Vortrag Prof Zaech.pdf - AGV Rheintal
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25.02.2013<br />
Rechtswissenschaftliches Institut<br />
IV. Gewährleistung des freien Einkaufs im Ausland<br />
1. Blick in die Praxis (5) - Wie wird der Einkauf im Ausland<br />
verhindert?<br />
Unternehmen verkaufen (ihre gleichen Produkte) in der Schweiz in vielen<br />
Fällen zu höheren Preisen als im Ausland.<br />
Stellt eine Nachfragerin aus der Schweiz solche Preisdifferenzen fest und<br />
will sie daher z.B. in Stuttgart zu den dort von der Anbieterin festgesetzten<br />
Preisen einkaufen, wird ihr in vielen Fällen gesagt:<br />
«Das geht nicht. Sie kommen aus der Schweiz. Sie müssen bei unserer<br />
Vertretung in der Schweiz einkaufen.»<br />
Folge:<br />
Abschottung des schweizerischen Marktes vom Ausland<br />
Beschränkung, Verhinderung des Preiswettbewerbs aus<br />
dem Ausland.<br />
26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch<br />
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Rechtswissenschaftliches Institut<br />
IV. Gewährleistung des freien Einkaufs im Ausland<br />
2. Warum ist das Kartellgesetz auf solche Fälle nicht anwendbar?<br />
Das Kartellgesetz ist nur anwendbar auf Beschränkungen des<br />
(Preis)Wettbewerbs durch Abreden (Art. 5) oder durch marktbeherrschende<br />
Unternehmen (Art. 7).<br />
1) Art. 5 KG ist oft nicht anwendbar, weil es in solchen Fällen oft keine<br />
Abreden gibt oder solche nicht nachweisbar sind,<br />
2) Art. 7 KG ist in der Regel nicht anwendbar, weil nach der Praxis der<br />
Weko Unternehmen, die den Einkauf im Ausland verweigern, selten<br />
marktbeherrschend sind. Zur Begründung wird angeführt, die Nachfrage<br />
könne auf andere Produkte ausweichen. An Serviceleistungen müsste<br />
eben bereits beim Einkauf gedacht werden!<br />
Das Gesetz hat also Lücken. Diese könnten durch eine Umsetzung der<br />
Motion Birrer-Heimo geschlossen werden.<br />
26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch<br />
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