Vortrag Prof Zaech.pdf - AGV Rheintal
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25.02.2013<br />
Rechtswissenschaftliches Institut<br />
IV. Gewährleistung des freien Einkaufs im Ausland<br />
1. Blick in die Praxis (1) - Beispiele<br />
1) Ein Hotel im Engadin braucht jährlich für Tausende von Franken<br />
Ersatzgeschirr und Pfannen für die Küchen. Die Produkte stammen aus<br />
Deutschland. Das Engadiner Hotel wird aber von Deutschland aus nicht<br />
beliefert. Es ist gezwungen in der Schweiz einkaufen, und zwar mit<br />
einem Zuschlag von 40 %.<br />
2) Eine Firma für Innenausbau im Raum St. Gallen benötigt Fournierholz<br />
aus Vorarlberger Weisstanne. Sie kann dieses Holz nicht direkt in<br />
Hörbranz Vlbg. einkaufen. Sie wird an die Vertretung in der Schweiz in<br />
St. Margrethen, 18 km von Hörbranz entfernt, verwiesen. Der<br />
Preisaufschlag von 31,5% ergibt Mehrkosten „von mehreren<br />
zehntausend Franken pro Jahr“.<br />
26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch<br />
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Rechtswissenschaftliches Institut<br />
IV. Gewährleistung des freien Einkaufs im Ausland<br />
1. Blick in die Praxis (2) - Beispiele<br />
3) Die X-AG<br />
– will benötigte Lufttrockner günstiger direkt in Deutschland zu<br />
Europapreisen einkaufen. Sie erhält die telefonische Auskunft: Nach<br />
einer konzernweiten Regel werden Anfragen an die lokale<br />
Niederlassung weitergeleitet;<br />
– will benötigte Gasmesstechnikbauteile günstiger bei Dräger in<br />
Deutschland zu Europapreisen einkaufen. Sie erhält per Mail die<br />
Antwort: „Wir (T) geben Ihnen einen Rabatt von 30 % auf unsere<br />
Listenpreise (T) Ansonsten gibt es bei uns keine Angebote aus<br />
Deutschland in die Schweiz. Das verstösst gegen eine interne<br />
Regelung“.<br />
26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch<br />
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