Heizkonzept Fischzucht - Fachhochschule Flensburg
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2. Bestimmung des Wärmebedarfs<br />
2. Bestimmung des Wärmebedarfs<br />
2.1 Wahl des angemessenen Berechnungsverfahrens<br />
Die Bemessung von Wärmeerzeugern beheizter Gebäude wird allgemein mit Hilfe<br />
der DIN EN 12831 „Heizlast für Raumheizung“ und der DIN 4708 „Heizlast für<br />
Warmwasser“ berechnet.<br />
Die Normheizlast wird berechnet aus den Anteilen für Transmission und Lüftung.<br />
Die Transmissionswärmeverluste enthalten die Wärmeverluste nach außen. Die<br />
Aufgrund von Wärmeleitung durch die umschließenden Flächen sowie den Wärmefluss<br />
zwischen beheizten Räumen mit unterschiedlichen Temperaturniveaus entstehen.<br />
Die Lüftungswärmeverluste enthalten Wärmeverluste nach außen aufgrund der<br />
Lüftung oder Infiltration durch die Gebäudehülle, sowie den Lüftungswärmestrom<br />
zwischen einzelnen beheizten Räumen innerhalb des Gebäudes.<br />
Die Norm DIN EN 12831 bietet zwei Verfahren zur Bestimmung der Heizlast:<br />
Ein vereinfachtes und ein ausführliches Verfahren.<br />
Wichtige Eigenschaften des ausführlichen Verfahrens sind:<br />
- Verluste an das Erdreich werden ausführlich berechnet<br />
- Wärmebrücken werden für jedes Bauteil längenbezogen berücksichtigt.<br />
- Die Temperaturen für unbeheizte Nachbarräume werden ausführlich anhand<br />
deren Wärmebilanz bestimmt.<br />
- Die Lüftungswärmeverluste werden aufgrund von Windkräften, Lüftungsanlagen<br />
oder anhand des Mindestluftwechsels errechnet.<br />
Das vereinfachte Verfahren gilt unter bestimmten, vereinfachten Voraussetzungen,<br />
die unten genannt werden.<br />
Der Wärmeleistungsbedarf für die Trinkwarmwasserbereitung nach DIN 4708 hängt<br />
von der Nutzung des Gebäudes und der damit verknüpften Anforderungen an den<br />
Warmwasserkomfort (Wohnbau, Bürogebäude oder Hotels …) sowie der eingesetzten<br />
Systemtechnik (mit oder ohne Wasserbevorratung im Speicher) ab.<br />
Da bei der Berechnung des Wärmeleistungsbedarfs der Referenzanlage die Trinkwarmwasserbereitung<br />
nicht erforderlich ist, wird die spätere Berechnung hinsichtlich<br />
des ständigen Frischwassersanteils überschlägig bewertet.<br />
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