Ausschreibungsunterlagen (pdf, 455KB) - architekturwettbewerb
Ausschreibungsunterlagen (pdf, 455KB) - architekturwettbewerb
Ausschreibungsunterlagen (pdf, 455KB) - architekturwettbewerb
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Bietergemeinschaft gleichzeitig ist nicht zulässig; die Angebote solcher<br />
Bietergemeinschaften und (Einzel-)Bieter werden ausgeschieden.<br />
Beabsichtigen Unternehmer, sich mit anderen Unternehmern zu einer<br />
Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, haben sie in ihrem Angebot (siehe<br />
Angebotsanschreiben, Besondere Erklärung für Bietergemeinschaften) folgende<br />
Angaben mitzuteilen:<br />
die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft; und<br />
die Aufgaben der einzelnen Unternehmer in der Bietergemeinschaft und die<br />
zu erbringenden Leistungen bei der Ausführung des<br />
Ausschreibungsgegenstandes im Auftragsfall; und<br />
die Benennung jenes Unternehmers, welcher bevollmächtigter Vertreter<br />
(Federführer) der Bietergemeinschaft für das Vergabeverfahren und im<br />
Auftragsfall für die Durchführung des Auftrages und damit zugleich auch<br />
Zustellbevollmächtigter während und nach Abschluss des Vergabeverfahrens<br />
sein soll. Schriftliche rechtsgeschäftliche Erklärungen und Entscheidungen<br />
des Auftraggebers können der Bietergemeinschaft rechtswirksam an eine<br />
zustellfähige Adresse des bevollmächtigten Vertreters zugestellt werden.<br />
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft haften die beteiligten Unternehmer<br />
solidarisch für sämtliche Verpflichtungen der Bietergemeinschaft gegenüber dem<br />
Auftraggeber. Bietergemeinschaften erbringen im Auftragsfall die Leistung als<br />
Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Die ARGE hat einen für die gesamte<br />
Vertragsabwicklung zuständigen Bevollmächtigten bekannt zu geben.<br />
Die Bekanntgabe und Änderungen betreffend die Person des bevollmächtigten<br />
Vertreters oder die Erreichbarkeit des bevollmächtigten Vertreters müssen<br />
gegenüber dem Auftraggeber und der vergebenden Stelle schriftlich erfolgen.<br />
Einschränkungen des Umfangs der Vollmacht(en) des bevollmächtigten<br />
Vertreters der Arbeitsgemeinschaft sind unwirksam. Sollte von der ARGE kein zur<br />
Abwicklung des Auftrags bevollmächtigter Vertreter genannt werden oder dieser<br />
nicht nur vorübergehend nicht mehr erreichbar sein, ist der Auftraggeber<br />
berechtigt, den Vertrag mit jedem ARGE-Mitglied mit Wirksamkeit für alle ARGE-<br />
Mitglieder abzuwickeln. Erklärungen eines ARGE-Mitglieds oder Erklärungen an<br />
dieses gelten in diesem Fall als von allen und gegenüber allen bindend<br />
abgegeben.<br />
Subunternehmer/verbundene Unternehmen<br />
Seite 7 von 55