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Haushaltssatzung und Plan und Anlagen - Gemeinde Wielenbach

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7. Straßenunterhalt:<br />

Der Ansatz für den laufenden Straßenunterhalt mit Winterdienst <strong>und</strong> Reparaturen beträgt in<br />

diesem Jahr 100.000 EUR. In 2010 betrug dieser 80.000 EUR, in 2009 90.000 EUR.<br />

Geplant sind neben den stetig anfallenden Ausgaben für Winterdienst, kleineren<br />

Straßenreparaturen, Beschilderung usw. auch eine Reihe von größeren Reparaturmaßnahmen<br />

an Straßen, die der <strong>Gemeinde</strong>rat bzw. die Straßenreferenten nach Dringlichkeit <strong>und</strong><br />

Finanzmitteln ausgewählt haben.<br />

Gerade der Bereich Straßenunterhalt/Straßenbau wird in den nächsten Jahren eine gewichtige<br />

finanzielle Rolle spielen.<br />

8. Deckungsreserve § 11 KommHV:<br />

Auch im Haushalt 2011 wird wieder eine Deckungsreserve zur Deckung von bei der <strong>Plan</strong>ung<br />

nicht bekannten Ausgaben bzw. Mehrausgaben eingeplant.<br />

Somit können über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Ausgaben vermieden werden.<br />

Die Deckungsreserve teilt sich in die allgemeine Deckungsreserve unter HHST 9141.8500 in<br />

Höhe von 7.500 EUR sowie eine Deckungsreserve für Personalausgaben unter HHST<br />

9141.4700 in Höhe von 3.500 EUR auf.<br />

Deckungsreserven dürfen nicht überschritten werden. Auch sind sie nicht deckungsfähig.<br />

Es gelten für die Inanspruchnahme der Mittel dieselben Kriterien wie bei über- <strong>und</strong><br />

außerplanmäßigen Ausgaben.<br />

9. Deckungsgrad der durch Gebühren finanzierten Einrichtungen:<br />

Die Entwicklung des Deckungsgrades der kostendeckenden Einrichtungen ist in der Anlage<br />

ersichtlich.<br />

Wasserversorgung:<br />

Bei der Wasserversorgung wird voraussichtlich auch in 2011, trotz weiterhin notwendiger<br />

Unterhaltsmaßnahmen der teilweise 50 Jahre alten Wasserversorgung, eine volle Deckung<br />

möglich sein. Überschüsse werden in der Regel der Gebührenschwankungsrücklage<br />

zugeführt. Da aber derzeit kostenintensive Ausgaben für die Trinkwassernotversorgung<br />

anfallen, wurde nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht die Rücklage in 2009 zur<br />

Finanzierung verwendet. Der in 2010 entstandene, als auch in 2011 entstehende Überschuss<br />

soll zur Finanzierung der Trinkwassernotversorgung verwendet werden. Durch diese<br />

Maßnahme fallen keine oder weniger Ausgaben für Kredite <strong>und</strong> spätere kalkulatorische<br />

Zinsen an. Dies hat langfristig für die Gebührenhöhe <strong>und</strong> damit letztendlich auch für den<br />

Bürger positive Auswirkungen. Eine Neukalkulation der Gebühren <strong>und</strong> Beiträge, die auch<br />

die Auswirkungen der Baumaßnahmen <strong>und</strong> zukünftigen Entwicklungen widerspiegeln soll,<br />

erfolgt noch in 2011. Dazu wurde bereits eine entsprechende Fachfirma beauftragt.<br />

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