Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken
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Art. 10<br />
Abdankungsfeier<br />
1. Über die Gestaltung der Abdankungsfeier sprechen die nächsten Angehörigen des<br />
Verstorbenen mit dem Pfarrer. Das Zivilstandsamt übergibt den Hinterbliebenen die<br />
allfällig bei ihm hinterlegten schriftlichen Anordnungen des Verstorbenen.<br />
2. Die Bestattung ist in der Regel um 11.00 Uhr oder um 14.00 Uhr.<br />
3. Bei mehreren Bestattungen am gleichen Tag werden die Abdankungszeiten vom<br />
Zivilstandsamt im Einvernehmen mit den Angehörigen <strong>und</strong> dem entsprechenden<br />
Pfarramt festgelegt.<br />
4. Während der Abdankungsfeier wird der Sarg ins Grab abgesenkt. Er wird mit den<br />
vorhandenen Kränzen geschmückt.<br />
5. Bei Kremation können die Angehörigen bestimmen, ob die Abdankung in der<br />
hiesigen Kirche oder im Krematorium stattfinden soll.<br />
Art. 11<br />
Totgeburten<br />
Totgeborene Kinder sowie Kinder, welche das Alter von 8 Tagen nicht erreicht haben,<br />
werden im Einvernehmen mit den Angehörigen in der Regel eingeäschert <strong>und</strong> in aller<br />
Stille beigesetzt.