Schleswig-Holstein im demographischen Wandel - Landesverband ...
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Die anstehenden städtebaulichen Aufgaben<br />
lassen sich nur <strong>im</strong> Konsens und in enger<br />
Kooperation der Kommunen mit allen Stadtentwicklungspartnern<br />
bewältigen. Dafür gibt<br />
es zwei Gründe:<br />
1. Die knappen öffentlichen Mittel und die<br />
sich in Teilmärkten verändernde Nachfrage<br />
machen es erforderlich, dass Kommunen,<br />
Wohnungswirtschaft sowie andere Investoren<br />
und Akteure ihre Ressourcen bündeln.<br />
Vor diesem Hintergrund haben auch<br />
die Städtebauförderung und die Wohnraumförderung<br />
ihre Instrumente eng miteinander<br />
verzahnt. Sie müssen sich <strong>im</strong><br />
Interesse der Nachhaltigkeit öffentlicher<br />
und privater Investitionen auf zukunftsfähige<br />
Projekte in den Städten, Stadtteilen<br />
und Wohnquartieren konzentrieren.<br />
2. Angesichts der <strong>demographischen</strong> und<br />
sozialen Veränderungen haben die Städte<br />
eine enorme soziale Integrationsaufgabe<br />
vor sich. Diese können sie nur in Gemeinschaftsleistung<br />
mit der Wohnungswirtschaft<br />
und anderen Partnern bewältigen.<br />
Beides setzt langfristig angelegte, fortschreibungsfähige<br />
Konzepte voraus, die<br />
von den Städten gemeinsam mit allen<br />
wichtigen örtlichen Akteuren entwickelt<br />
werden. Hier hat die Novelle des Baugesetzbuchs<br />
<strong>im</strong> Jahre 2004 durch die Stadtumbaumaßnahmen<br />
(§§ 171 a ff.) neue<br />
Maßstäbe gesetzt: Die Festlegung von<br />
Stadtumbaugebieten, die auch mit Städtebauförderungsmitteln<br />
gefördert werden<br />
können, setzt integrierte städtebauliche<br />
Entwicklungskonzepte voraus, in denen<br />
zunächst auf gesamtstädtischer Ebene<br />
die Gebiete mit dem dringendsten Handlungsbedarf<br />
ermittelt werden. Für die auf<br />
dieser Grundlage von den Kommunen zu<br />
beschließenden Stadtumbaugebiete sind<br />
teilräumliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten,<br />
die das städtebauliche Planungs-,<br />
Handlungs-, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept<br />
darstellen.<br />
Mit den sozialen Folgen des <strong>demographischen</strong><br />
und wirtschaftsstrukturellen <strong>Wandel</strong>s beschäftigt<br />
sich speziell auch das Städtebauförderungsprogramm<br />
Soziale Stadt: Es verfolgt das<br />
Ziel, der sozialen und räumlichen Ausgrenzung<br />
benachteiligter Bevölkerungsgruppen in den<br />
Städten entgegenzuwirken. In den geförderten<br />
Stadtteilen und Quartieren werden auf der<br />
Grundlage von Integrierten Handlungskonzepten<br />
und mit der Hilfe unmittelbar vor Ort aktiver<br />
Quartiersmanagements unter intensiver<br />
Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
bauliche/städtebauliche Maßnahmen und<br />
soziale und integrationsfördernde Projekte<br />
gebündelt.<br />
5.6<br />
Wohnraumversorgungskonzepte<br />
Demographischer <strong>Wandel</strong>, Wanderungsbewegungen<br />
und Pluralisierung der Lebensstile<br />
sind einige Faktoren, die auch die Entwicklung<br />
der Wohnungsmärkte in Zukunft kennzeichnen<br />
werden. Wohnungsbauinvestitionen müssen<br />
sich in Zukunft vor allem auf Bestandsentwicklung<br />
und punktuell gezielten Neubau richten.<br />
Die Zielsetzungen einer nachhaltigen Wohnraumversorgung<br />
für alle Bevölkerungsgruppen,<br />
des Erhalts der Funktionalität der Städte und<br />
der sozialen Stabilität von Stadtquartieren<br />
stellen vor diesem Hintergrund alle Akteure<br />
vor neue Herausforderungen.<br />
Entscheidungen zu Wohnungsmarktinvestitionen,<br />
wie Rückbau, Neubau, Modernisierung<br />
und Sanierung, müssen auf der Basis abgest<strong>im</strong>mter<br />
Wohnraumversorgungskonzepte<br />
erfolgen. In diesen Konzepten wird unter<br />
anderem eine Analyse der Wohnungsmärkte<br />
und der Bestände vorgenommen und eine<br />
Prognose zur Entwicklung von Stadtteilen und<br />
der Gesamtstadt aufgestellt. Anhand dieser<br />
Erhebungen lassen sich dann politisch akzeptierte<br />
Zielvorstellungen entwickeln und Maßnahmen<br />
zur Zielerreichung abst<strong>im</strong>men. Hierbei<br />
ist die Umlandentwicklung einzubeziehen.<br />
Ziel ist nicht nur eine Übersicht zum aktuellen<br />
Stand und Geschehen auf dem Wohnungsmarkt<br />
herzustellen, sondern auch <strong>im</strong> ständigen<br />
Austausch mit allen relevanten Akteuren<br />
und in Integration demographischer Fragestellungen<br />
und Ergebnisse ein ständiges Monitoring<br />
und laufendes Zielcontrolling der in den<br />
Wohnraumversorgungskonzepten beschlossenen<br />
Maßnahmen sicherzustellen.<br />
Die Landesregierung wird ihre Bemühungen<br />
um einen bedarfsgerechten und notwendigen<br />
Stadtumbau und die Erneuerung der Bestände<br />
auf der Basis von Stadtentwicklungskonzepten<br />
und Wohnraumversorgungskonzepten fortsetzen.<br />
Sie unterstützt die Kommunen – wie<br />
bei Stadt-Umland-Konzepten und bei integrierten<br />
Stadtentwicklungskonzepten – auch<br />
bei Wohnraumversorgungskonzepten. So<br />
hat das Innenministerium zum Beispiel eine<br />
Arbeitshilfe für die Erstellung von Wohnraumversorgungskonzepten<br />
herausgegeben<br />
(www.landesregierung.schleswig-holstein.de;<br />
– Innenministerium – Städtebauförderung/<br />
Wohnungswesen – Wohnraumversorgungskonzepte).<br />
Die für Ende des Jahres 2005<br />
geplante neue Wohnungsmarktprognose für<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> wird eine weitere Basis<br />
für die Erarbeitung bzw. das Monitoring dieser<br />
Konzepte darstellen. Außerdem werden vielfältige<br />
Fördermöglichkeiten, auch anhand der<br />
eng verzahnten Mittel der Städtebauförderung<br />
und Wohnraumförderung, angeboten, um die<br />
nachhaltige Wohnraumversorgung und die<br />
Stabilisierung der Städte in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
zu gewährleisten.<br />
5.7<br />
Städtebau- und Ortsplanung<br />
Vor dem Hintergrund des <strong>demographischen</strong><br />
<strong>Wandel</strong>s geht es bei der kommunalen Städtebau-<br />
und Ortsplanung künftig mehr um die<br />
Qualitätsentwicklung bzw. -wahrung als um<br />
eine reine quantitative Flächenentwicklung.<br />
Bedarfsverschiebungen und Änderungen der<br />
Standortpräferenzen werden die Kommune<br />
auch in der Städtebau- und Ortsplanung vor<br />
neue Herausforderungen stellen. Das gilt<br />
bedingt für die Planinhalte und die Verfahrensstrategie,<br />
wann und wo neue Flächen<br />
ausgewiesen werden sowie welche Strategien<br />
der Innenentwicklung und Nachverdichtung<br />
entwickelt werden.<br />
Die Bestandspflege, sowohl die Erhaltung der<br />
Werthaltigkeit von Gebäuden/Quartieren als<br />
auch der technischen Infrastrukturen, wird<br />
strategisch an Bedeutung gewinnen. Hierzu<br />
bedarf es auch neuer Kooperationspartner.<br />
Da die Entwicklungen sehr differenziert ablaufen,<br />
sind Prognosen sehr schwierig. Insoweit<br />
sind die Entwicklungen fortlaufend<br />
zu beobachten, die Strategien flexibel auszugestalten<br />
und Instrumente flexibel zu<br />
handhaben. Ein derartiger Ansatz erfordert<br />
nicht das eine, langfristige Konzept, sondern<br />
ein schrittweises Vorgehen für jeweils überschaubare<br />
Zeiträume <strong>im</strong> Rahmen eines<br />
gesamträumlichen Rahmenkonzeptes. Das<br />
Vorgehen ist dabei auf Prioritätensetzungen<br />
und Zeitabläufe der Planumsetzung auszurichten.<br />
Darüber hinaus ist zwingend der Blick<br />
über die Gemeindegrenzen erforderlich. Nur<br />
ein koordiniertes, abgest<strong>im</strong>mtes Vorgehen <strong>im</strong><br />
Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit<br />
ermöglicht die konkrete Flächensteuerung und<br />
Vermeidung von ruinösen Konkurrenzen (siehe<br />
auch Stadt-Umland-Konzepte). Der Flächennutzungsplan,<br />
der als umfassendes Planwerk<br />
für das gesamte Gemeindegebiet streitende<br />
Flächenansprüche integriert und die kommunalen<br />
Entwicklungsziele koordiniert, bringt<br />
die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in die<br />
interkommunalen Absprachen. Sollten die in<br />
Kapitel 4 dargestellten Schritte des Strategiezykluses<br />
berücksichtigt werden.<br />
Ansprechpartnerin<br />
Städtebauförderung<br />
<strong>im</strong> Innenministerium<br />
Frau Bärbel Pook<br />
Telefon: 0431. 988-2754<br />
baerbel.pook@<strong>im</strong>.landsh.de<br />
Ansprechpartnerin Wohnungsversorgungskonzepte<br />
<strong>im</strong> Innenministerium<br />
Frau Karin Siebeck-Rauscher<br />
Telefon: 0431.988-3217<br />
karin.siebeck-rauscher@<strong>im</strong>.landsh.de<br />
Ansprechpartner Städtebau- und<br />
Ortsplanung <strong>im</strong> Innenministerium<br />
Herr Klaus Goede<br />
Telefon: 0431.988-2788<br />
klaus.goede@<strong>im</strong>.landsh.de<br />
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