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Jahresbericht 2012 - Freiwillige Feuerwehr Bünde

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49<br />

Fehlalarmierungen<br />

Anzahl<br />

63<br />

Art<br />

Fehlalarmierungen<br />

Trend zum<br />

Vorjahr<br />

- 8<br />

21<br />

5<br />

37<br />

Fehlalarmierungen mit guter Absicht<br />

Böswillige Alarmierungen<br />

Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen<br />

+ 7<br />

+ 3<br />

- 18<br />

Die Anzahl der Fehlalarmierungen sank erfreulicherweise weiterhin von 71 auf<br />

63 Vorfälle ab.<br />

Zwei Beispiele für Fehlalarmierungen mit guter Absicht sollen hier kurz<br />

geschildert werden.<br />

Am 3. Oktober meldete ein Rollerfahrer einen Feuerschein auf dem Gelände<br />

des Spradower Klärwerks. Die Beobachtung war korrekt. Allerdings lag kein<br />

Schadenfeuer vor, denn ein Klärwerksmitarbeiter hatte überschüssiges Faulgas<br />

ordnungsgemäß abgefackelt.<br />

Am 12.11. wurde eine starke Rauchentwicklung im Bereich der Autobahnbrücke<br />

in Höhe der Weseler Straße gemeldet und ein Pkw-Brand vermutet. Die<br />

Einsatzkräfte stellten dann allerdings fest, dass es sich nicht um Qualm von<br />

einem brennenden Fahrzeug sondern um Wasserdampf aus einer ordnungsgemäß<br />

funktionierenden Straßenbaumaschine handelte.<br />

Unerfreulich bleiben die 5 böswilligen Alarmierungen, die nicht nur unnötigen<br />

Aufwand verursachen, sondern auch für Unbeteiligte gefährlich werden können.<br />

Wenn die <strong>Feuerwehr</strong> wegen eines böswilligen Alarms ausrückt, geht bei<br />

einem parallelen echten Notfall möglicherweise wertvolle Zeit zur Menschenrettung<br />

verloren. Deshalb gilt: Ein böswilliger Alarm ist kein Spaß. Er kann<br />

lebensgefährlich sein und ist darüber hinaus auch noch strafbar.

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