09.01.2014 Aufrufe

Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Art. 35<br />

Anpflanzung, Unterhalt<br />

1. Das Anpflanzen <strong>und</strong> die Pflege des Grabschmuckes ist Sache der Angehörigen<br />

oder der von ihnen Beauftragten.<br />

2. Das Grab darf erst dann mit einer Bepflanzung versehen werden, wenn die<br />

definitive Einteilung erfolgt ist.<br />

Art. 36<br />

Art der Anpflanzung<br />

1. Die Grabbepflanzung ist flach zu halten.<br />

2. Als Dauerbepflanzung werden Cotoneaster dammeri empfohlen.<br />

3. Anpflanzungen, die das Gesamtbild der Gräberfelder stören, sind nicht gestattet.<br />

4. Das Erstellen von Betonunterlagen auf der Pflanzenfläche <strong>und</strong> das Bestreuen<br />

derselben mit Kies oder ähnlichem ist untersagt.<br />

Art. 37<br />

Pflege des Grabschmuckes<br />

1. Pflanzen, welche die Nachbargräber, Wege <strong>und</strong> Anlagen beeinträchtigen, sind von<br />

den Angehörigen zurückzuschneiden oder zu entfernen. Geschieht dies nicht<br />

innerhalb einer vom Gemeinderat angesetzten Frist, so wird die Arbeit unter<br />

Rechnungsstellung an die Angehörigen, durch ihn ausgeführt.<br />

2. Für Schnittblumen sind die zur Verfügung stehenden Grabvasen zu benützen. Der<br />

Friedhofgärtner ist berechtigt, alle übrigen Gefässe sowie verwelkte Blumen, Kränze<br />

<strong>und</strong> Pflanzen zu entfernen.<br />

3. Der Abraum von Gräbern ist in der auf dem Friedhof erstellten Grube oder in den<br />

Abfallkörben zu deponieren.<br />

4. Wird ein Grab trotz Aufforderung nicht durch die Angehörigen bepflanzt <strong>und</strong><br />

ordentlich unterhalten, so setzt der Friedhofgärtner auf Anordnung des<br />

Gemeinderates eine bleibende, immergrüne Pflanzendecke. Die Kosten werden<br />

den Angehörigen verrechnet. Sind keine Angehörigen mehr da, fallen diese Kosten<br />

zu Lasten der Gemeinde.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!