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Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

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Kosten<br />

1. Die Gedenksteine werden gegen eine einmalige Entschädigung für die Dauer von<br />

25 Jahren abgegeben. Sie bleiben Eigentum der Gemeinde <strong>Hendschiken</strong>.<br />

2. Die Kosten für die Schriftplatte auf dem Gedenkstein geht zu Lasten der<br />

Angehörigen.<br />

Unterhaltspflicht für Gemeinschaftsgrab<br />

3. Diese Unterhaltspflicht wird mit einer einmaligen Gebühr (gemäss Gebührenanhang)<br />

für die ganzen 25 Jahre abgegolten.<br />

Art. 19<br />

Grabschmuck<br />

1. Private Anpflanzungen auf dem Gemeinschaftsgrab sind nicht gestattet. Der<br />

Unterhalt <strong>und</strong> die gärtnerische Gestaltung erfolgen ausschliesslich durch die<br />

Gemeinde.<br />

2. Das Friedhofpersonal ist berechtigt, verwelkte Blumen <strong>und</strong> Kränze zu entfernen.<br />

Art. 20<br />

Urnenbeisetzung<br />

Die Asche wird mit oder ohne Urne nach der Abdankung der Erde übergeben.

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