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10/2013 - Gemeinde Eppendorf

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Anzeiger<strong>10</strong>-<strong>2013</strong>.qxd:07_2009 25.09.<strong>2013</strong> 11:56 Uhr Seite 2<br />

30.09.<strong>2013</strong><br />

Bekanntmachungen S. 2<br />

DER BÜRGERMEISTER BERICHTET<br />

B e g i n n d e s a m t l i c h e n T e i l s<br />

Aufruf zum Pyramidenfest<br />

Liebe Einwohner,<br />

liebe Gewerbetreibende!<br />

Das Pyramidenfest in <strong>Eppendorf</strong> soll<br />

auch <strong>2013</strong> in Verbindung mit einem kleinen<br />

Weihnachtsmarkt am 1. Adventssonntag<br />

stattfinden. Zur Bereicherung<br />

und interessanten Gestaltung des Weihnachtsmarktes<br />

am 1. Adventssonntag<br />

werden alle Händler und Gewerbetreibenden,<br />

die sich mit weihnachtlicher<br />

Ware beschäftigen, und alle kreativen<br />

Bürger und Vereinsmitglieder aufgerufen,<br />

sich mit ihren Ideen zur Gestaltung<br />

des Weihnachtsmarktes einzubringen.<br />

Anmeldungen für einen eigenen Verkaufsstand<br />

auf dem <strong>Eppendorf</strong>er Weihnachtsmarkt<br />

am 1. Advent nimmt gern<br />

Herr Ender im Rathaus, Großwaltersdorfer<br />

Straße 8, Zimmer 3, Tel.: 037293 /<br />

78120, E-Mail: kaemmerer@gemeindeeppendorf.de<br />

entgegen. Wer mit seinen<br />

Ideen zur Gestaltung eines unvergesslichen<br />

Tages in <strong>Eppendorf</strong> beitragen kann,<br />

ist herzlich willkommen. Künstlerisch<br />

begabte <strong>Eppendorf</strong>er, Chöre und Musikgruppen<br />

werden eingeladen, sich mit<br />

einem Programmbeitrag für den Sonntag,<br />

1. Advent, zum Pyramidenfest in<br />

<strong>Eppendorf</strong> zu bewerben.<br />

Helmut Schulze<br />

Bürgermeister<br />

Neues vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Am <strong>10</strong>. September <strong>2013</strong> traf sich der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zu seiner 42. Sitzung der<br />

Legislaturperiode in der »Heiner-Müller-<br />

Schule« <strong>Eppendorf</strong>.<br />

Organisation des Pyramidenfestes:<br />

Im ersten Tagesordnungspunkt informierte<br />

der Bürgermeister über ein Schreiben des<br />

Heimatvereins <strong>Eppendorf</strong>/Sa. e.V., dass<br />

dieser Verein das Pyramidenfest in diesem<br />

Jahr nicht mehr durchführen werde. Damit<br />

fällt die Entscheidung darüber, ob das Pyramidenfest<br />

durchgeführt werden wird und,<br />

wenn ja, wie das Pyramidenfest inhaltlich<br />

gestaltet werden soll nach annähernd 20<br />

Jahren wieder an den <strong>Gemeinde</strong>rat und die<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung. Dem Bürgermeister<br />

als Vorsitzenden des <strong>Gemeinde</strong>rats und<br />

Leiter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung obliegt<br />

damit die Aufgabe, kurzfristig im Jahr <strong>2013</strong><br />

ein Pyramidenfest zu organisieren. Nach<br />

einer durchaus positiven Diskussion im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zur Fortsetzung der Tradition<br />

des Pyramidenfestes stellte der Bürgermeister<br />

zusammenfassend fest, dass der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat die Durchführung des Festes<br />

befürwortet. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird verantwortlich<br />

das Fest organisieren und durchführen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte außerdem<br />

zu, dass außerplanmäßige Aufwendungen<br />

im erforderlichen Umfang für die<br />

Durchführung des Festes erfolgen können.<br />

Das Festprogramm wird mit dem Verwaltungsausschuss<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rats abgestimmt.<br />

Ladenöffnungsverordnung <strong>2013</strong>:<br />

Am 9. Juli <strong>2013</strong> hat anlässlich der Einwohnerversammlung<br />

eine Anhörung zur Ladenöffnungsverordnung<br />

<strong>2013</strong> stattgefunden.<br />

Daraufhin wird vorgeschlagen, für den<br />

20. Oktober und den 1. Dezember <strong>2013</strong><br />

Festlegungen zur Ladenöffnung zu treffen.<br />

Voraussetzung für die Genehmigung von<br />

Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen<br />

ist, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Für<br />

den 20. Oktober ist dieser Anlass der Tag<br />

des traditionellen Handwerks und für den<br />

1. Dezember der Tag des Pyramidenfestes.<br />

Darüber hinaus wurde im <strong>Gemeinde</strong>rat vorgeschlagen,<br />

auch den 4. Advent, den 22.<br />

Dezember, ohne Nennung eines besonderen<br />

Anlasses als Tag mit genehmigter Ladenöffnung<br />

festzulegen. Schließlich stellte<br />

nach der Diskussion <strong>Gemeinde</strong>rat Thomas<br />

Richter den Antrag, den Sonntag,<br />

22.12.<strong>2013</strong> als verkaufsoffenen Sonntag<br />

mit in die Verordnung aufzunehmen. Dieser<br />

Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.<br />

Daraufhin wurde die Beschlussvorlage<br />

ergänzt und die Ladenöffnungsverordnung<br />

mit drei verkaufsoffenen Sonntagen<br />

erlassen.<br />

Änderung der Elternbeitragssatzung:<br />

Nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />

wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat empfohlen,<br />

die Elternbeiträge für die Betreuung im<br />

Kindergarten und in der Kinderkrippe zu<br />

ändern. Diese Elternbeiträge gelten einheitlich<br />

für die Betreuung in allen Kindertagesstätten<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Eppendorf</strong> und bei<br />

den Tagesmüttern. Während der Sitzung<br />

wurde ergänzend zur Beschlussvorlage vom<br />

Kämmerer vorgeschlagen, das Inkrafttreten<br />

auf den 01.01.2014 zu verschieben. Dieser<br />

Änderungsantrag wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

einstimmig angenommen. Damit tritt die<br />

Erhöhung der Elternbeiträge erst drei<br />

Monate später in Kraft. Die Änderungssatzung<br />

wurde mit großer Mehrheit angenommen<br />

und wird im »<strong>Eppendorf</strong>er Anzeiger«<br />

bekanntgemacht.<br />

Erlass der Feuerwehrsatzung:<br />

Mit dem vorliegenden Entwurf der Satzung<br />

über die Freiwillige <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

trifft die <strong>Gemeinde</strong> Regelungen, die über<br />

die festgelegten Rechte und Pflichten der<br />

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

gemäß Sächsischem Gesetz über den<br />

Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />

hinausgehen. Der Entwurf wurde<br />

aufgrund von Empfehlungen des Sächsischen<br />

Staatsministeriums des Innern erstellt<br />

und dem Technischen Ausschuss bereits am<br />

7. Februar <strong>2013</strong> zur Vorberatung zugeleitet.<br />

Der Ausschuss empfahl nach Anhörung der<br />

Vertreter der Ortsfeuerwehren den Erlass<br />

der Satzung unter Einbeziehung vorgetragener<br />

Änderungshinweise. Diese wurden in<br />

die Satzung eingearbeitet und berücksichtigt.<br />

Die Satzung wurde mit den Fach- und<br />

Rechtsaufsichtsbehörden abgestimmt und<br />

die Hinweise unter Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong>wehrleitung<br />

eingearbeitet. Ohne<br />

weitere Diskussion erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Eppendorf</strong> vom <strong>10</strong>.09.<strong>2013</strong> einstimmig.

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