Ausgabe 1/2013 der tw - tagungswirtschaft, für PDF-Version HIER
Ausgabe 1/2013 der tw - tagungswirtschaft, für PDF-Version HIER
Ausgabe 1/2013 der tw - tagungswirtschaft, für PDF-Version HIER
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
incentives | keynote<br />
bei Firmenveranstaltungen gehe,heißt es von Flensburg<br />
bis München.„Bei uns wird inzwischen sehr viel<br />
genauer geguckt“, sagt ein Veranstaltungsmanager<br />
aus <strong>der</strong> Finanzwirtschaft. „Früher gab es ein Gesamtbudget<br />
<strong>für</strong> Veranstaltungen, jetzt muss genau<br />
angegeben werden, was die Veranstaltung pro Person<br />
kostet, und danach wird entschieden, wer überhaupt<br />
eingeladen wird.“<br />
Eine Erfahrung, die auch Martin Jennes, Chef <strong>der</strong><br />
Eventabteilung bei Evonik Industries in Essen seit ein<br />
paar Jahren macht.E<strong>tw</strong>a 70 Veranstaltungen organisieren<br />
er und sein Team pro Jahr. Einladungslisten<br />
<strong>für</strong> Kundenveranstaltungen müssen seitdem mit <strong>der</strong><br />
Compliance-Abteilung abgestimmt werden, bereits<br />
im Vorfeld muss ein detaillierter Kostenplan <strong>für</strong> das<br />
Event vorliegen und von <strong>der</strong> Compliance-Abteilung<br />
genehmigt werden. Wird das Budget um mehr als 15<br />
bis 20% überschritten, wird neu geprüft. „Es ist<br />
alles komplexer geworden, doch es ist wichtig sowohl<br />
Recht und Gesetz als auch ethische Standards<br />
einzuhalten“, sagt Jennes, „letztlich hat<br />
aber die Wirtschaftskrise 2008/2009 viel mehr<br />
verän<strong>der</strong>t als jetzt das Thema Compliance.“<br />
Beson<strong>der</strong>s streng geht es bei <strong>der</strong> BASF in Ludwigshafen<br />
zu. Mitarbeiter müssen Geschenke schon<br />
ab einem Wert von 5 € bei ihrem Vorgesetzten melden.<br />
Die Maßnahme solle dazu beitragen, die Transparenz<br />
zu erhöhen, heißt es dazu beim weltgrößten<br />
Chemiekonzern auf Anfrage <strong>der</strong> <strong>tagungswirtschaft</strong>.<br />
Geschenke müssen ab einem Wert von 40 € deklariert<br />
werden. Ausgenommen, so das Unternehmen,<br />
seien den allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten<br />
entsprechende Gelegenheitsgeschenke, Bewirtungen<br />
o<strong>der</strong> Zuwendungen von geringem Wert, bei denen<br />
eine Beeinflussung von vornherein ausgeschlossen<br />
ist. Dazu zählten auch Aktivitäten im Rahmen<br />
des Eventmanagements.<br />
Das lässt Raum <strong>für</strong> Interpretationen, monieren<br />
Betroffene in den Firmen. „Die Verwirrung ist insgesamt<br />
groß“, sagt ein Unternehmensplaner.<br />
„Kaum jemand weiß, was noch erlaubt und was<br />
schon verboten ist.“ Denn die Grenze zwischen Kundenpflege<br />
und Korruption ist fließend, auch Experten<br />
sind sich nicht immer einig. „Die neuen Regeln<br />
machen aus <strong>der</strong> ganzen Branche einen Kollateralschaden“,<br />
sagt Hans Rück, Professor an <strong>der</strong> Fachhochschule<br />
Worms. Der Betriebswirt beschäftigt<br />
sich seit langem im Fachbereich Touristik und Verkehrswesen<br />
mit dem Thema Compliance. Er be<strong>für</strong>chtet<br />
Markteintrittsbarrieren <strong>für</strong> neue Locations<br />
und Destinationen und das Ende von Fam-Trips (s.<br />
Interview S. 38).<br />
Kritisch sehen selbst einzelne Compliance-Officer<br />
das lückenhafte Regelwerk <strong>für</strong> die Veranstaltungsbranche.Es<br />
mangele an Klarheit, moniert zum Beispiel<br />
Michael Ghaffar, Leiter <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />
Michael Ghaffar,<br />
Samsung Europe<br />
1|<strong>2013</strong> 33