ehemaligen Krankenhauses Staaken - Liegenschaftsfonds Berlin
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Ehemaliges<br />
Krankenhaus<br />
<strong>Staaken</strong><br />
Leitungen und Anlagen diverser Versorgungsunternehmen (unter anderem Vattenfall,<br />
<strong>Berlin</strong>er Wasserbetriebe, Kabel Deutschland) verlaufen über das Grundstück, sind zum<br />
Teil bereits im Grundbuch gesichert bzw. müssen bei einem Verkauf geduldet und/oder<br />
gegebenenfalls noch gesichert werden.<br />
3.7 Planungsrecht/<br />
Nutzung<br />
Für das Grundstück liegen noch keine planungsrechtlichen Vorgaben im Sinne eines<br />
festgesetzten Bebauungsplanes gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) vor. Aufgrund der<br />
örtlichen Gegebenheiten orientiert sich die Zulässigkeit von Vorhaben an den Anforderungen<br />
des § 34 BauGB (im Zusammenhang bebaute Ortsteile).<br />
Bebauungsplan 5-91/© Bezirksamt Spandau von <strong>Berlin</strong>, 04.09.2012<br />
Die planungsrechtliche Ausgangssituation für das Gelände ist durch die verschiedensten<br />
Nutzungen geprägt. In den östlichen Randbereichen des Grundstücks wären Wohnnutzungen<br />
gemäß § 34 BauGB nach einer ersten Einschätzung genehmigungsfähig. Für die<br />
nördlichen und westlich der Ringstraße befindlichen Flächen sind aufgrund der unmittelbaren<br />
Nähe zu imitierenden Gewerbebetrieben sowie der im Bestand vorhandenen Sportplatznutzung<br />
(Gemengelage) Wohnnutzungen gemäß § 34 BauGB nicht zulässig.<br />
Um planungsrechtliche Sicherheit zu erlangen, hat das Bezirksamt Spandau in seiner<br />
Sitzung am 04.09.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans 5-91 beschlossen. Dieser<br />
soll für den Geltungsbereich sowohl Mischgebiet als auch allgemeines Wohngebiet und<br />
eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche naturnahe Parkanlage festsetzen.<br />
Die öffentliche Parkanlage gehört nicht zu dem hier angebotenen Objekt. Hinsichtlich des<br />
Maßes der baulichen Nutzung sind eine Grundflächenzahl (GRZ) 0,2, eine Geschossflächenzahl<br />
(GFZ) 0,4 bei zwei zulässigen Vollgeschossen vorgesehen. Eine Bauweise soll<br />
nicht festgesetzt werden, da im Bestand bereits teilweise freistehende Baukörper mit<br />
über 50 m Länge vorhanden sind. Im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens<br />
ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Höhenbegrenzung der<br />
Gebäudekubaturen abzustimmen.<br />
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