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Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

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Art. 10<br />

Abdankungsfeier<br />

1. Über die Gestaltung der Abdankungsfeier sprechen die nächsten Angehörigen des<br />

Verstorbenen mit dem Pfarrer. Das Zivilstandsamt übergibt den Hinterbliebenen die<br />

allfällig bei ihm hinterlegten schriftlichen Anordnungen des Verstorbenen.<br />

2. Die Bestattung ist in der Regel um 11.00 Uhr oder um 14.00 Uhr.<br />

3. Bei mehreren Bestattungen am gleichen Tag werden die Abdankungszeiten vom<br />

Zivilstandsamt im Einvernehmen mit den Angehörigen <strong>und</strong> dem entsprechenden<br />

Pfarramt festgelegt.<br />

4. Während der Abdankungsfeier wird der Sarg ins Grab abgesenkt. Er wird mit den<br />

vorhandenen Kränzen geschmückt.<br />

5. Bei Kremation können die Angehörigen bestimmen, ob die Abdankung in der<br />

hiesigen Kirche oder im Krematorium stattfinden soll.<br />

Art. 11<br />

Totgeburten<br />

Totgeborene Kinder sowie Kinder, welche das Alter von 8 Tagen nicht erreicht haben,<br />

werden im Einvernehmen mit den Angehörigen in der Regel eingeäschert <strong>und</strong> in aller<br />

Stille beigesetzt.

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