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ehemaligen Krankenhauses Staaken - Liegenschaftsfonds Berlin

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Ehemaliges<br />

Krankenhaus<br />

<strong>Staaken</strong><br />

Die öffentliche Grünfläche/Parkanlage durch das denkmalgeschützte Ensemble ermöglicht<br />

die Wiederaufnahme des Grünzugs in Richtung Westen nach Dallgow. Diese Fläche<br />

ist auszusondern und verbleibt im Bezirk.<br />

Grünkonzeption/© Bezirk Spandau/SenStadt, 2006<br />

Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist bei der zukünftigen Nutzung<br />

des Geländes zu beachten, dass der im gesamten Areal befindliche Gehölzbestand<br />

geschützt und erhalten bleiben soll und dass die nicht im Rahmen des Bieterverfahrens<br />

angebotenen Flächen, insbesondere des Bullengrabengrünzugs, für die Öffentlichkeit frei<br />

zugänglich bleiben und nicht durch Zäune getrennt sind (Verzicht auf Einfriedungen).<br />

Das gesamte Planungsgebiet liegt gemäß Wasserschutzgebietsverordnung <strong>Staaken</strong> vom<br />

16.10.2001 vollständig im Einzugsbereich des Wasserwerkes <strong>Staaken</strong>. Der nordwestliche<br />

Teil ist Bestandteil der weiteren Schutzzone III A, eine kleinere südöstlich gelegene<br />

Teilfläche befindet sich in der weiteren Schutzzone III B.<br />

3.8 Denkmalschutz<br />

Das Grundstück ist in der Denkmalliste <strong>Berlin</strong> unter der Nummer 09080598 unter „Schulstr.<br />

13-21, ehem. Flugplatz <strong>Staaken</strong>“ als Baudenkmal (Gesamtanlage) „Kaserne<br />

des„Fliegerhorstes <strong>Staaken</strong>“1935-38“ eingetragen. Sämtliche Gebäude sind als Einzelbaudenkmäler<br />

eingetragen.<br />

Zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung eines einheitlichen und an der Erbauungszeit<br />

orientierten Erscheinungsbildes ist vonseiten des Käufers ein mit der Denkmalschutzbehörde<br />

abgestimmter Denkmalpflegeplan zu erstellen. Die Aussagen dieses Pflegeplans<br />

wären dann auch für die nicht zum Verkauf stehenden Gebäude, die ebenfalls Bestandteil<br />

des Denkmalbereichs (Gesamtanlage) „Fliegerhorst <strong>Staaken</strong>“ sind, die Grundlage zum<br />

weiteren Umgang mit der denkmalgeschützten Bausubstanz.<br />

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