Versicherungsbedingungen - HSH Nordbank AG
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§ 2 Versicherungssummen / Versicherungsleistung<br />
2.1 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht als Leistungen<br />
auf die Versicherungssumme angerechnet.<br />
2.2 Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so hat<br />
der Versicherer die Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme<br />
zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch<br />
dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende<br />
Prozesse handelt. Der Versicherer ist in solchen Fällen berechtigt,<br />
durch Zahlung der Versicherungssumme und seines der Versicherungssumme<br />
entsprechenden Anteils an den bis dahin erwachsenen Kosten<br />
sich von weiteren Leistungen zu befreien.<br />
2.3 Hat die versicherte Person oder der mitversicherte Familienangehörige<br />
an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der<br />
Kapitalwert die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger<br />
sonstiger Leistungen aus demselben Versicherungsfall noch verbleibenden<br />
Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende<br />
Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages<br />
zum Kapitalwert der Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird<br />
zu diesem Zweck aufgrund der vom Statistischen Reichsamt aufgestellten<br />
Allgemeinen deutschen Sterbetafel für die Jahre 1924 bis 1926,<br />
männliches Geschlecht (Statistik des Deutschen Reiches Band 401),<br />
und eines Zinsfußes von jährlich 4 % ermittelt.<br />
2.4 Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruches<br />
durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an dem<br />
Widerstand des Versicherten scheitert, so hat der Versicherer für den<br />
von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen<br />
und Kosten nicht aufzukommen.<br />
2.5 Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters<br />
oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden,<br />
die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.<br />
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht<br />
werden durch den Gebrauch von<br />
2.5.1 Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen:<br />
- die weder durch Motoren noch durch Treibgas angetrieben werden;<br />
- deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;<br />
- für die keine Versicherungspflicht besteht;<br />
2.5.2 Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene Segelboote und<br />
eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren – auch Hilfsoder<br />
Außenbordmotoren – oder Treibsätzen.<br />
2.6 Für Schadenereignisse im Ausland gilt Folgendes: Die Leistungen des<br />
Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der<br />
Staaten, die der europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten<br />
die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in<br />
dem der Euro Betrag bei einem in der europäischen Währungsunion<br />
geltenden Geldinstitut angewiesen ist.<br />
2.7 Die Höchstersatzschadenleistung beträgt je Schadenereignis EUR<br />
1.050.000, pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. Die<br />
Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />
beträgt das Doppelte dieser Deckungssumme.<br />
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