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Vortrag Prof Zaech.pdf - AGV Rheintal

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25.02.2013<br />

Rechtswissenschaftliches Institut<br />

IV. Gewährleistung des freien Einkaufs im Ausland<br />

1. Blick in die Praxis (5) - Wie wird der Einkauf im Ausland<br />

verhindert?<br />

Unternehmen verkaufen (ihre gleichen Produkte) in der Schweiz in vielen<br />

Fällen zu höheren Preisen als im Ausland.<br />

Stellt eine Nachfragerin aus der Schweiz solche Preisdifferenzen fest und<br />

will sie daher z.B. in Stuttgart zu den dort von der Anbieterin festgesetzten<br />

Preisen einkaufen, wird ihr in vielen Fällen gesagt:<br />

«Das geht nicht. Sie kommen aus der Schweiz. Sie müssen bei unserer<br />

Vertretung in der Schweiz einkaufen.»<br />

Folge:<br />

Abschottung des schweizerischen Marktes vom Ausland<br />

Beschränkung, Verhinderung des Preiswettbewerbs aus<br />

dem Ausland.<br />

26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch<br />

Slide 21<br />

Rechtswissenschaftliches Institut<br />

IV. Gewährleistung des freien Einkaufs im Ausland<br />

2. Warum ist das Kartellgesetz auf solche Fälle nicht anwendbar?<br />

Das Kartellgesetz ist nur anwendbar auf Beschränkungen des<br />

(Preis)Wettbewerbs durch Abreden (Art. 5) oder durch marktbeherrschende<br />

Unternehmen (Art. 7).<br />

1) Art. 5 KG ist oft nicht anwendbar, weil es in solchen Fällen oft keine<br />

Abreden gibt oder solche nicht nachweisbar sind,<br />

2) Art. 7 KG ist in der Regel nicht anwendbar, weil nach der Praxis der<br />

Weko Unternehmen, die den Einkauf im Ausland verweigern, selten<br />

marktbeherrschend sind. Zur Begründung wird angeführt, die Nachfrage<br />

könne auf andere Produkte ausweichen. An Serviceleistungen müsste<br />

eben bereits beim Einkauf gedacht werden!<br />

Das Gesetz hat also Lücken. Diese könnten durch eine Umsetzung der<br />

Motion Birrer-Heimo geschlossen werden.<br />

26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch<br />

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