veranstaltungstipps <strong>August</strong>–Oktober<br />
jeden Sonntag Amalie Dietrich Gedenkstätte im<br />
14:00–17:00 Uhr historischen Rathaus Siebenlehn geöffnet<br />
jeden 2. Dienstag Badefahrt nach Schlema<br />
Abfahrt gegen 12:00 Uhr – Anfragen an Renate Felgner Tel. 037328 7300<br />
Einstiegmöglichkeiten in Freiberg, <strong>Großschirma</strong>, Seifersdorf,<br />
Reichenbach, Großvoigtsberg, Siebenlehn<br />
jeden 1. und 3. Mittwoch für alle Tanzfreudigen<br />
14:30 – 16.00 Uhr Seniorentanz bei Schuberts,<br />
in Reichenbach, Am Feld<br />
Sonn- und Feiertage Heimatstube Obergruna<br />
14:00–16:00 Uhr geöffnet<br />
25.08. 14:00 – 16:00 Uhr Seilern mit Manfred Mehner<br />
01.09. Restaurant El Dorado<br />
11:00 -14:00 Uhr Mittagsbuffet Die glorreichen 7 Western-Gerichte<br />
Reservierung: 037328 140690<br />
07.09. 15:00 Uhr Tag der offenen Tür FFW Seifersdorf<br />
30.08. – 01.09. 60 Jahre Schützenverein Hohentanne<br />
13.09. Restaurant Tannenhof<br />
Einlass 18:30 Uhr Herricht & Preil Kessel-Alarm<br />
Show & 3-Gang-Menü – Vorverkauf 49,00 € p.P.<br />
Reservierung: 037328-140690<br />
28.09. Herbstfest FFW <strong>Großschirma</strong><br />
Sep./Okt. Herbstwanderung vom Schulförderverein Siebenlehn<br />
05.10. Volkssolidarität – Weinfest im Bürgerhau Reichenbach<br />
14:00 Uhr mit Hans Spielmann & Gespielin<br />
06.10. Mittagsbuffet German-America Day<br />
11:00 –14:00 Uhr Wir feiern einen amerikanischen Feiertag<br />
Restaurant El Dorado; Reservierung: 037329 140690<br />
12.10. 14:00 Uhr Herbstwanderung vom Dorfclub Rothenfurth<br />
18.10–20.10. Oktoberfest in Siebenlehn<br />
18.10. Restautant Tannenhof<br />
18:00 Uhr Columbo Dinner-Krimi „Giftige Kollegen“<br />
Show & 4-Gang-Menü – Vorverkauf 59,00 € p.P.<br />
Reservierung 037328 140690<br />
26.10. und 27.10. 16. Gebietsschau RGZV Reichenbach<br />
Blut spenden? – Na klar!<br />
Sie helfen Leben zu retten. Wir freuen uns auf Sie!<br />
Praxis Dr. Hüttner Forsthofstraße 3 • Siebenlehn<br />
Mittwoch, 11.09.2013 von 14–18 Uhr<br />
Mittwoch, 11.12.2013 von 14–18 Uhr<br />
Praxis Drs. Seebers · Hauptstraße 152 · <strong>Großschirma</strong><br />
Mittwoch, 16.10.2013 von 14–18 Uhr<br />
Blut spenden kann jeder Gesunde im Alter von<br />
18 – 68 Jahren.<br />
Sie erhalten einen Nothilfepass und auf Wunsch einen Gesundheitspass.<br />
Blutspendezentrale KKH Freiberg – Tel. 037 31 / 77 23 34<br />
Abfallentsorgung<br />
Seite 9<br />
Stadtteil Restmüll Gelbe Tonne Papier<br />
<strong>Großschirma</strong> 03./17.09. 04./18.09. 03.09.<br />
Rothenfurth 03./17.09. 04./18.09. 03.09.<br />
Isaak 06./20.09 04./18.09. 23.09.<br />
Großvoigtsberg 03./17.09. 03./17.09. 19.09.<br />
Kleinvoigtsberg 03./17.09. 03./17.09. 19.09<br />
Hohentanne 03./17.09. 04./18.09. 19.09.<br />
Teichhäuser 06./20.09 04./18.09. 19.09.<br />
Obergruna 03/17.09 03/17.09. 09.09.<br />
Reichenbach 11./25.09. 05./19.09. 19.09.<br />
Seifersdorf 11./25.09. 05./19.09. 03.09.<br />
Siebenlehn 10./24.09 03./17.09 10.09.<br />
Abfuhr von Papier im Bereich Amalie-Dietrich-Weg, Am Kirschberg<br />
und am Dorfgarten > neuer Termin – 09.09.2013<br />
Schadstoffmobil<br />
<strong>Großschirma</strong> – Parkplatz<br />
am 10.09.2013 11:15 – 12:15 Uhr<br />
Großvoigtsberg – Dorfplatz<br />
am 10.09.2013 10:00 – 10:45 Uhr<br />
Hohentanne – Buswendeschleife am 06.09.2013 14:00 – 14.45 Uhr<br />
Kleinvoigtsberg – Buswendeschleife am 10.09.2013 09:00 – 09:45 Uhr<br />
Obergruna – Dorfstr. 7,<br />
Agrargenossenschaft „Am Zellwald“ am 10.09.2013 08:00 – 08:45 Uhr<br />
Reichenbach – Containerstellplatz<br />
Feuerwehrlöschteich<br />
am 12.09.2013 10:15 – 11:00 Uhr<br />
Rothenfurth – Platz am alten Sportplatz am 10.09.2013 13:00 – 13:45 Uhr<br />
Seifersdorf – Platz an der Kegelbahn am 12.09.2013 11:15 – 12:00 Uhr<br />
Siebenlehn – Parkplatz Albertstraße am 06.09.2013 08:00 –09:00 Uhr<br />
GROSSSCHIRMA<br />
Evang.–Luth. Kirchgemeinde<br />
<strong>Großschirma</strong> mit Rothenfurth,<br />
Groß- und Kleinvoigtsberg<br />
Monatsspruch September Seid nicht bekümmert; denn die Freude am<br />
Herrn ist eure Stärke. Nehemia 8,10<br />
Gottesdienste im September<br />
Sonntag, 1. September 14. Sonntag nach Trinitatis<br />
8.30 Uhr Gottesdienst in Großvoigtsberg mit Heiligem Abendmahl<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Großschirma</strong> mit Heiligem Abendmahl<br />
Sonntag, 8. September 15. Sonntag nach Trinitatis<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in Rothenfurth<br />
Sonntag, 15. September 16. Sonntag nach Trinitatis<br />
10.00 Uhr Familiengottesdienst in <strong>Großschirma</strong> zum Schuljahresbeginn<br />
Sonntag, 22. September 17. Sonntag nach Trinitatis<br />
8.30 Uhr Gottesdienst in Rothenfurth<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in Großvoigtsberg mit Heiligem Abendmahl<br />
Sonntag, 29. September 18. Sonntag nach Trinitatis – Michaelistag<br />
8.30 Uhr Erntedankgottesdienst in Großvoigtsberg<br />
10.00 Uhr Erntedankgottesdienst in <strong>Großschirma</strong> mit Kindergottesdienst<br />
anschließend laden wir zum Kirchencafé ein<br />
Herzlichen Dank allen Helferinnen und Helfern<br />
Kinderbibelabenteuer in <strong>Großschirma</strong> und Kleinvoigtsberg<br />
Während des Kinderbibelabenteuers<br />
tummelten sich wieder über zwanzig<br />
Kinder und dazu Eltern und fleißige Helferinnen<br />
und Helfer auf der Wiese im<br />
Pfarrgarten. Eine besondere Attraktion<br />
war dieses Jahr das große Indianerzelt.<br />
Zum Abschluss gab es einen stimmungsvollen<br />
Gottesdienst in Kleinvoigtsberg<br />
in Hagenis Garten, den die<br />
Mitglieder der Jungen Gemeinde – wie hier zu sehen – mit Anspielen berei-
Seite 10<br />
cherten. Wir haben Bilder für unsere Sehnsucht nach einer neuen besseren<br />
Welt gesucht und über den Glauben daran gesprochen, dass Gott sie für<br />
uns will (Offenbarung 21,1-7). Dank allen Händen und Köpfen, die die schönen<br />
Tage möglich gemacht haben. Wir freuen uns schon auf das nächste<br />
Jahr.<br />
Kleidersammlung im Pfarramt<br />
Die Annahme findet wie gewohnt jeweils<br />
mittwochs, am 18., 25. Sept. und 2. Okt. sowie<br />
nach den Gottesdiensten statt. Die Kleiderspenden<br />
kommen wirklich guten Zwecken in Kleiderstuben und Sozialkaufhäusern,<br />
Kirchgemeinden und Einrichtungen in sozialen Brennpunkten<br />
zugute (siehe www.kleiderstiftung.de). Das Sozialwerk gehört<br />
außerdem dem Dachverband FairWertung e.V. an. Über 2.600 Kirchgemeinden<br />
sowie verschiedene Werke und Einrichtungen sind Partner bei<br />
dieser Arbeit.<br />
Namensgeber ist Bischof <strong>August</strong> Gottlieb Spangenberg. Er wurde 1704 in<br />
Klettenberg (heute Thüringen) geboren und studierte Theologie in Jena.<br />
In den Vororten Jenas errichtete er mit anderen Studenten „Freischulen“<br />
mit kostenlosem Unterricht für arme Kinder. Später übernahm er die Aufsicht<br />
über die Waisenhausschulen in Halle. Nachdem er sich der Herrnhuter<br />
Brüdergemeine angeschlossen hatte, bereiste er als Missionar Europa<br />
und Nordamerika. Ab 1762 leitete er als Nachfolger von Nikolaus Ludwig<br />
Graf von Zinzendorf die Herrnhuter Brüdergemeine. Er starb im Alter von<br />
88 Jahren 1792. Die Deutsche Kleiderstiftung Spangenberg arbeitet noch<br />
heute entsprechend der Grunsätze der Herrnhuter Mission nach dem Maßstab,<br />
die Lebensbedingungen finanzschwacher Mitmenschen zu verbessern.<br />
Die Junge Gemeinde trifft sich außerhalb der Ferien jeden Montagabend<br />
ab 19.00 Uhr in ihrem Raum in <strong>Großschirma</strong>. Ansprechpartner ist Udo Lange<br />
(Tel. 037328/5415)<br />
Der Ehepaarkreis trifft sich einmal monatlich montags um 20.00 Uhr nach<br />
Absprache. Anfragen/Auskunft über Fam. Andreas Reinsch oder Fam. Ulrich<br />
Obendorf (Tel. 037328/7321).<br />
Frauendienst Im Juli und <strong>August</strong> ist Sommerpause.<br />
in Großvoigtsberg am 18. Sept. um 14.30 Uhr im Kirchgemeindehaus<br />
in <strong>Großschirma</strong> am 25. Sept. um 14.30 Uhr im Christenlehreraum<br />
Der Chor trifft sich jeweils mittwochs ab 19.30 Uhr in <strong>Großschirma</strong>.<br />
Nähere Auskunft erteilt gern Frau Brause (Tel. 037328/230).<br />
Posaunenchor – jeweils Freitag ab 17.30 Uhr ist Probe in <strong>Großschirma</strong>.<br />
Wollen Sie oder eines Ihrer Kinder oder Enkel mitspielen, aber beherrscht<br />
noch kein Blasinstrument, dann rufen Sie gern an. Der Posaunenchor bildet<br />
auch Nachwuchs aus. Informationen erhalten Sie über Herrn Lehnhardt<br />
(Tel. 037328/7103).<br />
Am Sonntag, dem 30. Juni, blieb im Gottesdienst in Rothenfurth ein<br />
Schlüsselbund liegen. Bitte melden Sie sich im Pfarramt, wenn Sie einen<br />
solchen vermissen.<br />
Pfarramtsleitung Pfarrer Lüder Laskowski<br />
Telefon (037328) 7537 Email: lueder.laskowski@evlks.de<br />
Diakoniebeauftragte/soziale Beratung: Frau Monika Hageni<br />
Telefon (037342) 82407 Email: monika.hageni@googlemail.com<br />
Öffnungszeiten Pfarramt mittwochs 9.00 – 17.00 Uhr<br />
Telefon (037328) 7537 Telefax (037328) 16786<br />
Grundschule „FRIEDRICH KADEN”<br />
Am 24. <strong>August</strong> beginnt das Schuljahr 2013/2014. Es werden an unserer<br />
Grundschule 103 Schülerinnen und Schüler in 6 Klassen von 9 Lehrern unterrichten.<br />
Eingeschult werden<br />
aus <strong>Großschirma</strong><br />
Victoria Haupt Mariella Illgen Leonie Thiele<br />
Mylena Thiele Charlotte Felgner Tessa Franz<br />
Lisa Krumbiegel Marie Rothe Jasmin Schirmer<br />
Hannah Wahsner Marvin Dorn Lukas Neumann<br />
Collin Rohr Bastian Nestler Levi Bianchin<br />
Benno Drelok Franz Koch Raik Popp<br />
Tobias Schmidt Collin Wisniewski<br />
Theodor Joseph von Ramin-Marro<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
aus Großvoigtsberg<br />
Sina Büttner<br />
aus Hohentanne<br />
Inola Fiedler<br />
Luca Podlaha<br />
aus Reichenbach<br />
Lilly Joe Dias Graca da Costa Annika Schwingel Marielle Fischer<br />
aus Rothenfurth<br />
Charlotte Münzner<br />
aus Seifersdorf<br />
Nicole Fuchs Cäcilia Lippmann Marleen Straßberger<br />
Sina Marie Zscheked Paul Störr<br />
aus Kleinwaltersdorf<br />
Magnus-Ferdinand Löhner<br />
Wir wünschen unseren ABC-Schützen einen wunderschönen Schulanfang<br />
sowie viel Freude und Spaß beim Lernen.<br />
TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> e.V.<br />
— Abteilung Kegeln —<br />
12. Kegelpaarkampfturnier<br />
Vom 16. bis 18. <strong>August</strong> kämpfen 34 Paare um den begehrten Wanderpokal<br />
der Firma FTB Fenster & Türen Bretschneider GmbH in <strong>Großschirma</strong><br />
Es ist wieder viel Spannung und guter Kegelsport zu erwarten.<br />
Wettkampfsaison 2013/2014<br />
Die Kegler des TuS 1875 <strong>Großschirma</strong> e.V. werden mit 5 Mannschaften in<br />
die neue Wettkampfsaison gehen.<br />
1. Mannschaft – 2. Landesliga (Staffel 2)<br />
Die erste Mannschaft, der Bezirksmeister 2013 und Aufsteiger in die 2.<br />
Landesliga, startet am 14.09.13 mit einem Heimspiel gegen den SV Motor<br />
Mickten Dresden in die neue Wettkampfsaison. Beginn in Brand-Erbisdorf<br />
ist 13:00 Uhr.<br />
Weitere Mannschaften in der Staffel sind:<br />
KSV Ottendorf-Okrilla, SG Medizin Großschweidnitz, SSV Planeta Radebeul,<br />
SV Dresden Neustadt, ESV Lok Hoyerswerda, TSV Flöha, KSV ESKA Chemnitz<br />
und MSV Bautzen<br />
2. Mannschaft - 1. Kreisliga<br />
3. Mannschaft - 1. Kreisklasse<br />
Damenmannschaft – Kreisliga<br />
Jugend B - Jugendkreisliga<br />
Die Wettkämpfe im Kreis beginnen voraussichtlich am 07./08.09.13.<br />
Allen Kegelfreunden/innen viel Erfolg für die neue Wettkampfsaison!<br />
J. Seipt<br />
Landfrauenverband<br />
Liebe Seniorinnen und Senioren von <strong>Großschirma</strong> und Großvoigtsberg,<br />
der Sommer neigt sich schon wieder seinem Ende zu. Wir haben dieses Mal<br />
für beide Gruppen das gleiche Thema gewählt.<br />
Unser Referent kommt von der Polizeidirektion Chemnitz und wird uns<br />
Tipps zur Sicherung von Haus, Wohnung und persönlichem Eigentum geben.<br />
Sicherlich wird er noch so manch guten Rat für uns parat haben.<br />
Die Veranstaltungen beginnen in beiden Gruppen bereits um 10:00 Uhr.<br />
<strong>Großschirma</strong> Mittwoch, den 04. September 2013, um 10:00 Uhr<br />
im Landhotel „Zur grünen Linde“.<br />
Großvoigtsberg Mittwoch, den 11. September, um 10:00 Uhr<br />
im Zellwald Center Gaststätte „Tannenhof“.<br />
Den Vormittag können wir alle bei einem gemütlichen Mittagessen ausklingen<br />
lassen.<br />
Es wäre schön, wenn Sie sich einfach mal dafür die Zeit nehmen würden.<br />
Auf einen interessanten Morgen und ein gemeinsames Mittagessen freuen<br />
sich Ihre<br />
Erika Finke, Elvira Grosche, Uta Kahl und Elfriede Schenk
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
GROSSVOIGTSBERG<br />
Entwicklung der Schule Großvoigtsberg<br />
Ein Blick in die Historie<br />
Das älteste bekannte Schulgebäude im Ort befindet sich noch im Besitz<br />
der Familie Lange. Es ist das ehemalige Friseurgeschäft von Friseurmeister<br />
Heinz Lange. Unterrichtet wurde im Ort seit dem Jahre 1664. Laut Aussagen<br />
des Chronisten herrschte in dem Gebäude ein arges Gedränge, denn<br />
auch die Kinder von Kleinvoigtsberg kamen bis 1802 nach Großvoigtsberg<br />
zum Unterricht.<br />
Der Lehrer, Karl Gottlieb Köhler aus Weigmannsdorf, bemühte sich um eine<br />
neue Schule. Denn die alte Schulstube war finster, klein, feucht und schmutzig.<br />
Sie diente gleichzeitig als Wohn- und Wirtschaftsstube. Auf Grund der<br />
Enge im Raum mussten Kinder oft nach Hause geschickt werden.<br />
Im Jahre 1802 wurde das neue Schulgebäude errichtet – zum jetzigen Zeitpunkt<br />
gehört es der Familie Kulessa. Der Unterricht fand hier bis 1884 statt.<br />
In dieses Gebäude zog auch der Lehrer Köhler mit ein.<br />
Der Anbau zur Glückauf-Straße und der dahinter erfolgte 1908. Das Schulgebäude<br />
wurde von Karl Renner erworben. Er richtete eine Stellmacherei<br />
ein. Die Konsumgenossenschaft mietete sich 1954 ein. Es wurden Textilien,<br />
Möbel, Haushaltwaren und Spielzeug verkauft. Kurz nebenbei bemerkt, ich<br />
kann mich noch genau erinnern, dass ich meinen Puppenwagen, es war<br />
1960, mit meiner Oma hier kaufte. 1962 zog der Konsum in das neu erbaute<br />
Landwarenhaus um, und dort kaufte mir meine Oma eine große Babypuppe.<br />
Danach wurde der gesamte Anbau wieder für Schulzwecke genutzt. Im<br />
kleinen Anbau befand sich die Essenausgabe, danach der Speiseraum und<br />
im hinteren Teil – durch eine Wand getrennt – der Werkraum.<br />
Es wurden immer mehr Kinder geboren, demzufolge stieg auch die Anzahl<br />
der Schüler. Im Jahre 1847 waren es 210 Schüler. Die Anstellung eines<br />
Hilfslehrers machte sich dringend erforderlich. Herr Köhler nannte sich<br />
nun Hauptlehrer. Nach dessen Tod trat der Hilfslehrer Ulbricht das Amt an.<br />
Von 1875 bis 1908 führte der Hauptlehrer Johann Franz Wunderlich sein<br />
Amt korrekt und zuverlässig. In diesem Zeitraum kaufte die Schulgemeinde<br />
Großvoigtsberg von der politischen Gemeinde Großvoigtsberg ein Grundstück<br />
im Wert von 536 Mark. Sieben Baufirmen haben sich für den Neubau<br />
beworben, in geheimer Abstimmung erhielt die Baufirma Grohmann<br />
aus <strong>Großschirma</strong> mit einem Kostenangebot von 30.000 Mark den Zuschlag.<br />
Das neue Schulgebäude war 1884 fertig. Vom Lehrer Wunderlich wurde<br />
schon vorher der Bau der Viererbänke mit Pultklappe veranlasst. An der<br />
Schule gab es von nun an einen Hilfslehrer, auch einen zweiten ständigen<br />
Lehrer. Die Bezahlung der Lehrer ließ zu wünschen übrig.<br />
Der Ortsschulinspektor, Herr Pfarrer Otto aus <strong>Großschirma</strong>, stand in der Zeit<br />
von 1875 bis 1898 dem Schulvorstand vor, dieser hatte das Sagen in der Gemeinde<br />
und leitete die gesamte Schul- und Finanzpolitik. Dem Schulvorstand<br />
gehörten überwiegend gut betuchte Bürger an. Die Ausgaben der<br />
Schulunterhaltung deckten sich nicht mit den Einnahmen, deshalb wurde<br />
so manches Gesuch über eine Lohnerhöhung der Lehrer abgelehnt. Das<br />
wiederum führte zu einem ständigen Lehrerwechsel an der Schule.<br />
Trotz der Weigerung durch den Schulvorstand, wurde 1891 der Turnunterricht<br />
für Jungen eingeführt. Dieser fand Mangels eines Turnzimmers vorerst<br />
nur im Sommerhalbjahr statt. Damit durch den <strong>Großschirma</strong>er Pfarrer<br />
Aufnahme von 1959<br />
Seite 11<br />
viermal im Jahr Gottesdienst abgehalten werden konnte, wurde das linke<br />
Klassenzimmer als Betsaal der Kirche zur Verfügung gestellt. Die Betstunde<br />
am ersten Sonntag im Monat sollte ein Lehrer durchführen, daran erinnert<br />
bis heute der in Stein gemeißelte biblische Vers „Lasset die Kindlein zu mir<br />
kommen …“ an der linken Frontseite des Schulgebäudes.<br />
Nach dem Tod von Hauptlehrer Wunderlich begann die Ära Adler. Er setzte<br />
sich dafür ein, dass 1909 der Abputz des Schulhauses erfolgte. 1911 wurde<br />
das Turnen für Mädchen eingeführt. Es bestand die gleiche Situation wie<br />
1891 beim Turnen für Jungen. Der Schulvorstand war versucht, dies mit<br />
der Begründung, dass die Mädchen schwer auf dem Land, im Haus und<br />
auf dem Feld arbeiten müssen, abzulehnen, sodass diese Bewegungen den<br />
Freiübungen und damit der Kräftigung und Gesunderhaltung der weiblichen<br />
Jugend gleichgesetzt werden könne, außerdem würden mit der Einführung<br />
der Mädchenturnstunde die Kosten der immer kleiner werdenden<br />
Gemeinde in die Höhe getrieben. Die Schulverwaltung setzte jedoch die<br />
Turnstunde für Mädchen durch.<br />
Im Jahre 1912 wurden das erste Klassenzimmer und der Flur mit elektrischem<br />
Licht versehen. Die Aktivitäten von Herrn Adler waren beim Schulvorstand<br />
nicht gern gesehen.<br />
Mit dem 4. April 1949 wurde die Schule Großvoigtsberg zur Zentralschule<br />
umorganisiert. Alle erforderlichen Vorarbeiten traf der stellvertretende<br />
Schulleiter Herr Franke. Ab diesem Zeitpunkt wurde von der 1. bis zur 8.<br />
Klasse unterrichtet. Die Klassen 5–8 aus Kleinvoigtsberg und Hohentanne<br />
kamen ebenfalls nach Großvoigtsberg zur Schule.<br />
In den nächsten Jahren wurde am Schulgebäude viel verändert. Zum Umund<br />
Ausbau der Schulscheune zur Turnhalle kam es 1969.<br />
Laut Kreistagsbeschluss war für die Schuleinzugsgebiete im Gemeindeverband<br />
„Am Zellwald“ in der Zeit von 1972 bis 1975 die zehnklassige Oberschulbildung<br />
schrittweise einzuführen. Die Bildung des Schulverbandes<br />
Großvoigtsberg-Reichenbach wurde 1974 vollzogen und 1975 kam es zur<br />
Zusammenlegung der beiden Zentralschulen. Die Leitung der Zentrale<br />
Oberschule übernahm Herr Heinz Haubold. Sein Stellvertreter wurde Herr<br />
Hellmut König. Als Direktorin folgte später noch Frau Eva Krause.<br />
Nach dem Sächsischen Schulsystem übernahm Frau Karin Schulze 1992 die<br />
Schulleitung einer eigenständigen Grundschule.<br />
Großvoigtsberg kann auf eine über 340 jährige Schulgeschichte zurück blicken.<br />
Es kam, was kommen musste, zum 31.07.2005 wurden die Schultüren für<br />
immer geschlossen.<br />
Es ist zwar kein Trost, aber es können noch einige Generationen das ehemalige<br />
Schulgebäude sehen, und so manche in Erinnerung schwelgen. Mit<br />
dem Umbau zu Wohnzwecken ist wieder Leben ins Gebäude eingezogen<br />
und es bleibt uns erhalten.<br />
R.T.<br />
Quelle: Festschrift „850 Jahre Großvoigtsberg“<br />
HOHENTANNE<br />
Schützenverein e.V. Hohentanne<br />
60-jährigesJubiläum<br />
vom 30. <strong>August</strong> bis 1. September 2013<br />
Freitag, den 30. <strong>August</strong> 2013<br />
18:00 Uhr Festansprache des Vorsitzenden<br />
mit Fassbieranstich durch den Bürgermeister<br />
Entgegennahme der Glückwünsche<br />
Auftritt der Irish Set-Dance-Gruppe aus Obergruna<br />
danach gemütliches Beisammensein am Lagerfeuer<br />
Sonnabend, den 31. <strong>August</strong> 2013<br />
10:00 Uhr Abholung der Schützenkönige<br />
12:30 Uhr Beginn des Schießens Erwachsene und Jugend<br />
15:00 Uhr Kinderschießen<br />
14:00 – 15:30 Uhr ist Kinozeit<br />
19:30 Uhr Schützenball mit Ehrung der Schützenkönige<br />
20:00 Uhr Einlass für alle Tanzlustigen<br />
es spielt die Galaxisband aus Stollberg
Seite 12<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Sonntag, den 01. September 2013<br />
10:30 Uhr Frühschoppen mit Blaskapelle <strong>Großschirma</strong><br />
10:30 Uhr für die Kinder kommt „Clown Matti“ zu Besuch<br />
11:00 Uhr erstmalig Frauenschießen<br />
zeitgleich Wettbewerb im Bierglasstemmen, Kletterstange und Ponyreiten<br />
An allen Tagen ist reichlich für das leibliche Wohl gesorgt und<br />
an Zielwasser haben wir auch gedacht.<br />
Was brauchen wir noch? Schönes Wetter und viele Gäste!<br />
KLEINVOIGTSBERG<br />
„Haldenstrolche“ Kleinvoigtsberg<br />
Abenteuerlicher Ausflug<br />
nach Colmnitz zum Weidegut<br />
Morgens um 8:00 Uhr ging unsere Abenteuerreise mit dem Bus nach Freiberg<br />
los. In Freiberg auf dem Bahnhof angekommen, warteten wir auf unseren<br />
Anschlusszug in Richtung Dresden Hauptbahnhof. Nach drei Stationen<br />
sind wir in Klingenberg Colmnitz ausgestiegen und mit Rucksack auf<br />
dem Rücken begannen unsere Abenteuer. Mit einem kleinen Picknick auf<br />
einer großen Wiese stärkten sich die Kleinen und Großen. Danach ging es<br />
weiter in Richtung Weidegut Colmnitz. Frau Giersch erzählte von einem<br />
Räuber namens Lips Tulian, der sich damals schon hier im Wald herumtrieb.<br />
Viele Fragen gingen unseren Haldenstrolchen durch den Kopf. Weiter dann<br />
auf unserer Wanderung begegnete uns die Polizei. Warum war die Polizei<br />
bloß im Wald?<br />
wieder sich auf die Suche machen und siehe da, der Schlüssel wurde auch<br />
noch gefunden. Alle waren sehr gespannt, was sich denn nun in der großen<br />
Schatztruhe versteckte. Edelsteine, Süßigkeiten und natürlich Goldtaler<br />
(zum Verspeisen). Alle waren glücklich. Kurz vor unserem Ziel, lüfteten<br />
wir das Geheimnis des Räubers. Alle Haldenstrolche atmeten tief durch und<br />
man konnte ihnen eine Erleichterung von den Augen ablesen. Es war nämlich<br />
ein verkleideter Räuber, der Papa (Herr Wätzig) von Leonie und Pia, die<br />
zwei waren so aufgeregt, dass sie vor Freude erst einmal Tränen vergießen<br />
mussten. Beim Weidegut angekommen, grillte der verkleidete Räuber uns<br />
noch das Mittagessen.<br />
Ein Stück weiter fanden drei Haldenstrolche einen Steckbrief an einem<br />
Baum hängend. Darauf stand: „Die Polizei sucht den Räuber Lips Tulian.“<br />
Den Weg weiter gegangen, fanden wir noch einen Hut, eine Pistole, ein<br />
Messer und eine Schatzkarte. In einer Schutzhütte wurde noch ein Geldbeutel<br />
entdeckt. Mit den vielen gefundenen Sachen ging es unseren Wanderweg<br />
weiter. Es dauerte gar nicht lang, kam uns schon wieder die Polizei<br />
entgegen, sie wurde von Frau Giersch angehalten und wir erzählten<br />
von unseren geheimnisvollen Funden. Die Polizei war dem Räuber schon<br />
dicht auf den Fersen, wir sollten sie dringend anrufen, wenn wir ihn sehen<br />
würden. Wir verabschiedeten uns und gingen unserer Wege. Einige mutige<br />
Haldenstrolche gingen voran und die etwas Ängstlichen blieben lieber<br />
in unserer Nähe. Als wir dann im Wald an einem großen Holzstapel vorbei<br />
kamen, sahen wir auf einmal ein Bein wackeln. Einige erschraken sich sehr<br />
und waren ängstlich, zitterten und klammerten, auch Tränen flossen.<br />
Der Räuber Lips Tulian erzählte uns, dass er hier in der Nähe einen Schatz<br />
vergraben hat und ihn allein nicht wiederfindet. Unsere Haldenstrolche<br />
wollten ihm dabei natürlich sehr gern helfen und machten sich mit ihm<br />
auf den Weg. Wir merkten schnell, dass der Räuber doch ein „lieber“ Räuber<br />
war. Einige von den Kindern liefen mit ihm an der Spitze der Wandergruppe,<br />
aber einige suchten bei uns Erwachsenen Schutz und liefen lieber etwas<br />
entfernt vom Räuber. Nach einer ganzen Weile fanden sie dann zusammen<br />
mit Lips Tulian im Wald den Schatz, aber leider fehlte nun der Schlüssel<br />
zur Schatztruhe noch. Wo hatte der Räuber ihn nur verloren? Also hieß es<br />
Zuvor mussten unsere Kinder natürlich noch den wunderschönen großen<br />
Spielplatz erobern und danach stärkten wir uns, denn wir hatten alle<br />
großen Hunger von dem Abenteuer mit Lips Tulian. Auf dem großen Picknickplatz<br />
breiteten wir unsere Decken aus und legten uns zur Ruhe. Einige<br />
schliefen sogar ein. Die Tiere, die zum Weidegut gehören, haben wir uns am<br />
Nachmittag angeschaut und es dauerte gar nicht lange, nach dem Vespern<br />
im Freien kamen schon die ersten Eltern, um die Kinder abzuholen. Es war<br />
rundherum ein wunderschöner Ausflug mit schönem Wetter, guter Laune,<br />
viel Spaß, Räuberjagd, Abenteuerspielplatz und Tieren.<br />
Wir möchten uns an dieser Stelle bei Herrn Wätzig, bei den Eltern, die uns<br />
begleitet haben, beim Weidegut Colmnitz und natürlich auch bei den Eltern,<br />
die uns von unserem Ausflugsziel abgeholt haben, bedanken, dass sie<br />
es uns ermöglichten, so einen wunderschönen Tag zu erleben.<br />
Das Erzieherteam der DRK Kita. „Haldenstrolche“<br />
Heimatstube Obergruna<br />
An Sonn- und Feiertagen von 14:00–16:00 Uhr geöffnet.<br />
Wir laden Sie ganz herzlich am 25. <strong>August</strong>, um 14:00 Uhr zu uns ein.<br />
Mit Manfred Mehner können Sie erleben, wie aus einem dünnen Faden<br />
ein kräftiges Seil wird.<br />
Noch ein kleiner Hinweis. Möchten Sie uns außerhalb der Öffnungszeiten<br />
einmal besuchen, ist dies natürlich möglich. Rufen Sie ganz einfach im<br />
Pfarramt Siebenlehn, Tel. 035242 64313 an.
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
SV Traktor Obergruna e.V.<br />
Abteilung Irish Set-Dance<br />
Nachdem unsere Irish Set-Dance Gruppe am letzten Juni-Wochenende<br />
beim Bergstadtfest in Freiberg ihre Wasserprobe beim „Regentanz“ bestanden<br />
hatte, wurden wir nun am 21.7.13 im Kloster Buch bei den Schottisch-<br />
Irischen Erlebnistagen vom anderen Extrem fast an unsere Grenzen gebracht:<br />
voller Sonnenschein und gefühlte 35°C. Dazu haben wir erstmalig<br />
auf einer Wiese getanzt, die uns durch die lange Trockenheit in eine große<br />
Staubwolke einhüllte. Zum Glück fanden sich wenigstens bei unserem<br />
ersten halbstündigen Programm einige Zuschauer ein, die unsere beiden<br />
Sets (bestehend aus jeweils acht Tanzbegeisterten) nach unserem Motto<br />
„Lebensfreude pur“ kräftig unterstützten und mittanzten. Fehlende Sitzplätze,<br />
sengende Hitze und ein abwechslungsreiches Programm auf der<br />
Hauptbühne (mit Plätzen im Schatten!) brachten uns leider beim zweiten<br />
Teil unseres Programms nicht mehr Zuschauer ein. Unser Moderator Hans<br />
gab sein Bestes und bestand seine „Feuertaufe“ sehr gut.<br />
FFW Seifersdorf<br />
Tag der offenen Tür<br />
Seite 13<br />
am 7. September 2013 – 15:00 Uhr Beginn<br />
• Gemütliches Kaffeetrinken mit selbstgebackenen Kuchen<br />
• Möglichkeit zur Besichtigung der Technik der FFW<br />
• Vorstellung der neuen Hochdrucklöscheinrichtung<br />
• Musikalische Unterhaltung durch DJ Jörg<br />
Für unsere Kinder<br />
• Fahrten mit dem Feuerwehrauto<br />
• Kinderschminken • Hüpfburg<br />
Für das leibliche Wohl sorgen die Kameraden<br />
mit Leckerem vom Grill und Freiberger vom Fass!<br />
Alle Seifersdorfer und Gäste sind uns herzlich willkommen!<br />
Die Wehrleitung<br />
SIEBENLEHN<br />
Evang.–Luth. Kirchgemeinde<br />
Siebenlehn – Obergruna<br />
Mal sehen, was unsere nächste Veranstaltung zum 60-jährigen Jubiläum<br />
des Schützenvereins Hohentanne am 30.08.13 für uns bereithält. Wir freuen<br />
uns schon auf viele begeisterte Zuschauer und Mittänzer.<br />
.A. Katrin Voigt<br />
Kirchgemeinde<br />
Langhennersdorf / Reichenbach<br />
Gottesdienste September 2013<br />
14. Sonntag nach Trinitatis, 1.9.<br />
10.00 Uhr Langhennersdorf Familiengottesdienst zum Schuljahresanfang<br />
15. Sonntag nach Trinitatis, 8.9.<br />
10.00 Uhr Bräunsdorf Abendmahlsgottesdienst (Wein)<br />
16. Sonntag nach Trinitatis, 15.9.<br />
8.30 Uhr Langhennersdorf<br />
10.00 Uhr Reichenbach Predigtgottesdienst<br />
17. Sonntag nach Trinitatis, 22.9.<br />
10.00 Uhr Bräunsdorf Predigtgottesdienst<br />
Erntedank, 29.9.<br />
10.00 Uhr Langhennersdorf<br />
14.00 Uhr Reichenbach Erntedank mit Kindergottesdienst<br />
Gemeindegruppen<br />
Kirchenchor erster Termin 3. September 19.30 Uhr in Langhennersdorf<br />
Bibelstunde Donnerstag, 5.9. 13.30 Uhr in Reichenbach<br />
Dienstag, 10.9. 14.30 Uhr in Langhennersdorf<br />
Konzert am Samstag, 21.9. – 19.30 Uhr in Langhennersdorf<br />
Dr. Felix Friedrich spielt Werke von Johann Ludwig Krebs<br />
Tag des offenen Denkmals<br />
8.9. von 10 bis 17 Uhr Kirche und ehemalige Schule<br />
in Langhennersdorf zur Besichtigung offen<br />
Gottesdienste<br />
18. <strong>August</strong> 2013 (12. Sonntag nach Trinitatis)<br />
Obergruna 10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kindergottesdienst<br />
25. <strong>August</strong> 2013 (13. Sonntag nach Trinitatis)<br />
Siebenlehn 10:00 Uhr Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn<br />
1. September 2013 (14. Sonntag nach Triniatis)<br />
Obergruna 8:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Hageni)<br />
8. September 2013 (15. Sonntag nach Trinitatis)<br />
Siebenlehn 10:00 Uhr Gottesdienst, Kindergottesdienst<br />
15. September 2013 (16. Sonntag nach Trinitatis)<br />
Obergruna 8:30 Uhr Gottesdienst<br />
Schulanfangsgottesdienst am 25. <strong>August</strong><br />
Die Sommerferien sind vorbei. Für manche beginnt mit der Einschulung<br />
ein ganz neuer, aufregender Lebensabschnitt. Die Älteren hatten sechs Wochen<br />
Zeit, um die Seele baumeln zu lassen. Sie starten einfach in ein neues<br />
Schuljahr. Egal, ob die Schule aufregend-neu oder altvertraut ist: Wir wünschen<br />
euch, dass Ihr dort von Gott behütet Eure Wege geht! Deswegen seid<br />
Ihr und Eure Familien herzlichen eingeladen zum Familiengottesdienst am<br />
Schulanfang: Sonntag 25. <strong>August</strong> 2013, 10:00 Uhr.<br />
Konzert für Orgel und Waldhorn<br />
Freitag, 6. September 19:30 Uhr in der Kirche Obergruna<br />
Felix Werner (Orgel) und Thomas Süß (Waldhorn) präsentieren ausgewählte<br />
Stücke alter und neuer Meister<br />
Volleyballturnier zum Gemeindefest Hirschfeld am 7.9. 2013<br />
Am 7. September veranstaltet die Kirchgemeinde Hirschfeld im Rahmen<br />
des Gemeindefestes ein großes Volleyballturnier, Beginn ist 15:00 Uhr im<br />
Pfarrgarten Hirschfeld.<br />
Spielwütige Teams können sich bis zum 31.8. zum Turnier im Pfarramt Siebenlehn<br />
anmelden.<br />
Senioren<br />
Seniorenkreis Siebenlehn 12. September 2013,<br />
14:00 Uhr, Pfarrhaus Siebenlehn<br />
Seniorenkreis Obergruna 10. September 2013,<br />
14:00 Uhr, Kirche Obergruna<br />
Vertretung für Pfn. Reglitz<br />
Während einer Weiterbildung vom 26. <strong>August</strong> bis 6. September 2013 wird<br />
Pfn. Reglitz von Pfr. Kluge, Nossen (Tel. 035242/68467) vertreten.<br />
Sprechzeit Pfarrerin Dr. Reglitz: dienstags 17.00–18.00 Uhr<br />
im Pfarramt Siebenlehn und nach Vereinbarung,<br />
Tel. 035242/64313, e-mail: kg.siebenlehn_obergruna@evlks.de
Seite 14<br />
Sprechzeit Friedhofsverwaltung Siebenlehn-Obergruna:<br />
donnerstags 9.00 Uhr–10.00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />
Telefon Gemeindepädagogin Heidrich: 035242/65479<br />
Telefonseelsorge: 0800/1110111 und 0800/1110222<br />
Bankverbindung der Kirchgemeinde<br />
Kassenverwaltung Dresden, Konto 1667 209 052 BLZ 350 601 90<br />
— KD-Bank / LKG Sachsen<br />
Codierung: für Obergruna 2344-Obg. – für Siebenlehn 2344-SL<br />
Diakoniesprechstunde im Pfarrhaus Siebenlehn<br />
jeden ersten Donnerstag im Monat > 5. September, 10.00 Uhr<br />
VdK-Kita „Amalie Dietrich“<br />
Offizielle Verabschiedung unserer<br />
„Wackelzähne“<br />
Am 05.07.2013 fand das diesjährige Zuckertütenfest in der VdK-Kita „Amalie<br />
Dietrich“ in Siebenlehn statt. Wir 11 Wackelzähne feierten an diesem Tag<br />
unseren Abschied vom Kindergarten.<br />
Vormittags begannen wir mit einem gemeinsamen Frühstück unter freiem<br />
Himmel und bei wunderschönem Wetter. Bald danach führten wir unser<br />
kleines Abschiedsprogramm vor den Kindern und Erzieherinnen des Kindergartens<br />
auf.<br />
Als sich die anderen Kindergartengruppen und die Kinderkrippe auf den<br />
Weg zur „Kleinen Zuckertütensuche“ machten, gingen wir großen Vorschulkinder<br />
zum Wasserturm, wo bereits Frau Bärsch auf uns wartete. Sie<br />
führte uns durch den Wasserturm und erzählte uns Geschichten von Siebenlehn.<br />
In der Wasserturmspitze hing, sehr zu unserer Freude, eine große<br />
Zuckertüte.<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Beach- Party Siebenlehn 2013<br />
Am 13. Juli war es wieder so weit – im Romanusbad in Siebenlehn fand<br />
die 19. Beach-Party statt! Bei sommerlichen Temperaturen wurde das Fest<br />
durch den Vorsitzenden des Badvereins, Herrn Herbert Grahl, eröffnet. Dieser<br />
konnte im Bad die Kinder des Kindergartens Siebenlehn begrüßen, die<br />
nicht nur ihre stolzen Eltern, sondern auch alle anderen Gäste des Badfestes<br />
mit einem schönen Programm auf den Nachmittag einstimmten. Vielen<br />
Dank fürs Kommen an alle Kinder sowie an Frau Wappler und Frau Tränkner,<br />
die mit den Kindern das Programm einstudierten und sie bei ihrem großen<br />
Auftritt betreuten und begleiteten! Nicht zuletzt das mit dem Hintern wackelnde<br />
Känguru war sehenswert J<br />
Bei einem reichhaltigen und sehr abwechslungsreichen Kuchenbuffet<br />
konnten sich alle Gäste stärken bevor es zu den ersten Attraktionen überging.<br />
Vielen Dank an alle Kuchenbäcker und –bäckerinnen, die alljährlich<br />
mit ihren Kreationen ihren Beitrag zum Gelingen des Badfestes leisten!<br />
In diesem Jahr wurde erstmals der „Kids- Cup“ veranstaltet – verschiedene<br />
Wettkämpfe wie Torschussmessung, Seilhüpfen auf den Surfboard und<br />
Weitrutschen auf der Rutschfolie machten allen Kindern großen Spaß und<br />
wurden sowohl mit Preisen als auch mit Pokalen für die Gewinner belohnt.<br />
Die ersten 3 Plätze erstritten sich in den verschiedenen Alterskategorien:<br />
Altersklassen 3–6 7–10 ab 11 Jahre<br />
1. Platz Benjamin Maeding Nadine Enz Pascal Hoffmann<br />
2. Platz Theresa Geweniger Lysann Andrä Paul Andrä<br />
3. Platz William Hummel Leonie May Justus Schiekel<br />
Am Nachmittag machte es das Wetter sehr spannend. Eine Stunde vor der<br />
(im Außenbereich geplanten) Feier mit unseren Eltern, kam ein starker Regenguss<br />
zur Erde. Pünktlich zum Fest war zum Glück allerschönstes Grillwetter<br />
und so konnten wir Wackelzähne und unsere Eltern und Erzieherinnen<br />
einen schönen Abend genießen und unseren Abschluss feiern.<br />
Durch den Regenguss wuchsen die 11 Zuckertüten am Zuckertütenbaum<br />
noch einmal kräftig, so dass alle nach der Zuckertütensuche in zufriedene<br />
Wackelzahngesichter schauen konnten.<br />
Ein Dank geht hiermit an alle Eltern, ohne deren Mitarbeit und Unterstützung<br />
eine so gute Gruppenarbeit und Abschlussfeier nicht möglich gewesen<br />
wäre.<br />
Danke auch an alle, die unsere Wackelzahnzeit mit Aktionen, Zusammenarbeit,<br />
Hilfen, und Ausflugsmöglichkeiten unterstützt und bereichert haben.<br />
Es war eine schöne Kindergartenzeit.<br />
Es grüßen die 11 Wackelzähne und Frau Westpfahl!<br />
Wie immer wurden die Wettkämpfe und auch das sonstige Programm<br />
durch Matze und Christian professionell und äußerst amüsant moderiert<br />
– Christian testete sein Können sogar in einigen Disziplinen. Das Seilspringen<br />
auf dem Surfboard muss bis nächstes Jahr geübt werden, aber auf der<br />
Rutschfolie hätte man schon gute Haltungsnoten vergeben können.
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Seite 15<br />
Sollten sich die Langzeitprognosen der Meteorologen bewahrheiten und<br />
der September uns stabil schönes Wetter bescheren, verlängern wir die<br />
Nachsaison bis 30.09.13<br />
Die Schließzeiten gestalten wir ganz flexibel und besucherfreundlich,<br />
abhängig von den Außentemperaturen. Genauso handhabt<br />
das Kerstin Eberhardt mit ihrem freundlichen Team im Kiosk.<br />
Im Auftrag des Vorstandes<br />
Ihr Herbert Grahl<br />
Siebenlehner SV 90 e.V.<br />
Oldis des SSV 90 im neuen Gewand<br />
Bei den Schwimmstaffeln wurde hart um die Plätze gekämpft – im Gaudischwimmen<br />
siegte die Siebenlehner Feuerwehr trotz anstrengenden<br />
Feuerwehreinsatzes am Mittag vor den Kosmetikerinnen und dem Team<br />
von ML-Sports, beim Promischwimmen mussten sich die Eislöwen aus<br />
Dresden und die Spieler des HC Elbflorenz vom Team der HSG Freiberg geschlagen<br />
geben. Vielen Dank an alle, die sich beteiligt haben!<br />
Kürzlich erhielt die „Alte Herren“-Mannschaft des Siebenlehner SV von der<br />
Firma Sanitär Seifert GmbH Nossen neue Trainingsanzüge.<br />
Das Team möchte sich auf diesen Weg ganz herzlich bei Pinett und Frank<br />
Seifert für die langjährige Unterstützung bedanken.<br />
Ab 18:00 Uhr konnte man schon die ersten Partybesucher ins Bad pilgern<br />
sehen – bei Videodisco und NRJ-Beach-Party wurde wieder bis in die frühen<br />
Morgenstunden getanzt und gefeiert. Mit der Anzahl der Besucher,<br />
die an diesem Tag ins Romanusbad kamen, kann man doch zufrieden sein,<br />
wenn man bedenkt, wie viele Parallelveranstaltungen um Siebenlehn am<br />
gleichen Tag stattfanden: So in unserer Kreisstadt, in Nossen, Döbeln, Frankenberg,<br />
in der Landeshauptstadt und nicht zu vergessen das legendäre<br />
Sachsenringrennen, um nur einige zu nennen.<br />
Es sei allen Vorbereitenden, Mitwirkenden und Gästen ein herzliches DAN-<br />
KESCHÖN auf den Weg gegeben – der Sie hoffentlich bald und regelmäßig<br />
wieder in unser schönes Bad führen wird – wir freuen uns schon aufs<br />
nächste Fest im Siebenlehner Romanusbad (Dann steht die 20. Ausgabe<br />
der Beach-Party, also ein großes Jubiläum an!) und danken allen für Ihren<br />
unermüdlichen Einsatz:<br />
Den verständnisvollen Anwohnern, dem „Schmückkommando“, den treuen<br />
Kassierern, den Rettungsschwimmern, dem „ Müllkommando“ am Morgen<br />
danach, aber besonders unserem Tino Walcha , der mit seinem Engagement<br />
und ganzem Team wieder Großes geleistet hat.<br />
Falls Sie Vorschläge oder Wünsche zur Ausgestaltung des 20-jährigen Jubiläums<br />
im nächsten Jahr haben, wird sich der Badverein sicherlich darüber<br />
freuen, diese zu berücksichtigen!<br />
Ihre Katja Grünwoldt<br />
Wasserturm Förderverein<br />
18. Wasserturmfest in Siebenlehn<br />
Viele werden noch die drei tollen Tage rund um unseren damals<br />
100-jährigen Wasserturm in Erinnerung haben. Im Nachhinein<br />
ein wunderschönes Fest zu einem stolzen Ereignis,<br />
welches unserem Wasserturmverein viele Sympathien eingebracht<br />
hat. Nun konnten wir am 3. und 4. <strong>August</strong> zum 18. Wasserturmfest<br />
den 101. Geburtstag feiern. Auch für dieses Jahr hatte sich der Vorstand für<br />
2 Festtage entschieden. Der Sonnabend ging, wie schon zur Tradition geworden,<br />
um 14.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen los. Unseren Kuchenbäckern<br />
und Spendern für diesen leckeren und schmackhaften Gaumengenuss, inclusive<br />
eines hervorragenden Kaffees, sowie den emsigen und fleißigen<br />
Helfern, die für den Ausschank zuständig waren, möchten wir namentlich<br />
danken: Karin Curth, Kirsti Haubold, Reinhild Schwenke, Margot Schinzel,<br />
Nachsaison<br />
Nun hat uns die Schönwetterphase des Monat Juli doch ein wenig für<br />
den katastrophalen Start in die Saison 2013 entschädigt – schön, vor allem<br />
für unsere Schulkinder und jene, die es mal werden wollen sowie die<br />
Schwimmbegeisterten aller Altersgruppen.<br />
Da wir Optimisten sind, hoffen wir natürlich auch darauf,<br />
dass uns Petrus in der Nachsaison gewogen ist.<br />
Nachfolgend die Öffnungszeiten:<br />
Nachsaison 02.09. – 15.09.2013 von 09.00 – 19.00 Uhr
Seite 16<br />
Kerstin Altmann, Walpurg Löbel, Anna Rost, Thea Walcha, Karin Berger, Anita<br />
Damm, Eva Lange, Kathrin Tränkner, Isolde Theiß, Gudrun Knorr, Gisela<br />
Hatzschmann, Gisela Meier, Laura Walcha, Angela Lehmann, Elke Nolting,<br />
Bäckerei Illgen, Dr. Christel Hüttner, Evi Maletzki, Katja Grünwoldt, Günter<br />
Klose, Helga Schleßinger, Franziska Ehrler, Gabriele Teglas, Gisela Berszick,<br />
Margitta Ebert, Kathrin Tränkner und Hannelore Heyl. Auf Grund des heißen<br />
Wetters haben wir manch langjährigen Gast unseres Festes vermisst, aber<br />
auch die späten Schulferien, die dieses Jahr erstmalig einen Auftritt unserer<br />
Kindergartenkinder und Grundschüler nicht möglich machten, haben<br />
doch einige Besucher abgehalten. Natürlich waren auch einige Familien im<br />
Urlaub, bzw. im Bad (auch gut), so dass der Besuch in dieser Zeit etwas verhalten<br />
war. Zum Glück konnten wir noch kurzfristig die „Fitness und Dance<br />
Company Jana Post“ mit einem niedlichen Kinderprogramm verpflichten.<br />
Dieses Programm fand guten Anklang und viel Beifall, so dass man sich einen<br />
erneuten Auftritt im nächsten Jahr gut vorstellen könnte. Auch aus Urlaubsgründen<br />
musste das beliebte Turmklettern ausfallen – war bei dieser<br />
Hitze vielleicht ganz gut. Im nächsten Jahr kann aber der Kampf zwischen<br />
Jungen und Mädchen weitergehen. Die Frage ist, wer sind die mutigsten<br />
und besten Kletterer? Im Moment liegen die Mädchen knapp vorn.<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Ines Schliebner Siebenlehn, Bürofix N. Walter, Yoo GmbH Carsten Ralle Siebenlehn,<br />
Gärtnerei Albani Ute Flemming Siebenlehn, Ingrid´s Blumeneck<br />
Siebenlehn, Schreibwaren Koch Siebenlehn, Uhren und Schmuck H. Berndt<br />
Siebenlehn, S. Ruscher Damen- und Herrenschneiderin Siebenlehn, Sparkasse<br />
Mittelsachsen, Physiotherapie Schiekel Siebenlehn, Taxi und Pension<br />
Bräuer, GEA Fachzentrum Großvoigtsberg, Herr Steffen Uhlig Siebenlehn,<br />
Möbius Tiernahrungshandel Siebenlehn, Zweirad Sura Siebenlehn, Sporthaus<br />
Haubold Siebenlehn/Nossen, NTL Obergruna, Tischlerei Heidrich<br />
Obergruna, Sanitär–Heizung–Klima Michael Walcha Freiberg/Siebenlehn,<br />
Gert Thrierfelder Raumausstatter Siebenlehn, Martina Thrierfelder, Ursula<br />
Hering, Fam. Roland Meier, Claudia Eberhardt, Monique Tränkner, Manfred<br />
Uhlemann, Gerolf und Ursula Bellmann, Petra Fischer, Elisabeth Israel,<br />
Helga Wiede, Dora Döpp, Brigitte Lahl, Fam. Wolfgang Liedtke, Fam. Volker<br />
Oehme, Fam. K.-Heinz Schinzel, Fam. E. Maletzki, Reinhild Schwenke, Uwe<br />
Mai, Günther Eckert.<br />
Das Nachmittagsprogramm wurde live gestaltet durch Rosi Walcha mit ihren<br />
beiden Partnern Wolfgang Nepp und Steffen Uhlig. Steffen, der wie immer<br />
gekonnt als Moderator und dann bis zum Schluss noch als DJ fungierte,<br />
war damit einigermaßen ausgelastet und freut sich schon auf das 19.<br />
Wasserturmfest.<br />
Während die Eltern und Erwachsenen sich an den vielen Speisen und Getränken<br />
labten, konnten sich die Kleinen auf der Hüpfburg, beim Ponyreiten,<br />
am Glücksrad mit Fr. Ulrike Beyer und beim Kinderbasteln mit Isolde<br />
Bär, Maritta Steinfeld und Hannelore Heyl die Zeit sinnvoll vertreiben.<br />
Auch die wieder mit einem tollen Angebot an wertvollen Gewinnen ausgestattete<br />
Tombola war im vollen Gang. Auf Grund der etwas weniger Besucher<br />
war es natürlich für unsere nette Losverkäuferin Ina Pfütze besonders<br />
schwer, alle Lose an den Mann zu bringen. Trotzdem gelang das ziemlich<br />
gut, sodass unsere zuständigen Gewinnfeen Ilona Oehme, Inge Hänichen<br />
und Inge Roßberg bei der Herausgabe der Gewinne mächtig ins Schwitzen<br />
gerieten. Stolze Gewinnerin des diesjährigen Hauptpreises, einer Nintendo<br />
Wii Spielekonsole, war Christine Uhlig. Herzlichen Glückwunsch! An dieser<br />
Stelle möchten wir allen Firmen und Privatpersonen namentlich danken,<br />
die sich mit Geld-oder Sachspenden an dieser reichhaltigen Tombola<br />
bzw. der weiteren Sanierung unseres Siebenlehner Wahrzeichens beteiligt<br />
haben: Möbel Mahler Siebenlehn, Neidhardt u. Co. Stapler, Autohaus Müller<br />
Freiberg, SFK Bieberstein, Udo Partzsch Getränkemarkt Siebenlehn, FTB<br />
<strong>Großschirma</strong>, Klimatech Kälte GmbH Siebenlehn, Herr Dr. Bernd Hüttner,<br />
Herr Dr. Uwe Hüttner, Heizungsbau Liebe Nossen, Druckerei Wagner Siebenlehn/Nossen,<br />
Freiberger Bank, Freiberger Brauhaus, Oppacher Mineralquellen,<br />
Alarmanlagen Baum Siebenlehn/Dresden, Christine Walcha und<br />
Marko Weilbach Siebenlehn, DAK-I. Caesar Ilmenau, Frau Simone Skroch<br />
Siebenlehn, O. Plötz Dipl. Stomatologe Siebenlehn, Agrargenossenschaft<br />
Obergruna, HTS Pohl Nossen, Werbe Tischer Siebenlehn, Teuchert Handels<br />
GmbH & Co. KG <strong>Großschirma</strong>, Sanitär Seifert Nossen, Damen- und<br />
Herrenmoden Gauernack Nossen, Elektro Sonntag Nossen, Tierarztpraxis<br />
Koschewski Siebenlehn, Bergstadt-Apotheke Siebenlehn, I. und A. Pfütze<br />
Siebenlehn, Christine Heduschke Riesa/Siebenlehn, Steuerberatung Kerstin<br />
Noack Siebenlehn, Falk Lutze Metallbau Siebenlehn, Gerhard Schilling<br />
Malermeister Siebenlehn, Autohaus Himpel Siebenlehn, Notar Tino<br />
Steglich Freiberg, Elektro Bernig Siebenlehn, Gaststätte Schützenhaus Siebenlehn,<br />
Karin Curth (Fa. Roller), Ralle Landmaschinen GmbH Großvoigtsberg,<br />
Heinrich Ludwig Verpackungen Siebenlehn, Heide Obstkelterei<br />
Siebenlehn, Hilbersdorfer Fleischwaren, Friseur Schindler, Wurzener Nahrungsmittel,<br />
Baubedarf Podlaha Hohentanne, Schlotz Wöllenstein Freiberg,<br />
Phase 10 Ronny Erfurt Freiberg, Pneuhage Reifendienst Nossen, Dr. Christa<br />
Hüttner Siebenlehn, Kosmetikstudio D. Flegel Siebenlehn, Unverblümt<br />
Das traditionelle Holzsägen, durchgeführt von Herrn Renner mit einem<br />
neuen Partner, da Robert Harlaß durch eine Familienfeier verhindert war,<br />
wurde wieder gut angenommen. Es gab ein sehr knappes Ergebnis, das am<br />
Ende Lilli Walcha, dicht gefolgt von Petra Schiekel und Herrn Dr. Hüttner,<br />
für sich entscheiden konnte. Der von Herrn Renner gestiftete Festmeter Kaminholz<br />
konnte gut versteigert werden. Herr Gottfried Kohlus darf sich auf<br />
kuschlige, warme Winterabende freuen.<br />
Gegen 17.30 Uhr traf unser<br />
Helene-Fischer-Double „Karo“<br />
ein. Mit flotten Melodien<br />
von Helene, aber auch von<br />
Andrea Berg, begeisterte sie<br />
die inzwischen zahlreich vertretenen<br />
Zuschauer. Die<br />
Turmbesteigungen waren<br />
nur was für ganz harte Zuschauer,<br />
da es zwar unten im<br />
Turm angenehm kühl war,<br />
aber mit steigender Höhe in<br />
Sahara-Temperaturen überging.<br />
Trotz dieser extremen<br />
Witterungsverhältnisse hielten<br />
unsere Turmführer Dr.<br />
Christoph Ralle und Ronny<br />
Erfurt blendend durch. Mit<br />
einbrechender Dunkelheit<br />
und nachlassenden Temperaturen<br />
wurde die Stimmung<br />
gelöster und unsere Tanzdiele füllte sich. Mittendrin auch unsere Bundestagsabgeordnete<br />
Veronika Bellmann, die es sich nicht nehmen ließ, als Mitglied<br />
unseres Vereines trotz vieler Wahlkampfverpflichtungen vorbei zu<br />
schauen und einen offensichtlich recht netten Abend verbrachte. Wir wünschen<br />
ihr für den bevorstehenden Wahlkampf alles Gute und viel Erfolg.
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Seite 17<br />
Erwachsene 18 bis 30 Jahre 1. Annette Fritzsche Kraftsportgruppe Leipzig,<br />
2. Susann Ralle Siebenlehn.<br />
Männer über 50 Jahre 1. Martin Götze Kraftsportgruppe Leipzig,<br />
2. Roman Sura Siebenlehn.<br />
Wir gratulieren den Siegern und Platzierten recht herzlich und hoffen für<br />
das nächste Jahr beim 3. Ausscheidungsradrennen am Wasserturm Siebenlehn<br />
auf noch mehr Beteiligung. Schon dieses Jahr hatte das Rennen ein<br />
buntes Fahrerfeld zu bieten. Vom 3-jährigen Halgrim Koschewski, über eine<br />
dreifache Mutti Susan Ralle, bis zum letzten DDR Straßenmeister Martin<br />
Götze aus Leipzig hatten wir ein interessantes Fahrerfeld und auch stolze<br />
Hauptorganisatoren des Radrennens.<br />
Noch ein Gast hatte sich überraschend eingefunden. Einige werden sich<br />
vielleicht noch an den Namen Irma Groß erinnern. Diese hatte es nach der<br />
Wende nach Nossen verschlagen, wo sie heute noch eine Wohnung besitzt.<br />
Frau Groß hat uns damals wichtige Hinweise gegeben zur Vereinsgründung<br />
und hat auch das erste <strong>Bürgerblatt</strong> Siebenlehns angeschoben. Sollte<br />
sie im nächsten Jahr, wie versprochen, wieder kommen, werden wir etwas<br />
ausführlicher auf die Nachwendezeit eingehen.<br />
Wie im Leben üblich und leider nicht zu ändern, liegt Freud und Leid oft<br />
sehr nah beieinander. So mussten wir in der Zeit zwischen dem 17. Und<br />
18. Wasserturmfest leider drei unserer Mitglieder zu Grabe tragen. Frau Elke<br />
Harlaß, Frau Ursula Oelsner und Herr Karl-Heinz Schäfer weilen nicht<br />
mehr unter uns. Wir werden sie aber in bleibender Erinnerung behalten.<br />
Dafür konnten zum 18. Wasserturmfest 6 neue Mitglieder gewonnen werden.<br />
Unser jetzt jüngstes Mitglied heißt „Fenja“ und ist ein fröhliches Mädchen,<br />
mit gerade ½ Jahr noch taufrisch. Wir wünschen ihr und den Eltern,<br />
die auch gleich mit in den Verein eingetreten sind, alles Gute, Gesundheit<br />
und noch viele weitere niedliche Mitglieder.<br />
Traditionell wurde gegen 22.00 Uhr unser Feuerwerk gezündet. Sponsor<br />
Thomas Walcha hat sich nicht lumpen lassen und damit allen Gästen einen<br />
schönen Abschluss des 18. Wasserturmfestes geboten. Bis weit nach Mitternacht<br />
konnte noch bei flotten Rhythmen getanzt werden und die letzten<br />
Nachtschwärmer verließen gegen 3.00 Uhr das Festgelände.<br />
Für einige der Organisatoren ging es schon Sonntagfrüh weiter. Das Radrennen<br />
musste vorbereitet werden. Dazu mussten Straßen gesperrt werden,<br />
Start und Ziel wurden aufgebaut, Kampfgericht und Streckenposten<br />
nahmen Platz und der, extra aus Dresden eingeflogene Sportmoderator<br />
Sven Guder mit seinem Sohn konnten spannende Rennen in sechs verschiedenen<br />
Klassen kommentieren. In jeder Klasse wurden die zwei Besten<br />
mit Pokal, Urkunden und Sachpreisen geehrt. Folgende Sieger gab es im 2.<br />
Ausscheidungsradrennen am Wasserturm:<br />
Kinder bis 5 Jahre<br />
1. Felix Ralle Siebenlehn, 2. Wiliam Hummel Siebenlehn.<br />
Kinder 6 bis 9 Jahre<br />
1. Louis Gericher Freiberg, 2. Neo Noack Siebenlehn.<br />
Männer 31 bis 50 Jahre 1. Mario Kentrat Kraftsportgruppe Leipzig<br />
2. Ronny Erfurt Halsbrücke, Wasserturmverein.<br />
Jugendliche 10 bis 17 Jahre 1. Justus Schiekel Siebenlehn,<br />
2. Vanessa Lutze Siebenlehn.<br />
Während die Radfahrer um den Sieg kämpften und von ihren Fans angefeuert<br />
wurden, spielten im Festzelt die Seifersdorfer Blasmusikanten zum<br />
Frühschoppen auf. Hier hatten sich zahlreiche Freunde dieser Musikrichtung<br />
eingefunden, um bei einem Glas Bier, Wein oder Bowle und einem<br />
zünftigen Frühstück oder Mittagsmahl den Sonntag zu genießen. Bei gemeinsamer<br />
Siegerehrung, mit einem live geblasenen Tusch für jeden Sieger,<br />
wie bei einer Weltmeisterschaft, ging das 18. Wasserturmfest zu Ende.<br />
Zum Schluss dieser paar Zeilen möchten wir dem Vorstand des Wasserturmvereins<br />
und Renate Bärsch für ihren beispielhaften Einsatz, wenn es<br />
um die Belange des Wasserturmes geht, herzlich danken, sowie den ausführenden<br />
Betrieben: Heide, Heinrich Ludwig und Ralle mit ihren fleißigen<br />
Helfern Falk und Katrin Eberhardt, Tino und Kathrin Walcha, Christine Uhlig,<br />
Rosi Walcha, Sven und Steffen Weber und dem Bauhof <strong>Großschirma</strong> (Lutz<br />
Eberhardt), die uns die Absperrschilder zur Verfügung stellten. Ebenfalls<br />
bedanken wir uns bei Frau Christine Heduschke für die Bereitstellung des<br />
Parkplatzes und den Anwohnern „rings um den Wasserturm“ für ihr Verständnis<br />
für diese zwei Festtage im Jahr. Wie immer werde ich einiges vergessen<br />
haben, es sei mir schon jetzt verziehen. Aber nächsten Monat erscheint<br />
wieder ein <strong>Bürgerblatt</strong>, sodass wir dort noch einen Nachschlag mit<br />
ein paar weiteren tollen Fotos bringen werden.<br />
Bitte bleiben Sie uns gewogen,<br />
Ihr Vorstand vom Wasserturm Siebenlehn<br />
i.A. Achim Walcha
Seite 18<br />
Feriencamp Siebenlehn<br />
56 Teilnehmer waren es bei dem diesjährigen Siebenlehner Sommercamp.<br />
Auch in diesem Jahr gab es ein abwechslungsreiches Angebot an Spielund<br />
Sportarten, bei denen die Kids wieder ihr Können unter Beweis stellen<br />
konnten und der eine oder andere eine bestimmte Sportart für sich neu<br />
entdeckt hat. Eine vollwertige Verpflegung mit Mittagessen, Vesper, Obst<br />
und Getränken stand selbstverständlich wieder reichlich zur Verfügung.<br />
Ein Highlight dieses Jahr war insbesondere das Quadfahren, aber auch die<br />
Geschicklichkeitsspiele, der Fußballtag und selbstverständlich die beiden<br />
Badtage, bei denen verschiedene Wassersportarten oder auch das Stand<br />
Up Paddling (Stehpaddeln) gefragt waren.<br />
Besonders beliebt war auch unser Abschlussabend, bei dem die Eltern, Verwandte<br />
und Bekannte zu Besuch kommen konnten und die Kids später in<br />
ihren mitgebrachten Zelten übernachten durften. In einer gemütlichen<br />
Grillatmosphäre wurde den Kids bei der Talentshow am Abend aufmerksam<br />
zugesehen.<br />
Genauso spannend ging es bei der diesjährigen Tombola-Verlosung zu.<br />
Denn tolle Hauptpreise wie DFB-Pokal-Tickets oder Fanpakete sowie Tagesgutscheine<br />
für die Camps und tolle Sportartikel ließen die Herzen der<br />
Kids höher schlagen.<br />
Für alle Camper hieß es am Donnerstag<br />
zusätzlich die mitgebrachten Zelte aufzuschlagen.<br />
Nach reichlich Eindrücken<br />
und neu geschlossenen Freundschaften<br />
ging am Freitag 16 Uhr das 4. Siebenlehner<br />
Sommercamp zu Ende. Ganz<br />
herzlich möchte sich der Verantwortliche<br />
Martin Leimner noch einmal für die<br />
tatkräftige Unterstützung bedanken<br />
bei: Romanusbad Siebenlehn, Sportverein Siebenlehn, Heide Saft, Bäckerei<br />
Illgen, Heinrich Ludwig Verpackungen, Arten und Vielfalt, Täter Schreibwaren,<br />
Möbel Mahler, Schützenhaus Siebenlehn, Teuchert Handels GmbH,<br />
Oppacher Mineralquellen, Bergstadtapotheke Siebenlehn, Sporthaus Haubold<br />
sowie allen Trainern, Betreuern und Helfern.<br />
Jubiläum im kommenden Jahr...<br />
5 Jahre Feriencamp in Siebenlehn heißt es 2014. – Teilnehmen können alle<br />
Kids (Mädchen und Jungen) im Alter von 6–14 Jahren, die tägliche Lust<br />
auf Sport, Spiel und Action haben. Das umfangreiche Sport- und Spielangebot<br />
ist für alle Mädchen und Jungen, Vereins- oder Nichtvereinssportler<br />
geeignet und soll vor allem eine Möglichkeit bieten, verschiedene Fun-,<br />
Trend- oder Klassische Sportarten näher kennen zu lernen und sich vielseitig<br />
auszuprobieren.<br />
Also wieder rechtzeitig anmelden und sich seinen Platz im Camp sichern.<br />
Weitere Informationen gibt es auch unter: www.ml-sports.de<br />
INTERESSANT und WISSENSWERT<br />
Neophyten<br />
sind Pflanzenarten, die von Natur aus nicht in Deutschland vorkommen,<br />
sondern erst durch den Einfluss des Menschen zu uns gekommen sind. Sie<br />
gehören daher zu den gebietsfremden oder nicheinheimischen Arten (Neobiota)<br />
und werden manchmal wenig zutreffend auch als „Exoten“ oder<br />
„fremdländische Arten“ bezeichnet. Bei den meisten Pflanzenarten ist dies<br />
beabsichtigt geschehen, z.B. bei der Einführung von Zier- und Nutzpflanzen<br />
wie Rot-Eiche (Quercus rubra) oder kann unbeabsichtigt erfolgen (z.B.<br />
Verschleppung von Pflanzensamen mit Handelsgütern). Der menschliche<br />
Handel und Verkehr spielt für die Einführung von Neophyten eine so wichtige<br />
Rolle, dass die Entdeckung Amerikas 1492 und der sich mit ihr extrem<br />
verstärkende transkontinentale Handel auch als „Stichtag“ für die Einführung<br />
von Neophyten (wörtlich „Neu-Pflanzen“) festgelegt wird.<br />
Gebietsfremde Pflanzen, die bereits zu<br />
früheren Zeiten zu uns kamen (z.B. mit<br />
dem Beginn des Ackerbaus in der<br />
Jungsteinzeit oder durch den Handel<br />
der Römer), werden als Archäophyten<br />
(„Alt-Pflanzen“) bezeichnet. Gebietsfremden<br />
Arten, also Archäo- und Neophyten,<br />
sind von den einheimischen<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Arten (Indigene) abzugrenzen, die in unserem Gebiet seit dem Ende der<br />
letzten Eiszeit vorhanden sind, es aus eigener Kraft besiedelt haben oder<br />
hier entstanden sind. Die Frage, wann und auf welche Weise eine Art zu uns<br />
gekommen ist, kann zumeist durch in Mooren, Grabbeilagen etc. erhaltene<br />
Reste oder durch historische Quellen beantwortet werden.<br />
Wenn sich gebietsfremde Arten bei uns selbständig – d.h. ohne Einfluss des<br />
Menschen – über mehrere Generationen erhalten, gelten sie als etabliert.<br />
Etablierte gebietsfremde Arten, die natürliche oder naturnahe Lebensräume<br />
besiedeln und sich deshalb auch ohne menschlichen Einfluss bei uns<br />
halten würden, nennt man Agriophyten<br />
Warum sind sie gefährlich – Gründe für die Gefährlichkeit:<br />
Etliche sind gefährlich, weil sie sich invasiv zu undurchdringlichen Massenbeständen<br />
oder Dickichten ausbreiten und dadurch die einheimische Flora<br />
und Fauna und somit Ökosysteme bedrohen. Einjährige invasive Exoten<br />
können anschließend zusätzlich Erosionen an Hängen auslösen, z.B. Impatiens<br />
glandulifera (Drüsiges Springkraut)<br />
Die Bekämpfung von Massenbeständen ist oft nur noch unter großem finanziellen<br />
Aufwand möglich.<br />
Viele bisher unauffälligere, eingewanderte gebietsfremde Arten müssen<br />
beobachtet werden, denn es breiten sich öfter plötzlich auch Pflanzen-Arten<br />
aus, die vormals nur gelegentlich verwilderten, evtl. nach Mutationen.<br />
Beispiele invasiver Pflanzenarten (Neophyten)<br />
Heraklesstaude (Heracleum mantegazzianum)<br />
Auch Riesen-Bärenklau genannt war sie<br />
ursprünglich im Kaukasus beheimatet.<br />
Sie wurde 1982 erstmalig von einem<br />
Hobbygärtner in Dransfeld aus Samen<br />
gezogen und verbreitete sich dann explosionsartig<br />
an einem Bach entlang,<br />
weil die Pflanze bis zu 10.000 Samen hervorbringt.<br />
Die Art verdängt einheimische Arten und ist erosionsfördernd,<br />
da ihre Pfahlwurzel nicht der Uferbefestigung dient. Ihr Saft ist in Kombination<br />
mit Sonnenlicht giftig (phototoxisch), ihre Pollen sind zudem für Allergiker<br />
ein Problem. Sie muss wegen ihrer schädlichen Wirkungen mit großem<br />
Aufwand gerodet oder mit Flamme vernichtet werden.<br />
Indisches oder drüsiges (Riesen-)Springkraut (Impatiens glandulifera)<br />
Ursprünglich war das drüsige Springkraut<br />
im Himalaya beheimatet. Im 19.<br />
Jahrhundert wurde es als Zierpflanze gezielt<br />
nach Europa eingeführt, wo es sich<br />
über botanische Gärten weiterverbreiten<br />
konnte. Mittlerweile kommt es massenweise<br />
an Fließgewässern vor und unterminiert<br />
dort die Bachufer. Seinen<br />
Namen erhielt es durch seinen Verbreitungsmechanismus,<br />
da der Samen bis zu<br />
sieben Meter weit und zwei Meter hoch geschleudert werden kann.<br />
Die rosafarbenen Blüten der bis zu 60 cm groß werdenden Pflanze riechen<br />
nach Kokosnuss. Wegen seines Nektarreichtums bevorzugen Bienen das<br />
Springkraut vor allem in nektarärmeren Jahreszeiten. Dies führt zu einem<br />
unerwünschten Druck auf konkurrierende einheimische Pflanzen. Außerdem<br />
bildet die Art oft flächendeckende Bestände, die andere heimischen<br />
Arten am Wachsen hindern.<br />
Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria [Fallopia] japonica)<br />
Ursprünglich aus Ostasien kommend,<br />
wurde er als Zier- und Futterpflanze (für<br />
Pferde und Kühe) 1825 nach Europa gebracht.<br />
Auch er breitete sich explosionsartig<br />
aus, vor allem über lang reichende<br />
Wurzelsprosse an Flussufern entlang,<br />
aber auch durch kleine Teile der Stängel,<br />
die überall anwachsen können. Durch<br />
seine Höhe von bis zu vier Metern und das dichte Blätterdach behindert er<br />
den Aufwuchs anderer Pflanzen und hat sich gegen die einheimische Flora<br />
durchgesetzt.<br />
Von den Bestrebungen, den Staudenknöterich zur Biomassegewinnung<br />
einzusetzen ist dringend abzuraten. Zwar erscheint er durch seine enorme<br />
Wuchsleistung als perfekter Kandidat, doch sind die Folgeschäden kaum<br />
wieder gutzumachen. Einmal kontaminierte Felder sind nur schwer wieder<br />
für den Anbau anderer Pflanzen nutzbar, da die Rhizome bis zu zwei Me-
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
ter tief reichen und es einen immensen Aufwand verursacht, diese wieder<br />
zu entfernen. Mindestens achtmalige Mahd, Schafbeweidung oder Weidenspreitanlagen<br />
werden für seine Eindämmung benötigt. 34 bis 41 Mio.<br />
EUR werden jährlich deutschlandweit zur Bekämpfung ausgegeben.<br />
Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)<br />
Die Kanadische Goldrute wurde im 19.<br />
Jahrhundert aus Nordamerika als Zierpflanze<br />
und Bienenweide eingeführt.<br />
Die mehrjährige Pflanze wird 50 bis 250<br />
cm hoch und hat goldgelbe, zylindrische<br />
Blütenköpfe, die eine Rispe bilden. Sie<br />
besiedelt Bahngleise, Schuttplätze,<br />
Wald- und Uferränder, breitet sich sehr<br />
stark aus und bildet ein undurchdringliches<br />
Dickicht. In ihrer Heimat hat sie 300 Fressfeinde, in Deutschland keinen<br />
einzigen. Durch unterirdische Ausläufer und eine Unmenge an Samen<br />
(bis 19.000 pro Pflanze) verfügt sie über ein enormes Ausbreitungspotential.<br />
Leider verdrängt sie dadurch vor allem auf Magerrasen heimische, Licht<br />
liebende Pflanzen und verändert den Ablauf der natürlichen Sukzession.<br />
Lupine (Lupinus polyphyllus)<br />
Sie stammt ursprünglich aus Amerika<br />
und besitzt eine lange Pfahlwurzel. Mit<br />
Hilfe von Knöllchen-Bakterien kann sie<br />
an ihrer Wurzel Luftstickstoff binden, der<br />
sich im Boden anreichert. Diese Wirkung,<br />
die den Boden fruchtbarer macht, ist<br />
nicht überall erwünscht. So verbreitet sie<br />
sich unter anderem auf Magerböden<br />
und vertreibt dort solche Pflanzen, die<br />
auf kargen Boden angewiesen sind. Dazu<br />
gehören Arnika, Borstgras, Katzenpfötchen,<br />
Knabenkraut, Trollblume und<br />
die Türkenbundlilie. Das konnte vor allem<br />
in der Rhön beobachtet werden. Die Fruchtbarkeit der Lupine ist immens.<br />
Durchschnittlich hat eine Pflanze etwa 60 Blüten. Diese produzieren<br />
2.000 Samenkörner und schleudern sie bis sechs Meter weit.<br />
Robinie (Robinia pseudacacia)<br />
Die aus Nordamerika stammende Pflanze<br />
wird auch als Silberregen bezeichnet.<br />
Sie dient aufgrund ihrer Streusalz- und<br />
Emissionsresistenz als Pioniergehölz auf<br />
Schuttflächen und breitet sich entlang<br />
von Bahndämmen und auf Magerwiesen<br />
aus.<br />
Die Robinie ist der Neophyt mit dem<br />
derzeit größten Verdrängungspotential:<br />
Als Leguminose (Schmetterlingsblütler)<br />
kann sie Luftstickstoff binden, den<br />
Boden damit anreichern und somit chemisch verändern. Die Folge ist eine<br />
Überdüngung von besonders schützenswerten Magerstandorten, die<br />
meistens eine interessante und an seltenen Arten reiche Vegetation aufweisen.<br />
Zudem beschatten sie artenreiche Halbtrockenrasen. Ohne Licht<br />
und durch die Konkurrenz der Stickstoff liebenden Gräser gehen viele seltene<br />
Kräuter und Orchideen und die auf sie angewiesenen Tiere ein.<br />
Während trockene Böschungen von Robinien stabilisiert werden, werden<br />
feuchte Böschungen destabilisiert: Die Ausläufer durchziehen diese<br />
Böschungen. Entlang der Wurzeln und geschaffenen Hohlräume gelangt<br />
Wasser in die Böschung und weicht sie auf. Im Uferbereich von Gewässern<br />
wird der durch die Robinien im Boden angereicherte Stickstoff in die Gewässer<br />
ausgewaschen und führt dort zu Überdüngung mit allen negativen<br />
Folgen für die Wasserqualität.<br />
Späte Traubenkirsche (Prunus serotina)<br />
Im 17. Jahrhundert wurde die auch als Amerikanische Traubenkirsche bezeichnete<br />
Pflanze aus Nordamerika gezielt nach Europa gebracht. Sie ist<br />
eine dicht wachsende, stark wuchernde Pflanze, die zunächst als Zierpflanze<br />
in Gärten und Parks angepflanzt wurde. Sie eignet sich jedoch auch als<br />
Brandschutz- und Pionierpflanze zur Verbesserung magerer Böden. Aufgrund<br />
dieser Eigenschaft und zur Gewinnung von wertvollem Holz wurde<br />
sie bis in die 50er Jahre massiv angepflanzt, um sie anschließend ab den<br />
60er Jahren als Neophyten zu bekämpfen.<br />
Seite 19<br />
Durch ihre Wüchsigkeit ist die Späte<br />
Traubenkirsche schwer einzudämmen.<br />
Sie birgt dadurch die Gefahr, ursprüngliche<br />
Kraut- und Strauchflora in Laubwäldern<br />
und an halboffenen Standorten<br />
zu verdrängen. In verschiedenen<br />
Schutzgebieten treten bereits große<br />
Probleme auf. Hier wird versucht,<br />
die Späte Traubenkirsche zu entfernen.<br />
Da die Art jedoch zum Stockausschlag<br />
neigt, ist eine Bekämpfung sehr<br />
zeit- und arbeitsaufwändig. Die Stämme<br />
müssen sorgfältig abgesägt und<br />
die Stockausschläge mit Folien abgedeckt werden, um ihnen das Licht zu<br />
nehmen. Immerhin gibt sie Drosseln und Nierenfleckzipfelfaltern Nahrung.<br />
Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii)<br />
Die aus Nordamerika stammende<br />
Wasserpflanze breitet<br />
sich seit den späten 70er Jahren<br />
in Europa aus. Sie wurde<br />
zum Teil gezielt ausgesetzt<br />
und anschließend durch<br />
Schifffahrt und Wasservögel<br />
weiterverbreitet. Ihr massives<br />
Auftreten und explosionsartiges<br />
Wachstum führt zu undurchdringlichen<br />
Unterwasserwäldern und zur Verdrängung einheimischer<br />
Wasserpflanzen. So sind zum Beispiel Laichkraut- und<br />
Armleuchteralgen-Gesellschaften anspruchsvoller und somit weniger konkurrenzfähig<br />
als die Wasserpest, die auch mit niedrigen Temperaturen und<br />
wenig Licht zu Rande kommt.<br />
Ein weiteres Problem ist die zusätzliche Eutrophierung der betroffenen<br />
Gewässer. Die horrenden Massen der im Herbst abgestorbenen Biomasse<br />
werden zersetzt und ihre Nährstoffe, die zu großen Teilen dem Seeboden<br />
entstammen, dem Wasser zugeführt.<br />
Die Schmalblättrige Wasserpest vermehrt sich vegetativ. Bereits einzelne<br />
abgetrennte Sprossteile reichen für ihre Verbreitung aus. Deswegen ist es<br />
fragliche, ob das Abmähen der Pflanze wirklich ein sinnvolles Mittel ist, sie<br />
zu bekämpfen, oder nicht eher zu einer weiteren Verbreitung führt. Noch<br />
dazu ist diese Form der Beseitigung überaus teuer.<br />
Quelle: Bundesamt für Naturschutz<br />
AUS DER NACHBARREGION<br />
Beginn der Theatersaison 2013/14<br />
Opern- und Operettengala<br />
auf der Seebühne Kriebstein<br />
„Dein ist mein ganzes Herz“<br />
Mit dem „Weißen Rössl“ hat sich das Mittelsächsische Theater auf der Seebühne<br />
Kriebstein in die Sommerpause verabschiedet, mit „Dein ist mein<br />
ganzes Herz“ meldet es sich hier wieder zurück: Bereits zur Saisoneröffnung<br />
im Mai haben über 600 Besucher die diesjährige Opern- und Operettengala<br />
gefeiert; wer sie verpasst hat, kann sie jetzt zum Saisonabschluss<br />
am Mittwoch, den 28.6. um 16.00 Uhr sowie am Freitag, den 30. und am<br />
Samstag, den 31.8. jeweils um 19.00 Uhr erleben.<br />
Auf dem Programm stehen unter anderem Kompositionen der Jubilare<br />
Giuseppe Verdi und Richard Wagner; Ausschnitte aus Webers „Freischütz“,<br />
Kálmáns „Gräfin Mariza“ und Raymonds „Maske in Blau“ sowie aus den Musicals<br />
„Hello Dolly“ und „Das Phantom der Oper“.<br />
Es singen Susanne Engelhardt, Jens Winkelmann und der Opernchor des<br />
Mittelsächsischen Theaters sowie als Gastsolisten Uta Simone und Christan<br />
S. Malchow. Letzterer brilliert mit Tenorschlagern von Puccinis „Nessun dorma“<br />
über Verdis „Holde Aida“ bis zu Lehárs „Dein ist mein ganzes Herz“; Tänzer<br />
der Dresdner Staatsoperette präsentieren unter anderem den Cancan<br />
aus Jacques Offenbachs „Pariser Leben“. Es spielt die Mittelsächsische Philharmonie;<br />
die musikalische Leitung hat Jan Michael Horstmann.
Seite 20<br />
Spielzeiteröffnung in Freiberg und Döbeln<br />
Nach den Theaterferien öffnet der Besucherservice des Mittelsächsischen<br />
Theaters wieder am Dienstag, den 20. <strong>August</strong> – wenn es der Baufortschritt<br />
zulässt, nicht nur in Freiberg, sondern auch in Döbeln. Mails und Anrufe<br />
werden aber in jedem Falle weitergeleitet und beantwortet.<br />
Erhältlich sind dann Anrechte für Oper und Schauspiel, für Konzerte und für<br />
Familienvorstellungen; außerdem auch Einzelkarten für die bereits fest geplanten<br />
Vorstellungen der Saison 2013/14. Die ersten Premieren gelten in<br />
Freiberg Henrik Ibsens „Stützen der Gesellschaft“ am 21.9., in Döbeln Carlo<br />
Goldonis Komödie „Der Diener zweier Herren“ am 28.9. Der neue Generalmusikdirektor<br />
Raoul Grüneis stellt sich im 1. Sinfoniekonzert am 19.9. in der<br />
Freiberger Nikolaikirche und am 20.9. in der Kirche St. Nicolai in Döbeln vor.<br />
Spielzeiteröffnung im Freiberger Theater ist am 8. September zugleich mit<br />
dem Familientag der VR-Bank; in Döbeln vor der Goldoni-Premiere am 28.9.<br />
um 17.30 Uhr mit dem Förderverein „Freunde des Döbelner Theaters e.V.“<br />
Verein IV. Lichtloch des<br />
Rothschönberger Stollns in Reinsberg<br />
Auch in diesem Jahr am 8. September von 10:00 bis 17:00 Uhr beteiligen<br />
wir uns am bundesweiten Tag des offen Denkmals.<br />
Sie können die Radstuben über den Eingang vom Wanderweg aus bzw.<br />
durch die 165 m lange Abzugsrösche (bitte Gummistiefel mitbringen) besichtigen.<br />
Ebenso interessant ist ein Besuch der Bergzimmerei, die mit<br />
historischen Geräten ausgestattet ist und einen Kahn beherbergt, der aus<br />
130 m Tiefe aus dem Rothschönberger Stollns geborgen wurde. Im Huthaus<br />
kann die historische bergmännische Lampen- und Messgeräte-Ausstellung<br />
besichtigt und in der Bergschmiede unserem Bergschmied bei<br />
der Arbeit über die Schulter geschaut werden.<br />
Für das leibliche Wohl wird gesorgt!<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im IV. Lichtloch.<br />
Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glück Auf!<br />
Dr. Karl-Heinz Köhler, Vorsitzender<br />
Kinder- und Jugendcamp Naundorf<br />
Herbst-Ferien-Abenteuer<br />
für Kinder von 6 bis 16 Jahren<br />
Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen) organisiert erlebnisreiche<br />
Herbst-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6–16<br />
Jahren. Vom 27.10.–02.11.2013 stehen folgende Aktionen auf dem abwechslungsreichen<br />
Programm: Ausflug zur Sommerrodelbahn, Lagerfeuer,<br />
Disco, Ausflug ins Erlebnisbad, Grillabend, Bowling, Stadtbummel in Freiberg,<br />
Spaß-Olympiade, Großfeld-Schach und vieles mehr. Die Übernachtung<br />
erfolgt in gemütlichen Doppelstockbetten. Es wartet ein riesiges Freigelände<br />
mit vielen Spielmöglichkeiten!<br />
Termin 27.10.–02.11.2013<br />
Infos & Anmeldungen:<br />
Tel. 0 37 31 - 21 56 89 oder www.ferien-abenteuer.de<br />
Adresse des Ferienlagers: Kinder- und Jugendcamp Naundorf,<br />
Alte Dorfstr. 60, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf<br />
Deutsches Erwachsen-Bildungswerk (DEB)<br />
Neues Programm für bundesweite<br />
Fort- und Weiterbildungen veröffentlicht<br />
Aufgrund wissenschaftlicher Fortschritte und der Hinterfragung therapeutischer<br />
Techniken in der Praxis, entwickeln sich Therapieformen ständig<br />
weiter. Deshalb sind regelmäßige Weiterbildungen im Gesundheitsbereich<br />
besonders wichtig.<br />
Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) ist mit seinen Tochterunternehmen<br />
einer der großen Bildungsträger in Deutschland, der sich auf<br />
Ausbildungen, Studiengänge und berufliche Fort- und Weiterbildungen im<br />
Gesundheits- und Sozialbereich spezialisiert hat.<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Die Fort- und Weiterbildungen für Gesundheits- und Sozialberufe, die jedes<br />
Jahr in einem Katalog vom DEB herausgegeben werden, bieten Teilnehmern<br />
die Möglichkeit, weiterführende fachliche Kompetenzen und<br />
zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Das bundesweite Fort- und Weiterbildungsangebot<br />
umfasst Seminare und Lehrgänge in den Bereichen<br />
Physio- und Ergotherapie, pharmazeutisch-technische Assistenz, Pflege,<br />
Podologie, Logopädie, Diätetik und Pädagogik sowie auch verschiedene<br />
Fernlehrgänge.<br />
Das aktuelle Programm 2013/14 ist ab sofort kostenfrei erhältlich. Es<br />
kann telefonisch angefordert werden und steht auch als Online-Version<br />
oder zum Download unter www.deb.de bereit.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk gemeinnützige GmbH<br />
Zentrales Informations- und Beratungsbüro der DEB-Gruppe<br />
Pödeldorfer Straße 81 • 96052 Bamberg<br />
Tel. 09 51 / 91 555 -0 • Fax 09 51 / 91 555 -46<br />
E-Mail: anfrage@deb.de • Im Internet: www.deb.de<br />
Weiterbildung in der Pflege<br />
Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk<br />
mit neuem Kursangebot<br />
Ab September werden beim Deutschen Erwachsenen-Bildungswerk (DEB)<br />
in Chemnitz wieder zwei berufsbegleitende Weiterbildungen für den Pflegebereich<br />
angeboten.<br />
Der wachsende Anteil von Senioren in der deutschen Bevölkerung stellt die<br />
Gesundheitsbranche vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig bietet der<br />
wachsende Sektor besonders durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen<br />
berufliche Chancen für Pflegekräfte.<br />
Im Kurs „Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ (01.10.2013–<br />
01.04.2015) erwerben Teilnehmern Kompetenzen zur Pflege von schwerkranken<br />
Menschen und im Umgang mit medizinischer Technik und werden<br />
damit in die Lage versetzt, die Betroffenen in der Einrichtung und im häuslichen<br />
Milieu umfassend zu pflegen und zu betreuen. Zudem können im<br />
Rahmen dieser Weiterbildung 40 Fortbildungspunkte für die Registrierung<br />
beruflich Pflegender erworben werden.<br />
Durch die praxisorientierte „Weiterbildung für Leitungsaufgaben in<br />
Pflegeeinrichtungen (PDL)“ (04.09.2013 - 15.04.2015) werden staatlich<br />
anerkannte Pflegekräfte befähigt, die Aufgaben einer verantwortlichen<br />
Pflegefachkraft zu übernehmen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere<br />
Pflegeprozesse, die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Planung, Dokumentation<br />
und Auswertung innerhalb des Pflegedienstes selbständig und fachgerecht<br />
zu organisieren, zu begleiten und zu kontrollieren, qualitativ zu sichern<br />
und im Rahmen rechtlicher Vorschriften zu verantworten.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen, gemeinnützige Schulträger-GmbH<br />
Privates berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe, Pflege und<br />
Sozialwesen des DEB in Chemnitz<br />
Heinrich-Schütz-Straße 109 • 09130 Chemnitz<br />
Tel. 03 71 / 7 50 18-0 • Fax 03 71 / 7 50 18-20<br />
E-Mail: chemnitz-fs@deb-gruppe.org<br />
Im Internet: www.deb.de oder www.clevere-zukunft.de<br />
Ausbildungsmesse Erzgebirge<br />
an vier Standorten<br />
Unternehmen agieren mit Weitblick<br />
Bereits seit sieben Jahren sind die erzgebirgischen Ausbildungsmessen ein<br />
Erfolgsmodell. Für den Termin am 14.09.2013 in der Annaberg-Buchholzer<br />
Silberlandhalle liegen über 100 Anmeldungen von Firmen vor. Die Standflächen<br />
sind somit restlos ausgebucht. Für die Veranstaltung am 28.09. in<br />
Stollberg und am 12.10. in Aue wird mit jeweils 90 Ausstellern der Platz für<br />
Kurzentschlossene knapp. Selbst für die Ausbildungsmesse in Marienberg<br />
am 16.11.2013 liegen bereits jetzt 70 Anmeldungen vor.
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Infoblätter zum Schuljahresbeginn<br />
Derzeit sind die Infoblätter in Vorbereitung, welche mit Schuljahresbeginn<br />
an die Mittelschüler ab Klasse 7 und die Gymnasiasten ab Klasse 9 im Erzgebirgskreis<br />
ausgegeben werden. Denn die Firmen unterschiedlichster Branchen<br />
setzen auf langfristigen Kontakt zu den Jugendlichen über Praktika<br />
hin zur Ausbildungsstelle oder zum Praxisnahen Studium und haben somit<br />
die Stellenbesetzungen bis 2017 bereits im Blick.<br />
Ausstellerlisten im Internet<br />
Veranstalter der Ausbildungsmessen sind der Erzgebirgskreis mit seinen<br />
Wirtschaftsfördergesellschaften, Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH<br />
und CAP Oelsnitz GmbH, und die Industrie- und Handelskammer Chemnitz/<br />
Region Erzgebirge.<br />
Als Partner unterstützen die gastgebenden Städte, die Kreishandwerkerschaft<br />
Erzgebirge, die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz und die Arbeitskreise<br />
Schule-Wirtschaft die Vorbereitung und Durchführung. Regionale<br />
Sponsoren tragen zum Gelingen der Ausbildungsmesse Erzgebirge<br />
bei.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter www.wfe-erzgebirge.de/berufsorientierung.<br />
Die Listen der Aussteller werden etwa vier Wochen vor Durchführung<br />
der jeweiligen Veranstaltung veröffentlicht.<br />
Ansprechpartner<br />
Kerstin Hillig, Geschäftsbereich Berufs- und Studienorientierung<br />
Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH<br />
Adam-Ries-Straße 16 • 09456 Annaberg-Buchholz<br />
Telefon +49 3733/ 145 119 • E-Mail: hillig@wfe-erzgebirge.de<br />
Erzgebirgische Erfolgsgeschichten<br />
Tuning-Spezialist<br />
erweitert Produktionsstätte<br />
Seit mehr als 13 Jahren haben sich die Industrieausrüster und Motorsportexperten<br />
von M&M Exhaust in Annaberg-Buchholz weltweit einen<br />
Namen gemacht. Für Marken wie Lamborghini, Porsche, Corvette<br />
oder Audi verlassen jährlich nahezu 500 Auspuffanlagen die Werkshalle.<br />
Nun ist das erzgebirgische Unternehmen an seine Kapazitätsgrenzen<br />
gestoßen und erweitert seinen Standort im Gewerbegebiet<br />
am Oberen Bahnhof.<br />
Das Automobil-Zulieferunternehmen aus Annaberg-Buchholz baut im Gewerbegebiet<br />
Oberer Bahnhof eine neue Firmenhalle, die sich als Erweiterungsbau<br />
nahtlos an die bereits bestehende Produktionsstätte anschließt.<br />
Baustart für das neue 750 Quadratmeter große Firmengebäude war Mitte<br />
Juni. „Wir sind froh, dass es jetzt endlich los gehen kann. Die enorm positive<br />
Auftragslage zwingt uns zu diesem Schritt unser Unternehmen zu vergrößern“,<br />
erklärte Tilo Koch, Geschäftsführer von M&M Exhaust. „Im Zusammenhang<br />
mit der Erweiterung unser<br />
Kapazitäten werden wir auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen“, sagte<br />
Koch.<br />
Schallschutzsicher und umweltfreundlich<br />
Das erzgebirgische Unternehmen hatte sich bereits 2008 in Option ein<br />
Vorkaufsrecht für das jetzige neu zu bebauende Firmengelände gesichert.<br />
„Ich glaube, die Entscheidung war richtig und wir haben in den letzten drei<br />
Jahren unsere Kapazitäten erweitern können, mit der wir jetzt aber an die<br />
Grenzen stoßen“, so der Geschäftsführer. „Die neue Halle verbirgt alle konstruktiven<br />
Lösungen mit Schallschutz und weiteren baulichen Maßnahmen,<br />
die in erster Linie der Umweltfreundlichkeit dienen. Überwiegend kommen<br />
alle Baufirmen zum Einsatz, die schon 2009 beim ersten Bau dabei waren“,<br />
führt Tilo Koch fort. Der schlüsselfertige Bau soll Unternehmensangaben<br />
zufolge bereits Ende Dezember dieses Jahres fertig sein.<br />
Kunden in aller Welt<br />
M&M Exhaust hat sich als innovatives Automobil-Zulieferunternehmen einen<br />
Namen gemacht. Der Industrieausrüster in der Auspuffbranche produziert<br />
seit nunmehr 13 Jahren Auspuffanlagen und hat eine vom stetigen<br />
Wachstum geprägte positive Firmenentwicklung zu verzeichnen. 2009<br />
bezog man in Annaberg-Buchholz im Gewerbegebiet am Oberen Bahnhof<br />
ein neues Firmengebäude. Fast 500 Auspuffanlagen verlassen die Produktionshalle<br />
jedes Jahr in unzählige Länder der Welt. Hauptabnehmer ist die<br />
USA, wo vor allem Porsche-Tuningfirmen auf die Auspuffsysteme aus dem<br />
Erzgebirge bauen. In den Anfangsjahren des Unternehmens war M&M Exhaust<br />
überwiegend auf Porsche spezialisiert. Heute werden in Annaberg<br />
Seite 21<br />
Auspuffsysteme für über zehn Marken gebaut, die auf der Straße oder im<br />
Motorsport zum Einsatz kommen. Darunter befinden sich mit Audi, BMW,<br />
Ferrari, Lamborghini, Corvette und VW klangvolle Namen.<br />
Partner des Regionalmanagements<br />
Das Unternehmen M&M Exhaust und sein Geschäftsführer Tilo Koch agieren<br />
seit mehr als drei Jahren als aktiver Partner des Regionalmanagements<br />
Erzgebirges. Tilo Koch selbst wurde im Jahr 2010 von Landrat Frank Vogel<br />
offiziell zum „Botschafter des Erzgebirges“ ernannt. Seitdem rührt auf seinen<br />
zahlreichen internationalen Reisen die Werbetrommel für den Wirtschaftsstandort<br />
und die lebenswerte Region Erzgebirge.<br />
Zusätzlich dazu ist der Geschäftsführer auf einem der acht hochkarätigen<br />
Imagemotive zu sehen. Mit einem markanten Motorsportfoto und dem<br />
Spruch „Ohne das Erzgebirge würden sie wie eine Blockflöte klingen.“ ist<br />
M&M Teil der aktuellen Marketing-Kampagne und u.a. auf deutschen Flughäfen<br />
und Bahnhöfen oder auch zu Großevents wie dem Motorrad Grand<br />
Prix Deutschland auf dem Sachsenring zu bestaunen.<br />
M & M Exhaust GmbH Rolf Schindler • Presse/Öffentlichkeitsarbeit<br />
Oberer Bahnhof 20 • Telefon 0172/3703372 • www.m-m-germany.de<br />
Ansprechpartner + Medienkontakt siehe vorherigen Artikel<br />
Erzgebirgspavillon<br />
auf „Deutschland-Tour“<br />
Ausstellung vor den Toren des Erzgebirges<br />
Der seit vergangenem Jahr fertiggestellte „Erzgebirgspavillon“ macht<br />
für insgesamt vier Wochen bis zum 31. <strong>August</strong> Station vor den Toren<br />
des Erzgebirges und rührt dort für den Wirtschaftsstandort und die lebenswerte<br />
Region Erzgebirge die Werbetrommel.<br />
Der „Erzgebirgspavillon“ ist ab 5. <strong>August</strong> im Chemnitzer Shopping-Center<br />
„Neefepark“ zu bestaunen. Nach seiner Rückkehr aus Lingen/Ems, der Partnerstadt<br />
Marienbergs, wird das modulare Ausstellungssystem zum Wirtschaftsstandort<br />
und zur lebenswerten Region Erzgebirge am kommenden<br />
Montag wieder in Sachsen zu sehen sein. Für die Präsentation vor den Toren<br />
des Erzgebirges hat sich das Regionalmanagement Erzgebirge bewusst<br />
entschieden. „Der Neefepark wird täglich von tausenden Gästen besucht“,<br />
sagt Dr. Peggy Kreller, verantwortliche Projektmanagerin. „Mit dem Erzgebirgspavillon<br />
haben wir hier die Möglichkeit auch unseren „Nachbarn“ einmal<br />
zu zeigen, dass das Erzgebirge nicht nur „Weihnachtsland“ sondern<br />
auch eine innovative Wirtschaftsregion ist, in der es sich wunderbar leben<br />
lässt.“<br />
Im Schnitt etwa 7.000 Besucher täglich<br />
Der Neefepark ist mit über 60 Fachgeschäften eines der modernsten und<br />
größten Einkaufscenter der Stadt Chemnitz. Durchschnittlich 7.000 Kunden<br />
pro Tag besuchten im vergangenen Jahr die direkt an der A72-Abfahrt<br />
Chemnitz Süd und der Bundesstraße B173 gelegene Einkaufsmeile. Auf einer<br />
Geschäftsfläche von rund 25.000 Quadratmetern finden die Besucher<br />
einen Branchenmix aus den Bereichen Möbel, Haushalt, Spielwaren, Lebensmittel,<br />
Kleidung sowie Garten und Zoo. Mit dem IKEA-Einrichtungshaus<br />
findet sich ein weiterer Besuchermagnet in direkter Nachbarschaft.<br />
Der Erzgebirgspavillon ist in den kommenden vier Wochen in der Ladenstraße<br />
im Erdgeschoss des Einkaufszentrums ausgestellt. Nutzt man die<br />
Drehtür am Haupteingang, ist der aus insgesamt 19 Informationswänden<br />
bestehende Stand direkt zu erreichen.<br />
Modernes Image des Erzgebirges<br />
Der Erzgebirgspavillon ist ein Baustein der Marketingkampagne „Erzgebirge:<br />
Da steckt mehr drin als Sie denken.“ Auf einer Grundfläche von 24
Seite 22<br />
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Quadratmetern vermittelt er ein modernes Image des Erzgebirges als Wirtschaftsstandort<br />
und lebenswerte Region. Mit den Rubriken „Wussten Sie,<br />
dass v…“ und „Zahlen und Fakten“ wird der Besucher mit den wichtigsten<br />
allgemeinen Fakten über das Erzgebirge informiert. Eine Landkarte soll jedem<br />
Besucher die genaue Lage des Erzgebirges und der größten Städte<br />
verdeutlichen. Auf der Darstellung des Erzgebirges als Wirtschaftsstandort<br />
und lebenswerte Region liegt das Hauptaugenmerk. Weiterhin wird die<br />
Montanregion Erzgebirge auf dem Weg zum UNESCO-Weltkulturerbe thematisch<br />
behandelt. Highlight des Erzgebirgspavillons sind die drei Medienstationen,<br />
die beispielsweise Unternehmens- und Imagefilme zum Wirtschaftsstandort<br />
und zur Tourismusregion Erzgebirge zeigen.<br />
Nächste Stationen: Brand-Erbisdorf und Weiden/Oberpfalz<br />
Das modulare Ausstellungssystem soll vor allem außerhalb des Erzgebirges,<br />
möglichst in allen Teilen Deutschlands, in den Partnerlandkreisen und<br />
in Partnerstädten der Region ausgestellt werden. Ziel ist es, einen Imagewandel<br />
zu betreiben und wirtschaftliche Kooperationen voranzubringen.<br />
Im Anschluss an die Ausstellung im Neefepark Chemnitz präsentiert sich<br />
der Wirtschaftsstandort Erzgebirge im September im Rathaus von Brand-<br />
Erbisdorf. Anschließend zieht er weiter nach Weiden, die Partnerstadt von<br />
Annaberg-Buchholz.<br />
Ansprechpartner:<br />
Dr. Peggy Kreller Projektmanagerin • Telefon: 03733 / 145 146<br />
kreller@wirtschaft-im-erzgebirge.de • www.wirtschaft-im-erzgebirge.de<br />
Medienkontakt: Stefan Werth Marketing und Kommunikation<br />
Telefon 03733 / 145 149 • presse@erzgebirge.eu<br />
www.wirtschaft-im-erzgebirge.de
<strong>August</strong> 2013 - <strong>Bürgerblatt</strong> Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong><br />
Bürgermeistersprechstunde siehe Seite 2!<br />
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung/Einwohnermeldeamt<br />
Dienstag<br />
9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr<br />
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr<br />
Freitag<br />
9:00 – 11:30 Uhr<br />
Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn<br />
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr<br />
Bankverbindung Stadt <strong>Großschirma</strong><br />
Deutsche Kreditbank AG · BLZ 120 300 00 · Kto. 1 408 905<br />
Büchereien<br />
<strong>Großschirma</strong> dienstags 15:00 – 18:00 Uhr<br />
Tel. 037328 - 146779<br />
Obergruna montags 17:00 – 19:00 Uhr<br />
Stellplätze Schrottcontainer<br />
Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos in folgenden<br />
Containern in den Stadtteilen entsorgt werden:<br />
Standort <strong>Großschirma</strong> Standort Großvoigtsberg<br />
• ehemaliger Bauhof • am Vereinsheim, Glückauf-Str. 55<br />
Standort Kleinvoigtsberg Standort Reichenbach<br />
• An der Hohle<br />
• Zur Aue<br />
(Platz an der Kindertagesstätte) (Platz an der Kindertagesstätte)<br />
Standort Siebenlehn<br />
• Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2<br />
• Nossener Straße (Firma Lutze)<br />
Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!<br />
Wichtige Rufnummern<br />
Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 89 90<br />
Bürgerbüro Siebenlehn (03 52 42) 66 99 88<br />
Abwasserzweckverband „Muldental“ (0 37 31) 203 00 90<br />
Gas-Havarien und -Störungen 0180 27 87 901<br />
Wasserzweckverband Freiberg (0 37 31) 78 40<br />
Kindergärten: <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 2 11<br />
Kleinvoigtsberg (03 73 24) 73 29<br />
Reichenbach (03 73 28) 74 55<br />
Siebenlehn (03 52 42) 6 43 39<br />
Schulen: GS <strong>Großschirma</strong> (03 73 28) 4 68<br />
GS Siebenlehn (03 52 42) 6 26 24<br />
Apotheken-Bereitschaftsdienst<br />
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte<br />
Seite 23<br />
Bergstadt-Apotheke · Siebenlehn Löwenzahn-Apotheke · <strong>Großschirma</strong><br />
Markt 23 · Tel. (03 52 42) 6 40 11 Hauptstr. 152 · Tel. (03 73 28) 14 67 49<br />
20. / 31. Aug. • 11. / 22. Sept. 23. / 29. Aug. • 4. / 10. / 16. Sept.<br />
Dienstzeiten an diesen Tagen jeweils:<br />
18:00–08:00 Uhr Mo – Fr 18:00–21:00 Uhr<br />
08:00–08:00 Uhr (d.nä.Tages) Feiert./Sa./So. 08:00–21:00 Uhr<br />
In dringenden Fällen auch außerhalb der angegebenen Bereitschaft.<br />
Bereich Lommatzsch / Nossen an folg. Terminen jeweils von 09 – 11 Uhr<br />
17./18.08. Dipl.-Stom. Jesswein<br />
24./25.08. Dr. Preißer<br />
31.08/01.09.v ZÄ C. Otto<br />
07./08.09. ZA Steffen Lehmann<br />
14./15.09. Dr. Schwanitz<br />
21./22.09. Dr. med.dent. L.Schwitzky<br />
Herausgeber<br />
Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong><br />
Hauptstraße 156<br />
09603 <strong>Großschirma</strong><br />
Tel. (037328) 89 90<br />
e-Mail:<br />
gemeinde@grossschirma.de<br />
im Internet:<br />
www.grossschirma.de<br />
Redaktion des amtlichen und<br />
nichtamtlichen Teils<br />
Stadtverwaltung <strong>Großschirma</strong><br />
Redaktion: Frau Totzke<br />
Tel. (037328) 8 99 30<br />
Impressum<br />
Redaktion Anzeigen<br />
Heinrich Ludwig GmbH<br />
Freiberger Str. 30<br />
Stadtteil Siebenlehn<br />
09603 <strong>Großschirma</strong><br />
Tel. (03 52 42) 43 70<br />
Fax (03 52 42) 437 45<br />
e-Mail:<br />
m.buechse@Ludwig-Verpackungen.de<br />
Druck Riedel Verlag & Druck KG<br />
09247 Röhrsdorf<br />
Abo-Preis: 6,00 Euro / Jahr<br />
Fälligkeitsdatum: 01.07.<br />
Anzeigenannahme<br />
Tel. (03 52 42) 43 70 • Fax (03 52 42) 6 42 22<br />
info@ludwig-verpackungen.DE<br />
Notruf<br />
Polizei 110<br />
Feuerwehr und Rettungsdienst 112<br />
Krankentransport Landkreis (03731) 192 22<br />
Notfallamb. Kreiskrankenhaus (03731) 77 23 12<br />
Mo – Fr 18:00 – 7:00 Uhr<br />
Sa/So ganztätig bis Mo 7:00 Uhr<br />
Augenärztliche Rufbereitschaft (037 27) 192 92<br />
Giftnotruf (03 61) 73 07 30<br />
Frauenschutzhaus (03731) 225 61<br />
Mädchenhaus (03731) 399 29<br />
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Freiberg Land<br />
Bereitschaftstelefonnummer (037 41) 45 72 32<br />
Bobritzsch, <strong>Großschirma</strong>, Halsbrücke, Hilbersdorf,<br />
Oberschöna, Reinsberg, Weißenborn (ohne Berthelsdorf)<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 – 07:00 Uhr<br />
Mittwoch, Freitag 14:00 – 07:00 Uhr<br />
Feiertag 24 h, Sitzdienst 10:00 – 12:00 Uhr<br />
Bundesweite Rufnummer 116 117<br />
außerhalb der regulären Sprechzeiten<br />
Weitere Informationen entnehmen Sie der Tageszeitung oder<br />
dem Wochenspiegelservice.