ehemaligen Krankenhauses Staaken - Liegenschaftsfonds Berlin
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Ehemaliges<br />
Krankenhaus<br />
<strong>Staaken</strong><br />
Die öffentliche Grünfläche/Parkanlage durch das denkmalgeschützte Ensemble ermöglicht<br />
die Wiederaufnahme des Grünzugs in Richtung Westen nach Dallgow. Diese Fläche<br />
ist auszusondern und verbleibt im Bezirk.<br />
Grünkonzeption/© Bezirk Spandau/SenStadt, 2006<br />
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist bei der zukünftigen Nutzung<br />
des Geländes zu beachten, dass der im gesamten Areal befindliche Gehölzbestand<br />
geschützt und erhalten bleiben soll und dass die nicht im Rahmen des Bieterverfahrens<br />
angebotenen Flächen, insbesondere des Bullengrabengrünzugs, für die Öffentlichkeit frei<br />
zugänglich bleiben und nicht durch Zäune getrennt sind (Verzicht auf Einfriedungen).<br />
Das gesamte Planungsgebiet liegt gemäß Wasserschutzgebietsverordnung <strong>Staaken</strong> vom<br />
16.10.2001 vollständig im Einzugsbereich des Wasserwerkes <strong>Staaken</strong>. Der nordwestliche<br />
Teil ist Bestandteil der weiteren Schutzzone III A, eine kleinere südöstlich gelegene<br />
Teilfläche befindet sich in der weiteren Schutzzone III B.<br />
3.8 Denkmalschutz<br />
Das Grundstück ist in der Denkmalliste <strong>Berlin</strong> unter der Nummer 09080598 unter „Schulstr.<br />
13-21, ehem. Flugplatz <strong>Staaken</strong>“ als Baudenkmal (Gesamtanlage) „Kaserne<br />
des„Fliegerhorstes <strong>Staaken</strong>“1935-38“ eingetragen. Sämtliche Gebäude sind als Einzelbaudenkmäler<br />
eingetragen.<br />
Zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung eines einheitlichen und an der Erbauungszeit<br />
orientierten Erscheinungsbildes ist vonseiten des Käufers ein mit der Denkmalschutzbehörde<br />
abgestimmter Denkmalpflegeplan zu erstellen. Die Aussagen dieses Pflegeplans<br />
wären dann auch für die nicht zum Verkauf stehenden Gebäude, die ebenfalls Bestandteil<br />
des Denkmalbereichs (Gesamtanlage) „Fliegerhorst <strong>Staaken</strong>“ sind, die Grundlage zum<br />
weiteren Umgang mit der denkmalgeschützten Bausubstanz.<br />
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