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Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von ... - D&K drost consult

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ABl./S S219<br />

12/11/2013<br />

381893-2013-DE<br />

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag -<br />

Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren<br />

8/11<br />

III.2)<br />

2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“).<br />

Auf der 2-ten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann.<br />

Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt<br />

ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten<br />

Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf<br />

Rangplatz 3 u.s.w.<br />

Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der<br />

Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die<br />

Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor<br />

multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz<br />

(Divisor), wobei <strong>von</strong> dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt<br />

ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde<br />

Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt<br />

wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert,<br />

die fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechst-beste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert<br />

u.s.w.<br />

Die Wichtung der erreichten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erfolgt wie folgt: Der Bewerber mit der<br />

höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen<br />

Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die<br />

erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RPmax die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und<br />

„WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x100.<br />

Beispiel:<br />

Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte<br />

Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75<br />

Wertungspunkte (WP).<br />

Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden<br />

die in der Anlage 3C angegebenen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen<br />

Projekts EUR 25 Mio. (KG 300+400 nach DIN 276, netto) übersteigen und der vorgeschlagene Projektleiter<br />

dieses Projekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei<br />

solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25<br />

Punkte.<br />

Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein<br />

Ausschluss <strong>von</strong> der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten.<br />

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven<br />

Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die<br />

Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.<br />

Angaben zu einem besonderen Berufsstand<br />

Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja<br />

Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (vgl. Ziff. III.1) ansässige:<br />

— natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufs-bezeichnung Architekt/<br />

in nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatlandes berechtigt sind. Ist in einem jeweiligen Heimatstaat die<br />

Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt/in“, wer über ein Diplom,<br />

Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie<br />

2005/37/EG gewährleistet ist;<br />

12/11/2013 S219<br />

http://ted.europa.eu/TED<br />

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag -<br />

Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren<br />

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union<br />

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