Bestattungs- und Friedhofreglement - Hendschiken
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IV. FRIEDHOF<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Art. 13<br />
1. Der Friedhof ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>Bestattungs</strong>ort für die Einwohner von <strong>Hendschiken</strong>.<br />
2. Er soll eine Stätte der Ruhe <strong>und</strong> Besinnung sein.<br />
Art. 14<br />
1. Die Besucher des Friedhofes haben sich ruhig <strong>und</strong> der Würde des Ortes entsprechend<br />
zu verhalten.<br />
2. Innerhalb des Friedhofes ist untersagt:<br />
- das Lärmen <strong>und</strong> Spielen<br />
- das Mitführen von Fahrrädern<br />
- das Mitführen <strong>und</strong> der Aufenthalt von Tieren<br />
- das Ablegen von Abraum ausserhalb der dafür bestimmten Plätzen <strong>und</strong> Behälter<br />
Art. 15<br />
Grabstätten, <strong>Bestattungs</strong>art<br />
1. Für die Bestattung bestehen folgende Möglichkeiten:<br />
- Gemeinschaftsgrab für Urnen<br />
- Gemeinschaftsgrab für Urnen ohne Namen<br />
- Reihengrab für Erdbestattung<br />
- Reihengrab für Urnen<br />
- Reihengrab für Kinder<br />
2. Grösse <strong>und</strong> Anlage der Gräber sowie die Reihenfolge der Beisetzungen werden<br />
durch den Friedhofplan bestimmt.