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Ausschreibungsunterlagen (pdf, 455KB) - architekturwettbewerb

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Bietergemeinschaft gleichzeitig ist nicht zulässig; die Angebote solcher<br />

Bietergemeinschaften und (Einzel-)Bieter werden ausgeschieden.<br />

Beabsichtigen Unternehmer, sich mit anderen Unternehmern zu einer<br />

Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, haben sie in ihrem Angebot (siehe<br />

Angebotsanschreiben, Besondere Erklärung für Bietergemeinschaften) folgende<br />

Angaben mitzuteilen:<br />

die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft; und<br />

die Aufgaben der einzelnen Unternehmer in der Bietergemeinschaft und die<br />

zu erbringenden Leistungen bei der Ausführung des<br />

Ausschreibungsgegenstandes im Auftragsfall; und<br />

die Benennung jenes Unternehmers, welcher bevollmächtigter Vertreter<br />

(Federführer) der Bietergemeinschaft für das Vergabeverfahren und im<br />

Auftragsfall für die Durchführung des Auftrages und damit zugleich auch<br />

Zustellbevollmächtigter während und nach Abschluss des Vergabeverfahrens<br />

sein soll. Schriftliche rechtsgeschäftliche Erklärungen und Entscheidungen<br />

des Auftraggebers können der Bietergemeinschaft rechtswirksam an eine<br />

zustellfähige Adresse des bevollmächtigten Vertreters zugestellt werden.<br />

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft haften die beteiligten Unternehmer<br />

solidarisch für sämtliche Verpflichtungen der Bietergemeinschaft gegenüber dem<br />

Auftraggeber. Bietergemeinschaften erbringen im Auftragsfall die Leistung als<br />

Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Die ARGE hat einen für die gesamte<br />

Vertragsabwicklung zuständigen Bevollmächtigten bekannt zu geben.<br />

Die Bekanntgabe und Änderungen betreffend die Person des bevollmächtigten<br />

Vertreters oder die Erreichbarkeit des bevollmächtigten Vertreters müssen<br />

gegenüber dem Auftraggeber und der vergebenden Stelle schriftlich erfolgen.<br />

Einschränkungen des Umfangs der Vollmacht(en) des bevollmächtigten<br />

Vertreters der Arbeitsgemeinschaft sind unwirksam. Sollte von der ARGE kein zur<br />

Abwicklung des Auftrags bevollmächtigter Vertreter genannt werden oder dieser<br />

nicht nur vorübergehend nicht mehr erreichbar sein, ist der Auftraggeber<br />

berechtigt, den Vertrag mit jedem ARGE-Mitglied mit Wirksamkeit für alle ARGE-<br />

Mitglieder abzuwickeln. Erklärungen eines ARGE-Mitglieds oder Erklärungen an<br />

dieses gelten in diesem Fall als von allen und gegenüber allen bindend<br />

abgegeben.<br />

Subunternehmer/verbundene Unternehmen<br />

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