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50 spezial_entgelt<br />

Minijobs wer<strong>de</strong>n kompliziert<br />

Überblick. Die Erhöhung <strong>de</strong>r Mini- und Midijobgrenzen macht eine differenzierte<br />

Abwicklung von Neu- und Altfällen bei <strong>de</strong>r Entgeltabrechnung notwendig.<br />

Von Thomas Muschiol (Red.)<br />

Um <strong>de</strong>n Betrag von 50 Euro<br />

verschieben sich die Grenzen<br />

von Mini- und Midijobs. Eine<br />

einfach anmuten<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung,<br />

die <strong>de</strong>n Personalabteilungen gleichwohl<br />

reichlich Arbeit bereiten wird.<br />

Der Antrag auf Versicherungsfreiheit<br />

wird zur neuen Mel<strong>de</strong>pflicht<br />

Nach bisherigem Recht gilt für Minijobber<br />

<strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Rentenversicherungsfreiheit<br />

– mit <strong>de</strong>r Option, auf diese<br />

zu verzichten. Jetzt wird dieses System<br />

umgedreht. Die Regel heißt nunmehr:<br />

Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r Rentenversicherung<br />

unter <strong>de</strong>m Vorbehalt, dass eine<br />

Befreiung beantragt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Für <strong>de</strong>n Ablauf in <strong>de</strong>r Personalverwaltung<br />

ist diese Umkehrung <strong>de</strong>s früheren<br />

Prinzips von Be<strong>de</strong>utung, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Befreiungsantrag<br />

wird nicht vom Arbeitnehmer<br />

direkt an die Minijob-Zentrale<br />

gesen<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn muss beim Arbeitgeber<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nselben dann<br />

Abgabenprinzip bei Minijobs<br />

Minijob<br />

an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten<br />

hat. Der bekannte Mel<strong>de</strong>paragraf 28a<br />

SGB IV bekommt insoweit in Nummer 11<br />

einen neuen Mel<strong>de</strong>grund, <strong>de</strong>r wie folgt<br />

lautet: „Meldung bei Antrag <strong>de</strong>s geringfügig<br />

Beschäftigten nach § 6 Abs. 1b <strong>de</strong>s<br />

VI. Buches auf Befreiung von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht“.<br />

Solange keine wirksame Befreiung<br />

vorliegt, muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber bei <strong>de</strong>r<br />

Entgeltabrechnung zukünftig generell<br />

<strong>de</strong>n Eigenbeitrag <strong>de</strong>s Arbeitnehmers in<br />

Höhe <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>m pauschalen<br />

Rentenversicherungsbeitrag<br />

von 15 Prozent und <strong>de</strong>m allgemeinen<br />

Beitragssatz in <strong>de</strong>r Rentenversicherung,<br />

also für das Jahr 2013 4,9 Prozent, abführen<br />

und diesen Betrag beim Arbeitnehmer<br />

in Abzug bringen.<br />

An dieser Stelle hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

eine unter Umstän<strong>de</strong>n unangenehme<br />

Überraschung für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer parat.<br />

Die Berechnung <strong>de</strong>s Eigenanteils in<br />

<strong>de</strong>r Rentenversicherung beruht auf einer<br />

Min<strong>de</strong>stbemessungsgrundlage von<br />

174 Euro. Der daraus zu zahlen<strong>de</strong> Betrag<br />

Heute: 450 Euro (Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r<br />

RV. Befreiungsantrag kann gestellt wer<strong>de</strong>n.)<br />

Früher: 400 Euro (Versicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r<br />

RV. Darauf konnte verzichtet wer<strong>de</strong>n.)<br />

Die Rentenversicherungspflicht soll bei Minijobbern künftig als Regelfall gelten.<br />

Wer dies nicht möchte, muss einen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber abgeben.<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />

Quelle: Thomas Muschiol<br />

HPO<br />

ARBEITSHILFE<br />

Formular Antrag auf Befreiung von <strong>de</strong>r<br />

Rentenversicherungspflicht (HI3489537)<br />

Die Arbeitshilfe fin<strong>de</strong>n Sie im <strong>Haufe</strong><br />

Personal Office (HPO). Internetzugriff:<br />

www.haufe.<strong>de</strong>/hi3489537<br />

wird also auch bei jenen Minijobbern<br />

in Abzug gebracht, die unterhalb dieser<br />

Grenze verdienen.<br />

Bisheriger Bestand an Minijobbern<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r bereits im Betrieb vorhan<strong>de</strong>nen<br />

und über <strong>de</strong>n 1. Januar 2013 hinaus<br />

beschäftigten Minijobbern ergibt<br />

sich eine gespaltene Rechtslage. Solange<br />

diese innerhalb <strong>de</strong>r bisherigen 400-Euro-<br />

Grenze beschäftigt bleiben, gilt für diese<br />

Mitarbeitergruppe auch das bisherige<br />

Recht weiter. Das heißt: Für sie entsteht<br />

keine automatische Versicherungspflicht.<br />

Soweit sie bisher auf die Versicherungsfreiheit<br />

freiwillig verzichtet haben,<br />

bleibt diese Entscheidung bestehen. Erst<br />

wenn diese Mitarbeiter über die neue<br />

400-Euro-Grenze bis maximal 450 Euro<br />

angehoben wer<strong>de</strong>n, tritt das neue Minijobrecht<br />

mit <strong>de</strong>r obligatorischen Pflichtversicherung<br />

in Kraft. Entgeltabrechner<br />

müssen daher zwei unterschiedliche abrechnungstechnische<br />

„Schubla<strong>de</strong>n“ für<br />

Minijobber vorhalten.<br />

Bisherige untere Gleitzonenfälle<br />

Was aber ist mit Mitarbeitern, die bisher<br />

zwischen 400 und 450 Euro verdienten<br />

und somit sozialversicherungspflichtig<br />

im unteren Bereich <strong>de</strong>r Gleitzonenfäl-<br />

personalmagazin 01 / 13

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