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50 spezial_entgelt<br />
Minijobs wer<strong>de</strong>n kompliziert<br />
Überblick. Die Erhöhung <strong>de</strong>r Mini- und Midijobgrenzen macht eine differenzierte<br />
Abwicklung von Neu- und Altfällen bei <strong>de</strong>r Entgeltabrechnung notwendig.<br />
Von Thomas Muschiol (Red.)<br />
Um <strong>de</strong>n Betrag von 50 Euro<br />
verschieben sich die Grenzen<br />
von Mini- und Midijobs. Eine<br />
einfach anmuten<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung,<br />
die <strong>de</strong>n Personalabteilungen gleichwohl<br />
reichlich Arbeit bereiten wird.<br />
Der Antrag auf Versicherungsfreiheit<br />
wird zur neuen Mel<strong>de</strong>pflicht<br />
Nach bisherigem Recht gilt für Minijobber<br />
<strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Rentenversicherungsfreiheit<br />
– mit <strong>de</strong>r Option, auf diese<br />
zu verzichten. Jetzt wird dieses System<br />
umgedreht. Die Regel heißt nunmehr:<br />
Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r Rentenversicherung<br />
unter <strong>de</strong>m Vorbehalt, dass eine<br />
Befreiung beantragt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Für <strong>de</strong>n Ablauf in <strong>de</strong>r Personalverwaltung<br />
ist diese Umkehrung <strong>de</strong>s früheren<br />
Prinzips von Be<strong>de</strong>utung, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Befreiungsantrag<br />
wird nicht vom Arbeitnehmer<br />
direkt an die Minijob-Zentrale<br />
gesen<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn muss beim Arbeitgeber<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nselben dann<br />
Abgabenprinzip bei Minijobs<br />
Minijob<br />
an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten<br />
hat. Der bekannte Mel<strong>de</strong>paragraf 28a<br />
SGB IV bekommt insoweit in Nummer 11<br />
einen neuen Mel<strong>de</strong>grund, <strong>de</strong>r wie folgt<br />
lautet: „Meldung bei Antrag <strong>de</strong>s geringfügig<br />
Beschäftigten nach § 6 Abs. 1b <strong>de</strong>s<br />
VI. Buches auf Befreiung von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht“.<br />
Solange keine wirksame Befreiung<br />
vorliegt, muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber bei <strong>de</strong>r<br />
Entgeltabrechnung zukünftig generell<br />
<strong>de</strong>n Eigenbeitrag <strong>de</strong>s Arbeitnehmers in<br />
Höhe <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>m pauschalen<br />
Rentenversicherungsbeitrag<br />
von 15 Prozent und <strong>de</strong>m allgemeinen<br />
Beitragssatz in <strong>de</strong>r Rentenversicherung,<br />
also für das Jahr 2013 4,9 Prozent, abführen<br />
und diesen Betrag beim Arbeitnehmer<br />
in Abzug bringen.<br />
An dieser Stelle hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />
eine unter Umstän<strong>de</strong>n unangenehme<br />
Überraschung für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer parat.<br />
Die Berechnung <strong>de</strong>s Eigenanteils in<br />
<strong>de</strong>r Rentenversicherung beruht auf einer<br />
Min<strong>de</strong>stbemessungsgrundlage von<br />
174 Euro. Der daraus zu zahlen<strong>de</strong> Betrag<br />
Heute: 450 Euro (Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r<br />
RV. Befreiungsantrag kann gestellt wer<strong>de</strong>n.)<br />
Früher: 400 Euro (Versicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r<br />
RV. Darauf konnte verzichtet wer<strong>de</strong>n.)<br />
Die Rentenversicherungspflicht soll bei Minijobbern künftig als Regelfall gelten.<br />
Wer dies nicht möchte, muss einen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber abgeben.<br />
Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />
Quelle: Thomas Muschiol<br />
HPO<br />
ARBEITSHILFE<br />
Formular Antrag auf Befreiung von <strong>de</strong>r<br />
Rentenversicherungspflicht (HI3489537)<br />
Die Arbeitshilfe fin<strong>de</strong>n Sie im <strong>Haufe</strong><br />
Personal Office (HPO). Internetzugriff:<br />
www.haufe.<strong>de</strong>/hi3489537<br />
wird also auch bei jenen Minijobbern<br />
in Abzug gebracht, die unterhalb dieser<br />
Grenze verdienen.<br />
Bisheriger Bestand an Minijobbern<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r bereits im Betrieb vorhan<strong>de</strong>nen<br />
und über <strong>de</strong>n 1. Januar 2013 hinaus<br />
beschäftigten Minijobbern ergibt<br />
sich eine gespaltene Rechtslage. Solange<br />
diese innerhalb <strong>de</strong>r bisherigen 400-Euro-<br />
Grenze beschäftigt bleiben, gilt für diese<br />
Mitarbeitergruppe auch das bisherige<br />
Recht weiter. Das heißt: Für sie entsteht<br />
keine automatische Versicherungspflicht.<br />
Soweit sie bisher auf die Versicherungsfreiheit<br />
freiwillig verzichtet haben,<br />
bleibt diese Entscheidung bestehen. Erst<br />
wenn diese Mitarbeiter über die neue<br />
400-Euro-Grenze bis maximal 450 Euro<br />
angehoben wer<strong>de</strong>n, tritt das neue Minijobrecht<br />
mit <strong>de</strong>r obligatorischen Pflichtversicherung<br />
in Kraft. Entgeltabrechner<br />
müssen daher zwei unterschiedliche abrechnungstechnische<br />
„Schubla<strong>de</strong>n“ für<br />
Minijobber vorhalten.<br />
Bisherige untere Gleitzonenfälle<br />
Was aber ist mit Mitarbeitern, die bisher<br />
zwischen 400 und 450 Euro verdienten<br />
und somit sozialversicherungspflichtig<br />
im unteren Bereich <strong>de</strong>r Gleitzonenfäl-<br />
personalmagazin 01 / 13