Nr. 11 - Gemeinde Bennewitz
Nr. 11 - Gemeinde Bennewitz
Nr. 11 - Gemeinde Bennewitz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Amtsblatt<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Rathaus<br />
Deuben<br />
Schmölen<br />
Jahrgang 21 · Nummer <strong>11</strong> Samstag, der 26. Oktober 2013<br />
Sehr geehrte Mitbürger aus den Ortschaften unserer <strong>Gemeinde</strong>, werte <strong>Bennewitz</strong>er,<br />
nun ist es geschafft, Sie haben gewählt<br />
und eine Entscheidung getroffen.<br />
Eine Entscheidung, der<br />
Hoffnung und Vertrauen zu Grunde<br />
liegen. Ein Entschluss, der Eigenverantwortung<br />
und Wille zu Veränderung<br />
verkörpert.<br />
Jetzt ist es offiziell, wir teilen eine<br />
gemeinsame Vision. Die Vorstellung<br />
einer attraktiven und selbstbewussten<br />
<strong>Gemeinde</strong>, welche sich aus eigener<br />
Kraft heraus erneuert und die<br />
sich in Teamarbeit für die Zukunft<br />
stark macht. Ein <strong>Bennewitz</strong>, in der<br />
sich Bürger und Verwaltung ihrer<br />
Rechte und Pflichten bewusst sind<br />
und in dem Vorbildfunktion und<br />
Bürgerbeteiligung nicht nur Worte<br />
sind. Ich bin überglücklich, Teil dieser<br />
neuen fortschrittlichen Kommunalpolitik<br />
sein zu dürfen und möchte<br />
mich aus tiefstem Herzen für Ihr<br />
Zutrauen bedanken.<br />
Und auch Ihnen, die sich nicht für<br />
mich entschieden oder gar nicht von<br />
Ihrem Wahlrecht Gebrauch machten,<br />
möchte ich ein paar Worte mit an die<br />
Hand geben.<br />
Bedenken und Enttäuschung stehen<br />
immer auch für Meinung und<br />
Erwartung. Ebenso wie Skepsis und<br />
Kritik, Motor für konstruktive Auseinandersetzung<br />
und Innovation<br />
sein können. Schwierige Zeiten sind<br />
Gelegenheiten, sein Bestes zu geben.<br />
Nutzen wir die Chance gemeinsam<br />
und packen wir tatkräftig an!<br />
Ein inniges Dankeschön möchte ich<br />
ebenso herzlich an meine Mutter<br />
und meine beiden Kinder, die mir Familie,<br />
Berater und Kritiker zugleich<br />
waren, weitergeben.<br />
Und nicht zu vergessen, ein aufrichtiger<br />
Dank an alle meine Unterstützer,<br />
die viel freie Zeit für „die<br />
gemeinsame Sache“ opferten und<br />
sich unvergleichbar engagiert einbrachten.<br />
Niemand ist unfehlbar, keiner kann<br />
alles wissen und in bewegten Zeiten<br />
braucht es stets Familie, Freunde<br />
und Gleichgesinnte, die Rat und Motivation<br />
im Gepäck haben.<br />
Der Mensch ist für`s Miteinander gemacht,<br />
denn vereint erzielte er noch<br />
immer die größten Erfolge.<br />
Ich danke Ihnen allen aufrichtig und<br />
brenne darauf, nun endlich auf Worte<br />
Taten folgen zu lassen.<br />
Ihr<br />
Bernd Laqua<br />
„Um die Menschen<br />
kennen zu lernen,<br />
muss man sie handeln sehen.“<br />
Jean-Jacques Rousseau<br />
Anzeigen<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />
Telefon: (0 35 35) 489-0· Internet: www.wittich.de<br />
Hier könnte<br />
Ihre Werbung stehen.<br />
Ihr Taxiunternehmen<br />
Dieter Kreisel<br />
Ernst-Thälmann-Straße 24<br />
Nichtraucher<br />
04828 <strong>Bennewitz</strong><br />
Tel. 03425/814408<br />
Fax 03425/852869<br />
Krankenfahrten f. alle Kassen<br />
Bestrahlungsfahrten<br />
Dialysefahrten<br />
Reisebüro - Airportservice<br />
Kleinbus für 8 Personen<br />
Kurierfahrten<br />
Autotelefon: 0172 - 3 466455
<strong>Bennewitz</strong> - 2 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Die 1. öffentliche Sondersitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates findet<br />
am Mittwoch, dem 30.10.2013, um 19.00 Uhr<br />
im Saal des Jugendhauses <strong>Bennewitz</strong><br />
(Dorfstr. 29, <strong>Bennewitz</strong>) statt.<br />
Tagesordnung:<br />
0. Eröffnung durch den stellv. Bürgermeister<br />
1. Informationen des Bürgermeisters<br />
2. Bürgerfragestunde<br />
3. Beschluss zur Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />
als stellvertretender Bürgermeister<br />
4. Wahl des neuen stellvertretenden Bürgermeisters<br />
5. Beschlüsse Bau- und Bürgeramt<br />
- Ergänzungsbeschluss zur Satzung des Abwasserzweckverbandes<br />
Muldenaue<br />
6. Anfragen der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
Böttger<br />
stellv. Bürgermeister<br />
Keine Gelegenheit ungenutzt lassen!<br />
Das sagten sich die Vertreter der Partei DIE LINKE. Westsachsen<br />
und trugen auf ihrem Kreisparteitag im Juli im<br />
<strong>Bennewitz</strong>er Ortsteil Deuben fleißig ein paar Euro zusammen.<br />
Die Geldspende soll Flut geschädigten Bürgerinnen und<br />
Bürgern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bennewitz</strong> zugute kommen, die im<br />
Juni 2013 erneut vom Hochwasser betroffen waren. Übergeben<br />
wurde der Sammelbetrag in Höhe von 500 EUR von<br />
Bundestagsabgeordneten Dr. Axel Trost, Kreisrat Prof. Dr.<br />
Peter Lipinski und Bernd Laqua, Fraktionsvorsitzender<br />
der LINKEN im <strong>Bennewitz</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Johann Fuhrmann (DIE LINKE), der den<br />
stellvertretenden Bürgermeister in dessen Urlaubszeit<br />
vertrat, nahm gemeinsam mit Kämmerin Andra Grunwald<br />
die Spende dankend entgegen.<br />
Ein Augenschmaus mit Farbe angereichert -<br />
Ölgemälde und Acrylmalereien vom Feinsten<br />
1934 geboren und vom ersten Tag an begabt, zumindest<br />
könnte man das vermuten, wenn man die wirklich tollen<br />
Gemälde von Maria Köhler im <strong>Bennewitz</strong>er Rathaus bewundert.<br />
Intensive Farben und harmonische Motive zeichnen die<br />
fast 80-jährige Künstlerin aus Grimma aus. „Hell und<br />
Dunkel und die Gesamtheit der Farben gehören zu meinem<br />
Leben.“ trägt sie selbstbewusst und stilsicher vor.<br />
Fast 40 Bilder lassen sich ab sofort und bis Ende 2013 im<br />
<strong>Bennewitz</strong>er Rathaus bestaunen und wenn man Prof. Jochen<br />
Ziska, Kunstexperte und Designer, Glauben schenken<br />
möchte, dann sind die Kunstwerke in Öl und Acryl<br />
wunderbare Schmuckstücke.<br />
Näheres zur Künstlerin und den Gemälden selbst, kann<br />
jeder <strong>Bennewitz</strong>er bei Rathauskollegin Mandy Schräpler<br />
erfahren, die u. a. auch die Preisliste auf dem Schreibtisch<br />
liegen hat.<br />
Viel Spaß beim Gucken und Staunen.<br />
Ihre Mandy Rönckendorf<br />
03425 851844<br />
0174 4449819<br />
Nächster Erscheinungstermin:<br />
Samstag, der 30. November 2013<br />
Nächster Redaktionsschluss:<br />
Montag, der 18. November 2013
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
- 3 -<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Freude über den Bootsführerschein<br />
Sieben Kameraden und eine Kameradin der Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Bennewitz</strong> haben es gepackt.<br />
Nachdem am Freitag, dem 04.10.2013, die praktische Prüfung<br />
auf der Saale absolviert wurde, qualmten am darauf<br />
folgenden Samstag in der Theorieprüfung noch einmal<br />
die Köpfe. Alle Teilnehmer sind froh, dass sie es geschafft<br />
haben.<br />
Denn an einigen Freitagen und Samstagen wurde für den<br />
‘Sportbootführerschein Binnen‘ gelernt, praktisch geübt<br />
und geknotet.<br />
Der Zweck der Bootsführerscheine liegt darin, dass das<br />
Boot der Ortsfeuerwehr <strong>Bennewitz</strong> sicher auf Gewässern<br />
bedient werden kann und darf. Gerade in strömenden Gewässern,<br />
wie zum Beispiel der Mulde, ist es wichtig, ausgebildetes<br />
Personal zu haben.<br />
Jugendfeuerwehr <strong>Bennewitz</strong> schiebt erneut<br />
24 Stundendienst<br />
Nun war es wieder so weit. Auch in diesem Jahr sammelten<br />
sich die Kameradinnen und Kameraden der Jugendfeuerwehr<br />
<strong>Bennewitz</strong> am Samstag, dem 05.10.2013<br />
im Gerätehaus <strong>Bennewitz</strong> zu ihren zweiten 24 Stundendienst.<br />
Nach dem Morgenappell stand „Gerätekunde“ auf<br />
dem straffen Zeitplan. Doch diese Ausbildung war nur<br />
von kurzer Dauer.<br />
Das sollte jedoch nicht alles sein. Nach einer weiteren<br />
Ölspur nahe dem Kindergarten und nun schön knurrenden<br />
Mägen, mussten sich die Kinder ihr Essen erst noch<br />
suchen. So ging es auf zur Pilzsuche in den Planitzwald.<br />
„Was ist denn das dort???“ - ein Herrenloser Behälter<br />
mit einem biochemischen Gefahrensymbol. „Was können<br />
wir tun?“ - dachten sich die Kinder. Die Lösung: In<br />
Chemikalienschutzanzügen (Maler-Einwegoveralls) wurde<br />
der Behälter sehr vorsichtig geöffnet. Und dann - die<br />
Entwarnung! Im Behälter befanden sich Süßigkeiten - die<br />
Einsatzkräfte freuten sich.<br />
Nach einem gemütlichen Grillabend stand die Abendruhe<br />
an. Es war schon dunkel - es wurde sehr ruhig. Auf einmal<br />
heulte wieder die Sirene. Die Leitstelle meldete: „Verkehrsunfall<br />
Dorfplatz Nepperwitz“. Ein Fahrzeug krachte<br />
in einen Baum, das andere fand sich auf einer Wiese wieder<br />
(gestellte Szenen). Dieser Einsatz war nicht einfach<br />
zu bewältigen. Es war dunkel, buntes Signallicht blitzte<br />
durch die Nacht, Funksprüche klärten die Lage, großes<br />
Gewusel auf dem Dorfplatz. 6 Verletzte galt es zu retten<br />
und zu versorgen, 2 davon waren die alkoholisierten<br />
Unfallverursacher. Aber auch diesen Einsatz meisterten<br />
die Kinder. Es war ein ereignisreicher Tag. Nun war die<br />
Nachtruhe im Gerätehaus an der Reihe. Es ist Sonntag<br />
früh - die Sirene heult. „Brandmeldeanlage NRZ Zeititz“.<br />
Es handelte sich jedoch um einen Fehlalarm.<br />
Nicht schon wieder die Sirene - diesmal kein Einsatz,<br />
sondern eine Hochwasserschutzübung in Pausitz. Kamerad<br />
Florian Kunath der Ortsfeuerwehr Pausitz erläuterte<br />
den Kindern das richtige Vorgehen bei einem Dammbau<br />
aus Sandsäcken. So musste die Einfahrt am Klärwerk<br />
Pausitz mit Sandsäcken verdichtet werden.<br />
Die Sirene heulte im Haus. „Was ist passiert, wo ist was<br />
passiert?“ Die Kinder sprangen in ihren Einsatzsachen<br />
auf die Fahrzeuge und warteten auf die Meldung der Leitstelle.<br />
„Ölspur zwischen Deuben und Nepperwitz“. Die<br />
Straße wurde schnell gereinigt.<br />
Mittagessen mit anschließendem Fußballkicker-Match<br />
stärkten die Kräfte. Und wieder die Sirene: „Verkehrsunfall<br />
- Person unter einem Fahrzeug am Bahnhof <strong>Bennewitz</strong>“.<br />
An diesem Nachmittag gab es viel für die angehenden<br />
Einsatzkräfte zu tun.<br />
Nachdem ein Bürger (gespielt vom Wehrleiter Nils Adam)<br />
die Feuerwehr hindern wollte, seinen brennenden Gartenabfall<br />
in einer Blechmülltonne zu löschen, … brannte<br />
ein paar Häuser weiter eine Holzhütte, welches die Kinder<br />
routiniert löschten.<br />
Nach einem Frühstück im Pausitzer Morgennebel, ging<br />
es zurück zum Gerätehaus <strong>Bennewitz</strong>. Alle fingen an aufzuräumen,<br />
der 24 Stundendienst war eigentlich beendet.<br />
Eigentlich? Die Sirene heulte erneut. Die Leitstelle meldete:<br />
„Brand Pkw“. Vor Ort stellte sich dann heraus - Vollbrand<br />
eines Fahrzeuges. (Nur eine Karosserie mit Holz<br />
gefüllt). Nach erfolgreichem Abschluss dieses Einsatzes<br />
konnte der zweite 24 Stundendienst beendet werden.
<strong>Bennewitz</strong> - 4 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
Bilanz des 24 Stundendienstes:<br />
- Wissenslücken erkennen und füllen<br />
- Ausbildungsschwerpunkte festigen<br />
- Gruppenzusammenhalt stärken<br />
- Action und Spaß auf ganzer Linie<br />
Dank gilt den Einsatzvorbereitern: Kai Krähahn<br />
Christian Menge<br />
Phillip Eckl<br />
Silvio Meier<br />
Mirko Höhne<br />
Jens Höhne<br />
Florian Kunath<br />
(Ortsfeuerwehr Pausitz)<br />
Dank gilt der spielenden Leitstelle: Thomas Haufe<br />
Danke für die Verpflegung:<br />
Dank gilt den Firmen:<br />
Danke für das tolle Wochenende<br />
Susanne Krähahn<br />
Eckl’s Pizzeria und<br />
Pub<br />
Rath GmbH in <strong>Bennewitz</strong><br />
Mechanische Werkstätten<br />
Wurzen GmbH<br />
in Deuben<br />
an die Jugendwarte Victoria Zur, Christian Spatzig,<br />
Maik Breuer, Torsten Koitzsch und die Jugendfeuerwehr<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Schrottsammelaktion<br />
der Jugendfeuerwehr <strong>Bennewitz</strong><br />
Die Jugendfeuerwehr <strong>Bennewitz</strong> führt am Samstag, dem<br />
02.<strong>11</strong>.2013, eine Schrottsammelaktion durch. Die Jugendwarte<br />
haben sehr viel mit den Kindern vor. Dabei<br />
scheitert es oft an finanziellen Mitteln. Deshalb benötigen<br />
wir Ihre Unterstützung.<br />
In folgenden Ortschaften wird am 02.<strong>11</strong>.2013 in der Zeit<br />
von <strong>11</strong>.00 Uhr bis 14.00 Uhr gesammelt:<br />
Bach<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Deuben<br />
Grubnitz<br />
Nepperwitz Neuweißenborn<br />
Pausitz<br />
Schmölen<br />
Rothersdorf<br />
Bitte legen Sie Ihren Schrott an den Fußwegrand. Wir<br />
sammeln es ein. Sollte es zu schwerer Schrott sein und<br />
Sie können Ihren Schrott nicht heraustragen, rufen Sie<br />
einfach an diesem Tag ab <strong>11</strong>.00 Uhr die 03425 85<strong>11</strong>8<strong>11</strong><br />
an und geben uns Bescheid. Wir helfen und danken.<br />
Sie können jedoch auch Ihren Schrott an diesem Tag ab<br />
<strong>11</strong>.00 Uhr am Gerätehaus <strong>Bennewitz</strong> vorbeibringen.<br />
Im Voraus schon mal einen herzlichsten Dank für die Unterstützung<br />
der Jugendfeuerwehr <strong>Bennewitz</strong>.<br />
Jugendfeuerwehr <strong>Bennewitz</strong> sucht Verstärkung<br />
Du …<br />
… hast Interesse an der Feuerwehr, dich aber bisher nie<br />
getraut zu fragen?<br />
… suchst Spaß und Abenteuer?<br />
… bist 8 - 17 Jahre alt?<br />
Dann bist du bei der Jugendfeuerwehr <strong>Bennewitz</strong> genau<br />
richtig!<br />
Komm doch einfach mal vorbei und schau es dir an!<br />
www.ff-bennewitz.de/info@ff-bennewitz.de/facebook<br />
Dorfstraße 5/Telefon Gerätehaus: 03425 85<strong>11</strong>8<strong>11</strong><br />
Jugendwart Torsten Koitzsch: 0151 <strong>11</strong>257568<br />
Die nächsten Dienste der Jugendfeuerwehr<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Freitag/25.10.2013/17.00 Uhr - 19.00 Uhr/Gerätehaus<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Freitag/15.<strong>11</strong>.2013/17.00 Uhr - 19.00 Uhr/Gerätehaus<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Freitag/29.<strong>11</strong>.2013/17.00 Uhr - 19.00 Uhr/Gerätehaus<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Du hast Interesse, dann komm doch einfach mal vorbei!<br />
Torsten Koitzsch<br />
- Ortsfeuerwehr <strong>Bennewitz</strong> -<br />
Kobolde erkunden Firma Ziegler Spielplatzbau<br />
In Vorbereitung dieser Exkursion gingen wir Kobolde in<br />
den Wald und erforschten die Baumrinden. Dabei lernten<br />
wir, dass es glatte und rissige Rinden gibt und mit Wachsstiften<br />
erstellten wir Rindenbilder. Nun waren wir ganz<br />
gespannt auf unsere Besichtigung in der Firma Ziegler.<br />
Welches Holz nimmt wohl diese Firma, um all die ganzen<br />
Spielgeräte zu bauen? Am 08.10.2013 war es so weit. Herr<br />
Huhn erwartete uns und zeigte uns das ganze Gelände.<br />
Noch war es ruhig in den Produktionsstätten! So konnten<br />
wir uns in Ruhe die großen Maschinen und Geräte<br />
anschauen. Wie fühlen sich frische Sägespäne an und wie<br />
bearbeitetes Holz? Wir konnten alles erkunden und Herr<br />
Huhn antwortete geduldig auf all unsere neugierigen Fragen!<br />
Doch dann war die Frühstückspause der Mitarbeiter<br />
vorbei. Sie begrüßten uns alle nett und jetzt konnten wir<br />
die Arbeitsabläufe live erleben. Wir Koboldjungen waren<br />
ganz begeistert von den großen Sägen, während sich unsere<br />
Mädels erst einmal die Ohren zu hielten. Herr Huhn<br />
zeigte uns die Robinie (das ist das Holz, was die Firma für<br />
die Spielgeräte vorwiegend nutzt) und erklärte uns an einer<br />
Baumscheibe die Jahresringe. Auf dem großen Platz
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
- 5 -<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
standen viele fertige Spielgeräte - ein großes Boot, viele<br />
kleine Häuschen, ein Kaufmannsladen und zwischen<br />
drin entdeckten wir die Rehe und sogar einen Kobold.<br />
Das große Feuerwehrauto hatte es uns angetan und so<br />
wurde hier gleich eine neue Gruppenaufnahme von uns<br />
gemacht.<br />
Am Ende der Besichtigung konnten wir sogar bei einer<br />
LKW-Verladung der Spielgeräte zu schauen. Herr Huhn<br />
erklärte uns, dass sogar manchmal ein Kran benötigt<br />
wird, um die großen schweren Spielgeräte wegtransportiert<br />
zu bekommen! Zum Schluss konnten wir Herrn<br />
Ziegler persönlich ein großes DANKE zu rufen!!!<br />
Wir möchten uns ganz herzlich bei Herrn Huhn bedanken,<br />
welcher sich die Zeit nahm, um mit uns das Gelände<br />
der Firma zu erkunden! Gleichzeitig sagen wir Danke<br />
an unsere Mamis und Opis, welche als Fahrer im Einsatz<br />
waren.<br />
Es war ein toller Ausflug und nun legen wir mit den kleinen<br />
Maschinen in unserer Kita-Werkstatt los!<br />
Eure Kobolde<br />
Erwachsenen gefragt. Beim Baumscheiben-Zielwurf kam<br />
es vor allem auf die Zielgenauigkeit an, da man in unterschiedlich<br />
große Schachteln treffen sollte.<br />
Das Rollen der Fässer erforderte ebenso Geschicklichkeit<br />
wie der Stelzenlauf.<br />
Viel Spaß hatten die Kinder und natürlich auch die teilnehmenden<br />
Erwachsenen beim Strohsackwerfen, denn<br />
dieser sollte über das Tor geworfen werden.<br />
Beim Holztragen zeigten viele schon, wie schnell sie<br />
sind. Treffsicherheit galt es dann beim Büchsenwerfen<br />
zu zeigen. Die Verantwortlichen an dieser Station kamen<br />
ganz schön ins Schwitzen, denn schließlich mussten die<br />
abgeworfenen Büchsen auch wieder aufgestellt werden.<br />
Auch unsere Schminkstation war dicht umlagert.<br />
Schön war es, dass wir auch einige Vorschulkinder begrüßen<br />
konnten. Alle Beteiligten freuten sich zum Schluss<br />
über die gelungene Veranstaltung und wir möchten uns<br />
auf diesem Wege recht herzlich bei allen Eltern und Mitgliedern<br />
des Fördervereins bedanken, die an der Vorbereitung<br />
und Durchführung des Festes beteiligt waren.<br />
Die Schüler und Lehrer der Grundschule <strong>Bennewitz</strong><br />
Waldspaziergang<br />
Am Dienstag, dem 24.09.2013 starteten die Mädchen und<br />
Jungen der 1. Klassenstufe von der Grundschule <strong>Bennewitz</strong><br />
aus zu ihrem 1. Wandertag in den Planitzwald. Alle<br />
freuten sich schon darauf, Blätter, Eicheln und Kastanien<br />
zu sammeln. Natürlich schmeckte das Frühstück im Wald<br />
besonders gut, zumal sich das Wetter von seiner besten<br />
Seite zeigte. Auf dem Rückweg war ein Besuch auf dem<br />
Spielplatz in Schmölen geplant. Darüber freuten sich alle<br />
Kinder noch einmal besonders. Mit gewagten Kletteraktionen<br />
und lustigen Spielen fand unser erster Wandertag<br />
einen tollen Abschluss.<br />
Fazit der Kinder: Leider war der schöne Tag viel zu schnell<br />
vorbei.<br />
Herbstfest des Fördervereins am 14.09.2013<br />
Das Herbstfest unseres Fördervereins stand in diesem<br />
Jahr unter dem Motto „Mini Highland Games“.<br />
Alle waren natürlich gespannt, was sie erwarten würde.<br />
Bei herrlichem Sonnenschein trafen sich viele Kinder<br />
und Eltern zu lustigen Spielen in unserem Schulgelände.<br />
Einige sogar in Schottenkleidung, dafür winkte eine kostenlose<br />
Bratwurst.<br />
Den zünftigen Startschuss gab der Tauziehwettbewerb<br />
zwischen Eltern und Kindern. Und wer gewann?? Natürlich<br />
die Kinder. Anschließend konnte jeder Teilnehmer 7<br />
Stationen durchlaufen. Dabei waren natürlich auch die<br />
IMPRESSUM<br />
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bennewitz</strong><br />
Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt.<br />
- Herausgeber: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />
Telefon: (0 35 35) 4 89 -0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15,<br />
Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89 -1 55<br />
- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister: Herr Matthias Spalteholz,<br />
Sitz: Bahnhofstraße 24, 04828 <strong>Bennewitz</strong><br />
- Verantwortlich für den redaktionellen Teil:<br />
Herr Windhövel, Telefon: (0 34 25) 89 32 10<br />
- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Herr Kahl, Dorfallee 7, 04861 Torgau/OT Mehderitzsch, Telefon: 01 71/2 16 95 88<br />
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen<br />
und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und<br />
unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt<br />
oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert<br />
werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
<strong>Bennewitz</strong> - 6 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
> 30.05.2014 (Brückentag nach Himmelfahrt)<br />
> 10.06.2014 (Tag nach Pfingsten)<br />
Unsere nächsten großen Hortprojekte sind:<br />
- Halloweenfest am 30. Oktober 2013<br />
Hier haben sich wieder viele Helfer (Eltern) und das<br />
Jugendhaus <strong>Bennewitz</strong> angemeldet.<br />
- Herbstferien vom 21.10. - 01.<strong>11</strong>.2013<br />
Wir freuen uns schon auf die Ferien. Hier erwarten die<br />
Kinder spannende und wissenswerte Angebote.<br />
- Weihnachtsfeier am 4. Dezember 2013<br />
Eine Überraschung wartet hier auf die Hortkinder<br />
Am 19.09.2013 erhielten alle Mädchen und Jungen<br />
der 1. Klassenstufe im Rahmen der Aktion „Sicherheitswesten<br />
für Schulanfänger“ vom ADAC ihre Westen.<br />
Sie sollen helfen, dass die Kinder auf ihrem täglichen<br />
Schulweg und beim Gang zur Turnhalle sichtbarer<br />
und somit sicherer sind.<br />
Der „Aktive Freitag“ im Hort<br />
wird stets abwechslungsreich gestaltet. Hier greifen wir<br />
die Wünsche der Kinder auf. Immer wieder ersehnt wird<br />
der Spielzeugtag. Dabei achten wir auf Spielzeug, dass<br />
man mindestens mit 2 Kindern spielen kann und welches<br />
nicht elektronisch ist. Stolz präsentieren die Kids ihre<br />
Spielsachen von daheim. Dass hier manche mit großen<br />
Taschen anreisen, ist keine Seltenheit. An jedem „Aktiven<br />
Freitag“ bieten wir 3 verschiedene Angebote unseren<br />
Hortkindern an. Hier schreiben sie sich bis spätestens<br />
Donnerstag, entsprechend ihrer Wünsche, ein.<br />
So bastelten am <strong>11</strong>. Oktober die Kinder mit selbst mitgebrachtem<br />
Naturmaterial einen Wald. Nicht einfach einen<br />
Wald, nein einen „Wunderwald“. 2 Minuten hatten<br />
die Kinder Zeit, um zu überlegen, welchen Beitrag sie für<br />
das Projekt leisten würden. Nach dem Inspizieren, welches<br />
Material zur Verfügung steht, ging es los. Mit Holz,<br />
Kastanien, Eicheln, kleinen Körben, Blumen oder Zahnstochern<br />
zimmerten oder klebten die Kinder ihre Variante<br />
zusammen. Wir Erzieher kamen aus dem Staunen<br />
nicht heraus. So herrlich war es zuzusehen, wie kreativ<br />
in kürzester Zeit die Kinder ans Werk gingen. Innerhalb<br />
einer Stunde waren kleine Tiere, Phantasiebäume und<br />
was auch immer entstanden. Jedes Stück fand dann auf<br />
einer großen Platte einen besonderen und von den Kindern<br />
selbst ausgewählten Platz. Stolz präsentierten sie<br />
allen anderen und den Eltern ihr Projekt. Nun ist unser<br />
„Wunderwald“ im Flur zu finden und zu bestaunen.<br />
Ansonsten bieten wir zum „Aktiven Freitag“ viele andere<br />
Möglichkeiten, um den letzten Tag der Woche abwechslungsreich<br />
und lustig zu gestalten. So ist Schach ein<br />
beliebter Treffpunkt geworden. Auch der Dominoday ist<br />
stets spannend. Beim Kegeln beweisen die Kinder viel<br />
Geschick …<br />
Jeder „Aktive Freitag“ ist hier ein kleines Erlebnis<br />
für alle Altersgruppen. Erwähnenswert wäre noch der<br />
18. Oktober. Hier ist Thema „Alles rund um die Kartoffel“.<br />
Ob Kartoffeldruck, backen eines Kartoffelbrotes<br />
oder am Lagerfeuer die Folienkartoffel genießen, es wird<br />
bestimmt ein ganz aufregender Nachmittag.<br />
Herzlichst Ihr Hortteam<br />
Informationen zu den Schließzeiten des Hortes im<br />
Schuljahr 2013/2014<br />
An folgenden Tagen bleibt der Hort geschlossen:<br />
> 04.10.2013 (Tag nach Feiertag)<br />
> 23.12.2013 - 03.01.2014 (Ferien zum Jahreswechsel)<br />
Wenn des Menschen beste<br />
Freunde plötzlich krank<br />
sind - Erste Hilfe an Hund<br />
und Katze<br />
Vortragsreihe mit <strong>Bennewitz</strong>er<br />
Tierärztin Sabine Hauptvogel<br />
Was tun, wenn es dem gefellten Vierbeiner plötzlich<br />
schlecht geht und erste Sofortmaßnahmen gefragt sind?<br />
Ob Unfall, Vergiftung, Magendrehung, Kreislaufkollaps<br />
oder zugeschwollener Rachen nach Insektenstich, auf<br />
jede Situation vorbereitet zu sein, nimmt Sorge und gibt<br />
Sicherheit. Sabine Hauptvogel gibt wertvolle Tipps rund<br />
um`s Thema Erste Hilfe am Haustier.<br />
Wann:<br />
Wo:<br />
Eintritt:<br />
am Montag, dem 18.<strong>11</strong>.2013, um 19.00 Uhr<br />
im Jugend- und Freizeittreff <strong>Bennewitz</strong><br />
frei<br />
Mit tierischen Grüßen<br />
Ihre Mandy Rönckendorf<br />
03425 851844<br />
0174 4449819<br />
Ob Weihnachtsmarkthütte, Gesteck oder<br />
Schlitten - um Tannengrün satt woll`n<br />
wir Sie heute bitten ...<br />
Es weihnachtet bald und so ergreift das totale Adventsfieber<br />
schon wieder das Team des <strong>Bennewitz</strong>er Jugendhauses.<br />
Die <strong>Bennewitz</strong>er Wichtelwerkstatt läuft auf Hochtouren,<br />
Eltern-Kind-Basteln, Haus dekorieren und Gestecke<br />
anrichten, steht auf dem Plan. Der Weihnachtsmarkt<br />
muss organisiert und ein Aschenbrödelszenario aus dem<br />
Boden gestampft werden. Die Laienspieler des Hauses<br />
haben eine neue Bethlehemstory am Start und sind für<br />
die Weihnachtsmärkte Wurzen, Machern und <strong>Bennewitz</strong>
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
- 7 -<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
gebucht. Volles Programm also, aber eins fehlt ganz gewaltig<br />
- nämlich ansprechendes Tannengrün. Familie<br />
Morgenstern und Spalteholz aus <strong>Bennewitz</strong> haben schon<br />
kräftig vorgearbeitet, aber das reicht bei Weitem nicht.<br />
Wir benötigen große Tannenfächer,<br />
die wir am Sicherheitskäfter des<br />
Jugendhausbrunnens und an den<br />
fünf Holzhütten der Gastros und<br />
Vereine anbringen können.<br />
Schließlich soll der Weihnachtsmarkt<br />
ein Hingucker werden und<br />
das Herz eines jeden Gastes höher<br />
schlagen lassen. Also, wer noch tolles Tannengrün aus<br />
Grundstück und Garten übrig hat, bitte melden Sie sich<br />
im Jugendhaus Dorfstraße 29.<br />
Mit bestem Dank<br />
Ihre Mandy Rönckendorf<br />
03425 851844<br />
0174 4449819<br />
Weihnachtsbasteln für Kreativfans -<br />
mit Anspruch gestalten und dem Auge,<br />
was bieten ...<br />
Das Jugendhaus bietet neben den vielen Bastelangeboten<br />
für Kita, Hort und Schule drei offene Adventsnachmittage<br />
für erwachsene Bastelfans oder „Mutti mit Kind<br />
Duo“ an, an denen bei Glühwein, Plätzchen und trendiger<br />
Weihnachtsmusik besonders anspruchsvolle Bastelideen<br />
umgesetzt werden können.<br />
22.<strong>11</strong>.13,<br />
ab 17.00 Uhr<br />
02.12.13,<br />
ab 17.00 Uhr<br />
12.12.13,<br />
ab 17.00 Uhr<br />
Adventsgestecke und Adventskränze<br />
mit frischem Tannengrün<br />
Mitzubringen sind eine Gesteckkerze<br />
ob dick oder dünn und/oder<br />
vier Stumpenkerzen mittlerer Größe!<br />
Preis: 4,00 EUR je Gesteck oder<br />
Kranz<br />
„Wenn der Schneemann mit dem<br />
Hase“<br />
XL Deko-Schneemann mit Hase<br />
aus MDF-Holz (H 56 cm/B 40 cm)<br />
selbst bemalt und gestaltet für<br />
Kommode, Fensterbrett oder Esstisch<br />
Preis: 7,00 EUR je Bastelset<br />
„Traummann zum Anbeißen“<br />
25 cm hoher Lebkuchenmann Teelichthalter<br />
aus MDF-Holz<br />
Preis: 4,00 EUR je Traummann<br />
Für Glühwein und Plätzchen 1,50 EUR in die Kaffeekasse!<br />
Herzlichen<br />
Glückwunsch<br />
am 01.<strong>11</strong>. Frau Annelise Heinrich zum 86. Geburtstag<br />
OT Deuben<br />
am 03.<strong>11</strong>. Frau Ursula Liebig zum 82. Geburtstag<br />
OT Schmölen<br />
am 04.<strong>11</strong>. Frau Ursel Müller zum 75. Geburtstag<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
am 05.<strong>11</strong>. Frau Eleonora Kranz zum 86. Geburtstag<br />
OT Zeititz<br />
am 06.<strong>11</strong>. Herrn Kurt Bierstedt zum 83. Geburtstag<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
am 07.<strong>11</strong>. Frau Gertrud Herrmann zum 80. Geburtstag<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
am 09.<strong>11</strong>. Frau Herta Nelke zum 91. Geburtstag<br />
OT Schmölen<br />
am 12.<strong>11</strong>. Frau Helga Hennig zum 86. Geburtstag<br />
OT Altenbach<br />
am 12.<strong>11</strong>. Herrn Manfred Kunze zum 70. Geburtstag<br />
OT Pausitz<br />
am 13.<strong>11</strong>. Frau Luise Gerlach zum 84. Geburtstag<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
am 14.<strong>11</strong>. Herrn Harald Ettig zum 80. Geburtstag<br />
OT Altenbach<br />
am 14.<strong>11</strong>. Herrn Heinz Thyrolf zum 82. Geburtstag<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
am 15.<strong>11</strong>. Herrn Reinhold Beyer zum 80. Geburtstag<br />
OT Altenbach<br />
am 15.<strong>11</strong>. Herrn Hans Näther zum 86. Geburtstag<br />
OT Schmölen<br />
am 15.<strong>11</strong>. Herrn Erich Ritter zum 93. Geburtstag<br />
OT Bach<br />
am 16.<strong>11</strong>. Frau Erika Junghans zum 83. Geburtstag<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
am 16.<strong>11</strong>. Frau Margarete Weiand zum 89. Geburtstag<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
am 17.<strong>11</strong>. Frau Rosmarie Jung zum 70. Geburtstag<br />
OT Altenbach<br />
am 17.<strong>11</strong>. Frau Heidi Nitzbon zum 70. Geburtstag<br />
OT Deuben<br />
am 19.<strong>11</strong>. Herrn Gerhard Weiß zum 75. Geburtstag<br />
OT Altenbach<br />
am 24.<strong>11</strong>. Herrn Günter Krause zum 70. Geburtstag<br />
OT Deuben<br />
am 24.<strong>11</strong>. Frau Christa Thiele zum 75. Geburtstag<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
am 25.<strong>11</strong>. Herrn Siegfried Seidel zum 83. Geburtstag<br />
OT Zeititz<br />
am 26.<strong>11</strong>. Frau Elli Feierabend zum 82. Geburtstag<br />
OT Zeititz<br />
am 28.<strong>11</strong>. Herrn Adolf Slansky zum 75. Geburtstag<br />
OT Deuben<br />
am 28.<strong>11</strong>. Frau Hannelore Voigt zum 75. Geburtstag<br />
OT Schmölen<br />
Anmeldungen sichern freie Plätze und geben die Größe<br />
der Bastelmaterialbestellung vor. Also Mutter, Freundin,<br />
Schwester oder Kind einspannen und mindestens 1 Woche<br />
vorher zum Hörer greifen!<br />
Mit vorweihnachtlichen Grüßen<br />
Ihre Mandy Rönckendorf<br />
03425 851844<br />
0174 4449819
<strong>Bennewitz</strong> - 8 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
SV Blau-Weiss <strong>Bennewitz</strong> e. V.<br />
An der Mulde 2a<br />
04828 <strong>Bennewitz</strong><br />
Tel.: 03425 815574<br />
Fax: 03425 854430<br />
sv-bwb@t-online<br />
www.sv-bwb.de<br />
Blau-Weiss <strong>Bennewitz</strong> gratuliert dem neu gewählten Bürgermeister,<br />
Bernd Laqua, zum Wahlerfolg. Wir freuen uns<br />
auf eine konstruktive Zusammenarbeit.<br />
Gleichzeitig möchten wir uns bei den scheidenden Bürgermeistern<br />
für ihre Unterstützung bedanken.<br />
Es waren schon spannende Momente wie die einzelnen<br />
Wahlen ausgehen.<br />
Übrigens ausgehen, in unserem Verein wird ja nicht nur<br />
Sport getrieben, sondern noch viel gemeinsam in der<br />
Freizeit unternommen.<br />
Die Spieler unserer Herrenmannschaften werden dann<br />
schon einmal zu Wasserballern oder Bogenschützen. Andere<br />
Sportarten, andere Anforderungen. Auf einmal werden<br />
Muskeln beansprucht von denen Mann oder Frau gar<br />
nicht wussten, dass sie gibt.<br />
Oder unsere Volleyballer. Öfters geht’s einmal nicht ans<br />
Netz, sondern auf Schusters Rappen.<br />
Gewandert wird in der näheren Umgebung. Auch Einheimische<br />
entdecken dabei immer wieder etwas Neues.<br />
Fest im Freizeitkalender unserer alten Herren ist bereits<br />
jetzt wieder das Wochenende Skifahren im Januar eingeplant.<br />
Weitere Highlights sind bereits jetzt wieder für<br />
2014, geplant. Bei diesen Veranstaltungen werden die<br />
Ehepartner immer einbezogen.<br />
Selbst im Nachwuchsbereich dreht sich nicht alles nur<br />
um Spielzüge, Tore und Punktgewinne. Gemeinsame<br />
Grillnachmittage mit den Eltern gehören hier ebenfalls<br />
zum Programm.<br />
Ein Programmpunkt, der nicht so oft auf der Tagesordnung<br />
steht, war für unsere Nachwuchskicker am<br />
18.08.2013.<br />
Als Einlaufkinder durften sie, beim Punktspiel zwischen<br />
dem Rasenballsport Leipzig und dem MSV Duisburg, die<br />
Spieler auf das Spielfeld führen. Für alle die dabei gewesen<br />
waren, ein großer Tag.<br />
So nah kommt man den Spielern selbst in der 3. Bundesliga<br />
ansonsten nicht. Für alle war dies ein unvergessliches<br />
Erlebnis. Mit dem Gast, MSV Duisburg, trat in<br />
Leipzig eine Mannschaft an, welche in der Vergangenheit<br />
bereits Bundesligaluft erschnuppert hat. Ob dieses Erlebnis<br />
unsere Spieler zu den herausragenden Leistungen in<br />
der laufenden Saison beflügelt hat, ist nicht nachweisbar.<br />
In alten Akten geblättert ...<br />
Ärger zu Himmelfahrt<br />
Am 3. Juni 1734, dem Himmelfahrtstag, abends 22 Uhr,<br />
kam ein Bauer nach Rothersdorf und verlangte vom dortigen<br />
<strong>Gemeinde</strong>hirten einen Boten, der ihn aber an den<br />
Richter verwies. Eine Frau, bei der er gleichfalls diese Forderung<br />
vorbrachte, beschimpfte er als alte Hure und Bestie.<br />
Beim Richter angekommen, nannte er diesen Schelm<br />
und Spion und drohte, das Dorf in Schutt und Asche zu<br />
legen. Dann ritt der fremde Mann wieder weg. Hinterher<br />
stellte sich heraus, dass er vom Deubener Richter beauftragt<br />
worden war, Einquartierungsgelder nach Trebsen zu<br />
bringen. Nach Erledigung dieses Auftrages hatte er sich<br />
betrunken und anschließend in Rothersdorf die dortigen<br />
Einwohner bedroht. Auf Befragen gestand der ausfindig<br />
gemachte Gottfried Kegel aus Deuben ein, in Trebsen<br />
bis abends getrunken zu haben. Er hätte aber nur einen<br />
„kleinen Taumel“ gehabt. Alles andere stritt er zunächst<br />
ab, gab es aber später auf Zureden seines Vaters zu. So<br />
musste er Abbitte und eine Ehrenerklärung leisten und<br />
versichern, dem Ort Rothersdorf keinen Schaden tun<br />
zu wollen. Dafür hatte er sogar eine Kaution zu stellen.<br />
Unter Berücksichtigung seiner Trunkenheit und seines<br />
sonstigen untadeligen Lebenswandels wurde er zu vier<br />
Neuschock Geldstrafe oder vier Wochen Gefängnis verurteilt.<br />
Für jeden Tag Gefängnis konnte er auch drei Tage<br />
Handarbeit leisten.<br />
Dr. Volker Jäger<br />
Netzwerker organisieren<br />
<strong>Bennewitz</strong>er Weihnachtsmarkt<br />
06. - 07.12.2013<br />
und benötigen Ihre Unterstützung!<br />
Mit nur 10,00 EUR sichern Sie, liebe <strong>Bennewitz</strong>er, ein gemütlich<br />
familiäres 2. Adventswochenende für die ganze Familie ...<br />
300 x 10,00 EUR und ein paar „Pfennige“ unserer ansässigen<br />
Gastros gewährleisten, wie jedes Jahr:<br />
den Aufbau einer Markttanne inkl. Beleuchtung<br />
die Miete von Holzbuden inkl. Stromversorgung<br />
den Betrieb von bunten Spiel- und Bastelstraßen für die<br />
ganze Familie<br />
ein kleines Bühnenprogramm samt Licht- und Tontechnik<br />
mit den Bands „AST“ & „B.O.R.N.4“, den Kinderchören<br />
der Kita <strong>Bennewitz</strong> und<br />
ein Aschenbrödelszenario inkl. Filmmusik, Glasschuh<br />
und Haselnüssen,<br />
von dem noch Ihre Kinder erzählen werden<br />
eine Bethlehem-Story zum Schmunzeln von den Laienspielern<br />
des Jugendhauses<br />
einen Lampionumzug mit dem Weihnachtsmann & dessen<br />
Rivalen, dem GRINCH - beide auf einem traumhaft<br />
schönen Schlitten vereint und von unserem Lieblingsspielmannszug<br />
begleitet<br />
… und viele kleine und große<br />
Überraschungsaktionen rund ums<br />
vorweihnachtliche Treiben<br />
Aktionszeitraum 28.10. - 30.<strong>11</strong>.13<br />
an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bennewitz</strong> VR Bank MTL e.G.<br />
BLZ: 860 954 84 K<strong>Nr</strong>.: 340 020 243<br />
Verwendungszweck: <strong>Bennewitz</strong>er Weihnachtsmarkt<br />
oder in bar im <strong>Bennewitz</strong>er Jugendhaus<br />
unter 03425 851844 oder 0174 4449819
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
- 9 -<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Kulturkalender Monat: November<br />
08.<strong>11</strong>.13 Lampionumzug der Kita <strong>Bennewitz</strong> Kita <strong>Bennewitz</strong> Frau Spalteholz<br />
und Deuben Tel.: 03425 814975<br />
<strong>11</strong>.<strong>11</strong>.13 Ofenfrische Martinsgans im Forsthaus Frau Rauchhaupt<br />
Waidmannsheil Tel.: 03425 89550<br />
22.<strong>11</strong>.13 „Frauen, Mädchen und Rechtsextremismus“ im Rathaus <strong>Bennewitz</strong> Gleichstellungsbeauftragte<br />
in Zusammenarbeit mit dem NDK Wurzen<br />
Claudia Keese<br />
Tel.: 03425 893236<br />
23.<strong>11</strong>.13 Tanzveranstaltung „Standard und Latin“ im Landgasthof Deuben Frau Zur<br />
um 20.00 Uhr Tel.: 03452 814712<br />
25.<strong>11</strong>. - 8. <strong>Bennewitz</strong>er Wichtelwerkstatt im Jugendhaus und auf JHLtg. Mandy Rönckendorf<br />
20.12.13 Netzwerkprojekt für Kitas, Horte, Schulen Wunsch mobil Tel.: 03425 851844 oder<br />
und Familien des Sozialraumes 0174 4449819<br />
Nachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde<br />
Püchau-<strong>Bennewitz</strong><br />
Gottesdienstplan Monat November 2013<br />
Monatsspruch: Siehe, das Reich Gottes ist mitten unter euch.<br />
Lukas 17, 21<br />
03.<strong>11</strong>.2013, 23. Sonntag n. Trinitatis<br />
09.00 Uhr Kirche <strong>Bennewitz</strong> Predigtgottesdienst<br />
10.15 Uhr Kirche Püchau Sakramentsgottesdienst<br />
10.15 Uhr Machern Predigtgottesdienst<br />
10.<strong>11</strong>.2013, Drittletzter Sonntag im Kirchenjahr<br />
09.00 Uhr Nepperwitz Predigtgottesdienst<br />
+ Kindergottesdienst<br />
10.15 Uhr Pausitz Predigtgottesdienst<br />
10.15 Uhr Altenbach Predigtgottesdienst<br />
<strong>11</strong>.<strong>11</strong>.2013, Martinstag<br />
17.00 Uhr Machern Lampionumzug<br />
16.30 Uhr Püchau Lampionumzug bis Dögnitz zum<br />
Martinsfeuer<br />
16.<strong>11</strong>.2013, Samstag<br />
18.00 Uhr Püchau Hubertuskonzert<br />
Vokalensemble „con gusto“<br />
Jagd- & Parforcehorngruppe Taucha<br />
Leitung: Kantor Christian Wiebeck (Halle)<br />
17.<strong>11</strong>.2013, Vorletzter Sonntag im Kirchenjahr<br />
09.00 Uhr Püchau Predigtgottesdienst<br />
+ Kindergottesdienst<br />
10.15 Uhr <strong>Bennewitz</strong> Sakramentsgottesdienst<br />
10.15 Uhr Machern Predigtgottesdienst<br />
20.<strong>11</strong>.2013, Buß - und Bettag<br />
09.00 Uhr Grubnitz Sakramentsgottesdienst<br />
10.15 Uhr Deuben Sakramentsgottesdienst<br />
+ Kindergottesdienst<br />
24.<strong>11</strong>.2013, Ewigkeitssonntag<br />
09.00 Uhr <strong>Bennewitz</strong> Sakramentsgottesdienst<br />
09.00 Uhr Altenbach Sakramentsgottesdienst<br />
10.30 Uhr Püchau Sakramentsgottesdienst<br />
+ Kindergottesdienst<br />
10.30 Uhr Machern Sakramentsgottesdienst<br />
+ Kindergottesdienst<br />
Unsere Zusammenkünfte:<br />
04.<strong>11</strong>.2013 Bibelgesprächskreis 19.30 Uhr Nepperwitz<br />
12.<strong>11</strong>.2013 Frauendienst 14.00 Uhr Nepperwitz<br />
12.<strong>11</strong>.2013 Männerwerk 19.00 Uhr Nepperwitz<br />
19.<strong>11</strong>.2013 Frauendienst 18.00 Uhr <strong>Bennewitz</strong><br />
Jugendgottesdienst 29.<strong>11</strong>.2013<br />
19.00 Uhr St.-Kilians-Kirche<br />
Bad Lausick<br />
Teeniekreis<br />
18.30 Uhr<br />
08./22.<strong>11</strong>.2013 in Dehnitz und<br />
15./29.<strong>11</strong>.2013 bei Golms in<br />
Deuben<br />
Spielnachmittag 08./15./22./29.<strong>11</strong>.2013<br />
16 - 18 Uhr Nepperwitz<br />
Christenlehre im<br />
Pfarrhaus <strong>Bennewitz</strong><br />
Christenlehre im<br />
Pfarrhaus Nepperwitz<br />
Montag 15.00 Uhr<br />
Dienstag 16.30 Uhr<br />
Konfirmandenunterricht<br />
Pfarrhaus Machern Kl. 7 Mittwoch 17.00 Uhr<br />
Konfirmandenunterricht<br />
Pfarrhaus<br />
<strong>Bennewitz</strong> Kl. 8 Montag 16.15 Uhr<br />
Aus unserer Kirchgemeinde wurde in die Ewigkeit abberufen<br />
und christlich auf dem Friedhof Grubnitz am<br />
04.10.2013 bestattet, Werner Gödicke aus Grubnitz in Alter<br />
von 81 Jahren.<br />
Öffnungszeiten & Kassenstunde für <strong>Bennewitz</strong><br />
Dorfstraße 16, Telefon: 03425 814906<br />
Ansprechpartner: Pfarrer Handschuh<br />
Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten & Kassenstunde für Püchau<br />
Hauptstraße 18, Telefon: 03425 815238<br />
Ansprechpartner: Pfarrer Handschuh<br />
Dienstag 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Sprechzeiten mit Herrn Pfarrer Handschuh erfolgen<br />
auf Wunsch nach vorheriger persönlicher bzw. telefonischer<br />
Absprache unter folgender Telefonnummer 03425<br />
815238.
<strong>Bennewitz</strong> - 10 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
Die Sprechzeiten des Pfarramtes Machern für die Kirchgemeindeglieder<br />
aus Altenbach, Leulitz und Zeititz sind:<br />
Öffnungszeiten & Kassenstunde für Machern<br />
Dorfstraße 15, Telefon: 034292 72082<br />
Fax: 034292 660650<br />
Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Individuelle Termine mit Frau Pfarrerin Lötzsch sind bitte<br />
vorher persönlich bzw. telefonisch unter folgender Telefonnummer<br />
034292 72082 zu vereinbaren.<br />
Gesucht werden fleißige Laubsammler für Ihren Friedhof<br />
in <strong>Bennewitz</strong>!<br />
Am Sonnabend, dem 16.<strong>11</strong>.2012 ab 9.00 Uhr findet<br />
wie in jedem Jahr das Laub harken auf dem <strong>Bennewitz</strong>er<br />
Friedhof statt.<br />
Wir würden uns über zahlreiche Helfer freuen, Harken<br />
sind bitte mitzubringen.<br />
Friedhofsordnung für die Friedhöfe<br />
<strong>Bennewitz</strong>, Deuben, Grubnitz, Nepperwitz,<br />
Pausitz und Püchau der Evangelisch-<br />
Lutherischen Kirchgemeinde Püchau-<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Püchau-<br />
<strong>Bennewitz</strong> erlässt folgende Friedhofsordnung:<br />
Inhaltsübersicht<br />
I. Allgemeines<br />
§ 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofes<br />
§ 2 Benutzung des Friedhofes<br />
§ 3 Schließung und Entwidmung<br />
§ 4 Beratung<br />
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof<br />
§ 6 Gewerbliche Arbeit auf dem Friedhof<br />
§ 7 Gebühren<br />
II. Bestattungen und Feiern<br />
A. Bestattungen und Benutzungsbestimmungen für<br />
Feier- und Leichenhallen<br />
§ 8 Bestattungen<br />
§ 9 Anmeldung der Bestattung<br />
§ 10 Leichenhalle/Leichenkammer<br />
§ <strong>11</strong> Feierhalle/Kirche<br />
§ 12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe<br />
§ 13 Musikalische Darbietungen<br />
B. Bestattungsbestimmungen<br />
§ 14 Ruhefristen<br />
§ 15 Grabgewölbe<br />
§ 16 Ausheben der Gräber<br />
§ 17 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung<br />
§ 18 Umbettungen<br />
§ 19 Särge, Urnen und Trauergebinde<br />
III. Grabstätten<br />
A. Allgemeine Grabstättenbedingungen<br />
§ 20 Vergabebestimmungen<br />
§ 21 Herrichten, Instandhaltung und Pflege von Grabstätten<br />
§ 21a Vernachlässigung der Grabstätte<br />
§ 22 Grabpflegevereinbarungen<br />
§ 23 Grabmale<br />
§ 24 Errichtung und Veränderung von Grabmalen und<br />
baulichen Anlagen<br />
§ 25 Instandhaltung der Grabmale und baulicher Anlagen<br />
§ 26 Schutz wertvoller Grabmale und Grabstätten<br />
§ 27 Entfernen von Grabmalen<br />
B. Reihengrabstätten<br />
§ 28 Rechtsverhältnisse an Reihengrabstätten<br />
§ 28 a Gemeinschaftsgräber als einheitlich gestaltete<br />
Reihengrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen und<br />
ihre Rechtsverhältnisse<br />
C. Wahlgrabstätten<br />
§ 29 Rechtsverhältnisse an Wahlgrabstätten<br />
§ 30 Übergang von Rechten an Wahlgrabstätten<br />
§ 31 Alte Rechte<br />
D. Grabmal- und Grabstättengestaltung<br />
§§ 32 bis 39 entfallen<br />
IV. Schlussbestimmungen<br />
§ 40 Zuwiderhandlungen<br />
§ 41 Haftung<br />
§ 42 Öffentliche Bekanntmachung<br />
§ 43 In-Kraft-Treten<br />
Der kirchliche Friedhof ist der Ort, an dem die christliche<br />
<strong>Gemeinde</strong> ihre Verstorbenen würdig bestattet.<br />
Er ist für alle, die ihn betreten, ein Ort der Besinnung<br />
und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die<br />
Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung<br />
wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht<br />
wird und bei ihrem Gedächtnis der christliche Glaube<br />
mit der gemeinsamen christlichen Auferstehungshoffnung<br />
lebendig ist. Alle Arbeit auf dem Friedhof erhält so<br />
ihren Sinn und ihre Ausrichtung als ein Dienst an den<br />
<strong>Gemeinde</strong>gliedern wie auch an Menschen, die nicht der<br />
Landeskirche angehören.<br />
Die Gestaltung und Pflege des Friedhofes erfordern besondere<br />
Sorgfalt, damit die persönliche Würde der Toten<br />
wie der Lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur<br />
in der Gesellschaft erhalten bleibt.<br />
I. Allgemeines<br />
§ 1<br />
Leitung und Verwaltung des Friedhofes<br />
1) Die Friedhöfe in <strong>Bennewitz</strong>, Deuben, Grubnitz, Nepperwitz,<br />
Pausitz und Püchau stehen im Eigentum des jeweiligen<br />
Kirchenlehns. Träger ist die Evangelisch-Lutherische<br />
Kirchgemeinde Püchau-<strong>Bennewitz</strong>.<br />
Der Friedhof ist eine unselbstständige Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts.<br />
2) Leitung, Verwaltung und Aufsicht liegen beim Kirchenvorstand.<br />
3) Die Verwaltung des Friedhofs richtet sich nach dieser<br />
Friedhofsordnung, den sonstigen kirchlichen Bestimmungen<br />
und den staatlichen Vorschriften.<br />
4) Aufsichtsbehörde ist das Evangelisch-Lutherische Regionalkirchenamt<br />
Leipzig.<br />
5) Im Zusammenhang mit einer Bestattung, der Verleihung,<br />
Verlängerung oder Übertragung des Nutzungsrechts<br />
an einer Grabstätte, einer Genehmigung zur<br />
Errichtung eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen,<br />
einer Zulassung von Gewerbetreibenden sowie mit<br />
der Erhebung von Gebühren und Entgelten werden die<br />
dafür erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben,<br />
verarbeitet und genutzt.<br />
§ 2<br />
Benutzung des Friedhofes<br />
1) Der Friedhof ist bestimmt zur Bestattung der <strong>Gemeinde</strong>glieder<br />
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Püchau-<strong>Bennewitz</strong><br />
sowie aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren<br />
Wohnsitz im Bereich der politischen <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Bennewitz</strong><br />
und Machern hatten oder ein Recht auf Bestattung<br />
in einer bestimmten Grabstätte besaßen.<br />
2) Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung<br />
des Friedhofsträgers.<br />
§ 3<br />
Schließung und Entwidmung<br />
1) Der Friedhof, einzelne Friedhofsteile oder einzelne Grabstätten<br />
können aus einem wichtigen Grund beschränkt<br />
geschlossen, geschlossen und entwidmet werden.
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
- <strong>11</strong> -<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
2) Nach der beschränkten Schließung werden Nutzungsrechte<br />
nicht mehr verliehen. Eine Verlängerung von<br />
Nutzungsrechten erfolgt lediglich zur Anpassung an die<br />
Ruhezeit. Bestattungen dürfen nur noch in Grabstätten<br />
stattfinden, an denen im Zeitpunkt der beschränkten<br />
Schließung noch Nutzungsrechte bestehen, sofern die<br />
Grabstätten noch nicht belegt sind oder sofern zu dem<br />
genannten Zeitpunkt die Ruhezeiten abgelaufen waren<br />
Eingeschränkt werden kann auch der Kreis der Bestattungsberechtigten.<br />
3) Nach der Schließung dürfen Bestattungen nicht mehr<br />
vorgenommen werden.<br />
4) Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte<br />
der Verstorbenen aufgehoben. Die Entwidmung<br />
wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte<br />
mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind<br />
und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist.<br />
§ 4<br />
Beratung<br />
Der Nutzungsberechtigte kann sich zwecks Auskunftserteilung<br />
und Beratung in allen Fragen, die sch auf die<br />
Gestaltung von Grabmal und Grabstätte einschließlich<br />
deren Bepflanzung beziehen, an den Friedhofsträger/die<br />
Friedhofsverwaltung wenden.<br />
§ 5<br />
Verhalten auf dem Friedhof<br />
1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes<br />
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />
sind zu befolgen.<br />
2) Der Friedhof ist für Besucher geöffnet<br />
a) in den Monaten März bis Oktober von 7.00 Uhr bis<br />
20.00 Uhr<br />
b) in den Monaten November bis Februar von 8.00 Uhr<br />
bis 16.00 Uhr.<br />
3) Kinder unter 6 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />
und Verantwortung Erwachsener betreten.<br />
4) Der Friedhofsträger kann das Betreten des Friedhofs<br />
oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend<br />
untersagen.<br />
5) Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet:<br />
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder Sportgeräten<br />
zu befahren - Kinderwagen, Rollstühle und Fahrzeuge<br />
der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,<br />
b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze,<br />
sowie gewerbliche Dienste anzubieten und dafür zu<br />
werben,<br />
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung<br />
an Werktagen störende Arbeiten auszuführen,<br />
d) gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu filmen,<br />
e) Druckerzeugnisse ohne Genehmigung zu verteilen,<br />
f) Abraum und Abfälle usw. außerhalb der dafür bestimmten<br />
Plätze abzulegen,<br />
g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen<br />
zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen<br />
und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten<br />
und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten,<br />
Blumen und Zweige auf fremden Gräbern und außerhalb<br />
der Gräber zu pflücken,<br />
h) zu lärmen, zu spielen oder sich sportlich zu betätigen,<br />
i) Hunde ohne Leine laufen zu lassen; Hundekot ist zu<br />
beseitigen,<br />
j) außerhalb von Bestattungen ohne Genehmigung Ansprachen<br />
zu halten und Musik darzubieten,<br />
k) Einweckgläser, Blechdosen und ähnliche Gefäße als<br />
Vasen oder Schalen zu verwenden,<br />
I) Unkrautvernichtungsmittel, chemische Schädlingsbekämpfungs-<br />
und Reinigungsmittel anzuwenden.<br />
6) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen,<br />
soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der<br />
Ordnung auf ihm vereinbar sind. Erforderliche Genehmigungen<br />
sind rechtzeitig bei der Friedhofsverwaltung<br />
einzuholen.<br />
§ 6<br />
Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof<br />
1) Bildhauer, Steinmetzen, Gärtner, Bestatter und sonstige<br />
Gewerbetreibende bedürfen zur Ausübung der entsprechenden<br />
gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof<br />
der vorherigen Zulassung durch den Friedhofsträger, der<br />
den Rahmen der Tätigkeit festlegt.<br />
Die Zulassung ist beim Friedhofsträger schriftlich zu beantragen.<br />
Für die Zulassung wird eine Gebühr erhoben.<br />
2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die<br />
in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig<br />
sind und die Friedhofsordnung schriftlich anerkennen.<br />
3) Bildhauer, Steinmetzen und Gärtner oder ihre fachlichen<br />
Vertreter müssen darüber hinaus die Meisterprüfung<br />
in ihrem Beruf abgelegt oder eine anderweitig<br />
gleichwertige fachliche Qualifikation erworben haben.<br />
Bildhauer und Steinmetzen müssen entsprechend ihrem<br />
Berufsbild in die Handwerksrolle eingetragen sein.<br />
4) Bestatter müssen als Gewerbetreibende zugelassen<br />
sein und sollen eine berufsspezifische Fachprüfung abgelegt<br />
haben.<br />
5) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung<br />
anderer als im Absatz 1 genannter Tätigkeiten gestattet<br />
werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck zu vereinbaren<br />
ist. Absätze 2 und 7 gelten entsprechend.<br />
6) Der Friedhofsträger kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen,<br />
soweit ihnen keine gesetzlichen Regelungen oder<br />
Verordnungen entgegenstehen.<br />
7) Der Friedhofsträger macht die Zulassung davon abhängig,<br />
dass der Antragsteller einen für die Ausübung seiner<br />
Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz<br />
nachweist.<br />
8) Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid<br />
und Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die zugelassenen<br />
Gewerbetreibenden haben für ihre Bediensteten<br />
einen Bedienstetenausweis auszustellen.<br />
Die Zulassung und der Bedienstetenausweis sind dem<br />
aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen<br />
vorzuzeigen.<br />
Die Zulassung kann befristet werden.<br />
9) Der Friedhofsträger kann die Zulassung der Gewerbetreibenden,<br />
die wiederholt oder schwerwiegend gegen<br />
die Vorschriften der Friedhofsverwaltung verstoßen, oder<br />
bei denen die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 ganz<br />
oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder<br />
Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen,<br />
10) Mit Grabmalen und Grabbepflanzungen darf nicht<br />
geworben werden. Grabmale dürfen daher nicht mit Firmenanschriften<br />
versehen werden. Eingehauene, nicht<br />
farbige Firmennamen bis zu einer Schrifthöhe von max.<br />
drei Zentimetern sind jedoch an der Seite oder Rückseite<br />
in den unteren 15 cm zulässig. Steckschilder zur Grabkennzeichnung<br />
für die Grabpflege mit voller Firmenanschrift<br />
der Friedhofsgärtner sind nicht zulässig<br />
<strong>11</strong>) Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die<br />
sie oder ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer<br />
Tätigkeit auf dem Friedhof verursachen. Die für die Arbeiten<br />
erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen<br />
auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen<br />
gelagert werden, an denen sie nicht stören. Bei Beendigung<br />
oder bei mehrtägiger Unterbrechung der Arbeit sind<br />
die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in den früheren<br />
Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf<br />
dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern.<br />
Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen<br />
des Friedhofes gereinigt werden.
<strong>Bennewitz</strong> - 12 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
Die beim Aushub von Fundamenten anfallende Erde ist<br />
auf dem Friedhof an den dafür von der Friedhofsverwaltung<br />
vorgesehenen Ablagestellen zu deponieren.<br />
§ 7<br />
Gebühren<br />
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen<br />
werden Gebühren nach der kirchenaufsichtlich bestätigten<br />
Gebührenordnung erhoben.<br />
II. Bestattungen und Feiern<br />
A. Bestattungen und Benutzerbestimmungen<br />
für Feier- und Leichenhallen<br />
§ 8<br />
Bestattungen<br />
1) Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche<br />
Handlung. Den Zeitpunkt legt die Friedhofsverwaltung<br />
im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem zuständigen<br />
Pfarrer fest.<br />
2) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der<br />
Zustimmung des zuständigen Pfarrers. Die landeskirchlichen<br />
Bestimmungen über die Erteilung eines Abmeldescheines<br />
(Dimissoriale) bleiben unberührt.<br />
3) Den Zeitpunkt der nichtkirchlichen Bestattungen legt<br />
der Friedhofsträger im Einvernehmen mit den Angehörigen<br />
fest.<br />
4) Stille Bestattungen werden nur in Anwesenheit eines<br />
Beauftragten des Friedhofsträgers vorgenommen.<br />
5) Bestattungen finden an den Werktagen Montag bis<br />
Freitag statt.<br />
§ 9<br />
Anmeldung der Bestattung<br />
1) Die Bestattung ist unverzüglich bei dem Friedhofsträger<br />
unter Vorlage der Bescheinigung des Standesamtes<br />
für die Beurkundung des Todesfalles oder eines Beerdigungserlaubnisscheines<br />
der Ordnungsbehörde anzumelden.<br />
Soll die Bestattung in einer vorzeitig erworbenen<br />
Grabstätte erfolgen, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
Bei Aschenbestattungen ist zusätzlich die Einäscherungsbescheinigung<br />
vorzulegen.<br />
2) Für die Anmeldung sind die Vordrucke der Friedhofsverwaltung<br />
zu verwenden. Dabei ist die Anmeldung der<br />
Bestattung durch die antragstellende Person zu unterzeichnen.<br />
Ist die antragstellende Person nicht nutzungsberechtigt<br />
an der Grabstätte, so hat auch der Nutzungsberechtigte<br />
durch seine Unterschrift sein Einverständnis zu<br />
erklären. Ist der Nutzungsberechtigte einer vorhandenen<br />
Wahlgrabstätte verstorben, so hat der neue Nutzungsberechtigte<br />
durch Unterschrift die Übernahme des Nutzungsrechts<br />
in der Anmeldung schriftlich zu beantragen.<br />
3) Wird eine Bestattung nicht rechtzeitig mit den erforderlichen<br />
Unterlagen angemeldet, so ist der Friedhofsträger<br />
berechtigt, den Bestattungstermin bis zur Vorlage<br />
der erforderlichen Angaben und Unterlagen auszusetzen.<br />
Werden die erforderlichen Unterschriften nicht geleistet,<br />
können Bestattungen nicht verlangt werden.<br />
§ 10<br />
Leichenhalle/Leichenkammer<br />
entfällt<br />
§ <strong>11</strong><br />
Feierhalle/Kirche<br />
1) Die Friedhofskapelle (FH Püchau) und die Kirchen dienen<br />
bei der kirchlichen Bestattung als Stätten der christlichen<br />
Verkündigung.<br />
2) Bei der Benutzung der Feierhallen oder der Kirche in<br />
Deuben für Verstorbene, die keiner christlichen Kirche<br />
angehörten, ist der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte<br />
zu respektieren. Christliche Symbole dürfen<br />
nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden.<br />
3) Aufbahrungen in den Feierhallen/Kirchen sind möglich.<br />
Während der Trauerfeier bleibt der Sarg geschlossen.<br />
Das Aufstellen des Sarges in der Feierhalle/Kirche kann<br />
untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen<br />
Krankheit gelitten hat oder sonstige gesundheitliche<br />
Bedenken dagegenstehen. Särge, in denen an<br />
meldepflichtigen Krankheiten Verstorbene liegen, dürfen<br />
nur mit Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes<br />
geöffnet werden.<br />
4) Die Grunddekoration der Feierhallen/Kirchen besorgt<br />
der Friedhofsträger. Zusätzliche Dekorationen sind mit<br />
dem Friedhofsträger abzustimmen.<br />
§ 12<br />
Andere Bestattungsfeiern am Grabe<br />
Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und Niederlegung von<br />
Grabschmuck am Grab ist zu respektieren, dass sich das<br />
Grab auf einem kirchlichen Friedhof befindet.<br />
§ 13<br />
Musikalische Darbietungen<br />
1) Musik- und Gesangsdarbietungen in den Feierhallen/<br />
Kirchen und auf dem Friedhof bedürfen bei der kirchlichen<br />
Trauerfeier der Zustimmung des Pfarrers, in anderen<br />
Fällen der des Friedhofsträgers.<br />
2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem<br />
Friedhof außerhalb einer Bestattungsfeier bedürfen der<br />
vorherigen Genehmigung des Friedhofsträgers.<br />
B. Bestattungsbestimmungen<br />
§ 14<br />
Ruhefristen<br />
Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre.<br />
Bei Fehlgeburten, bei Kindern, die totgeboren oder vor<br />
der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind,<br />
beträgt sie mindestens zehn Jahre.<br />
§ 15<br />
Grabgewölbe<br />
1) Das Ausmauern und Betonieren von Gräbern sowie die<br />
Neuanlage von Grüften und Grabkammern sind nicht zulässig.<br />
2) In vorhandene baulich intakte Grüfte dürfen Urnen<br />
beigesetzt werden, Särge, sofern keine hygienischen Vorschriften<br />
entgegenstehen. Der Nutzungsberechtigte ist<br />
verpflichtet, für den baulichen Erhalt der Gruftanlage zu<br />
sorgen. Im Übrigen gilt § 27 entsprechend.<br />
§ 16<br />
Ausheben der Gräber<br />
1) Die Gräber werden von dem Friedhofsträger oder in<br />
dessen Auftrag ausgehoben und wieder geschlossen.<br />
2) Die Erdüberdeckung der einzelnen Gräber beträgt bis<br />
zur Erdoberfläche (ohne Grabhügel) von Oberkante Sarg<br />
mindestens 0,90 m, von Obergrenze Urne mindestens<br />
0,50 m.<br />
3) Die Gräber für Leichenbestattungen müssen voneinander<br />
durch mindestens 0,30 m starke gewachsene Erdwände<br />
getrennt sein.<br />
4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor einer<br />
Bestattung entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben<br />
der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör<br />
durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen,<br />
sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten<br />
zu tragen oder der Friedhofsverwaltung<br />
zu erstatten.
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
- 13 -<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
§ 17<br />
Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung<br />
1) In einem Sarg darf nur ein Leichnam bestattet werden.<br />
Es ist jedoch zulässig, den Leichnam einer Mutter und<br />
ihres neugeborenen Kindes oder die Leichname zweier<br />
gleichzeitig verstorbener Geschwister im Alter bis zu einem<br />
Jahr in einem Sarg zu bestatten.<br />
2) Die Beisetzung konservierter Leichname ist nicht zulässig.<br />
3) Vor Ablauf der in dieser Friedhofsordnung festgesetzten<br />
Ruhezeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden.<br />
4) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung<br />
Sargteile, Gebeine oder Urnenreste gefunden werden,<br />
sind diese unter der Sohle des neu aufgeworfenen<br />
Grabes zu versenken. Werden noch nicht verweste Leichenteile<br />
vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu<br />
schließen und als Bestattungsstätte für Leichname für<br />
die erforderliche Zeit zu sperren.<br />
5) Die Öffnung einer Grabstätte ist — abgesehen von der<br />
richterlichen Leichenschau — nur mit Genehmigung des<br />
Friedhofsträger und des zuständigen Gesundheitsamtes<br />
zulässig. § 18 Absatz 4 gilt entsprechend.<br />
§ 18<br />
Umbettungen<br />
1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört<br />
werden,<br />
2) Umbettungen von Leichnamen und Aschen bedürfen der<br />
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers.<br />
Bei Umbettungen von Leichen ist die vorherige schriftlichen<br />
Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich. Dem Antrag<br />
auf Erteilung der Zustimmung zu einer Umbettung st<br />
der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur<br />
Verfügung steht. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus<br />
einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte<br />
des gleichen Friedhofes sind nicht zulässig, ausgenommen<br />
sind Umbettungen von Amts wegen.<br />
3) Alle Umbettungen erfolgen nur auf schriftlichen Antrag.<br />
Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte. Bei<br />
allen Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten,<br />
der Kinder und der Eltern des Verstorbenen<br />
durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden.<br />
4) Umbettungen werden vom Friedhofspersonal/Beauftragten<br />
des Friedhofsträgers durchgeführt. Der Zeitpunkt<br />
der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt. Umbettungen<br />
von Särgen finden grundsätzlich nur in den<br />
Monaten Dezember bis März statt. Im Zeitraum von zwei<br />
Wochen bis zu sechs Monaten nach dem Tod werden Umbettungen<br />
von Särgen nur auf Grund einer richterlichen<br />
Anordnung ausgeführt.<br />
5) Die Kosten der Umbettung hat der Antragsteller zu tragen.<br />
Das gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an<br />
der eigenen Grabstätte sowie an Nachbargrabstätten und<br />
Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen.<br />
6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung<br />
nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />
7) Grabmale und Pflanzen können umgesetzt werden,<br />
wenn sie den Gestattungsbestimmungen des neuen<br />
Grabfeldes entsprechen.<br />
8) Leichen und Aschen zu anderen als Umbettungszwecken<br />
wieder auszugraben, bedarf einer richterlichen oder<br />
behördlichen Anordnung.<br />
§ 19<br />
Särge und Urnen<br />
1) Särge sollen nicht länger als 2,10 m, die Kopfenden einschließlich<br />
der Sargfüße nicht höher als 0,80 m und nicht<br />
breiter als 0,70 m sein. Sind in Ausnahmefällen größere<br />
Särge erforderlich, ist die Genehmigung des Friedhofsträgers<br />
bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />
2) Särge, Urnen und Überurnen müssen so beschaffen<br />
sein, dass die chemische, physikalische oder biologische<br />
Beschaffenheit des Bodens und des Grundwassers nicht<br />
nachteilig verändert wird und bei Särgen die Verwesung<br />
der Leichen innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird.<br />
3) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein,<br />
dass jedes Durchsickern von Leichenflüssigkeit vor ihrer<br />
Bestattung ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen<br />
und -beigaben, Sargabdichtungen, Urnen und Überurnen<br />
sowie Totenbekleidung müssen zur Vermeidung von Boden-<br />
und Umweltbelastungen aus Werkstoffen hergestellt<br />
sein, die im Zeitraum der festgelegten Ruhezeit leicht<br />
verrotten. Sie dürfen keine PVC-, PE-, PCP-, formaldehydabspaltenden,<br />
nitrozellulosehaltigen oder sonstigen<br />
umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Die<br />
Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien<br />
bestehen.<br />
4) Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem,<br />
biologisch abbaubarem Material hergestellt sein.<br />
Gebinde und Kränze mit Kunststoffen sind nach der Trauerfeier<br />
durch die anliefernden Gewerbetreibenden wieder<br />
abzuholen. Kunststoffe sind auch als Verpackungsmaterial<br />
nicht zulässig.<br />
III. Grabstätten<br />
A. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 20<br />
Vergabebestimmungen<br />
1) Nutzungsrechte an Grabstätten werden unter den in<br />
dieser Ordnung aufgestellten Bedingungen vergeben.<br />
An ihnen bestehen nur zeitlich begrenzte Rechte gemäß<br />
dieser Ordnung. Die Grabstätten bleiben Eigentum des<br />
Friedhofsträgers.<br />
2) Bei Neuvergabe von Nutzungsrechten muss der künftige<br />
Nutzungsberechtigte das Nutzungsrecht beim Friedhofsträger<br />
beantragen.<br />
3) Auf dem Friedhof werden Nutzungsrechte vergeben an<br />
a) Reihengrabstätten für Leichen- und Aschenbestattung<br />
mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften,<br />
b) Wahlgrabstätten für Leichen- und Aschenbestattung<br />
mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften,<br />
c) einheitlich gestaltete Reihengrabstätten für Urnenund<br />
Sargbestattungen<br />
4) Die Vergabe von Nutzungsrechten wird abhängig gemacht<br />
von der schriftlichen Anerkennung dieser Ordnung.<br />
5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Verpflichtung<br />
zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte.<br />
6) Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, dem Friedhofsträger<br />
Veränderungen seiner Wohnanschrift unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige Nachteile,<br />
die aus der Unterlassung eine solchen Mitteilung<br />
entstehen, ist der Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig.<br />
7) Der Nutzungsberechtigte hat mit Ablauf der Nutzungszeit<br />
dem Friedhofsträger die Grabstätte in abgeräumtem<br />
Zustand zu übergeben. Wird die Grabstätte nicht binnen<br />
drei Monaten nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt<br />
übergeben, so werden die Arbeiten vom Friedhofsträger<br />
auf Kosten der bisher nutzungsberechtigten Person<br />
durchgeführt. Eine Aufbewahrungspflicht für abgeräumte<br />
Pflanzen und bauliche Anlagen besteht für den Friedhofsträger<br />
nicht.<br />
8) Über Sonder- und Ehrengrabstätten entscheidet der<br />
Friedhofsträger.<br />
§ 21<br />
Herrichtung, Instandhaltung und Pflege der<br />
Grabstätte<br />
1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung<br />
anzupassen, dass der Friedhofszweck erfüllt
<strong>Bennewitz</strong> - 14 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
wird und die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt. Die<br />
Grabstätten sind gärtnerisch so zu bepflanzen, das benachbarte<br />
Grabstätten, öffentliche Anlagen und Wege<br />
nicht beeinträchtigt werden. Die Pflanzen dürfen in ausgewachsenem<br />
Zustand 1,5 m und in der Breite die Grabstättengrenzen<br />
nicht überschreiten.<br />
2) Die Grabstätten müssen nach jeder Bestattung bzw.<br />
nach Erwerb des Nutzungsrechtes unverzüglich, spätestens<br />
jedoch innerhalb von sechs Monaten gärtnerisch<br />
hergerichtet werden.<br />
3) Zur gärtnerischen Anlage und Pflege ist der Nutzungsberechtigte<br />
verpflichtet, welcher entweder die Grabstätte<br />
selbst anlegen und pflegen oder die Friedhofsverwaltung<br />
oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner damit beauftragen<br />
kann. Die Verpflichtung endet mit dem Ablauf des<br />
Nutzungsrechtes.<br />
4) Das Anliefern und Verwenden von Kunststoffen für<br />
die Grabgestaltung und als Grabschmuck ist untersagt.<br />
Das gilt insbesondere für Grabeinfassungen, Grababdeckungen,<br />
Grabmale und Blumen. Die Nutzungsberechtigten<br />
sind verpflichtet, die anfallenden Abfälle in die vom<br />
Friedhofsträger vorgegebenen und entsprechend gekennzeichneten<br />
Abfallbehälter, getrennt nach kompostierbarem<br />
und nicht kompostierbarem Material abzulegen.<br />
5) Bäume und Sträucher auf der Grabstätte dürfen nur<br />
mit Zustimmung des Friedhofsträgers verändert oder beseitigt<br />
werden.<br />
6) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der<br />
gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt<br />
ausschließlich dem Friedhofsträger. Nutzungsberechtigte<br />
haben keinen Anspruch auf Beseitigung von Bäumen und<br />
Gehölzen, durch die sie sich in der Pflege ihrer Grabstätte<br />
beeinträchtigt fühlen.<br />
7) Nicht gestattet sind<br />
a) Grabstättengestaltungen ohne jegliche gärtnerische<br />
Bepflanzung,<br />
b) die Verwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln,<br />
chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie<br />
Kochsalz bei der Grabpflege,<br />
c) die Verwendung von Kunststoffen (z.B. Folien als Unterlage<br />
für Kies etc.),<br />
d) das Aufbewahren von Geräten und Gefäßen auf und<br />
außerhalb der Grabstätte sowie<br />
e) das Aufstellen von Sitzgelegenheiten, Rankgerüsten,<br />
Pergolen, Gittern und ähnlichen Einrichtungen.<br />
§ 21 a<br />
Vernachlässigung der Grabstätte<br />
1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet<br />
oder gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte nach<br />
schriftlicher Aufforderung des Friedhofsträgers die Grabstätte<br />
innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist<br />
in Ordnung zu bringen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht<br />
bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügen<br />
eine öffentliche Bekanntmachung und ein sechswöchiger<br />
Hinweis an der Grabstätte auf die Verpflichtung zur Herrichtung,<br />
Instandhaltung und Pflege.<br />
2) Kommt der Nutzungsberechtigte nicht fristgemäß der<br />
Aufforderung bzw. dem Hinweis nach, kann der Friedhofsträger<br />
die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
in Ordnung bringen lassen.<br />
3) Der Friedhofsträger ist befugt, auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
stark wuchernde oder absterbende<br />
Hecken, Bäume und Sträucher zu beschneiden oder zu<br />
beseitigen, falls dies zur Erfüllung des Friedhofszweckes<br />
erforderlich ist. Absatz 1 gilt entsprechend. Verwelkte<br />
Blumen, Kränze usw. sind von den Grabstätten zu entfernen<br />
und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.<br />
4) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1<br />
Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt<br />
oder ist die verantwortliche Person nicht ohne besonderen<br />
Aufwand zu ermitteln, kann der Friedhofsträger den<br />
Grabschmuck entfernen. Er ist nicht verpflichtet, Grabschmuck<br />
länger als sechs Wochen aufzubewahren.<br />
§ 22<br />
Grabpflegevereinbarungen<br />
Grabpflegevereinbarungen können mit auf dem Friedhof<br />
zugelassenen Gewerbetreibenden oder über die Dauergrabpflegegesellschaft<br />
Sächsischer Friedhofsgärtner<br />
mbH, Scharfenberger Str. 67, 0<strong>11</strong>39 Dresden abgeschlossen<br />
werden. De zugelassenen Gewerbetreibenden können<br />
in der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.<br />
§ 23<br />
Grabmale<br />
1) Grabmale müssen sich in die Art des Friedhofes bzw.<br />
die Art des jeweiligen Gräberfeldes einordnen.<br />
Gestaltung und Inschrift dürfen nichts enthalten, was<br />
das christliche Empfinden verletzt und der Würde des Ortes<br />
abträglich ist.<br />
2) Grabmale sollen aus Naturstein, Holz, geschmiedetem<br />
oder gegossenem Metall sein. Es sind stehende oder liegende<br />
Grabmale zulässig, jedoch nur ein stehendes Grabmal<br />
je Grab.<br />
Ein zusätzliches liegendes Grabmal soll dem stehenden<br />
in Material, Farbe, Bearbeitung und Schrift entsprechen.<br />
3) Das Verhältnis von Höhe zu Breite des Grabmales soll<br />
gleich oder größer als 2:1 sein.<br />
4) Aus Gründen der Standsicherheit von Grabmalen<br />
muss die erforderliche Mindeststeinstärke bei Grabmalen<br />
bis 0,80 m Höhe 12 cm, über 0,80 m bis 1,20 m Höhe<br />
14 cm und über 1,20 m bis 1,60 m Höhe 16 cm betragen.<br />
Bei Grabmalen über 1,60 m Höhe ist die Standfestigkeit<br />
statisch nachzuweisen.<br />
5) Auf Grabstätten, die an der Friedhofsmauer liegen, beträgt<br />
der Mindestabstand zwischen Friedhofsmauer und<br />
Grabmal 40 cm. Bei Grabmalen über 1,60 m Höhe gibt<br />
der Friedhofsträger den erforderlichen Mindestabstand<br />
gesondert vor.<br />
6) Die Verwendung chemischer Reinigungsmittel für<br />
Grabmale und bauliche Anlagen ist nicht gestattet.<br />
§ 24<br />
Errichtung und Veränderung von Grabmalen<br />
und baulichen Anlagen<br />
1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen<br />
bedarf vor Auftragserteilung der schriftlichen Genehmigung<br />
durch den Friedhofsträger. Auch provisorische<br />
Grabmale sind genehmigungspflichtig. Der Antragsteller<br />
hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen:<br />
a) der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht<br />
im Maßstab 1: 10 mit genauen Angaben über Art und Bearbeitung<br />
des Materials, über Abmessungen und Form<br />
des Steins sowie über Inhalt, Anordnung und Art der<br />
Schrift und des Symbols sowie der Fundamentierung und<br />
Verdübelung.<br />
Falls es der Friedhofsträger für erforderlich hält, kann er<br />
die statische Berechnung der Standfestigkeit verlangen.<br />
Er kann ferner verlangen, dass ihm Proben des Materials<br />
und der vorgesehenen Bearbeitung vorgelegt werden.<br />
b) soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen<br />
der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab<br />
1: 1 mit den unter 2 a) genannten Angaben.<br />
In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im<br />
Maßstab 1 : 10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher<br />
Größe auf der Grabstätte verlangt werden.<br />
3) Entspricht die Ausführung des Grabmals nicht dem genehmigten<br />
Antrag, wird dem Nutzungsberechtigten eine<br />
angemessene Frist zur Abänderung oder Beseitigung des<br />
Grabmals gesetzt.
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
- 15 -<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Nach Ablauf der Frist wird das Grabmal auf Kosten des<br />
Nutzungsberechtigten von der Grabstätte entfernt, gelagert<br />
und zur Abholung bereitgestellt.<br />
4) Die Bildhauer und Steinmetze haben die Grabmale und<br />
baulichen Anlagen nach den jeweils geltenden Richtlinien<br />
für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern<br />
des Bundesinnungsverbandes des Deutschen<br />
Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks zu fundamentieren<br />
und zu versetzen.<br />
5) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen<br />
baulichen Anlagen einschließlich Grabeinfassungen bedürfen<br />
ebenfalls vor Auftragserteilung bzw. Ausführung<br />
der schriftlichen Genehmigung durch den Friedhofsträger.<br />
Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.<br />
6) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die<br />
sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach<br />
der Genehmigung errichtet worden ist.<br />
7) Grabplatten, Grabmale und sonstige bauliche Anlagen<br />
in unmittelbarer baulicher Verbindung mit der Friedhofsmauer<br />
sind unzulässig.<br />
8) Provisorische Grabmale dürfen nur als naturlasierte<br />
Holzstelen oder -kreuze und nur für einen Zeitraum von<br />
zwei Jahren nach der Bestattung aufgestellt werden.<br />
9) Bei Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen, die<br />
ohne Genehmigung errichtet oder verändert worden sind,<br />
ist der Friedhofsträger berechtigt, diese nach Ablauf von<br />
sechs Wochen nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />
auf dessen Kosten entfernen zu lassen.<br />
10) Bei der Anlieferung von Grabmalen oder sonstigen<br />
baulichen Anlagen ist dem Friedhofsträger der Genehmigungsbescheid<br />
vorzulegen. Der Zeitpunkt der Aufstellung<br />
ist mit dem Friedhofsträger abzustimmen.<br />
§ 25<br />
Instandhaltung der Grabmale und<br />
baulicher Anlagen<br />
1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind<br />
dauernd in ordnungsgemäßem und verkehrssicherem<br />
Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der jeweilige<br />
Nutzungsberechtigte.<br />
2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen<br />
baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, ist<br />
der Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe<br />
durch zugelassene Bildhauer oder Steinmetzen zu<br />
schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung<br />
auf Kosten des Nutzungsberechtigten notwendige<br />
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Absperrungen, Umlegung<br />
von Grabmalen) treffen.<br />
Wird der ordnungsgemäße Zustand trotz schriftlicher<br />
Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer<br />
festgesetzten angemessenen Frist hergestellt, ist die<br />
Friedhofsverwaltung berechtigt, dies an Stelle des Nutzungsberechtigten<br />
zu veranlassen oder das Grabmal oder<br />
Teile davon zu entfernen, zu lagern und zur Abholung bereitzustellen.<br />
Die Kosten hat der Nutzungsberechtigte zu<br />
tragen.<br />
Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht<br />
ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, genügen als<br />
Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein<br />
Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von<br />
sechs Wochen aufgestellt wird. Der Nutzungsberechtigte<br />
haftet für jeden Schaden, der von einem nicht verkehrssicheren<br />
Grabmal ausgehen kann.<br />
3) Der Friedhofsträger prüft nach Beendigung der Frostperiode<br />
im Frühjahr Grabmale, Grabmalteile und sonstige<br />
baulichen Anlagen auf Verkehrssicherheit.<br />
§ 26<br />
Schutz wertvoller Grabmale und Grabstätten<br />
1) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale,<br />
bauliche Anlagen und Grabstätten sowie Grabstätten,<br />
die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren<br />
Zeiten zu gelten haben, unterstehen dem Schutz des<br />
Friedhofsträgers. Sie erhalten Bestandsgarantie, werden<br />
in eine vom Friedhofsträger geführte Denkmalliste aufgenommen<br />
und dürfen nur mit Genehmigung des Regionalkirchenamtes<br />
neu vergeben, verändert oder an eine andere<br />
Stelle verlegt bzw. an einem anderen Ort aufgestellt<br />
werden. Bei denkmalgeschützten Grabstätten bedarf dies<br />
außerdem der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
2) Für die Erhaltung von Grabmalen und Grabstätten<br />
nach Absatz 1 können Patenschaftsverträge abgeschlossen<br />
werden, in denen sich der Pate zur Instandsetzung<br />
und laufenden Unterhaltung von Grabmal und Grabstätte<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen in Absatz 1 verpflichtet.<br />
§ 27<br />
Entfernen von Grabmalen<br />
1) Nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind die Grabmale,<br />
Fundamente, Einfassungen und sonstigen baulichen<br />
Anlagen durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen.<br />
Sind die Grabmale, Fundamente, Einfassungen und sonstigen<br />
baulichen Anlagen nicht innerhalb von drei Monaten<br />
nach Ablauf des Nutzungsrechtes entfernt, ist der<br />
Friedhofsträger berechtigt, sie zu entfernen und darüber<br />
zu verfügen. Die dem Friedhofsträger entstehenden Kosten<br />
trägt der Nutzungsberechtigte.<br />
2) Vor Ablauf des Nutzungsrechtes dürfen Grabmale, Einfassungen<br />
und sonstige bauliche Anlagen nur mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung des Friedhofsträgers entfernt<br />
werden.<br />
3) Bei kulturhistorisch wertvollen Grabmalen gilt § 26.<br />
B. Reihengrabstätten<br />
§ 28<br />
Rechtsverhältnisse an Reihengrabstätten<br />
1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Leichen- oder<br />
Aschenbestattungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln<br />
für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden.<br />
2) Reihengrabstätten werden eingerichtet für:<br />
a) Leichenbestattung,<br />
Größe der Grabstätte: Länge 2,00 m, Breite 0,90 m<br />
b) Aschenbestattung<br />
Größe der Grabstätte: Länge 1,00 m, Breite 0,60 m<br />
(ausgenommen Abmessungen für einheitl. gestaltete<br />
Reihengrabstätten)<br />
Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt.<br />
3) In einer Reihengrabstätte darf nur ein Leichnam oder<br />
eine Asche bestattet werden.<br />
4) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte<br />
wird eine schriftliche Bescheinigung erteilt. In<br />
ihr ist die genaue Lage der Reihengrabstätte anzugeben.<br />
5) Für den Übergang von Rechten gilt § 30 entsprechend.<br />
6) Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte erlischt<br />
mit Ablauf der in dieser Ordnung festgesetzten Ruhezeit.<br />
Es kann nicht verlängert werden.<br />
7) Das Abräumen von Reihengräbern oder Reihengrabfeldern<br />
nach Ablauf der Ruhezeit wird sechs Monate vorher<br />
öffentlich und durch Hinweis auf dem betreffenden Reihengrab<br />
oder Grabfeld bekannt gemacht. § 27 Absatz 1<br />
bleibt unberührt.<br />
§ 28 a<br />
Gemeinschaftsgräber als einheitlich gestaltete<br />
Reihengrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen<br />
und ihre Rechtsverhältnisse<br />
(1) Bei den Gemeinschaftsgräbern handelt es sich um<br />
einheitlich gestaltete Reihengrabstätten für Urnen- oder<br />
Sargbestattung mit Pflege durch die Friedhofsverwaltung.
<strong>Bennewitz</strong> - 16 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
(2) Sie sind ausnahmslos für Verstorbene bestimmt, die<br />
bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz im Bereich der politischen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Bennewitz</strong> und Machern hatten. Diese<br />
Grabstätten sind vorzugsweise für alleinstehende Personen<br />
bestimmt.<br />
(3) Sie werden durch den Friedhofsträger mit einer standortgemäßen,<br />
ausdauernden und bodendeckenden Bepflanzung<br />
und einem schlichten Grabmal mit der Nennung<br />
der Namen in der Reihenfolge Vor-, Familienname,<br />
dem Geburts- und Sterbejahr des Bestatteten auf der einzelnen<br />
Grabstätte einheitlich angelegt und auf Dauer der<br />
Ruhezeit gepflegt.<br />
(4) Da die Herrichtung und Unterhaltung dieser Reihengräber<br />
ausschließlich dem Friedhofsträger obliegt, ist die<br />
individuelle Anbringung von Grabschmuck nur in den dafür<br />
vorgesehenen Behältern (bodenbündige Steckvasen)<br />
gestattet. Anderer Grabschmuck (individuelle Bepflanzung<br />
und Gestecke) kann vom Friedhofsträger entfernt<br />
werden.<br />
(5) Da in einer Reihengrabstätte nur eine Bestattung erfolgt<br />
(vgl. § 28 Abs. 3 Friedhofsordnung), ist eine spätere<br />
Zusatzbeisetzung (z. B. von Ehepartnern) dieser auch<br />
ausnahmsweise nicht möglich.<br />
(6) Im Bezug auf Vergabe, Abmessung, Nutzungsrecht und<br />
Ruhezeit gelten die Bestimmungen für Reihengräber gemäß<br />
§§ 14 und 28 der Friedhofsordnung.<br />
C. Wahlgrabstätten<br />
§ 29<br />
Rechtsverhältnisse an Wahlgrabstätten<br />
1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Leichen- oder<br />
Aschenbestattungen, an denen auf Antrag im Todesfall<br />
ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren, beginnend<br />
mit dem Tag der Zuweisung vergeben wird und deren<br />
Lage gleichzeitig im Einvernehmen mit dem Erwerber<br />
bestimmt werden kann. In begründeten Fällen kann auch<br />
zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht vergeben werden.<br />
2) Die einzelne Wahlgrabstätte für Leichenbestattung ist<br />
2,00 m lang und 0,90 m breit, für Aschenbestattung 1,00 m<br />
lang und 0,60 m breit. Maße auf alten Grabfeldern werden<br />
hiervon nicht berührt.<br />
3) Wahlgrabstätten werden als ein- und mehrstellige<br />
Wahlgrabstätten vergeben. In einer einstelligen Wahlgrabstätte<br />
für Leichenbestattung darf nur eine Leiche bestattet<br />
werden. In einer mit einer Leiche belegten Wahlgrabstätte<br />
kann zusätzlich eine Asche bestattet werden.<br />
In einer einstelligen Wahlgrabstätte für Aschenbestattungen<br />
können bis zu zwei Aschen bestattet werden.<br />
4) In einer Wahlgrabstätte werden der Nutzungsberechtigte<br />
und seine Angehörigen bestattet. Als Angehörige<br />
im Sinne dieser Bestimmungen gelten: Ehepaare, Verwandte<br />
auf- und absteigender Linie sowie Geschwister,<br />
Geschwisterkinder und Ehegatten der Vorgenannten. Auf<br />
Wunsch des Nutzungsberechtigten können darüber hinaus<br />
mit Genehmigung des Friedhofsträgers auch andere<br />
Verstorbene bestattet werden. Grundsätzlich entscheidet<br />
der Nutzungsberechtigte, wer von den beisetzungsberechtigten<br />
Personen bestattet wird.<br />
5) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte<br />
wird eine schriftliche Bescheinigung erteilt.<br />
In ihr werden die genaue Lage der Wahlgrabstätte und<br />
die Dauer der Nutzungszeit angegeben. Dabei wird darauf<br />
hingewiesen, dass der Inhalt des Nutzungsrechtes sich<br />
nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung richtet.<br />
6) Bei Ablauf der Nutzungszeit kann das Nutzungsrecht<br />
auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte verlängert<br />
werden. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert,<br />
erlischt es nach Ablauf der Nutzungszeit. Über den Ablauf<br />
der Nutzungszeit informiert der Friedhofsträger<br />
den Nutzungsberechtigten sechs Monate vorher durch<br />
schriftliche Benachrichtigung oder, wenn keine Anschrift<br />
bekannt ist, durch öffentliche Bekanntmachung und Hinweis<br />
auf der betreffenden Grabstätte.<br />
7) Überschreitet bei einer Belegung oder Wiederbelegung<br />
von Wahlgrabstätten die neu begründete Ruhezeit die<br />
laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht mindestens<br />
für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre<br />
für die gesamte Wahlgrabstätte zu verlängern.<br />
8) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb<br />
von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten<br />
Grabstätte und auf Unveränderlichkeit der Umgebung,<br />
wenn dies aus Gründen der Friedhofsgestaltung<br />
im Rahmen des Friedhofszweckes nicht möglich ist.<br />
9) Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann im Umkreis<br />
von 2,5 m vom Stammfuß vorhandener Bäume durch den<br />
Friedhofsträger für Leichenbestattungen aufgehoben<br />
werden, um die Standsicherheit von Bäumen zu gewährleisten.<br />
10) Ein Nutzungsrecht kann auch an unter Denkmalschutz<br />
stehenden Grabstätten erworben werden.<br />
Auflagen, die zur Erhaltung der Grabstätte durch die zuständige<br />
Denkmalschutzbehörde festgelegt werden, binden<br />
den Nutzungsberechtigten und seine Nachfolger im<br />
Nutzungsrecht.<br />
<strong>11</strong>) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann<br />
jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf<br />
der letzten Ruhefrist zurückgegeben werden, Eine Rückgabe<br />
ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.<br />
§ 30<br />
Übergang von Rechten an Wahlgrabstätten<br />
1) Der Nutzungsberechtigte kann sein Nutzungsrecht nur<br />
einem Berechtigten nach § 29 Absatz 4 übertragen.<br />
Zur Rechtswirksamkeit der Übertragung sind schriftliche<br />
Erklärungen des bisherigen und des neuen Nutzungsberechtigten<br />
sowie die schriftliche Genehmigung des Friedhofträgers<br />
erforderlich.<br />
2) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der<br />
Erwerber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger<br />
im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht<br />
durch einen schriftlichen Vertrag übertragen, der erst im<br />
Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird.<br />
3) Wurde bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine<br />
derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht<br />
in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des<br />
verstorbenen Nutzungsberechtigten über:<br />
a) auf den überlebenden Ehegatten und zwar auch dann,<br />
wenn Kinder aus eher früheren Ehe vorhanden sind,<br />
b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,<br />
c) auf die Stiefkinder,<br />
d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer<br />
Väter oder Mütter,<br />
e) auf die Eltern,<br />
f) auf die leiblichen Geschwister,<br />
g) auf die Stiefgeschwister,<br />
h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.<br />
Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) bis h)<br />
wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter.<br />
4) Der Übergang des Nutzungsrechtes gemäß Absatz 3 ist<br />
dem neuen Nutzungsberechtigten durch schriftlichen Bescheid<br />
bekannt zu geben.<br />
5) Sind keine Angehörigen der Gruppen a) bis h) vorhanden<br />
oder zu ermitteln, so kann das Nutzungsrecht mit Genehmigung<br />
des Friedhofsträgers auch von einer anderen<br />
Person übernommen werden. Eine Einigung der Erben<br />
zur Übertragung des Nutzungsrechtes auf eine andere als<br />
im § 29 Absatz 4 genannte Person ist mit Genehmigung<br />
des Friedhofsträgers möglich.<br />
6) In den in Absatz 5 genannten Fällen hat der Rechtsnachfolger<br />
dem Friedhofsträger den beabsichtigten Übergang<br />
des Nutzungsrechtes unverzüglich anzuzeigen.
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
- 17 -<br />
<strong>Bennewitz</strong><br />
Die Übertragung des Nutzungsrechtes ist dem neuen Nutzungsberechtigten<br />
schriftlich zu bescheinigen. Solange<br />
das nicht geschehen ist, können Bestattungen nicht verlangt<br />
werden.<br />
§ 31<br />
Alte Rechte<br />
1) Für Grabstätten, über die der Friedhofsträger bei In-<br />
Kraft-Treten dieser Ordnung bereits verfügt hat, richtet<br />
sich die Gestaltung nach den bei der Vergabe gültig gewesenen<br />
Vorschriften.<br />
2) Vor dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung entstandene<br />
Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter<br />
Dauer sowie zeitlich begrenzte Nutzungsrechte, deren<br />
Dauer die in § 29 Absatz 1 der Friedhofsordnung angegebene<br />
Nutzungszeit übersteigt, werden auf eine Nutzungszeit<br />
nach § 29 Absatz 1 dieser Ordnung, jedoch nicht unter<br />
30 Jahren nach Erwerb, begrenzt.<br />
Sie enden jedoch nicht vor Ablauf der Ruhezeit für den<br />
zuletzt Bestatteten und nicht vor Ablauf eines Jahres<br />
nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung.<br />
D. Grabmal- und Grabstättengestaltung<br />
- Zusätzliche Vorschriften -<br />
§§ 32 bis 39 entfallen<br />
IV. Schlussbestimmungen<br />
§ 40<br />
Zuwiderhandlungen<br />
1) Wer den Bestimmungen in den §§ 5, 6, 10, <strong>11</strong>, 12, 13,<br />
19 Absatz 2 bis 4 sowie 21 Absatz 4 bis 7 und 21 a Absatz<br />
3 zuwiderhandelt, kann durch einen Beauftragten<br />
des Friedhofsträgers zum Verlassen des Friedhofes veranlasst,<br />
gegebenenfalls wegen Hausfriedensbruches oder<br />
wegen Verstoßes gegen die geltende <strong>Gemeinde</strong>satzung<br />
angezeigt werden.<br />
2) Bei Verstößen gegen die §§ 21 Absatz 4 (bezüglich Einfassungen)<br />
und 23 Absatz 1 und 2 wird nach § 24 Absatz 3<br />
verfahren.<br />
3) Bei Verstößen gegen § 21 Absatz 1,4 (bezüglich Grabstättengestaltung)<br />
und 7 wird nach § 21 a verfahren.<br />
§ 41<br />
Haftung<br />
Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch<br />
nicht ordnungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner<br />
Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen,<br />
durch Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen.<br />
Ihm obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten.<br />
§ 42<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
1) Diese Friedhofsordnung sowie alle künftigen Änderungen<br />
und Nachträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen<br />
Bekanntmachung im vollen Wortlaut.<br />
2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß der geltenden<br />
kommunalen Bekanntmachungssatzung durch<br />
Abdruck im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong>n Machern und <strong>Bennewitz</strong>,<br />
3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsordnung/der<br />
Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus<br />
im Pfarramt <strong>Bennewitz</strong>, 04828 <strong>Bennewitz</strong>, Dorfstraße 16<br />
und im Pfarramt Püchau, 04828 Püchau, Hauptstraße 18,<br />
4) Außerdem werden die Friedhofsgebührenordnung sowie<br />
alle künftigen Änderungen zusätzlich durch Aushang<br />
in den Schaukästen am Friedhofseingang und Pfarramt,<br />
sowie durch Abkündigung bekannt gemacht.<br />
§ 43<br />
Inkrafttreten<br />
1) Diese Friedhofsordnung tritt nach Bestätigung durch<br />
das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig am Tage nach<br />
ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
2) Mit In-Kraft-Treten dieser Friedhofsordnung treten die<br />
Friedhofsordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde<br />
Püchau vom <strong>11</strong>.03.1993 sowie alle auf frühere<br />
Einzelgemeinden der vereinigten Kirchgemeinde Püchau-<br />
<strong>Bennewitz</strong> lautende Friedhofsordnungen außer Kraft.<br />
Püchau, den 26.08.2013<br />
Ort, Datum<br />
Deutsches Rotes Kreuz<br />
Hausnotruf und Service in<br />
Sachsen und Sachsen-Anhalt<br />
Im Notfall genügt ein Knopfdruck!<br />
Für die meisten Menschen hat der Wunsch nach Sicherheit<br />
und einem selbst bestimmten Leben einen hohen<br />
Stellenwert. Für aktive Senioren, Behinderte, Unfallopfer<br />
und Alleinstehende kann der Hausnotruf und Service<br />
die entscheidende Brücke sein. Besonders im „Fall eines<br />
Falles“ tragen der 24-Stunden-Schlüsseldienst und die<br />
Soforthelfer zur Sicherheit der Hausnotrufteilnehmer<br />
bei. Schon ein Knopfdruck am Handsender genügt. Jeden<br />
Tag und rund um die Uhr leistet die Servicezentrale<br />
des Roten Kreuzes in Sachsen und Sachsen-Anhalt diesen<br />
Dienst und benachrichtigt Angehörige, Freunde, die<br />
Pflegekraft oder den Rettungsdienst. Im Bereich Sachsen<br />
und Sachsen-Anhalt nutzen 9.600 Teilnehmer die Dienstleistung<br />
des DRK-Hausnotrufs. Der jüngste Teilnehmer<br />
ist 12 und die älteste 108 Jahre jung.<br />
Leistungen nach Teilnehmerwunsch!<br />
Durch das umfassende Angebot können der Teilnehmer<br />
und seine Angehörigen je nach Betreuungswunsch aus<br />
unterschiedlichen Leistungsinhalten wählen. Die Bereiche<br />
Soforthelfer-Einsätze, Schlüsselhinterlegung und zusätzliche<br />
begleitende Dienstleitungen werden permanent<br />
erweitert. Alle Leistungen stehen flächendeckend zur<br />
Verfügung.<br />
Funktionsweise<br />
Die Technik ist einfach zu bedienen. Ein Teilnehmergerät<br />
mit Mikrofon und Lautsprecher wird an das Telefonnetz<br />
angeschlossen. Ein so genannter Handsender wird
<strong>Bennewitz</strong> - 18 -<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />
wahlweise am Handgelenk, als Brosche, Gürtelclip oder<br />
am Hals getragen. Mit einem Telefonanschluss und einer<br />
Stromversorgung sind schon alle Vorraussetzungen<br />
erfüllt. Ein spezielles Modul ermöglicht auch den<br />
Anschluss via Mobilruf. Um Kontakt mit der Servicezentrale<br />
Ferienwohnungen<br />
herstellen zu können, werden kleine Handsender<br />
und ein Basisgerät bereitgestellt. Im Notfall reicht ein<br />
Knopfdruck, um schnelle Hilfe zu holen. Wichtiger als<br />
STADTHAFENMalchow<br />
die Technik aber ist das Gespräch. In vielen Fällen reicht<br />
die professionelle und ruhige Auskunft der geschulten<br />
Mitarbeiter, um den Stress aus einer Situation zu nehmen<br />
und die nötigen Schritte einzuleiten.<br />
Zur Beruhigung und Entlastung für die ganze Familie!<br />
Speziell in der Unterstützung betreuender Angehöriger<br />
hat die Dienstleistung Hausnotruf und Service an Akzeptanz<br />
gewonnen. Betreuende Angehörige schätzen die<br />
kostenlose Beratung durch qualifizierte Hausnotrufberater,<br />
die umfangreichen Leistungen zur Sicherheit<br />
und die Unterstützung der Mitarbeiter bei Anträgen zur<br />
Kostenübernahme durch die Pflegekasse.<br />
Mobiler Serviceruf<br />
Das Im DRK Herzen schafft auch der Sicherheit Mecklenburgischen<br />
für Aktivitäten außerhalb<br />
des Wohnbereiches. Durch Satelliten-Ortung und<br />
Seenplatte in der Inselstadt Malchow<br />
Anbindung von Mobilrufgeräten an die Servicezentrale<br />
ist per Knopfdruck Hilfe möglich. Mittels Programmierung<br />
(Staatlich von Gefahrenzonen anerkannter und Abbildung von Wegstrecken<br />
Luftkurort kann das seit System 2005) so eingestellt werden, Rügen dass das<br />
Mobilrufgerät automatisch die DRK Servicezentrale und<br />
Betreuungspersonen informiert.<br />
Rostock<br />
Immer Lübeck für Sie<br />
A20da - 24 Stunden am Tag!<br />
Güstrow<br />
A19<br />
Beratung und Informationen unter der DRK-Servicerufnummer:<br />
Schwerin<br />
Hamburg<br />
AF Malchow<br />
Plau am See<br />
Gebührenfrei - Seehotel rund Plau um am See die Uhr<br />
Pension<br />
08000<br />
& Schänke<br />
365 000<br />
Seeschlösschen<br />
Lenzer Krug<br />
… 365 Tage im Jahr! Parchim<br />
Seehotel<br />
A24<br />
B103<br />
B196<br />
Stuersche Hintermühle<br />
AF Röbel<br />
„Der Mensch in<br />
AF<br />
Bewegung“<br />
Meyenburg<br />
beim GAW-Institut in Rochlitz<br />
Berlin<br />
Bildungstag beim<br />
3 x Wohntyp A:<br />
Deutschen Erwachsenen-Bildungswerk<br />
· ca. 42 m<br />
2 mit 1 Balkon<br />
Rochlitz. Jeder Mensch befindet · 2 Personen sich in ständiger Bewegung<br />
und Veränderung. Denn (keine immer Aufbettung wieder neue möglich) Lebensherausforderungen<br />
verlangen · Kombinierter eine kontinuierliche Wohn-/ persönliche<br />
Weiterentwicklung. Die Schlafraum Ausbildungen, Lehrgänge,<br />
Fort- und Weiterbildungen · sowie Einbauküche Beschäftigungs- und<br />
Qualifizierungsprojekte des · Deutschen Bad mit Wanne Erwachsenen-Bil-<br />
/ WC<br />
dungswerks (DEB) ermöglichen · TV es, / Radio dieser Lebensweisheit<br />
gerecht zu werden. Auch zum DEB-Bildungstag am 13. November<br />
2013 nimmt sich 3 das x Wohntyp DEB dieses B: Prinzip zu Herzen<br />
und ruft bundesweit an · seinen ca. 84 mStandorten 2 auf 2 Etagen zur Bewegung<br />
auf. Das Motto „Der Mensch mit 2 in Balkonen Bewegung 2013“ wird<br />
an den verschiedenen Schulen · 4 Personen und Einrichtungen auf<br />
ganz unterschiedliche Weise umgesetzt.<br />
(keine Aufbettung möglich)<br />
Weitere Informationen unter:<br />
· 2 Schlafzimmer<br />
GAW-Institut für berufliche Bildung im Obergeschoss gemeinnützige GmbH<br />
Staatlich anerkannte Berufsfachschule · 1 Wohnraum<br />
für<br />
im<br />
Gesundheitsfachberufe<br />
· Einbauküche<br />
· Bad mit Wanne / WC<br />
Untergeschoss<br />
Dr.-Bernstein-Straße 1, 09306 Rochlitz<br />
· TV / Radio<br />
Tel.: 03737 44915-0, Fax: 03737 44915-1<br />
E-Mail: rochlitz@gaw.de<br />
Boot & Yachtcharter Selge<br />
Im Internet: www.gaw.de<br />
Tel.: +49/3 99 32/47 28 90 · Fax: +49/3 99 32/47 28 91<br />
www.stadthafen-malchow.com<br />
Anzeigen<br />
Ferienwohnungen<br />
STADTHAFENMalchow<br />
Im Herzen der Mecklenburgischen<br />
Seenplatte in der Inselstadt Malchow<br />
(Staatlich anerkannter<br />
Luftkurort seit 2005)<br />
Lübeck<br />
Hamburg<br />
Berlin<br />
Boot & Yachtcharter Selge<br />
Tel.: +49/3 99 32/47 28 90 · Fax: +49/3 99 32/47 28 91<br />
www.stadthafen-malchow.com<br />
Info<br />
für unsere Leser<br />
Ihr persönlicher Ansprechpartner für:<br />
A20<br />
Geschäftsanzeigen<br />
Infobroschüren<br />
Beilagen-Werbung<br />
Flyer<br />
Güstrow<br />
Schwerin<br />
Plau am See<br />
Seehotel Plau am See<br />
Seeschlösschen<br />
A24 Parchim<br />
B103<br />
AF Meyenburg<br />
Rostock<br />
B196<br />
A19<br />
AF Malchow<br />
Pension & Schänke<br />
Lenzer Krug<br />
Seehotel<br />
Stuersche Hintermühle<br />
AF Röbel<br />
Rügen<br />
Kontakt<br />
Otfried Kahl<br />
Mobil: (01 71) 2 16 95 88<br />
Telefon: (0 34 21) 71 95 77<br />
Telefax: (0 34 21) 71 95 79<br />
otfried.kahl@wittich-herzberg.de<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />
An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster)