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Vortrag Prof Zaech.pdf - AGV Rheintal

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25.02.2013<br />

Rechtswissenschaftliches Institut<br />

II. Revisionsvorlage des Bundesrats<br />

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, das Kartellgesetz u.a. wie folgt<br />

zu ändern:<br />

1. Teilkartellverbote in Art. 5 KG<br />

Der Bundesrat beantragt, Abreden über Preise, Mengen und Gebiete<br />

vorbehältlich einer Rechtfertigung zu verbieten. Eine solche Änderung<br />

ist richtig und verdient volle Unterstützung: Sie vereinfacht das<br />

Verfahren für besonders schädliche Abreden und erhöht die<br />

Rechtssicherheit.<br />

26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch<br />

Slide 9<br />

Rechtswissenschaftliches Institut<br />

II. Revisionsvorlage des Bundesrats<br />

2. Institutionenreform<br />

Die Weko soll neu nicht mehr selbst Fälle entscheiden, sondern diese nur<br />

noch untersuchen. Entscheiden soll dann auf Antrag der Weko ein Gericht.<br />

Dieser Vorschlag ist theoretisch verlockend; er berücksichtigt aber weder die<br />

hiesige Behördenpraxis noch die Erfahrungen in der EU. Er ist nicht wegen<br />

der EMRK notwendig und würde die Verfahren – entgegen den Aussagen<br />

der Verwaltung – wesentlich verlängern.<br />

26.02.2013 Veranstaltung des <strong>AGV</strong> Arbeitgeber Verbands des <strong>Rheintal</strong>s – Referat <strong>Prof</strong>. em. Dr. R. Zäch<br />

Slide 10<br />

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