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Ausgabe 1/2013 der tw - tagungswirtschaft, für PDF-Version HIER

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incentives | keynote<br />

bei Firmenveranstaltungen gehe,heißt es von Flensburg<br />

bis München.„Bei uns wird inzwischen sehr viel<br />

genauer geguckt“, sagt ein Veranstaltungsmanager<br />

aus <strong>der</strong> Finanzwirtschaft. „Früher gab es ein Gesamtbudget<br />

<strong>für</strong> Veranstaltungen, jetzt muss genau<br />

angegeben werden, was die Veranstaltung pro Person<br />

kostet, und danach wird entschieden, wer überhaupt<br />

eingeladen wird.“<br />

Eine Erfahrung, die auch Martin Jennes, Chef <strong>der</strong><br />

Eventabteilung bei Evonik Industries in Essen seit ein<br />

paar Jahren macht.E<strong>tw</strong>a 70 Veranstaltungen organisieren<br />

er und sein Team pro Jahr. Einladungslisten<br />

<strong>für</strong> Kundenveranstaltungen müssen seitdem mit <strong>der</strong><br />

Compliance-Abteilung abgestimmt werden, bereits<br />

im Vorfeld muss ein detaillierter Kostenplan <strong>für</strong> das<br />

Event vorliegen und von <strong>der</strong> Compliance-Abteilung<br />

genehmigt werden. Wird das Budget um mehr als 15<br />

bis 20% überschritten, wird neu geprüft. „Es ist<br />

alles komplexer geworden, doch es ist wichtig sowohl<br />

Recht und Gesetz als auch ethische Standards<br />

einzuhalten“, sagt Jennes, „letztlich hat<br />

aber die Wirtschaftskrise 2008/2009 viel mehr<br />

verän<strong>der</strong>t als jetzt das Thema Compliance.“<br />

Beson<strong>der</strong>s streng geht es bei <strong>der</strong> BASF in Ludwigshafen<br />

zu. Mitarbeiter müssen Geschenke schon<br />

ab einem Wert von 5 € bei ihrem Vorgesetzten melden.<br />

Die Maßnahme solle dazu beitragen, die Transparenz<br />

zu erhöhen, heißt es dazu beim weltgrößten<br />

Chemiekonzern auf Anfrage <strong>der</strong> <strong>tagungswirtschaft</strong>.<br />

Geschenke müssen ab einem Wert von 40 € deklariert<br />

werden. Ausgenommen, so das Unternehmen,<br />

seien den allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten<br />

entsprechende Gelegenheitsgeschenke, Bewirtungen<br />

o<strong>der</strong> Zuwendungen von geringem Wert, bei denen<br />

eine Beeinflussung von vornherein ausgeschlossen<br />

ist. Dazu zählten auch Aktivitäten im Rahmen<br />

des Eventmanagements.<br />

Das lässt Raum <strong>für</strong> Interpretationen, monieren<br />

Betroffene in den Firmen. „Die Verwirrung ist insgesamt<br />

groß“, sagt ein Unternehmensplaner.<br />

„Kaum jemand weiß, was noch erlaubt und was<br />

schon verboten ist.“ Denn die Grenze zwischen Kundenpflege<br />

und Korruption ist fließend, auch Experten<br />

sind sich nicht immer einig. „Die neuen Regeln<br />

machen aus <strong>der</strong> ganzen Branche einen Kollateralschaden“,<br />

sagt Hans Rück, Professor an <strong>der</strong> Fachhochschule<br />

Worms. Der Betriebswirt beschäftigt<br />

sich seit langem im Fachbereich Touristik und Verkehrswesen<br />

mit dem Thema Compliance. Er be<strong>für</strong>chtet<br />

Markteintrittsbarrieren <strong>für</strong> neue Locations<br />

und Destinationen und das Ende von Fam-Trips (s.<br />

Interview S. 38).<br />

Kritisch sehen selbst einzelne Compliance-Officer<br />

das lückenhafte Regelwerk <strong>für</strong> die Veranstaltungsbranche.Es<br />

mangele an Klarheit, moniert zum Beispiel<br />

Michael Ghaffar, Leiter <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />

Michael Ghaffar,<br />

Samsung Europe<br />

1|<strong>2013</strong> 33

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