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Schleswig-Holstein im demographischen Wandel - Landesverband ...

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Die anstehenden städtebaulichen Aufgaben<br />

lassen sich nur <strong>im</strong> Konsens und in enger<br />

Kooperation der Kommunen mit allen Stadtentwicklungspartnern<br />

bewältigen. Dafür gibt<br />

es zwei Gründe:<br />

1. Die knappen öffentlichen Mittel und die<br />

sich in Teilmärkten verändernde Nachfrage<br />

machen es erforderlich, dass Kommunen,<br />

Wohnungswirtschaft sowie andere Investoren<br />

und Akteure ihre Ressourcen bündeln.<br />

Vor diesem Hintergrund haben auch<br />

die Städtebauförderung und die Wohnraumförderung<br />

ihre Instrumente eng miteinander<br />

verzahnt. Sie müssen sich <strong>im</strong><br />

Interesse der Nachhaltigkeit öffentlicher<br />

und privater Investitionen auf zukunftsfähige<br />

Projekte in den Städten, Stadtteilen<br />

und Wohnquartieren konzentrieren.<br />

2. Angesichts der <strong>demographischen</strong> und<br />

sozialen Veränderungen haben die Städte<br />

eine enorme soziale Integrationsaufgabe<br />

vor sich. Diese können sie nur in Gemeinschaftsleistung<br />

mit der Wohnungswirtschaft<br />

und anderen Partnern bewältigen.<br />

Beides setzt langfristig angelegte, fortschreibungsfähige<br />

Konzepte voraus, die<br />

von den Städten gemeinsam mit allen<br />

wichtigen örtlichen Akteuren entwickelt<br />

werden. Hier hat die Novelle des Baugesetzbuchs<br />

<strong>im</strong> Jahre 2004 durch die Stadtumbaumaßnahmen<br />

(§§ 171 a ff.) neue<br />

Maßstäbe gesetzt: Die Festlegung von<br />

Stadtumbaugebieten, die auch mit Städtebauförderungsmitteln<br />

gefördert werden<br />

können, setzt integrierte städtebauliche<br />

Entwicklungskonzepte voraus, in denen<br />

zunächst auf gesamtstädtischer Ebene<br />

die Gebiete mit dem dringendsten Handlungsbedarf<br />

ermittelt werden. Für die auf<br />

dieser Grundlage von den Kommunen zu<br />

beschließenden Stadtumbaugebiete sind<br />

teilräumliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten,<br />

die das städtebauliche Planungs-,<br />

Handlungs-, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept<br />

darstellen.<br />

Mit den sozialen Folgen des <strong>demographischen</strong><br />

und wirtschaftsstrukturellen <strong>Wandel</strong>s beschäftigt<br />

sich speziell auch das Städtebauförderungsprogramm<br />

Soziale Stadt: Es verfolgt das<br />

Ziel, der sozialen und räumlichen Ausgrenzung<br />

benachteiligter Bevölkerungsgruppen in den<br />

Städten entgegenzuwirken. In den geförderten<br />

Stadtteilen und Quartieren werden auf der<br />

Grundlage von Integrierten Handlungskonzepten<br />

und mit der Hilfe unmittelbar vor Ort aktiver<br />

Quartiersmanagements unter intensiver<br />

Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

bauliche/städtebauliche Maßnahmen und<br />

soziale und integrationsfördernde Projekte<br />

gebündelt.<br />

5.6<br />

Wohnraumversorgungskonzepte<br />

Demographischer <strong>Wandel</strong>, Wanderungsbewegungen<br />

und Pluralisierung der Lebensstile<br />

sind einige Faktoren, die auch die Entwicklung<br />

der Wohnungsmärkte in Zukunft kennzeichnen<br />

werden. Wohnungsbauinvestitionen müssen<br />

sich in Zukunft vor allem auf Bestandsentwicklung<br />

und punktuell gezielten Neubau richten.<br />

Die Zielsetzungen einer nachhaltigen Wohnraumversorgung<br />

für alle Bevölkerungsgruppen,<br />

des Erhalts der Funktionalität der Städte und<br />

der sozialen Stabilität von Stadtquartieren<br />

stellen vor diesem Hintergrund alle Akteure<br />

vor neue Herausforderungen.<br />

Entscheidungen zu Wohnungsmarktinvestitionen,<br />

wie Rückbau, Neubau, Modernisierung<br />

und Sanierung, müssen auf der Basis abgest<strong>im</strong>mter<br />

Wohnraumversorgungskonzepte<br />

erfolgen. In diesen Konzepten wird unter<br />

anderem eine Analyse der Wohnungsmärkte<br />

und der Bestände vorgenommen und eine<br />

Prognose zur Entwicklung von Stadtteilen und<br />

der Gesamtstadt aufgestellt. Anhand dieser<br />

Erhebungen lassen sich dann politisch akzeptierte<br />

Zielvorstellungen entwickeln und Maßnahmen<br />

zur Zielerreichung abst<strong>im</strong>men. Hierbei<br />

ist die Umlandentwicklung einzubeziehen.<br />

Ziel ist nicht nur eine Übersicht zum aktuellen<br />

Stand und Geschehen auf dem Wohnungsmarkt<br />

herzustellen, sondern auch <strong>im</strong> ständigen<br />

Austausch mit allen relevanten Akteuren<br />

und in Integration demographischer Fragestellungen<br />

und Ergebnisse ein ständiges Monitoring<br />

und laufendes Zielcontrolling der in den<br />

Wohnraumversorgungskonzepten beschlossenen<br />

Maßnahmen sicherzustellen.<br />

Die Landesregierung wird ihre Bemühungen<br />

um einen bedarfsgerechten und notwendigen<br />

Stadtumbau und die Erneuerung der Bestände<br />

auf der Basis von Stadtentwicklungskonzepten<br />

und Wohnraumversorgungskonzepten fortsetzen.<br />

Sie unterstützt die Kommunen – wie<br />

bei Stadt-Umland-Konzepten und bei integrierten<br />

Stadtentwicklungskonzepten – auch<br />

bei Wohnraumversorgungskonzepten. So<br />

hat das Innenministerium zum Beispiel eine<br />

Arbeitshilfe für die Erstellung von Wohnraumversorgungskonzepten<br />

herausgegeben<br />

(www.landesregierung.schleswig-holstein.de;<br />

– Innenministerium – Städtebauförderung/<br />

Wohnungswesen – Wohnraumversorgungskonzepte).<br />

Die für Ende des Jahres 2005<br />

geplante neue Wohnungsmarktprognose für<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> wird eine weitere Basis<br />

für die Erarbeitung bzw. das Monitoring dieser<br />

Konzepte darstellen. Außerdem werden vielfältige<br />

Fördermöglichkeiten, auch anhand der<br />

eng verzahnten Mittel der Städtebauförderung<br />

und Wohnraumförderung, angeboten, um die<br />

nachhaltige Wohnraumversorgung und die<br />

Stabilisierung der Städte in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

zu gewährleisten.<br />

5.7<br />

Städtebau- und Ortsplanung<br />

Vor dem Hintergrund des <strong>demographischen</strong><br />

<strong>Wandel</strong>s geht es bei der kommunalen Städtebau-<br />

und Ortsplanung künftig mehr um die<br />

Qualitätsentwicklung bzw. -wahrung als um<br />

eine reine quantitative Flächenentwicklung.<br />

Bedarfsverschiebungen und Änderungen der<br />

Standortpräferenzen werden die Kommune<br />

auch in der Städtebau- und Ortsplanung vor<br />

neue Herausforderungen stellen. Das gilt<br />

bedingt für die Planinhalte und die Verfahrensstrategie,<br />

wann und wo neue Flächen<br />

ausgewiesen werden sowie welche Strategien<br />

der Innenentwicklung und Nachverdichtung<br />

entwickelt werden.<br />

Die Bestandspflege, sowohl die Erhaltung der<br />

Werthaltigkeit von Gebäuden/Quartieren als<br />

auch der technischen Infrastrukturen, wird<br />

strategisch an Bedeutung gewinnen. Hierzu<br />

bedarf es auch neuer Kooperationspartner.<br />

Da die Entwicklungen sehr differenziert ablaufen,<br />

sind Prognosen sehr schwierig. Insoweit<br />

sind die Entwicklungen fortlaufend<br />

zu beobachten, die Strategien flexibel auszugestalten<br />

und Instrumente flexibel zu<br />

handhaben. Ein derartiger Ansatz erfordert<br />

nicht das eine, langfristige Konzept, sondern<br />

ein schrittweises Vorgehen für jeweils überschaubare<br />

Zeiträume <strong>im</strong> Rahmen eines<br />

gesamträumlichen Rahmenkonzeptes. Das<br />

Vorgehen ist dabei auf Prioritätensetzungen<br />

und Zeitabläufe der Planumsetzung auszurichten.<br />

Darüber hinaus ist zwingend der Blick<br />

über die Gemeindegrenzen erforderlich. Nur<br />

ein koordiniertes, abgest<strong>im</strong>mtes Vorgehen <strong>im</strong><br />

Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit<br />

ermöglicht die konkrete Flächensteuerung und<br />

Vermeidung von ruinösen Konkurrenzen (siehe<br />

auch Stadt-Umland-Konzepte). Der Flächennutzungsplan,<br />

der als umfassendes Planwerk<br />

für das gesamte Gemeindegebiet streitende<br />

Flächenansprüche integriert und die kommunalen<br />

Entwicklungsziele koordiniert, bringt<br />

die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in die<br />

interkommunalen Absprachen. Sollten die in<br />

Kapitel 4 dargestellten Schritte des Strategiezykluses<br />

berücksichtigt werden.<br />

Ansprechpartnerin<br />

Städtebauförderung<br />

<strong>im</strong> Innenministerium<br />

Frau Bärbel Pook<br />

Telefon: 0431. 988-2754<br />

baerbel.pook@<strong>im</strong>.landsh.de<br />

Ansprechpartnerin Wohnungsversorgungskonzepte<br />

<strong>im</strong> Innenministerium<br />

Frau Karin Siebeck-Rauscher<br />

Telefon: 0431.988-3217<br />

karin.siebeck-rauscher@<strong>im</strong>.landsh.de<br />

Ansprechpartner Städtebau- und<br />

Ortsplanung <strong>im</strong> Innenministerium<br />

Herr Klaus Goede<br />

Telefon: 0431.988-2788<br />

klaus.goede@<strong>im</strong>.landsh.de<br />

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