Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken
Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken
Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kosten<br />
1. Die Gedenksteine werden gegen eine einmalige Entschädigung für die Dauer von<br />
25 Jahren abgegeben. Sie bleiben Eigentum der Gemeinde <strong>Hendschiken</strong>.<br />
2. Die Kosten für die Schriftplatte auf dem Gedenkstein geht zu Lasten der<br />
Angehörigen.<br />
Unterhaltspflicht für Gemeinschaftsgrab<br />
3. Diese Unterhaltspflicht wird mit einer einmaligen Gebühr (gemäss Gebührenanhang)<br />
für die ganzen 25 Jahre abgegolten.<br />
Art. 19<br />
Grabschmuck<br />
1. Private Anpflanzungen auf dem Gemeinschaftsgrab sind nicht gestattet. Der<br />
Unterhalt <strong>und</strong> die gärtnerische Gestaltung erfolgen ausschliesslich durch die<br />
Gemeinde.<br />
2. Das Friedhofpersonal ist berechtigt, verwelkte Blumen <strong>und</strong> Kränze zu entfernen.<br />
Art. 20<br />
Urnenbeisetzung<br />
Die Asche wird mit oder ohne Urne nach der Abdankung der Erde übergeben.