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Ausgabe lesen - Rheinkiesel

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Bad Honnef<br />

Hauptstraße 59<br />

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Fax 0 22 24 / 900 292<br />

E-Mail info@rheinkiesel.de<br />

Ihr Recht<br />

Mit List und Tücke<br />

Wer sich eben noch über ein Schnäppchen freute, macht im<br />

nächsten Moment mitunter die Erfahrung, daß ihn der vermeintlich<br />

günstige Kauf teuer zu stehen kommt. Ein Kunde,<br />

der sich derartig übers Ohr gehauen fühlt, will meist nur<br />

noch eins: sein Geld zurück.<br />

Der Ruf nach einer Vertrags auf -<br />

lösung tönt besonders häufig nach<br />

dem Kauf von Gebrauchtwagen<br />

so wie von Bestandsimmobilien.<br />

Dies liegt zum einen an den zu -<br />

meist hohen Beträgen, die auf<br />

dem Spiel stehen. Dazu kommt,<br />

daß Autos und Gebäude eine<br />

Vielzahl möglicher Mängel haben<br />

können, die sich regelmäßig erst<br />

nach Übergabe des Kaufgegen -<br />

standes herausstellen.<br />

Üblicherweise kann der Käufer<br />

Ge währleistungsrechte geltend<br />

machen, wenn sich nach dem<br />

Kauf ein Mangel einer Sache herausstellt.<br />

Bei gebrauchten Fahr -<br />

zeugen und Immobilien schließt<br />

der Verkäufer diese Rechte jedoch<br />

regelmäßig im Vertrag aus. Zu -<br />

mindest in einem gewissen Um -<br />

fang ist dieser Haftungsaus schluß<br />

auch wirksam.<br />

Wann liegt arglistige<br />

Täuschung vor?<br />

Das gilt jedoch nicht, wenn der<br />

Verkäufer einen Mangel arglistig<br />

verschweigt. Im Falle einer arglistigen<br />

Täuschung bleibt dem Käufer<br />

zusätzlich sogar die Möglichkeit,<br />

den Vertrag anzufechten. Nach<br />

dem regulären Kaufrecht ist dies<br />

nicht mehr zulässig, sobald die<br />

Sache an den Käufer übergeben<br />

worden ist.<br />

Nur in seltenen Fällen wird ein<br />

Verkäufer selbst aktiv tätig, um<br />

einen Mangel zu verdecken. Häu -<br />

figer tritt ein anderer Fall auf: Der<br />

Mangel liegt zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses vor und der<br />

Verkäufer kennt ihn, weist den<br />

Käufer aber nicht darauf hin –<br />

Da hilft nur sorgfältiges Lesen! Die Fallstricke für Käufer stehen<br />

häufig im Kleingedruckten<br />

obwohl er dies aufgrund der Be -<br />

deu tung des Mangels hätte tun<br />

müssen. Für den Käufer sind diese<br />

Fälle besonders schwierig zu be -<br />

weisen.<br />

Über welche Mängel muß ein<br />

Ver käufer von sich aus und ungefragt<br />

informieren? Dazu gibt es<br />

natürlich eine Fülle von gerichtlichen<br />

Entscheidungen für den<br />

Kauf von Fahrzeugen und Im mo -<br />

bilien. Verallgemeinernd läßt sich<br />

sagen: Eine Offenbarungs pflicht<br />

be steht dann, wenn der verschwiegene<br />

Mangel dazu geeignet ist, die<br />

Kaufentscheidung mehr als nur<br />

ganz unwesentlich zu beeinflussen.<br />

Dazu muß es sich um einen Man -<br />

gel handeln, der bei einer Besich -<br />

tigung für einen verständigen,<br />

nicht fachmännischen Käufer<br />

nicht ohne Weiteres erkennbar ist.<br />

Ist die Stoßstange sichtbar eingedrückt,<br />

ist es nicht nötig, auf einen<br />

vorangegangenen Unfall des Fahr -<br />

zeugs hinzuweisen, befindet sich<br />

überall Schimmel auf den Wän -<br />

den, hat die Immobilie erkennbar<br />

ein Feuchtigkeitsproblem.<br />

Hat der Verkäufer besondere Sach -<br />

kenntnis, wirkt sich dies zu seinen<br />

Lasten aus. Erkennt er also schon<br />

an geringfügigen, für andere kaum<br />

erkennbaren Anzeichen das Vor -<br />

handensein eines größeren Man -<br />

gels, ist er zu einem Hinweis verpflichtet.<br />

Stellt der Käufer Fragen zu be -<br />

stimmten Eigenschaften des Ge -<br />

gen standes, hat er ein Recht darauf,<br />

von dem Verkäufer eine wahrheitsgemäße<br />

Aussage zu erhalten.<br />

Weiß dieser die Antwort auf die<br />

Frage nicht, etwa weil er selbst den<br />

Gegenstand gebraucht erworben<br />

hat, muß er dies offenlegen. Er<br />

darf nicht auf gut Glück eine sich<br />

im Nachhinein als falsch entpuppende<br />

Aussage treffen.<br />

Hat der Verkäufer seine Aufklä -<br />

rungs pflicht verletzt, muß er im<br />

Streitfall darlegen, warum er dem<br />

Käufer eine Kenntnis des Mangels<br />

unterstellt hat. Erhält der Käufer<br />

ein Sachverständigengutachten<br />

hinsichtlich eines bestimmten<br />

Mangels, darf der Verkäufer davon<br />

ausgehen, daß der Käufer dieses<br />

Gutachten vor dem Verkauf auch<br />

durchliest. Dies gilt aber schon<br />

dann nicht mehr, wenn sich be -<br />

stimmte, negative Eigenschaften<br />

des Objekts wie eine asbesthaltige<br />

Fassadenverkleidung nur aus übergebenen<br />

Finanzierungsunterlagen<br />

erschließen.<br />

Eine wirksame Anfechtung führt<br />

dazu, daß der Vertrag von vorn<br />

he rein unwirksam ist. Wird die<br />

An fechtung nicht erklärt, sondern<br />

nur die Unwirksamkeit eines<br />

Haftungsausschlusses geltend gemacht,<br />

bleibt der Vertrag wirksam<br />

und der Käufer kann sich auf<br />

seine kaufrechtlichen Ansprüche<br />

berufen.<br />

•<br />

Rechtsanwalt Christof Ankele<br />

– auch Fachanwalt für Mietund<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

sunda-rechtsanwaelte-bad-honnef.de<br />

16 Dezember 2013

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