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Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR - Fonds Heimerziehung

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2.4.3. Spezialheime<br />

Die Spezialheime waren den „schwer erziehbaren“<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen vorbehalten.<br />

Hier wurden <strong>in</strong> den 1950er- bis 1970er-<br />

Jahren K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche im Alter<br />

zwischen sechs und 16 Jahren untergebracht,<br />

ab 1980 dann nur noch K<strong>in</strong><strong>der</strong> im Alter zwischen<br />

zehn und 16 Jahren.<br />

Im Unterschied zu den Normalheimen<br />

waren die Spezialheime (mit Ausnahme des<br />

Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau und<br />

dem Komb<strong>in</strong>at <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>heime) ab 1965<br />

direkt den Bezirken unterstellt. Kreise und<br />

Kommunen hatten hier ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss.<br />

2.4.3.1. Jugendwerkhöfe<br />

Ab 1951 wurden unter dem Begriff „Jugendwerkhof“<br />

verschiedene E<strong>in</strong>richtungen<br />

für schwer erziehbare Jugendliche zusammengefasst.<br />

Aufgenommen wurden hier<br />

„erziehungsschwierige und straffällige<br />

Jugendliche“ 22 .<br />

1965 wurden die Jugendwerkhöfe dem<br />

System <strong>der</strong> Spezialheime zugeordnet und <strong>in</strong><br />

diesem Rahmen auch <strong>der</strong> Geschlossene Jugendwerkhof<br />

Torgau als „Diszipl<strong>in</strong>are<strong>in</strong>richtung<br />

im System <strong>der</strong> Spezialheime“ e<strong>in</strong>gerichtet,<br />

<strong>in</strong> dem Jugendliche im Alter von 14 bis<br />

20 Jahren untergebracht wurden.<br />

2.4.4. Beson<strong>der</strong>e E<strong>in</strong>richtungen<br />

2.4.4.1. Aufnahme- und<br />

Beobachtungsheime<br />

Zunächst gab es unmittelbar nach Kriegsende<br />

noch sogenannte Aufnahme- und Beobachtungsheime,<br />

<strong>der</strong>en Aufgabe es war, alle K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

und Jugendlichen aufzunehmen, für die e<strong>in</strong>e<br />

öffentliche Erziehung angeordnet worden war<br />

(sei es durch die Fürsorgeerziehung o<strong>der</strong> den<br />

Strafvollzug). Hier sollten e<strong>in</strong>e Diagnostik<br />

sowie die Festlegung e<strong>in</strong>es Erziehungsplans<br />

22 Vgl. Erste Durchführungsbestimmung zur<br />

Verordnung über <strong>Heimerziehung</strong> von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und<br />

Jugendlichen vom 27. November 1951. In: BArch Dr<br />

2/60997.<br />

erfolgen. E<strong>in</strong>e Zusammenstellung von 1950<br />

(K<strong>in</strong><strong>der</strong>heim-Statistik von 1950. In: BArch DR<br />

2/1154) zählte drei Aufnahme- und Beobachtungsheime<br />

mit 265 Plätzen.<br />

Im Jahr 1952 wurden die zwei sogenannten<br />

zentralen Aufnahme- und Beobachtungsheime<br />

auf <strong>der</strong> Festung Königste<strong>in</strong> und <strong>in</strong><br />

Eilenburg geschaffen. Hier sollten alle K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

von drei bis 18 Jahren begutachtet und dann<br />

auf die E<strong>in</strong>richtungen verteilt werden. Da sie<br />

aber schon nach kurzer Zeit ihrer Aufgabe<br />

aufgrund von Überlastung nicht mehr gerecht<br />

werden konnten, wurde die E<strong>in</strong>richtung auf<br />

<strong>der</strong> Festung Königste<strong>in</strong> alsbald geschlossen<br />

und auch die E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Eilenburg bestand<br />

nur phasenweise.<br />

2.4.4.2. Durchgangsheime<br />

Parallel zu den o. g. Aufnahme- und Beobachtungsheimen<br />

existierten seit Kriegsende<br />

auch die sogenannten Durchgangsheime. Wie<br />

alle an<strong>der</strong>en Spezialheime, waren auch die<br />

Durchgangsheime ab 1951 direkt dem M<strong>in</strong>isterium<br />

für Volksbildung unterstellt. Die<br />

Durchgangsheime wurden auf Beschluss <strong>der</strong><br />

M<strong>in</strong>isterkonferenz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sowjetischen<br />

Besatzungszone e<strong>in</strong>heitlich e<strong>in</strong>geführt<br />

und dienten <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung von „Ausreißer<strong>in</strong>nen“<br />

bzw. „Ausreißern“, <strong>der</strong> Verwahrung<br />

von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen, denen<br />

krim<strong>in</strong>elle Handlungen vorgeworfen wurden,<br />

sowie <strong>der</strong> Notunterkunft für M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige,<br />

die schnell aus <strong>der</strong> Familie herausgenommen<br />

werden mussten – und damit für diese als e<strong>in</strong><br />

Verweilort dienten, bis e<strong>in</strong> geeigneter Heimplatz<br />

frei wurde.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e für die letztgenannten<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendlichen bedeutete dies oftmals,<br />

dass sie geme<strong>in</strong>sam mit beispielsweise<br />

gewaltbereiten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

untergebracht waren. Die Studie von Laudien<br />

und Sachse benennt beispielhaft e<strong>in</strong>en Fall<br />

im Durchgangsheim Karl-Marx-Stadt (heute<br />

Chemnitz), wo zwei Jugendliche zusammen<br />

mit an<strong>der</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

untergebracht waren, die „wegen unzüchtiger<br />

Handlungen an K<strong>in</strong><strong>der</strong>n“ angeklagt waren<br />

(vgl. Laudien und Sachse 2012, S. 203).<br />

System <strong>der</strong> Spezialheime<br />

Referenten<br />

für Spezialheime<br />

<strong>der</strong> Bezirke<br />

Kontrolle<br />

Anleitung<br />

Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>weisungen<br />

Spezialk<strong>in</strong><strong>der</strong>heime<br />

Jugendwerkhöfe<br />

M<strong>in</strong>isterium für Volksbildung<br />

Abteilung Jugendhilfe/<strong>Heimerziehung</strong><br />

„Zweifelsfälle“<br />

Aufnahmeund<br />

Beobachtungsheim<br />

Eilenburg<br />

Quelle: Laudien und Sachse 2012, S. 187.<br />

Geschlossener<br />

Jugendwerkhof<br />

Torgau<br />

Zentrale für Spezialheime<br />

Beschlüsse über alle E<strong>in</strong>weisungen <strong>in</strong> Spezialheime<br />

Kontrolle<br />

Anleitung<br />

Formale Umstellung e<strong>in</strong>er<br />

Son<strong>der</strong>struktur<br />

Komb<strong>in</strong>at<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>heime<br />

Aufnahmeheim<br />

Son<strong>der</strong>heime<br />

C. Sachse 2011<br />

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