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Haushaltssatzung und Plan und Anlagen - Gemeinde Wielenbach

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Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat dazu entschlossen, auch diese Finanzierung über<br />

einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abzuwickeln. Hauptgr<strong>und</strong><br />

ist hierbei der unklare Eingang von Erschließungsbeiträgen der zukünftigen<br />

Gr<strong>und</strong>stückskäufer im EHM. Die dafür immer notwendige Zwischenfinanzierung lässt sich<br />

über den Externen Haushalt aufgr<strong>und</strong> der Flexibilität <strong>und</strong> niedrigen Zinsen leichter<br />

abwickeln.<br />

Der gemeindliche Haushalt muss dann nach Abrechnung der Anlage den verbleibenden Teil<br />

von mindestens 10 % aufbringen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich nach Angebotswertung schon für den günstigsten Anbieter<br />

entschieden.<br />

Die Unterlagen werden parallel zum HHPL 2011 dem LRA WM-SOG zur Genehmigung<br />

vorgelegt.<br />

Die wichtigsten Eckpunkte der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sind als Anlage zum HHPL<br />

2011 zusammengefasst.<br />

6. Schulden:<br />

Der Schuldenstand zum 31.12.2010 betrug 1.488.600 €. Das sind pro Kopf r<strong>und</strong> 473 €. 2009<br />

waren es noch 1.789.000 € bzw. pro Kopf 572 €. Der Landesdurchschnitt bei vergleichbaren<br />

<strong>Gemeinde</strong>n liegt bei 627 €. Da im Jahr 2011 wie oben bereits erwähnt neue Kreditaufnahmen<br />

vorgesehen sind, wird der Schuldenstand abzüglich der feststehenden Tilgung Ende 2011 auf<br />

voraussichtlich 1.288.426 € sinken. Das sind pro Kopf 410 € Schulden. Die dafür anfallenden<br />

Zinsen belaufen sich im Jahr 2011 (VWH) auf 60.200 € (2010 = 65.520 €).<br />

Die Entwicklung der Schulden, auch unter Berücksichtigung des Anteils am Schulverband,<br />

kann den beiliegenden Grafiken <strong>und</strong> Tabellen entnommen werden.<br />

7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt –ohne<br />

Sonderrücklagen- (Investitionsrate oder freie Finanzspanne):<br />

Im Haushalt 2011 ist neben der Pflichtzuführung nach Art. 64 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 22<br />

Abs. 1 KommHV in Höhe der ordentlichen Tilgung von 312.400 € auch eine zusätzliche<br />

Zuführung (freie Finanzspanne) von voraussichtlich 73.385 € möglich. Mit diesen Mitteln<br />

können dann die Investitionen teilweise finanziert werden (Investitionsrate). Insgesamt<br />

entspricht das einer Zuführung von 385.785 €.<br />

8. Verpflichtungsermächtigungen<br />

Die <strong>Haushaltssatzung</strong> 2011 sieht Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 745.000 €<br />

zugunsten der Jahre 2012 <strong>und</strong> 2013 vor. Damit können Zahlungsverpflichtungen im Jahr<br />

2011 schon für die Folgejahre eingegangen werden, zum Beispiel für Zuschusszusagen <strong>und</strong><br />

Baumaßnahmen.<br />

Die Verpflichtungsermächtigungen sind als Anlage ausgewiesen.<br />

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