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Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken

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IV. FRIEDHOF<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Art. 13<br />

1. Der Friedhof ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>Bestattungs</strong>ort für die Einwohner von <strong>Hendschiken</strong>.<br />

2. Er soll eine Stätte der Ruhe <strong>und</strong> Besinnung sein.<br />

Art. 14<br />

1. Die Besucher des Friedhofes haben sich ruhig <strong>und</strong> der Würde des Ortes entsprechend<br />

zu verhalten.<br />

2. Innerhalb des Friedhofes ist untersagt:<br />

- das Lärmen <strong>und</strong> Spielen<br />

- das Mitführen von Fahrrädern<br />

- das Mitführen <strong>und</strong> der Aufenthalt von Tieren<br />

- das Ablegen von Abraum ausserhalb der dafür bestimmten Plätzen <strong>und</strong> Behälter<br />

Art. 15<br />

Grabstätten, <strong>Bestattungs</strong>art<br />

1. Für die Bestattung bestehen folgende Möglichkeiten:<br />

- Gemeinschaftsgrab für Urnen<br />

- Gemeinschaftsgrab für Urnen ohne Namen<br />

- Reihengrab für Erdbestattung<br />

- Reihengrab für Urnen<br />

- Reihengrab für Kinder<br />

2. Grösse <strong>und</strong> Anlage der Gräber sowie die Reihenfolge der Beisetzungen werden<br />

durch den Friedhofplan bestimmt.

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