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Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

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V. GEMEINSCHAFTSGRAB (URNENGRAB)<br />

Art. 16<br />

Beisetzung, Abdankung<br />

1. Auf dem Gemeinschaftsgrab kann die Asche oder auf Wunsch die Urne mit Asche<br />

in einem würdigen Rahmen beigesetzt werden.<br />

2. Auf dem Grab des Unbekannten kann die Asche oder auf Wunsch die Urne mit<br />

Asche ohne Namensnennung in einem würdigen Rahmen beigesetzt werden.<br />

Kränze<br />

3. Bei einer Beisetzung werden die Kränze <strong>und</strong> der Blumenschmuck an dem dafür<br />

bestimmten Ort aufgestellt.<br />

Art. 17<br />

Anzahl Beisetzungen pro Grab<br />

1. Es sind zwei Bestattungen im gleichen Grab mit Inschrift auf der gleichen Platte<br />

möglich.<br />

2. Soll später eine zweite Urne dazukommen, ist also ein Doppelgrab vorgesehen, ist<br />

die grosse Grabplatte zu wählen<br />

Grabplatten<br />

3. Es stehen Schriftplatten in zwei verschiedenen Grössen zur Verfügung.<br />

4. Die grössere Grabplatte ist den Doppelurnengräber vorbehalten<br />

5. Die Platzzuteilung erfolgt durch die Gemeinde.<br />

Beschriftung<br />

6. Die Inschrift auf der Schriftplatte wird nach der Beisetzung nach Angaben der<br />

Angehörigen durch die Gemeinde in Auftrag gegeben.<br />

Art. 18

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