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ehemaligen Krankenhauses Staaken - Liegenschaftsfonds Berlin

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Ehemaliges<br />

Krankenhaus<br />

<strong>Staaken</strong><br />

Leitungen und Anlagen diverser Versorgungsunternehmen (unter anderem Vattenfall,<br />

<strong>Berlin</strong>er Wasserbetriebe, Kabel Deutschland) verlaufen über das Grundstück, sind zum<br />

Teil bereits im Grundbuch gesichert bzw. müssen bei einem Verkauf geduldet und/oder<br />

gegebenenfalls noch gesichert werden.<br />

3.7 Planungsrecht/<br />

Nutzung<br />

Für das Grundstück liegen noch keine planungsrechtlichen Vorgaben im Sinne eines<br />

festgesetzten Bebauungsplanes gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) vor. Aufgrund der<br />

örtlichen Gegebenheiten orientiert sich die Zulässigkeit von Vorhaben an den Anforderungen<br />

des § 34 BauGB (im Zusammenhang bebaute Ortsteile).<br />

Bebauungsplan 5-91/© Bezirksamt Spandau von <strong>Berlin</strong>, 04.09.2012<br />

Die planungsrechtliche Ausgangssituation für das Gelände ist durch die verschiedensten<br />

Nutzungen geprägt. In den östlichen Randbereichen des Grundstücks wären Wohnnutzungen<br />

gemäß § 34 BauGB nach einer ersten Einschätzung genehmigungsfähig. Für die<br />

nördlichen und westlich der Ringstraße befindlichen Flächen sind aufgrund der unmittelbaren<br />

Nähe zu imitierenden Gewerbebetrieben sowie der im Bestand vorhandenen Sportplatznutzung<br />

(Gemengelage) Wohnnutzungen gemäß § 34 BauGB nicht zulässig.<br />

Um planungsrechtliche Sicherheit zu erlangen, hat das Bezirksamt Spandau in seiner<br />

Sitzung am 04.09.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans 5-91 beschlossen. Dieser<br />

soll für den Geltungsbereich sowohl Mischgebiet als auch allgemeines Wohngebiet und<br />

eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche naturnahe Parkanlage festsetzen.<br />

Die öffentliche Parkanlage gehört nicht zu dem hier angebotenen Objekt. Hinsichtlich des<br />

Maßes der baulichen Nutzung sind eine Grundflächenzahl (GRZ) 0,2, eine Geschossflächenzahl<br />

(GFZ) 0,4 bei zwei zulässigen Vollgeschossen vorgesehen. Eine Bauweise soll<br />

nicht festgesetzt werden, da im Bestand bereits teilweise freistehende Baukörper mit<br />

über 50 m Länge vorhanden sind. Im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens<br />

ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Höhenbegrenzung der<br />

Gebäudekubaturen abzustimmen.<br />

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