Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR - Fonds Heimerziehung
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2.4.3. Spezialheime<br />
Die Spezialheime waren den „schwer erziehbaren“<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen vorbehalten.<br />
Hier wurden <strong>in</strong> den 1950er- bis 1970er-<br />
Jahren K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche im Alter<br />
zwischen sechs und 16 Jahren untergebracht,<br />
ab 1980 dann nur noch K<strong>in</strong><strong>der</strong> im Alter zwischen<br />
zehn und 16 Jahren.<br />
Im Unterschied zu den Normalheimen<br />
waren die Spezialheime (mit Ausnahme des<br />
Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau und<br />
dem Komb<strong>in</strong>at <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>heime) ab 1965<br />
direkt den Bezirken unterstellt. Kreise und<br />
Kommunen hatten hier ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss.<br />
2.4.3.1. Jugendwerkhöfe<br />
Ab 1951 wurden unter dem Begriff „Jugendwerkhof“<br />
verschiedene E<strong>in</strong>richtungen<br />
für schwer erziehbare Jugendliche zusammengefasst.<br />
Aufgenommen wurden hier<br />
„erziehungsschwierige und straffällige<br />
Jugendliche“ 22 .<br />
1965 wurden die Jugendwerkhöfe dem<br />
System <strong>der</strong> Spezialheime zugeordnet und <strong>in</strong><br />
diesem Rahmen auch <strong>der</strong> Geschlossene Jugendwerkhof<br />
Torgau als „Diszipl<strong>in</strong>are<strong>in</strong>richtung<br />
im System <strong>der</strong> Spezialheime“ e<strong>in</strong>gerichtet,<br />
<strong>in</strong> dem Jugendliche im Alter von 14 bis<br />
20 Jahren untergebracht wurden.<br />
2.4.4. Beson<strong>der</strong>e E<strong>in</strong>richtungen<br />
2.4.4.1. Aufnahme- und<br />
Beobachtungsheime<br />
Zunächst gab es unmittelbar nach Kriegsende<br />
noch sogenannte Aufnahme- und Beobachtungsheime,<br />
<strong>der</strong>en Aufgabe es war, alle K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
und Jugendlichen aufzunehmen, für die e<strong>in</strong>e<br />
öffentliche Erziehung angeordnet worden war<br />
(sei es durch die Fürsorgeerziehung o<strong>der</strong> den<br />
Strafvollzug). Hier sollten e<strong>in</strong>e Diagnostik<br />
sowie die Festlegung e<strong>in</strong>es Erziehungsplans<br />
22 Vgl. Erste Durchführungsbestimmung zur<br />
Verordnung über <strong>Heimerziehung</strong> von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und<br />
Jugendlichen vom 27. November 1951. In: BArch Dr<br />
2/60997.<br />
erfolgen. E<strong>in</strong>e Zusammenstellung von 1950<br />
(K<strong>in</strong><strong>der</strong>heim-Statistik von 1950. In: BArch DR<br />
2/1154) zählte drei Aufnahme- und Beobachtungsheime<br />
mit 265 Plätzen.<br />
Im Jahr 1952 wurden die zwei sogenannten<br />
zentralen Aufnahme- und Beobachtungsheime<br />
auf <strong>der</strong> Festung Königste<strong>in</strong> und <strong>in</strong><br />
Eilenburg geschaffen. Hier sollten alle K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
von drei bis 18 Jahren begutachtet und dann<br />
auf die E<strong>in</strong>richtungen verteilt werden. Da sie<br />
aber schon nach kurzer Zeit ihrer Aufgabe<br />
aufgrund von Überlastung nicht mehr gerecht<br />
werden konnten, wurde die E<strong>in</strong>richtung auf<br />
<strong>der</strong> Festung Königste<strong>in</strong> alsbald geschlossen<br />
und auch die E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Eilenburg bestand<br />
nur phasenweise.<br />
2.4.4.2. Durchgangsheime<br />
Parallel zu den o. g. Aufnahme- und Beobachtungsheimen<br />
existierten seit Kriegsende<br />
auch die sogenannten Durchgangsheime. Wie<br />
alle an<strong>der</strong>en Spezialheime, waren auch die<br />
Durchgangsheime ab 1951 direkt dem M<strong>in</strong>isterium<br />
für Volksbildung unterstellt. Die<br />
Durchgangsheime wurden auf Beschluss <strong>der</strong><br />
M<strong>in</strong>isterkonferenz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sowjetischen<br />
Besatzungszone e<strong>in</strong>heitlich e<strong>in</strong>geführt<br />
und dienten <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung von „Ausreißer<strong>in</strong>nen“<br />
bzw. „Ausreißern“, <strong>der</strong> Verwahrung<br />
von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen, denen<br />
krim<strong>in</strong>elle Handlungen vorgeworfen wurden,<br />
sowie <strong>der</strong> Notunterkunft für M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige,<br />
die schnell aus <strong>der</strong> Familie herausgenommen<br />
werden mussten – und damit für diese als e<strong>in</strong><br />
Verweilort dienten, bis e<strong>in</strong> geeigneter Heimplatz<br />
frei wurde.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e für die letztgenannten<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendlichen bedeutete dies oftmals,<br />
dass sie geme<strong>in</strong>sam mit beispielsweise<br />
gewaltbereiten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
untergebracht waren. Die Studie von Laudien<br />
und Sachse benennt beispielhaft e<strong>in</strong>en Fall<br />
im Durchgangsheim Karl-Marx-Stadt (heute<br />
Chemnitz), wo zwei Jugendliche zusammen<br />
mit an<strong>der</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
untergebracht waren, die „wegen unzüchtiger<br />
Handlungen an K<strong>in</strong><strong>der</strong>n“ angeklagt waren<br />
(vgl. Laudien und Sachse 2012, S. 203).<br />
System <strong>der</strong> Spezialheime<br />
Referenten<br />
für Spezialheime<br />
<strong>der</strong> Bezirke<br />
Kontrolle<br />
Anleitung<br />
Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>weisungen<br />
Spezialk<strong>in</strong><strong>der</strong>heime<br />
Jugendwerkhöfe<br />
M<strong>in</strong>isterium für Volksbildung<br />
Abteilung Jugendhilfe/<strong>Heimerziehung</strong><br />
„Zweifelsfälle“<br />
Aufnahmeund<br />
Beobachtungsheim<br />
Eilenburg<br />
Quelle: Laudien und Sachse 2012, S. 187.<br />
Geschlossener<br />
Jugendwerkhof<br />
Torgau<br />
Zentrale für Spezialheime<br />
Beschlüsse über alle E<strong>in</strong>weisungen <strong>in</strong> Spezialheime<br />
Kontrolle<br />
Anleitung<br />
Formale Umstellung e<strong>in</strong>er<br />
Son<strong>der</strong>struktur<br />
Komb<strong>in</strong>at<br />
<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>heime<br />
Aufnahmeheim<br />
Son<strong>der</strong>heime<br />
C. Sachse 2011<br />
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