VHS-Programm zum Download - Volkshochschule Borken - Stadt ...
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Bildungsscheck, Bildungsprämie und Bildungsurlaub<br />
Bildungsscheck<br />
Mit dem Bildungsscheck und der Bildungsprämie unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an<br />
beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren.<br />
Die finanziellen Mittel - bis zu 2000 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische<br />
Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250<br />
Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse<br />
und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören<br />
beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse sowie kaufmännische und technische Lehrgänge.<br />
Bitte informieren Sie sich auch im Internet (www.arbeit.nrw.de).<br />
Unternehmen und Beschäftigte, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst<br />
an eine Beratungsstelle wenden (das muss nicht die Beratungsstelle vor Ort sein) wenden.<br />
Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie im Internet.<br />
Telefonische Auskunft <strong>zum</strong> Bildungsscheck erhalten Sie unter der Rufnummer 0211/8 371929.<br />
In <strong>Borken</strong> können Sie sich beim DRK-Bildungswerk, Röntgenstraße 6 beraten lassen<br />
(Telefon: 02861/8029 200).<br />
Bildungsprämie<br />
Die Bildungsprämie ist ein <strong>Programm</strong> der Bundesregierung, das durch finanzielle Anreize Menschen<br />
zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motivieren und befähigen soll.<br />
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes<br />
Jahreseinkommen derzeit 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.<br />
Mindestens die gleiche Summe muss der Beschäftigte selbst für die Weiterbildung aufbringen.<br />
Die Bildungsprämie wird von den gleichen Beratungsstellen ausgestellt, die auch die Beratung <strong>zum</strong><br />
Bildungsscheck vornehmen. Informationen <strong>zum</strong> aktuellen Stand der Bildungsprämie finden Sie unter<br />
www.bildungspraemie.info (Info-Telefon: 0800/2623-000).<br />
Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – Bildungsurlaub<br />
Nach dem Gesetz zur Freistellung von ArbeitnehmernInnen <strong>zum</strong> Zwecke der beruflichen und politischen<br />
Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 8. Dezember 2009, haben ArbeiterInnen und Angestellte in Nordrhein-Westfalen einen Rechtsanspruch<br />
auf Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) von 5 Arbeitstagen in einem Kalenderjahr<br />
unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. An den folgenden Bildungsurlaubs-Veranstaltungen können<br />
selbstverständlich auch andere Personen (z. B. Hausfrauen, Auszubildende, Beamte, SchülerInnen)<br />
teilnehmen, für die dann das AWbG allerdings nicht gilt.<br />
Den Text des AWbG finden Sie unter www.bildungsurlaub.de.<br />
Anmeldehinweis<br />
Nach der Anmeldung erhalten InteressentenInnen auf Anforderung von der <strong>VHS</strong> <strong>Borken</strong> den Nachweis<br />
über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das entsprechende <strong>Programm</strong>. Diese Unterlagen<br />
müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber vorgelegt werden,<br />
falls Bildungsurlaub beantragt wird. Abmeldungen vom Bildungsurlaub - z. B. wenn der Bildungsurlaub<br />
nicht gewährt werden sollte - können bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne finanzielle<br />
Auswirkungen vorgenommen werden.<br />
Die Bildungsveranstaltungen der <strong>VHS</strong> <strong>Borken</strong> finden Sie in den jeweiligen Fachbereichen unter den<br />
Kursnummern 41407B0 und 50051B0.<br />
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TeilnehmerInnen<br />
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