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Vortrag Prof Zaech.pdf - AGV Rheintal

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Rechtswissenschaftliches Institut<br />

Anhang 1<br />

Formulierungsvorschlag für Art. 7a (neu) KG (2)<br />

2<br />

Unternehmen verhalten sich vorbehaltlich Absatz 3 unzulässig, wenn sie<br />

hinsichtlich Waren oder Leistungen, die auch in der Schweiz angeboten<br />

werden, Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass Dritte unaufgefordert<br />

an sie herangetragenen Bestellungen aus der Schweiz nachkommen<br />

können.<br />

3<br />

Eine Verweigerung ist aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz<br />

gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen in Artikel 5 Absatz 3 (E-KG) erfüllt<br />

sind. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn andere Preise oder<br />

Geschäftsbedingungen in Nachbarländern notwendig sind, um diese als<br />

neue Exportmärkte zu erschliessen.<br />

26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch

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