Amtsblatt Nr. 10 vom 24.05.2013 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
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<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke - 4 - <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/2013<br />
Unter <strong>der</strong> folgenden Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle können<br />
Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:<br />
03632 59330<br />
Der kin<strong>der</strong>ärztliche Notdienst wird in <strong>der</strong> Praxis des jeweils<br />
diensthabenden Arztes durchgeführt.<br />
Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kin<strong>der</strong>ärztliche Notfälle<br />
<strong>vom</strong> allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen<br />
Sie auch über die Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle 03632<br />
59330.<br />
Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte<br />
sofort an die Rettungsleitstelle unter <strong>der</strong> Telefonnummer 112.<br />
Eine Initiative<br />
<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Kin<strong>der</strong>ärzte des Kyffhäuserkreises<br />
und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
I.<br />
Die Gemeinschaftsversammlung hat am 26.03.2013 mit Beschluss<br />
<strong>Nr</strong>.: 2013/0001 nachstehende Haushaltssatzung für das<br />
Jahr 2013 beschlossen.<br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
(Kyffhäuserkreis)<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Auf Grund <strong>der</strong> §§ 55, 56 und 57 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />
erlässt die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> mit Beschluss <strong>Nr</strong>.<br />
2013/0001 folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als <strong>An</strong>lage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.221.800 €<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 68.350 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
203.600 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Umlage von den Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
beträgt insgesamt 830.6<strong>10</strong> € (Umlagesatz:<br />
1<strong>10</strong> € pro Einwohner bei 7551 Einwohnern zum 31.12.2011).<br />
§ 6<br />
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Thür-<br />
KO gelten als unerheblich<br />
a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 €<br />
je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu <strong>10</strong> % des<br />
jeweiligen Haushaltsansatzes;<br />
b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je<br />
Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 5 % des jeweiligen<br />
Haushaltsansatzes.<br />
In diesen Fällen wird <strong>der</strong> Vorsitzende ermächtigt, die Genehmigung<br />
zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Heldrungen, den 06.05.2013<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Sitz Heldrungen<br />
Wolfram Nöthlich<br />
Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 05.04.2013<br />
Von dieser genehmigt am: 19.04.2013<br />
Bekanntgemacht am: <strong>24.05.2013</strong><br />
II.<br />
(Siegel)<br />
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />
Bestandteile.<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 19.04.2013,<br />
Az.: L.3.6.-20<strong>10</strong>-VG02-01/13, <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Satzung<br />
zugestimmt.<br />
III.<br />
Der Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> liegt zwei Wochen<br />
nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den Sprechzeiten<br />
(dienstags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis<br />
18.00 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr<br />
- 15.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr - 11.00 Uhr) in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“, Am Bahnhof 43, 06577<br />
Heldrungen, Zimmer 11 aus. Eine Einsichtnahme ist weiterhin<br />
bis zur Entlastung und Beschlussfassung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />
2013 möglich.<br />
Heldrungen, den 07.05.2013<br />
gez. Nöthlich<br />
Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Schiedsstelle<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
Wir geben hiermit bekannt, dass die Schiedsstelle <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
ab Juni 2013 wie<strong>der</strong> Sprechstunden<br />
durchführt.<br />
Wie bekannt werden diese Sprechzeiten jeden 2. Dienstag im<br />
Monat von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt.<br />
Die Schiedsstelle ist dann auch wie<strong>der</strong> telefonisch unter <strong>der</strong><br />
Rufnummer:<br />
034673 72137<br />
zu erreichen.<br />
Gemeinde Hauteroda<br />
Hauterodaer Heimatgeschichte<br />
Von weither über Berg und Tal<br />
Kommt <strong>vom</strong> Wald ein Sonnenstrahl<br />
Oh, Hauteroda unser Heimatort<br />
Von hier gehen Wir nie mehr fort.<br />
Im Hel<strong>der</strong>bachtal liegt Hauteroda<br />
Im schönen Tal, die Blumen blühen<br />
Und die Bäume grünen<br />
Vom Brauhof, Pfingstfleck und Haus am Berg<br />
Sich viele schon vergnügten und sie<br />
Kommen immer wie<strong>der</strong> her,