07.02.2014 Aufrufe

Langzeitarchivierung von Forschungsdaten. Eine ... - nestor

Langzeitarchivierung von Forschungsdaten. Eine ... - nestor

Langzeitarchivierung von Forschungsdaten. Eine ... - nestor

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

232<br />

<strong>Langzeitarchivierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Forschungsdaten</strong><br />

Des Weiteren existieren präzisierende Gesetzgebungen für Aufbewahrungsfristen<br />

bestimmter medizinischer Daten. Zum Beispiel müssen<br />

nach der Röntgenverordnung (RöntgenVO) Röntgenbilder für zehn<br />

Jahre bzw. bis mindestens zum 28. Lebensjahr des Patienten aufbewahrt<br />

werden. 21 <strong>Eine</strong> weitere Ausnahme stellt die Personalaktenverordnung Soldaten<br />

(SPersAV) 22 dar, nach der eine Aufbewahrung auch medizinischer<br />

Daten bis zum 90. Lebensjahrs eines (ehemaligen) Soldaten gilt. 23 <strong>Eine</strong><br />

Archivierung erfolgt durch das Institut für Wehrmedizinalstatistik und<br />

Berichtswesen der Bundeswehr (WehrMedStatInstBw) in Andernach als<br />

Nachfolger des Zentralarchivs für Wehrmedizin (ZAW). 24<br />

Darüber hinaus gilt, dass aufgrund des Personenbezugs und der Sensibilität<br />

medizinische Daten grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen<br />

und nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie erhoben wurden.<br />

25 Bei Nichtbeachtung handelt es sich um einen Straftatbestand.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsziele, der daraus resultierenden<br />

anderen Qualitätsausrichtung und der Datenschutzanforderungen<br />

werden Versorgungsdaten bislang nur eingeschränkt für Forschungszwecke<br />

verwendet. Da im Rahmen der Versorgung jedoch umfangreiche<br />

und durchaus forschungsrelevante medizinische Daten entstehen, werden<br />

Möglichkeiten der Nutzung <strong>von</strong> Versorgungsdaten in der Forschung<br />

unter dem Begriff Secondary Use erforscht. 26 Letztere Nutzung hängt vor<br />

allem da<strong>von</strong> ab, ob die Versorgungsdaten bezüglich ihrer Qualität sauber<br />

definiert sind und genau der im Forschungsvorhaben benötigten Datenqualität<br />

entsprechen. Je höher die Qualitätsanforderung ist, desto teurer<br />

werden Datengewinnung, -speicherung, -annotation etc.<br />

21 § 28 Abs. 3 RöntgenVO.<br />

22 Verordnung über die Führung der Personalakten der Soldaten und der ehemaligen Soldaten<br />

(Personalaktenverordnung Soldaten – SPersAV).<br />

23 § 5 Abs. 3 SPersAV.<br />

24 Vgl. BUND (2011).<br />

25 § 28 Abs. 6 BDSG und § 28 Abs. 7 BDSG.<br />

26 Vgl. Safran et al. (2007), S. 2–4.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!