Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von ... - D&K drost consult
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ABl./S S219<br />
12/11/2013<br />
381893-2013-DE<br />
Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag -<br />
Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren<br />
8/11<br />
III.2)<br />
2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“).<br />
Auf der 2-ten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann.<br />
Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt<br />
ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten<br />
Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf<br />
Rangplatz 3 u.s.w.<br />
Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der<br />
Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die<br />
Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor<br />
multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz<br />
(Divisor), wobei <strong>von</strong> dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt<br />
ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde<br />
Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt<br />
wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert,<br />
die fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechst-beste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert<br />
u.s.w.<br />
Die Wichtung der erreichten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erfolgt wie folgt: Der Bewerber mit der<br />
höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen<br />
Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die<br />
erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RPmax die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und<br />
„WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x100.<br />
Beispiel:<br />
Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte<br />
Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75<br />
Wertungspunkte (WP).<br />
Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden<br />
die in der Anlage 3C angegebenen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen<br />
Projekts EUR 25 Mio. (KG 300+400 nach DIN 276, netto) übersteigen und der vorgeschlagene Projektleiter<br />
dieses Projekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei<br />
solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25<br />
Punkte.<br />
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein<br />
Ausschluss <strong>von</strong> der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten.<br />
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven<br />
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die<br />
Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.<br />
Angaben zu einem besonderen Berufsstand<br />
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja<br />
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (vgl. Ziff. III.1) ansässige:<br />
— natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufs-bezeichnung Architekt/<br />
in nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatlandes berechtigt sind. Ist in einem jeweiligen Heimatstaat die<br />
Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt/in“, wer über ein Diplom,<br />
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie<br />
2005/37/EG gewährleistet ist;<br />
12/11/2013 S219<br />
http://ted.europa.eu/TED<br />
Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag -<br />
Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren<br />
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union<br />
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