09.01.2014 Aufrufe

Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Art. 31<br />

Zeitpunkt der Aufstellung eines Grabmales<br />

Ein Grabmal muss auf ein vom Bildhauer erstelltes Betonf<strong>und</strong>ament gesetzt werden.<br />

Dieses F<strong>und</strong>ament muss im gewachsenen Boden abgestellt werden.<br />

IX. ARBEITEN IM FRIEDHOF<br />

Art. 32<br />

Transport <strong>und</strong> Aufstellung eines Grabmals<br />

Transport <strong>und</strong> Aufstellung eines Grabdenkmals sowie Verrichtungen grösseren<br />

Ausmasses am bestehenden Grabdenkmal im Friedhof sind dem Friedhofgärtner<br />

rechtzeitig anzuzeigen. Solche Arbeiten dürfen zwei Tage vor Sonn- <strong>und</strong> allgemeinen<br />

Feiertagen nicht mehr vorgenommen werden.<br />

Art. 33<br />

Instandhaltung<br />

1. Für die gute Instandhaltung der Grabmals sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Angehörigen<br />

verantwortlich.<br />

2. Ein schadhaftes, schief- oder nicht mehr feststehendes Grabmal muss auf Weisung<br />

des Gemeinderates in der angesetzten Frist wieder instandgestellt werden. Nach<br />

ungenütztem Ablauf dieser Frist kann er die notwendigen Massnahmen auf Kosten<br />

der Angehörigen anordnen.<br />

Art. 34<br />

Grabeinteilung<br />

Die definitive Einteilung des Grabes wird durch den Friedhofgärtner mit dem Verlegen<br />

der Zwischenplatten vorgenommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!