Jahresbericht 2012 - Freiwillige Feuerwehr Bünde
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49<br />
Fehlalarmierungen<br />
Anzahl<br />
63<br />
Art<br />
Fehlalarmierungen<br />
Trend zum<br />
Vorjahr<br />
- 8<br />
21<br />
5<br />
37<br />
Fehlalarmierungen mit guter Absicht<br />
Böswillige Alarmierungen<br />
Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen<br />
+ 7<br />
+ 3<br />
- 18<br />
Die Anzahl der Fehlalarmierungen sank erfreulicherweise weiterhin von 71 auf<br />
63 Vorfälle ab.<br />
Zwei Beispiele für Fehlalarmierungen mit guter Absicht sollen hier kurz<br />
geschildert werden.<br />
Am 3. Oktober meldete ein Rollerfahrer einen Feuerschein auf dem Gelände<br />
des Spradower Klärwerks. Die Beobachtung war korrekt. Allerdings lag kein<br />
Schadenfeuer vor, denn ein Klärwerksmitarbeiter hatte überschüssiges Faulgas<br />
ordnungsgemäß abgefackelt.<br />
Am 12.11. wurde eine starke Rauchentwicklung im Bereich der Autobahnbrücke<br />
in Höhe der Weseler Straße gemeldet und ein Pkw-Brand vermutet. Die<br />
Einsatzkräfte stellten dann allerdings fest, dass es sich nicht um Qualm von<br />
einem brennenden Fahrzeug sondern um Wasserdampf aus einer ordnungsgemäß<br />
funktionierenden Straßenbaumaschine handelte.<br />
Unerfreulich bleiben die 5 böswilligen Alarmierungen, die nicht nur unnötigen<br />
Aufwand verursachen, sondern auch für Unbeteiligte gefährlich werden können.<br />
Wenn die <strong>Feuerwehr</strong> wegen eines böswilligen Alarms ausrückt, geht bei<br />
einem parallelen echten Notfall möglicherweise wertvolle Zeit zur Menschenrettung<br />
verloren. Deshalb gilt: Ein böswilliger Alarm ist kein Spaß. Er kann<br />
lebensgefährlich sein und ist darüber hinaus auch noch strafbar.