Dienstrecht und Besoldung Geburtstage Liebe Mitglieder, wir gratulieren allen Mitgliedern herzlich, die im November, Dezember und Januar 50, 60, 65, 70, 75, 80, 85 oder 90 Jahre alt werden. Ab dann gelten unsere besonderen Glückwünsche jedes Jahr. Ihre Sabine Sattler Redakteurin Gauweiler Bauch Schönsiegel Müller Voraus Burkhardt Reuleaux Hartmann Appelt Mc Devitt Wiesner Bauer Hecker Götz Herle Mölter Huß Prenntzell Süßmann Schmieder Haimerl Sichlinger Roesler-Pasquay Hoyer Schaudeck Jungbeck Zieroff Skiba Koenen Leicht Olbrich Krebs Promm Rösner Goigner Wiedmann Paulini Hemmer Schilling-Klöckner Hofmann Leuthold Wintergerst Breittruck-Siegesleitn Baumgartner Güll Marek Dichtl Sander-Leuchtma Busch Elsner Detsch Foscari Maier-Preuschl Abd Waszak Poth Lütticken Stumpf Hildegard Kreszentia Rosemarie Hermine Karl Fr. Sophie Margaret Hilde Irmgard Irina Christl Margarete Gudrun Franz Alfred Ursula Anneliese Petra Ulrike Christian Sylvia Ingrid Inge Birgit Helmut Josef Udo Franz Heinrich Rosemarie Elisabeth Marianne Franz Barbara Carolina Monika Martha Richard Monika Hildegard Elisabeth Ellinor Brigitte Christa Theresia Martin Johanna Erna Ingrid Angela Alja Bernhard Angelika Elvira El Mouna Marion Angelika Sabine Christine „Münchenzulage“ – Stand ab 1.1.2014 Die Zulage - für Beamte „Ballungsraumzulage“, für Arbeitnehmer „Ergänzende Leistung“ - wird in unveränderten gleichen Beträgen für die beiden Beschäftigtengruppen bezahlt: Höhe der monatlichen Leistung • Grundbetrag: 75,00 € (bei Teilzeit entsprechend der Teilzeitquote) • Anwärter/innen: 37,50 € • Kinderzuschlag: 20,00 € (je Kind mit Kindergeldberechtigung, entsprechend der Teilzeitquote) Die Zahlung wird von Amts wegen vorgenommen, also ohne Antragsstellung. Voraussetzung Dienststelle und Hauptwohnsitz müssen im gemäß „Landesentwicklungsprogramm Bayern“ (LEP) definierten Verdichtungsraum München liegen, das sind derzeit folgende Gemeinden: Alling, Anzing, Aschheim, Baierbrunn, Berg, Dachau, Ebersberg, Eching, Eichenau, Emmering, Erding, Feldafing, Feldkirchen, Forstern, Forstinning,Freising, Fürstenfeldbruck, Garching bei München, Gauting, Germering, Gilching, Gräfelfing, Grafing b. München, Grafrath, Grasbrunn, Gröbenzell, Grünwald, Haar, Hallbergmoos, Hebertshausen, Herrsching a. Ammersee, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Karlsfeld, Kirchheim bei München, Kirchseeon, Kottgeisering, Krailling, Maisach, Mammendorf, Markt Schwaben, Landeshauptstadt München, Neubiberg, Neufahrn b. Freising, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Oberschweinbach, Olching, Ottenhofen, Ottobrunn, Planegg, Pliening, Pöcking, Poing, Puchheim, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Röhrmoos, Schäftlarn, Schöngeising, Seefeld, Starnberg, Taufkirchen, Türkenfeld, Tutzing, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten, Vierkirchen, Weßling, Wörth, Wörthsee, Zorneding. Neben den bereits erfolgten Änderungen - meist Ausweitungen - des regionalen Berechtigungskreises gemäß aktuellem LEP, werden für die Zulage aber auch die Grenzbeträge den Besoldungs- bzw. Entgelterhöhungen entsprechend angepasst. Einkommensgrenzen Die Zahlung erfolgt nur bis zum Erreichen von Grenzbeträgen. Maßgebend ist das Grundgehalt (ohne Familienzuschlag und weitere andere Bezügebestandteile) bzw. das Entgelt, das bei Vollzeitbeschäftigung zusteht bzw. zustünde. ab 1. Januar 2014 Beamte Arbeitnehmer Einkommensgrenzen Grundgehalt Entgelt Grenzbetrag 3.258,40 € 3.265,01 € Kindergrenzbetrag 4.542,49 € 4.546,74 € Grenzbetrag Anwärter/Auszubildende 1.153,26 € 1.154,17 € Leider sind weder die bezahlten Beträge ein wirklicher Ausgleich der höheren Lebenshaltungskosten in den betroffenen Regionen noch sind die Einkommensgrenzbeträge hoch genug angesetzt. Verbesserungsbedarf besteht vor allem für Lehramtsanwärter/innen (nur Fach- und Förderlehreranwärter gehen nicht völlig leer aus), für die die Lebenshaltungskosten ja nicht geringer sind, weil sie sich in der Ausbildung befinden – im Gegenteil! Oswald Hofmann, Abteilungsleiter Dienstrecht und Besoldung 14 <strong>Münchner</strong> <strong>Lehrerzeitung</strong> Dezember/2013
Verbandsleben Volleyballturnier 2014 Der MLLV veranstaltet auch im Jahr 2014 wieder sein traditionelles Volleyballturnier für <strong>Münchner</strong> Lehrermannschaften. ! Termin: Freitag, den 14. Februar 2013 13:30 Uhr – 19:00 Uhr ab 13:00 Uhr Einspielmöglichkeit Ort: Elly-Heuss-Realschule Ungsteinerstr. 46, 81539 München Anmeldungen an: sylvia.dreher@gmx.de, Tel.: 089-680 63 55 Anmeldeschluss: 7. Februar 2013 Teilnahmebedingungen: 1. Möglichst Schulmannschaften 2. Mindestens zwei Frauen müssen während des Spiels im Einsatz sein. 3. Eine MS kann mit einer zugehörigen Sprengel GS eine Mannschaft bilden. Jede Mannschaft bringt bitte ihren eigenen Ball und eine Schiedsrichterpfeife mit. Anmeldungen sind auch per Fax oder schriftlich an die Geschäftsstelle des MLLV, Bavariaring 37, 80336 München möglich. Anmeldung „Volleyballturnier 2014“, Termin 14. Februar 2014 ________________________________________________________________________________________ Schule ________________________________________________________________________________________ Mannschaftsführer, Telefon Ich würde mich freuen, zahlreiche Mannschaften bei unserem Turnier begrüßen zu können. Anschließend treffen wir uns zur traditionellen Siegerehrung im „Poseidon“ am Karl-Preis-Platz 1. Sylvia Dreher Anzeige <strong>Münchner</strong> <strong>Lehrerzeitung</strong> Dezember/2013 15