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Amtsblatt Nr. 10 vom 24.05.2013 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...

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<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke - 4 - <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/2013<br />

Unter <strong>der</strong> folgenden Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle können<br />

Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:<br />

03632 59330<br />

Der kin<strong>der</strong>ärztliche Notdienst wird in <strong>der</strong> Praxis des jeweils<br />

diensthabenden Arztes durchgeführt.<br />

Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kin<strong>der</strong>ärztliche Notfälle<br />

<strong>vom</strong> allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen<br />

Sie auch über die Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle 03632<br />

59330.<br />

Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte<br />

sofort an die Rettungsleitstelle unter <strong>der</strong> Telefonnummer 112.<br />

Eine Initiative<br />

<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Kin<strong>der</strong>ärzte des Kyffhäuserkreises<br />

und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

I.<br />

Die Gemeinschaftsversammlung hat am 26.03.2013 mit Beschluss<br />

<strong>Nr</strong>.: 2013/0001 nachstehende Haushaltssatzung für das<br />

Jahr 2013 beschlossen.<br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

(Kyffhäuserkreis)<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund <strong>der</strong> §§ 55, 56 und 57 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

erlässt die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> mit Beschluss <strong>Nr</strong>.<br />

2013/0001 folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als <strong>An</strong>lage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.221.800 €<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 68.350 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

203.600 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Umlage von den Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

beträgt insgesamt 830.6<strong>10</strong> € (Umlagesatz:<br />

1<strong>10</strong> € pro Einwohner bei 7551 Einwohnern zum 31.12.2011).<br />

§ 6<br />

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Thür-<br />

KO gelten als unerheblich<br />

a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 €<br />

je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu <strong>10</strong> % des<br />

jeweiligen Haushaltsansatzes;<br />

b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je<br />

Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 5 % des jeweiligen<br />

Haushaltsansatzes.<br />

In diesen Fällen wird <strong>der</strong> Vorsitzende ermächtigt, die Genehmigung<br />

zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Heldrungen, den 06.05.2013<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Sitz Heldrungen<br />

Wolfram Nöthlich<br />

Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 05.04.2013<br />

Von dieser genehmigt am: 19.04.2013<br />

Bekanntgemacht am: <strong>24.05.2013</strong><br />

II.<br />

(Siegel)<br />

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Bestandteile.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 19.04.2013,<br />

Az.: L.3.6.-20<strong>10</strong>-VG02-01/13, <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Satzung<br />

zugestimmt.<br />

III.<br />

Der Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> liegt zwei Wochen<br />

nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den Sprechzeiten<br />

(dienstags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis<br />

18.00 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr<br />

- 15.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr - 11.00 Uhr) in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“, Am Bahnhof 43, 06577<br />

Heldrungen, Zimmer 11 aus. Eine Einsichtnahme ist weiterhin<br />

bis zur Entlastung und Beschlussfassung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

2013 möglich.<br />

Heldrungen, den 07.05.2013<br />

gez. Nöthlich<br />

Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Schiedsstelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

Wir geben hiermit bekannt, dass die Schiedsstelle <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

ab Juni 2013 wie<strong>der</strong> Sprechstunden<br />

durchführt.<br />

Wie bekannt werden diese Sprechzeiten jeden 2. Dienstag im<br />

Monat von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt.<br />

Die Schiedsstelle ist dann auch wie<strong>der</strong> telefonisch unter <strong>der</strong><br />

Rufnummer:<br />

034673 72137<br />

zu erreichen.<br />

Gemeinde Hauteroda<br />

Hauterodaer Heimatgeschichte<br />

Von weither über Berg und Tal<br />

Kommt <strong>vom</strong> Wald ein Sonnenstrahl<br />

Oh, Hauteroda unser Heimatort<br />

Von hier gehen Wir nie mehr fort.<br />

Im Hel<strong>der</strong>bachtal liegt Hauteroda<br />

Im schönen Tal, die Blumen blühen<br />

Und die Bäume grünen<br />

Vom Brauhof, Pfingstfleck und Haus am Berg<br />

Sich viele schon vergnügten und sie<br />

Kommen immer wie<strong>der</strong> her,

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